Emmanuel Macron a bien l’intention de garder parole en ce qui concerne la réforme du service public. Il est prévu que 120000 fonctionnaires prennent leur chapeau. Le gouvernement va faire un appel dans ce sens, demandant à tous ceux qui veulent partir prématurément, de le faire, recevant en contre-partie de l’État une prime au départ. Le but serait, si je le comprends bien, de faire effectuer des travaux de durée limitée, par des personnes n’ayant pas le statu de fonctionnaire. Toutes ces activités seraient régies par des contrats de durée limitée et seraient bien meilleure marché. Cet exemple existe dans d’autres pays et permet de cibler bien mieux le travail à effectuer. Ce qui coûte jusqu’à présent vraiment de l’argent, ce sont toutes les prestations sociales dont bénéficie un employé de l’État. Il suffirait alors d’avoir recours à des agences d’intérimaires pour régler ce problème. Du point de vue social ce projet peut donner lieu à des récriminations ; en ce qui concerne l’efficacité et la mobilité, je ne vois pas d’autres possibilités d’agir autrement pour entamer les réformes qui sont si nécessaires. Le gouvernement s’engage sur du terrain miné. Après un conseil de ministres restreint, Édouard Philippe et Gérald Darmanin, ministre de l’action et des comptes publics, ont bien fait comprendre qu’ils avaient l’intention d’agir rapidement. Weiterlesen
Heilige Erde
Der Tempelberg (hebr. הר הבית Har haBait, arabisch الحرم الشريف al-haram asch-scharif, das edle Heiligtum) ist ein Hügel im Südostteil der Jerusalemer Altstadt, oberhalb des Kidrontales. Auf seinem Gipfel befindet sich ein künstliches Plateau, auf dem ursprünglich der Jerusalemer Tempel oder Salomonische Tempel und der nachfolgende Herodianische Tempel standen und auf dem sich heute der Felsendom befindet (Wikipedia).
Juden, Christen und Muslime verbinden den Tempelberg mit vielen bedeutenden Ereignissen in ihren religiösen Überlieferungen.
Im Konflikt um den Berg mischt seit geraumer Zeit auf muslimischer Seite ein neuer Akteur mit: die Türkei, deren Regierung die Verteidigung der dortigen Moscheen vor dem Griff des – wie Präsident Erdogan ihn nennt – israelischen „Terror- und Besatzungsstaats“ zur Chefsache erhoben hat. So finden sich auf dem Berg immer häufiger türkische Pilger und palästinensische Erdogan-Verehrer zu lauten Demonstrationen zusammen, bei denen türkische Nationalfahnen geschwungen und Erdogan-Poster hochgehalten werden. Manche von ihnen tragen ostentativ den Fez, die in osmanischer Zeit übliche Kopfbedeckung. Wegen solcher politischen Symbole kam es im Dezember letzten Jahres bereits zu einem Zwischenfall, der beinahe eine diplomatische Krise ausgelöst hätte. Als israelische Polizisten einigen belgisch-türkischen Aktivisten, die als türkische Flagge aufgemachte rote T-Shirts trugen, den Zutritt zum Moscheenareal verweigerten, wurden die Türken handgreiflich. Sie wurden daraufhin verhaftet und kurze Zeit später des Landes verwiesen.
