In diesen Corona-Zeiten gibt es Streit, den es zuvor nie gab. Die Angst vor Arbeitslosigkeit, vor dem Verlust der Selbstständigkeit oder finanziellem Ruin ist erdrückend. Die Menschen haben ihre Routine verloren, finden keine Ruhe mehr, können sich nicht mehr aus dem Weg gehen. Es wird schlimmer, überall in der Welt.

Den durch eine repräsentative Umfrage ermittelten Daten zufolge berichteten 3,6 Prozent aller Frauen, in der Zeit der strengen Kontaktbeschränkungen von ihrem Ehemann oder Lebensgefährten vergewaltigt worden zu sein. 3,1 Prozent aller Frauen gaben an, mindestens einmal körperliche Gewalt wie Schläge erlebt zu haben. In sechseinhalb Prozent aller Haushalte wurden Kinder körperlich bestraft.

Die Gefahr, zum Gewaltopfer zu werden, stieg demnach mit äußeren belastenden Faktoren. Neben dem besonders engen Zusammenleben in Quarantäne waren dies auch finanzielle Sorgen. Hier erlebten mit 8,4 Prozent sogar mehr Frauen körperliche Gewalt als in Quarantäne mit siebeneinhalb Prozent. Bei den Kindern waren es 9,8 Prozent (taz.de, 02.06.2020). Zunahme der Zahlen von häuslicher Gewalt in erschreckendem Maße …

Aber auch außerhalb der eigenen vier Wände sieht es nicht rosig aus:

Seit Juli zeichne sich ein deutlicher Zuwachs von Straftaten bei den Demonstrationen ab, darunter verbale und körperliche Angriffe sowie Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte bis hin zu Landfriedensbrüchen. Aber auch abseits der Versammlungen habe man zuletzt eine Vielzahl von Straftaten, auch Gewaltstraftaten festgestellt (tagesschau.de, 02.11.2020).

Es gebe unter den Demonstranten auch welche, die wirkten auf den ersten Blick bürgerlich, hätten teilweise Kinder dabei, verhielten sich dann aber oft aggressiv und suchten gezielt die Konfrontation mit der Polizei (Jörg Radek, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die Wut über die Maßnahmen der Regierung wachse sichtlich und die Gewalt gehe inzwischen auch von bis dato völlig unbescholtenen Bürgern aus.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appellierte an die Verwaltungsgerichte, „sich nicht länger vor den Karren der sogenannten Querdenken-Bewegung spannen zu lassen“. Es sei sehr schnell zu erkennen gewesen, dass die Demonstranten „nie in Erwägung gezogen“ (Jörg Radek, tagesspiegel.de) hätten, sich an die Auflagen zu halten.

Tausende dicht an dicht ohne Masken sind ein Gipfel der Verantwortungslosigkeit und des Egoismus. Die Pandemielage ist zu ernst, als dass man seine verqueren Verschwörungstheorien jetzt in der Frankfurter Innenstadt ausleben muss. Hygiene- und Abstandsregeln, sowie Maskenpflicht seien einzuhalten, andernfalls sollten die Demonstration umgehend aufgelöst und die Veranstalter dafür haftbar gemacht werden.

Das Ende der Gewaltspirale ist offensichtlich unter den derzeitigen Bedingungen noch nicht erreicht. Was können wir tun?

Die Verwaltungsgerichte erlauben derzeit noch oft die Demonstrationen der Coronagegner.

Werden die Teilnehmer aber augenscheinlich gegen die Regeln verstoßen, stellt sich die Frage, ob man nicht solche Versammlungen erst gar nicht zulässt anstatt sie erst später aufzulösen.

Verbote sind ultima ratio; aber offensichtlich haben wir eine Schwelle erreicht, in welcher auch die Demokratie zu solchen greifen muss.

Mehrere auf Bundesebene Verurteilte sollen in den letzten Wochen von Trumps Amtszeit noch exekutiert werden. Dafür lässt dieser nun auch Erschießungen, den elektrischen Stuhl oder den Einsatz von tödlichem Gas zu.

