Die AfD Sachsen-Anhalt will an diesem Wochenende trotz strenger Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ihre Listen mit Bewerbern für die Landtags- und Bundestagswahl aufstellen. Die Corona-Regeln des Landes erlauben solche Wahlveranstaltungen. Es gelten strenge Auflagen, etwa eine Maskenpflicht am Platz.

Mitten im harten Lockdown will die AfD Sachsen-Anhalt am Wochenende einen Parteitag abhalten. Laut Corona-Verordnung ist das erlaubt.

Während Deutschland im harten Lockdown ist, Schulen und Kitas schließen, damit die Infektionszahlen und Todeszahlen nach unten gedrückt werden, plant die Alternative für Deutschland (AfD) Sachsen-Anhalt am Wochenende einen Parteitag mit Hunderten Teilnehmern.

Ein unverantwortliches Verhalten, so auch Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) am Mittwoch auf einer Pressekonferenz (waz.de). Das hätte man auch digital machen können oder auf andere Monate verschieben, wie andere Parteien auch.

Den Parteitag in Kalkar Ende letzten Monats wird man nicht so schnell vergessen. Rund zwanzig Kräfte bot das Ordnungsamt der Kleinstadt am Niederrhein auf, um die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen in der großen HanseHalle zu überwachen. Die Polizei hatte das Gelände von den frühen Morgenstunden an großräumig abgesperrt. Neben den Delegierten kamen so auch rund 500 Gegendemonstranten auf den Wiesen von Kalkar zu ihrem demokratischen Recht.

Was soll der ganze Aufwand?! Dieses Heischen nach Aufmerksamkeit, diese Renitenz gegen Fakten? Nicht zuletzt die Kosten für diesen Irrsinn und last not least: Die Ansteckungsgefahr vor Ort für Hunderte von Menschen und im Nachhinein wiederum für Tausende! Cui bono? Ist das die nächste Corona-Welle wert? Wohl nicht …

Wenigstens wies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dazumal im Eilbeschluss eine Klage der Partei und zweier ihrer Mitglieder zurück.

Das Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sowohl in der Halle als auch am Sitzplatz, sei „verhältnismäßig“ und verstoße „nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, hieß es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Die AfD klagte gegen die in der Coronaschutzverordnung festgelegte Maskenpflicht am Platz, die das örtliche Gesundheitsamt dem Parteitag auferlegt hatte.

Derweil wurde bekannt, dass von den 89 AfD-Bundestagsabgeordneten derzeit vier (fr.de) nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind.

Einen Zusammenhang mit dem Bundesparteitag in Kalkar Ende November schloss Fraktionsvize Tino Chrupalla jedoch aus.

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