Die Tage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall zu verhandeln, der für erregte Diskussionen und eine Gesetzesverschärfung gesorgt hatte. Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser steht auf dem Prüfstand: Der BGH verhandelte den tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Berlin.

Vor zwei Jahren – nachts am 1. Februar 2016 – hatten sich zwei junge Männer auf dem Kurfürstendamm mit ihren Autos ein Rennen geliefert. Sie waren mit bis zu 170 km/h unterwegs, missachteten rote Ampeln, einer rammte dabei einen Geländewagen. Dessen Fahrer hatte keine Chance: Der 69-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Das Landgericht Berlin verurteilte am 27.02.2017 beide Raser wegen Mordes. Dagegen legten sie Revision ein (Az.: 4 StR 399/17).

Man schaut gespannt nach Karlsruhe. Erstmals prüfen die höchsten deutschen Strafrichter, ob rücksichtslose Raser bei einem Unfall mit tödlichem Ausgang wegen Mordes belangt werden können.

Bisherige Gerichtsurteile zu solchen Fällen: Bei Raser-Unfällen mit tödlichem Ausgang gab es Urteile wegen fahrlässiger Tötung, die teils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Seit Oktober letzten Jahres sieht das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft für verbotene Autorennen vor. Zudem fordert unter anderem der Deutsche Verkehrsgerichtstag, dass Raser und Drängler künftig höhere Bußgelder und schneller Fahrverbote erhalten.

Das Landgericht Berlin verurteilte die zur Tatzeit 24 und 26 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Ihnen wurde der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.

Das Gericht ging davon aus, dass die beiden mit dem Wettrennen „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz“ handelten. Sie hätten zwar niemanden töten wollen, den Tod anderer aber billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. „Es ging um den Kick und das Ansehen in der Raser-Szene“, hieß es im Urteil. „Schon eine Gleichgültigkeit gegenüber dem zwar nicht erstrebten, wohl aber hingenommenen Tod des Opfers rechtfertigt die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes“. „Niedrige Beweggründe“ wollte die Kammer nicht mit letzter Sicherheit bejahen. Mörder seien die beiden aber, weil sie den Autofahrer mit einem „gemeingefährlichen Mittel“ – ihren bei dem Tempo unkontrollierbaren PS-starken Wagen – getötet haben.

Im Rahmen der eingelegten Sprungrevision hat der BGH das Berliner Urteil auf Rechtsfehler abzuklopfen. Dabei geht es um die Feststellung des „bedingten Vorsatzes“ anstelle der „bewussten Fahrlässigkeit“. Kann man jemandem Vorsatz – Juristen nennen es „dolus eventualis“ (Eventualvorsatz) – unterstellen, der ohne Rücksicht auf mögliche Opfer durch die City rast? Das ist sicher grenzwertig. Das Berliner Gericht hat sein Urteil aber gut begründet.

Der Unterschied wird schnell klar: Wer in der Stadt rast mit dem Gedanken „Hoffentlich passiert nichts!“, handelt bewusst fahrlässig. Höchststrafe im Gesetz: fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wer rast in der Meinung: „Wenn etwas passiert, sei´s drum!“, hat Eventualvorsatz. Strafdrohung: fünf bis fünfzehn Jahre! Wenn zum Totschlag noch gewisse Merkmale aus § 211 Abs. 2 des Strafgesetzbuches hinzukommen, sprechen wir von „Mord“. Das heißt lebenslange Freiheitsstrafe! Das Merkmal des „gemeingefährliche Mittels“ (rasendes Auto) hat das Berliner Landgericht bejaht.

Es gibt im Strafrecht drei Vorsatzformen: Absicht, sicheres Wissen, billigende Inkaufnahme. Direkt, absichtlich töten, wollten die Täter niemanden. Die zweite Form läge beim Anbringen einer Bombe in einem Passagierflugzeug vor. Der Täter weiß sicher, dass er Menschen tötet. Diese Form liegt hier ebenfalls nicht vor. Es ging ums Rennen, getötet werden sollte niemand. Die dritte Form, der Eventualvorsatz, steht hier zur Diskussion. Reicht diese Vorsatzform für Mord? Die Juristen bejahen dies. Und: Wer die einschlägigen Partien zum Eventualvorsatz im Lehrbuch von Claus Roxin liest, wird keine Stelle finden, mit der er die Ablehnung des bedingten Vorsatzes begründen kann.

