Reden von ausländischen Staatsgästen vor dem US-Kongress werden nur guten Freunden gewährt und sind eine feierliche Angelegenheit. Und der französische Präsident Emmanuel Macron fing seine Ausführungen gestern denn auch mit den tiefen historischen Beziehungen an, die sein Land mit den USA verbinden. „Frankreich hat mit Herz und Hand an der Geschichte dieser großen Nation teilgenommen, von den ersten Anfängen an“, sagte er und erinnerte damit an den französischen Beitrag zum amerikanischen Unabhängigkeitskampf.

Der französische Staatschef hat in einer Rede vor dem US-Kongress ein leidenschaftliches Plädoyer gegen den Nationalismus und für die globale Zusammenarbeit gehalten. Es brauche einen „starken Multilateralismus“. Die USA forderte er dazu auf, an einem Ausbau und einer Neudefinition der internationalen Zusammenarbeit mitzuwirken.

Die Vereinigten Staaten hätten den Multilateralismus einst begründet. Sie müssten nun helfen, ihn zu bewahren und neu zu erfinden. Wenn die globale Gemeinschaft jetzt nicht mit Dringlichkeit handle, dann würden multilaterale Institutionen wie die UN und die Nato nicht länger existieren und nicht mehr ihren „stabilisierenden Einfluss ausüben“ können.

Mit seiner Rede stellte sich Macron gegen die Abschottungspolitik von US-Präsident Donald Trump. Der französische Staatschef warb auch eindringlich für den globalen Umweltschutz und das Pariser Abkommen gegen die Erderwärmung. Präsident Trump hatte im vergangenen Jahr den Ausstieg aus dem Abkommen angekündigt. Hinsichtlich der Klimapolitik sagte Macron, er sei zuversichtlich, dass die USA dem Pariser Weltklimaabkommen wieder beitreten werden. „Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, unseren Planeten wieder großartig zu machen und neue Jobs und neue Möglichkeiten zu schaffen, während wir unsere Erde schützen“, sagte er. Sollte sich die globale Erwärmung fortsetzen, gebe es „keinen Plan B“, wie Macron hinzufügte.

Ein wichtiges Thema bei Macrons Besuch in Washington und seinen Gesprächen mit US-Präsident Donald Trump ist das Atomabkommen mit dem Iran, das der französische Präsident wie auch Deutschland und Großbritannien retten will. Das Abkommen sollte man nicht aufgeben, wenn man nichts Substanzielleres habe, sagte Frankreichs Präsident.

Macron erwähnte auch den großen Respekt, den etwa der amerikanische Gründervater Benjamin Franklin für den französischen Aufklärungsphilosophen Voltaire gehegt habe. Als Franklin Voltaire in Frankreich besuchte, hätten beide sich umarmt und geküsst, sagte Macron und fügte schelmisch hinzu: „Erinnert Sie das an etwas?“ Damit spielte er auf die vielen auch körperlichen Freundschaftsgesten zwischen ihm und dem amerikanischen Präsidenten an, die beide in den vorangegangenen zwei Tagen öffentlich zelebriert hatten, um ihr gutes persönliches Verhältnis zu unterstreichen. Eine Bemerkung, die ihm die ersten Lacher im Kongress einbrachte.

Je länger Macrons Rede jedoch andauerte, desto deutlicher wurde: Der französische Präsident war nicht nur vor beide Häuser des Kongresses gekommen, um den Amerikanern zu schmeicheln. Vielmehr ging er sehr eindringlich auf ein Thema ein, das schon seine Rede vor dem Europäischen Parlament geprägt hatte und das Macron umtreibt: die Gefährdung von Freiheit und Demokratie in einer immer unsicherer werdenden Welt. Und die Herausforderungen für die liberale Weltordnung, die der Westen nach dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut hat.

Je länger Macron redete, desto deutlicher wurde, dass der französische Präsident hier nicht nur eine Abrechnung mit den antiglobalen Populismen in Europa vorlegte, sondern auch mit dem Trumpismus – ohne den US-Präsidenten jedoch direkt anzugreifen. „Macrons Ansprache ist eine subtile Widerrede gegen Trumps America-First-Vision“ (CBS News). Immer weniger subtil, je länger die Rede andauerte. Macron hatte auch die Idee eines Handelskrieges gegeißelt.