In den USA sollen künftig – neben dem Tod durch die Giftspritze – auch andere Methoden zur Vollstreckung der Todesstrafe möglich sein. Das geht aus der Änderung einer Vorschrift für die Ausführung der Todesstrafe bei auf Bundesebene verurteilten Straftätern hervor, die am Freitag (Ortszeit) im Amtsblatt der Bundesregierung veröffentlicht wurde (zeit.de). Zugelassen sind demnach auch Erschießungen, der elektrische Stuhl oder der Einsatz von tödlichem Gas.

Das Ministerium will bis zur Amtseinführung des gewählten Präsidenten Joe Biden am 20. Januar noch mehrere Hinrichtungen auf Bundesebene verurteilter Straftäter durchführen. Laut Amtsblatt sollen ab dem 24. Dezember Exekutionen nach allen Hinrichtungsmethoden durchgeführt werden können, die in dem Bundesstaat legal sind, in dem das Urteil ergangen war. Hinrichtungen in den USA erfolgen meist per Giftspritze, doch in manchen Staaten sehen Gesetze auch Alternativen vor. 

Die Regelung trifft nur nach amerikanischem Bundesrecht Verurteilte (sueddeutsche.de). Man wird sehen, wie sich das Ganze auf die Hinrichtungspraxis für nach dem Recht der einzelnen amerikanischen Bundesstaaten Verurteilte auswirkt.

Welche Auswirkungen die Änderungen in der Praxis haben, wird sich also zeigen. Joe Biden, ein erklärter Gegner der Todesstrafe, kann sie umgehend wieder rückgängig machen und auch das Moratorium auf Bundesebene wieder einsetzen, das bis Juli 20 Jahre lang bestand hatte. Trump hatte die Wiedereinführung von Hinrichtungen auf Bundesebene durchgesetzt. Bis zur Amtseinführung des gewählten Präsidenten Joe Biden am 20. Januar plant die Trump-Regierung, noch etwa fünf verurteilte Straftäter töten zu lassen. Deren Hinrichtungen könnten unter die neue Regel fallen.

Während viele US-Bundesstaaten die Todesstrafe vollstrecken, hatte es auf Bundesebene seit 2003 keine Hinrichtung mehr gegeben. Die Todesstrafe wurde seitdem zwar weiter verhängt, aber nicht vollstreckt. Der Rechtsstreit um die Wiederaufnahme der Hinrichtungen hatte sich bis vor das Oberste Gericht in Washington gezogen, die Regierung setzte sich aber durch. 

Der von Donald Trump mit seinen drei Nominierungen seit Amtsantritt 2017 nach rechts verschobene Supreme Court spielte mit. Im Fall von Orlando Hall, dem vorgeworfen wurde, eine 16-Jährige entführt, vergewaltigt und ermordet zu haben, hob der oberste Gerichtshof der USA eine Blockade der Hinrichtung auf, die zuvor ein Bezirksrichter am Tag der geplanten Exekution verfügt hatte. Somit verschob sich die für 18 Uhr geplante Hinrichtung zwar um einige Stunden (fr.de), wurde aber dennoch am avisierten Tag vollzogen.

Insgesamt gesehen ist die Todesstrafe in den USA insgesamt eher auf dem Rückzug. Das hat vielerorts mit einer sich wandelnden öffentlichen Meinung (br.de) zu tun, aber auch mit den zunehmenden Schwierigkeiten, die nötigen Stoffe für die Giftspritze zu beschaffen. Zudem führt das Verhängen der Todesstrafe meist zu langwierigen – und kostspieligen – Rechtsstreitigkeiten.

2020 wurden in den USA dem Verein Informationszentrum Todesstrafe zufolge bislang 15 Menschen hingerichtet, davon acht (zeit.de) auf Bundesebene.

Die Verbalattacken und Provokationen gegen Abgeordnete durch Gäste der AfD-Parlamentarier im Bundestag am Mittwoch sollen nicht ohne Folgen bleiben: Das Parlament prüft rechtliche Schritte gegen die Beteiligten, sowie mögliche Änderungen der parlamentarischen Abläufe.

Gesprochen wurde u.a. über eine mögliche Anwendung des Paragrafen 106 des Strafgesetzbuchs, der die Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans oder den Versuch dazu mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von bis zu zehn Jahren bedroht. Die Rechtsvorschrift bezieht sich ausdrücklich auch auf die Bedrohung einzelner Parlamentarier.

