Er kommt jedes Jahr: der Jahreswechsel! Was erwartet uns im neuen Jahr 2021? Zumindest am Anfang wird es wohl kaum besser werden als das alte – Corona hat uns fest im Griff!

Wie wäre es in dieser Pandemie mit Kreativität?! Die Zeiten – und mit ihnen die Umstände – ändern sich. Wir müssen uns anpassen.

Nehmen wir den Klimawandel (ich weiß, komm mir jetzt nicht noch damit!): Feuerwerk, CO2 und Feinstaub …

Müssen wir althergebrachte Traditionen immer so feiern wie seit jaher? Nein! Große Kirchen sind ja auch nicht aus einem Guss, man kann verschiedene Stilepochen während der Bauzeit erkennen. Was ist mit unserem Feuerwerk? Man muss die Tradition ja nicht ganz aufgeben. Und bitte: während Corona immer schön Abstand halten und Maske aufsetzen!

2.050 Tonnen Feinstaub sind es, die die hohen Belastungen durch den Abbrand von Feuerwerkskörpern auslösen. Damit macht Feuerwerk knapp ein Prozent der jährlichen PM10-Gesamtemission sowie knapp zwei Prozent der jährlichen PM2,5-Gesamtemission aus (umweltbundesamt.de). Die Menge wurde anhand experimentell ermittelter Emissionsfaktoren berechnet, die gegenüber den bislang verwendeten Daten realitätsnähere Werte des Feinstaubausstoßes liefern. 

Hingegen lassen sich bei einer Licht- und Laserinstallation durch die Kombination von Feuerwerkselementen, pyrotechnischen Effekten und neuester Lasertechnik fantastische Arrangements entwickeln (feuerwerk.com). Die sprühenden Funken des Feuerwerks werden mit dem multispektralfarbigen Licht der Laserinstallation verknüpft und zaubern eine einzigartige Stimmung.

Eine interessante Alternative zum Feuerwerk kann eine Lasershow sein. In diesem Bereich hat sich in den vergangenen Jahren viel getan und eine Menge hat sich vor allem technisch weiterentwickelt. Heute sind Lasershows mehr als grüne Strahlen, die von einem Spiegel reflektiert werden. Man kann sagen, die Branche ist erwachsen geworden.

Feuerwerke und Lasershows stehen nicht in Konkurrenz, da beides Liebhaber hat und beides unterschiedliche Stimmungen vermittelt. So kann man zum Beispiel eine Lasershow in Innenstädten oder anderen Ballungsräumen gefahrlos projizieren. Eine Lasershow kann problemlos in ein bestehendes Programm oder ein Setting integriert werden. Im Gegensatz zu einem Feuerwerk kann eine Lasershow sogar ohne mehre hundert Meter Sicherheitsabstand präsentiert werden. Das bindet die Menschen – die derzeitige Pandemie einmal außen vor – ein.

Laser ist ruhiger – Gruß von unseren vierbeinigen Freunden – und hinterlässt keinen Dreck in Form von Böllerresten. Wir kennen das: Jeder will knallen, keiner aber kehren.

Lasershows sind eine tolle Feuerwerk Alternative, da sie weitaus mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Hier können Sie Schriften, Grafiken und ganze Bilder naturgetreu und in bester Qualität darstellen. Außerdem können wir die Laser auch auf einer Wasserleinwand sichtbar machen oder Skulpturen Gebäude in 3D Optik darstellen.

Denkt mal drüber nach – auf die Zukunft!

Warum feiern wir Weihnachten? Wo kommt das her? Ein kurzer Blick auf die Geschichte:

Von alters her hatte der 25. Dezember eine herausragende Bedeutung. So galt er in den antiken Kulturen als Tag der Sonnenwende: Im vorderasiatischen Mithraskult wurde an diesem Tag die Geburt des indischen Lichtgottes gefeiert. Bei den alten Ägyptern hingegen wurde mit dem Isiskult die Geburt des Horus auf diesen Tag gelegt. Auch die feierlichen Sarturnalien zu Ehren des Gottes Saturn, des unbesiegbaren Sonnengottes, fanden bei den Römern an diesem Tag statt.

