Bernard Chenebault, le président des amis du Palais de Tokyo, une association de collectionneurs et de bienfaiteurs du musée d’art contemporain, s’est comporté comme un désaxé en incitant « ses amis » de passer à l’action contre Greta Thunberg, un appel au crime. « Cette folle rajoute une couche de haine dans notre société déjà fort agitée par de mauvais sentiments de toute part », et « j’espère qu’un désaxé va l’abattre ». Il va sans dire que Emma Lavigne, la directrice du Palais de Tokyo soit choquée par de telles menaces. « Je suis abasourdie par les propos surréels de cet homme que je ne connais pas, et dont nous nous désolidarisons, bien sûr, complètement. Je l’ai aussitôt appelé pour exiger des excuses publiques, et lui signifier que son départ, programmé pour bientôt, devait être accéléré. » Le président de cette association, Bernard Chenebault, s’est empressé de faire son mea culpa. « Hier, samedi 28 septembre, j’ai utilisé sur Facebook des mots graves et totalement déplacés contre Greta Thunberg. Je regrette profondément ces propos qui ont heurté de nombreuses personnes, à qui je présente mes excuses pour l’indignation qu’ils ont ressentie. Bien sûr, je n’appelle aucunement au meurtre de Greta Thunberg et vous prie de croire que, dans le jeu de Facebook, mes mots ont totalement dérapé hors de ma pensée et de mon intention. » Il n’en est pas à sa première tentative en ce qui concerne « des interventions musclées ». Le 6 avril il s’était permis de faire des remarques racistes en qualifiant les citoyens du Sultanat du Brunei de « faces de macaques ». Voici pour les faits ! Weiterlesen

Facebook a décidé de partir en croisade contre la haine, le racisme et l’arbitraire. Il a supprimé sept comptes d’activistes proches du nazisme. Mark Zuckerberg a déclaré hier : « Nous avons toujours interdit les individus ou organisations qui promeuvent ou se livrent à la violence et à la haine, quelle que soit l’idéologie. » Il est question de barrer l’accès à la plate-forme à des personnes proférant des menaces contre d’autres et ceci à cause de leur couleur, de la religion à laquelle ils appartiennent ou de leur manière de vivre. Parmi elles : Louis Farrakhan – leader de l’organisation Nation of Islam, fondée en 1930 –, connu pour son antisémitisme et homophobie. Alex Jones, un complotiste américain d’extrême-droite, fondateur du site Infowars. ll a prétendu, je cite Le Monde : que la fusillade survenue le 14 décembre 2012 dans l’école primaire Sandy Hook (Connecticut) – vingt-sept personnes étaient mortes dont vingt enfants – était une mise en scène, destinée à pousser les Américains à restreindre leur droit à posséder une arme à feu. D’autres protagonistes de milieux analogues ont été raillés comme Paul Nehlen, Milo Yiannopoulos, Paul Joseph Watson et Laura Loomer. Weiterlesen

L’empire Facebook a les plus grands ennuis de son histoire. Son cours en bourse a chuté hier de 6,8 %, soit plus de 30 milliards de dollars. Le congrès exige que Mark Zuckerberg s’explique devant une commission du congrès, sur l’utilisation abusive des données de « ses amis », dont je fais partie. Cela s’est fait par le biais de la société britannique « Cambridge-Analytica en ce qui concerne en particulier les élections présidentielles américaines de 2016. Sans l’assentiment des personnes concernées, leurs noms ont été utilisés dans ce contexte politique. Ce qui est très rare aux USA, nombre de personnes influentes réclament que les grandes plate-formes sociales soient plus contrôlées à l’avenir. Pour ma part j’étais parfaitement au courant en m’engageant sur Facebook que mes données personnelles n’étaient pas à l’abri de la discrétion qu’on est en droit d’attendre d’une telle organisation. Je savais que toutes révélations sur ce qui concerne mon environnement familial, mes comptes en banque ou ma biographie privée et professionnelle, seraient employées à mes dépends, si cela pouvait apporter un avantage à la compagnie dont il est question. J’ai fait ce pas, car ce qui était positif dans ma démarche, dépassait de loin un dommage hypothétique concernant mes données. Mais n’allez pas croire que je ne condamne pas de tels faits. Je réclame plus de transparence de Facebook. Je ne veux pas que mon nom soit mêlé à des actions politiques, comme l’avènement au pouvoir des populistes par exemple, à mes dépends. Je sais, le business a dans ces cas-là la priorité absolue, mais il y a des limites à ne pas dépasser. Weiterlesen

Dans l’interview que le président de la République a donné sur France 2 à Laurent Delahousse, il a déclaré qu’il faut repenser l’audiovisuel. Je salue sa volonté qu’il y ait un débat avec le public, afin de trouver des solutions qui soient adaptées au monde d’aujourd’hui et de demain. Une réflexion que je mène depuis des années. Il est évident pour moi, qu’il faut suivre deux voies différentes. D’une part les auditeurs et les spectateurs veulent qu’on leur donne des repaires. Les programmes, même s’ils paraissent arbitraires, à une époque, où tout le monde peut choisir à la carte ce qu’il veut entendre ou voir, donnent une structure éditoriale en ce qui concerne avant tout l’information. C’est justement dans le choix des sujets et de la manière de les présenter, qu’il peut apparaître des opinions contradictoires. Mais tout ceux qui ont des responsabilités rédactionnelles, devraient avoir le courage d’être plus courageux, de se « mouiller » plus, même si cela ne plaît pas aux dirigeants. On achète moins « Le Canard enchaîné » pour les nouvelles qu’il diffuse, que de la manière qu’il traite la vie politique. Ceci en principe sans concessions, comme on l’attend du journalisme d’investigation. Pour l’audiovisuel il s’agirait de faire de même. Le pouvoir devrait alors s’accommoder que cela peut faire mal. Autrement il n’y aurait plus de raisons de garder le modèle actuel, qui aurait fait effectivement son temps, sans de telles réformes. Weiterlesen

Wie müssen Suchmaschinen mit möglichen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht umgehen? Über diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Konkret ging es in dem Rechtsstreit darum, ob Google Links auf Webseiten sperren muss, auf denen die Kläger ihrer Ansicht nach beleidigt worden sind.

Dafür müsste der Suchmaschinen-Betreiber bestimmte Prüfpflichten haben. Google sei nicht gehalten, jede gefundene Seite vorab auf verletzende Inhalte zu prüfen, sagte der Vorsitzende Richter, während der mündlichen Verhandlung. „Das würde die Suchmaschine praktisch lahmlegen“. Anders könne dies sein, wenn Google auf rechtsverletzende Inhalte hingewiesen werde. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Köln, hatte hohe Anforderungen daran gestellt, wie ein solcher Hinweis aussehen muss. Die behauptete Rechtsverletzung müsse „offensichtlich erkennbar“ sein. Der Vortrag der Kläger sei zu ungenau gewesen. Dem BGH liegt die Angelegenheit nun zur Überprüfung vor. Ein Urteil wird es wohl erst in einigen Wochen geben (Az.: VI ZR 489/16).

An dem Maßstab des OLG Köln hatte selbst der Kläger-Anwalt nichts auszusetzen – sehr wohl aber an der Anwendung. Einer der Kläger sei online als „Arschkriecher“ und „Terrorist“ bezeichnet worden – ein klarer Fall einer rechtswidrigen Anprangerung. Aus Sicht des Google-Anwaltes ist seine Mandantin dagegen schon der falsche Ansprechpartner: Der Streit müsse in erster Linie zwischen den beiden Beteiligten, also dem Autor der Äußerung und dem Betroffenen, geführt werden. Der Betreiber einer Suchmaschine habe weder die Kompetenz noch die Autorität zu entscheiden, ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliege. Google sei das Navi, aber nicht das Ziel.

Sollte der BGH an der Sichtweise des OLG Köln festhalten, steht ein „Overblocking“ zu befürchten, also die weitreichende Sperrung von umstrittenen Äußerungen, selbst wenn die nicht rechtswidrig sind. Für ein Unternehmen ist nämlich die Sperrung von Suchtreffern die naheliegende Lösung, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Eine solche „Sperrung auf Zuruf“ kann aber nicht die Reaktion sein, die man sich wünscht.

Geprüft würden mögliche Rechtsverletzungen bei Google dennoch schon lange, sagt ein Unternehmenssprecher. Ob ein Ergebnis in den Suchtreffern entfernt werde, hänge dann vom Einzelfall ab. Sofort sperre man zum Beispiel Bilder von sexuellem Missbrauch. Denkbar sei aber auch der Fall, dass ein Politiker einen Artikel, über den er nicht glücklich ist, aus den Suchtreffern verschwinden lassen wolle. Der Graubereich dazwischen sei sehr groß.

Auch Facebook wehrte sich vor einem halben Jahr mit scharfen Worten gegen das von Justizminister Heiko Maas (SPD) geplante Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz. Der Entwurf sei verfassungswidrig, zu unklar formuliert und könne die Meinungsfreiheit einschränken, kritisierte das weltgrößte Online-Netzwerk in seiner Stellungnahme zum Entwurf. Zudem gebe es das Risiko, dass sich mehr Menschen radikalisierten, weil sie auf nicht regulierte Plattformen abwandern.

Der Entwurf sieht vor, dass offenkundig strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden sollen. In komplizierteren Fällen bekommen die sozialen Netzwerke sieben Tage Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Facebook befürchtete damals, dass am Ende zur Sicherheit auch legitime Beiträge entfernt werden. Alle Online-Netzwerke würden sich „die Frage stellen, ob sie bei einem – wie praktisch häufig – nicht eindeutigen Ergebnis ihrer Prüfung zur Vermeidung von hohen Bußgeldern Beiträge eher löschen als bestehen lassen“. So könne für Nutzer „der Eindruck entstehen, dass private soziale Netzwerke legitime Beiträge auf staatlichen Druck zensieren“. Eine mögliche unbeabsichtigte Folge könne sein, dass solche Nutzer auf andere, nicht regulierte Plattformen abwandern.

Zudem beklagte Facebook unpräzise Formulierungen wie eine unscharfe Definition des Begriffs „soziales Netzwerk“. Bei der Bagatellgrenze von zwei Millionen Nutzern, ab der das Netzwerkdurchsetzungsgesetz greifen soll, bleibe unklar, auf welchen Zeitraum sich die Zahl bezieht und wie dabei mit Mehrfach- oder Fake-Accounts umgegangen werde. Der Entwurf sei mit dem verfassungsrechtlich garantierten Bestimmtheitsgrundsatz unvereinbar, resümierten die Facebook-Anwälte dazumal.

An beiden Verfahren erkennt man die Tendenz, die Online-Riesen mehr an den Zügel zu nehmen. Unabhängig von der technischen Durchführbarkeit der geforderten Kontrollen wird es zukünftig schwierig sein, eine klare Grenze wischen „Overblocking“ und erforderlicher Kontrolle zu ziehen.

Das BGH-Urteil im Google-Fall wird um 06. Februar 2018 erwartet. Wir werden sehen!

Le juriste américain Cass Sunstein nous met en garde contre une radicalisation des avis, quand des personnes d’un même bord créent un site thématique. Il faut au contraire mettre en place des outils qui incitent à la pluralité, déclare-t-il. Je peux parfaitement suivre sa pensée, car ce n’est que grâce à elle que la démocratie peut vivre. Mais c’est justement sur internet qu’il s’avère à quel point il est difficile de trouver des interlocuteurs venant de tous bords avec qui on peut dialoguer. En ce qui me concerne j’ai pris le parti de m’exprimer en tant que journaliste sur Facebook en essayant d’étendre les sujets à tous azimutes. Cela demande beaucoup de travail, mais je le trouve nécessaire car il reproduit ce qui se passe effectivement en Europe et dans le monde. Reprendre l’actualité et essayer de la traiter sous un autre angle tel est mon but. Je le fais pour les amis mais aussi pour moi-même afin de mieux comprendre ce qui se passe autour de nous. Dès le début je n’ai pas cherché à faire de sélections, au contraire. J’aurais trouvé mal à propos de faire de ma page un lieu élitaire. Tout le monde y est le bienvenu ! J’expose certes un point-de-vue subjectif, sans chercher à l’imposer. J’attends avec curiosité tous arguments pouvant réfuter telle ou telle thèse. Je pense que c’est cela que Cass Sunstein voulait dire. Weiterlesen

Die Social Media Ära ist am Ende ihres Lebenszyklus angekommen – die Lust am Vernetzen verschwindet aber nicht (Weigerts World).

Networking und Medienkonsum finden zwar in derselben digitalen Umgebung und in einem verwandten Kontext statt, sind aber im Kern unterschiedlich: Beim Netzwerken stehen Menschen im Vordergrund. Beim Medienkonsum Inhalte und erst danach Personen. In den frühen Jahren des Web ging es fast nur um das Knüpfen von Kontakten, sowie später um das Vernetzen mit „Offline”-Bekannten im Web. Der Begriff „Social Media“ existierte anfänglich gar nicht. Man sprach von „Communities“, später vermehrt von „Social Networking“. Onlinedienste wie Facebook waren nicht „Social-Media“-Plattformen, sondern „soziale Netzwerke“.

Doch nach der Ausbreitung des vor elf Jahren von Facebook entwickelten Newsfeed-Prinzips, das in einer Variation auch von Twitter für die Timeline, sowie von vielen anderen Diensten adaptiert wurde, und nach dem kommerziellen und gesellschaftlichen Durchbruch derartiger Angebote, bürgerte sich die Bezeichnung „Social Media“ ein. Nicht länger stand das trivial anmutende und aus Sicht der Plattformbetreiber schlecht zu monetarisierende Vernetzen im Zentrum, sondern das „gemeinschaftliche“ Konsumieren, Kommentieren und Verbreiten von Informationen innerhalb der Netzwerke. Damit nahm eine Entwicklung ihren Lauf.

Es gilt also, die Begriffe „Social Media“ und „Social Networking“ nicht zu vermengen. Die begriffliche Definition allein genügt nicht, um die beiden Formen konzeptionell voneinander zu lösen; aber mit der Sprache beginnt es.

Messaging-Apps sind auch soziale Netzwerke.

Wie bei Facebook sammeln Menschen in ihren Chat-Applikationen persönliche Kontakte – sei es per Kontaktimport aus ihren Smartphone-Adressbüchern oder mittels Eingabe von Benutzernamen. Wie die Freundesliste bei Facebook repräsentieren die Kontaktlisten bei Whatsapp, Telegram oder Snapchat bestimmte Teile des Social Graphs der Nutzer. Typischerweise findet die Kommunikation bei derartigen Services zwischen zwei Personen oder innerhalb kleiner Gruppen statt, nicht mehr im One-to-many-Prinzip, welches in der Newsfeed-Ära galt.

Social Networking ist damit nicht am Ende. Es verändert sich. Eine natürliche Evolution! Nach Jahren des Exzesses erkennen mehr Nutzer, welche Elemente des digitalen Austauschs sie schätzen und welche für sie eigentlich nur lästige, aber hartnäckige Gewohnheiten darstellen.

Auch wenn es in einer Welt, in der Facebooks Netzwerk fast zwei Milliarden aktive Anwender vermeldet, nicht auf den ersten Blick deutlich wird: Über längere Zeiträume betrachtet verändern sich Nutzer-Gewohnheiten doch stärker, als es zunächst den Anschein macht. Der schleichende Wandel wird extern von kulturellen, politischen und demographischen Trends angetrieben, aber auch von innen heraus, durch konzeptionelle Weiterentwicklungen der Dienste selbst. Diese Weiterentwicklungen sind Reaktionen auf externe Veränderungen oder auf konkrete Geschäftsziele der Diensteanbieter.

Das derzeit populäre Stories-Prinzip mit selbsterstellten visuellen Inhalten führt zwangsläufig zu einer Abkehr von den bisher geltenden Gesetzmäßigkeiten und Dynamiken. Die Smartphone-Kamera entwickelt sich zum Input-Kanal für den Content, den Anwender über ihre bevorzugten Networking-Apps mit ausgewählten Personen teilen. Optimierte Nachrichtenartikel ohne größeren informationellen Nährwert, die User mit Kontakten teilen, bekommen dadurch große Konkurrenz im Kampf um die Aufmerksamkeit. Qualitative Inhalte findet man hingegen wieder verstärkt bei den Original-Quellen. Verschiedene Leitmedien kehren daher derzeit Facebooks Instant-Articles-Angebot den Rücken.

Social Media in der Form, wie es die letzten Jahre die digitale Landschaft prägte, hat sich in vielerlei Hinsicht überlebt und genug Schaden angerichtet. Der Lernprozess der Nutzer schreitet voran. Nach Jahren der unendlichen Feedback-Loops wissen Nutzer – eigenverantwortlich geworden – heute besser als je zuvor, welche Anwendungsmuster sie meiden müssen, um ihre Nerven zu schonen und Aufmerksamkeit klug zu verteilen.

Im Endeffekt: Die Lust, mit anderen Menschen zu interagieren, bleibt bestehen – selbst bei den größten Kritikern des Status Quo. Und diese Interaktion wird auch in Zukunft rund um Inhalte stattfinden. Wie das erfolgt, um was für einen Content es sich handelt, mit wem Nutzer ihn teilen und welche Mechanismen die Distribution beeinflussen, dafür werden gerade neue Regeln geschrieben. Im Zeitalter der Fake News bzw. alternativen Fakten bleibt zu hoffen, dass diese besser sind als die, die zuletzt galten.

WhatsApp gab vor Kurzem bekannt, dass man zukünftig Telefonnummern mit Facebook teilen werde; das sorgte für Unmut unter vielen Nutzern. WhatsApp funktionierte, obwohl es seit 2014 zu Facebook gehört, bislang autonom. Nun aber werden beide Dienste stärker verzahnt. Mit dem Datenaustausch sollen sowohl die Werbeanzeigen als auch die Freundessuche von Facebook verbessert werden.

Zu den Nutzern gesellen sich noch andere Kritiker: Wie SPON kürzlich berichtete, soll sich nun die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit der Sache beschäftigen, genauer gesagt mit der Übernahme von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren. Die Kartellbehörden genehmigten diese auf der Grundlage, dass kein Datenaustausch zwischen beiden Unternehmen stattfinden wird.

Es ist grundsätzlich möglich, in den WhatsApp-Einstellungen zu untersagen, die Daten für personalisierte Werbung zu verwenden. An Facebook übertragen werden sie aber trotzdem (vgl. FAQ). Hamburger Datenschutzbeauftragte bemängeln dies. Den wenigsten Nutzern sei klar, dass dennoch einige Daten mit Facebook geteilt werden, unabhängig davon, ob das Häkchen gesetzt sei oder nicht. Hierbei kritisiert wird zudem ein weiterer Passus in den neuen Richtlinien von WhatsApp, der dem Dienst das Auslesen der auf dem Smartphone gespeicherten Kontaktliste – und damit auch Informationen über Nicht-WhatsApp-Nutzer – erlaubt.