Im Reichstag bedrängt eine Frau Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) , filmt und beschimpft ihn, bis er sich in einen Fahrstuhl retten kann. Auf anderen Videos ziehen Männer johlend und pöbelnd durch den Bundestag. Die Aufnahmen entstanden, während das Parlament über das neue Infektionsschutzgesetz diskutierte. Das soll jetzt Folgen haben. Unmöglich, und doch geschehen!

Wie sind die Besuchsregeln?

Die Hausordnung des Bundestags hat die Sechs-Personen-Regel: Ihr zufolge können Abgeordnete jeweils sechs unangemeldete Personen mit ins Haus nehmen, ohne dass deren Personalien erfasst werden. Normalerweise muss jeder Gast angemeldet werden. Die Bundestagspolizei überprüft dann, ob gegen die Person etwas vorliegt, bevor Zutritt gewährt wird. Diese 6-Personen-Regel war für den Tag der Debatte um das Infektionsschutzgesetz allerdings außer Kraft gesetzt. Alle Besucher mussten angemeldet werden (waz.de).

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) betrachtet das Bedrängen von Bundestagsabgeordneten durch Besucher/-innen am Rande der Debatte über das Infektionsschutzgesetz am Mittwoch (18.11.2020) als Nötigung. Er fordert Konsequenzen für die daran beteiligten Abgeordneten. „Ich gehe davon aus, dass dieser Fall nicht nur im Ältestenrat behandelt wird“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Es müssen auch empfindliche Sanktionen für die beteiligten Abgeordneten erwogen werden“ (fr.de).

Erneut wird klar: Die AfD akzeptiert nicht die parlamentarischen Regeln. Für unsere parlamentarische Demokratie haben diese Leute nur Verachtung übrig.

Wenn sich eine Partei immer weiter radikalisiert, dann steht am Ende auch die Möglichkeit eines Parteiverbots. Das ist möglich in einer wehrhaften Demokratie“ (Georg Maier, thüringischer Innenminister, zdf.de).

Eine erneute Verbotsdebatte ist nicht zielführend, zumal wohl wenig fruchtbar. Eine leere Worthülse …

Aber: „Die gesamte Aktion hat gezeigt, dass es eine enge Vernetzung gibt zwischen den Demonstranten auf der Straße, den AfD-Abgeordneten im Plenarsaal und den Störern im Reichstag“ (Alexander Dobrindt (CSU)) .

Auch diese Erkenntnis ist nicht neu, trifft den Nagel aber auf den Kopf.

Hieran muss man arbeiten. Es gilt, die Vernetzung mit Argumenten aufzulösen.

IQ 2.0

Möglichst intelligent wollen wir alle sein – dementsprechend gab es die vergangenen 100 Jahre stets gute Nachrichten zu vermelden: Der durchschnittliche IQ nahm zu, nicht nur hierzulande, sondern weltweit. Doch seit einiger Zeit stellen Intelligenzforscher einen gegenläufigen Trend fest: Die in Deutschland und anderen Industriestaaten gemessene Intelligenz sinkt.

Der mittlere Intelligenzquotient wuchs über Jahrzehnte kontinuierlich an. Doch nun schwächelt der so genannte Flynn-Effekt, und in einigen Ländern scheint der Durchschnitts-IQ sogar zu sinken. Woran liegt das?

Zwischen 1909 und 2013 (futurezone.at) ist der Intelligenzquotient der 

Allgemeinbevölkerung um 30 Punkte gestiegen. Vor 100 Jahren wäre man also ein Genie gewesen – zumindest den Zahlen nach. Selbst mit einem mittleren Intelligenzquotienten von 100 hätte man damals gute Chancen auf einen IQ von 130 gehabt, was einer Hochbegabung entspricht. Diese Marke knacken nur etwa zwei Prozent der Gesamtbevölkerung. Schlechte Nachrichten für die Superhirne von damals: Selbst die historischen Ausnahmetalente wären nach heutigen Testnormen gerade einmal gutes Mittelmaß (spektrum.de).

