Die Urwälder der Welt stehen in Flammen. Trotz aller Versprechungen der Regierungen scheinen sich die Entscheidungsträger zu sehr in unterschiedlichen Interessen verstrickt zu haben. Währenddessen brennen die Wälder und Moore weiter.

Der Urwald am Äquator ist die grüne Lunge der Erde. Aber wie lange noch? Vor einiger Zeit musste der Gouverneur der Provinz Riau/Indonesien ihretwegen den Notstand ausrufen. Satellitenaufnahmen dokumentieren Waldbrände und riesige Schwelfeuer in Torfgebieten von Kalimantan, Indonesiens Teil von Borneo. Die neuen Feuer zeigen, dass alle Versprechungen und Bemühungen der Regierung in Jakarta bislang wenig taugten.

Die Umweltorganisation Greenpeace hat allein in der Zeit von August bis Oktober 2015 über 100. 000 Feuer-Hotspots registriert, die schlimmsten Brände der vergangenen 20 Jahre. Der wirtschaftliche Schaden beträgt laut Expertenmeinung rund 16 Milliarden US-Dollar.

Wegen des Qualms müssen Schulen auch in Nachbarländern schließen. In den Wäldern sterben geschützte Orang-Utans in den Flammen. Die Regierung tut nichts dagegen. Es besteht der Verdacht, dass jene das Vorgehen noch unterstützt.

World Wildlife Fund (WWF) in Indonesien will hingegen 900.000 Hektar der verbrannten Torfgebiete bewässern und wiederherstellen. Das ist eine Aufgabe der Regierung und auch der Konzessionsbesitzer. Rund 75 Prozent der identifizierten Gebiete liegen in kultivierten Gebieten.

Die Kampfansage an Unternehmen, die trotz aller Kritik Jahr für Jahr Wälder niederbrennen, verpufft bislang wirkungslos. Die Wälder brennen weiter, und drei Monate nach der BRG-Gründung wartet Foead immer noch auf sein Budget. Man benötigt eine Milliarde US-Dollar!

Jakartas Regierung identifizierte im vergangenen Jahr insgesamt 50 Unternehmen, die gegen bestehende Bestimmungen Wälder in Brand setzen oder Kleinbauern fürs Feuerlegen bezahlten. Bislang wurde keine einzige Firma zur Rechenschaft gezogen. Stattdessen sprach ein Richter in Palembang, einem der Schwerpunkte der Feuersbrünste, einen Zulieferer des berüchtigten Papiergiganten APP, von allen Vorwürfen frei.

Die Regierung hatte knapp acht Millionen Euro Schadenersatz verlangt, weil das Unternehmen 20.000 Hektar Urwald in Flammen aufgehen ließ. Die seltsame Begründung des Richters: „Es kann keine Rede von wirtschaftlichem Schaden sein, weil auf dem verbrannten Land noch Akazien gepflanzt werden können.“

Nicht nur in Indonesien brennen die Wälder. Auch der Norden Thailands ist seit Wochen wegen Brandrodungen in der Umgebung und im benachbarten Myanmar in eine permanente Qualmwolke gehüllt. Noch mehr riesige Mengen klimaschädliches CO2 gelangen so in die Atmosphäre. Eine Folge der Umweltzerstörung, die Klimaerwärmung, bedroht nun auch eine der wichtigsten Einkommensquellen: Das lukrative Tauchgeschäft leidet, weil von Thailand bis zum Barrier-Reef in Australien wegen hoher Wassertemperaturen die Meereskorallen ausbleichen.

Wir werden, solange es Abnehmer für Tropenholz, Papier, Torf und Palmöl gibt, keine Ruhe bekommen. Der Regenwald stirbt weltweit weiter. Mit ihm werden die dortigen Ureinwohner vertrieben, die Tiere sterben – größtenteils grausam in den Flammen. Nahezu jedes zweite Alltagsprodukt, dass wir erwerben, enthält Palmöl. Und solange wir diese Produkte bedenkenlos favorisieren, wird es weiter über hunderte von Kilometern qualmende Baumstümpfe geben. In Kambodscha fährt man zuweilen zehn Stunden durch solche Gebiete. Wir haben keine Ahnung von deren Ausmaß! Der Torf des Regenwaldes speichert CO2. Mit der Rodung gelangt jenes in die Atmosphäre. Ein doppelter Schaden: Es fehlen die Bäume, zusätzliches CO2 wird freigesetzt.