Wenn der BGH das Mordurteil bestätigt, könnte dies Auswirkungen nicht nur auf Unfallfahrer von illegalen Wettrennen haben: Dann könnten auch andere Raser-Unfälle mit Toten oder Verletzten als Mord oder versuchter Mord gewertet werden. Ob dies für die Zukunft abschreckende Wirkung hat, ist die große Frage. Eher unwahrscheinlich! Selbst die drohende Todesstrafe hat noch nie Mörder von der Tat abgeschreckt. „Man selbst wird ja nicht erwischt …“. Aber das perfekte Verbrechen gibt es nicht. Deswegen ist die Diskussion um martialische Strafdrohungen im Gesetz in der Regel auch Zeitverschwendung.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes wird am 01. März 2018 erwartet.

Der Tempelberg (hebr. הר הבית Har haBait, arabisch الحرم الشريف al-haram asch-scharif, das edle Heiligtum) ist ein Hügel im Südostteil der Jerusalemer Altstadt, oberhalb des Kidrontales. Auf seinem Gipfel befindet sich ein künstliches Plateau, auf dem ursprünglich der Jerusalemer Tempel oder Salomonische Tempel und der nachfolgende Herodianische Tempel standen und auf dem sich heute der Felsendom befindet (Wikipedia).

Juden, Christen und Muslime verbinden den Tempelberg mit vielen bedeutenden Ereignissen in ihren religiösen Überlieferungen.

Im Konflikt um den Berg mischt seit geraumer Zeit auf muslimischer Seite ein neuer Akteur mit: die Türkei, deren Regierung die Verteidigung der dortigen Moscheen vor dem Griff des – wie Präsident Erdogan ihn nennt – israelischen „Terror- und Besatzungsstaats“ zur Chefsache erhoben hat. So finden sich auf dem Berg immer häufiger türkische Pilger und palästinensische Erdogan-Verehrer zu lauten Demonstrationen zusammen, bei denen türkische Nationalfahnen geschwungen und Erdogan-Poster hochgehalten werden. Manche von ihnen tragen ostentativ den Fez, die in osmanischer Zeit übliche Kopfbedeckung. Wegen solcher politischen Symbole kam es im Dezember letzten Jahres bereits zu einem Zwischenfall, der beinahe eine diplomatische Krise ausgelöst hätte. Als israelische Polizisten einigen belgisch-türkischen Aktivisten, die als türkische Flagge aufgemachte rote T-Shirts trugen, den Zutritt zum Moscheenareal verweigerten, wurden die Türken handgreiflich. Sie wurden daraufhin verhaftet und kurze Zeit später des Landes verwiesen.

Nach zweieinhalb Jahren Ruhe schießen auch Palästinenser fast täglich Raketen vom Gazastreifen auf israelische Ortschaften, an Wochenenden kommt es bei „Tagen des Zorns“ zu gewaltsamen Zusammenstößen mit Sicherheitskräften. Auslöser der neuesten Krise war die Verlautbarung Donald Trumps Anfang Dezember 2017, die Jerusalem als Hauptstadt Israels anerkannte. Die Palästinenser beanspruchen den Ostteil der Stadt als Hauptstadt für ihren Staat. Im Rahmen der Radikalisierung auf beiden Seiten verneinen sie aber inzwischen auch jede historische Bindung der Juden zur Stadt. Das gilt besonders für den Moriah-Berg in der Altstadt, auf dem heute der Felsendom, das älteste Sakralbauwerk des Islams, und die Al-Aksa-Moschee, die drittheiligste auf der Welt, stehen. Die Palästinenser behaupten, zur Zeit des salomonischen Tempels habe es keine jüdische Herrschaft am Tempelberg gegeben. Allein der Gebrauch des Wortes „Tempelberg“ genügt, um manche von ihnen auf die Palme zu bringen. Selbst Gelehrte behaupten, es gäbe keinerlei Beweise dafür, dass die Tempel je existierten.

Archäologen haben jetzt eine antike Tonscheibe entdeckt. Sie widerlegt diese Behauptung.

Bereits 2016 entdeckten israelische Archäologen auf dem Tempelberg erste Funde aus der Zeit des ersten Tempels: Olivenkerne, Tierknochen und Tonscherben aus dem 8.-6. Jahrhundert v. Chr. Dies sind aber nur Beweise menschlicher, nicht jedoch jüdischer Präsenz vor Ort. Doch nun wurde er entdeckt, der erste handfeste Beweis für die Existenz jüdischer Souveränität in der Stadt zur Zeit des ersten Tempels. „Vom Stadtgouverneur“ steht auf dem gebrannten Tonsiegel in althebräischer Schrift geschrieben, unter einer Abbildung zweier Männer, die einander gegenüberstehen. Es stammt aus einem großen Haus mit vier Kammern aus der Eisenzeit, gefunden etwa 100 Meter westlich der Klagemauer. Zuvor fand sie in dem Gebäude assyrische und ägyptische Siegel aus derselben Epoche – Indizien dafür, dass Jerusalem schon damals eine Stadt mit internationalen Beziehungen war.

