Drei Jahre hält die Diskussion über Flucht und Asyl schon an. Nun hat Friedrich Merz noch einen Aspekt gefunden, der irgendwie neu und überraschend klingt: Wenn man eine europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik wolle, dann müsse man bereit sein, „über dieses Asyl-Grundrecht offen zu reden“. Artikel 16a Grundgesetz – so Merz – stehe einer europäischen Lösung im Weg, weil es „dann immer noch ein Individualgrundrecht auf Asyl“ im EU-Mitgliedsstaat Deutschland gebe. Was letztlich darauf hinausliefe, das Asylgrundrecht einzuschränken oder ganz zu streichen. Steht das deutsche Asylrecht einer europäischen Lösung im Weg?

Nein! Im Gegenteil, mit der Änderung im Jahr 1993 ist das Asylrecht von Deutschland nach Europa ausgelagert worden. Auf den Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ kann sich seither nicht mehr berufen, wer über einen EU-Mitgliedsstaat eingereist ist, was bei Flüchtlingen in Deutschland praktisch immer der Fall ist. Das deutsche Grundrecht ist dadurch praktisch längst bedeutungslos geworden, weil es von den europäischen Regeln überlagert wird.

Das Asylgrundrecht in unserem Grundgesetz gilt nur für politisch Verfolgte, also für Menschen, die Opfer einer staatlichen oder quasistaatlichen Verfolgung sind. In der EU ist Artikel 18 Grundrechtecharta maßgeblich, der wiederum auf die Europäischen Verträge sowie auf die Genfer Flüchtlingskonvention verweist, die beispielsweise ein Zurückschieben an der Grenze untersagt. Letztlich wird damit auf europäischer Ebene auch Bürgerkriegsflüchtlingen subsidiärer Schutz gewährt. Europa bietet hier also mehr Schutz als das enger gefasste deutsche Asylgrundrecht – allerdings eben nicht zwingend in Deutschland.

Das Asylrecht der Bundesrepublik wird – anders als in vielen anderen Staaten – nicht allein aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt, sondern hat Verfassungsrang. Im Grundgesetz steht in Artikel 16a, Absatz eins: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Damit zieht das Grundgesetz die historischen Lehren aus der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft.

Angesichts der Zahlen ist der Vorschlag von Merz, das Asylrecht in Frage zu stellen, kaum relevant. Artikel 16a Grundgesetz kommt nur sehr selten zur Anwendung. So wurden von Januar bis Oktober 2018 von insgesamt 186.886 Anträgen gerade einmal 2.403 positive Asylentscheidungen auf Basis des Grundgesetzes erteilt (deutschlandradio.de). Das sind 1,3 Prozent. Die meisten erhalten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder einen eingeschränkten, will heißen, subsidiären Schutz. Das gilt für Menschen, die nicht als politisch verfolgt gelten, aber trotzdem bleiben dürfen, weil ihnen in der Heimat „ernsthafter Schaden“ droht – wie Folter, Todesstrafe oder willkürliche Gewalt in einem bewaffneten Konflikt (br.de).

Die ursprüngliche Aussage, die Merz missverstanden wissen will, ist eigentlich sehr eindeutig:

„Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, in dem ein Individualrecht auf Asyl in der Verfassung verankert ist!“. Ist das so?

Nein, ist es nicht. Die Präambel der Französischen Verfassung beispielsweise gewährt ein Recht auf Asyl, anerkannt vom Verfassungsrat im Jahr 1980. Auch die italienische Verfassung gewährt ein Asylrecht, ähnlich die portugiesische, und zwar für Ausländer und Staatenlose, die etwa wegen ihres Eintretens für Demokratie und Frieden „in schwerwiegender Weise bedroht und verfolgt werden“ (sueddeutsche.de).

Merz meinte ausschließlich den Artikel 16a des Grundgesetzes. Er sei seit langem der Meinung, dass offen darüber geredet werden müsse, ob dieses Asylgrundrecht „in dieser Form fortbestehen“ könne, wenn eine europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik ernsthaft gewollt sei.

Die Aussage ist Unsinn (Thomas Oberhäuser, Asylrechtsexperte gegenüber watson). Die Diskussion, die Friedrich Merz da anzustoßen versucht, würde am Ergebnis nichts ändern. Selbst, wenn es so wäre, das Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem ein Individualrecht auf Asyl in der Verfassung verankert ist, würde eine Streichung dessen die Situation von Schutzberechtigten nicht verändern. Auch ohne Artikel 16a Grundgesetz stünde all diesen Menschen ein Recht auf Schutz zu. Es gilt die Genfer Flüchtlingskonvention, die das nahezu identische Individualrecht auf Schutz verbürgt.