Nach zweieinhalb Jahren Ruhe schießen auch Palästinenser fast täglich Raketen vom Gazastreifen auf israelische Ortschaften, an Wochenenden kommt es bei „Tagen des Zorns“ zu gewaltsamen Zusammenstößen mit Sicherheitskräften. Auslöser der neuesten Krise war die Verlautbarung Donald Trumps Anfang Dezember 2017, die Jerusalem als Hauptstadt Israels anerkannte. Die Palästinenser beanspruchen den Ostteil der Stadt als Hauptstadt für ihren Staat. Im Rahmen der Radikalisierung auf beiden Seiten verneinen sie aber inzwischen auch jede historische Bindung der Juden zur Stadt. Das gilt besonders für den Moriah-Berg in der Altstadt, auf dem heute der Felsendom, das älteste Sakralbauwerk des Islams, und die Al-Aksa-Moschee, die drittheiligste auf der Welt, stehen. Die Palästinenser behaupten, zur Zeit des salomonischen Tempels habe es keine jüdische Herrschaft am Tempelberg gegeben. Allein der Gebrauch des Wortes „Tempelberg“ genügt, um manche von ihnen auf die Palme zu bringen. Selbst Gelehrte behaupten, es gäbe keinerlei Beweise dafür, dass die Tempel je existierten.
Archäologen haben jetzt eine antike Tonscheibe entdeckt. Sie widerlegt diese Behauptung.
Bereits 2016 entdeckten israelische Archäologen auf dem Tempelberg erste Funde aus der Zeit des ersten Tempels: Olivenkerne, Tierknochen und Tonscherben aus dem 8.-6. Jahrhundert v. Chr. Dies sind aber nur Beweise menschlicher, nicht jedoch jüdischer Präsenz vor Ort. Doch nun wurde er entdeckt, der erste handfeste Beweis für die Existenz jüdischer Souveränität in der Stadt zur Zeit des ersten Tempels. „Vom Stadtgouverneur“ steht auf dem gebrannten Tonsiegel in althebräischer Schrift geschrieben, unter einer Abbildung zweier Männer, die einander gegenüberstehen. Es stammt aus einem großen Haus mit vier Kammern aus der Eisenzeit, gefunden etwa 100 Meter westlich der Klagemauer. Zuvor fand sie in dem Gebäude assyrische und ägyptische Siegel aus derselben Epoche – Indizien dafür, dass Jerusalem schon damals eine Stadt mit internationalen Beziehungen war.
Es sind Spannungen und Ansprüche bis in das Jetzt, auf dieselben Quadratmeter Erde, die kein Friedensvertrag jemals zu lösen vermag. „Die wahren Probleme haben keine Lösung, sondern Geschichte“, hat der Kolumbianer Nicolás Gómez Dávila einmal hellsichtig erkannt. In Jerusalem hat jeder Stein Geschichte. Das hat die Stadt zu einem Stein gewordenen wahren Problem gemacht. Reportagen der letzten vierzig Jahre über die Stadt bleiben alle gespenstisch aktuell.
Jerusalem, Jeruschalaim und Al Kuds. Wem gehört also die Stadt? Den Lebenden? Den Toten? Geteilt ist „die ungeteilte Hauptstadt“, schon seit ewig und für immer – und so ist die Heilige Stadt wohl auch nur zu besitzen: geteilt und gemeinsam. Das scheint ihr tiefstes Geheimnis.
Selbst wenn man den allüberzeugenden Beweis dafür fände, dass eine der drei großen Religionen vor Urzeiten allein über die Stadt herrschte – was nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen sehr unwahrscheinlich ist – so muss das Problem in der Gegenwart gelöst werden. Und das setzt wiederum eine Beschäftigung mit den gegenwärtigen Verhältnissen voraus.
Es wird wohl – wann auch immer – auf die „unteilbare geteilte Stadt“ hinauslaufen.
Le président enfariné
Le Président Trump, appelons-le ainsi, a donné son premier discours au Congrès sur l’état de l’Union. Avant de se rendre au Capitole, il est allé voir son boulanger particulier et lui a demandé la permission de se rouler dans de la farine. L’artisan, qui est un pacifiste, a accepté. C’est pourquoi ce cher Donald a essayé, tout au moins dans le ton, d’amadouer tous ceux qu’il a blessé depuis le début de son mandat. « Tendons-nous la main… » Cela fait très Baden-Powell et très feu de camp ! Il a déclaré vouloir protéger ses ouailles, peu importe leur couleur et leur religion, contre tous ces méchants, qui cherchent à les drogués. Évidemment que des Latinos. Puis il a entonné un chant de louage envers sa propre personne. C’est génial , que ce soit ses baisses d’impôts qui aident les plus pauvres, sa politique économique, qui permettra de rénover toute l’infrastructure malade des USA, et j’en passe. Ce qu’il évite de dire, c’est de quelle manière payer tout cela. Comment comprendre le raisonnement suivant : « D’accord tu gagnes moins, mais tu peux dépenser beaucoup plus. Il suffit d’y croire ! » Ce qu’il évite évidemment de dire, c’est que le pays s’endettera à un tel point, qu’on ne peut que s’attendre à un effondrement à l’avenir. Qu’en a t-il à faire que les générations futures, soient ruinées ? Il sera mort depuis belle lurette. L’Hymne à la joie ! » Mais ce n’est pas de la paix qu’il parle. Il veut donner à son arsenal nucléaire encore plus de poids, afin de dissuader, tous ceux qui comme les Russes, ont contribué à sa victoire électorale, de venir le titiller sur ses propres terres. Allons-y, rajoutons la Chine. Au lieu d’essayer de baisser les tensions, il les attise. Weiterlesen
Troja
Journalisten haben in besonderen Fällen ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. Jenes ist geregelt in § 53 der Strafprozessordnung (StPO) und steht zu: „Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.“ Zu seinem Umfang führt das Gesetz weiter aus, jene „Personen dürfen das Zeugnis verweigern über die Person des Verfassers oder Einsenders von Beiträgen und Unterlagen oder des sonstigen Informanten sowie über die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit gemachten Mitteilungen, über deren Inhalt sowie über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmungen. Dies gilt nur, soweit es sich um Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Materialien für den redaktionellen Teil oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommunikationsdienste handelt“. § 53 Abs. 2 StPO enthält bei besonders schweren Straftaten noch bestimmte Ausnahmen zum Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich vom Journalisten selbst erarbeiteter Materialien und seiner eigenen Wahrnehmungen, findet seine Grenze jedoch dort, wo dies zum Schutz von Informanten nötig ist. Diesem Zeugnisverweigerungsrecht der StPO entsprechende Regelungen finden sich auch in der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung. Es gibt also grundsätzlich keine Lücke, durch die das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten ausgehebelt werden könnte.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen immer wieder die besondere Bedeutung des Informantenschutzes als Kernbestandteil der aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) garantierten Pressefreiheit betont. So hieß es in der „Spiegel-Entschiedung“: „Die in Art. 5 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen. Deshalb gehört zur Pressefreiheit auch ein gewisser Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten“.
Bereits seit Jahren befürchtet, jetzt endgültig da: Das Bundeskriminalamt (BKA) setzt in Kriminalermittlungen eine Trojaner-Software ein, die verschlüsselte Nachrichten abfangen kann. Gegner sehen die digitale Sicherheit der Deutschen durch den „Staatstrojaner“ gefährdet.
Das BKA setzt nach Informationen von u.a. WDR und Süddeutscher Zeitung Trojaner zur Handy-Überwachung bereits in laufenden Ermittlungsverfahren ein. Demzufolge ist es mit der nun eingesetzten Technik möglich, auch verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp mitzulesen. Die Verschlüsselung werde umgangen, indem eine heimlich auf dem Handy oder Tablet installierte Software Bildschirmfotos von angezeigten Nachrichten schieße und diese an die Ermittler sende.
Schon im Mai 2017 hatte Reporter-ohne-Grenzen gewarnt, Journalisten seien auf Verschlüsselung angewiesen, um sich vertraulich mit Kollegen und Informanten auszutauschen. Die Pläne von Heiko Maas bewirkten, dass es in Deutschland kein digitales Kommunikationsmittel mehr gebe, mit denen Journalisten zweifelsfrei vor Überwachung geschützt seien. Die Große Koalition müsse im Gesetz klarstellen, dass Journalisten bei ihrer Arbeit nicht abgehört werden dürfen. Ein Staatstrojaner habe auf dem Handy eines Journalisten nichts zu suchen.
