Einerseits leiden wir unter grölenden Zeitgenossen à la Pegida. Sie reden sich ein, das Abendland vor dem Untergang zu retten. Andererseits behaupten manche, auch „Wissenschaftler“: Abendland sei Kampfbegriff der Islamfeinde. Beides ist geistiger Müll.

Unter der Geografie des Abendlands (Okzident) wird allgemein West-, Süd- und Zentraleuropa verstanden. Unsere Vorfahren – sie kamen vor ca. 45.000 Jahren – stammen aus Afrika; also nichts Christliches! Die abendländische Ideologie war schon früh herrisch und selbstherrlich. Während der Perserkriege, im fünften vorchristlichen Jahrhundert, nahm man es im antiken Athen so wahr: hier Demokratie, dort orientalische Despotie. Ist das heute anders?

Begonnen hat es mit den Perserkriegen. Das Morgenland stieß ins Abendland. Rund hundert Jahre später, im vierten vorchristlichen Jahrhundert, folgte der Gegenstoß: Vom Okzident kommend, überrollte Alexander der Große den Orient.

Bis heute lösten machtpolitische Zyklen und Wellen vom Abendland ins Morgenland und umgekehrt einander ab. Rom folgte Hellas. Auch Roms Reich zerfiel. Vom 8. bis zum 15. Jahrhundert drang der Orient als Islam nach Südwesteuropa (Iberien). Die Osmanen beherrschten Südosteuropa seit dem 14. Jahrhundert.

1529 sowie 1683 standen die Türken vor Wien. Sie wurden zurückgedrängt und verloren bis zum 20. Jahrhundert fast alle europäischen Territorien vornehmlich an die Kolonialmächte Großbritannien und Frankreich. Ihre Reiche zerfielen, wie andere zuvor. Nach 1945, also durch die Entkolonialisierung und im Kalten Krieg, dominierten zwei andere quasi abendländische Mächte das Morgenland: die USA und die Sowjetunion.

Conclusio: Bis 1492 gehörte der Islam zu Südwest-Europa. Zu Südosteuropa gehört er seit dem 14. Jahrhundert.

Die christliche Gegenoffensive: Sie begann als „Reconquista“ Iberiens Mitte des 8. Jahrhunderts. Die Rolandsage um Karl den Großen ist ein frühes Zeugnis jener Epoche. „Muslime raus!“ war die Botschaft. Das mittelalterliche Gegenstück zum neuzeitlichen „Juden raus!“ folgte im kirchlich-christlichen, weniger christlich-barmherzig-milden und kaum jesuanischen Zeitalter der Kreuzzüge von 1096 an.

Christentum und Kirche sind nicht immer gleichzusetzen. So wenig wie Aufklärung und Toleranz. Der große Aufklärer Voltaire schwelgte gänzlich in antijüdischer und -muslimischer Polemik.

Schock für die „patriotischen Europäer“: Das Christentum stammt aus dem Morgenland. Und: Bis ins 4. Jahrhundert war das Abendland nicht nur heidnisch, sondern auch jüdisch. Lange bevor die Germanen Christen wurden, gab es in Europa Juden. Jahrhunderte vor den Kirchen standen in Germanien, Gallien und Britannien Synagogen.

Die heidnischen Abendländer wurden zudem nicht freiwillig zu Christen. Missionare wie Kilian und Bonifatius wurden von den Vorfahren des deutschen Michels ermordetet, und Karl der Große taufte um 800 die Sachsen auf seine Art: blutig! Und heute? Wo ist das Abendland noch wirklich christlich? Überspitzt könnte man Deutschland – besonders im Osten – „Heidenrepublik“ nennen. Ähnliche Säkularisierungsbewegungen gibt es in Italien und Spanien.

Die jüngere Demografie des Abendlandes zeigt Ähnliches: Nach der Unabhängigkeit Indiens und Pakistans im Jahr 1947 strömten zahlreiche Muslime ins einst wenig geliebte britische Mutterland.

Ähnlich verlief der allmähliche bevölkerungspolitische Wandel Frankreichs. 1956 wurden Marokko und Tunesien souverän, 1960 folgten 18 Staaten Afrikas, 1962 Algerien.

In die Niederlande kamen Muslime zuerst aus Indonesien, das 1949 seine Unabhängigkeit erkämpft hatte.

