Mit dem Sieg Emmanuel Macrons ist das französische Wahljahr noch nicht vorüber. Denn am 11. und 18. Juni diesen Jahres folgen die Wahlgänge der Parlamentswahlen – und sie gelten in Frankreich als mindestens ebenso wichtig. Sie bestimmen, welche Rolle ein Präsident in den kommenden Jahren überhaupt einnehmen kann.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) misst den Parlamentswahlen eine überragende Bedeutung zu. Denn die französische Verfassung sieht nicht nur einen mächtigen Präsidenten, sondern auch einen vom Parlament gewählten Ministerpräsidenten vor. Beide müssen zusammenarbeiten. In der Vergangenheit führte das mitunter zu Problemen. In der sogenannten Cohabitation musste etwa von 1993 bis 1995 ein sozialistischer Präsident mit einem bürgerlichen Ministerpräsidenten zusammenarbeiten. Von 1997 bis 2002 war die Konstellation genau anders herum. Schwierig war beides.

Fast 30 Prozent der unter 35-jährigen Franzosen haben im ersten Wahlgang für niemanden gestimmt. Die Jungen haben sich somit fast dreimal so häufig enthalten wie die über 70-Jährigen. Im Gegensatz zum Brexit-Referendum in Großbritannien war das aber nicht der Grund für einen Rechtsruck. Dieses Wahlverhalten kam den gemäßigten Kandidaten zugute.

Denn wenn die Jungen am Sonntag gewählt haben, dann wählten sie extrem. 30 Prozent der jüngsten Wählerinnen und Wähler stimmten für Jean-Luc Mélenchon, 21 Prozent Marine Le Pen. Bei den über 70-Jährigen waren es nur neun, respektive zehn Prozent. Die Ablehnung der Extreme gilt für alle Rentner, auch für die unter 70-Jährigen: Nur 14 Prozent von ihnen wählten Le Pen, nur 12 Prozent Mélenchon.

Offenbar ließen sich gerade die Älteren von Emmanuel Macrons jugendlicher Aufbruchstimmung mitreißen, 27 Prozent der über 70-Jährigen wählte Macron. Beliebter bei den Rentnern ist nur einer: François Fillon. Fast die Hälfte seines Elektorats waren Rentner. Während viele Wähler ihre Unterstützung für Fillon nach seinen Skandalen überdachten, blieb die klassische Wählerschaft der Republikaner ihm treu und stimmte nach dem Prinzip: Wir haben immer konservativ gewählt, also wählen wir auch diesmal konservativ.

Zählt man auch Fillon zu den gemäßigten unter den Präsidentschaftskandidaten, kann man sagen: Die Jungen wählten den Umsturz, die Alten wählten die Konstanz.

Falls Macron keine Mehrheit in der Nationalversammlung bekommen sollte und deshalb für Gesetzesvorhaben mit anderen politischen Kräften zusammenarbeiten müsste, wird eine Konstellation erwartet, die man eher als „Coalition“ denn als „Cohabitation“ bezeichnen könnte. Denn statt der klassischen Rechts-Links-Auseinandersetzung früherer Jahre könnte Macron diesmal sein Ziel erreichen, indem er je nach Thema wahlweise Bündnisse mit moderaten Abgeordneten der Linken und dem linken Flügel der Konservativen schließt.

Macrons Problem: Er ist als Erneuerer angetreten, vor allem im Wirtschaftssektor. Beobachter bezweifeln jedoch, dass er die für harte Reformen erforderlichen Mehrheiten beschaffen könnte. „Deshalb verstehe ich nicht, wieso Macron in Deutschland wie ein Heilsbringer angesehen wird“, kritisiert die DGAP. Sie verweist auch auf den zu erwartenden Mobilisierungseffekt der Gewerkschaften im Herbst gegen zu starke Einschnitte in das Arbeits- und Sozialrecht.

Es gebe in Frankreich einfach keine Erfahrung mit der für eine „Coalition“ nötigen Kompromisskultur und der ständigen Suche nach neuen Mehrheiten, so warnt man vor zu hohen Erwartungen an Macron. Schon der aktuelle sozialistische Präsident François Hollande habe etliche Reformvorschläge wegen der fehlenden Mehrheiten in der Nationalversammlung nicht durchsetzen können. Dass Macron wie Hollande das Parlament einfach mit Dekreten übergehen könnte, gilt bei Beobachtern in Paris als ausgeschlossen. Das Instrument sei verbraucht, so ein französischer Diplomat.

Die Süddeutsche Zeitung titelt: „Wahl in Frankreich – Europa ist endlich wieder angesagt“.

Aber Europapolitik ist schwierig; das wissen wir.

Hätte ein imaginärer dritter Kandidat bei der Stichwahl um die französische Präsidentschaft alle ungültig abgegebenen Stimmen für sich reklamieren können, er wäre auf sagenhafte zwölf Prozent gekommen. Etwa 4,2 Millionen Bürger gaben zwar ihren Stimmzettel ab, stimmten allerdings für keinen der beiden Kandidaten („Vote blanc“) oder beschädigten ihren Stimmzettel so stark, dass er nicht in die Wertung einging („Vote nul“).

Dies zeigt, dass der Geist Europas noch nicht alle französischen Wählerinnen und Wähler durchdrungen hat.

Leitkultur … Was ist das? Innenminister Thomas de Maizière hat die Tage einen Zehn-Punkte-Katalog zur deutschen Leitkultur vorgelegt. Er wolle mit diesen Thesen zu einer Diskussion einladen, so der CDU-Politiker gegenüber der Bild am Sonntag. Die Thesen lauten gerafft wie folgt:

Soziale Gewohnheiten: In Deutschland gebe man sich zur Begrüßung die Hand, zeige sein Gesicht und nenne seinen Namen. „Wir sind nicht Burka“, schreibt de Maizière.

Zur Leitkultur gehörten zudem Allgemeinbildung, der Leistungsgedanke, das Erbe der deutschen Geschichte mit dem besonderen Verhältnis zu Israel und kultureller Reichtum. Deutschland sei ein christlich geprägter, Religionen freundlich zugewandter, weltanschaulich aber neutraler Staat.

Darüber hinaus gälten die Zivilkultur, der Patriotismus, die Einbindung Deutschlands in den Westen, Europa und die NATO. Nicht zuletzt besinnt sich de Maizière auf das „gemeinsame kollektive Gedächtnis für Orte und Erinnerungen“. Das Brandenburger Tor und der 9. November seien Teil solcher kollektiven Erinnerungen, aber auch der Gewinn der Fußballweltmeisterschaften. Regionale Volksfeste wie Karneval, Marktplätze und heimatliche Verwurzelung kommen nach de Maizière hinzu.

Der ausführliche Text ist auf der Website des Bundesministerium des Innern abgedruckt:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2017/05/namensartikel-bild.html

Kritik bleibt hier nicht aus. Der Philosoph Jürgen Habermas hält eine deutsche Leitkultur für nur schwerlich mit dem Grundgesetz vereinbar. „Eine liberale Auslegung des Grundgesetzes ist mit der Propagierung einer deutschen Leitkultur unvereinbar“, schrieb Habermas in einem Gastbeitrag für die Rheinische Post. „Sie verlangt nämlich die Differenzierung der im Lande tradierten Mehrheitskultur von einer allen Bürgern gleichermaßen zugänglichen und zugemuteten politischen Kultur“. Deren Kern sei die Verfassung selbst.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass de Maizière seine zehn Punkte jenseits von Grundrechten und Grundgesetz betrachtet haben möchte (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02.05.2017). Die Frage ist, ob neben dem Recht noch Raum für Aspekte wie Leitkultur besteht. Kann etwas unabhängig von Grundrechten und unserer Verfassung bestehen? Sicher gibt es Gepflogenheiten, die nicht rechtlich geregelt sind. Wie zum Beispiel das Begrüßungsritual unter Punkt 1 der Thesen. Das bedeutet aber nicht, dass diese Habiti nicht am Grundgesetz auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung geprüft werden müssen. Merke also: Leitkultur – soweit es eine solche überhaupt gibt – steht nicht im rechtsfreien Raum.

Christian Lindner (FDP) wirft de Maizière vor, er wolle lediglich Wahlkampf machen. „Der Beitrag von Herrn de Maizière ist ein Ablenkungsmanöver“. Die CDU bringe eine moderne Einwanderungspolitik mit gesetzlicher Grundlage nicht zustande. Stattdessen würden jetzt alte Debatten aufgewärmt. Deutschland als Teil Europas und der Welt, ein weltoffener Staat, muss sich zwangsläufig mit den Konditionen für Einwanderung in sein Gebiet beschäftigen. De Maizière ist zwar der Meinung, ohne die Beachtung seiner Thesen sei Integration nicht zu schaffen. Erleichtert wird die Integration von Immigranten durch „Nationalgeplänkel“ aber auch nicht.

Definieren wir den Begriff „Leitkultur“: Begründet von dem Politologen Bassam Tibi, um einen gesellschaftlichen Wertekonsens zwischen Deutschen und Migranten zu beschreiben. Seit dem Jahr 2000 wird der Begriff in der politischen Diskussion im Zusammenhang mit Zuwanderung und Integration von Einwanderern, sowie als Gegenbegriff zum Multikulturalismus verwendet (Wikipedia).

In diesem Zuge ist zu erwähnen, dass die Ära der Nationen mit Beginn dieses Jahrtausends zu Ende geht. Wir arbeiten international und wirtschaften global. Mit nationalem Gedankengut – nicht in nationalistischer, sondern in erster Linie patriotischer Hinsicht gemeint – lässt sich der/die modere Wähler/-in nicht mehr verzücken. Böse gedacht, könnte man vermuteten, de Maizière wolle im „vaterländischen Lager“ nach Wählerstimmen fischen.

Wir Deutschen und unser Land sind Teil Europas. In diesem Sinne kam es besagtem Bassam Tibi darauf an, eine Europäische Leitkultur zu schaffen. Deutschland solle eine solche Europäische Leitkultur für sich entwickeln. Er sprach sich für Kulturpluralismus mit Wertekonsens, gegen wertebeliebigen Multikulturalismus und gegen Parallelgesellschaften aus. Er stellte gesteuerte Einwanderung gegen wildwüchsige Zuwanderung, einschließlich illegaler Migration und Menschenschmuggel.

Wertekultur auf europäischem Boden! Wie wäre es damit, Herr de Maizière?!