Schuld daran ist ein Phänomen, das als der Flynn-Effekt bekannt ist:

Seit Beginn der Messungen schneiden Menschen immer besser in den IQ-Tests ab. Über eine lange Zeit lag dieser Zuwachs in vielen Industrienationen relativ stabil bei rund 0,3 Punkten pro Jahr. Das klingt vielleicht nicht viel, doch innerhalb von zehn Jahren summiert sich der Unterschied bereits auf 3, nach einem Jahrhundert gar auf 30 Punkte, was dem Unterschied zwischen einer durchschnittlichen und einer Hochbegabung entspricht. Genau dieser Effekt stagniert aber seit einigen Jahren. Neuere Datensätze zeigen, dass der Zuwachs mancherorts allmählich abflaut. In manchen Ländern konnten Forscher sogar eine Abnahme der Intelligenzwerte feststellen.

Grundsätzlich lässt sich der Anti-Flynn-Effektmit Veränderungen von spezifischen und allgemeinen kognitiven Fähigkeiten erklären. Allgemeinwissen ist wie auch Lese- und Rechtschreibfähigkeiten, mathematische Fähigkeiten oder Raumvorstellung eine spezielle Form von Intelligenz. Während sich die größten Zuwächse – wie bereits erwähnt – zwischen 1909 und 2013 im Bereich der Logik um 37 Punkte beobachten ließen, stiegen sie bei konkretem Wissen hingegen nur gering, um 21,41 Punkte. In Europa sind es mit knapp 18 noch weniger. Das bedeutet, dass Menschen nach den Tests besser und schneller geworden sind, abstrakte Muster zu erkennen, sich räumlich zu orientieren und eine Entscheidungsauswahl zu treffen, Vokabular, Arithmetik oder allgemeines Wissen sind jedoch schwächer ausgeprägt. 

Tatsächlich ist seit 1998, dem Höchststand der IQ-Werte (deutschlandfunknova.de, 27.09.2014), der IQ-Wert im Schnitt um 2 Punkte gefallen. Ist die Bildungsgrenze erreicht?

Die Klugen sterben aus? Die Panik ist zu früh, es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass wir von einer langanhaltenden Entwicklung sprächen. Pestizide, Digitalisierung oder Migration als Ursache – alles Gelaber! Die aufgeführten Kriterien lassen sich nicht als Ursache für die rückläufige Intelligenz verifizieren.

Und: ein hoher IQ ist auch nicht alles, das zeigen die Finnen (deutschlandfunknova.de, 01.12.2017). Sie schnitten in allen Pisa-Studien super ab, haben aber die niedrigste Zahl an Nobelpreisträgern.

Intelligenz ist also eine wichtige Basis, aber beileibe nicht alles. 

Die EU wollte eigentlich ein 1,8 Billionen Euro schweres Finanzpaket für die kommenden sieben Jahre beschließen. Doch die beiden Mitgliedstaaten Ungarn und Polen haben ihr Veto eingelegt – aus Protest gegen eine Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit (nzz.ch).

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán und Polens starker Mann“ (SPON) Jaroslaw Kaczynski haben verhindern, dass die Auszahlung von EU-Geldern künftig an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards gebunden sein soll. Die Zustimmung zu einem solchen Mechanismus sollte in einer Rechtsgemeinschaft wie der EU eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Allein die Tatsache, dass die anderen EU-Staaten und das Europaparlament ihn überhaupt für notwendig halten, spricht Bände über den Zustand des Rechtsstaats in manchen EU-Ländern.

Die beiden Regierungen missbrauchen den EU-Haushalt und die Coronakrise, um den Rest der EU zur Aufgabe des Rechtsstaatsmechanismus zu zwingen. Das ist politischer Vandalismus, der nicht nur die Pandemieopfer in Italien oder Spanien, sondern auch die Bevölkerungen Polens und Ungarns schädigt. 

Jetzt rächt sich, dass die Regierungen in Polen und Ungarn so lange mit Samthandschuhen angefasst worden sind. Sowohl von der Kommission als auch vom Rat – vor allem aber auch von der konservativen Parteienfamilie, wo die Fidesz von Viktor Orban immer noch Mitglied ist“ (Katarina Barley, SPD-Europaparlamentarierin und Vizepräsidenten des Europaparlaments).

Die deutsche Ratspräsidentschaft hat es nun bewusst zum diplomatischen Eklat in Brüssel kommen lassen, um zu zeigen, wo die Fronten verlaufen. Ein offenes Veto durch Ungarn und Polen gegen einen Etat, der aus der Corona-Krise führen soll, wird als Affront gewertet. Der eigentliche Rechtsstaats-Mechanismus wurde gegen die Stimmen Ungarns und Polens verabschiedet. Weil sie das nicht verhindern konnten, stimmten Ungarn und Polen hilfsweise gegen den sogenannten Eigenmittel-Beschluss, der es der EU-Kommission erlauben würde, Kredite für den Corona-Hilfsfonds aufzunehmen (dw.com). Der Eigenmittelbeschluss kann nur einstimmig gefasst werden.