Laut der Heiligen Schrift hat auch Christus sich selbst das Licht der Welt (Joh. 8,12) genannt, der als das Wahre Licht, das jeden Menschen erleuchtet (Joh. 1,9) in diese Welt gekommen sei. Seither symbolisiert Weihnachten den Geburtstag von Jesus Christus, die Wintersonnenwende der Weltgeschichte, die in allen Auf- und Niedergängen der Geschichte die Gewissheit gibt, dass die dunklen Mächte der Finsternis keine endgültige Macht besitzen. Schließlich setzte es Papst Liberius im Jahre 354 durch. Zum Dogma (Glaubenssatz) wurde es auf dem 2. Konzil von Konstantinopel im Jahr 381 unter Kaiser Theodosius erklärt.

In Deutschland setzte sich der Brauch und die Tradition, Weihnachten vergleichbar dem heutigen Fest zu feiern, etwa im Laufe des 7. und 8. Jahrhunderts nach Christus durch. Der Begriff Weihnachten geht dabei auf die Bedeutung heiliger und geweihter Nächte zurück. Im früheren Mittelhochdeutschen hieß die passende Redewendung dazu: „Ze den wihen nahten“ (weihnachtszeit.net).

Dass Weihnachten deutlich älter ist als das Christentum selbst, belegen etliche Querverweise. Viele Analogien finden sich sogar in der wahren Weihnachtsgeschichte. Einer der vielen Ursprünge zeigt nach Ägypten. Bereits die alten Ägypter feierten in den kürzesten und dunkelsten Tagen des Jahres die Wintersonnenwende, seinerzeit als Sonnenkult zu Ehren des Sonnengottes Re oder Ra.

Der Tag, ab dem die Nächte wieder kürzer und die Tage wieder länger werden, war schon immer von großer Bedeutung für viele Gemeinschaften, Kulte und Religionen. Die Römer beispielsweise feierten schon lange vor Christus gegen Ende Dezember das Fest zu Ehren ihres Sonnengottes Sol. Und bei Germanen, Balten sowie Skandinaviern feierte man zur selben Zeit das Julfest.

Seit wann Menschen an Weihnachten Bäume aufstellen und sie schmücken, ist unklar. Schon in der Antike wurden die Häuser zum Jahreswechsel mit Zweigen geschmückt, im europäischen Brauchtum ist das aber nicht nur an Weihnachten üblich: Im Frühjahr werden Maibäume aufgestellt, zum Richtfest eines neuen Hauses wird ein kleiner Baum auf das Dach gestellt. Im Mittelalter gedachten manche Kirchen an Weihnachten auch der Erschaffung des Menschen: Im Paradies stand, so die biblische Erzählung, der „Baum der Erkenntnis“. Von ihm sollten Adam und Eva nicht essen – taten es aber trotzdem und wurden aus dem Paradies vertrieben. Das stellte man im Rahmen eines Theaterspiels im Mittelalter nach. Möglicherweise hat der Christbaum auch hier seine Wurzeln. Sicher jedoch ist: Ein Kupferstich von Lucas Cranach dem Älteren aus dem Jahr 1509 zeigt einen geschmückten Weihnachtsbaum – spätestens damals musste der geschmückte Baum also schon zum Brauchtum gehört haben. Populär wurde dieser Brauch jedoch erst im 19. Jahrhundert, langsam verbreitete sich der Weihnachtsbaum von Deutschland und Österreich aus auch in andere Länder und Kontinente.

Die AfD Sachsen-Anhalt will an diesem Wochenende trotz strenger Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ihre Listen mit Bewerbern für die Landtags- und Bundestagswahl aufstellen. Die Corona-Regeln des Landes erlauben solche Wahlveranstaltungen. Es gelten strenge Auflagen, etwa eine Maskenpflicht am Platz.

Mitten im harten Lockdown will die AfD Sachsen-Anhalt am Wochenende einen Parteitag abhalten. Laut Corona-Verordnung ist das erlaubt.

Während Deutschland im harten Lockdown ist, Schulen und Kitas schließen, damit die Infektionszahlen und Todeszahlen nach unten gedrückt werden, plant die Alternative für Deutschland (AfD) Sachsen-Anhalt am Wochenende einen Parteitag mit Hunderten Teilnehmern.

