Wenn es um die Geschäftsinteressen des Verbandes geht, ist die Europäische Fußball-Union UEFA nicht zimperlich beim Eingriff ins Hoheitsgebiet souveräner Staaten. Dann dürfen gerne auch die Quarantäne-Regeln für Fußball-Funktionäre und Inhaber von Sponsoren-Tickets außer Kraft gesetzt werden. Ein Stadion in Regenbogenfarben hingegen will die UEFA Viktor Orbán nicht zumuten.

Mögen die bunten Scheinwerfer in der Münchner Arena ausgeschaltet bleiben, leuchten sie um so greller auf das skandalöse Gesetz seiner Regierung, das ohne die Debatte unter Europas Radar geblieben wäre. Die Empörung über die UEFA-Entscheidung hat erst sichtbar gemacht, wogegen jetzt sogar die EU-Kommission vorgehen will. Dafür muss man München und der UEFA dankbar sein.

Die Europäische Fußball-Union (Uefa) hatte auch Ermittlungen, ob Nationaltorwart Manuel Neuer seine Regenbogen-Kapitänsbinde weiter tragen darf, eingestellt. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bei Twitter mit. In dem Schreiben wird die Regenbogenbinde als Zeichen der Mannschaft für Vielfalt und damit für good cause bewertet“ (SPON).

Die EM-Trikots der ukrainischen Nationalmannschaft sorgen für hitzige Debatten. Die von Russland beanstandete Abbildung der Krim darf zwar weiter auf den Hemden bleiben, dafür fordert die UEFA eine andere Änderung bei den Jerseys.

Die UEFA hat das in Russland umstrittene EM-Trikot der Ukraine weitgehend genehmigt – aber auch eine Änderung gefordert. Auf den gelb-blauen Hemden ist eine Silhouette des Landes mit der von Russland annektierten ukrainischen Krim abgebildet. Der Konflikt um die Schwarzmeer-Halbinsel schwelt zwischen beiden Nationen seit 2014. Von der UEFA hieß es zu den Trikots am Donnerstag: In Anbetracht der Tatsache, dass die Resolution 68/262 der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die von den Mitgliedsstaaten weitgehend angenommen wurde, die territorialen Grenzen als grob durch das Design dargestellt anerkennt, verlangt die UEFA keine Änderungen dieses Designelements“ (sportbuzzer.de, 10.06.2021).

Es ist ein schwieriges Terrain, auf dem sich die UEFA bewegt, zumal Russland im europäischen Fußball über viel Einfluss verfügt, nicht zuletzt über das Sponsoring des staatlich kontrollierten Energieunternehmens Gasprom. Ganz grundsätzlich untersagen die Statuten der UEFA, dass auf den Trikots von Teilnehmern politische Motive zu sehen sind. Aber nun ist die entscheidende Frage, was alles als politisches Motiv einzustufen ist.

Nehmen wir den Schlachtruf: „Ruhm der Ukraine, unseren Helden Ruhm ist seit 2018 der offizielle Schlachtruf der ukrainischen Polizei und des ukrainischen Militärs. Einige Jahre vorher war dies die Losung der protestierenden Menschen auf dem Kiewer Maidan gewesen, die sich zur Revolution gegen das Regime zusammenfanden. Mit dieser Zeit wird die Formel besonders verbunden. Zugleich hat sie aber auch noch eine zweite Vorgeschichte, weil sie in den Dreißiger- und Vierzigerjahren auch von einer Gruppe ukrainischer Nationalisten genutzt wurde, die zudem zeitweise mit den Nationalsozialisten kollaborierte.

Das Bild ist erschreckend!

Ist es nicht Aufgabe der UEFA, modernen Fußball zu fördern, diesem ein Terrain zu bieten?!

Stattdessen schert man sich doch viel um die gestrigen Ansichten verkrusteter Oligarchen.

Cui bono?!

Es bleibt ein bitterer Beigeschmack: Geld regiert die Welt!

 

Zwischen den russischen Streitkräften und der britischen Marine ist es im Schwarzen Meer zu einem Zwischenfall gekommen. Ein Schiff der russischen Küstenwache und ein SU-24-Kampfflugzeug hätten Warnschüsse in Richtung eines Zerstörers der britischen Marine abgefeuert, hieß es in einer von russischen Nachrichtenagenturen (tagesschau.de) verbreiteten Mitteilung des Verteidigungsministeriums in Moskau. Das Schiff sei nahe der Halbinsel Krim drei Kilometer weit in russische Hoheitsgewässer gefahren, meldete die Staatsagentur Tass unter Berufung auf das Ministerium.