„Wir haben diese Regeln geschrieben, wir sollten sie befolgen“ (Emmanuel Macron).

Macron hielt sich seit Montag dieser Woche zu einem dreitägigen Staatsbesuch in Washington auf. Er ist der erste französische Präsident seit mehr als zehn Jahren, der eine Rede vor dem Kongress hielt.

Er kanzelte seine Kritiker scharf ab, die, wie der linke Volkstribun Jean-Luc Mélenchon, die Rede boykottieren und lieber auf dem Place de la République in Paris protestieren. Mélenchon sieht sich als Revolutionär, der mit seiner Bewegung „Das unbeugsame Frankreich“ zum Sturz des Präsidialregimes (VI. Republik) und zum Widerstand gegen die geplante Arbeitsrechtsreform aufruft. Macron kontert Mélenchon mit dem Verweis auf den Revolutionär Mirabeau: „Ich glaube nicht, dass er sein parlamentarisches Mandat so schnell vernachlässigt hätte“.

Über dem Präsidenten können die etwa achthundert versammelten Volksvertreter während der Rede das berühmte Gemälde betrachten, das die Generalstände abbildet, die König Ludwig XVI. in Versailles einberufen hatte. Auch der Saal, eng besetzt, atmet – wovon auch der Staub auf den Polstersitzen zeugt – französische Geschichte. Er wurde nach dem deutsch-französischen Krieg 1870/71 und der damit verbundenen Demütigung gebaut, welche die Ausrufung des deutschen Kaiserreiches im Spiegelsaal des Schlosses für die Franzosen bedeutete. In Paris konnte das Parlament damals nicht tagen, weil in der Hauptstadt der Aufstand der Pariser Kommune tobte. So wurden die ersten Kapitel der III. Französischen Republik vor der königlichen Kulisse geschrieben.

Ohne zu zögern, weist der Präsident in seiner Rede darauf hin, dass Frankreich von neuem eine historisch entscheidende Phase durchlebe, „Stunden, die aus der Möglichkeit (einer Präsidentenrede) eine Notwendigkeit werden lassen“. Macron spielt darauf an, dass er seinen Premierminister nicht entmachten wolle, sondern große Erwartungen an seine Arbeit richte. Der Premierminister habe die Aufgabe, die Regierung zu leiten.

Damit reagierte Macron indirekt auf den Vorwurf, er entmachte seinen Premierminister, weil er am Tag vor der ersten Regierungserklärung mit Vertrauensabstimmung an diesem Dienstag eine Rede halte. Macron kann sich auf berühmte Vorbilder berufen. Republikgründer Charles de Gaulle ließ es sich nicht nehmen, sich in einer damals noch vorgelesenen Rede an die Volksvertreter zu wenden. Auch François Mitterrand und Jacques Chirac pflegten das Ritual.

Macron aber gibt nicht nur die großen Linien seines Mandats vor („keine halbherzigen Reformen“). Er kündigt an, dass er mit einem Wahlkampfversprechen Ernst machen will. Ein Drittel der Parlamentarier sollen eingespart werden. Das bedeutet, dass in fünf Jahren statt 577 nur noch 400 Abgeordnete der Nationalversammlung angehören sollen. Macron wünscht sich, dass die gesundgeschrumpften Kammern weniger Gesetze verabschieden.

In den vergangenen Jahren sei ein Übermaß an Gesetzesbestimmungen produziert worden. „Unsere Gesellschaft ist zu komplex und verändert sich zu schnell“, mahnt der Präsident. Damit die Zusammensetzung der Nationalversammlung künftig besser die politischen Kräfte im Land widerspiegelt, verspricht er „eine Dosis Verhältniswahlrecht“ einzuführen. Bislang gilt bei den Parlamentswahlen nur das Mehrheitswahlrecht. Das bedeutet, dass bei den nächsten Wahlen bündnisunfähige Parteien wie der Front National (FN) mit mehr Sitzen rechnen können.