Premierministerin Theresa May konterte den Vorwurf der Brexit-Hardliner, sie sei bei den Verhandlungen mit der EU eingeknickt, mit dem Argument: Die Personenfreizügigkeit nehme ein Ende. Dass Europäer einfach nach London reisen, eine Wohnung mieten, arbeiten und sich beim nationalen Gesundheitsdienst (NHS) anmelden könnten, sei bald Vergangenheit, sagte sie vergangene Woche vor dem Parlament. Großbritannien werde die Kontrolle über Ausgaben, Landwirtschaft, Fischerei und vor allem die eigenen Grenzen zurückgewinnen.

Der umstrittene Brexit-Vertrag muss die Hürde im Unterhaus noch nehmen, May redet beschwörend auf die Kritiker ein.

Die Ablehnung der ungezügelten Einwanderung aus der EU war ein entscheidendes Element bei der Brexit-Abstimmung vor zwei Jahren. Sie ist es heute weniger – sowohl an den nackten Zahlen gemessen wie nach der Wahrnehmung der Briten. Laut nationaler Statistikbehörde ging die Netto-Einwanderung aus der EU in zwei Jahren von 189.000 im Juni 2016 auf 87.000 zum gleichen Zeitpunkt dieses Jahr zurück, ein Rückgang um mehr als die Hälfte. Netto-Einwanderung setzt sich zusammen aus EU-Einwanderern minus Rückkehrern und britischen Auswanderern in die EU (nzz.ch).

Auffällig ist die Abnahme bei den neuen ostmitteleuropäischen EU-Staaten, die Netto-Einwanderung liegt hier bei etwa null. „Die Zahlen sind abgestürzt!“ (Robert McNeil, Migration Observatory/Oxford).

Seit Monaten gibt es in London Gerüchte, May stehe kurz vor dem Sturz durch die „Brexiteers“, die sich parteiintern in der „European Research Group“ organisiert haben. Zum Schwur kam es bislang noch nicht; doch nun, da die Premierministerin ihren mit der EU ausgehandelten Austritts-Deal vorgelegt hat und in den nächsten Tagen nach Brüssel fliegt, um mit EU-Unterhändler Michel Barnier und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker weiter an der politischen Erklärung über die künftige Zusammenarbeit zu arbeiten, läuft den Meuterern die Zeit davon.

May komme Brüssel viel zu sehr entgegen, die britische Insel werde auf ewig in einer Zollunion an Europa gekettet sein, London müsse endlich andere Saiten gegenüber den „arroganten und erpresserischen Europäern“ (sueddeutsche.de) aufziehen – solche Töne sind seit Langem zu hören. Doch um den Vertrag zu kippen und zu verhindern, dass er, aus Mangel an tragfähigen Alternativen, doch noch in wenigen Wochen das britische Parlament passiert, müssten unter anderen empörte Kabinettsmitglieder, die das Ergebnis nicht mittragen wollen, den Moment jetzt nutzen.

Der Vertragsentwurf sieht unter anderem vor, die Grenze zwischen Irland und dem britischen Nordirland vorerst offen zu lassen. Diese Frage war besonders umstritten. Sie soll in einer Übergangsphase bis Ende 2020 endgültig geklärt werden. Zudem solle Großbritannien in der Übergangsphase weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes, sowie der Zollunion bleiben, ohne jedoch über Stimmrechte zu verfügen. Theresa Mays Kabinett hat dem Entwurf zugestimmt, nun muss das britische Parlament darüber entscheiden. Auch alle EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament müssen zustimmen.

Aus Sicht der spanischen Regierung sind die Formulierungen im Brexit-Abkommen zum künftigen Status Gibraltars unklar. Ministerpräsident Pedro Sánchez fordert, dass Spanien und Großbritannien über Gibraltar gesondert verhandeln – das müsse in den Brexit-Dokumenten klar festgeschrieben werden. Sollte das bis zum EU-Gipfel am Sonntag nicht passieren, wird Spanien mit Nein stimmen.

Seit 1713 ist Gibraltar ein Teil von Großbritannien (wikipedia.de), wird von Spanien aber immer wieder beansprucht.

Tausende Südspanier arbeiten in Gibraltar und pendeln jeden Tag über die Grenze. Spanien will, dass das auch in Zukunft unkompliziert möglich ist, wenn Großbritannien nicht mehr zur EU gehört.

Die Brexit-Verhandlungen sind auf der Zielgeraden – wenn es nach den meisten der verbleibenden EU-Staaten geht. Auf dem Ministertreffen am Sonntag lehnte man Änderungen des Vertragsentwurfs ab. Man will jetzt ein Ergebnis.