Die Grauzone wird pechschwarz: Nach Lust und Laune Filme zu streamen, kann zukünftig ein Unterfangen mit schwerwiegenden gerichtlichen Folgen werden. So das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 26.04.2017.

Demnach können ab sofort nicht mehr nur Internetnutzer, die illegale Angebote ohne Rechte ins Netz stellen, sondern auch die Streamer selbst zur Rechenschaft gezogen werden – selbst wenn sie etwaige Filme oder Sendungen nicht dauerhaft herunterladen.

In dem konkreten Fall, den der EuGH verhandelte, ging es zunächst um einen niederländischen Anbieter namens Filmspeler – doch, Experten zufolge, wird das Urteil des EuGHs zwangsläufig auch weitere Streaming-Dienste betreffen.

Die Website offerierte eine Multimedia-Box für den Fernseher, auf der zusätzliche Programme installiert waren. Dank dieser speziellen Add-Ons konnten die Besitzer nicht nur auf legale, kostenlose Streams, sondern auch auf das Angebot illegaler Streamingsiten zugreifen. Filmspeler warb im Internet massiv mit dieser außergewöhnlichen Möglichkeit und machte damit den niederländischen Verband Brein auf sich aufmerksam, der schließlich auf Unterlassung klagte (ZEIT ONLINE).

Das Gericht befand schon den Verkauf des Filmspelers als illegal – es handele sich beim Angebot des Mediaplayers nämlich um eine „öffentliche Wiedergabe“, die nur dem Rechteinhaber zustehe.

Darüber hinaus ist das EuGH-Urteil auch für die Filmspeler-Nutzer richtungsweisend.

In seiner Urteilsbegründung machte der Gerichtshof deutlich, dass auch sie keinen Schutz verdienten, weil sie „sich freiwillig und in Kenntnis der Sachlage zu einem kostenlosen und nicht zugelassenen Angebot geschützter Werke Zugang“ verschafften (tagesschau.de).

Obwohl das Urteil zunächst nur für die niederländische Website gilt, geraten damit aber auch weitere Streaming-Websites, wie die Homepages kinox.to, Streamcloud oder Kkiste, in Zugzwang.

Bisher hatten Nutzer, die stundenlang auf diesen Webseiten verweilten, kaum Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung zu befürchten. Ihre Aktivitäten im Netz konnten allein aus dem Grund, dass sie zwar illegal angebotene Inhalte konsumierten, diese aber nicht weiterverbreiteten, als weitestgehend sicher eingestuft werden.

Mit dem EuGH-Urteil hat sich dies nun frappierend geändert:

Im Plädoyer des Generalanwalts der EU hieß es sogar, dass jede Streaming-Aktivität im Netz als vorsätzliche, „anormale“ Handlung klassifiziert werden müsse. Demnach könne jeder Streamer durchaus einschätzen, dass er gerade ein unerlaubtes Angebot nutze, „ohne dafür eine wirtschaftliche Gegenleistung zu entrichten“.

In Konsequenz dessen wird die Justiz künftig gegen jegliche Streaming-Anbieter und deren Konsumenten verstärkt vorgehen. „Wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Streaming-Seite geht oder sich im Internet einen kostenlosen Bundesliga-Livestream sucht, obwohl er weiß, dass die Spiele eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem EuGH-Urteil höchstwahrscheinlich gegen das Urheberrecht“ (Benjamin Raue, Ordinarius für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier).

Die Aufgabe der Gerichte besteht fortan darin, herauszufinden, ob User die illegalen Streams bewusst (also vorsätzlich) nutzen. Falls dies der Fall sein sollte, könnten den Streamern schon bald Abmahnungen und Schadensersatzforderungen ins Haus flattern. Trotzdem kann es passieren, dass ein Streaming-Fan einmal versehentlich auf einer illegalen Seite landet.

Trotz des EuGH-Urteils gibt es aus Expertensicht noch keinen Grund zur Panik. Eine plötzliche Abmahnwelle wird derzeit noch ausgeschlossen.

Zum einen dürfte es für Rechteinhaber noch immer schwierig sein, illegale Nutzer ausfindig zu machen. Diese können nach wie vor nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden, die von den Betreibern der illegalen Websites in der Regel nicht gespeichert werden.

Zum anderen stehen Streamer auf der gerichtlichen Abschussliste längst noch nicht so weit oben wie die sogenannten „Filesharer“. Letztere nutzen Lieder oder Filme nicht nur illegal, sondern stellen diese auch anderen Nutzern kostenlos per Upload zur Verfügung.

Die New York Times schreibt diesen Sonntag in der Überschrift: „Trump Changed the Presidency, but It Has Also Changed Him“.

Während des Wahlkampfs warb Trump mit der Ankündigung, die Steuern zu senken und die Mittelschicht zu entlasten. Gleichzeitig sollten die amerikanischen Staatsschulden vollständig abgebaut werden (Trump will das in nur acht Jahren schaffen!). Eine clevere Umstellung der Bemessungsgrundlage (von der Quellenbesteuerung auf die sogenannte „destination-based corporate cash flow tax“ soll zudem die Möglichkeiten der Steuervermeidung drastisch einschränken. Ein ziemlich sperriger Begriff, man kann sich eine Art Mehrwertsteuer vorstellen, die auf jedes verkaufte Produkt in den USA erhoben wird. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Anders als bei einer reinen Mehrwertsteuer dürfen die Unternehmen die Löhne, die sie Mitarbeitern in den USA zahlen, steuerlich geltend machen.

Was das konkret bedeutet, wird am besten an einem Beispiel in ZEIT ONLINE im Februar deutlich: Würde VW für eine Million Euro Autos in den USA verkaufen und der Steuersatz 20 Prozent betragen, müsste der Konzern, sofern er nur in Europa produziert, 200.000 Euro Steuern zahlen. Beschäftigt er aber auch Mitarbeiter in den USA, denen er zusammen 500.000 Euro an Lohn zahlt, könnte er diese Summe von seinen Einnahmen abziehen. Es verblieben dann nur 500.000 Euro, die er versteuern müsste – und damit 100.000 Euro, die VW an den amerikanischen Fiskus zu entrichten hätte. Der politische Wille ist klar zu erkennen: Unternehmen, die für Arbeitsplätze in den USA sorgen, sollen vom Staat belohnt werden. Und nebenbei sollen Steueroasen ausgetrocknet werden.

Zudem versprachen sich einige Vertreter aus dem Trump-Lager, dass die damit einhergehende „border tax“, also die Besteuerung von Importen und die Freistellung von Exporten, das Handelsdefizit reduzieren würde – wenngleich dies aus theoretischer Sicht nicht unbedingt zu erwarten steht. Die Einführung von Sofortabschreibungen für Investitionsgüter (in Verbindung mit der Streichung der Absetzbarkeit von Fremdkapitalzinsen) sollte die steuerliche Bevorteilung von Fremdkapital beenden und die Normalverzinsung des Kapitals steuerfrei stellen.

Von den Haushaltszielen Entlastung, Schuldenabbau, Bekämpfung der Steuervermeidung, Reduktion des Handelsdefizits, Finanzierungsneutralität ist nur erstere übriggeblieben. Und diese soll für Unternehmen üppiger ausfallen als zunächst angenommen. Der Steuersatz (der Körperschaftsteuer auf Bundesebene) soll von jetzt 35% auf 15% (ursprünglich angekündigt waren 20%) sinken. Damit einhergehende Verluste beim Steueraufkommen sind dramatisch und machen einen Schuldenabbau unmöglich, da es bis dato keine Vorstellung einer plausiblen Gegenfinanzierung gibt. Die „border tax ist nicht mehr im Programm, die Umstellung von weltweiter auf territoriale Besteuerung wird hingegen tendenziell zu einer Ausweitung des Handelsdefizits führen. Zur Gleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital findet sich nichts in den Plänen.

Die Pläne lassen erkennen, welche Ziele der Präsident für vorrangig erachtet und welche nicht. Innerhalb der geplanten Entlastungen lassen sich Schwerpunkte erkennen: Unternehmen werden stärker entlastet als zunächst angekündigt. Zudem sollen eigentümergeführte Unternehmen zukünftig von dem niedrigen Körperschaftsteuersatz profitieren können, wovon vor allem reiche Steuer-Individuen (wie unter anderem Trump selbst) profitieren, ebenso wie die geplante Abschaffung der ObamaCare-Steuer. Hingegen wurde die ursprünglich angekündigte Vervierfachung des Freibetrags in der Einkommensteuer auf eine Verdoppelung reduziert – die Entlastung, von der anteilsmäßig vor allem Geringverdiener profitieren würden, fällt also geringer aus.

Auch das nach Wachstum und Entlastung weitere Ziel der Steuerreform, nämlich die Vereinfachung des Steuerrechts, wird voraussichtlich verfehlt. Aus sieben Einkommensintervallen (income brackets) sollen drei werden und einige Abzugsmöglichkeiten wegfallen; Details fehlen jedoch bislang. Zudem sollen wesentliche Abzugsmöglichkeiten (für Hypothekenzinsen, Spenden usw.) bestehen bleiben. Dass Unternehmenseigner ihr Einkommen unter der Körperschaftsteuer versteuern können, erschafft zudem eine attraktive Steuervermeidungsmöglichkeit, die umfangreiche Detailregelungen erfordern wird, soll es nicht zu einer Welle an Unternehmensneugründungen kommen, die einzig der Steuervermeidung dienen, was die geplante Reform schließlich vermeiden soll.

Es klingt zunächst alles gut, aber: Die Reform wird ein riesiges Loch in den amerikanischen Haushalt reißen – es werden vor allem diejenigen zu den Verlierern gehören, die auf einen starken Staat angewiesen sind.

Die „First Daughter“ – „Erste Tochter“ – der Vereinigten Staaten, ist nach Deutschland gekommen, um mit einigen der mächtigsten Frauen der Welt, darunter Kanzlerin Merkel und Königin Maxima, darüber zu sprechen, wie die Rolle der Frau in der Wirtschaft verbessert werden kann. Women20 ist Teil des Dialogprozesses der G20 – der Runde der führenden Industrie- und Schwellenländer. Das W20-Format bringt regelmäßig Vertreterinnen von Wirtschaft, Verbänden und Politik zusammen. Sie beraten darüber, wie die wirtschaftliche Lage von Frauen und ihre Stellung am Arbeitsmarkt verbessert werden kann und wie ihnen Wege ins Unternehmertum eröffnet werden können. Deutschland hat in diesem Jahr die G20-Präsidentschaft inne und richtet im Sommer den G20-Gipfel aus.