Deutschlands demografischer Fundamentalwandel begann anders. Von 1961 an, nach der Errichtung von Mauer und Stacheldraht, fehlten Arbeitskräfte aus der DDR. Vorwiegend Türken und Italiener wurden als Gastarbeiter „importiert“ , was nicht nur die erste Generation frustrierte.

Die Entchristlichung des Abendlands ist eine Tatsache. Obwohl selbst verursacht, beklagen die Abendländer den Untergang des Abendlands durch dessen „Islamisierung“.

Die Kirchen haben versagt. Wer nicht weiß, weswegen Christen Weihnachten, Ostern und Pfingsten feiern, ist unfähig, mit Angehörigen anderer Religionen einen Dialog zu führen.

Wenn uns das dennoch gelänge, könnte sich vielleicht irgendwann ein „europäischer Islam“ entwickeln.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) fürchtet aufgrund zunehmender nationaler Egoismen um den Erfolg des Bologna-Prozesses. Im Vorfeld der Konferenz zum europäischen Hochschulraum, die am 24. und 25. Mai in Paris stattfand, sagte die CDU-Politikerin: „Wir wollen den gemeinsamen europäischen Hochschulraum stärken. Das gelingt aber nur, wenn alle Länder daran arbeiten und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung und die Unabhängigkeit der Hochschulen achten und fördern“ (welt.de).
Vor 20 Jahren ging es los, im Mai 1998 in Paris an der Sorbonne-Universität. Eine gemeinsame europäische Hochschulpolitik sollte entstehen, das hatten sich die Bildungsminister mehrerer Länder überlegt. Damit startete der Bologna-Prozess in Europa. Die offensichtlichsten Veränderungen waren die Umstellungen auf die Bachelor- und Master-Abschlüsse. Seitdem gibt es auch immer wieder Kritik an der Reform, manche Kritiker sprechen sogar von einem „Unfall mit Fahrerflucht“, denn die damaligen Politiker sind heute nicht mehr im Amt. Abgeschlossen ist der Prozess zudem auch noch nicht. Alle paar Jahre treffen sich die 48 teilnehmenden Länder, um Bilanz zu ziehen. So auch derzeit in der Sorbonne, zum 20. Jubiläum.

Den französischen Gastgebern lag es bei dem Ministertreffen sehr daran, dem Bologna-Prozess eine neue Dynamik, einen neuen Atem zu versetzen. Man muss sich daran erinnern, die Finanzkrise hat Europa sehr zugesetzt. Vor allem in südeuropäischen Ländern führte das zu drastischen Sparmaßnahmen, auch im Bildungsbereich. Und heute sorgt das Erstarken populistischer Kräfte in Europa mancherorts für Abschottung. Alles Prozesse, die dem geeinten Europa Knüppel zwischen die Beine werfen.

Eine von den Ministern diskutiertes Thema, jungen Leuten Europa konkreter zu machen, sei die Überlegung eines europäischen Ausweises für europäische Studierende, um damit auch eine Identität europäischer Studierender aufzubauen. „Der soll dazu dienen, dass jemand überall, wo er hinkommt, in die Unibibliothek gehen kann, dass er sich am Kaffee-Automaten Kaffee holen kann, dass seine Abschlüsse darauf verzeichnet sind und Daten papierlos übertragen werden können (deutschlandfunk.de).

Zum Fortschritt der Bologna-Reform liegt eine detaillierte Bilanz vor. Diese zeigt, dass manche Staaten große Probleme bei der Umsetzung haben. Die Bilanz insgesamt ist sehr durchwachsen.

In Deutschland hat Bologna, vor allem die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen, zu jahrelangen Protesten geführt. Inzwischen haben sich die Wogen etwas geglättet.

Die Frage ist, ob in Deutschland der Bologna-Prozess erfolgreich umgesetzt wurde. Denn immer noch gibt es Kritik. Immer noch hapert es an der Anerkennung von Studienleistungen, immer noch gelten die neuen Studiengänge als zu unflexibel und verschult, immer noch ist die Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern unzureichend.