Nun liegt es an Theresa May, die britische Zustimmung für das Verhandlungsergebnis zu sichern.

Die UN-Sonderbeauftragte für Migration, Louise Arbour, sagte, die Kritik am Pakt sei lächerlich: „Der Vertrag fördert Migration nicht, und er verhindert sie nicht. Er anerkennt, dass sie eine Realität ist“ (web.de).

Tatsächlich ist Migration ein globales Phänomen, von dem alle Länder der Welt betroffen sind. Zum Teil folgen die Wanderungsbewegungen den weltweiten Arbeitsmärkten – ein großer Teil der Menschen befindet sich aber auch auf der Flucht vor Kriegen und Verfolgung.

Laut dem „Migrationsreport der UN“ lebten im Jahr 2017 rund 258 Millionen Menschen (78 Millionen davon in Europa) nicht in dem Land, in dem sie geboren wurden. Im Jahr 2000 waren es 173 Millionen. Laut UNHCR sind insgesamt 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht.

Die USA lehnten den Pakt von vornherein ab und nahmen gar nicht erst an den Verhandlungen teil. Somit blieben 192 von den 193 in der UN organisierten Staaten übrig.

Doch dann stiegen Australien und Ungarn aus; später folgten Österreich und Bulgarien. Estland und Tschechien haben bereits Nein gesagt.

Aus Polen, Kroatien und der Schweiz sind ebenfalls überwiegend kritische Stimmen zu hören – die Zustimmung aus diesen Ländern ist ungewiss.

Der Migrationspakt soll, laut den Vereinten Nationen, für eine sichere, geordnete und reguläre Migration sorgen. Damit sollen Menschen legal und gefahrlos in aufnahmebereite Staaten gelangen.

23 Ziele gibt der Migrationspakt der Vereinten Nationen vor. Die vereinbarten Schritte reichen von der Ausstellung gültiger Papiere über Grundleistungen wie medizinische Nothilfe bis hin zur gemeinsamen Sicherung der Grenzen.

Allerdings ist der Pakt völkerrechtlich nicht bindend. Das Abkommen verpflichtet also an keiner Stelle Staaten zur Aufnahme von Migranten. Auch werden keine Quoten oder Kontingente festgelegt.

Vielmehr wird ausdrücklich das Recht anerkannt, dass jeder Staat selbst seine nationale Migrationspolitik bestimmt. Experten sprechen von einem „Katalog“, aus dem sich jeder Staat aussuchen kann, was er umsetzen will.

Wohl mehr als 180 von ihnen werden am 10. Dezember dem UN-Migrationspakt beitreten, auf einer Konferenz in Marokko. Auch Deutschland wird dabei sein, die Regierungskoalition aus Union und SPD unterstützt den Pakt, genauso wie grüne, linke und liberale Oppositionsparteien (welt.de).

Das tiefe Misstrauen vieler Bürger gegen den Pakt und seinem Zustandekommen speist sich aus der Erfahrung, dass über die großen Migrantenzuwanderungen weder direkt abgestimmt, noch die langfristigen Folgen kommuniziert wurden. Von der Gastarbeiteranwerbung bis zur aktuellen Asylzuwanderung vermittelten die jeweiligen Bundesregierungen, dass es sich um eine zeitlich befristete Aufnahme handele. Doch ein kompliziertes Zusammenspiel verschiedener Regelwerke – vom Grundgesetz über die Dublin-Verträge bis zur Genfer Flüchtlingskonvention – sorgt meist dafür, dass sich der Aufenthalt verstetigt.

Der Pakt ist 32 Seiten lang. Seine wesentlichen Ziele sind zwei: Als erstes nennt er Information. Die Migranten sollten über alles aufgeklärt sein, was ihren Weg betrifft, einschließlich der Risiken, die sie dabei eingehen. Die Bevölkerung der Transit- und Aufnahmeländer brauche „objektive, faktengestützte und klare Informationen“ über Vorzüge wie Nachteile der Migration, „um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.“

Ein weiteres Ziel ist es erklärtermaßen, „die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu minimieren, die Menschen daran hindern, in ihren Herkunftsländern eine nachhaltige Existenzgrundlage aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und die sie dazu veranlassen, anderswo nach einer besseren Zukunft zu suchen“. Dazu schlägt er einerseits vor, die Lage dort zu bessern, also das, was in der deutschen Diskussion „Bekämpfung von Fluchtursachen“ heißt. Andererseits verlangt er Standards zugunsten derer, die trotzdem gehen. Ihre Menschenrechte sollen geachtet werden, sie sollen „Fürsorge und Unterstützung“ erhalten und Zugang zur Justiz, um ihre Rechte notfalls zu erstreiten (tagesschau.de).