Es sind Spannungen und Ansprüche bis in das Jetzt, auf dieselben Quadratmeter Erde, die kein Friedensvertrag jemals zu lösen vermag. „Die wahren Probleme haben keine Lösung, sondern Geschichte“, hat der Kolumbianer Nicolás Gómez Dávila einmal hellsichtig erkannt. In Jerusalem hat jeder Stein Geschichte. Das hat die Stadt zu einem Stein gewordenen wahren Problem gemacht. Reportagen der letzten vierzig Jahre über die Stadt bleiben alle gespenstisch aktuell.

Jerusalem, Jeruschalaim und Al Kuds. Wem gehört also die Stadt? Den Lebenden? Den Toten? Geteilt ist „die ungeteilte Hauptstadt“, schon seit ewig und für immer – und so ist die Heilige Stadt wohl auch nur zu besitzen: geteilt und gemeinsam. Das scheint ihr tiefstes Geheimnis.

Selbst wenn man den allüberzeugenden Beweis dafür fände, dass eine der drei großen Religionen vor Urzeiten allein über die Stadt herrschte – was nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr unwahrscheinlich ist – so muss das Problem in der Gegenwart gelöst werden. Und das setzt wiederum eine Beschäftigung mit den gegenwärtigen Verhältnissen voraus.

Es wird wohl – wann auch immer – auf die „unteilbare geteilte Stadt“ hinauslaufen.

Journalisten haben in besonderen Fällen ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. Jenes ist geregelt in § 53 der Strafprozessordnung (StPO) und steht zu: „Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.“ Zu seinem Umfang führt das Gesetz weiter aus, jene „Personen dürfen das Zeugnis verweigern über die Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt sowie über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmungen. Dies gilt nur, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Materialien für den redaktionellen Teil oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommunikationsdienste handelt“. § 53 Abs. 2 StPO enthält bei besonders schweren Straftaten noch bestimmte Ausnahmen zum Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich vom Journalisten selbst erarbeiteter Materialien und seiner eigenen Wahrnehmungen, findet seine Grenze jedoch dort, wo dies zum Schutz von Informanten nötig ist. Diesem Zeugnisverweigerungsrecht der StPO entsprechende Regelungen finden sich auch in der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung. Es gibt also grundsätzlich keine Lücke, durch die das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten ausgehebelt werden könnte.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen immer wieder die besondere Bedeutung des Informantenschutzes als Kernbestandteil der aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) garantierten Pressefreiheit betont. So hieß es in der „Spiegel-Entschiedung“: „Die in Art. 5 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen. Deshalb gehört zur Pressefreiheit auch ein gewisser Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten“.

Bereits seit Jahren befürchtet, jetzt endgültig da: Das Bundeskriminalamt (BKA) setzt in Kriminalermittlungen eine Trojaner-Software ein, die verschlüsselte Nachrichten abfangen kann. Gegner sehen die digitale Sicherheit der Deutschen durch den „Staatstrojaner“ gefährdet.

Das BKA setzt nach Informationen von u.a. WDR und Süddeutscher Zeitung Trojaner zur Handy-Überwachung bereits in laufenden Ermittlungsverfahren ein. Demzufolge ist es mit der nun eingesetzten Technik möglich, auch verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp mitzulesen. Die Verschlüsselung werde umgangen, indem eine heimlich auf dem Handy oder Tablet installierte Software Bildschirmfotos von angezeigten Nachrichten schieße und diese an die Ermittler sende.

Schon im Mai 2017 hatte Reporter-ohne-Grenzen gewarnt, Journalisten seien auf Verschlüsselung angewiesen, um sich vertraulich mit Kollegen und Informanten auszutauschen. Die Pläne von Heiko Maas bewirkten, dass es in Deutschland kein digitales Kommunikationsmittel mehr gebe, mit denen Journalisten zweifelsfrei vor Überwachung geschützt seien. Die Große Koalition müsse im Gesetz klarstellen, dass Journalisten bei ihrer Arbeit nicht abgehört werden dürfen. Ein Staatstrojaner habe auf dem Handy eines Journalisten nichts zu suchen.