„Europas Jugend stark machen“, so lautete das Motto der Ministerkonferenz in Paris. Doch eigentlich geht es darum, Europa stärker zu machen. Das zeigt sich im Schlusskommuniqué der European High Education Area. Darin haben die Mitglieder des gemeinsamen europäischen Hochschulraums festgehalten:

„In einer Zeit, wo Europa vor wichtigen sozialen Herausforderungen steht – das reicht von Arbeitslosigkeit über soziale Ungleichheit und Migrantenthematik bis hin zum Aufkommen politischer Polarisierung, Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus -, kann und muss höhere Bildung eine entscheidende Rolle spielen und Lösungen anbieten. Sie muss gleichfalls eine Schlüsselrolle spielen, indem sie Fakten anbietet, die als Basis dienen für öffentliche Debatten und Entscheidungsfindung.“

Mit der „integrierten transnationalen Zusammenarbeit“ ist die Vision der „Europäischen Hochschulnetzwerke“ gemeint. Eine Idee, für die der französische Staatpräsident Emmanuel Macron seit einem halben Jahr die Werbetrommel rührt. Mit Erfolg: Deutschland wird sich an deren Aufbau aktiv beteiligen, kündigte Bundesbildungsministerin Karliczek bei der Konferenz an. Auch Brüssel hat Macron auf seiner Seite.

Ja, vereinigen wir die Bildung Europas, hauptsächlich der Jugend, gelingt es uns vielleicht, auch Europa zu einen.

Am 23. Mai jährt sich zum 400. Mal der Prager Fenstersturz, mit dem der Dreißigjährige Krieg in Europa begann. Weniger bekannt ist, was sich in den 30 Folgejahren im Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation abspielte. Jahrzehnte, in denen sich religiöse Minderheiten Rechte erkämpften, der Krieg auch auf dem Feld der Bilder wütete und sich mit der Zeitung ein neues Medium durchsetzte.

Mit dem Krieg kommen die Zeitungen. Vor 1618 informierten meist nur Flugblätter über das Kriegsgeschehen. Die Berichterstattung blieb auf die einzelne Schlacht beschränkt. Mit dem Beginn des Dreißigjährigen Krieges ändert sich das. Die gerade erst gegründeten wöchentlichen Zeitungen im Heiligen Römischen Reich konnten nun zum ersten Mal längere Entwicklungen im Kriegsgeschehen in den Blick nehmen. Oftmals kommt es sogar anlässlich des Krieges zur Gründung neuer, periodisch erscheinender Medien. In Köln werden von 1618 an die „Wochentliche Niderlandische Postzeitungen“ gedruckt. Sie bestanden aus Nachrichtenbriefen aus Deutschland und Italien, die in Amsterdam gesammelt und zu Zeitungen zusammengefügt wurden.

Auch in Antwerpen erscheint 1618 die erste wöchentliche Zeitung, bald auch in Hildesheim, Halberstadt und Stuttgart. Die Menschen wollen regelmäßig und fortlaufend über die Kriegsentwicklungen informiert werden. Historiker sehen einen Zusammenhang zwischen der Gründung von Zeitungen und der Wahrnehmung des Krieges: Erst durch die kontinuierliche Berichterstattung in den Medien wird es möglich, sich den Dreißigjährigen Krieg als ein zusammenhängendes Ereignis vorzustellen. Was im Zeitalter der Flugblätter als Aneinanderreihung einzelner Schlachten erschien, wird nun als fortlaufendes Kriegsgeschehen erkennbar.

Plündernde Söldner haben großen Anteil daran, dass der Dreißigjährige Krieg den Zeitgenossen so erbarmungslos erscheint. Ist eine Stadt in die Hände der Eroberer gefallen, ziehen feindliche Horden durch die Gassen und halten nach Beute Ausschau. Viele Häuser werden drei, vier- oder fünfmal von Söldnerbanden geplündert, bis der letzte Silberlöffel aufgespürt ist. Vermuten die Plünderer, dass die Stadtbewohner Vermögen vor ihnen verstecken, werden diese oftmals gefoltert. Als die katholische Stadt Heidelberg von protestantischen Söldnern eingenommen wird, erhebt sich, wie es in einem zeitgenössischen Bericht heißt, „ein jämmerlich Zetergeschrei durch Massacrieren, Plündern und Geldherausmartern mit Däumeln, Knebeln, Prügeln, Peinigen, Nägelbohren, Sengen an heimlichen Orten, Aufhenken, Brennen an den Fußsohlen, mit Schänd- und Wegführung der Frauen und Jungfrauen“ (faz.de).