Es kann uns also nicht schaden, wenn man alle Aspekte abwägt, diesem Pakt beizutreten. Deutschland und die Flüchtlinge können nur gewinnen. Eine Win-Win-Situation!

Muss ich mich komfortabel fühlen, wenn ich von unbekannten Menschen aus der ganzen Welt scheinbar gemocht und hofiert werde? Muss ich meine innersten Gedanken mit Jedermann da draußen teilen und ihnen mitteilen, dass ich ein so unglaublich feinfühliger, spannender, starker, lustiger Mensch bin, der irgendwie keine Ecken und Kanten zu haben scheint? Muss ich wirklich heimlich hinter den öffentlichen Kulissen Privatfotos versenden, nur um mir zu beweisen (und dem Anderen sowieso), dass ich es Wert bin, beachtet zu werden? Und ist es tatsächlich mein Hauptgedanke, ob nun jeder sehen kann, wieviel Unterstützung ich für meinen „geistigen Output“ im Social Media bekomme, obwohl rein gar nichts von mir selbst geschaffen wurde? Ist es wirklich so, dass ich den Anschluss an das digitale Zeitalter verpasst habe, wenn ich nicht mindestens WhatsApp, Instagram, Pinterest, Twitter, Facebook, Tumblr oder Google+ habe? Bin ich nicht völlig verknastert und völlig out, wenn ich all das nicht habe und nutze? Und absolut überholt, wenn ich nicht online mein Essen und meine Klamotten bestelle weil es so unglaublich bequem ist und ich meinen Arsch nicht mehr vom Sofa hieven muss? Dreht sich also mein gesamtes Dasein tatsächlich um das Thema virtuelle Kommunikation und mein positives Eigen-Feeling im Kreise der digitalen Welt? Ist es nicht eher so, dass das Ganze unendlich zeitraubend oder eher etwas für gelangweilte Nichtstuer, ist? Irgendwie schon, denn das alles sinnvoll und regelmäßig zu „bestücken“ kostet Zeit und wenn nicht die erwünschte Aufmerksamkeit zurück kommt, dann ist aber sehr schnell Schluss mit dem Selbstbewusstsein. Auch dieses virtuelle „Partner-Abklopfen“ ist ein völliger Unsinn, denn all die zahllosen Video-Chats oder Calls kosten ebenfalls nur kostbare Lebenszeit, die man besser mit Dingen ausfüllen sollte, die einen wirklich erfüllen. Damit meine ich natürlich auch die Damenwelt, die durch einen virtuellen Schwanz und getextete, warme Worte mit Sicherheit höchst unerfüllt bleiben dürfte. Ich kann es drehen und wenden, wie ich will… je mehr im Internet und online gechattet und gepostet wird, umso spärlicher sieht es mit der Zeit für soziale Kontakte im normalen Leben aus. Die gehen nämlich dabei sogar flöten, wenn sich alles um die digitale Parallelwelt dreht, in der man lieber Video-Chats macht als sich persönlich zu treffen. Ich sehe z.B., dass sich „Streifenhörnchen A“ selbst so beschreibt, sie sei höchst emotional, romantisch, lieb, ideenreich und phantasievoll und ich frage mich, wieso gerade solche Leute niemals etwas Eigenes schaffen sondern stets vorgekaute Kost (von anderen) als eigenes Gedankengut hervorbringen. Täglich und über Jahre hinweg sind sie damit beschäftigt, möglichst viel positive Reaktion von wildfremden Menschen zu bekommen. Aufmerksamkeits-Defizit nennt man das in der Psychologie. Und davon gibt es so unendlich viele. Genauso viele kriegen privat nichts auf die Reihe und klopfen schon mal mit Video-Chats im Vorfeld ab, ob sich die Reisekosten um den Globus lohnen würden. Heile Welt, geile Welt, verdrehte Welt…in der ich den Anschluss nur allzu gerne verpasse, weil ich Besseres zu tun habe. Und zwar sehr real, mit Haptik, Anfassen, Sehen, Riechen, Sprechen, Fühlen und der herrlichen, wahrhaftigen Nähe anderer Menschen in meinem Umfeld. Social Media, ja – und absolut notwendig für Unternehmen, Online-Shops und als Werbefläche, aber privat ist das alles reichlich umständlich, denn wer hat schon das nötige Kleingeld um mal eben 2.000 Kilometer in den Norden/ Süden zu fliegen, um dann letztendlich vielleicht feststellen zu müssen, dass rein gar nichts passt?! Der Zauber des Entdeckens geht verloren, mühsam hat man sich monatelang verzehrt nach einer Person, bei der einer von beiden schließlich entscheiden muss (wenn es denn Liebe werden könnte), in eine andere Welt zu ziehen und vielleicht sogar ohne Sprachkenntnisse dort finanziell überleben muss. Wenn´s mit dem Geld nicht klappt, hängt leider oft auch der Haussegen schief und die Vorwürfe sind vorprogrammiert. Fazit der Überlegungen (und da gäbe es noch viele): Weniger online bedeutet MEHR Freizeit, in der a) die Chancen für beruflichen Erfolg und b) die privaten Möglichkeiten leichter umzusetzen sind. Ganz nebenbei ist das auch entspannend, tut der Seele gut und schafft Raum für eigene Ideen. Das wäre doch mal ein Ansporn, oder nicht?