Mit dem Gesetz gibt die Bundesregierung jahrelangem Druck der Polizei- und Sicherheitsbehörden nach, verschlüsselte Botschaften abhören zu wollen. Bis auf klassische Telefongespräche, SMS und E-Mails sind die meisten Kommunikationsdienste heute standardmäßig verschlüsselt – insbesondere, wenn sie über das Internet laufen. Die Verschlüsselung ist so stark, dass sie technisch kaum entschlüsselt werden kann. Für Journalisten ist dies eine große Hilfe im Alltag.

Staatstrojaner hingegen sind Überwachungsprogramme, die sich unbemerkt auf u.a. Smartphones installieren und Nachrichten mitschneiden, bevor sie verschlüsselt werden. Dieses Verfahren wird Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genannt. Es gilt als besonders heikel, weil mit den Trojanern das gesamte Gerät, auf dem sie installiert sind, nach Informationen durchsucht werden kann. Ganze Recherchen und Informanten-Netzwerke können so von Ermittlern ausgespäht werden.

Eine Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Journalisten gemäß § 53 Abs. 1 Ziffer 5 StPO, das Gesetz über Quellen-TKÜ und dessen Umsetzung stellen sich als Verstoß gegen die Pressefreiheit nach Art. 5 GG dar; Verfassungswidrigkeit steht im Raum, zu prüfen durch das Bundesverfassungsgericht.

Der Whistleblower ist auch in der Bundesrepublik nicht geschützt, sozusagen auf die Verschwiegenheit der Journalisten angewiesen, was seine Identität und seine Informationsquellen angeht. Diese kann so – vor allem digital – zukünftig nicht mehr gewährleistet werden. Analog alten Filmen trifft man sich wieder im Park oder im Wald. Moderner investigativer Journalismus erfordert mehr. Ein staatlicher Fußtritt für die Pressefreiheit.

Die neue Form der Überwachung ist ein weiterer Höhepunkt der Nine-Eleven-Politik.

Die digitale Inquisition hat begonnen; der Staat führt sie durch!“ (Heribert Prantl in Medienwoche).

Der Supreme Court der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung eines wegen Polizistenmordes zum Tode verurteilten dementen Mannes diese Woche im letzten Augenblick ausgesetzt. Der 67-jährige Vernon Madison, der just an diesem Tage mit einer Giftspritze exekutiert werden sollte, war für schuldig befunden worden, 1985 in Mobile im US-Bundesstaat Alabama einen Polizisten getötet zu haben. Er sitzt seit mehr als 30 Jahren in der Todeszelle.

Richter Clarence Thomas erklärte, die Vollstreckung des Todesurteils sei „bis auf Weiteres ausgesetzt“. Nach Angaben der Anwälte Madisons erlitt ihr Mandant in den vergangenen zwei Jahren mehrere Schlaganfälle. Er sei blind, könne ohne Hilfe nicht gehen und leide an Sprachstörungen, sowie Inkontinenz.

An den Grund seiner Verurteilung zum Tod könne er sich nicht mehr erinnern. Jemanden unter solchen Umständen hinzurichten, ist nach Ansicht der Verteidiger eine ungewöhnlich grausame Strafe und gemäß der US-amerikanischen Verfassung untersagt.

Im Prozess gegen Madison hatte die Jury seinerzeit lebenslange Haft empfohlen. Der damalige Richter setzte sich jedoch darüber hinweg und verhängte über den Angeklagten die Todesstrafe. Gemäß einem im Jahr 2017 in Alabama verabschiedeten Gesetz haben Richter nicht mehr die alleinige Vollmacht über die Entscheidung betreffend Todesurteile.

Die Europäische Union hatte sich zuvor in einem Appell für Madison eingesetzt. Zur Begründung hieß es, jemanden in dieser geistigen Verfassung hinzurichten, wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte.

In einem zivilisierten Land wie den USA wird die Todesstrafe religiös begründet. Hier sollen die Angehörigen der Opfer und des Täters eine Art Katharsis erfahren, indem sie dem Verurteilten bei seinem letzten Atemzug zuschauen. Der Ruf nach der Todesstrafe ist am deutlichsten, wo die christliche Moral am lautesten gepredigt wird. Geographisch liegen die Gebiete mit den meisten Exekutionen vor allem im so genannten „Bible Belt“, dem Bibel-Gürtel, der die Südstaaten von Texas bis Florida umschließt.