Bei allen diesen Grausamkeiten gibt es aber auch Szenen, in denen sich zeigt, dass so mancher Söldner Mitleid mit der besiegten Bevölkerung empfindet. Der damals erst zwölfjährige Magdeburger Johann Daniel Friese berichtet in seinen Erinnerungen von einer solchen Szene bei der Plünderung seiner Heimatstadt. Als ein katholischer Söldner mit einem Spitzhammer auf seinen Vater losgeht, plappert dessen jüngster Sohn, der noch ein Kind ist, auf den Söldner los: „Ach lasst doch nur den Vater leben; ich will Euch gern meinen Dreier geben, den ich am Sonntag bekomme“. Der Soldat ist von dem Angebot des Kleinkindes, ihm sein Taschengeld – den Dreier – zu geben, gerührt und verhilft der Familie gegen Lösegeld zur Flucht aus dem brennenden Magdeburg.

Nach 30 Jahren Kampf und Verwüstung geht der Krieg mit dem Westfälischen Frieden 1648 zu Ende. Eine Einigung wird nur möglich, weil sich alle Parteien auf einen Ausgleich zwischen den Konfessionen verständigen können. Ein Historiker, Georg Schmidt, nennt den Friedensvertrag von Osnabrück 1648 einen „Meilenstein auf dem Weg zu Gewissensfreiheit und Toleranz“. Neben Katholiken und Lutheranern wird nun auch ein drittes Bekenntnis, der Calvinismus, offiziell anerkannt. Häuser und Grundstücke, die den Calvinisten entzogen wurden, werden ihnen zurückerstattet. Wichtig war auch, dass nun die Möglichkeiten eingeschränkt wurden, die Konfession zum Spielball der Machtpolitik zu machen. Entschließt sich ein Landesherr dazu, für ein neues Bündnis seine Konfession zu wechseln, kann er seinen Untertanen sein Bekenntnis nicht mehr aufzwingen. Soviel zu „ cuius regio, eius religio“. Diese Religionsfreiheit hat bis heute Gültigkeit.

Mit dem Wort, mit der Erfindung von Schriften, mit der Entstehung der Sprache entstand das Versprechen. Entstand im wahrhaftigen Sinn des Wortes überhaupt erst eine Kultur und somit eine kulturelle Entwicklung des Menschen. Nun also mit dem Wort begann es. Bin ich manchmal nicht der Liebhaber der vielen Worte im realen Leben, so sind sie mir die Liebsten unter den Errungenschaften. Man weiß herrlich genau woran man ist, oder etwa nicht? Wissen steht niedergeschrieben in Worten, Lehren lernten sich weiter aus Worten, Worte bilden Geschichte. Und sie bilden Geschichten, wie wir wissen. Nichts, rein gar nichts ist mächtiger als das Wort. Keine Musik (außer instrumental) ohne Worte (Lyrik), keine Filme, keine Texte, keine Kunst, kein menschliches Miteinander. Worte, es sind ja nur Worte…nö, sie sind Grundstein realer Kulturen.

Das Wort dreht sich in deinem Mund, das Wort setzt den endgültigen Siegel unter deinen Vertrag der Zukunft, das Wort katapultiert dich in die Sicherheit, in den Abgrund und überall hin. Was könnte mächtiger sein als das Wort? Nichts. Mehr Respekt also gegenüber dieser Kostbarkeit, die mehr bewegt als alles andere. Kein Fortschritt, keine Wissenschaft, keine Mondladung, aber auch kein Krieg. Naja, ich wollte nur mal klar stellen, dass jeder, der sich beruflich oder auch privat mit dem Wort auseinandersetzt und von Worten umgeben ist (geht ja nicht anders) auch verstehen muss, wie bedeutend eigentlich das Wort so wirklich ist. Es denkt ja heute kaum noch jemand darüber nach, deshalb mein Plädoyer für die Sprache und seine Wortspiele, die manche so hervorragend beherrschen, dass einem die Spucke wegbleibt. Gibt´s ja…wie so vieles, aber immer sind es die Worte, die gebraucht und missbraucht werden.