Hat Russland die Krim völkerrechtswidrig annektiert oder sie rechtmäßig in sein Hoheitsgebiet eingegliedert? Im Zuge der Auseinandersetzung um den Status der Halbinsel und des anhaltenden bewaffneten Konflikts in der Ostukraine ist die internationale Staatengemeinschaft erneut mit komplexen Entwicklungen im postsowjetischen Raum konfrontiert.

Am 11. März 2014 erklärte die Halbinsel Krim ihre Unabhängigkeit. Nur fünf Tage später wurde ein Referendum abgehalten, in dem laut Veranstalter bei einer Wahlbeteiligung von 83,1 Prozent aller Wahlberechtigten 96,7 Prozent für einen Anschluss an die Russische Föderation stimmten. Der wurde dann auch in einer alles und alle überrumpelnden Eile vollzogen.

Mit einer Volksabstimmung über Gebietsabtretungen müssen beide Seiten einverstanden sein, so das Völkerrecht. Die Ukraine war mit der Abspaltung der Krim in keinster Weise einverstanden.

Ein weiterer Aspekt ist, dass Volksabstimmungen in dieser Hinsicht international überwacht werden müssen. Auch das war nicht der Fall.

Die neue Macht auf der Krim ist unter rechtswidrigen Umständen zustande gekommen, und die Abstimmungskampagne fand unter bewaffneter Aufsicht des russischen Militärs statt. Die Behörden waren nicht neutral, eine unabhängige internationale Beobachtung fand nicht statt, nicht alle Bürger hatten wirklich gleiche Chancen, und letztlich gab es überhaupt keine Wählerverzeichnisse. Kurz: Das „Referendum“ war ein Hohn (taz.de, 12.05.2020) auf alle rechtsstaatlichen Regeln.

Das zweiwöchige Manöver Sea Breeze (Seebrise) im Schwarzen Meer soll nach US-Angaben an diesem Montag beginnen. Mit 32 beteiligten Ländern aus sechs Kontinenten, 5000 Soldaten, 32 Schiffen, 40 Flugzeugen sowie 18 Spezialoperationen und Tauchteams sei es die bisher größte derartige Übung. Die Ukraine ist Austragungsort des Manövers. Diese jährlich angesetzten Übungen gibt es bereits seit 1997. Diesmal wird das Manöver vor dem Hintergrund neuer Spannungen zwischen Moskau und dem Westen abgehalten.

Das angegriffene britische Schiff befand sich somit im Zeitpunkt des Angriffs in ukrainischen Hoheitsgewässern und stellte mitnichten eine Bedrohung für Russland dar. Die russische Behauptung ist in völkerrechtlicher Hinsicht schlichtweg dummes Zeug. Im Gegenteil: Russland hat sich mit dem Angriff völkerrechtswidrig verhalten, gegen das Gewaltverbot verstoßen.

Das Schwarze Meer ist längst zum Areal geworden, in dem Russland und der Westen um ihren Einfluss kämpfen, Zeichen setzen, ihre Interessen verteidigen. Mehr Schiffe auf Übungsreise bedeuten eben mehr Risiken. Ein großes Problem dabei ist, dass dort, wo eigentlich klare internationale Regeln gelten, Russland allein seine eigene Sichtweise demonstriert. 

Der Himmel grau,

die Sonne ist weg.

Sieht nach Regen aus,

es wird kühler.

Chaotische Welt!

Es fängt an beim Wetter.

Ende Frühjahr schweineheiß,

zum Sommeranfang bedeckt.

Die Gletscher schmelzen,

mit meine Konzentration.

Nein, nicht bewegen!

In Starre schwitzen.

Der Bildschirm redet mit mir,

Modus: Home-Office.

Die Katze daneben,

schläft in Präsenz.

Der Mensch schleppt sich,

während der Fußball rollt.

Die EM 2020 auf Hochtouren,

das im Jahr 2021!

Corona, was tust Du?!

Hast uns fest im Griff.

Gewohntes zerbricht,

Was sind die neuen Maßstäbe?

Maske, Desinfektion

und Abstand sind´s.