Der legalisierte „Lynchstrick“, der schon zur Zeiten der Sklaverei praktiziert wurde, wird immer noch als Mittel für ungelöste gesellschaftliche Probleme, wie soziale Verelendung und daraus resultierender Gewalt, genutzt. Todesstrafe ist faktisch Rassismus, laut dem „Death Penalty Information Center“ werden fast vier Mal so viele Farbige hingerichtet wie Weiße. Dabei sind Farbige und Weiße unter den Opfern in etwa gleich stark vertreten. Es sind vor allem die armen Delinquenten, die sich zu ihrer Verteidigung keinen Anwalt leisten können. Sie sind mit 90 Prozent von der Todesstrafe überproportional bedroht.

In Diktaturen, wie beispielsweise China, ist dies anders. Die Todesstrafe dient hier vor allem der Machtausübung und -sicherung. Zur Wahrung der fragilen, sozialen Stabilität setzt der diktatorische Staat bei verschiedenen Delikten auf die vermeintlich abschreckende Wirkung dieser Strafart.

Die religiöse Begründung der Todesstrafe geht zurück bis weit ins Mittelalter. Diese gedankliche Struktur wurde quasi von Europa im Zuge der großen Auswanderungen in die Vereinigten Staaten importiert.

Im Mittelalter – als die Menschen die Welt religiös erklärten – lebte man für das „Himmelreich“. Das Dasein auf der Erde war lediglich ein Durchgangsstadium, vielleicht auch eine Prüfungsphase für das sogenannte „Paradies“. In dieser Zeit war auch die Macht der Kirche sehr stark. Man erinnere sich nur an den Gang nach Canossa durch Heinrich IV im Jahre 1076/77.

Auf Übeltäter, wie Mörder, Ketzer, Hexen usw., wartete seitens der Inquisition die Todesstrafe in Form des Scheiterhaufens. Man legitimierte das mit der reinigenden Kraft des Feuers als einem der vier Grundelemente. Die Seele der Delinquenten sollte gereinigt werden für das Leben nach dem Tode. Nicht durch den Verbrennungsvorgang an sich; eine theologische Ansicht vertritt, dass im Angesicht des Todes der Sünder seine Vergehen bekenne und die Seele dann unbelastet, geläutert, ins Himmelreich gehe. Was ist dann mit Delinquenten, die nicht bereuen? Darf man diese – kirchlich oder auch stattlich legitimiert – töten? Wohl nicht!

Warum tötet eine Gesellschaft? Forensische Psychiater unter anderen sehen in der Praxis der Todesstrafe den Vorgang der Abspaltung einer Gesellschaft vom Bösen. Das Ganze ist ein Akt der „Ritualisierung“ und „Dämonisierung“, durch den Tod symbolisch ausgelöscht; In der naiven Vorstellung, die Welt würde um ein Böses ärmer.

Viel archaische Vorstellungen … Die Todesstrafe passt nicht mehr in unsere postmoderne Gesellschaft.

Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat richtig entschieden.

Aus Deutschland wurde die Türkei in den vergangenen Jahrzehnten reichlich mit Leopard-Panzern bedacht. Schon die von Helmut Kohl geführte schwarz-gelbe Bundesregierung lieferte ab den 1980er Jahren 424 Kampfpanzer zweier Modellreihen aus Beständen der Bundeswehr an das türkische Militär. Alle Lieferungen wurden als „deutsche Nato-Verteidigungshilfe“ deklariert. Es war ein guter Deal: Die Bundeswehr konnte ausmisten, die Türkei bekam einen guten Preis.

Es fällt in diesen Tagen leicht, dem Westen Verrat an den Kurden vorzuwerfen. Natürlich ist es auch naheliegend, jetzt wieder die Rüstungsexporte im allgemeinen und die deutschen an die Türkei im Besonderen anzuprangern. Schließlich präsentiert sich der türkische Präsident Erdogan nicht erst seit dieser Woche als Despot. Dazu passt, dass er die Türkei jetzt ausgerechnet durch jene von den USA erst hochgerüsteten syrischen Kurden so sehr bedroht sieht, dass er diese „Terroristen“ in einem Angriffskrieg auslöschen will. Doch so einfach ist es nicht.

Wie jeder Angriffskrieg beginnt auch dieser mit Fake News. Allein der Begriff „Operation Olivenzweig“ ist an Verlogenheit kaum zu übertreffen. Denn es handelt sich nicht um eine „Operation“, sondern schlicht um einen Angriffskrieg.

Der Begriff „Angriffskrieg“ bezeichnet das militärische Eindringen eines Staates in fremdes Territorium, ohne dass der Angreifer (oder ein verbündeter Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstünde oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hielte (Wikipedia).