„Nehmen sie mich beim Wort. Mein Wort gilt. Oder ich spreche es nicht, “ wären meine Worte, deren Inhalt stets überprüft werden will. Allzu oft versprochen und gebrochen? „Ein Versprechen brechen, ist ein Verbrechen! Geben sie ihr wahres Wort nur dann, wenn es die Wahrheit ist,“ wäre mein Wunsch. Klar, ein Idealist, ein Träumer, ein surreal denkender Mensch? Leider auch wahr, aber dazu gibt es eben Worte. Worte, die analysieren, niederschmettern, verurteilen, beurteilen, abwägen, entscheiden. Wie auch immer sie es drehen und wenden, bedenken und drum herum rennen – es ist immer das Wort. Nur ein Wort, mehrere Worte…   

Und was unsere deutsche Sprache anbelangt: Im Internet fällt mir erschreckend oft auf, dass Deutschsprachige sich dem allgemeinen englischen US-Kauderwelsch anpassen und dabei ihre eigene Sprache schier verleugnen. Schade, wenn man seine eigene Kultur untergräbt und seine eigene Sprache verstecken will.

 

© Petra M. Jansen

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Die Türkei hat das Verbot von Wahlkampfauftritten türkischer Politiker in Deutschland kritisiert. Mit Blick auf die hier lebenden Türken vertrat Vize-Regierungschef Akdag die Meinung, es sei das demokratische Recht dieser Menschen, dass sie im Wahlkampf von Politikern aller türkischen Parteien über deren Ziele und Ideen informiert werden. Es sei wichtig, dass die Bundesregierung dieses demokratische Recht nicht verletze. Seine Regierung verstehe nicht, warum solche Auftritte in Deutschland jahrelang möglich waren und jetzt plötzlich alles anders sein sollte.

In der Türkei finden am 24. Juni Präsidenten- und Parlamentswahlen statt. Im vergangenen Juni erließ die Bundesregierung ein generelles Auftrittsverbot für ausländische Amtsträger aus Nicht-EU-Staaten, das drei Monate vor einer Wahl in deren Land gilt.

Nach Angaben der Union Türkisch-Europäischer Demokraten (UETD) waren rund 10.000 Auslandstürken nach Sarajevo gereist, etwa die Hälfte davon aus Deutschland. Die UETD hatte den bislang einzigen geplanten Wahlkampfauftritt Erdogans im europäischen Ausland organisiert. Erdogan sagte: „Seid Ihr bereit, der ganzen Welt die Stärke der europäischen Türken zu demonstrieren?“ Er forderte die Auslandstürken auf: „Gebt von Deutschland, Belgien, Österreich, den Niederlanden aus eine Antwort, die überall in Europa gehört werden kann“.

Im vergangenen Frühjahr hatten geplante Wahlkampfauftritte von türkischen Regierungsvertretern in Deutschland vor dem Verfassungsreferendum in der Türkei zu heftigem Streit zwischen Berlin und Ankara geführt. Die Bundesregierung erließ im vergangenen Juni ein generelles Auftrittsverbot für ausländische Amtsträger aus Nicht-EU-Staaten, das drei Monate vor einer Wahl in deren Land gilt.

Die Parlaments- und Präsidentenwahlen in der Türkei sollen am 24. Juni erstmals zeitgleich stattfinden. Damit soll die Einführung des von Erdogan angestrebten und beim Verfassungsreferendum mit knapper Mehrheit beschlossenen Präsidialsystems abgeschlossen werden.

Deutschland und weitere EU-Staaten hatten im vergangenen Jahr nach vorgenanntem Zerwürfnis auch um Wahlkampfauftritte türkischer Minister vor dem umstrittenen Verfassungsreferendum im April 2017 beschlossen, nicht-europäischen Politikern drei Monate vor Wahlen grundsätzlich keine Auftritte in Deutschland zu erlauben. In diesem Streit hatte unter anderem der türkische Präsident Erdogan Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen verhinderter Auftritte „Nazi-Methoden“ vorgeworfen. Auch Österreich und die Niederlande haben sich Wahlkampfauftritte türkischer Politiker verbeten.

Die Freilassung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel hatte Mitte Februar für eine Entspannung in den lange Zeit schwer angeschlagenen deutsch-türkischen Beziehungen gesorgt. Die türkische Offensive gegen die Kurdenmiliz YPG in Syrien und eine neue Festnahme eines deutschen Staatsbürgers haben das Verhältnis aber inzwischen wieder eingetrübt. Insgesamt sind noch fünf Deutsche aus politischen Gründen in der Türkei in Haft.