Ein unverantwortliches Verhalten, so auch Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz (waz.de). Das hätte man auch digital machen können oder auf andere Monate verschieben, wie andere Parteien auch.

Den Parteitag in Kalkar Ende letzten Monats wird man nicht so schnell vergessen. Rund zwanzig Kräfte bot das Ordnungsamt der Kleinstadt am Niederrhein auf, um die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen in der großen HanseHalle zu überwachen. Die Polizei hatte das Gelände von den frühen Morgenstunden an großräumig abgesperrt. Neben den Delegierten kamen so auch rund 500 Gegendemonstranten auf den Wiesen von Kalkar zu ihrem demokratischen Recht.

Was soll der ganze Aufwand?! Dieses Heischen nach Aufmerksamkeit, diese Renitenz gegen Fakten? Nicht zuletzt die Kosten für diesen Irrsinn und last not least: Die Ansteckungsgefahr vor Ort für Hunderte von Menschen und im Nachhinein wiederum für Tausende! Cui bono? Ist das die nächste Corona-Welle wert? Wohl nicht …

Wenigstens wies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dazumal im Eilbeschluss eine Klage der Partei und zweier ihrer Mitglieder zurück.

Das Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sowohl in der Halle als auch am Sitzplatz, sei „verhältnismäßig“ und verstoße „nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, hieß es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Die AfD klagte gegen die in der Coronaschutzverordnung festgelegte Maskenpflicht am Platz, die das örtliche Gesundheitsamt dem Parteitag auferlegt hatte.

Derweil wurde bekannt, dass von den 89 AfD-Bundestagsabgeordneten derzeit vier (fr.de) nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind.

Einen Zusammenhang mit dem Bundesparteitag in Kalkar Ende November schloss Fraktionsvize Tino Chrupalla jedoch aus.

Großbritannien war zum 1. Februar aus der EU ausgetreten, bis zum Jahresende bleibt das Land aber noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Brüssel und London verhandeln immer noch über einen Anschlussvertrag.

Inzwischen ist die Zeit für die rechtzeitige Ratifizierung eines angestrebten Handelsabkommens äußerst knapp. Sollte keine Einigung gelingen, drohen Zölle und andere Handelshemmnisse zwischen Großbritannien und der EU. Für diesen Fall wird unter anderem mit schweren Verzögerungen im Warenverkehr am Ärmelkanal gerechnet.

Gestern stimmte das Europaparlament Notfallmaßnahmen für einen No-Deal-Brexit zu. Dabei geht es um Pläne für die Bereiche Fischerei, Flugsicherheit, sowie Flug- und Straßenverkehr.

Den Briten geht langsam auf, was mit der Scheidung von der EU auf sie zukommt. Die Brüssel-freie Zukunft wird nicht so angenehm wie erträumt. Ein No-Deal wird teuer.

Johnson warnte, man liege bei einigen Schlüsselfragen noch „sehr weit auseinander“. Man müsse sich auf ein Scheitern, den „No Deal“ einstellen. Was neben unzähligen anderen Konsequenzen zur Folge hätte, dass europäische Fischer nicht mehr in britische Gewässer dürfen. Für diesen Fall hat die Royal Navy bereits vier 80 Meter lange, bewaffnete Patrouillenboote in Bereitschaft versetzt, um potenzielle Eindringlinge abzuwehren. Ganz so wie es sich der Abgeordnete Kawczynski und andere Brexit-Hardliner in Johnsons Konservativer Partei wünschen (tagesschau.de).

Die Briten haben eine Menge Erfahrung in Seeschlachten um ihren Fisch, zuletzt legten sie sich in den 1970er-Jahren im „Kabeljaukrieg“ mit Island an. Fraglich allerdings, ob sich die Konsumenten an Land an überschüssigem Hering, Makrele und Lachs erfreuen, die sie dann täglich tonnenweise selber essen müssen.