An der Veranstaltung im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft nahmen unter anderem auch die kanadische Außenministerin Chrystia Freeland und Christine Lagarde, die Chefin des Internationalen Währungsfonds, teil.

Hierbei richteten sich alle Augen auf Ivanka Trump. Ein Politstar im Blitzlichtgewitter der Fotografen. Ein Staatsbesuch ihres Vaters Donald könnte kaum mehr Wirbel verursachen als der Auftritt der 35-jährigen Geschäftsfrau, die im Weißen Haus in Washington ein eigenes Büro bezogen hat.

Für viele Beobachter spielt sie die Rolle der eigentlichen First Lady, weil die aktuelle Ehefrau Melania sich mit öffentlichen Auftritten zurückhält.

Ivanka Trump ist die Tochter des US-Milliardärs und jetzigen US-Präsidenten Trump und seiner ersten Frau Ivana. Im Kreis der mächtigsten Frauen der Welt, zu denen sie zweifellos inzwischen zählt, hält sich Ivanka Trump bestens – ganz buchstäblich. Aufrechter sitzt niemand in der Runde, sie ist aufmerksam, wirkt keine Sekunde abwesend, lächelt, nickt und klatscht an exakt den richtigen Stellen und spricht überlegt. Zur Kanzlerin hielt sie engen Blickkontakt.
Die Tochter des US-Präsidenten hat sich bei Siemens in Berlin über die duale Ausbildung in Deutschland informiert, ein weltweit einzigartiges Ausbildungssystem. Sie freue sich, die im Weißen Haus begonnene Unterhaltung hierüber nun fortzusetzen, sagte die First Daughter im Gespräch mit Siemens-Chef Joe Kaeser. Trump unterhielt sich engagiert mit Studenten eines internationalen Mechatronik-Ausbildungszweigs, stellte Fragen und bewunderte Maschinen.

Zum Ende ihres 20-minütigen Rundgangs im Ausbildungszentrum probierte Frau Trump eine von Studenten entwickelte Kaffeemaschine aus.

Bundeskanzlerin Merkel hob bei der Veranstaltung Ivanka Trumps Engagement für Frauen im Rahmen politischer Prozesse der 19 Staats- und Regierungschefs von Industrie- und Schwellenländern sowie der Europäischen Union als Institution hervor. Sie dankte Frau Trump für die Initiative, in die G20 einen Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen in Entwicklungsländern einzubringen.

Die Kanzlerin, so wird spekuliert, wolle über die Tochter Themen befördern, für die sich der Vater womöglich weniger interessiert. Dazu werden die Umwelt- und die Frauenpolitik gezählt.

Die First Daughter bedankte sich in einer Reihe von Tweets für ihre Erlebnisse in Berlin und zeigte sich beeindruckt vom Besuch des Holocaust-Mahnmals. Sie sei von der Geschichte des Mahnmals, das an die sechs Millionen jüdischen Opfer der NS-Zeit erinnert, „tief bewegt“, so ihre Botschaft in dem sozialen Netzwerk. Ivanka Trump bedankte sie sich Merkel für den „unglaublichen Panel“ von versierten Frauen bei dem internationalen Gipfel.

Wofür Ivanka Trump politisch steht, war und ist bis dato wenig bekannt, zumal sie vor dem Wahlkampf ihres Vaters kaum als Akteurin in Erscheinung getreten war. Nun aber kommt ihr offenbar eine wichtige Rolle als Vermittlerin im Weißen Haus zu.

Das ist auch Angela Merkel aufgefallen – spätestens als sie bei ihrem jüngsten Besuch in Washington neben der 35-Jährigen zum Essen platziert wurde. In Regierungskreisen heißt es jetzt: „Will man etwas bei dem Vater erreichen, sollte man den Weg über die Tochter wählen“.

Das Eis zwischen den First Ladies – Kanzlerin Merkel und Frau Trump – scheint nach anfänglichen Irritationen getaut zu sein.

Womöglich lassen sich über „Frauenpower“ die etwas angefröstelten deutsch-amerikanischen Beziehungen doch noch retten.

 

 

Google ist so überzeugt vom Potenzial kluger Maschinen, dass der Konzern vor einiger Zeit in ein Open-Source-Projekt umgewandelt hat. Dadurch ist ein guter Teil der Google-Forschungen nun öffentlich zugänglich und können von Wissenschaftlern genutzt werden. Der Konzern erhofft sich dadurch noch schnelle Fortschritte.

Bereits jetzt ist erkennbar, dass kluge Maschinen immer mehr Aufgaben übernehmen, die bislang von Menschen verrichtet wurden. Selbst wenn der Pflegeroboter für Altenheime, an dem die Japaner arbeiten, noch weit entfernt scheint, drängen Software und Computer doch bereits immer weiter in die Arbeitswelt vor: Buchhalter, Steuerberater und Sekretärinnen werden schon jetzt immer häufiger von Programmen (z.B. Sprachprogrammen) ersetzt, die ständig dazulernen – ohne jemals müde zu werden.

Manche Experten sind überzeugt, dass eine neue industrielle Revolution bevorsteht. Nur geht es dieses Mal nicht darum, die menschliche Muskelkraft durch Maschinen zu ersetzen, sondern das Gehirn. „Es ist wie damals, als es die ersten Dampfmaschinen gab und die Menschen ein Wett-Tauziehen veranstalteten, wer stärker ist. Als das erste Mal eine Dampfmaschine gewann, war es vorbei. Der Mensch hatte nie wieder eine Chance“ (Geoffrey Hinton).