Die CDU sprach sich dagegen aus, dass der bevorstehende türkische Wahlkampf in Deutschland ausgetragen wird. Bei anstehenden Wahlen in der Türkei müsse der Wahlkampf dort geführt werden und nicht bei uns in Deutschland. Man wolle in Deutschland keine innertürkischen Konflikte, die unser Zusammenleben belasten.

Dieser Ansicht schloss sich die SPD an. Es bestehe kein Bedürfnis für irgendwelche Auftritte, welche letztlich dazu dienten, die parlamentarische Demokratie in der Türkei abzuschaffen. Herr Erdogan solle seinen Wahlkampf zu Hause machen.

Erdogan rief seine Anhänger im Ausland dazu auf, dort ihren Einfluss auszudehnen. „Nehmt unbedingt die Staatsangehörigkeit der Länder an, in denen ihr lebt“, sagte er. „Ich bitte Euch, dass Ihr eine aktive Rolle in den politischen Parteien in den Ländern übernehmt, in denen Ihr lebt. Ihr solltet ein Teil dieser Parlamente sein, nicht diejenigen, die ihr Land verraten“ (merkur.de). Erdogan hat in der Vergangenheit türkischstämmige Bundestagsabgeordnete wie den Grünen-Politiker Cem Özdemir angegriffen, die seine Politik kritisieren.

In ein paar Tagen ist es soweit: Sie tritt in Kraft am 25.05.2018. Die Datenschutz-Grundverordnung.

Was kommt auf uns zu?

Von einer „Zeitenwende“ ist wiederholt die Rede, gar von einer „Zäsur“. Es steht ein radikaler Einschnitt bevor. Gemeint ist damit das Regelwerk, das sich hinter dem schlichten Kürzel 2016/679 verbirgt. Manche Experten halten es für „eines der schlechtesten Gesetze des 21. Jahrhunderts“. Schlicht ist nur die Registriernummer dieser EU-Norm. Die Datenschutz-Grundverordnung umfasst 88 Seiten im Amtsblatt der Europäischen Union mit 173 Vorbemerkungen und 99 Artikeln. Das umfängliche Werk stiftet in der Wirtschaft erheblichen Verdruss, auch Datenschützer sind unzufrieden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. Es gibt jedoch in Details Öffnungsklauseln, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Vorschriften der nationalen Rechtslage anzupassen. Die Verarbeitung von Daten ist nach der neuen EU-Norm nur zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt. Laut Datenschützer gibt es für Deutschland die größten Änderungen „nicht beim materiellen Datenrecht“, sondern durch die Vereinheitlichung innerhalb Europas und wegen der „Bußgelder in abschreckender Höhe“. In der EU-Norm sind die bisherigen Standards des Bundesdatenschutzgesetzes weitgehend umgesetzt.

Im Fokus stehen Verbraucher und Internetnutzer. Deren Daten dürfen nur gespeichert und verwendet werden, wenn sie zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Bevor auch nur ein Bit von ihnen gespeichert wird, müssen Betroffene „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ informiert werden, so heißt es unter anderem in einem Ratgeber der Industrie- und Handelskammer. Unternehmen, die personenbezogene Daten speichern, müssen auf Anfrage Auskunft über diese Daten erteilen, über deren Herkunft, Verarbeitungszwecke und die Dauer der Speicherung. Betroffene dürfen einer Nutzung widersprechen und verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden. Die Erfinder der EU-Norm nennen das „Recht auf Vergessen“. Kunden haben andererseits den Anspruch, eine Kopie ihrer Daten in computerlesbarer Form mitzunehmen, wenn sie etwa den Stromanbieter oder die Telefonfirma wechseln. Jugendliche dürfen sich erst ab 16 ohne Zustimmung der Eltern bei sozialen Netzwerken wie Facebook anmelden.

Unternehmen sind verpflichtet, genau zu dokumentieren, welche Daten sie gespeichert haben und wie sie diese nutzen. Im Falle von Rechtsverstößen drohen hohe Bußgelder: bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes, maximal 20 Millionen Euro. Datenpannen müssen unverzüglich an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Sobald in einem Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss es einen geben, der sich um den Datenschutz kümmert. Markt- und Meinungsforschungsinstitute sowie Adresshändler brauchen in jedem Fall eine solche Kontrollstelle. Die Richtlinie gilt auch für Firmen, die keinen Sitz in der Europäischen Union haben, sobald sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder Marktforschung hier betreiben.