Mit dem Gesetz gibt die Bundesregierung jahrelangem Druck der Polizei- und Sicherheitsbehörden nach, verschlüsselte Botschaften abhören zu wollen. Bis auf klassische Telefongespräche, SMS und E-Mails sind die meisten Kommunikationsdienste heute standardmäßig verschlüsselt – insbesondere, wenn sie über das Internet laufen. Die Verschlüsselung ist so stark, dass sie technisch kaum entschlüsselt werden kann. Für Journalisten ist dies eine große Hilfe im Alltag.
Staatstrojaner hingegen sind Überwachungsprogramme, die sich unbemerkt auf u.a. Smartphones installieren und Nachrichten mitschneiden, bevor sie verschlüsselt werden. Dieses Verfahren wird Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) genannt. Es gilt als besonders heikel, weil mit den Trojanern das gesamte Gerät, auf dem sie installiert sind, nach Informationen durchsucht werden kann. Ganze Recherchen und Informanten-Netzwerke können so von Ermittlern ausgespäht werden.
Eine Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Journalisten gemäß § 53 Abs. 1 Ziffer 5 StPO, das Gesetz über Quellen-TKÜ und dessen Umsetzung stellen sich als Verstoß gegen die Pressefreiheit nach Art. 5 GG dar; Verfassungswidrigkeit steht im Raum, zu prüfen durch das Bundesverfassungsgericht.
Der Whistleblower ist auch in der Bundesrepublik nicht geschützt, sozusagen auf die Verschwiegenheit der Journalisten angewiesen, was seine Identität und seine Informationsquellen angeht. Diese kann so – vor allem digital – zukünftig nicht mehr gewährleistet werden. Analog alten Filmen trifft man sich wieder im Park oder im Wald. Moderner investigativer Journalismus erfordert mehr. Ein staatlicher Fußtritt für die Pressefreiheit.
Die neue Form der Überwachung ist ein weiterer Höhepunkt der Nine-Eleven-Politik.
„Die digitale Inquisition hat begonnen; der Staat führt sie durch!“ (Heribert Prantl in Medienwoche).
Les vieux n’ont qu’à puer !
Je n’aurais jamais pu m’imaginer que nous soyons arrivés à une situation, Monique et moi, qui pourrait nous concerner, si nous ne nous agrippions pas à la vie pour éviter d’être placés dans une Ehpad, les maisons de soins pour des personnes du troisième âge. Dans bien des cas le quotidien des pensionnaire est déshonorant. Pas parce que le personnel soignant refuse d’intervenir, bien plus par manque de salariés. Il est malheureusement clair que les moyens sont limités. On préfère investir plus pour les jeunes, qui ont tout l’avenir devant eux, que de dépenser de l’argent pour des personnes se trouvant déjà à l’article de la mort. Des faits qui ont pour conséquence que la toilette des pensionnaires doit se faire au pas de course et qu’elle soit limitée, dans le cas de douches, souvent à une fois par quinzaine. Il en est de même pour les repas qui doivent être englouti en un temps record à des heures impossibles. Souvent ces repas sont donnés à 17 heures 30, de manière à ce qu’il ne soit pas nécessaire de faire des heures supplémentaires. Et qu’en est-il de mettre des habits propres ? Cela prend aussi du temps et coûte de l’argent. Les vieux sont mis sous pression afin qu’ils ne salissent pas leurs vêtements. Souvent ils sont soumis à des réprimandes de la part des infirmiers et infirmières en gériatrie. Weiterlesen
Mendicité et vagabondage