„Die Öffentlichkeit kann nun erstmals genau sehen, welche Konzession wo genau liegt, wer sie besitzt, wo die Brände lodern und in welcher Verbindung das Ganze zu Torfgebieten, Feuern und Abholzung steht“, erklärt Greenpeace.

2016 wird sich erweisen, ob der digitale Pranger der Umweltschützer die Brandstifter bremsen kann.

Lieber Pierre,

ein hochbrisantes Thema, dieser MARTIN LUTHER, der als Reformator, Held und Nationalfigur gefeiert wird. Wer sich einmal damit beschäftigt, welche Theorien und Dogmen er tatsächlich vertreten hat, wird sich angewidert abwenden – es sei denn es handelt sich um rechtsradikal und rassistisch eingestellte Menschen. Die begrüßen schließlich Luthers Thesen,  denn er gilt zweifellos als Vordenker der NAZIS.  Nicht ohne Grund lobte Adolf Hitler den Kirchengründer schon 1923 als antisemitischen Vordenker. 2017 ist das feierliche Jubiläumsjahr eines Reformators, der die Verbrennung aller Juden, die Tötung aller Gebrechlichen forderte und Frauen für minderwertige Wesen hielt, deren einzige Aufgabe es war, Männer zu gebären.

Was gibt´s da zu feiern, lieber Pierre? Geht das etwa so weit, dass die negativen Dinge totgeschwiegen werden? Es gab es einen Film über Luther, in dem er als Reformator hochgelobt wurde und keinerlei Kritik an ihm zulässig war. Man wollte den Helden „sauber“ genießen, Leinwandhelden sind nun mal spannender als die Wahrheit. Wollen wir 2017 nach Wittenberg gehen und dort ein wenig aufklären, lieber Pierre? Ich denke nur, dass wir dort nicht sehr willkommen sein werden – wie so oft, wenn man Helden als menschenverachtenden Antisemiten, Frauenhasser, Rassist und gnadenlos Obrigkeitshörigen entlarvt. Klar, es gibt auch bemerkenswerte gute Geschichten um Martin Luther, aber was sind sie wert, wenn man das gegenüberstellt? Nichts.

Nehmen wir die heutigen Fakten, verstehe ich nicht, warum die evangelische Kirche Luther und seine Thesen nach wie vor als Vorbild und Helden anpreist. Nach heutiger Gesetzgebung drohen ihm hohe Strafen wegen Volksverhetzung,  Brandstiftung, Beihilfe zu Mord und anderen Delikten. Man würde ihn heute umgehend hart bestrafen und hinter Gitter bringen. Davon abgesehen trägt er durchaus psychopathische Züge, wie sein Hexenverbrennungs-Wahn deutlich macht. Wäre Luther vielleicht heute in einer geschlossenen Anstalt? Kann ich mir gut vorstellen, lieber Pierre, aber wir feiern was das Zeug hält ab Pfingsten  über  Wittenberg, den Kirchentag, den Thesentag bis zu seinem Geburtstag Ende 2017. Helau! Ach nein, Fasching ist vorbei…. es lebe die Kirche, der Glaube an Helden, die noch heute Vorbild für eine Dialektik sind, die für die Nazis/ Rechtpopulisten oder dem IS gelten.

Lieber Pierre, ich feiere nicht mit… oder sollte ich doch im November an Martin Luthers Geburtstag ein Lagerfeuer machen und die Balken, die vor den Köpfen der Leute sind, die Martin Luther trotz allem als HELDEN feiern, verbrennen? Dabei könnte ich einen Feuertanz machen und dunkle Theorien vom Untergang des klugen Verstandes, der Ignoranz und den damit verbundenen Folgen vor mich hin murmeln. Käme ich dann in den Himmel oder in die Hölle? Bei Luther wäre ich sicher als Hexe verbrannt worden, aber noch lebe ich und möchte an dieser Stelle – ebenso wie du – für dieses Thema sensibilisieren und mit einer immer wiederkehrenden Aufklärung und einem klugen Widerstand auf die grausame Wahrheit hinweisen, bei der es tatsächlich nichts zu feiern gibt.