Das Bundesdatenschutzgesetz wurde bereits an die Vorgaben aus Brüssel angepasst. Laut Bundesinnenministerium müssen insgesamt 154 Gesetze umgeschrieben werden. Der Korrekturbedarf reicht von der Abgabenordnung bis zum Waffengesetz. Mit der Anpassung der einschlägigen Paragrafen wollen sich Kanzlerin Angela Merkel und ihre neue Ministerriege „in einer gesonderten Kabinettssitzungen der neuen Bundesregierung“ befassen.

Rechtsexperten bezeichnen das Regelwerk zuweilen auch als „größte Katastrophe des 21. Jahrhunderts“. Die Regeln zur Datenmitnahme seien „das Sinnloseste des Sinnlosesten“. Dutzende neuer Informationspflichten würden künftig nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine und jeden Betreiber einer Website gelten. Für eine effektive Umsetzung der Datenschutzvorgaben müssten die Aufsichtsbehörden „zwingend“ mehr Personal erhalten.

Das Branchenmagazin „Horizont“ wertete das Werk vor Monaten schon als „schwarzen Tag für die Werbeindustrie“. Nicht zuletzt wird man, in puncto Datenan- und -verkauf, gerade in Zusammenarbeit mit sozialen Netzwerken, das Handling mit den Verbraucherdaten auf völlig neue Füße stellen müssen.

Unser Leben ist eine einzige Jagd nach Suchtbefriedigung.
Sicher, ich spreche von Sucht – ganz bewusst.
Wir sind alle süchtig und die Menschheit teilt ihre Süchte.
Die Sucht nach Liebe und Geborgenheit.
Die Sucht nach Frieden.
Die Sucht nach Selbstbestätigung und Akzeptanz.
Die Sucht nach Freiheit.
Die Sucht nach dem Kaugummi, das nie seinen Geschmack verliert.
Und wenn die Süchte nicht befriedigt werden,
wird´s der Himmel schon richten. Nicht wahr?
Doch es ist nicht die Aufgabe des Himmels und der Götter,
es ist nicht Aufgabe der anderen, diese Süchte zufriedenzustellen.
Es ist verdammt nochmal unsere eigene Verantwortung.
Jeder erwachsene Mensch auf Erden sollte es wissen.
Und warum gibt es Kriege, Scheidungen, weltweit völlig ausgebuchte
Therapeuten, Kirchgänger, die sich sonntäglich die Weste rein waschen, Selbstmord?
Weil es niemand, niemand!!! richten kann –
als derjenige, der sich darüber beschwert, dass die Welt so elend ist.
Sie ist es nicht – nicht die Welt … es ist der narzisstische, geld- und kommerzgeile, prestigesüchtige, bessere, beurteilende, verurteilende, egozentrische Mensch, der die einfachsten Regeln nicht beherrscht. Sich an etwas zu halten, wenn er es sich vorgenommen hat und für sein Fehlverhalten offen und ehrlich gerade zu stehen.

Es zu ändern und jedem anderen seine Wertschätzung entgegen zu bringen.
Da hilft auch der liebe Gott nichts!

© Petra M. Jansen/

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GEZ heißt die Institution schon einige Zeit nicht mehr, die uns die Gebühren für die Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens abknöpft, sondern „Beitragsservice“. Mit Service für Gäste hat das nichts zu tun, vielmehr trifft es die Mehrzahl von uns, dass wir für die Nutzungsmöglichkeit der „Öffentlich-Rechtlichen“ zahlen müssen und zwar gezwungenermaßen.

Vielen stinkt das und sie möchten dies verfassungsrechtlich geprüft haben. Jedes Vierteljahr verschwinden vom Konto 52,50 Euro, das sind umgerechnet 17,50 Euro im Monat.

Seit 2013 muss der Rundfunkbeitrag von jedem Haushalt bezahlt werden, auch wenn dort weder Fersehen noch Radio stehen. Wer nicht taub, blind ist oder Hartz IV bezieht, kommt um den Rundfunkbeitrag nicht herum. Der hieß früher einmal Rundfunkgebühr und umgangssprachlich GEZ-Gebühr, weil die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) das Geld eingetrieben hat. Noch viel früher war es die Postgebühr, die fürs Radio und Fernsehen bezahlt werden musste. Doch egal wie sie heißt, der Ärger um die „Zwangsabgabe“, wie Kritiker sie nennen, bleibt. Heute und morgen befasst sich das Bundesverfassungsgericht damit, ob der Beitrag rechtens ist. Es liegt eine Vielzahl von Beschwerden vor. Mehr als 400 sind in Karlsruhe eingegangen, rund 140 sind noch anhängig. Insgesamt vier hat das Gericht nun für das Verfahren zugelassen. Drei Privatpersonen und ein Autovermieter müssen begründen, warum ihrer Meinung nach der Rundfunkbeitrag gegen das Gleichheitsgebot von Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt.

