Am 19. Februar 1919 spricht erstmals eine Frau als Abgeordnete vor einem demokratisch gewählten deutschen Parlament. Zusammen mit 36 anderen Geschlechtsgenossinnen war Juchacz zuvor in das Parlament – damals noch die Weimarer Nationalversammlung – gewählt worden.

Das aktive und passive Wahlrecht für Frauen war in Deutschland am 12. November 1918 vom Rat der Volksbeauftragten, der eine Übergangsregierung darstellte, in einem Aufruf mit Gesetzescharakter verkündet worden. Tatsächlich wählen konnten die Frauen erst bei der Wahl zur Weimarer Nationalversammlung im Januar 1919, sofern sie 30 Jahre alt waren und Grundbesitz hatten.

Diese Einschränkung zeigt bereits, dass es sich dabei nicht um das große einschneidende Ereignis handelte, als das es uns verkauft werden soll.

Bis 1918 galt in großen Teilen Deutschlands das preußische Wahlrecht, das nicht vom Geschlecht abhängig war, sondern an Kriterien wie Standeszugehörigkeit, Besitz und Steuerleistung ausgerichtet war. Es konnten auch nur wenige Männer wählen. Für Bayern zum Beispiel gilt, dass noch im 19. Jahrhundert nur 1,2 % der Bevölkerung das aktive Wahlrecht hatten.

Es war vielleicht doch ein Ansatz, eine kleine Revolution, deren Anführerinnen vergessen sind. Wer kennt noch die Namen der Frauen, die im Deutschen Kaiserreich dafür kämpften, dass die eine Hälfte der Bevölkerung mit der anderen Hälfte staatsbürgerlich gleichgestellt wurde? Louise Dittmar, die bereits 1848 das Frauenwahlrecht forderte, Hedwig Dohm, deren scharfzüngige Texte anprangerten, dass Gesetze von Männern für Männer gemacht waren, oder Anita Augspurg, deren „Weckruf“ von 1912 mit der Zeile endete „wir sind nicht von minderer Art“. Eine Selbstverständlichkeit aus heutiger Sicht, damals jedoch eine Kühnheit. Ist das Gefühl für das Sensationelle an der politischen Gleichstellung von Mann und Frau vor 100 Jahren abhanden gekommen, weil kaum noch vorstellbar ist, dass es jemals anders war?!

Die Frauenbewegung erscheint auch deshalb als Marginalie, weil das kollektive Gedächtnis stets im Bezug zu den gegenwärtigen Verhältnissen steht – und der Diskurs wie auch die Politik noch immer in skandalösem Ausmaß von Männern dominiert wird. „Wer das Sagen hat, bestimmt, was in den Kanon aufgenommen wird“ (sueddeutsche.de).

Und: Die Ausrufung des Frauenwahlrechts am 12. November 1918 war von epochaler Bedeutung. Dass auch Frauen wählen und gewählt werden konnten, gab der modernen Demokratie ihr Normalmaß: Darunter geht es seither nicht mehr. Staaten, die Frauen generell von der Macht ausschließen, gelten heute nicht als Demokratien. Die längste Zeit war das anders. Das seit der Antike tradierte Schweigegebot für Frauen in der Öffentlichkeit wurde – zumindest formal – aufgehoben.

„Die Frauen besitzen heute das ihnen zustehende Recht der Staatsbürgerinnen!“ (Marie Juchacz am 19. Februar 1919 in der Weimarer Nationalversammlung). Dafür hatten sie jahrzehntelang gekämpft. Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten – die Revolutionsregierung von SPD und USPD – was fortan für das neue Deutschland zu gelten habe. Dazu gehörte: das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen.

Schon im Zuge der bürgerlichen Revolution 1848 hatten Frauen in Deutschland begonnen, ihre staatsbürgerliche Gleichberechtigung einzufordern. Politische Frauenvereine und Frauenzeitschriften wurden gegründet. „Wo sie das Volk meinen, zählen Frauen nicht mit“, klagte Frauenrechtlerin Louise Otto-Peters (1819-1895), Gründerin der einflussreichen Frauen-Zeitung.

Doch die Frauen fanden kein Gehör. Im Gegenteil: Nach der Revolution wurden Gesetze verhängt, die die politische Beteiligung von Frauen sogar noch erschwerten. Sie durften sich weder publizistisch noch in irgendeiner Form politisch betätigen.

Insoweit waren die Ereignisse zum Jahreswechsel 1918/1919 ein wichtiger Meilenstein. Wäre heute ein Bundestag vorstellbar, in dem 70 Prozent Frauen und 30 Prozent Männer sitzen? Wer jetzt zurückzuckt, kann sich vielleicht eine Vorstellung davon machen, wie revolutionär es war – damals vor 100 Jahren – als Frauen das Wahlrecht erhielten. Und dass der damit eingeschlagene Weg noch lange nicht zu Ende ist (tagesspiegel.de).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert