In der deutschen Demokratie sollen die Deutschen über sich selbst bestimmen. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 GG), so lautet der urdemokratische Grundsatz von der Volkssouveränität in unserer Verfassung. In einem Flächenstaat wie Deutschland mit 83,1 (destatis.de) Millionen Menschen kann dies freilich nicht bedeuten, dass das Volk nun auch sämtliche politischen Entscheidungen in all ihren komplizierten Einzelheiten ständig selbst trifft. Für diese Aufgabe wählt es alle vier Jahre 598 Vertreter (Repräsentanten), weitere Abgeordnete (nach der anstehenden Wahl können es geschätzt bis 900 werden) können aufgrund von Überhangmandaten hinzukommen. Die Gewählten treten im Deutschen Bundestag in Berlin zusammen. Wir bezeichnen dies als repräsentative Demokratie.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.
Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl des/-r Bundeskanzler/-in.
Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative im Bund. Da die Länder im föderalen Staatssystem Deutschlands einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist auch die Länderkammer (Bundesrat) am Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert. Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (recht– sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen.
Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland. Demgegenüber stehen die Bundesregierung als Exekutive und die Bundes- und Landesgerichte als Judikative.
Vier Jahre nach dem Ende des Nazi-Regimes stand der erste Bundestag für den Neubeginn als parlamentarische Demokratie – im damals noch geteilten Deutschland. Im Mai 1949 hatte der Parlamentarische Rat das Grundgesetz verabschiedet, im August waren die 410 Abgeordneten bei der ersten Bundestagswahl direkt vom Volk gewählt worden. Der Bundestag war teilungsbedingt damals noch in Bonn.
Nach dem Bundestagsbeschluss vom 20. Juni 1991, Parlament und Regierung nach Berlin zu verlegen, erhielt der britische Architekt Norman Foster (bundestag.de) den Auftrag zum Umbau des Gebäudes. Das Parlament beschloss auch die Wiedererrichtung einer – wenngleich gegenüber Paul Wallots Werk modifizierten – Kuppel.
Die Kuppel hoch über den Dächern Berlins ist begehbar: Auf einer spiralförmigen Rampe gelangt man ganz oben auf eine Plattform in der Reichstags-Kuppel. Von hier oben hat man eine Aussicht über die ganze Stadt. Besonders die nahe Spree, das nur wenige Meter entfernte Brandenburger Tor und die Hochhaus-Türme am Potsdamer Platz sind gut zu sehen.
Das Reichstagsgebäude ist fit für das 21. Jahrhundert.
Möge die nächste Wahl es mit Leben erfüllen, zielführend für die anstehenden Jahre.