26. April 1986: Tschernobyl, der GAU! Vollends für die menschliche Nutzung aufgegeben wurden rund 6400 km² an landwirtschaftlicher Fläche und Waldgebieten, die nahe dem Kraftwerk gelegen sind.

11. März 2011: Fukushima, weiterer GAU! Japan hat Menschen in einem Umkreis von 20 Kilometern um die AKWs evakuiert. Dieser Radius dürfte jedoch nicht ausreichen. Für Tschernobyl gilt: Auch Menschen in mehr als 1.000 Kilometern Entfernung waren von den Folgen des Atomunglücks betroffen. Von Zehntausenden von Litern radioaktiv verseuchten Kühlwassers, das in den Pazifik geleitet wurde, ganz zu schweigen.

Aber auch in Frankreich gibt es seit 100 Jahren No-Go-Areas, die roten Zonen. Millionen Granaten und Munitionsreste aus dem Ersten Weltkrieg stecken dort immer noch in der Erde, viele Gebiete sind chemisch verseucht. Betreten kann tödlich enden!

Giftgasgranaten, Knochen, Munition und Minen stecken in einem 10.000 Hektar großen Gebiet im Nordosten Frankreichs bis heute in der Erde. Das ist die sogenannte rote Zone, seit über 100 Jahren eine „No-Go-Area“. Dort dürfen keine Menschen wohnen, Landwirtschaft ist verboten.

Es ist zu gefährlich – Millionen von Granaten wurden dort verschossen. Ein Fünftel von ihnen, rund 20 Millionen, explodierte nicht, die Reste befinden sich zum Teil noch tief in der Erde.

Das Gebiet war eine der Hauptkampfzonen des Ersten Weltkriegs. Aber die unentdeckten Bomben, Waffen und Munitionsreste sind nicht das einzige Problem: Unzählige Granaten enthielten Giftgas. Die chemischen Stoffe sickerten in den Boden. Kupfer, Eisen, Blei, Quecksilber, Zink, Arsen und andere Chemikalien und Schwermetalle verseuchen die Natur bis heute.

Allein 200.000 nicht explodierter Granaten enthielten chemische Kampfstoffe. Doch bei der Entsorgung nahm man es nicht so genau. 2004 untersuchten Wissenschaftler den Boden der Lichtung, den die Bevölkerung „Gas-Platz“ nennt.

Immer wieder werden Überreste von Soldaten gefunden, Knochen oder Helme und Uniformteile. 2013 wurden durch heftige Regenfälle die Gebeine von 26 französischen Soldaten freigelegt.

Die verbotene Zone war schon mal größer. Direkt nach dem Ende des Ersten Weltkriegs umfasste sie 179.000 Hektar, war also fast 18-mal so groß wie heute. Nach und nach wurde immer mehr Land wieder freigegeben, 1927 war die rote Zone noch 49.000 Hektar groß.

In der roten Zone lag die Westfront, hier fanden einige der blutigsten Schlachten der Weltgeschichte statt, unter anderem die bei Verdun. In dem brutalen Stellungskrieg standen sich zwischen dem 21. Februar und dem 19. Dezember 1916 französische und deutsche Truppen gegenüber.

In den 300 Tagen der Schlacht starben 300.000 Soldaten – 80.000 nicht identifiziert. Weitere 400.000 wurden verletzt. Letztlich verschob sich die Front immer nur um wenige Kilometer – mal hin, mal her.

Allein in Verdun sollen 60 Millionen Granaten verschossen worden sein. Umgerechnet sind das 150 je Quadratmeter des Schlachtfeldes.

Die Landschaft wurde zerstört, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht, Bäume entwurzelt, die Erde für die Schützengräben und Stellungen umgepflügt, Straßen und Eisenbahnstrecken zerstört.

Nach dem Krieg wurden die Kriegsorte im Nordosten des Landes in drei Zonen aufgeteilt: eine rote „Verbotene Zone“, sowie eine gelbe und eine blaue mit schweren, aber nicht ganz so katastrophalen Zerstörungen. Die rote Zone galt unter Experten als „komplett verwüstet“ und „unmöglich zu säubern“.

Der französische Staat kaufte einen Großteil der betroffenen Gebiete und pflanzte Wälder, ohne sich um die chemische Verseuchung und die Umweltfolgen zu kümmern. So entstand etwa der Foret de Guerre bei Champagne. Die Wälder überließ man sich selbst.

Dörfer wie Fleury-devant-Douaumont hat man nicht wieder aufgebaut, heute existieren nur noch ein paar Steinhaufen – eine Postleitzahl erinnert an das Grauen.

Betroffen ist auch die Tierwelt: In den Lebern von Wildschweinen stellten Wissenschaftler zu hohe Bleiwerte fest. Nur zwei Pflanzenarten wachsen vor Ort: Flechten und Moose. Bis 2005 wurde in der Gegend noch gejagt. Das Betreten der Umgebung des „Gas-Platzes“ ist erst seit 2012 verboten.

Aus den Giftgasgranaten in der Erde setzen sich nach und nach chemische Stoffe ins Erdreich und im Wasser ab. Es wird zehntausend Jahre dauern, bis sich jene neutralisiert haben.

Die Aufräumarbeiten werden Jahrhunderte dauern, heißt es von Expertenseite. Manche gehen von 900 Jahren aus.

Man muss vor Ort mit alledem leben – morbider Alltag für die Menschen in einer mörderisch verwundeten Landschaft.

Sie betört Experten und Laien weltweit. Ein Kunsthistoriker behauptet, dass der Liebhaber von Leonardo da Vinci als Vorlage für das Bildnis der Mona Lisa gedient habe. Neu ist diese Behauptung nicht. Es geistern die skurrilsten Verschwörungstheorien um das berühmte Meisterwerk.

Eine Theorie besagt: Mona Lisas berühmtes Lächeln stammt nicht von einer Frau, sondern von da Vincis Liebhaber Gian Giacomo Caprotti, seinem Lehrling. Ein Kunsthistoriker glaubt, dass das Bildnis eine Verschmelzung von zwei Personen darstellt. Einerseits soll da Vinci sich Lisa Gherardini, die florentinische Ehefrau eines reichen Kaufmanns, zum Vorbild genommen haben und andererseits seinen Liebhaber. Vor allem das Lächeln, ist Vinceti überzeugt, stammt nicht von der Frau. „Mona Lisa ist androgyn – halb Mann, halb Frau“, sagt der Kunsthistoriker gegenüber der Zeitung The Telegraph.

Die Theorie von Vinceti stützt sich auf eine neue Infrarot-Untersuchung des Gemäldes. Seine Behauptung stößt bei einem der weltweit führenden Leonardo da Vinci-Experten allerdings auf Skepsis: „Das ist ein Mischmasch aus Wissen, Halb-Wissen und kompletter Fantasie“, sagt Martin Kemp, emeritierter Kunstgeschichtsprofessor am Trinity College/Oxford, gegenüber der Zeitung.

Eine weitere Ansicht sieht das Geheimnis der Mona Lisa nicht in ihrem Lächeln, sondern in ihren Augen. Er will den Buchstaben S in ihrem linken Auge, ein L in ihrem rechten Auge und die Zahl 72 unter der Brücke im Hintergrund entdeckt haben. Der Forscher sieht damit neue Wege zur Identifizierung des Modells. Außerdem zeigten die Symbole, dass Leonardo da Vinci an Religion und Mystik interessiert gewesen sei.

Mit bloßem Auge sind die Symbole nicht zu erkennen. Sie sind sehr klein und mit einem feinen Pinsel aufgetragen worden.

Oder hat die Mona Lisa eine Doppelgängerin? Die „Isleworth Mona Lisa“ stammt laut wissenschaftlichen Tests tatsächlich aus der Hand Leonardo da Vincis, wie die Mona Lisa Foundation herausfand. Es ist eine frühere Version der bekannten Mona Lisa.

Die Analysen wurden unter anderem an der ETH Zürich vorgenommen. Die Diskussion um die Echtheit der „Ur-Mona-Lisa“ war aufgeflammt, als man das Bild in Genf präsentierte. Die Mona Lisa aus dem Pariser Louvre und die „Isleworth Mona Lisa“ sind nicht identisch. Es gibt einige Unterschiede. Laut der Stiftung saß aber offenbar die gleiche Frau Modell – im Abstand von zehn Jahren.

Oder war Mona Lisa eine Chinesin? Eventuell eine chinesische Sklavin – und die Mutter von Leonardo da Vinci? Mit dieser kühnen These hat ein italienischer Historiker vor allem bei chinesischen Internet-Nutzern ein gewaltiges Echo hervorgerufen. Einträge im Sozialnetzwerk Weibo, auf denen Mona Lisa die erstaunlichsten Metamorphosen durchmachte, wurde Millionen Mal angeschaut.

Im Hintergrund von Mona Lisa ist eine chinesische Landschaft zu sehen, und sogar ihr Gesicht sieht chinesisch aus. Auch Sigmund Freud war überzeugt, Leonardo habe sich für sein weltberühmtes Gemälde von seiner Mutter inspirieren lassen.

Sowohl um Leonardos Mutter Catarina als auch um das Modell der Mona Lisa ranken sich viele Gerüchte. Ein wohlhabender Kunde von Leonardos Vater hatte eine Sklavin namens Catarina. Nach 1452, dem Geburtsjahr Leonardos, verschwand sie aus den Dokumenten. Von diesem Hinweis auf eine chinesische Herkunft Catarinas zu schließen … – die Beweislage ist eher dünn!

Lächelt die Mona Lisa? Man weiß es nicht! Die Erklärungsversuche sind vielfältig. Jahrhundertelang wollte man mit ernstem Gesicht porträtiert werden. Warum also lächelt die Mona Lisa? Lächelt sie überhaupt? Es gibt ungezählte Theorien: Die Dargestellte litt an Zahnausfall beziehungsweise an einer Gesichtslähmung. Oder: Sie lächelt gar nicht – alles nur eine optische Täuschung. Die vielleicht schönste Theorie: Als das Bild entstand, war Mona Lisa – die in Wirklichkeit ganz anders hieß – schon tot. Um ihren kleinen Sohn zu trösten, ließ der Vater ein Bild von Mama anfertigen – zufrieden lächelnd. Für immer …

Das fünfhundert Jahre alte Ölbild „lebt“, es verändert sich und bekommt Falten.

Das passiert selbst einer Mona Lisa!

Die Urwälder der Welt stehen in Flammen. Trotz aller Versprechungen der Regierungen scheinen sich die Entscheidungsträger zu sehr in unterschiedlichen Interessen verstrickt zu haben. Währenddessen brennen die Wälder und Moore weiter.

Der Urwald am Äquator ist die grüne Lunge der Erde. Aber wie lange noch? Vor einiger Zeit musste der Gouverneur der Provinz Riau/Indonesien ihretwegen den Notstand ausrufen. Satellitenaufnahmen dokumentieren Waldbrände und riesige Schwelfeuer in Torfgebieten von Kalimantan, Indonesiens Teil von Borneo. Die neuen Feuer zeigen, dass alle Versprechungen und Bemühungen der Regierung in Jakarta bislang wenig taugten.

Die Umweltorganisation Greenpeace hat allein in der Zeit von August bis Oktober 2015 über 100. 000 Feuer-Hotspots registriert, die schlimmsten Brände der vergangenen 20 Jahre. Der wirtschaftliche Schaden beträgt laut Expertenmeinung rund 16 Milliarden US-Dollar.

Wegen des Qualms müssen Schulen auch in Nachbarländern schließen. In den Wäldern sterben geschützte Orang-Utans in den Flammen. Die Regierung tut nichts dagegen. Es besteht der Verdacht, dass jene das Vorgehen noch unterstützt.

World Wildlife Fund (WWF) in Indonesien will hingegen 900.000 Hektar der verbrannten Torfgebiete bewässern und wiederherstellen. Das ist eine Aufgabe der Regierung und auch der Konzessionsbesitzer. Rund 75 Prozent der identifizierten Gebiete liegen in kultivierten Gebieten.