 

© Petra M. Jansen

 

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In Sicherheitskreisen stößt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz auf Kritik. Man müsse mit dem Urteil leben, sagte Lothar de Maizière in Berlin. Es sei zu respektieren und umzusetzen.

Geklagt hatten unter anderen Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum, der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und einige Grünen-Politiker. Sie sehen durch die Befugnisse Bürgerrechte verletzt und fordern Nachbesserungen am Gesetz. Eine der beiden Verfassungsbeschwerden richtet sich auch dagegen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben darf.

Was hat das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09 entschieden?

Das Gericht hat umstrittene Maßnahmen zur Terrorabwehr in Teilen abgelehnt. Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das BKA ist demnach in weiten Teilen verfassungswidrig. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, so das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht machte zahlreiche Auflagen, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann. Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni 2018 nachbessern.

Das BKA-Gesetz von 2008 umfasst dem Gericht zufolge 14 Paragrafen mit 49 Absätzen, die zahlreiche Befugnisse des BKA zur heimlichen Überwachung bei der Abwehr des internationalen Terrorismus regeln. Das BKA darf dazu etwa Wohnungen Verdächtiger mit Kameras und Mikrofonen verwanzen und auch Schlafzimmer und Bäder rund um die Uhr bespitzeln.

Zudem ist dem BKA die Bespitzelung von unbeteiligten Kontaktpersonen erlaubt. Die Behörde darf Telefonate mithören, Computer online durchsuchen, alle Kommunikation, die über Computer geführt wird, aufzeichnen und gewonnene Daten an in- und ausländische Dienste weitergeben.

Laut dem Urteil sind solche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte zur Terrorabwehr zwar grundsätzlich zulässig – allerdings nur, wenn sie das sogenannte Verhältnismäßigkeitsgebot „strikt einhalten“. Diesen Anforderungen werden viele der Ausführungsbestimmungen nicht gerecht: Das Gericht entschied, dass sie teils zu unbestimmt sind bzw. zu weit gehen, dass es an Transparenz oder richterlicher Kontrolle sowie der Pflicht fehle, das Parlament und die Öffentlichkeit über Maßnahmen zu informieren.

Es geht also um den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz. Anders ausgedrückt: Terrorabwehr gegen Privatsphäre!

Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den „Bundestrojaner“, eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.

Sicherheitsdienste sehen Probleme. Bei der Zusammenarbeit von BKA und Nachrichtendiensten sei nun „eine Beschränkung“ zu befürchten. Die Karlsruher Richter halten die „Übermittlungsbefugnisse“ des BKA an andere inländische Behörden für verfassungswidrig. Der Senat nennt konkret die Weitergabe von Daten zur Gefahrenabwehr. Es sei verfassungswidrig, wenn das Gesetz unabhängig von einem „konkreten Ermittlungsansatz“ eine Übermittlung allgemein zur Verhütung terroristischer Straftaten erlaube. Das Gericht bewertet die Befugnisse des BKA zur Übermittlung von Daten an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) als „unverhältnismäßig weit“.

Gemeint ist hier ein Passus aus § 20. Danach kann das BKA bislang personenbezogene Daten an die Nachrichtendienste übermitteln, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür bestehen, dass die Daten erforderlich sind zur Sammlung und Auswertung von Informationen über militante Aktivitäten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Ein Sicherheitsexperte ist der Ansicht, dass alles hätte so bleiben müssen. „Wenn das BKA auch nur den Anschein des Anscheins eines Staatsschutzdelikts hat, müssen den Nachrichtendiensten die Daten über Verdächtige geliefert werden.“

Hand aufs Herz: Rechtfertigt das NSU-Desaster, dass wir aus Sicherheitsgründen alle rund um die Uhr überwacht werden? Dass wir quasi alle unter Pauschalverdacht stehen? Die Karlsruher Richter sind – meines Erachtens zu Recht – der Meinung: Nein!