Hintons Ansatz, das menschliche Gehirn nachzubauen, genannt Deep Learning, basiert dabei auf einer radikalen Theorie: dass die menschliche Intelligenz auf einige sehr wenige Algorithmen, vielleicht sogar nur auf einen einzigen Algorithmus zurückgeht. Lange glaubte man das Gegenteil, dass es Tausende Quellen geben müsste und dass, wer künstliche Intelligenz schaffen will, entsprechend jeweils komplexe Computersysteme bauen müsste für jede Eigenschaft: Sprache, Logik, Sehen.

Die Theorie vom singulären Algorithmus dagegen basiert auf Experimenten, die vermuten lassen, dass die Gehirnregion, die Sehimpulse von den Augen verarbeitet, auch Hörimpulse von den Ohren verarbeiten kann. Zwar funktioniert das nicht bei Erwachsenen, sondern nur in einem sehr frühen Entwicklungsstadium, aber die Forscher ziehen daraus die Schlussfolgerung, dass das menschliche Gehirn letztlich eine lernfähige Universalmaschine ist.

Seit Jahren wird im Silicon Valley an nichts intensiver gearbeitet als daran, Maschinen klüger zu machen. Das sogenannte Machine Learning ist der Kern vieler technologischer Sprünge: Unsere Smartphones verstehen Sprache, Roboter können ihre Umgebung besser erkennen und interpretieren, Computer können ein menschliches Genom entschlüsseln, Autos lernen, autonom zu fahren.

Aber das sind nur erste Schritte. Inzwischen wird überall, wo Maschinen im Einsatz sind, daran gearbeitet, sie intelligenter und selbstständiger zu machen. Nicht nur bei Google, sondern auch bei Siemens oder Bosch, Mercedes-Benz oder Zalando. Denn die Zukunft vieler deutscher Kernindustrien vom Autobau bis zur Robotik hängt davon ab, wer die klügsten Maschinen bauen kann. Wer in der Industrie 4.0 und im „Internet der Dinge“ federführend sein will, muss sich vor allem mit Maschinenintelligenz auskennen.

Google hat dabei auf einigen Gebieten einen Vorsprung, nicht zuletzt bei selbstfahrenden Autos: Dem Roboter am Steuer werden Verkehrssituationen nicht einprogrammiert, er lernt sie vor allem selbstständig, indem die Maschine Millionen von Kilometern im Simulator fährt. „Machine Learning ist derzeit ein Hammer für viele Nägel“ (Christian Plagemann). Plagemann ist ein deutscher Ingenieur, der bei dem Online-Riesen an virtueller Realität forscht.

Schon vor Jahrzehnten hatte Hinton erste Theorien mit einer radikalen Idee formuliert: Dass es möglich sein muss, Maschinen beizubringen, so wie ein menschliches Gehirn zu lernen, zu verstehen – und zu denken. Seine Ideen galten lange als „schwarze Kunst“ durchgeknallter Querdenker. Inzwischen aber werden die Wissenschaftler gefeiert als Stars, als Avantgarde der Forschung, die auf dem Weg ist, intelligente Maschinen zu schaffen.

Wenn ein Computer heute in der Lage ist, wenn man ihm Katzenbilder vorhält, diese nach geraumer Zeit wiederzuerkennen, wo werden wir dann in zehn oder noch mehr Jahren sein?!

Große Veränderungen stehen uns bevor. Wenn man in einer Revolution lebt, bemerkt man es nicht. Wir sind mittendrin. Was unsere Nachfahren wohl über uns lesen und denken werden? Was wird in den Geschichtsbüchern stehen?

Jesus, die Fakten! Um ehrlich zu sein: Es gibt Hinweise! Man kann spekulieren über die Geburt, das Leben und den Tod unseres Religionsbegründers. Ja, auch über die Tatsache, ob er die Kreuzigung wirklich überlebt hat. In transzendentem, religiösen Sinne, also aus Sicht der Kirche, ist dies ohnehin unbestritten. Wir feiern schließlich mit dem Osterfest die Auferstehung des Heilandes. Und jeder gebildete Mensch weiß mittlerweile, dass Symbole wie Osterhase und Ostereier nicht in der Bibel vorkommen, sondern vielmehr Überbleibsel eines heidnischen Brauches des Frühlingsfestes sind. Soweit! Fangen wir mit dem Jahr 2017 „nach Christus“ an.

Bereits Jesu Geburt wirft Fragen auf. Der Evangelist Lukas erzählt von jener in Bethlehem: Zu jener Zeit soll ein Stern am Himmel den Menschen des Orients die Ankunft eines Königs angezeigt haben. Nach Berechnungen heutiger Wissenschaftler gab es damals eine Planetenkonstellation, die eine sehr starke Symbolik gehabt haben muss. Allerdings nicht im Zeitpunkt null (es gibt kein Jahr null!), sondern sechs Jahre zuvor. Wurde Jesus also sechs Jahre vor dem Beginn unserer Zeitrechnung geboren?