Die Kampfansage an Unternehmen, die trotz aller Kritik Jahr für Jahr Wälder niederbrennen, verpufft bislang wirkungslos. Die Wälder brennen weiter, und drei Monate nach der BRG-Gründung wartet Foead immer noch auf sein Budget. Man benötigt eine Milliarde US-Dollar!

Jakartas Regierung identifizierte im vergangenen Jahr insgesamt 50 Unternehmen, die gegen bestehende Bestimmungen Wälder in Brand setzen oder Kleinbauern fürs Feuerlegen bezahlten. Bislang wurde keine einzige Firma zur Rechenschaft gezogen. Stattdessen sprach ein Richter in Palembang, einem der Schwerpunkte der Feuersbrünste, einen Zulieferer des berüchtigten Papiergiganten APP, von allen Vorwürfen frei.

Die Regierung hatte knapp acht Millionen Euro Schadenersatz verlangt, weil das Unternehmen 20.000 Hektar Urwald in Flammen aufgehen ließ. Die seltsame Begründung des Richters: „Es kann keine Rede von wirtschaftlichem Schaden sein, weil auf dem verbrannten Land noch Akazien gepflanzt werden können.“

Nicht nur in Indonesien brennen die Wälder. Auch der Norden Thailands ist seit Wochen wegen Brandrodungen in der Umgebung und im benachbarten Myanmar in eine permanente Qualmwolke gehüllt. Noch mehr riesige Mengen klimaschädliches CO2 gelangen so in die Atmosphäre. Eine Folge der Umweltzerstörung, die Klimaerwärmung, bedroht nun auch eine der wichtigsten Einkommensquellen: Das lukrative Tauchgeschäft leidet, weil von Thailand bis zum Barrier-Reef in Australien wegen hoher Wassertemperaturen die Meereskorallen ausbleichen.

Wir werden, solange es Abnehmer für Tropenholz, Papier, Torf und Palmöl gibt, keine Ruhe bekommen. Der Regenwald stirbt weltweit weiter. Mit ihm werden die dortigen Ureinwohner vertrieben, die Tiere sterben – größtenteils grausam in den Flammen. Nahezu jedes zweite Alltagsprodukt, dass wir erwerben, enthält Palmöl. Und solange wir diese Produkte bedenkenlos favorisieren, wird es weiter über hunderte von Kilometern qualmende Baumstümpfe geben. In Kambodscha fährt man zuweilen zehn Stunden durch solche Gebiete. Wir haben keine Ahnung von deren Ausmaß! Der Torf des Regenwaldes speichert CO2. Mit der Rodung gelangt jenes in die Atmosphäre. Ein doppelter Schaden: Es fehlen die Bäume, zusätzliches CO2 wird freigesetzt.

„Die Öffentlichkeit kann nun erstmals genau sehen, welche Konzession wo genau liegt, wer sie besitzt, wo die Brände lodern und in welcher Verbindung das Ganze zu Torfgebieten, Feuern und Abholzung steht“, erklärt Greenpeace.

2016 wird sich erweisen, ob der digitale Pranger der Umweltschützer die Brandstifter bremsen kann.

In Sicherheitskreisen stößt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz auf Kritik. Man müsse mit dem Urteil leben, sagte Lothar de Maizière in Berlin. Es sei zu respektieren und umzusetzen.

Geklagt hatten unter anderen Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum, der frühere Kulturstaatsminister Michael Naumann und einige Grünen-Politiker. Sie sehen durch die Befugnisse Bürgerrechte verletzt und fordern Nachbesserungen am Gesetz. Eine der beiden Verfassungsbeschwerden richtet sich auch dagegen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben darf.

Was hat das Bundesverfassungsgericht unter Aktenzeichen 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09 entschieden?

Das Gericht hat umstrittene Maßnahmen zur Terrorabwehr in Teilen abgelehnt. Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das BKA ist demnach in weiten Teilen verfassungswidrig. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein, so das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht machte zahlreiche Auflagen, damit die Regelung vorerst weiter angewandt werden kann. Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni 2018 nachbessern.