 

© Petra M. Jansen

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„Bloquons tout!“, lautet die Parole der Bewegung „Gilets Jaunes“, deutsch: Gelbwesten, an diesem Wochenende. Lasst uns alles lahmlegen! An mindestens 600 Orten im Land wollen Bürger aus Protest gegen hohe Lebenshaltungskosten und Steuern Straßen, Kreisverkehre oder Autobahn-Mautstellen versperren. Mancherorts stellen Betriebe vorsichtshalber die Produktion ein, zum Beispiel ein Toyota-Werk in Nordfrankreich. Innenminister Christophe Castaner sprach am Samstag von mehr als 1.000 Protestaktionen mit rund 50.000Teilnehmern (sueddeutsche.de).

Der Ärger richtet sich gegen den vermeintlich gierigen Staat im Allgemeinen und gegen Macron, den vermeintlichen Präsidenten der Reichen, im Besonderen. Den meisten Franzosen hat seine Politik bisher keine spürbaren Verbesserungen gebracht. Vielen Arbeitnehmern und Rentnern reicht das Geld zum Leben nicht mehr. „Ein Aufstand gegen die Ungerechtigkeit!“.

Für Macron ist die Gelbwesten-Bewegung die bisher schwierigste Machtprobe, seit er im Mai 2017 ins Amt kam. Denn dieser Protest wird nicht, wie bisher gewohnt, organisiert und kanalisiert von Gewerkschaften, mit denen die Regierung verhandeln könnte. Er ist in den sozialen Netzwerken entstanden – ausgehend von einem Lastwagenfahrer und einer Kosmetikerin. Anders als bei der Reform der Staatsbahn SNCF im vergangenen Frühjahr, als die ständische Verteidigung von Privilegien von der Regierung kalkulierbar war, ist die Kraft des Unmuts für Macron diesmal schwer abzuschätzen. Zudem sich die politische Opposition, vor allem die von rechts, schon zum Sprachrohr der Gelbwesten macht. Die Initiatoren wollen gar einen Marsch auf den Pariser Präsidentenpalast organisieren: Ziel ist der Elysée!

Die Regierung drohte bereits im Vorfeld mit einem harten Vorgehen der Polizei. Innenminister Castaner gab bereits Anfang der Woche eine Warnung aus. „Überall, wo es eine Blockade geben wird – und damit ein Risiko für Sicherheitseinsätze und auch den freien Verkehr –, werden wir einschreiten“, sagte er (bfmtv.com).

Premierminister Édouard Philippe ergänzte diesen Freitag, man könne demonstrieren, aber ein Land zu blockieren – wenn es notwendig sei, dass Krankenwagen durchkämen, dass jeder am Morgen zur Arbeit kommen müsse – das sei nicht akzeptabel. Das Recht, seine Meinung zu sagen und zu demonstrieren, sei in Frankreich selbstverständlich garantiert. Allerdings dürfe die Sicherheit anderer nicht gefährdet werden.

Die Wut der Franzosen speist sich zum einen aus den hohen Spritpreisen: Derzeit kostet der Liter Diesel 1,54 Euro, der Liter Super 1,56 Euro. Die Steuern auf Dieselkraftstoff sind seit Jahresbeginn bereits um 7,6 Cent pro Liter gestiegen (afp.com). Für Benzin sind demnach 3,9 Cent mehr Steuern zu zahlen. Zum anderen ist eine weitere Anhebung für das kommende Jahr geplant.

Zum 1. Januar will Präsident Macron die Dieselsteuer noch einmal erhöhen, bei Diesel um 6,5 Cent pro Liter, die auf Benzin soll um 2,9 Cent steigen. Begründet wird dies mit ökologischen Motiven – die Luftverschmutzung solle bekämpft werden – und der Autoabgasaffäre. Die Opposition wirft Macron dagegen vor, nur den Staatssäckel füllen zu wollen. 15 Milliarden Euro jährlich könnte der Fiskus nach Angaben der französischen Konservativen zusätzlich erwarten (welt.de).