Wir sind weiter weg,

um uns näher zu sein.

Was uns fehlt,

ist der Abstand im Geiste.

Die Welt betrachten,

aus neuen Perspektiven.

Was nutzt es uns,

die Zeit zusammen totzuschlagen?

Vieles bleibt liegen,

unbeachtet, am Wegesrand.

Spaß ist gut,

aber Details sind wichtig.

Da ist er:

Der Umbruch.

Der nächste Sturm wird kommen,

nach ihm die Ruhe.

Neue Konditionen,

leben wir damit!

Das Thema ist nicht neu … Merkwürdigerweise interessieren die regelmäßigen Appelle von Millionären und Milliardären die Politik herzlich wenig.

Man ignoriert, im gleichen Atemzuge startet man das politische Geschrei nach Vermögenssteuer und höherem Spitzensteuersatz auf der einen und das Lamento betreffend die Ungerechtigkeit auf der anderen Seite.

Sind die Appelle aus der Wirtschaft nicht genehm?

Sie würden unter Umständen die politischen Ambitionen erledigen.

Schweigen, um die eigene Politik, ja, die Existenz der Partei zu sichern?!

Worum geht´s im Einzelnen?

In einem gemeinsamen Appell haben 36 Millionärinnen und Millionäre aus Deutschland und Österreich eine höhere Besteuerung von Millionenvermögen gefordert. Unter dem Schlagwort „taxmenow“ veröffenlichten sie ein gemeinsames Schreiben an die Politik. Darin heißt es: „Wir sind Vermögende und setzen uns für eine höhere Besteuerung von Vermögen ein“ (md.de).

Seit Jahrzehnten nimmt die Ungleichheit in Deutschland und international zu.

Deshalb schlagen die 36 Millionärinnen und Millionäre eine ganze Reihe an Maßnahmen vor: die Wiedereinführung der Vermögenssteuer für Millionen- und Milliardenvermögen, die Begrenzung von Ausnahmen für Betriebsvermögen und anderen Sonderregelungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, progressive Steuersätze statt Einheitssatz bei der Kapitalertragssteuer, eine Vermögensabgabe für Millionen- und Milliardenvermögen im Falle einer Schuldenbremse sowie striktere Regeln gegen Steuervermeidung und -hinterziehung und bessere Ausstattung der Steuerbehörden.

Die Initiatoren sind überzeugt, dass mehr Steuergerechtigkeit der zukunftsweisende Weg zu einer Gesellschaft ist, die sich an den Werten Gemeinwohl, Chancengleichheit und Zusammenhalt orientiert. Diejenigen, die viel besitzen, könnten einen höheren Beitrag leisten, um die großen Herausforderungen unserer Zeit anzugehen: Klimawandel, Digitalisierung, demografischer Wandel, Wohnungsmangel, Bildungsgerechtigkeit und Förderung einer effektiven Vermögensbildung für alle.

Die bevorstehenden Wahlen böten eine einmalige Gelegenheit, die Orientierung von Vermögen am Wohle der Allgemeinheit zu stärken, heißt es. Unterzeichnet haben den Appell unter anderem der IT-Firmengründer Ralph Suikat, Antonis Schwarz, Erbe der Schwarz Pharma AG, und die Unternehmenserbin Stefanie Bremer (Pseudonym) (n-tv.de).

Die Debatte um die Besteuerung großer Vermögen war zuletzt durch Enthüllungen aus den USA angeheizt worden. Danach zahlten die 25 reichsten Amerikaner im Schnitt gerade einmal 3,4 Prozent Steuern pro Jahr. Wie ein Steuerexperte des Ifo-Insituts sagte (SPON), seien solche Fälle auch in Deutschland denkbar.

Der Spielraum wohlhabender Menschen bei der Steuergestaltung sei in Deutschland noch größer als in den USA und anderen Industrieländern. In den USA etwa betrage der Unterschied zwischen den Brutto-Jahreseinkünften und dem am Ende tatsächlich versteuerten Einkommen 12 Prozent, im OECD-Schnitt seien es 10, in Deutschland über 20 (ifo.de).

Das heißt zu deutsch: In unserem Lande haben Reiche mehr Möglichkeiten, sich arm zu rechnen.

