Die Türkei hat das Verbot von Wahlkampfauftritten türkischer Politiker in Deutschland kritisiert. Mit Blick auf die hier lebenden Türken vertrat Vize-Regierungschef Akdag die Meinung, es sei das demokratische Recht dieser Menschen, dass sie im Wahlkampf von Politikern aller türkischen Parteien über deren Ziele und Ideen informiert werden. Es sei wichtig, dass die Bundesregierung dieses demokratische Recht nicht verletze. Seine Regierung verstehe nicht, warum solche Auftritte in Deutschland jahrelang möglich waren und jetzt plötzlich alles anders sein sollte.
In der Türkei finden am 24. Juni Präsidenten- und Parlamentswahlen statt. Im vergangenen Juni erließ die Bundesregierung ein generelles Auftrittsverbot für ausländische Amtsträger aus Nicht-EU-Staaten, das drei Monate vor einer Wahl in deren Land gilt.
Nach Angaben der Union Türkisch-Europäischer Demokraten (UETD) waren rund 10.000 Auslandstürken nach Sarajevo gereist, etwa die Hälfte davon aus Deutschland. Die UETD hatte den bislang einzigen geplanten Wahlkampfauftritt Erdogans im europäischen Ausland organisiert. Erdogan sagte: „Seid Ihr bereit, der ganzen Welt die Stärke der europäischen Türken zu demonstrieren?“ Er forderte die Auslandstürken auf: „Gebt von Deutschland, Belgien, Österreich, den Niederlanden aus eine Antwort, die überall in Europa gehört werden kann“.
Im vergangenen Frühjahr hatten geplante Wahlkampfauftritte von türkischen Regierungsvertretern in Deutschland vor dem Verfassungsreferendum in der Türkei zu heftigem Streit zwischen Berlin und Ankara geführt. Die Bundesregierung erließ im vergangenen Juni ein generelles Auftrittsverbot für ausländische Amtsträger aus Nicht-EU-Staaten, das drei Monate vor einer Wahl in deren Land gilt.
Die Parlaments- und Präsidentenwahlen in der Türkei sollen am 24. Juni erstmals zeitgleich stattfinden. Damit soll die Einführung des von Erdogan angestrebten und beim Verfassungsreferendum mit knapper Mehrheit beschlossenen Präsidialsystems abgeschlossen werden.
Deutschland und weitere EU-Staaten hatten im vergangenen Jahr nach vorgenanntem Zerwürfnis auch um Wahlkampfauftritte türkischer Minister vor dem umstrittenen Verfassungsreferendum im April 2017 beschlossen, nicht-europäischen Politikern drei Monate vor Wahlen grundsätzlich keine Auftritte in Deutschland zu erlauben. In diesem Streit hatte unter anderem der türkische Präsident Erdogan Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen verhinderter Auftritte „Nazi-Methoden“ vorgeworfen. Auch Österreich und die Niederlande haben sich Wahlkampfauftritte türkischer Politiker verbeten.
Die Freilassung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel hatte Mitte Februar für eine Entspannung in den lange Zeit schwer angeschlagenen deutsch-türkischen Beziehungen gesorgt. Die türkische Offensive gegen die Kurdenmiliz YPG in Syrien und eine neue Festnahme eines deutschen Staatsbürgers haben das Verhältnis aber inzwischen wieder eingetrübt. Insgesamt sind noch fünf Deutsche aus politischen Gründen in der Türkei in Haft.
Die CDU sprach sich dagegen aus, dass der bevorstehende türkische Wahlkampf in Deutschland ausgetragen wird. Bei anstehenden Wahlen in der Türkei müsse der Wahlkampf dort geführt werden und nicht bei uns in Deutschland. Man wolle in Deutschland keine innertürkischen Konflikte, die unser Zusammenleben belasten.
Dieser Ansicht schloss sich die SPD an. Es bestehe kein Bedürfnis für irgendwelche Auftritte, welche letztlich dazu dienten, die parlamentarische Demokratie in der Türkei abzuschaffen. Herr Erdogan solle seinen Wahlkampf zu Hause machen.
Erdogan rief seine Anhänger im Ausland dazu auf, dort ihren Einfluss auszudehnen. „Nehmt unbedingt die Staatsangehörigkeit der Länder an, in denen ihr lebt“, sagte er. „Ich bitte Euch, dass Ihr eine aktive Rolle in den politischen Parteien in den Ländern übernehmt, in denen Ihr lebt. Ihr solltet ein Teil dieser Parlamente sein, nicht diejenigen, die ihr Land verraten“ (merkur.de). Erdogan hat in der Vergangenheit türkischstämmige Bundestagsabgeordnete wie den Grünen-Politiker Cem Özdemir angegriffen, die seine Politik kritisieren.