Mehrere Zwischenfälle ereigneten sich, als Autofahrer versuchten, ihre Wagen durch Straßenblockaden zu steuern. Bei dem tödlichen Unfall nördlich von Grenoble geriet eine Autofahrerin in Panik, als rund 40 Teilnehmer der Straßenblockade auf ihr Dach trommelten, wie die zuständige Präfektur bekanntgab.

Vielleicht würden die Franzosen ein finanzielles Opfer für das Klima akzeptieren, wenn diese zusätzlichen Einnahmen der Staatskasse tatsächlich dem guten Zweck, nämlich der Finanzierung der Energiewende, dienen würden. Das ist jedoch nicht der Fall. Gerade mal 7,2 Mrd. Euro oder 19,1% der rund 50 Mrd. Euro Einnahmen aus der TICPE werden laut dem Staatshaushalt für 2019 dafür verwendet. 45,1% dagegen stehen dem Staat für andere Ausgaben oder zur Defizitdeckung zur Verfügung, 32,6 werden für die lokalen und regionalen Ausgaben bereit gestellt, ohne aber an irgend welche Umweltauflagen gebunden zu sein. Vom Rest (3,2%), mit dem Infrastrukturen im Verkehr mitfinanziert werden sollen, kann wenigstens der Teil für den Bau und Unterhalt der Schienen als Klimapolitik verkauft werden (nzz.ch).

Die Analyse der geplanten Verwendung entlarvt die angebliche „Ökosteuer“ auf Treibstoffe als triviale Steuererhöhung zur Sanierung der öffentlichen Finanzen.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel hat die illegalen, aus der Schweiz stammenden Parteispenden unter anderem verwendet, um Anwaltsrechnungen und ihren Internetwahlkampf zu bezahlen (faz.net). Demnach schickte ein Kölner Anwalt, der von Weidel beauftragt worden war, gegen Journalisten vorzugehen, seine Rechnungen an die Bundesgeschäftsstelle der AfD. Von dort wurden sie mit Weidels Einverständnis an den Kreisverband Bodensee weitergeleitet, wo die Kreisgeschäftsführerin mit der Bearbeitung von Weidels Rechnungen betraut war.

Für die Begleichung wurde ein Unterkonto verwendet, auf dem die rund 130.000,– € aus der Schweiz lagerten. Das Unterkonto wurde geschaffen, um die Wahlkampfausgaben von den übrigen Ausgaben des Kreisverbandes zu trennen. Neben dem Anwalt wurde ein für Weidels Wahlkampf in sozialen Netzwerken zuständiger Mitarbeiter instruiert, seine Rechnung direkt an den Kreisverband zu richten.

Im April 2018 wurden die Parteispenden in die Schweiz zurücküberwiesen. Zuvor „will der Partei bewusst geworden sein“, dass Spenden von Nicht-EU-Bürgern illegal sind.

Vertreter anderer Parteien äußerten Zweifel am Aufklärungswillen der AfD. Unter anderen Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann warf Weidel vor, sie wolle „die Öffentlichkeit für dumm verkaufen“, wenn sie behaupte, sie habe nicht gewusst, dass Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten illegal seien. Unklar ist bis dato, wie das schon für Anwalt und Wahlkampf ausgegebene Geld ersetzt wurde. Es gab keinen Beschluss des Bundesvorstandes, dem Kreisverband die Differenz zu ersetzen (faz.net). Demnach müsste der Kreisverband das Geld aus seinem normalen Budget oder weiteren Spenden entnommen haben.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz prüft, ein Ermittlungsverfahren gegen den örtlichen AfD-Kreisverband wegen einer Wahlkampfspende aufzunehmen. Es geht um § 31d des Parteiengesetzes (zeit.de). Darin wird demjenigen mit Strafe gedroht, der die Herkunft der finanziellen Mittel einer Partei verschleiert und so den Rechenschaftsbericht einer Partei verfälscht.

In der Affäre hat AfD-Fraktionschef Alexander Gauland die Co-Vorsitzende Alice Weidel in Schutz genommen. Er glaube nicht, dass sie sich Vorwürfe machen müsse (bild.de). Falsch gehandelt habe offensichtlich ein Schatzmeister der Partei. Eine wenig gelungene Ausrede! Ein Landesschatzmeister muss wissen, dass Spenden aus Nicht-EU-Staaten nicht angenommen werden dürfen. Die Suche nach dem Bauernopfer …

Gauland ruderte bei dem Interview argumentativ. Er räumte ein, dass das Geld „vielleicht zu spät“ zurückgezahlt worden sei. Er verwies aber auch darauf, dass mit der Rücküberweisung der Spende gehandelt worden sei, „wenn auch vielleicht etwas später, als zwingend notwendig gewesen wäre“.