 

 

 

Liebe Petra,

im Rahmen einer Verfassung eines Buches, bin ich auf folgende Originalkommentare von Martin Luther gestoßen. Ich gebe sie so weiter wie sie sind. Es entbehrt jeder Bemerkungen.

 

Zu den Juden:

 

„Wenn ich könnte, so würde ich ihn [den jüdischen Mitbürger] niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren.“

„Der „verböste Jude“ wird „nicht ablassen“, „dich auszusaugen und (wo er kann) dich zu töten.“

„… dass man ihre Synagogen oder Schulen mit Feuer anstecke, … dass man auch ihre Häuser desgleichen zerbreche und zerstöre … “

 

Zu den Hexen:

„Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen … es ist ein gerechtes Gesetz, dass sie getötet werden. Sie richten viel Schaden an … sie können auch ein Kind bezaubern, dass es fortwährend schreie und nicht mehr esse noch schlafe. Schaust du solche Weiber an, wirst du sehen, dass sie ein teuflisches Gesicht haben. Ich habe deren etliche gesehen … man töte sie nur.“

„Deshalb töte man sie, weil sie mit dem Teufel Umgang haben.“

 

Zu den Huren:

„Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische, giftige Hure rädern und ädern lassen.“

 

Zu den Ehebrecher:

 

„… es wäre besser: tot, tot mit ihm, um böser[e]s Exempels willen zu meiden … Es ist der Obrigkeit Schuld: Warum tötet man die Ehebrecher nicht?“

 

Zu den aufständigen Bauern:

 

„Solch wunderliche Zeiten sind jetzt, dass ein Volk den Himmel eher mit Blutvergießen verdienen kann denn anders sonst mit Beten … steche, schlage, würge hie[r], wer da kann. Bleibst du darüber tot, wohl dir, einen seligeren Tod kannst du nimmermehr erlangen. Denn du stirbst im Gehorsam gegenüber dem göttlichen Wort und Befehl.“

 

Zu behinderten Kindern:

 

„Der lutherische Hexenglaube nimmt dramatische Formen an, denn er mündet in die Auffassung, dass man arme, blödsinnige und geistesgestörte Kinder, in denen man Teufelskinder zu erkennen glaubte, ertränken soll.“

Nächstes Jahr wird 500 Jahre Reform gefeiert. Ein kleiner Vorgeschmack dazu!

 

 

Alles Liebe aus München

Umarmungen

 

Pierre

Wird es eine Zeit geben,

um erste Schritte zu tun?

Um die Welt zu erkunden?

Nur um zu staunen,

über die Schönheit der Dinge?

Ein Kind badet in einer

Wanne in Ruinen.

Freudestrahlen auf seinem Gesicht.

In den Straßen fließt Blut.

Wird es eine Zeit geben,

um erste Freunde zu finden?

Um gemeinsam Streiche zu spielen?

Nur um zu lernen,

über gemeinsame Werte?

Ein Kind badet in einer

Wanne in Ruinen.

Freudestrahlen auf seinem Gesicht.

In den Straßen fließt Blut.

Wird es eine Zeit geben,

um die Liebe zu finden?

Um gemeinsame Wege zu gehen?

Nur um zu teilen,

das kleine Stück Glück?

Ein Kind badet in einer

Wanne in Ruinen.

Freudestrahlen auf seinem Gesicht.

In den Straßen fließt Blut.

Wird es eine Zeit geben,

um die Hoffnung zu hegen?

Um den Frieden zu begrüßen?

Nur um der Zukunft,

und dem bisschen Leben?

Wanne in Ruinen.

In den Straßen fließt Blut.

Sind es religiöse Konflikte? Oder ist es schlicht der Lagerkoller?

Eine kirchliche Gemeinde in Hamburg. Ein 24-jähriger Iraner hat eine neue geistliche Heimat gefunden. Vor zwei Monaten hat sich der ehemalige Muslim taufen lassen. Als im Flüchtlingsheim bekannt wurde, dass er und weitere Iraner zum Christentum konvertierten, bekamen sie Ärger mit anderen muslimischen Flüchtlingen:

Wochenlanges Mobbing, dann kam es zum gewaltsamen Übergriff.