Deutschland und die anderen EU-Staaten fordern angesichts der festgefahrenen Verhandlungen zwischen Brüssel und London, die Vorbereitungen für einen No-Deal-Brexit zu beschleunigen. Die Kommission soll über ihre bereits getroffenen Notfallmaßnahmen hinaus umgehend Gesetzesvorschläge für den Transportsektor machen, um die Verbindungen zwischen Insel und Kontinent zu Jahresbeginn 2021 vor einem Kollaps zu schützen.

Der Brexit ist vollends zu einem Polittheater“ (fuw.ch) verkommen. Beide Seiten beschränken sich weitgehend darauf, die Stimmung ihres Publikums zu steuern. Premierminister Boris Johnson etwa lässt die Briten wissen, dass das Verhandlungsangebot der EU die nationale Souve­ränität zu sehr einschränke. Deshalb sei ein harter Brexit nun zum wahrscheinlichsten Ausgang der Gespräche geworden. Die EU-Kommission wiederum bemüht sich darum, den Mitgliedstaaten zu versichern, sie schütze die Integrität des Binnenmarktes.

Auch Brüssel nimmt für dieses Anliegen ein Scheitern des Handelsabkommens in Kauf.

Der Brexit bedeutet für die britischen Bürger, ihre Rechte als Unionsbürger zu verlieren. Ein Überdenken der Unionsbürgerschaft, sowie transnationale Wahllisten bieten einen Gegenentwurf zum totalen Ausschluss der britischen Bevölkerung von europäischen Institutionen und dem politischen Entscheidungsprozess.

Die Schaffung der Unionsbürgerschaft geht auf den Vertrag von Maastricht zurück, der am 1. November 1993 in Kraft getreten ist. Seither ist jeder Bürger eines EU-Mitgliedsstaates zugleich auch Bürger der Europäischen Union. Die Unionsbürgerrechte sind fest in den europäischen Verträgen verankert und haben in den vergangenen Jahren durch die Rechtsprechung erheblich weiterentwickelt.

Den Kern der Unionsbürgerschaft bilden u.a. folgende Rechte:

Das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten;

das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz durch einen anderen EU-Mitgliedsstaat;

das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament.

Die Unionsbürgerschaft ist somit mehr als nur die Möglichkeit, sich innerhalb der EU frei zu bewegen. Wäre deren Verlust für die Briten nach dem Vollzug des Brexit noch zeitgemäß? Hat die Unionsbürgerschaft nicht den individuellen Status der EU-Bürger aufgewertet und ihn vom Nationalstaat losgelöst? 

Die Unionsbürgerschaft in der EU steht nicht neben der nationalen Staatsbürgerschaft, ersetzt diese auch nicht. Die nationale Staatsbürgerschaft wird vielmehr durch diese ergänzt.

Man könnte also argumentieren: fällt die als Basis dienende nationale Staatsbürgerschaft eines Noch-Mitgliedstaates mit dem Austritt aus der Union aus der gemeinsamen Basis heraus, kippt damit auch die auf sie aufbauende Unionsbürgerschaft.

Was passiert nun mit der Unionsbürgerschaft von Menschen, deren Herkunftsland aus der EU austritt? In seiner jetzigen Fassung lässt Art. 20 AEUV eigentlich nur eine Deutung zu: „Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt“ – und wenn ein Mitgliedstaat nicht mehr zur EU gehört, sind demnach auch dessen Staatsangehörigen keine Unionsbürger mehr. Für viele Briten, die in einem anderen EU-Land leben (oder sich wenigstens die Möglichkeit dazu erhalten wollen), kam die Brexit-Entscheidung ihrer Mitbürger deshalb als ein Schock.

Dem steht entgegen:

Der Zugang zur Europabürgerschaft wird durch die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats übermittelt, die durch das nationale Recht geregelt wird, die aber auch, wie jede Form der Bürgerschaft, die Grundlage für einen neuen politischen Raum bildet, aus dem Rechte und Pflichten erwachsen, die durch das Gemeinschaftsrecht festgelegt werden und nicht vom Staat abhängen“ (Miguel Poiares Maduro, portugiesische Generalanwalt des EUGH). 

Die Unionsbürgerschaft ist etwas Individuelles (foederalist.eu, 06.12.2016) – ein demokratischer Grundrechtestatus, der jedem europäischen Bürger garantiert wird und eben nicht nationalen Politikentscheidungen untergeordnet ist. Es erscheint mir deshalb ein falscher Impuls, wenn EU-Europäer nun alle Briten abstrafen wollen, nur weil eine Mehrheit ihrer Landsleute für den Austritt gestimmt hat. Schließlich gehört es gerade zu den großen Leistungen der europäischen Integration, Menschen auf überstaatlicher Ebene nicht nur als Teil ihres Staates, sondern als einzelne Person – Individuum – wahrzunehmen.

Verfassung und Gewaltenteilung außer Kraft? Das geht in Deutschland nicht. Denn einen Ausnahmezustand wie in anderen Ländern kennt das Grundgesetz nicht. Seit 1968 gibt es aber die so genannten Notstandsgesetze. Das sind überwiegend Ergänzungen von Artikeln des Grundgesetzes für den Not- und Krisenfall.

Unterschieden werden der äußere Notstand, etwa durch eine militärische Bedrohung, der innere Notstand, zum Beispiel durch Terror, oder der Katastrophenfall, der gesetzlich gesehen dem inneren Notstand ähnlich ist. Tritt ein solcher Fall ein, können Grundrechte eingeschränkt werden – etwa das Recht, sich frei zu bewegen.

Einschränkungen von Grundrechten, Sperrung der Grenzen, Versammlungsverbote und Kontaktverfolgungen, Schließung von Schulen und Geschäften – im Januar 2020 hätte kaum jemand in Deutschland derart massive Eingriffe in das Alltagsleben für möglich gehalten. 

Über einzelne Maßnahmen, etwa Grenzschließungen, entscheidet zwar die Bundesregierung, doch in den meisten Fällen liegt die Entscheidungshoheit bei den Ländern, die ihre Kompetenzen häufig auf die Kreis- oder Kommunalebene verlagern, so will es der Föderalismus in Deutschland. Sie können eigenständig über die Schließung von Schulen und Kitas, die Öffnungszeiten von Geschäften, die Verschiebung des Semesterbeginns oder regionale Ausgangssperren entscheiden.

Auch die Meldung von Corona-Fällen liegt in der Obhut von kommunalen Gesundheitsbehörden, die nach dem Infektionsschutzgesetz handeln. Diese müssen Informationen und Lageberichte an das Bundesministerium für Gesundheit melden. So waren Empfehlungen von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Absage von Großveranstaltungen oder zum Wechsel zum Homeoffice im Frühjahr eher Empfehlungen eines Bundesministers, nicht bindend.

Während ein Verteidigungsfall laut Verfassung durch den Bundestag festgestellt werden muss, gibt es für die Feststellung eines inneren Notstandes oder eines Katastrophenfalls keine verfassungsrechtlichen Regelungen. Hier entscheidet die Bundesregierung selbst und ohne eine formelle Verkündung, wann ein Notstand bzw. Katastrophenfall gegeben ist. Eine Einschränkung von Grundrechten muss auf Grundlage konkreter Einzelgesetze erfolgen. So bildet etwa das Infektionsschutzgesetz – neulich novelliert – eine solche.

Wenn die Bundesregierung einen inneren Notstand oder einen Katastrophenfall festgestellt hat, kann sie u.a. Anweisungen an die Landesregierungen erteilen, die zwingend umgesetzt werden müssen oder Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken. Hiervon betroffen ist gerade u.a. die Freizügigkeit (Art. 11 Grundgesetz).

Sollte der Bund in den kommenden Tagen und Wochen die Einschätzung treffen, stärker eingreifen zu müssen, bliebe ihm theoretisch noch der Rückgriff auf die sogenannten Notstandsgesetze für den überregionalen Katastrophennotstand.

Diese sind in Artikel 35 Absatz 3 des Grundgesetzes geregelt. Grundsätzlich kann eine Pandemie als Katastrophe in diesem Sinne gelten, Voraussetzung für die Ausrufung des Notstands wäre jedoch, dass ein oder mehrere Bundesländer nicht mehr zu einer wirkungsvollen Gefahrenabwehr in der Lage wären. Die Notstandsregelungen könnten dem Bund die Möglichkeit verschaffen, den Ländern Weisungen zu erteilen, anderen Ländern Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen, und die Bundeswehr und den Bundesgrenzschutz im Inneren einzusetzen.

Für bundesweite Ausgangssperren gibt es nach Ansicht der Verfassungsrechtler (u.a. Prof. Dr. Anika Klafki, Universität Jena) keine gesetzliche Grundlage. Die Novelle des Infektionsschutzgesetzes gibt allerdings nach § 28a Abs. 1 Nr. 3 die Möglichkeit der Anordnung regionaler Ausgangsbeschränkungen (z.B.: Mannheim).

Dies jedoch nur als ultima ratio.

Angewandt wurden die Notstandsgesetze allerdings noch nie.

Ein Ende der Coronakrise scheint nicht in Sicht. Die Zahlen steigen weltweit an, auch in Deutschland.


Im schlimmsten Fall könnte es passieren, dass das Gesundheitssystem an seine Grenzen gelangt: Menschen mit schweren Krankheitsverläufen sind auf intensivmedizinische Betreuung angewiesen – doch die Zahl von Betten und Beatmungsgeräten ist begrenzt.
Sind diese Kapazitäten erschöpft, muss das medizinische Personal möglicherweise unter Zeitdruck entscheiden, wer eine lebensrettende Behandlung erhält und wer nicht.

Der Begriff Triage kommt aus dem Französischen und bedeutet Auslese“. Im medizinischen Kontext beschreibt er die Einteilung von Patienten nach der Schwere ihrer Verletzungen. Dadurch können Ärzte und Pfleger leichter entscheiden, wer zuerst behandelt wird. Triagieren gehört in Notaufnahmen zum Alltag, stammt jedoch ursprünglich aus der Militärmedizin. Der französische Chirurg Freiherr Dominique Jean Larrey entwickelte die Triage im Jahr 1792 (wikipedia.org) während der Napoleonischen Kriege. In Zeiten knapper Ressourcen brauchte man ein System, um zu entscheiden, welche der zahlreichen Verletzten zuerst behandelt wurden. Ziel der Triage war es, Soldaten möglichst schnell wieder fit für den Einsatz zu machen. Das bedeutet, dass diejenigen mit den besten Aussichten auf Genesung zuerst Hilfe bekamen, und nicht die Menschen, die sie am nötigsten brauchten.

Dieser Ansatz steht im Konflikt mit den Prinzipien der Medizin heutzutage: In einer Notaufnahme werden Menschen, denen es besonders schlecht geht, auch besonders dringlich behandelt. Im Krieg, bei Katastrophen oder in anderen Ausnahmefällen wandelt sich das – es mangelt an Zeit, Personal und Materialien, sodass eine angemessene Versorgung aller nicht möglich ist. 

Aktuell wird noch alles dafür getan, dass es nicht zur Triage Situation kommt. Dennoch bereiten sich alle, die entsprechend Verantwortung tragen, auf die evtl. eintretende Situation vor, dass eine Triage notwendig wird, damit die Entscheidungen strukturiert und bestmöglich getroffen werden können. Die TriageSituation bedeutet, dass die Versorgung nicht mehr für alle, die sie benötigen, geleistet werden kann und dadurch mehr Menschen sterben als bei niedrigen Fallzahlen. Es sind in dieser Situation nicht mehr genug Personal und Ressourcen da. An einer solchen Situation hat niemand Schuld, wie uns die Virologen beständig sagen. Auch in einer solchen Situation können die Ressourcen besser und schlechter verteilt werden, d.h. hier sind verantwortlich Entscheidungen zu fällen. 

Es gibt bereits einige Stellungnahmen von Fachgesellschaften und auch von ethischer Seite. Die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM, Fachgesellschaft für Medizinethik) hat eine Seite eingerichtet, die kontinuierlich aktualisiert wird und auf der alle zentralen Dokumente und Empfehlungen zugänglich gemacht werden.

Optimiert wird das medizinische outcome, d.h. die bestmögliche Nutzung der vorhandenen Ressourcen für ein Überleben von möglichst vielen.