Zur Definition eines Angriffskrieges gehört die Festlegung eines Angreifers, aus der Sicht des Angegriffenen handelt es sich um einen Verteidigungskrieg. Seit dem „Briand-Kellogg-Pakt“ von 1928 sind Angriffskriege völkerrechtlich geächtet.

Festzuhalten bleibt: Ein kriegerischer Feldzug, dessen eindeutiges Ziel die Eroberung eines fremden Territoriums ist, hat absolut nichts mit dem antiken Symbol für Frieden zu tun.

Der Präsident der Türkei behauptet, der Feldzug diene der Sicherheit seines Landes und stehe „im Einklang mit dem Internationalen Recht“. Mitnichten! Die Sicherheit der Türkei war und ist durch die Existenz eines von syrischen Kurden verwalteten Gebietes auf dem Territorium des Staates Syrien in keinem Moment bedroht worden. Man muss schon sehr viel Fantasie aufbringen, um zu behaupten, ein Eroberungskrieg gegen ein Nachbarland sei mit dem Völkerrecht vereinbar.

Falsch ist auch – wenn auch zum Teil in westlichen Medien verbreitet -, dass es sich bei dem attackierten Gebiet um eine „kurdische Enklave“ handelt. Ein Blick auf die Landkarte zeigt, dass der Kanton Afrin, in dem syrische Kurden mit offensichtlicher Billigung sowohl der syrischen Regierung als auch der USA und Russlands eine Selbstverwaltung organisieren, kein „fremdstaatliches Gebiet im eigenen Staatsgebiet“ ist. Die Falschmeldung unterstützt lediglich Ansprüche auf fremdes Territorium.

Schätzungen über die Kosten für den Wiederaufbau nach dem Krieg in Syrien belaufen sich auf 100 Milliarden bis 1 Billion US-Dollar. Der Wiederaufbau des Landes ist ein vielversprechendes Geschäft. Davon, dass sie buchstäblich über Leichen geht, profitiert die globale Rüstungsindustrie, die unter anderem 2015 Umsätze in der Höhe von 370 Milliarden US-Dollar erwirtschaftete (Frankfurter Rundschau 05.04.2017).

Internationale Rüstungskonzerne verkaufen laut AFP wieder mehr Waffen. Die Waffenverkäufe und militärische Dienstleistungen nahmen im vergangenen Jahr erstmals seit 2010 wieder zu (Friedensforschungsinstitut Sipri). US-Konzerne sind weltweit mit Abstand die größten Waffenhändler. Europäische Firmen verkauften im internationalen Vergleich in etwa gleich viele Rüstungsgüter wie 2015. Die führenden deutschen Unternehmen legten um 6,6 Prozent zu und erzielten insgesamt sechs Milliarden Dollar.

Der Export der deutschen Leopard-Panzer begann vor 35 Jahren. 1982 und 1984 wurden die ersten 71 „Leopard I“ als „NATO-Verteidigungshilfe“ an die Türkei geliefert. 320 weitere folgten zwischen 1990 und 1993. Die Rüstungshilfe erfolgte ausschließlich zur Landesverteidigung und damit auch zur Verteidigung des NATO-Bündnisgebiets. Das wurde damals auch in einer sogenannten Endverbleibsklausel festgeschrieben.

Die Nutzung der Panzer zu anderen Zwecken – etwa zu einer Offensive wie der jetzt in Syrien – wurde der türkischen Armee untersagt. Es ist eine mahnende Aufgabe an die Bundesregierung, die Einhaltung dieser Vereinbarung nun einzufordern.

