Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel hat die illegalen, aus der Schweiz stammenden Parteispenden unter anderem verwendet, um Anwaltsrechnungen und ihren Internetwahlkampf zu bezahlen (faz.net). Demnach schickte ein Kölner Anwalt, der von Weidel beauftragt worden war, gegen Journalisten vorzugehen, seine Rechnungen an die Bundesgeschäftsstelle der AfD. Von dort wurden sie mit Weidels Einverständnis an den Kreisverband Bodensee weitergeleitet, wo die Kreisgeschäftsführerin mit der Bearbeitung von Weidels Rechnungen betraut war.

Für die Begleichung wurde ein Unterkonto verwendet, auf dem die rund 130.000,– € aus der Schweiz lagerten. Das Unterkonto wurde geschaffen, um die Wahlkampfausgaben von den übrigen Ausgaben des Kreisverbandes zu trennen. Neben dem Anwalt wurde ein für Weidels Wahlkampf in sozialen Netzwerken zuständiger Mitarbeiter instruiert, seine Rechnung direkt an den Kreisverband zu richten.

Im April 2018 wurden die Parteispenden in die Schweiz zurücküberwiesen. Zuvor „will der Partei bewusst geworden sein“, dass Spenden von Nicht-EU-Bürgern illegal sind.

Vertreter anderer Parteien äußerten Zweifel am Aufklärungswillen der AfD. Unter anderen Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann warf Weidel vor, sie wolle „die Öffentlichkeit für dumm verkaufen“, wenn sie behaupte, sie habe nicht gewusst, dass Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten illegal seien. Unklar ist bis dato, wie das schon für Anwalt und Wahlkampf ausgegebene Geld ersetzt wurde. Es gab keinen Beschluss des Bundesvorstandes, dem Kreisverband die Differenz zu ersetzen (faz.net). Demnach müsste der Kreisverband das Geld aus seinem normalen Budget oder weiteren Spenden entnommen haben.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz prüft, ein Ermittlungsverfahren gegen den örtlichen AfD-Kreisverband wegen einer Wahlkampfspende aufzunehmen. Es geht um § 31d des Parteiengesetzes (zeit.de). Darin wird demjenigen mit Strafe gedroht, der die Herkunft der finanziellen Mittel einer Partei verschleiert und so den Rechenschaftsbericht einer Partei verfälscht.

In der Affäre hat AfD-Fraktionschef Alexander Gauland die Co-Vorsitzende Alice Weidel in Schutz genommen. Er glaube nicht, dass sie sich Vorwürfe machen müsse (bild.de). Falsch gehandelt habe offensichtlich ein Schatzmeister der Partei. Eine wenig gelungene Ausrede! Ein Landesschatzmeister muss wissen, dass Spenden aus Nicht-EU-Staaten nicht angenommen werden dürfen. Die Suche nach dem Bauernopfer …

Gauland ruderte bei dem Interview argumentativ. Er räumte ein, dass das Geld „vielleicht zu spät“ zurückgezahlt worden sei. Er verwies aber auch darauf, dass mit der Rücküberweisung der Spende gehandelt worden sei, „wenn auch vielleicht etwas später, als zwingend notwendig gewesen wäre“.

Es flossen insgesamt mehr als 132.000 Euro in 18 Einzelspenden von der Schweizer Pharmafirma PWS an den AfD-Kreisverband Bodensee, in dem Weidel für den Bundestag antrat und noch Vize-Vorsitzende ist. Als Verwendungszweck war jeweils angegeben: „Wahlkampfspende Alice Weidel“ (tagesschau.de, wdr.de, sueddeutsche.de).

Die Bundestagsverwaltung erklärte auf Anfrage, dass Parteispenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union „grundsätzlich nicht angenommen werden dürfen“. Unzulässige Parteispenden müssten „unverzüglich“ zurückgeleitet oder an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden. Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung.

Ob die AfD dies getan hat, ist mehr als fraglich. Die Partei hatte das Geld aus der Schweiz von Juli bis September 2017 bekommen, aber erst am 13. April 2018 zurückgezahlt. In der Zwischenzeit wurden im Oktober 2017 von dem Konto zum Beispiel Rechnungen der Anwaltskanzlei Höcker in Höhe von rund 16.000;– € beglichen (tagesschau.de).

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) geht davon aus, dass der AfD eine Strafe von bis zu 390.000,– € droht, falls der Bundestag die Zahlung und den Umgang der AfD damit als Gesetzesverstoß ansehen sollte.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, äußerte Zweifel an Weidels Aufklärungswillen. An den hohen moralischen Maßstäben, die die AfD und Frau Weidel gern an andere anlegten, müssten sie sich nun selbst messen lassen (handelsblatt.com).

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