Vor allem Menschen, die bislang zwar WhatsApp, aber nicht Facebook nutzen, sind von den geänderten Richtlinien betroffen. Sie teilen künftig ihre Mobilfunknummer mit dem sozialen Netzwerk, obwohl sie dort überhaupt nicht angemeldet sind. Für bestehende Facebook-Nutzer mag sich wenig ändern: sie teilen schließlich ohnehin durch ihre Nutzung viele Daten mit der Plattform. Viele entschieden sich dennoch bewusst dagegen, ihre Telefonnummer anzugeben.

Dass Facebook Telefonnummern aus dem Smartphone der Nutzer auf die eigenen Server überträgt, ist nicht neu. Bereits seit Jahren synchronisieren Facebook-Apps die Adressbücher der Nutzer, was schon vor fünf Jahren deutsche Datenschützer hinsichtlich der Freunde-finden-Funktion auf den Plan rief: Damals bekamen Nichtmitglieder plötzlich E-Mails von Facebook, ohne dass sie wussten, wie das Netzwerk an ihre Kontaktdaten kam. Auf Drängen der Datenschützer musste Facebook diesen Prozess transparenter machen.

Die aktuelle Debatte um WhatsApp gibt Gelegenheit zu überprüfen, welche Kontaktdaten man mit Facebook geteilt hat, und eine Möglichkeit, die Einstellungen zu ändern. Hinter einem Link befindet sich die sogenannte Invite History, die alle bislang hochgeladenen Kontakte enthält, sowohl über Facebook als auch den Facebook Messenger. Fusion – ein Online-Portal – schreibt, in dieser Liste könnten sogar Kontakte auftreten, die bereits vor Jahren übermittelt wurden. Nutzer haben auf der Seite die Möglichkeit, einzelne oder alle Kontakte zu löschen. Die auf dem Smartphone gespeicherten Informationen bleiben davon unberührt.

Wie kommen die Kontakte zu Facebook?

Die Antwort steckt in den Apps. In der offiziellen Facebook-App gibt es unter „Einstellungen -> App-Einstellungen“ die Option „Kontakte fortlaufend hochladen“. Ist dies aktiviert, synchronisiert Facebook die kompletten Adressbücher der Nutzer, ganz gleich, ob es sich bei den Kontakten um andere Facebook-Nutzer handelt oder nicht. Viele Menschen, die zum ersten Mal die App installieren, deaktivieren die Funktion nicht. Dabei ist das aus Sicht des Datenschutzes zu empfehlen, ebenso wie das Deaktivieren der Funktion „Anruflisten und SMS synchronisieren“. Die Einstellungen müssen auf allen Geräten vorgenommen werden, auf denen die Facebook-App installiert ist.

Das Gleiche gilt für den Facebook Messenger. Auch hier gibt es unter „Einstellungen -> Personen“ die Option „Kontakte synchronisieren“. Deaktiviert man die Option, bekommt man im Messenger nur noch die bestehenden Facebook-Freunde angezeigt. Neue Kontakte, die man in sein Adressbuch hinzufügt, werden nicht mehr automatisch an Facebook übermittelt.

Für Nichtmitglieder von Facebook ist das ein schwacher Trost. Denn prinzipiell genügt es, wenn ein einzelner Bekannter sein Adressbuch mit dem Netzwerk teilt. Dann tauchen auf dessen Server auch Nichtmitglieder mit Mobilfunknummer und E-Mail auf, von weiteren Daten ganz zu schweigen …

Facebook nutzt diese Informationen den eigenen Angaben zufolge nur für die interne Freundessuche. Es erfolge keine Weitergabe an Werbetreibende.

Man kann sich trotzdem dem Datenhunger des sozialen Netzwerks nur schwer erwehren.