Stehst morgens im Dunkeln auf, tappst abends im Dunkeln ins Bett. Wo sind bloß deine Pillen? Kopfschmerz, Rückenleiden, Schultern und die Hüfte wie gelähmt. Lach bloß! Ein Lachen ist der Schlüssel zum Verkauf. Spielt keine Rolle, ob dir danach ist, ist so vollkommen egal. Du tust das, weil man es so erwartet, dabei gefriert dir deine Seele im Leib. Etiketten drauf, Rabatte raus, Sortiment gestrafft, deine Freizeit immer mehr gerafft. Wird alles an den Mann gebracht, 1A Qualität. „Made in China/ Taiwan“ wird schnell überpappt, wäre doch ein Wunder, wenn das liegen bleibt. Falls das Zeug zum Ladenhüter wird, geht´s ab in die Ecke, wo der Ramsch das Herz des Schnäppchenjägers Purzelbäume springen lässt. Na hoffentlich lässt der auch was springen, der gute Mann! Abgescannt schiebst du dir mal schnell einen Riegel Schokolade als Nervennahrung rein, sehen darf das aber keiner. Essen, Trinken, Rauchen unerwünscht, sonst klingelt´ s bei dir bald nicht mehr in der Kasse. Ach was, wir sind alle selber Kunden und wissen wie´s so geht. Freudig erwischen wir ein schönes Stück, ein kleines Stückchen Glück für unsere kleine Hütte. Brauchst du das denn überhaupt? Klar, wir sind die Konsumenten! Die schuften tagein tagaus hart am Limit, um das verdiente Geld wieder quer um den Erdball zu investieren. Ethik ist hier fehl am Platz, der König wird umgarnt, dass sich die Balken biegen. Für den König wird nur das Beste gut genug sein, also lach gefälligst! Du siehst heute blass aus, die Nacht war sicher schlaflos. Gedanken der Angst beschleichen dich, Sorge um deinen Arbeitsplatz. Dem du nichts mehr abgewinnen kannst, als zu hoffen, dass dein Körper noch lange mitmacht. Wenn nicht, bist du altes Eisen. Etwas Rost auf deinem Haupt und dein Platz in der sozialversicherten Gesellschaft ist ein Haufen Schrott. Also ran an die glückselige Botschaft, dass dein Kunde sich glücklich schätzen darf, von dir umgarnt zu werden. Weihnachten ist seit einem Tag vorbei und du verkaufst die Osterhasen. Zum Lachen diese wuscheligen Ohren, das Huhn legt schon seit letzten Sommer bunte Eier. Was also willst du? Ist doch alles in Ordnung, der Rubel rollt, die Produktion steht nie still. Deine Tränen, die du sorgsam verbirgst, weil du keinen Sinn in dem Unsinn siehst, sind nicht wichtig. Schluck die Pillen, nimm einen Happen Energie, schlaf dich aus. Morgen ist wieder ein Tag, an dem du Schrott zu Gold werden lässt. Und denk dran: Auch die Ärzte brauchen Nachschub.

 

© Petra M. Jansen

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Wenn es am Ende doch noch schiefgeht, ist Martin Schulz an der Stimmung gescheitert, die er selbst heraufbeschworen hat. Als Kanzlerkandidat ist er angetreten, der mit der Großen Koalition nichts gemein haben wollte. Er hat so getan, als könne man sich an einer Regierung mit der Union und an Angela Merkel kontaminieren. Wenn die SPD sich am Ende gegen eine Große Koalition entscheidet, ist Martin Schulz daran gescheitert, dass er sich nicht vergessen machen konnte.

Die SPD muss endlich plausible Antworten auf die grundsätzlichen Fragen finden, altmodische Begriffe wie Daseinsvorsorge und Gemeinwohl mit neuen Inhalten füllen.

Der Spiegel spricht von „Kadavergehorsam“. Jener bedeutet, brav ins sichere Ende zu marschieren. Und dazu hat sich die SPD nun bereiterklärt. Vor ihrem Sonderparteitag stand die Partei am Abgrund. Nun ist sie einen Schritt weiter.

Die Aufnahme der Koalitionsverhandlungen über eine neue Große Koalition markiert den Anfang vom Ende der SPD als Volkspartei. Man muss kein Zeitreisender sein, um zu wissen: Wenn es zu dieser Großen Koalition kommt, wird sie der SPD endgültig den Rest geben.

Die Ära der sozialdemokratischen Volkspartei SPD ist vorüber. Es ist eine Zeitenwende. Der Gewinner ist die AfD. Sie wird die SPD als Volkspartei des kleinen Mannes ablösen.

Kann die Große Koalition jetzt nach dem Sonderparteitag der SPD noch scheitern?

Wohl ja! Unter anderem, weil die Frage, ob in Sondierungen geklärte Punkte neu verhandelt werden können, im Raum steht. Die Union beharrt auf die in den Sondierungen getroffenen Vereinbarungen. So erklärte die CDU-Vorsitzende Klöckner, dass keine bereits abgelehnten Punkte wieder auf den Verhandlungstisch kommen. Die Ergebnisse der Sondierungen würden nur noch „ausbuchstabiert“. Kanzleramtschef Altmaier sagte, das Sondierungspaket werde nicht wieder aufgeschnürt. CSU-Parteichef Seehofer erklärte, die Nachbesserung der Sondierungsergebnisse sei nicht verhandelbar. Verträge müssten eingehalten werden. Die SPD hält dagegen. SPD-Chef Schulz erklärte, wenn die Union nicht bereit sei, über das Sondierungsergebnis hinaus Zugeständnisse zu machen, werde es schwierig werden, eine Regierung zu bilden.