Ein Konvertit berichtet : „Morgens um vier standen sie neben unseren Betten und fingen an, laut den Koran zu rezitieren. Ich war eigentlich wegen des Islam aus dem Iran geflohen und jetzt wurde ich wieder damit konfrontiert. Als sie gesehen haben, dass wir ein Kreuz trugen, haben sie auf den Boden gespuckt und uns als Verräter bezeichnet. Wir standen in der Schlange an, um zu essen und sind dann nach draußen gedrängt worden. Dort haben afghanische Muslime einen von uns attackiert, der Herzprobleme hatte. Dann wollten wir ihn – wir waren zu viert – schützen, aber es kamen noch 20, 30 andere Muslime, die uns geschlagen haben.“

Taufen haben Konjunktur. Die meisten Konvertiten sind vom Islam enttäuscht, und als gottgläubiges Volk sind sie offen für andere Religionen. Einige haben erfahren, dass es ihre Chance, ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, erleichtert, wenn sie zum Christentum konvertieren.

Konversionen, die im Islam eigentlich verboten sind, führen zu Unruhen bis hin zu gewalttätigen Übergriffen in Flüchtlingsheimen.

Allein die Tatsache, dass Christen und auch Aleviten beispielsweise in Einrichtungen sich nicht mehr sicher fühlen, ist für unser Land kein akzeptabler Zustand“, erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder in dieser Woche auf einer Fachtagung seiner Fraktion.

Es solle nicht Stimmung gemacht werden, aber es gehe auch nicht, dass Dinge nicht offen angesprochen würden, die einfach einmal da seien.

Verlässliche Zahlen fehlen im Hinblick darauf, wie viele Übergriffe es gegeben hat, wie gewalttätig diese waren und vor allem: welche Rolle die Religion bei diesen Übergriffen spielt.

Es gab schon Fälle, wo Flüchtlinge auf die Träger der Einrichtungen zukamen und meinten, sie würden diskriminiert aufgrund der Tatsache, dass sie Christen seien. Näher betrachtet, waren die Vorwürfe haltlos, weil die Menschen so traumatisiert waren, überängstlich aufgrund ihrer Geschichte.

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch warnt davor, die Übergriffe zu dramatisieren. Man habe bislang in den Unterkünften nicht erlebt, dass die Verfolgung von Christen ein Massenphänomen sei. Es zeige sich, dass die Konflikte zwischen Bewohnern schnell entstünden wegen gruppendynamischer Prozesse, die eine eigene Dynamik entwickelten.

Es gibt immer wieder Konflikte, Anfeindungen, Beleidigungen und vereinzelt auch Tätlichkeiten. Diese sind jedoch – so wird mehrfach betont – Folge der Wohnsituation in den Unterkünften und nicht religiös motiviert.

Religion ist nicht der Grund bei den Konflikten. In der Regel geht es um soziale Probleme. Es ist zu einfach, die Problematik pauschal auf die religiös-ethnische Schiene schieben zu wollen.

Ein evangelischer Pfarrer, der viele konvertierte Flüchtlinge betreut, sieht das anders. Er fordert einen verbesserten Schutz für christliche Flüchtlinge und befürwortet eine nach Religionen getrennte Unterbringung von Flüchtlingen. Der Berliner Erzbischof Koch lehnt dies ab:

Man lebe in einem christlich geprägten Land mit Religionsfreiheit, was alle zu respektieren hätten. Es könne kein Weg sein, vor intolerantem Verhalten gegenüber Christen zu kapitulieren, indem man separate Unterkünfte für jene einrichte.

Unbehagen an der Debatte über die Übergriffe auf christliche Flüchtlinge besteht vor allem unter Muslimen. Einzelfälle könnten politisch instrumentalisiert werden – Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten! Nicht die Religionen seien der Urheber des Problems, sondern soziale Spannungen, die zum Teil durch Lagerkoller oder ähnliches entstünden.

Vermeiden wir, Religionen für politische Botschaften zu instrumentalisieren – egal, in welche Richtung!

Im Fall Jan Böhmermann kollidieren die Kunstfreiheit und das Persönlichkeitsrecht.

Was darf Satire? Was nicht?