Andere Fakten sprechen ebenfalls für diese Datierung: Als Jesus geboren wurde, soll laut Bibel König Herodes Judäa regiert haben. Dieser starb jedoch bereits im Jahr vier vor Christus, das gilt als sicher. Hieraus ergibt sich, dass Jesus mindestens vier Jahre vor Beginn der christlichen Zeitrechnung geboren worden sein muss. Genauer gesagt gehen Wissenschaftler heute von vier bis sieben Jahren vor unserer Zeitrechnung, also vor „Christi Geburt“ aus.

Es ist also sehr gut möglich, dass es sich bei dem Himmelsereignis im Jahr sechs vor Christus um den „Stern von Bethlehem“ gehandelt hat. Es tauchten die Planeten Jupiter und Saturn im Sternzeichen Widder auf. Dieses Sternzeichen galt als Symbol für das Königreich des Herodes. Jupiter war der Planet der Könige. Saturn verkündete die Ankunft eines edlen Menschen.

Über das Leben Jesu ist nur wenig bekannt. Er ist vermutlich in Nazareth, im heutigen Israel, geboren und hat dort gelebt, bis er ungefähr 30 Jahre alt war. Danach hielt er sich, soweit bekannt, im Fischerdorf Kapernaum auf – gemeinsam mit seinen Jüngern. Jesus zog als Wanderprediger umher. Mit seiner Ausstrahlung begeisterte er die Menschen. Seine Anhängerschaft wuchs.

Schon bald machte sich Jesus mit seinem unkonventionellen Verhalten Feinde: So erließ er zum Beispiel Verbrechern und Prostituierten die Sünden, ein unglaublicher Vorgang für die damalige Zeit. Für den Hohepriester des jüdischen Glaubens, der als oberste religiöse Instanz im Tempel diente, war Jesu Handeln eine Neuinterpretation der Regeln und Gesetze des jüdischen Glaubens. Nicht einmal der Hohepriester selbst durfte sich das anmaßen.

In der Pessachwoche, am Tag, den wir Palmsonntag nennen, ritt Jesus laut Bibel auf einem Esel von Osten her in die Stadt Jerusalem – genau wie es die Messias-Prophezeiung eines jüdischen Propheten vorhergesagt hatte. Jerusalems Straßen waren überfüllt mit Menschen, sie feierten Jesus bei seiner Ankunft als den Messias. Jesus protestierte gegen bestehende Tempelregeln. Als er verkündete, die Stimme Gottes zu sein, war sein Todesurteil besiegelt. Man vermied eine Verhaftung am Tage, um schwere Ausschreitungen zu verhindern.

Nach dem letzten Abendmahl fand bekanntlich im Garten Gethsemane im Schutze der Nacht die Verhaftung Jesu durch die Tempelwachen statt. Sie brachten ihn vor den Hohepriester, der Jesus aber aufgrund der Gesetze der römischen Besatzungsmacht nicht verurteilen durfte. Deshalb wurde Jesus Pontius Pilatus – dem römischen Statthalter – übergeben. Für diesen war er lediglich ein Unruhestifter, der beseitigt werden musste. Pilatus verurteilte Jesus zum Tod am Kreuz.

Starb jener aber tatsächlich am Kreuz? Sein Körper wurde in das Höhlengrab gebracht. Als Frauen Tage später sein Grab öffnen wollten, um den Leichnam zu salben, war dieser verschwunden. Die Verfasser der Evangelien erklären das mit der Auferstehung: Jesu habe den Tod überwunden. Forscher haben Hinweise entdeckt, dass Jesus seine Kreuzigung tatsächlich überlebt haben könnte. Eine Pflanze namens Alraune war schon zu Zeiten Jesu bekannt. Sie wurde meist in Essig verdünnt und konnte einen Menschen wie tot erscheinen lassen. Tatsächlich erzählt die Bibel von einer römischen Wache, die Jesus in seinen letzten Minuten am Kreuz einen in Essig getränkten Schwamm zum Mund reichte und ihn davon trinken ließ.

Im Falle des Überlebens – wohin konnte Jesus gehen? Im Westen war er vor den Römern nicht sicher, blieb nur der Weg Richtung Osten: nach Persien, Afghanistan oder Indien. In der Region Kaschmir (heutiges Grenzgebiet zwischen Indien und Pakistan) gibt es ein Volk, das behauptet, Jesus hätte bei ihm bis zu seinem Tod im Jahre 80 nach Christus gelebt und sei auch dort begraben. Einige Historiker halten diese These für wahrscheinlich.

Angeblich – so die Überlieferung – kam im ersten Jahrhundert ein Mann aus Judäa nach Kaschmir. Dieser soll heilende Kräfte gehabt haben, weshalb die Einheimischen ihn Yuz Assaf – „Heiler“ – nannten. Und im Tempel von Solomon in Kaschmir gibt es eine in Stein gemeißelte Inschrift, die besagt, dass jener Yuz Assaf im Jahre 50 nach Christus behauptete, Jesus zu sein.

So erzählen es die Alten. In diesem Sinne: Frohe Ostern!

Der Großvater des jetzigen Diktators war einst Waffenbruder von Mao Tse-tung, der ihn im Koreakrieg (1950–1953) mit Millionen Soldaten gegen Südkorea und die USA unterstützte. Seither waren beide Staaten enge Verbündete. Doch die Nachbarn China und Nordkorea sind sich nicht mehr grün. Chinas Politiker fehlen bei den Feiern. Stattdessen warnen Wu und Südkoreas Außenpolitiker gemeinsam den nordkoreanischeDiktator.