Il y a les municipalités quii interdisent la vagabondage, car cela ne fait pas clean. À coups de décrets on essaie d’ignorer des faits objectifs comme la pauvreté, qui finalement entraîne la mendicité. C’est fermer les yeux sur ce qui peut être considéré comme étant une lame de fond. Et quand de braves citoyens parlent d’eux comme étant des fainéants, refusant de mettre la main à la pâte, cela peut devenir particulièrement sordide. Comme si le fait d’avoir le ventre vide est une partie de plaisir. Et quand ces derniers essaient d’oublier en vidant des bouteilles de vin bon marché, les bourgeois parlent de vermine. Mais par contre lorsque les mendiants attendent les sorties d’Église le dimanche, ils peuvent compter sur la charité des fidèles, croyant faire ainsi une bonne action qui sera comptabilisée dans le grand livre de Saint-Pierre. On se paie ainsi une place au paradis. C’est la raison pour laquelle les médias organisent des émissions de bienfaisance. Il en va moins des intéressés, que de ceux « qui se sacrifient » pour des raisons d’image. Weiterlesen
Todesstrafe
Der Supreme Court der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung eines wegen Polizistenmordes zum Tode verurteilten dementen Mannes diese Woche im letzten Augenblick ausgesetzt. Der 67-jährige Vernon Madison, der just an diesem Tage mit einer Giftspritze exekutiert werden sollte, war für schuldig befunden worden, 1985 in Mobile im US-Bundesstaat Alabama einen Polizisten getötet zu haben. Er sitzt seit mehr als 30 Jahren in der Todeszelle.
Richter Clarence Thomas erklärte, die Vollstreckung des Todesurteils sei „bis auf Weiteres ausgesetzt“. Nach Angaben der Anwälte Madisons erlitt ihr Mandant in den vergangenen zwei Jahren mehrere Schlaganfälle. Er sei blind, könne ohne Hilfe nicht gehen und leide an Sprachstörungen, sowie Inkontinenz.
An den Grund seiner Verurteilung zum Tod könne er sich nicht mehr erinnern. Jemanden unter solchen Umständen hinzurichten, ist nach Ansicht der Verteidiger eine ungewöhnlich grausame Strafe und gemäß der US-amerikanischen Verfassung untersagt.
Im Prozess gegen Madison hatte die Jury seinerzeit lebenslange Haft empfohlen. Der damalige Richter setzte sich jedoch darüber hinweg und verhängte über den Angeklagten die Todesstrafe. Gemäß einem im Jahr 2017 in Alabama verabschiedeten Gesetz haben Richter nicht mehr die alleinige Vollmacht über die Entscheidung betreffend Todesurteile.
Die Europäische Union hatte sich zuvor in einem Appell für Madison eingesetzt. Zur Begründung hieß es, jemanden in dieser geistigen Verfassung hinzurichten, wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte.
In einem zivilisierten Land wie den USA wird die Todesstrafe religiös begründet. Hier sollen die Angehörigen der Opfer und des Täters eine Art Katharsis erfahren, indem sie dem Verurteilten bei seinem letzten Atemzug zuschauen. Der Ruf nach der Todesstrafe ist am deutlichsten, wo die christliche Moral am lautesten gepredigt wird. Geographisch liegen die Gebiete mit den meisten Exekutionen vor allem im so genannten „Bible Belt“, dem Bibel-Gürtel, der die Südstaaten von Texas bis Florida umschließt.
Der legalisierte „Lynchstrick“, der schon zur Zeiten der Sklaverei praktiziert wurde, wird immer noch als Mittel für ungelöste gesellschaftliche Probleme, wie soziale Verelendung und daraus resultierender Gewalt, genutzt. Todesstrafe ist faktisch Rassismus, laut dem „Death Penalty Information Center“ werden fast vier Mal so viele Farbige hingerichtet wie Weiße. Dabei sind Farbige und Weiße unter den Opfern in etwa gleich stark vertreten. Es sind vor allem die armen Delinquenten, die sich zu ihrer Verteidigung keinen Anwalt leisten können. Sie sind mit 90 Prozent von der Todesstrafe überproportional bedroht.