Die Heilserwartung, das Strafrecht werde die Dinge wieder geraderücken, ist dem geschuldet, dass sich im deutschen Strafgesetzbuch ein Paragraf befindet, der für den Fall wie geschaffen scheint: jener § 103 StGB, dessen Anwendbarkeit an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Bundesregierung ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt (§ 104a StGB).

Jan Böhmermann hat Anfang April im ZDF ein Gedicht vorgetragen, das von Kränkungen und Schmähungen gegenüber dem türkischen Präsidenten nur so strotzte. Dem Präsidenten wurden in diesem Gedicht homoerotische, sodomitische und pädophile Neigungen nachgesagt, seine Genitalien wurden verhöhnt und er wurde der Impotenz verdächtigt.

Die einzelnen Schimpfverse unterfallen ohne großen Subsumtionsaufwand dem Tatbestand der Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches. Eine Beleidigung liegt vor, wenn der Beleidigende verbal oder gestisch gegenüber dem Beleidigten Nicht- oder Missachtung bekundet. Geschützt ist die persönliche Ehre.

Das gilt sowohl für den Tatbestand des § 103 StGB, der als Spezialdelikt das Beleidigen einer bestimmten Personengruppe – ausländische Staatsoberhäupter – unter Strafe stellt, wie für den Tatbestand des § 185 StGB, der die Beleidigung gegenüber jedermann ahndet.

Da beide Normen vom selben juristischen Beleidigungsbegriff ausgehen, ist die derzeit diskutierte Frage, ob die Bundesregierung die für die Verfolgung eines Deliktes nach § 103 StGB erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen wird, belanglos. Sie spielt im Fall einer Verurteilung Böhmermanns lediglich eine Rolle für das Strafmaß, da das Delikt des § 103 eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, während bei Beleidigung nach § 185 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr droht.

Für die Frage, ob überhaupt eine Strafverfolgung stattfindet, ist die Ermächtigung der Bundesregierung hingegen unwichtig – Präsident Erdoğan hat einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt und die Staatsanwaltschaft Mainz hat ihre Ermittlungen aufgenommen – nach § 185 StGB – unabhängig von einer Ermächtigung der Bundesregierung.

Juristisch liegt die Problematik in einem anderen Bereich: Eine tatbestandlich gegebene Beleidigung bleibt nach deutschem Strafrecht dann straflos, wenn die inkriminierten Äußerungen in Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden – so formuliert es § 193 StGB. Ein solcher Rechtfertigungsgrund hebt die Strafbarkeit der Äußerung auf.

Diese Norm ist das „Einfallstor“ des Grundgesetzes in den Wirkungsbereich des Strafrechtes – und somit auch der Kunstfreiheit. Die Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 GG ist ein sehr starkes, durch die Verfassung schrankenlos gewährleistetes Grundrecht.

Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – in der Folge auch der Verwaltungs- und Strafgerichte – anerkannt, dass Satire dem Schutzbereich der Kunstfreiheit untersteht. Das Bundesverfassungsgericht hat stets als wesentlich für die künstlerische Betätigung „die freie schöpferische Gestaltung“ betont, „in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden“.

Nach diesem weitgehenden Kunstbegriff dürfte es schwerfallen, dem Schmähgedicht die Eigenschaft als Kunstwerk abzusprechen.

Eine Strafbarkeit ist damit noch nicht ausgeschlossen. Vielmehr muss auch das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht der Kunstfreiheit dort Grenzen akzeptieren, wo Grundrechte anderer durch eine künstlerische Betätigung berührt oder gar verletzt werden. Dies gilt besonders für das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht, dem auch die persönliche Ehre zuzuordnen ist.

Allerdings begrenzt die Kunstfreiheit ihrerseits wieder das Persönlichkeitsrecht. Um diese Grenze zu bestimmen, genügt es im gerichtlichen Verfahren nicht, ohne Berücksichtigung der Kunstfreiheit eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts – hier in Form einer Beleidigung – festzustellen: Es bedarf vielmehr der Klärung, ob diese Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückstehen muss.