Ob im Marketing, in der Medizintechnik oder im Privatleben, die künstliche Intelligenz hat sich in die verschiedensten Branchen geschlichen und wird dort erfolgreich angewendet und geschätzt. Im Alltag dienen uns digitale Butler wie Siri und Alexa und beantworten all unsere wissbegierigen Fragen. Der Mensch dient hierbei der KI (Künstliche Intelligenz) als Vorbild. Das Handeln der KI basiert auf dem des menschlichen und würde ohne diesen gar nicht existieren.

Ist die künstliche Intelligenz allen voraus, spielt der vermeintlich unterlegende Gegenspieler Mensch noch eine Rolle in der technischen Zukunft? Viele Definitionen der KI besagen, dass hierbei das menschliche Verhalten nachgeahmt wird. Der Mensch ist also die Basis aller Entwicklungen von künstlicher Intelligenz. Ohne diesen würden bestimmte Vorgehensweisen im beruflichen oder im privaten Kontext nicht wie gewohnt ablaufen. 

Die Frage, ob KI den Menschen in der Zukunft gänzlich ersetzen kann, erübrigt sich somit nahezu, auch wenn KI in einigen Bereichen bereits die Aufgaben des Menschen übernommen hat. Dabei handelt es sich jedoch um Bereiche, in denen keine interpretativen Fähigkeiten benötigt werden.

Arbeitsprozesse, die lediglich die Ausführung von Befehlen umfassen, können bereits ohne weiteres automatisiert werden. Das ist jedoch nichts Neues. Interessant wird es dort, wo der persönliche Kontakt, individuelle Expertise oder dynamisches Handeln wichtig ist. Diese Bereiche sind deutlich schwerer von künstlicher Intelligenz zu erfassen, sodass der Mensch derzeit weiterhin unersetzbar bleibt. 

Aber – und das ist kein Science Fiction mehr: Künstliche Intelligenzen sind in der Lage, sich selbst zu übertrumpfen. Zum Beispiel in der Bildanalyse: Google-Forscher haben die KI AutoML entwickelt, eine Software, die künstliche Intelligenzen programmiert (business-punk.com, 02/2018). Diese Software hat wiederum ein KI-System geschaffen, das die Fähigkeiten von menschlichen Entwicklern in den Schatten stellt. Herausgekommen ist Nasnet, ein Bildanalyse-Tool, das auf das Erkennen von Objekten ausgerichtet ist. In einem Test zur Bilderkennung erreichte Nasnet bei der Kategorisierung von Bildinhalten eine Trefferquote von 82 Prozent. Damit hat die KI, die von einer KI codiert wurde, besser abgeschnitten als bislang

jede von einem Menschen entwickelte KI.

Der Mensch setzt die Ziele für das Denken der KI, überwacht die Maschine.

Unsupervised Learning: Beim unüberwachten Lernen, das von Computern schnell und selbstständig durchgeführt werden kann, kommen keine vorgegebenen Zielwerte und keine Belohnung für richtige Entscheidungen zum Einsatz. Die Systeme identifizieren selbst ähnliche Merkmale und verändern dem entsprechend die Gewichtungen zwischen den Knoten, jedoch ohne zu wissen, worum es sich handelt welytics.ai, 29.03.2019). Das unüberwachte Lernen eignet sich besonders für das Bilden von Clustern und die Komprimierung von Daten.

Nur ein Übergangsstadium … ?! Die Angst des Ersetzt-Werdens hatte immer schon  zwei Seiten: Soziale Verelendung, aber auch die utopische Sehnsucht nach einem wunderbaren Reich der Freiheit.  Die Zukunftsbilder der 1960er Jahre zeigen unisono ein Reich der durch die Maschinen endlich erreichten ewigen Freizeit. 

Bleibt also nur zu hoffen, dass KI-Systeme nicht doch noch eines Tages die Weltherrschaft an sich reißen möchten.

 

Baerbock“, „Inzidenzien“, „Wir präsentieren die schönsten …“ und natürlich „Prinz Archie hat geniest. Was nun?!“ und so weiter.

Jede Menge interessante News … Oder auch nur oberflächliches Geschwätz, um die Seiten der Gazetten zu füllen.

Als Sommerloch wird eine ereignis- und nachrichtenarme Zeit im Sommer und Hochsommer bezeichnet. In dieser Zeit passiert sehr wenig bis gar nichts relevantes in Politik, im Sport, in Medien, in der Kultur und Gesellschaft. Dies führt dazu, dass Massenmedien weniger spannende oder wichtige Themen haben, über die sie berichten können (bedeutungonline.de).