Macron wiederholte seinen Wunsch, die politischen Sitten durch strikte Ethik- und Transparenzregeln zu verändern. Das von der Justizministerin vorbereitete Gesetz werde den Erneuerungsprozess voranbringen. „Aber niemand ist tadellos. Perfektion gibt es nicht“, warnte Macron.

Das Pendel dürfe jedoch nicht zu stark ausschlagen und dazu führen, dass das Aufdecken von Skandalen überhandnehme. Der Präsident versprach, die Sondergerichtsbarkeit für Minister, den Cour de Justice de la République, abzuschaffen.

Das Recht für den Präsidenten, sich direkt an das Parlament zu wenden, ist noch jung. Es wurde mit einer von Nicolas Sarkozy im Juli 2008 angestrengten Verfassungsänderung eingeführt. Zuvor war das Verhältnis zwischen Präsident und Parlamentariern vom historisch begründeten Misstrauen beherrscht, der „republikanische Monarch“ könne eine monarchische Restauration anstreben. Diese Phantasien wirken bis heute nach.

Auch Macron steht inzwischen im Verdacht, als Alleinherrscher dem Land seinen Willen aufzwingen zu wollen. Dieser kündigte an, die seit den Terroranschlägen im November 2015 herrschende Notstandsregelung mit erweiterten Befugnissen für Polizei und Geheimdienste im Herbst beenden zu wollen.

Ein neues Sicherheitsgesetz soll die Notstandsgesetze ersetzen. Ob damit etwas besser oder sicherer wird, bleibt abzuwarten. War es vor Jahren noch das „Übermaß an Gesetzesbestimmungen“, so herrscht heute offensichtlich die Auffassung: „Aus Alt mach Neu!“.

 

 

Die New York Times schreibt diesen Sonntag in der Überschrift: „Trump Changed the Presidency, but It Has Also Changed Him“.

Während des Wahlkampfs warb Trump mit der Ankündigung, die Steuern zu senken und die Mittelschicht zu entlasten. Gleichzeitig sollten die amerikanischen Staatsschulden vollständig abgebaut werden (Trump will das in nur acht Jahren schaffen!). Eine clevere Umstellung der Bemessungsgrundlage (von der Quellenbesteuerung auf die sogenannte „destination-based corporate cash flow tax“ soll zudem die Möglichkeiten der Steuervermeidung drastisch einschränken. Ein ziemlich sperriger Begriff, man kann sich eine Art Mehrwertsteuer vorstellen, die auf jedes verkaufte Produkt in den USA erhoben wird. Allerdings mit einem entscheidenden Unterschied: Anders als bei einer reinen Mehrwertsteuer dürfen die Unternehmen die Löhne, die sie Mitarbeitern in den USA zahlen, steuerlich geltend machen.

Was das konkret bedeutet, wird am besten an einem Beispiel in ZEIT ONLINE im Februar deutlich: Würde VW für eine Million Euro Autos in den USA verkaufen und der Steuersatz 20 Prozent betragen, müsste der Konzern, sofern er nur in Europa produziert, 200.000 Euro Steuern zahlen. Beschäftigt er aber auch Mitarbeiter in den USA, denen er zusammen 500.000 Euro an Lohn zahlt, könnte er diese Summe von seinen Einnahmen abziehen. Es verblieben dann nur 500.000 Euro, die er versteuern müsste – und damit 100.000 Euro, die VW an den amerikanischen Fiskus zu entrichten hätte. Der politische Wille ist klar zu erkennen: Unternehmen, die für Arbeitsplätze in den USA sorgen, sollen vom Staat belohnt werden. Und nebenbei sollen Steueroasen ausgetrocknet werden.