Eine schwerwiegende Abwägung! Jene muss die Staatsanwaltschaft Mainz vornehmen und – im Falle einer Anklage – das Amtsgericht Mainz verhandeln.
Wir haben vorliegend ein juristisches Paradebeispiel für die Erprobung der Grenzen der Satire – und zugleich eine Demonstration von deren Macht.

Es ist wahrscheinlich, dass das Verfahren zugunsten Böhmermanns enden wird.

Alles andere wäre eine vollkommene Umkehr der deutschen Verfassungsrechtsprechung zur Freiheit der Kunst, wenn am Ende nicht ein Freispruch und damit ein „im Zweifel für die Freiheit“ stünde.

 

heute Morgen hielt ich den neuen IKEA-Prospekt in Händen und las: PAX-Regal, Natur oder Weiß, lackiert nur… Euro. Heißt PAX nicht Frieden??? Was bitte hat IKEA mit Frieden zu tun?

Schon im letzten Sommer belustigte mich der TÜLLERÖ-Sonnenstuhl und die BLOMSTER Kerzenhalter für draußen. Ich bin also guter Dinge und will mir BJURSTA, den Esstisch mit TOBIAS, dem dazugehörigen Stuhl einmal näher betrachten. Vielleicht entscheide ich mich dann noch für ARV/ Teller oder nehme NÄHRET/ Rotweingläser mit  – gleich für Weihnachten schon. Schwungvoll und inspiriert betrete ich das Möbelhaus, Hoffnungen auf ein festliches Weihnachtstischchen begleiten mich und ich will mir was Gutes tun. Doch es kommt anders: Ich bin eher in Kriegsstimmung, wenn ich mich durch die erste Ausstellungs-Etage habe lotsen lassen, damit ich auch ja einen Komplettüberblick über die DINERA-Steingut-Serviceserie und die SMÖRRÖ-Bettlaken bekomme, die mich in exzessive Kauflust versetzen und schachzugartig  für die untere Mitnehm-Etage, der man aber auch allen unnützen Schnickschnack gierig einlädt, präparieren sollen.

Ich habe den Eindruck manche Leute leihen sich extra Kinder aus, geben denen einen Löffel Tabasco und fahren zu IKEA. Wenn ich schon meine Kreditkarte misshandeln muss, mein Auto überlade (war das schon immer so klein???) und mir anschließend die Finger klemme, dann weiß ich, was die meinen mit dem Ausdruck „Wir sind eine IKEA-FAMILY“.

Ja, ist klar! Der Kunde ist König wird so raffiniert umgewandelt, dass wir alle zum Dienstleister werden und uns paradoxerweise nicht nur glücklich fühlen, wenn wir parcoursartig durch die Produktrange geführt werden, dann verzweifelt doch noch den 20. Kerzenhalter einladen – Servietten kann man sowieso immer gebrauchen und Teelichter auch – um endlich schlangenstehend das ganze Zeugs noch auf das Band zu hieven, damit es danach wieder mit hochrotem Kopf in den Wagen gestapelt werden kann. Gut, dass wir die „IKEA FAMILY CARD“ haben, das macht das Bezahlen erfreulicherweise ein wenig unkomplizierter. Schön auch das Wir-Gefühl „WE ARE FAMILY!“ Hier wird keiner geschont. Wir sind alle gleich bescheuert.

Und freuen uns auch noch, dass unser Auto letztendlich mehr Platz offeriert als gedacht. Und wenn nicht ? Kein Problem: „MICH KANN MAN MIETEN“ steht auf den freundlichen Hängern, die wir dann gegebenenfalls schwitzend an unsere Anhängerkupplung friemeln. Kratzer stören uns bei dieser Selfmade – Aktion gar nicht und wenn das Auto auseinander zu bersten droht, dann gibt´s alternativ den IKEA-Transporter – sozusagen fast geschenkt – zum Mieten. Na, wenn das kein Service ist und wer würde nicht gerne dabei sein in dieser fröhlichen, aktiven und preiswerten „IKEA-Welt“. Welcome to IKEA FAMILY! Warum nennt IKEA den Kram  nicht „EXPLOSION“, das passt besser. VIEL SPASS BEIM EINKAUFEN 😉

 

© Petra M. Jansen

 

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