Man sehe Provokationen durch einen erneuten unterirdischen Atomwaffentest oder einen weiteren Raketenabschuss nicht untätig zu. Das chinesische Parteiblatt „Global Times“ schrieb, dass Pekings Führung zu neuen Sanktionen im Rahmen der UN bereit sei, „wie sie zuvor noch nie gesehen wurden“.

Als Möglichkeit nannte die Zeitung, „Ölexporte nach Nordkorea zu drosseln“, wenn Pjöngjang jetzt nicht „auf die Bremse tritt“. Die Regierung wisse dafür Chinas Gesellschaft hinter sich. Kims Politik sei zur wachsenden „strategischen Bedrohung“ geworden.

Noch nie hat die koreanische Halbinsel so nahe vor einem militärischen Zusammenstoß gestanden, seit Nordkorea vor elf Jahren seine erste Atomwaffe getestet hatte. Man ertrage „es kaum noch, dieses ununterbrochene Problem vor seiner Haustür zu haben“, so Peking.

Solche Warnungen sind erste Anzeichen, dass die chinesische Regierung tatsächlich Druck auf Kim ausüben will, damit dieser keinen Showdown mit den USA wagt. Gleichzeitig berichten südkoreanische Militärs, China ziehe an seiner Grenze zu Nordkorea Truppen zusammen.

Bei einem Telefonat zwischen Staatschef Xi Jinping und US-Präsident Donald Trump versicherte Xi, dass Peking eine atomwaffenfreie koreanische Halbinsel wolle. Der Konflikt solle aber mit friedlichen Mitteln gelöst werden. China wolle sich mit den USA in dieser Frage abstimmen.

Es gibt Hinweise, dass sich China aus eigenem Interesse in die neue Koalition einreiht, die Nordkorea in einem ersten Schritt von seinen Tests abbringen und dann an den Verhandlungstisch zwingen will, bevor es zum Konflikt kommt.

So wies Chinas Zoll am Tag des Xi-Trump-Gipfels die Reedereien des Landes an, alle beladenen Kohlefrachter aus Nordkorea, die schon in chinesischen Häfen ankerten, zurückzuschicken. Eine ganze Flotte sei inzwischen in Richtung des nordkoreanischen Hafens Nampo unterwegs (Reuters).

Peking hatte Ende Februar als neue Sanktion einen völligen Einfuhrstopp für Kohle bis Ende 2017 verhängt. China hat hierbei die größte Rolle bei den Sanktionen. Nach Angaben des Internationalen Handelszentrums, ein gemeinsames Organ der Welthandelsorganisation (WTO) und der Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD), liefen 2016 91,5 Prozent des gesamten nordkoreanischen Außenhandels über China. Der Umfang dessen beträgt sechs Milliarden Dollar.

Chinas Medien nannten die US-Luftangriffe auf Syrien eine Warnung auch an Pjöngjang und enthielten sich aller Kritik an dem Militärschlag der Amerikaner. Auch die Entsendung eines Marineverbands mit dem Flugzeugträger „USS Carl Vinson“ in den westlichen Pazifik wurde von Peking nicht kommentiert.

Zum Geburtstag von Kim Jong-Uns Großvater sollen die US-Kriegsschiffe in den Gewässern der koreanischen Halbinsel eintreffen.

Pjöngjang zeigt sich offiziell gänzlich unbeeindruckt. Ein Sprecher des nordkoreanischen Außenministeriums sagte der staatlichen Agentur KCNA zufolge, Nordkorea sei bereit, jede Art des Krieges zu führen, den sich die USA wünschten, wenn sie eine Militäraktion wagen und einen Präventivschlag oder eine Beseitigung des Hauptquartiers ausführen sollten.

US-Präsident Donald Trump hat die Möglichkeit eines Präventivschlags gegen das nuklear bewaffnete Nordkorea angedeutet.

Problem: das Atomwaffen- und Raketenprogramm des Landes ist so weit gediehen, dass selbst ein eng begrenzter Angriff auf das Land mit unkalkulierbaren Risiken verbunden wäre. Und die jüngsten technologischen Entwicklungen Nordkoreas legen nahe, dass das Land dabei ist, sich noch besser gegen einen amerikanischen Erstschlag zu wappnen.

Im Februar sorgte Nordkorea mit dem Test einer Mittelstreckenrakete des Typs KN-15 für Aufsehen. Die KN-15 besitzt einen Feststoffantrieb; jener könnte das nordkoreanische Regime noch schwieriger angreifbar machen als ohnehin schon.

Nordkoreas bisher bekannte Flüssigtreibstoff-Raketen gelten als relativ veraltet (SPON). Sie besitzen zwei Tanks: Einer enthält den Brennstoff, der andere flüssigen Sauerstoff. Wird beides vermischt und entzündet, schießt die Rakete auf einem Feuerstrahl in den Himmel. Allerdings können die explosiven Flüssigkeiten nur begrenzte Zeit im Innern einer Rakete gelagert werden, der Transport eines betankten Systems ist heikel bis unmöglich. Deshalb müssen insbesondere größere Flüssigkeitsraketen unmittelbar vor dem Einsatz betankt werden. Sie sind dadurch verwundbar für präventive Angriffe.