Klar, Sommerzeit ist Urlaubszeit. Das bedeutet, dass wir alle mal einen Gang runterschalten, uns in Müßiggang üben, eben weniger arbeiten und auch mal faul sein dürfen. Sogar die Politik legt ausnahmsweise eine Pause ein, Schulen und Universitäten schließen, die Fußballsaison (Ok, dieses Jahr haben wir die Fußballeuropameisterschaft des letzten Jahres) pausiert und auch die Theaterspielzeit ist vorbei.

Es schleicht sich ein Gefühl der Leere, der Entschleunigung ein, weil eben alle das Gleiche machen – nämlich in der Sonne baden, ein gutes Buch lesen oder schon am späten Nachmittag einen gekühlten Rosé schlürfen.

Das wiederum führt dazu, dass im Sommer irgendwie alle nur noch Quatsch reden.

Der Stillstand macht sich auch im Journalismus bemerkbar, denn weil alle Ferien machen, werden auch weniger Nachrichten produziert, über die berichtet werden kann. Ziemlich sicher ist das auch der Grund, weshalb Zeitungen und Newsportale in den Sommermonaten Juli und August mit zum Teil wirklich absurden und kuriosen Geschichten um die Ecke kommen, die die Welt nicht braucht. 

Eigentlich keine Oase des Friedens, der Stille, nein, im Gegenteil! Ständig und überall muss man der geradezu körperverletzenden Penetranz absoluten Langweilertalks lauschen, ausgestoßen von mittelgrauen Autohausvertretern und Germanistikstudenten aus Würzburg mit Hund, Stand: Reflexionsniveau eines spätgymnasialen Festivaltrottels“ (zeit.de/campus, 07.07.2017) …

Das Nichts der vertretenen Meinungen bohrt sich unangepasst Wähnenden in das Hirn ihrer lesenden, denkenden, schauenden Umwelt wie ein Jingle von Check24. Sie haben nichts als ihre Fesseln. Die gebrauchen sie. Und hören niemals auf.

Sommerloch, ja, das ist Gefahr, das ist Krieg. Kampf gegen die Verdummung, zwingen uns Sonne und die Hitze doch schon gehörig was ab!

Sommerloch beginnt im Gehirn. Im Februar des Jahres ist in der Regel Fasching.

Vier oder fünf Monate später ist es anscheinend wieder soweit – für unsere grauen Zellen.

Lassen wir die Sau raus …

Was ist da los? Was treibt unseren Bundesgesundheitsminister an? Und was ist eigentlich wahr davon und was nicht?!

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gerät mit gestoppten Plänen, zweifelhafte Masken aus China an Obdachlose und Menschen mit Behinderung verteilen zu lassen, in Bedrängnis.

Das Ganze sorgt für heftig Zoff in der Koalition. Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken warf Spahn eine „beispiellose Verachtung“ für Teile der Gesellschaft vor. „Mit dieser menschenunwürdigen Haltung hat man in der Politik nichts verloren“, so Esken (tagesspiegel.de).

Spahn hingegen wies die Vorwürfe zurück. Die Schutzmasken, um die es in der aktuellen Diskussion gehe, seien intensiv geprüft und hätten alle nötigen Eigenschaften. „Dass einige nun bewusst Obdachlose und Menschen mit Behinderung verunsichern, um Stimmung zu machen, sagt mehr über den Zustand der SPD als über die Qualität der Masken aus“. Die Sicherheit von Schutzmasken habe im Ministerium absolute Priorität. Die Vorwürfe des Koalitionspartners bezeichnete Spahn als „empörend“.

Es gibt derzeit zwei Vorwürfe.

Der erste: Zwischen dem 10. November 2020 und dem 31. Januar 2021 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) etwa 96 Millionen FFP2-Masken an Pflegeheime und andere Einrichtungen verschickt. Nach Recherchen sieht es so aus, als seien Teile der Masken nicht dazu geeignet gewesen, die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten im Gesundheitswesen zu schützen (zeit.de)

Der zweite Vorwurf: Demnach soll das Gesundheitsministerium dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) mehrere Vorschläge unterbreitet haben, wie bereits angeschaffte, aber sich als unzureichend herausgestellte Masken noch verteilt werden könnten. Ein Plan sei gewesen, die Masken zeitnah an Menschen mit Behinderung, Obdachlose und Hartz-IV-Empfänger zu verschenken (u.a. SPON).