Der rechtsnationalistischen Regierung von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban wird seit Jahren vorgeworfen, demokratische Grundprinzipien aufzuweichen. Die meisten EU-Länder wollen daher Auszahlungen unter anderem an die Unabhängigkeit der Gerichte und der Medien knüpfen – und dürften diesen Punkt auch nicht neu verhandeln wollen.

Auch Polens Justizminister Zbigniew Ziobro sagte (zdf.de), Europa sei in einer wichtigen Phase, und Polen könne so zeigen, dass es seine Souveränität nicht einschränken lassen wolle.

Zur europäischen Integration gehört die Garantie, dass sich kein politisches Subordinationsverhältnis zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten entwickeln würde. Im Gegenteil, die EU-Kommission hat die vornehmliche Aufgabe, die Einhaltung der europäischen Verträge zu überwachen. Sie war die Hüterin der Verträge, nicht aber Schöpferin und Gestalterin des Primärrechts. Zahlreiche Instrumente, insbesondere die Subsidiaritätsrüge haben diesen Grundsatz zusätzlich für das legislative Handeln im Sekundärrecht abgesichert.

Für die Länder, die mit der Osterweiterung Mitglied der EU geworden sind, gilt nichts anderes (welt.de). Die Osterweiterung war kein Gnadenakt Westeuropas nach dem Fall des Eisernen Vorhangs.

Es war vielmehr ein langer Verhandlungs- und Anpassungsprozess im gegenseitigen wirtschaftlichen wie politischen Interesse.

Ein Plagiat liegt vor, wenn „Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden. Ein solches Vorgehen widerspricht nicht nur guter wissenschaftlicher Praxis, es ist auch eine Form des geistigen Diebstahls und damit eine Verletzung des Urheberrechts (Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002).

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat im Zuge der Plagiatsaffaire um ihre Doktorarbeit erklärt, dass sie künftig auf ihren Titel verzichtet. Das teilte Giffey dem Präsidenten der Freien Universität Berlin, Günter Ziegler, am Freitag mit. Die FU bestätigte auf Tagesspiegel-Anfrage, das Schreiben von Giffey erhalten und zur Kenntnis genommen“ (stern.de) zu haben.

Öffentlich machte die Plagiatsfälle unter anderem die Internet-Plattform „VroniPlag Wiki“ – die schon Plagiate in den Arbeiten der FDP-Politiker Silvana Koch-Mehrin, Jorgo Chatzimarkakis und Margarita Mathiopoulos – allen wurden die Titel entzogen – dokumentierte und aus deren Mitte auch derjenige stammt, der die Plagiate Schavans seinerzeit als Erster publizierte. Die Aktivisten von „VroniPlag Wiki“ sind die bekanntesten unter den Plagiatssuchern.

Welche Personen hinter der Plattform stecken, ist weniger klar als die Fälle, die sie aufspüren. Schon der Name des Portals lässt keinen Rückschluss auf die Mitwirkenden zu.

Die Frage muss wirklich lauten: Wer wirft hier diversen Leuten Plagiate vor? Die Vorgehensweise mag legitim sein. Aber: Was qualifiziert die Plagiatssucher? Sind es gar Studienabbrecher? Eine Neidkampagne?

Warum diese Häufung von Fällen? „Copy and Paste“ ohne Zitat ist nicht ok (s.o.). Man muss sich aber fragen, wie hochdotierte Menschen, Professoren/-innen, u. U. über Jahre eine Doktorarbeit betreuen, sichten und nach einer Prüfung die Titel verleihen und offensichtlich als Experten den Gedankenklau en masse nicht bemerken. Wie kann so etwas sein?

Bei jüngeren Politikern sind es gar unter Umständen die gleichen Doktorväter und -mütter, die einst die Arbeiten ihrer Schützlinge priesen und nunmehr auf diese verbal eindreschen. Man fasse sich an die eigene Nase!

Also: Cui bono?