Zudem versprachen sich einige Vertreter aus dem Trump-Lager, dass die damit einhergehende „border tax“, also die Besteuerung von Importen und die Freistellung von Exporten, das Handelsdefizit reduzieren würde – wenngleich dies aus theoretischer Sicht nicht unbedingt zu erwarten steht. Die Einführung von Sofortabschreibungen für Investitionsgüter (in Verbindung mit der Streichung der Absetzbarkeit von Fremdkapitalzinsen) sollte die steuerliche Bevorteilung von Fremdkapital beenden und die Normalverzinsung des Kapitals steuerfrei stellen.

Von den Haushaltszielen Entlastung, Schuldenabbau, Bekämpfung der Steuervermeidung, Reduktion des Handelsdefizits, Finanzierungsneutralität ist nur erstere übriggeblieben. Und diese soll für Unternehmen üppiger ausfallen als zunächst angenommen. Der Steuersatz (der Körperschaftsteuer auf Bundesebene) soll von jetzt 35% auf 15% (ursprünglich angekündigt waren 20%) sinken. Damit einhergehende Verluste beim Steueraufkommen sind dramatisch und machen einen Schuldenabbau unmöglich, da es bis dato keine Vorstellung einer plausiblen Gegenfinanzierung gibt. Die „border tax ist nicht mehr im Programm, die Umstellung von weltweiter auf territoriale Besteuerung wird hingegen tendenziell zu einer Ausweitung des Handelsdefizits führen. Zur Gleichbehandlung von Fremd- und Eigenkapital findet sich nichts in den Plänen.

Die Pläne lassen erkennen, welche Ziele der Präsident für vorrangig erachtet und welche nicht. Innerhalb der geplanten Entlastungen lassen sich Schwerpunkte erkennen: Unternehmen werden stärker entlastet als zunächst angekündigt. Zudem sollen eigentümergeführte Unternehmen zukünftig von dem niedrigen Körperschaftsteuersatz profitieren können, wovon vor allem reiche Steuer-Individuen (wie unter anderem Trump selbst) profitieren, ebenso wie die geplante Abschaffung der ObamaCare-Steuer. Hingegen wurde die ursprünglich angekündigte Vervierfachung des Freibetrags in der Einkommensteuer auf eine Verdoppelung reduziert – die Entlastung, von der anteilsmäßig vor allem Geringverdiener profitieren würden, fällt also geringer aus.

Auch das nach Wachstum und Entlastung weitere Ziel der Steuerreform, nämlich die Vereinfachung des Steuerrechts, wird voraussichtlich verfehlt. Aus sieben Einkommensintervallen (income brackets) sollen drei werden und einige Abzugsmöglichkeiten wegfallen; Details fehlen jedoch bislang. Zudem sollen wesentliche Abzugsmöglichkeiten (für Hypothekenzinsen, Spenden usw.) bestehen bleiben. Dass Unternehmenseigner ihr Einkommen unter der Körperschaftsteuer versteuern können, erschafft zudem eine attraktive Steuervermeidungsmöglichkeit, die umfangreiche Detailregelungen erfordern wird, soll es nicht zu einer Welle an Unternehmensneugründungen kommen, die einzig der Steuervermeidung dienen, was die geplante Reform schließlich vermeiden soll.

Es klingt zunächst alles gut, aber: Die Reform wird ein riesiges Loch in den amerikanischen Haushalt reißen – es werden vor allem diejenigen zu den Verlierern gehören, die auf einen starken Staat angewiesen sind.

Zwei Monate ist Donald Trump im Amt, jetzt steht der neue US-Präsident mit dem Rücken an der Wand. Vor allem die Abhör- Affäre, die Trump seinem Vorgänger Obama anhängen wollte, könnte für den streitbaren Milliardär zum Bumerang werden.

Trump hatte Anfang März den Vorwurf erhoben, Obama habe ihn während des Wahlkampfs im New Yorker Trump Tower abhören lassen. Trump präsentierte jedoch keinerlei Belege für die schwerwiegende Anschuldigung, sondern stützte sich nach eigenen Angaben lediglich auf Medienberichte.

Die Äußerungen von FBI-Chef James Comey vor dem US-Kongress bringen Präsident Donald Trump in eine schwierige Lage. Bald schon könnten Rufe nach einem Impeachment – also einem Amtsenthebungsverfahren – lauter werden.

