Die Grauzone wird pechschwarz: Nach Lust und Laune Filme zu streamen, kann zukünftig ein Unterfangen mit schwerwiegenden gerichtlichen Folgen werden. So das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 26.04.2017.

Demnach können ab sofort nicht mehr nur Internetnutzer, die illegale Angebote ohne Rechte ins Netz stellen, sondern auch die Streamer selbst zur Rechenschaft gezogen werden – selbst wenn sie etwaige Filme oder Sendungen nicht dauerhaft herunterladen.

In dem konkreten Fall, den der EuGH verhandelte, ging es zunächst um einen niederländischen Anbieter namens Filmspeler – doch, Experten zufolge, wird das Urteil des EuGHs zwangsläufig auch weitere Streaming-Dienste betreffen.

Die Website offerierte eine Multimedia-Box für den Fernseher, auf der zusätzliche Programme installiert waren. Dank dieser speziellen Add-Ons konnten die Besitzer nicht nur auf legale, kostenlose Streams, sondern auch auf das Angebot illegaler Streamingsiten zugreifen. Filmspeler warb im Internet massiv mit dieser außergewöhnlichen Möglichkeit und machte damit den niederländischen Verband Brein auf sich aufmerksam, der schließlich auf Unterlassung klagte (ZEIT ONLINE).

Das Gericht befand schon den Verkauf des Filmspelers als illegal – es handele sich beim Angebot des Mediaplayers nämlich um eine „öffentliche Wiedergabe“, die nur dem Rechteinhaber zustehe.

Darüber hinaus ist das EuGH-Urteil auch für die Filmspeler-Nutzer richtungsweisend.

In seiner Urteilsbegründung machte der Gerichtshof deutlich, dass auch sie keinen Schutz verdienten, weil sie „sich freiwillig und in Kenntnis der Sachlage zu einem kostenlosen und nicht zugelassenen Angebot geschützter Werke Zugang“ verschafften (tagesschau.de).

Obwohl das Urteil zunächst nur für die niederländische Website gilt, geraten damit aber auch weitere Streaming-Websites, wie die Homepages kinox.to, Streamcloud oder Kkiste, in Zugzwang.

Bisher hatten Nutzer, die stundenlang auf diesen Webseiten verweilten, kaum Verfolgung wegen Urheberrechtsverletzung zu befürchten. Ihre Aktivitäten im Netz konnten allein aus dem Grund, dass sie zwar illegal angebotene Inhalte konsumierten, diese aber nicht weiterverbreiteten, als weitestgehend sicher eingestuft werden.

Mit dem EuGH-Urteil hat sich dies nun frappierend geändert:

Im Plädoyer des Generalanwalts der EU hieß es sogar, dass jede Streaming-Aktivität im Netz als vorsätzliche, „anormale“ Handlung klassifiziert werden müsse. Demnach könne jeder Streamer durchaus einschätzen, dass er gerade ein unerlaubtes Angebot nutze, „ohne dafür eine wirtschaftliche Gegenleistung zu entrichten“.

In Konsequenz dessen wird die Justiz künftig gegen jegliche Streaming-Anbieter und deren Konsumenten verstärkt vorgehen. „Wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Streaming-Seite geht oder sich im Internet einen kostenlosen Bundesliga-Livestream sucht, obwohl er weiß, dass die Spiele eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem EuGH-Urteil höchstwahrscheinlich gegen das Urheberrecht“ (Benjamin Raue, Ordinarius für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier).

Die Aufgabe der Gerichte besteht fortan darin, herauszufinden, ob User die illegalen Streams bewusst (also vorsätzlich) nutzen. Falls dies der Fall sein sollte, könnten den Streamern schon bald Abmahnungen und Schadensersatzforderungen ins Haus flattern. Trotzdem kann es passieren, dass ein Streaming-Fan einmal versehentlich auf einer illegalen Seite landet.

Trotz des EuGH-Urteils gibt es aus Expertensicht noch keinen Grund zur Panik. Eine plötzliche Abmahnwelle wird derzeit noch ausgeschlossen.

Zum einen dürfte es für Rechteinhaber noch immer schwierig sein, illegale Nutzer ausfindig zu machen. Diese können nach wie vor nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden, die von den Betreibern der illegalen Websites in der Regel nicht gespeichert werden.

Zum anderen stehen Streamer auf der gerichtlichen Abschussliste längst noch nicht so weit oben wie die sogenannten „Filesharer“. Letztere nutzen Lieder oder Filme nicht nur illegal, sondern stellen diese auch anderen Nutzern kostenlos per Upload zur Verfügung.