Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland verurteilt, weil jahrelang in vielen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten wurden. Die Bundesrepublik habe damit EU-Recht gebrochen, entschieden die EuGH-Richterinnen und Richter am Donnerstag in Luxemburg (Urt. v. 03.06.2021, Rechtssache C-635/18). Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission. Sie bezieht sich auf die Luftqualität in den Jahren von 2010 bis 2016. 

Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland 2018 beim obersten EU-Gericht eingereicht. Sie begründete dies damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden seien (lto.de). Dazu gehörten Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.

in der EU gibt es jährlich 400.000 vorzeitige Todesfälle als Folge der hohen Luftverschmutzung (eea.europa.eu). Millionen Menschen leiden an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen werden.

In den EU-Rechtsvorschriften über die Luftqualität (Richtlinie 2008/50/EG) sind Grenzwerte für Luftschadstoffe, darunter auch Stickstoffdioxid, festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne verabschieden und durchführen, die geeignete Maßnahmen vorsehen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden.

Die möglichen Maßnahmen zur Senkung von Schadstoffemissionen umfassen die Verringerung des Verkehrsaufkommens insgesamt, die Verwendung anderer Brennstoffe, den Übergang zu Elektrofahrzeugen und/oder die Anpassung des Fahrverhaltens. In diesem Zusammenhang ist die Senkung der Emissionen von Dieselfahrzeugen ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der Luftqualitätsnormen der EU.

Der EuGH wies das Argument Deutschlands zurück, dass die EU-Kommission durch maßgebliche eigene Versäumnisse zum Missstand beigetragen habe. Die damals gültige Schadstoffnorm Euro 5 für Dieselautos habe sich als problematisch erwiesen, argumentierte Deutschland nach Angaben des Gerichtshofs (SPON). Dieser stellte jedoch zum einen fest, dass Kraftfahrzeuge nicht die einzige Ursache von NO2 seien. Zudem entbinde die EU-Abgasnorm die Mitgliedsstaaten nicht von der Verpflichtung, die Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten, erklärte der Gerichtshof.

Was bedeutet das Urteil für Autofahrer?

Das ist noch nicht ganz klar, aber es drohen neue Auflagen (waz.de): In sechs betroffenen Städten wächst der Druck, sehr schnell die Grenzwerte einzuhalten – notfalls auch mit neuen Fahrverboten. Hamburg und Ludwigsburg waren erst vor wenigen Tagen auch vom Bundesverwaltungsgericht dazu verurteilt worden, ihre Luftreinhaltepläne zu verschärfen. Ob sich der bisherige Rückgang der Stickoxid-Belastung in diesem Jahr fortsetzt, wie die Bundesregierung hofft, ist offen.

In dem Urteil selbst wurde lediglich der Verstoß gegen EU-Recht festgestellt, Strafzahlungen oder andere konkrete Handlungsanweisungen enthält es nicht.

Strafzahlungen kämen auch erst in Betracht, wenn die EU-Kommission erneut einen Antrag bei Gericht stellt (taz.de).

Dies strebe die Kommission derzeit wohl nicht an, weil die Grenzwerte inzwischen weitgehend eingehalten werden.

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