Einer der am häufigsten vorgebrachten Vorwürfe richtet sich gegen das anonyme Vorgehen der Plagiatsjäger.

Kritik basiert weiterhin auf der Annahme einer fehlenden Rechtssicherheit gegenüber Plagiatsvorwürfen; es stelle sich die Frage der Verjährungsfristen (Hermann Horstkotte, zeit.de, 29.08.2011). Eine mangelnde Rechtssicherheit und entsprechende Verjährungsfristen werden von Gerichten jedoch verneint (u.a. Verwaltungsgericht Köln 6 K 2684/12 vom 06.12.2012). Weiter wird vorgebracht, u.a. VroniPlag sehe seine Zitierregeln als die einzig verbindlichen an und ignoriere, dass diese Regeln sich im Laufe der Zeit verändert hätten (wikipedia.org). Die Motivation wird verglichen mit dem „Idealismus von Rentnern, die Falschparker aufschreiben“ (Horstkotte, a.a.O.). 

Doktoranden/-innen geben am Ende eine eidesstattliche Versicherung ab, u.a. mit dem Hinweis, die Arbeit selbst geschrieben zu haben, will heißen, es ist ihr Gedankengut.

Falsche eidesstattliche Versicherungen sind strafbar.

Plagiatsjagd: man kann Neid oder politische Motivation vermuten. Beweisen kann es nicht …

Vielleicht dient das Ganze doch der Wissenschaft.

In der industriellen Produktion war das Osmanische Reich von europäischen Mächten abhängig. Es verfügte selbst nur über eine schwach entwickelte Textilmanufaktur (Herstellung von Rohseide und Baumwolle) und musste zahlreiche Produkte, sogar Nahrungsmittel einführen. Handel und Handwerk lag in den Händen der nicht-türkischen christlichen Bevölkerungsgruppe, deren Know-How nach den Befreiungskriegen und Vertreibungen verloren ging.

Atatürk forcierte zunächst eine liberale Wirtschaftspolitik. Der Staat investierte  lediglich in den Ausbau der Infrastruktur (Eisenbahnnetz, Häfen, Versorgungsbetriebe, Bergbau). Trotzdem kam die Wirtschaft nicht richtig in Schwung.

Mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten Turgut Özal (1981-1993) ist ein radikaler Wandel in der Wirtschaftspolitik verbunden. Er setzte eine Öffnung zum Weltmarkt durch und beschleunigte eine Annäherung an die EU.

Die türkische Wirtschaft ist jetzt in der Krise.

Der 42-jährige Finanzminister Albayrak schrieb in seiner Instagram-Erklärung, dass er aus gesundheitlichen Gründen sein Amt aufgebe und ab sofort mehr Zeit mit seiner Familie verbringen wolle. 

Der Kollaps der Wirtschaft führt zum Rücktritt des Ministers“, schrieb die linke Zeitung Birgün (berliner-zeitung.de). Albayraks Demission erfolgt in der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise der Türkei seit der Regierungsübernahme durch Erdogans islamische Regierungspartei AKP 2002 und wurde daher von oppositionellen Stimmen in der Türkei als Eingeständnis einer finanzpolitischen Notlage interpretiert. Unmittelbarer Anlass sei wohl Erdogans ebenfalls überraschende Entlassung des erst vor einem Jahr ernannten Zentralbankchefs Murat Uysal und die Neubesetzung des Postens mit Naci Agbal.

In den vergangenen Monaten hat die türkische Lira dramatisch an Stärke verloren und innerhalb eines Jahres fast 50 Prozent ihres Werts zum Dollar eingebüßt. 

Hohe Inflation mindert die Kaufkraft der türkischen Bevölkerung. Momentan merkt man noch nichts davon wegen niedriger Zinsen. Das billige Geld stimuliert die Wirtschaft. Sollten die Zinsen steigen, rechnet sein Unternehmen jedoch mit Einbußen im türkischen Markt (sueddeutsche.de).

Präsident Erdogan selbst verschärft die Lage, indem er das Land in regionale Konflikte verwickelt, schadet damit auch der Wirtschaft. Die politische Unsicherheit schreckt Investoren ab und erschwert eine langfristige wirtschaftliche Verflechtung mit Deutschland und der EU.