Die Gliederung der Verhandlung zeigt, dass die Verfassungsrichter im Wesentlichen drei mögliche Probleme sehen: Erstens, dass jeder Haushalt zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen wird, unabhängig davon, welche Geräte sich in der Wohnung befinden. Zweitens, dass nicht differenziert wird, wie viele Menschen in dem Haushalt leben, was dazu führt, dass eine Wohngemeinschaft mit acht Personen genauso viel bezahlt wie ein Singlehaushalt und drittens, dass die Eigentümer von Zweitwohnungen zweimal zur Kasse gebeten werden – obwohl sie sich jeweils nur in einer Wohnung aufhalten können. Ähnlich wie bei Privateigentümern wird der gesamte Kanon an Vorschriften auch noch für den gewerblichen Bereich geprüft werden. Dass all diese Punkte Ärger bereiten könnten, war schon klar, als der Rundfunkbeitrag vor gut fünf Jahren eingeführt wurde. Dass die Rundfunkfinanzierung damals überhaupt neu geregelt wurde, erklärten die Verantwortlichen damit, dass die Empfangsgeräte Radio und Fernseher nicht mehr als Grundlage für die Berechnung der Abgabe taugten. Zunehmend ersetzen Computer, Laptop oder Handy die klassischen Informationsquellen; deren Nutzung ist schwieriger zu kontrollieren als der Besitz eines Fernsehers.

Begründet wurde die Abgabe mit dem bereitgestellten Leistungsangebot der öffentlich-rechtlichen Sender. Darauf, ob dieses Angebot angenommen werde, komme es nicht an. Kritiker können also nicht einfach darauf verweisen, nie mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Berührung zu kommen. Nicht aus dem Auge verlieren darf man die Tatsache, dass in der Schweiz erst vor wenigen Wochen eine Volksbefragung über ihr Modell durchgeführt wurde: Mehr als 70 Prozent der Befragten wollen die Gebühr behalten!

Die juristische Dimension ist aufs Engste verknüpft mit dem Namen Kirchhof. Das rechtliche Konstrukt hinter dem Rundfunkbeitrag hat der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof ersonnen. Sein Gutachten bildet die juristische Grundlage für die aktuelle Abgabe. Der 75-Jährige gilt als ausgewiesener Steuerexperte und war im Wahlkampf 2005 sogar Finanzminister im Schattenkabinett von Angela Merkel. Juristisch führt nun Paul Kirchhofs jüngerer Bruder Ferdinand die Regie. Der 67-Jährige ist aktuell Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Ersten Senates, welcher sich von diesem Tag an um die Verfassungsbeschwerden zum Rundfunkbeitrag kümmert. Da liegt es nahe, hier an Befangenheit zu denken. Das Gericht sah das jedoch anders und hat entsprechende Anträge Anfang Mai zurückgewiesen. Auch die Diskussion darüber, ob es sich bei der Rundfunkabgabe um eine verkappte Steuer handelt, wird vor dem Verfassungsgericht eine Rolle spielen. Der Steuerrechtsexperte Paul Kirchhof hat in seinem Gutachten viel Raum auf diese Frage verwendet und hält selbst eine Steuer für den falschen Weg, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, dem er aber gleichwohl eine finanzielle Bestandsgarantie einräumt, die vom Grundgesetz gedeckt ist. Immerhin diese Garantie haben die Verfassungsrichter in ihren bisherigen Entscheidungen pro Gebühr auch gesehen. Und egal, wie das Verfassungsgericht in seinem Urteil, das in ein paar Monaten erwartet wird, auch entscheidet: Ärger droht dann immer noch: Das Landgericht in Tübingen hat beim Europäischen Gerichtshof angefragt, ob die Abgabe mit dem Europarecht in Einklang zu bringen sei, da in Polen, Tschechien oder Frankreich die vergleichbare Abgabe drei bis zehn Euro im Monat billiger sei.