Aber auch politisch musste Trump bereits einige Niederlagen einstecken. Seine Einreiseverbote wurden zumindest vorerst von Gerichten gestoppt, nun droht ihm eine neuerliche Schlappe. Der von Trump unterstützte Entwurf der Fraktionsführung droht bei der Abstimmung am kommenden Donnerstag zu scheitern. Die Ablösung von „Obamacare“ war eines von Trumps zentralen Wahlkampfversprechen.

Mehreren Medienberichten zufolge soll Trump nun gegen Vertreter seiner eigenen Partei vorgehen und diese unter Druck setzen. So soll er Parteikollegen sogar gedroht haben. Wenn das Projekt scheitere, „dann werde ich mir Euch vorknöpfen“, so Trump laut Washington Post.

Dem rechten Parteiflügel geht die Demontage der von Präsident Barack Obama eingeführten Gesundheitsreform nicht weit genug. Den Demokraten und Teilen des liberalen Flügels der Republikaner ist sie bereits zu weitreichend. Ob es am Donnerstag zu einer Mehrheit für die Gesetzesvorlage reicht, ist offen. Im Erfolgsfalle muss sie dann die noch größere Hürde im Senat nehmen. Unabhängige Analysen gehen davon aus, dass im Falle der Umsetzung der bisherigen Pläne mehrere Millionen Amerikaner ihre Gesundheitsversorgung verlieren.

Am vergangenen Dienstag verabschiedete der Stadtrat von Richmond in Kalifornien einstimmig eine Resolution, worin er den US-Kongress auffordert, ein Impeachment-Verfahren aufzunehmen. „Dies ist unser Land, wir haben das Recht, uns zu äußern“, sagte Stadträtin Gayle McLaughlin dem Nachrichtensender ABC 7. Die progressive Stadt hofft, dass andere Gemeinden dem Pionier-Akt nachfolgen.

Im Kongress gibt es unter den Demokraten genug Abgeordnete, die Trump am liebsten absetzen würden.

Es ist nicht einfach, einen Präsidenten seines Amtes zu entheben. Die amerikanische Verfassung sieht bei ihm oder dem Vizepräsidenten eine Entmachtung vor, falls sie sich „Verrat, Bestechung oder andere hohe Verbrechen und Vergehen“ zuschulden kommen lassen.

Das Absetzungsverfahren hat zwei Stufen: Zuerst muss das Repräsentantenhaus mit einfacher Mehrheit dem sogenannten „Impeachment-Artikel“ zustimmen. Die große Kongresskammer fungiert wie eine staatsanwaltliche Instanz und verfertigt die Anklageschrift. Die zweite Stufe ist schwieriger: Jetzt muss der Senat über die Anklage zu Gericht sitzen. Für eine Verurteilung und Absetzung des Amtsträgers braucht es eine Zweidrittelmehrheit der hundert Senatsmitglieder.

In der US-Geschichte ist es noch nie gelungen, diese Hürde zu überspringen. Der Demokrat Andrew Johnson wurde 1868 zwar „impeached“ (angeklagt), doch im Senat fehlte für eine Verurteilung eine Stimme. Auch gegen den demokratischen Präsidenten Bill Clinton kam 1998 die Anklage zustande, er habe unter Eid gelogen und die Justiz behindert. Der Senat weigerte sich dann aber, Clinton zu verurteilen.

Einzig bei Richard Nixon wäre im Zusammenhang mit dem Watergate-Skandal ein Impeachment wohl erfolgreich gewesen. Doch der Republikaner kam dem Absetzungsverfahren zuvor, indem er 1974 als bisher einziger Präsident zurücktrat.

Bei Donald Trump wird das Repräsentantenhaus am ehesten Anklagepunkte im Bereich der Kontakte zu Russland und der Interessenkonflikte finden.

Damit ein Impeachment überhaupt denkbar wird, müssen sich erst die über beide Kongresskammern herrschenden Republikaner von Trump lossagen. Bislang ist von einer breiten Distanznahme nichts zu spüren. Die Gegner Trumps hoffen, dass sich dies ändert.