Das geschieht selbstverständlich unabhängig von der Person (zfg-hannover.de). Basierend auf der medizinischen Evidenz werden Kriterien entwickelt, in die die bestehenden Erfahrungen mit schweren Krankheitsverläufen eingehen, unter anderem Aspekte wie welcher Schweregrad der Erkrankung, welche Vorerkrankungen etc. welche Wahrscheinlichkeit für ein positives outcome haben.

Es sind Jahreszahlen, die sich scheinbar auf erstaunliche Weise gleichen: Im Jahr 1720 die Pest, 1820 die Cholera, 1920 folgt die Spanische Grippe – und nun 2020 das Coronavirus. Die Folgen von Covid-19 sind noch lange nicht abzusehen

Auch die Spanische Grippe war eine respiratorische Erkrankung, der Name erklärt schon viel. Auch sie hatte, wie das Coronavirus, schwere Folgen im Schlepptau. Und viele Erkrankte hatten nach offizieller Genese mit Langzeitfolgen zu kämpfen. Entsprechend ist diese Zeit sehr aufschlussreich für uns: Was kann uns die Spanische Grippe im Umgang mit dem Coronavirus lehren?

Wird die Welt tatsächlich alle 100 Jahre von einer Pandemie heimgesucht? Das wird zumindest in sozialen Medien vorgerechnet. Frühere Pandemien und einige damals getroffene Maßnahmen können mit der heutigen Situation verglichen werden.

Schon nachdem 1347 die Pest aus Asien nach Europa eingeschleppt wurde, hatte man Häuser versiegelt und Kranke in spezielle Lazarette gebracht. Auch dort bestand also so eine Art Ausgangssperre wie heute, bei der die Leute zuhause blieben und das öffentliche Leben erstarrte – wenngleich die Umstände andere waren. Unmut regte sich auch dazumal über solche Einschränkungen bei der Kirche und der Wirtschaft.

Zu Ende des Ersten Weltkriegs, ab Frühjahr 1918 zog das die Spanische Grippe auslösende Virus durch die USA und Europa. Im Herbst 1918 folgte die zweite Welle – ungleich heftiger als die erste mit vielen Millionen Todesfällen in nur vier Monaten. Als beendet galt die Spanische Grippe dann 1920: Nach einer dritten Welle im Sommer 1919 flachte sie langsam ab. Schon damals wusste man: Dass die Erkrankung sich zur Pandemie entwickeln konnte, war der enorm hohen Mobilität in der Kriegszeit geschuldet. 

Was erwartet uns nächstes Jahr als Zeitgenossen der Corona-Pandemie?

Quer gedacht oder auf Trump´sche Art ausgelegt: Auch Gerüchte und Verschwörungstheorien kennt die Seuchengeschichte zu Genüge. Aufklärung und Transparenz sehen Historiker daher als wichtige Lehren. Bagatellisieren oder Wegschauen und Verleugnen einer Seuchengefahr ist ein Problem (Medizinhistoriker Volker Roelcke, infranken.de). Berichte zeigen, dass die zuständigen Behörden die Gefahr in Amerika, wo die Spanische Grippe ausbrach, zunächst ignorierten. Hundert Jahre später macht ein US-Präsident den gleichen Fehler.

Auch zu Zeiten der Spanischen Grippe waren die Menschen mit Mund-Nasen-Bedeckungen unterwegs, auch damals wurden sie nicht immer richtig getragen, auch damals gab es schon Masken-Verweigerer. Es gab ähnliche Debatten wie heute – übrigens auch zu Schulschließungen, zu abgesagten Großveranstaltungen, zu anderen Einschränkungen. 

Offensichtlich ist die Menschheit nicht lernfähig, die einfache Erkenntnis einzusehen, dass Gesundheit und Leben vor persönlicher Freiheit gehen müssen.

Social Distancing hat seinerzeit geklappt, das klappt auch heute.

Wird die Welt also alle 100 Jahre von einer Pandemie verwüstet? Wohl nein, statistisch werden verheerende Seuchen unter den Tisch fallen gelassen, um den Anschein einer 100-Jahre-Regel zu erwecken.

Anders ausgedrückt: Wir hatten alle hundert Jahre eine Epidemie/Pandemie. Aber nicht erst alle hundert Jahre …