Es geht um Millionen unbrauchbarer Masken, die Spahns Ministerium in China einkaufte, ohne dass sie europäischen Sicherheitsstandards genügten. Wenn dem so ist, dann haben sie in einer nationalen Gesundheitsreserve nichts zu suchen, weil sie im Ernstfall sowieso nicht helfen. Hier wäre einfach Ehrlichkeit gefragt und der Mut zur Müllentsorgung.

Ja, es soll den Versuch aus dem Hause Spahn gegeben haben, die nutzlosen Masken an Obdachlose, Behinderte oder Hartz-IV-Empfänger zu verteilen. An dieser Stelle erhält die Sache dann eine ethisch-moralische Komponente. Beides zusammen ergibt einen starken Mix, der den Bundesgesundheitsminister zu Fall bringen kann. Aber – zumindest noch – fehlen die Beweise …

Von Entsetzen bis zu Empörung gibt es alles beim politischen Gegenüber. Im September ist Wahl im Bund. Man braucht jeden kleinen Skandal bei den Anderen, um für sich selbst zu punkten.

Wollen warten, wie sehr Spahns Vorgehen – ob wahr oder nicht – seiner Partei, der CDU, schadet. Muss er zurücktreten?!

Noch hat die Kanzlerin nicht gesprochen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden. Die Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die EuGH-Richterinnen und Richter am Donnerstag in Luxemburg (Urt. v. 03.06.2021, Rechtssache C-635/18). Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission. Sie bezieht sich auf die Luftqualität in den Jahren von 2010 bis 2016. 

Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten EU-Gericht eingereicht. Sie begründete dies damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien (lto.de). Dazu gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.

in der EU gibt es jährlich 400.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung (eea.europa.eu). Millionen Menschen leiden an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen werden.

In den EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität (Richtlinie 2008/50/EG) sind Grenzwerte für Luftschadstoffe, darunter auch Stickstoffdioxid, festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne verabschieden und durchführen, die geeignete Maßnahmen vorsehen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden.

Die möglichen Maßnahmen zur Senkung von Schadstoffemissionen umfassen die Verringerung des Verkehrsaufkommens insgesamt, die Verwendung anderer Brennstoffe, den Übergang zu Elektrofahrzeugen und/oder die Anpassung des Fahrverhaltens. In diesem Zusammenhang ist die Senkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Luftqualitätsnormen der EU.

Der EuGH wies das Argument Deutschlands zurück, dass die EU-Kommission durch maßgebliche eigene Versäumnisse zum Missstand beigetragen habe. Die damals gültige Schadstoffnorm Euro 5 für Dieselautos habe sich als problematisch erwiesen, argumentierte Deutschland nach Angaben des Gerichtshofs (SPON). Dieser stellte jedoch zum einen fest, dass Kraftfahrzeuge nicht die einzige Ursache von NO2 seien. Zudem entbinde die EU-Abgasnorm die Mitgliedsstaaten nicht von der Verpflichtung, die Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten, erklärte der Gerichtshof.

Was bedeutet das Urteil für Autofahrer?

Das ist noch nicht ganz klar, aber es drohen neue Auflagen (waz.de): In sechs betroffenen Städten wächst der Druck, sehr schnell die Grenzwerte einzuhalten – notfalls auch mit neuen Fahrverboten. Hamburg und Ludwigsburg waren erst vor wenigen Tagen auch vom Bundesverwaltungsgericht dazu verurteilt worden, ihre Luftreinhaltepläne zu verschärfen. Ob sich der bisherige Rückgang der Stickoxid-Belastung in diesem Jahr fortsetzt, wie die Bundesregierung hofft, ist offen.

In dem Urteil selbst wurde lediglich der Verstoß gegen EU-Recht festgestellt, Strafzahlungen oder andere konkrete Handlungsanweisungen enthält es nicht.

Strafzahlungen kämen auch erst in Betracht, wenn die EU-Kommission erneut einen Antrag bei Gericht stellt (taz.de).

Dies strebe die Kommission derzeit wohl nicht an, weil die Grenzwerte inzwischen weitgehend eingehalten werden.