In Diktaturen, wie beispielsweise China, ist dies anders. Die Todesstrafe dient hier vor allem der Machtausübung und -sicherung. Zur Wahrung der fragilen, sozialen Stabilität setzt der diktatorische Staat bei verschiedenen Delikten auf die vermeintlich abschreckende Wirkung dieser Strafart.
Die religiöse Begründung der Todesstrafe geht zurück bis weit ins Mittelalter. Diese gedankliche Struktur wurde quasi von Europa im Zuge der großen Auswanderungen in die Vereinigten Staaten importiert.
Im Mittelalter – als die Menschen die Welt religiös erklärten – lebte man für das „Himmelreich“. Das Dasein auf der Erde war lediglich ein Durchgangsstadium, vielleicht auch eine Prüfungsphase für das sogenannte „Paradies“. In dieser Zeit war auch die Macht der Kirche sehr stark. Man erinnere sich nur an den Gang nach Canossa durch Heinrich IV im Jahre 1076/77.
Auf Übeltäter, wie Mörder, Ketzer, Hexen usw., wartete seitens der Inquisition die Todesstrafe in Form des Scheiterhaufens. Man legitimierte das mit der reinigenden Kraft des Feuers als einem der vier Grundelemente. Die Seele der Delinquenten sollte gereinigt werden für das Leben nach dem Tode. Nicht durch den Verbrennungsvorgang an sich; eine theologische Ansicht vertritt, dass im Angesicht des Todes der Sünder seine Vergehen bekenne und die Seele dann unbelastet, geläutert, ins Himmelreich gehe. Was ist dann mit Delinquenten, die nicht bereuen? Darf man diese – kirchlich oder auch stattlich legitimiert – töten? Wohl nicht!
Warum tötet eine Gesellschaft? Forensische Psychiater unter anderen sehen in der Praxis der Todesstrafe den Vorgang der Abspaltung einer Gesellschaft vom Bösen. Das Ganze ist ein Akt der „Ritualisierung“ und „Dämonisierung“, durch den Tod symbolisch ausgelöscht; In der naiven Vorstellung, die Welt würde um ein Böses ärmer.
Viel archaische Vorstellungen … Die Todesstrafe passt nicht mehr in unsere postmoderne Gesellschaft.
Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat richtig entschieden.
Et si la mayonnaise ne prenait pas ?
« Quatre hommes – Stéphane Le Foll, Olivier Faure, Luc Carvounas et Emmanuel Maurel – sont officiellement candidats au poste de premier secrétaire du PS, Julien Dray n’ayant finalement pas présenté de candidature et celle de Delphine Batho ayant été rejetée. », voilà en quelques mots la situation comme elle se présente. Le Nouvel Observateur a publié ces informations, qui démontrent bien que rien ne bouge. Une fois de plus ce n’est pas le programme qui joue le premier violon, mais la nomination de quelques têtes d’affiche. C’est justement cela qui a provoqué aussi sa chute vertigineuse. Je veux essayer, comme ancien membre, de chercher les raisons pour lesquelles la mayonnaise ne peut pas prendre. Il s’agirait pour le PS de se démarquer des autres partis de gauche et de tout réinventer. Mais ceci ne peut pas se dérouler dans la précipitation. Il s’agirait de se poser en premier lieu la question de savoir, ce qui pourrait séduire les citoyens ayant une sensibilité de gauche. Reprendre de vielles recettes ne servirait à rien, car il y a eu une grande mutation au sein d’un électorat qui lui a été jusqu’à présent fidèle. Quitte à me répéter comme un moulin à prières, l’électeur-type est devenu bien plus pragmatique. Ce sont moins les états d’âme d’un parti qui les intéressent, que la manière pragmatique d’aborder les problèmes de société. Weiterlesen