Erhöht die Notenbank die Zinsen nicht, könnte das reale Zinsniveau, also der Zins nach Abzug der Inflationsrate, sogar noch weiter fallen. Denn viele Ökonomen erwarten, dass Importe wegen des Lira-Verfalls teurer werden und so die Inflation noch höher steigt. Bleibt der Leitzins konstant und die Teuerungsrate steigt, hat das zur Folge, dass der Realzins sinkt (handelsblatt.com).

Vor allem ist das Tempo der Lira-Abwertung ein Problem, unter anderem weil sich viele türkische Unternehmen in ausländischer Währung wie Euro und Dollar verschuldet haben. Sinkt der Kurs der Lira, steigt die Last ihrer Schulden.

Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben sich, als direkte Reaktion auf den Terroranschlag in Wien, darauf geeinigt, sichere Verschlüsselung EU-weit zu verbieten (heise.de). Das geht aus dem geheimen Entwurf einer geplanten Deklaration des EU-Ministerrats hervor. Zwar betont das Dokument die Bedeutung der Verschlüsselung und spricht davon, sie zu fördern, doch dann wird nach innovativen Ansätzen und technischen Lösungen zur Brechung der Verschlüsselung verlangt.

Will heißen: Regierungen sollen alle Dienste-Betreiber dazu zwingen können, Hintertüren in ihre Verschlüsselung einzubauen. Darüber ist man sich im Rat der EU-Minister offenbar bereits einig. Die Betreiber von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Diensten wie zum Beispiel Whatsapp und Signal sollen dazu verpflichtet werden, für den Betrieb unnötig Generalschlüssel zu erzeugen und diese bei Behörden zu hinterlegen. Diese können sich dann jederzeit unerkannt in private Unterhaltungen und andere verschlüsselte Übertragungen einklinken.

Eine Regierung bräuchte einen Generalschlüssel. Berühmt ist, dass die von Edward Snowden aufgedeckten Überwachungsprogramme der US-Regierung einen Generalschlüssel verwendeten. Dieser erlaubte es den USA, jede Nachricht oder Daten zu entschlüsseln, die sie wollten. Große Technologieunternehmen haben inzwischen ihre Hintertürschlüssel zurückgezogen.

Nutzer-zu-Nutzer-Verschsellung („End-to-End“ oder „E2E“) bedeutet im Kern, dass nur SenderIn oder EmpfängerIn eine Nachricht lesen können. Schickt Person A eine Nachricht an Person B, ist sie stets verschlüsselt; würde jemand diesen Nachricht abfangen, wäre sie unleserlich. Um sie zu entziffern, braucht es einen Code, einen Schlüssel, den nur A und B haben – auf ihren jeweiligen Endgeräten.

Das ist auch einer der Gründe, wieso Staatstrojaner bei Behörden so beliebt sind: Damit käme man direkt auf die Endgeräte und könnte die dechiffrierten Nachrichten mitlesen. Die deutsche Polizei hat dieses Werkzeug (euractiv.de).

Sichere End-to-End-Verschlüsselung ist das Rückgrat der Digitalisierung“, so NEOS-Europaabgeordnete Claudia Gamon (ots.at). „Expertinnen und Experten befürchten massive Einschnitte in die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer durch eine Aufhebung, sowohl aus technischer als auch aus demokratiepolitischer Sicht“. Gerade in Zeiten der Corona-Krise, in der digitale Kommunikation und Homeoffice im Vormarsch seien, müsse man das geplante Verbot strikt ablehnen. Gamon: „Die Menschen bleiben daheim, um sich und andere zu schützen, und kommunizieren vorwiegend über digitale Kanäle. Anstatt unschuldige Bürgerinnen und Bürger zu überwachen, sollten die Nachrichtendienste der EU-Mitgliedstaaten alles daransetzen, den Austausch untereinander zu verbessern, um so effizienter gegen Terrorzellen vorgehen zu können …“.

Befürworter des Entwurfs sagen hingegen, damit wäre der Inlandsgeheimdienst von seinen Möglichkeiten her bloß wieder auf dem Stand angekommen, auf dem er vor der Erfindung von Internet und Mobilfunk war. Damals genügte es, Festnetztelefone abzuhören. Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der auch im digitalen Zeitalter sehen und hören kann. Nur so können wir den extremistischen Geschwüren in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) (freiepresse.de).

Wir werden sehen …