Es flossen insgesamt mehr als 132.000 Euro in 18 Einzelspenden von der Schweizer Pharmafirma PWS an den AfD-Kreisverband Bodensee, in dem Weidel für den Bundestag antrat und noch Vize-Vorsitzende ist. Als Verwendungszweck war jeweils angegeben: „Wahlkampfspende Alice Weidel“ (tagesschau.de, wdr.de, sueddeutsche.de).

Die Bundestagsverwaltung erklärte auf Anfrage, dass Parteispenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union „grundsätzlich nicht angenommen werden dürfen“. Unzulässige Parteispenden müssten „unverzüglich“ zurückgeleitet oder an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden. Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung.

Ob die AfD dies getan hat, ist mehr als fraglich. Die Partei hatte das Geld aus der Schweiz von Juli bis September 2017 bekommen, aber erst am 13. April 2018 zurückgezahlt. In der Zwischenzeit wurden im Oktober 2017 von dem Konto zum Beispiel Rechnungen der Anwaltskanzlei Höcker in Höhe von rund 16.000;– € beglichen (tagesschau.de).

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) geht davon aus, dass der AfD eine Strafe von bis zu 390.000,– € droht, falls der Bundestag die Zahlung und den Umgang der AfD damit als Gesetzesverstoß ansehen sollte.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, äußerte Zweifel an Weidels Aufklärungswillen. An den hohen moralischen Maßstäben, die die AfD und Frau Weidel gern an andere anlegten, müssten sie sich nun selbst messen lassen (handelsblatt.com).

Am 19. Februar 1919 spricht erstmals eine Frau als Abgeordnete vor einem demokratisch gewählten deutschen Parlament. Zusammen mit 36 anderen Geschlechtsgenossinnen war Juchacz zuvor in das Parlament – damals noch die Weimarer Nationalversammlung – gewählt worden.

Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen war in Deutschland am 12. November 1918 vom Rat der Volksbeauftragten, der eine Übergangsregierung darstellte, in einem Aufruf mit Gesetzescharakter verkündet worden. Tatsächlich wählen konnten die Frauen erst bei der Wahl zur Weimarer Nationalversammlung im Januar 1919, sofern sie 30 Jahre alt waren und Grundbesitz hatten.

Diese Einschränkung zeigt bereits, dass es sich dabei nicht um das große einschneidende Ereignis handelte, als das es uns verkauft werden soll.

Bis 1918 galt in großen Teilen Deutschlands das preußische Wahlrecht, das nicht vom Geschlecht abhängig war, sondern an Kriterien wie Standeszugehörigkeit, Besitz und Steuerleistung ausgerichtet war. Es konnten auch nur wenige Männer wählen. Für Bayern zum Beispiel gilt, dass noch im 19. Jahrhundert nur 1,2 % der Bevölkerung das aktive Wahlrecht hatten.

Es war vielleicht doch ein Ansatz, eine kleine Revolution, deren Anführerinnen vergessen sind. Wer kennt noch die Namen der Frauen, die im Deutschen Kaiserreich dafür kämpften, dass die eine Hälfte der Bevölkerung mit der anderen Hälfte staatsbürgerlich gleichgestellt wurde? Louise Dittmar, die bereits 1848 das Frauenwahlrecht forderte, Hedwig Dohm, deren scharfzüngige Texte anprangerten, dass Gesetze von Männern für Männer gemacht waren, oder Anita Augspurg, deren „Weckruf“ von 1912 mit der Zeile endete „wir sind nicht von minderer Art“. Eine Selbstverständlichkeit aus heutiger Sicht, damals jedoch eine Kühnheit. Ist das Gefühl für das Sensationelle an der politischen Gleichstellung von Mann und Frau vor 100 Jahren abhanden gekommen, weil kaum noch vorstellbar ist, dass es jemals anders war?!

Die Frauenbewegung erscheint auch deshalb als Marginalie, weil das kollektive Gedächtnis stets im Bezug zu den gegenwärtigen Verhältnissen steht – und der Diskurs wie auch die Politik noch immer in skandalösem Ausmaß von Männern dominiert wird. „Wer das Sagen hat, bestimmt, was in den Kanon aufgenommen wird“ (sueddeutsche.de).