Es hat gepoltert – quer durch Deutschland und Europa war es zu hören– bei all den Steinen, die vielen Politikern am Sonntag von den Herzen plumpsten. Nach dem zittrigen „Ja“ des SPD-Parteitags – nur 56 Prozent der Delegierten haben für Verhandlungen mit CDU/CSU gestimmt – zu einer erneuten Zwangsehe mit der Union überwiegt nicht nur bei der Führung der Genossen die Erleichterung. Auch in diversen EU-Hauptstädten, vor allem jedoch in den Zentralen von CDU und CSU lautet die Devise: erst einmal aufatmen. Denn falls die SPD-Basis einem weiteren schwarz-roten Bündnis nicht noch auf den letzten Metern dazwischengrätscht, darf Angela Merkel weiterregieren.

Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen sind zu unterscheiden. Nach der Sondierung, die eigentlich in vielen Abschnitten nach echter Sozialdemokratie aussieht, waren 64 Prozent der Befragten im aktuellen Politbarometer der Meinung, die Union hätte sich durchgesetzt. Nur 24 Prozent verbuchten das Papier als Erfolg der SPD. Das liegt auch daran, dass die Sozialdemokraten in der Kunst der öffentlichen „Selbstgeißelung“ (Stern) ungeschlagen sind. Das Ergebnis ist dennoch Beleg für den Automatismus, in welchem Frau Merkel immer gewinnt. Denn die Kanzlerin wollte bei den Verhandlungen in erster Linie nur durchsetzen, was sie nicht wollte: einen erhöhten Spitzensteuersatz, nachziehende Flüchtlingsfamilien und einen überschießenden Eifer bei der Vertiefung der EU und Eurozone. Was sie aber abseits der unstrittigen Gemeinsamkeiten, wie mehr Geld für Bildung, Pflege und Digitalisierung eigentlich als sichtbares Unions-Projekt verhandelt hat, wird nicht so recht klar.

In der EU ist man erleichtert über die SPD-Entscheidung. Der französische EU-Wirtschaftskommissar Moscovici beispielsweise lobte „das Verantwortungsbewusstsein der SPD“. Martin Selmayr, der Kabinettschef von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, sprach von „sehr guten Nachrichten für ein vereinteres, stärkeres und demokratischeres Europa“.

Alles in allem: Sich das Sondierungsergebnis in einem Sonderparteitag absegnen zu lassen – wenn auch mit knapper Mehrheit – ist urdemokratisch. Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung sind aber hiermit noch lange nicht geschafft – vier Monate nach der Wahl! Wenn eine GroKo kommt, wird sie CDU/CSU-bestimmt sein. Die SPD ist ein „zahnloser Tiger“. Jemand, der an dieser Form der Regierung sich nicht mehr beteiligen wollte und jetzt doch mitmacht. Die Parteiideologie ist das Eine – Problembewusstsein und -lösungen sind das Andere.

Weiter-So!“ wird die Devise lauten, ändern wird sich kaum etwas. Und vermeintlich „unlösbare“ Probleme werden mit Steuergeldern zugeschüttet werden.

Zeitung, zusammengefaltet am Morgen,

Kaffee, dampfend, auf dem Tisch.

Die Sonne steht auf,

gedimmtes Tageslicht.

Trinkt Kaffee!

Bohnen, gepflanzt, geerntet,

geröstet und gemahlen.

Im kulturellen Kreis

nimmt man ihn zu sich.

Trinkt Kaffee!

Schon lange abgekoppelt

ist er vom Leistungswettbewerb.

Man kommt auch so an,

ohne Hetze und Panik.

Trinkt Kaffee!

Thema Selbstverwirklichung

im gemeinsamen Wettrennen.

Man kann es denken,

aber nie erfüllen.

Trinkt Kaffee!

Im Fluss des Mainstreams

heißt es: Anpassung!

Nicht das „Ich“ zählt,

sondern die Uniformität im „Wir“.

Trinkt Kaffee!

Mitlaufen heißt „AGB anerkennen!“,

Style und Individualität eigene Regeln.

Er wird sich finden auf dem Pfad

neben der breiten Hauptstraße.

Trinkt Kaffee!

Man muss sich verändern,

um sich treu zu bleiben.

Gefallen heißt Mainstream,

Zufriedenheit neue Pfade betreten.

Tasse leer …