Und: Die Ausrufung des Frauenwahlrechts am 12. November 1918 war von epochaler Bedeutung. Dass auch Frauen wählen und gewählt werden konnten, gab der modernen Demokratie ihr Normalmaß: Darunter geht es seither nicht mehr. Staaten, die Frauen generell von der Macht ausschließen, gelten heute nicht als Demokratien. Die längste Zeit war das anders. Das seit der Antike tradierte Schweigegebot für Frauen in der Öffentlichkeit wurde – zumindest formal – aufgehoben.

„Die Frauen besitzen heute das ihnen zustehende Recht der Staatsbürgerinnen!“ (Marie Juchacz am 19. Februar 1919 in der Weimarer Nationalversammlung). Dafür hatten sie jahrzehntelang gekämpft. Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten – die Revolutionsregierung von SPD und USPD – was fortan für das neue Deutschland zu gelten habe. Dazu gehörte: das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen.

Schon im Zuge der bürgerlichen Revolution 1848 hatten Frauen in Deutschland begonnen, ihre staatsbürgerliche Gleichberechtigung einzufordern. Politische Frauenvereine und Frauenzeitschriften wurden gegründet. „Wo sie das Volk meinen, zählen Frauen nicht mit“, klagte Frauenrechtlerin Louise Otto-Peters (1819-1895), Gründerin der einflussreichen Frauen-Zeitung.

Doch die Frauen fanden kein Gehör. Im Gegenteil: Nach der Revolution wurden Gesetze verhängt, die die politische Beteiligung von Frauen sogar noch erschwerten. Sie durften sich weder publizistisch noch in irgendeiner Form politisch betätigen.

Insoweit waren die Ereignisse zum Jahreswechsel 1918/1919 ein wichtiger Meilenstein. Wäre heute ein Bundestag vorstellbar, in dem 70 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer sitzen? Wer jetzt zurückzuckt, kann sich vielleicht eine Vorstellung davon machen, wie revolutionär es war – damals vor 100 Jahren – als Frauen das Wahlrecht erhielten. Und dass der damit eingeschlagene Weg noch lange nicht zu Ende ist (tagesspiegel.de).

Lieber Pierre,

wir dürfen niemals schweigen, wenn Menschen Unrecht geschieht und sie in ihrer Freiheit oder Menschenwürde angegriffen werden, niemals. Dieses Gedenken an die Pogromnacht ist Mahnmal, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zugleich und erinnert daran, wie brutale Gräueltaten als Resultat von Hass und einer selbsternannten Herrenrasse ausgeübt wurden. Und wenn wir nicht aufpassen oder einfach schweigen, sind wir bald wieder mittendrin in einer europaweit schwappenden Hass-Bewegung, in der erneut Intoleranz und Menschenunwürdigkeit Stimme bekommen. So lange wir Rechtspopulisten als selbstverständlich hinnehmen und sie nicht mit sofortigen Maßnahmen bekämpfen, rollen wir erneut die verdorbene Geschichte auf und haben nichts davon gelernt. Hass, Frustration, krankhaftes Ego, ungebildete und perspektivenlose Menschen streuen vergiftetes „Material“ auch in unsere gegenwärtige Gesellschaft, daran besteht kein Zweifel, wenn wir um uns schauen. Stopp! Mit sofortiger Wirkung müssen rechtspopulistische Parteien und Strömungen im Keim erstickt werden und ich weiß nicht, mit welcher Rechtfertigung sich heute aktive Politiker hinstellen und menschenunwürdige Thesen von sich geben, die offenbar geduldet werden (fatal!). Darf das wahr sein, dass unsere demokratische, freiheitliche Gesellschaftsordnung derart bloßgestellt und angegriffen werden kann und niemand einen Riegel vorschiebt? Die Achtung und Würde eines jeden einzelnen Menschen ist verdammt nochmal zu respektieren und die Zivilgesellschaft ist aufgefordert, den Mund aufzumachen und für ein weltoffenes Land  zu werben – das wird allerhöchste Zeit. Toleranz hat Grenzen, ja… und sollte jemand sich wider unsere Gesetze verhalten, ist eine Strafe absolut angemessen. Nicht jedoch eine Vor-Verurteilung, eine Diskriminierung, eine Pauschalierung von Gruppen und die bewusste Abwertung von Menschen.

Die Erinnerungen an solche grausigen Ereignisse der Vergangenheit dürfen nicht verstummen und sind Zeichen einer Wertschätzung des Menschen. Nationalsozialismus, Nazidiktatur, Fremdenhass duldet keinerlei Toleranz, niemals! Da bin ich tatsächlich sehr intolerant und das sehr, sehr gerne.

 

Eine herzliche Umarmung nach Frankreich,

Petra

 

© Petra M. Jansen

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