Das BKA-Gesetz von 2008 umfasst dem Gericht zufolge 14 Paragrafen mit 49 Absätzen, die zahlreiche Befugnisse des BKA zur heimlichen Überwachung bei der Abwehr des internationalen Terrorismus regeln. Das BKA darf dazu etwa Wohnungen Verdächtiger mit Kameras und Mikrofonen verwanzen und auch Schlafzimmer und Bäder rund um die Uhr bespitzeln.

Zudem ist dem BKA die Bespitzelung von unbeteiligten Kontaktpersonen erlaubt. Die Behörde darf Telefonate mithören, Computer online durchsuchen, alle Kommunikation, die über Computer geführt wird, aufzeichnen und gewonnene Daten an in- und ausländische Dienste weitergeben.

Laut dem Urteil sind solche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte zur Terrorabwehr zwar grundsätzlich zulässig – allerdings nur, wenn sie das sogenannte Verhältnismäßigkeitsgebot „strikt einhalten“. Diesen Anforderungen werden viele der Ausführungsbestimmungen nicht gerecht: Das Gericht entschied, dass sie teils zu unbestimmt sind bzw. zu weit gehen, dass es an Transparenz oder richterlicher Kontrolle sowie der Pflicht fehle, das Parlament und die Öffentlichkeit über Maßnahmen zu informieren.

Es geht also um den Grundkonflikt zwischen Sicherheit und Datenschutz. Anders ausgedrückt: Terrorabwehr gegen Privatsphäre!

Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den „Bundestrojaner“, eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.

Sicherheitsdienste sehen Probleme. Bei der Zusammenarbeit von BKA und Nachrichtendiensten sei nun „eine Beschränkung“ zu befürchten. Die Karlsruher Richter halten die „Übermittlungsbefugnisse“ des BKA an andere inländische Behörden für verfassungswidrig. Der Senat nennt konkret die Weitergabe von Daten zur Gefahrenabwehr. Es sei verfassungswidrig, wenn das Gesetz unabhängig von einem „konkreten Ermittlungsansatz“ eine Übermittlung allgemein zur Verhütung terroristischer Straftaten erlaube. Das Gericht bewertet die Befugnisse des BKA zur Übermittlung von Daten an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) als „unverhältnismäßig weit“.

Gemeint ist hier ein Passus aus § 20. Danach kann das BKA bislang personenbezogene Daten an die Nachrichtendienste übermitteln, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür bestehen, dass die Daten erforderlich sind zur Sammlung und Auswertung von Informationen über militante Aktivitäten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Ein Sicherheitsexperte ist der Ansicht, dass alles hätte so bleiben müssen. „Wenn das BKA auch nur den Anschein des Anscheins eines Staatsschutzdelikts hat, müssen den Nachrichtendiensten die Daten über Verdächtige geliefert werden.“

Hand aufs Herz: Rechtfertigt das NSU-Desaster, dass wir aus Sicherheitsgründen alle rund um die Uhr überwacht werden? Dass wir quasi alle unter Pauschalverdacht stehen? Die Karlsruher Richter sind – meines Erachtens zu Recht – der Meinung: Nein!

 

 

 

Wird es eine Zeit geben,

um erste Schritte zu tun?

Um die Welt zu erkunden?

Nur um zu staunen,

über die Schönheit der Dinge?

Ein Kind badet in einer

Wanne in Ruinen.

Freudestrahlen auf seinem Gesicht.

In den Straßen fließt Blut.

Wird es eine Zeit geben,

um erste Freunde zu finden?

Um gemeinsam Streiche zu spielen?

Nur um zu lernen,

über gemeinsame Werte?

Ein Kind badet in einer

Wanne in Ruinen.

Freudestrahlen auf seinem Gesicht.

In den Straßen fließt Blut.

Wird es eine Zeit geben,

um die Liebe zu finden?

Um gemeinsame Wege zu gehen?

Nur um zu teilen,

das kleine Stück Glück?

Ein Kind badet in einer

Wanne in Ruinen.

Freudestrahlen auf seinem Gesicht.

In den Straßen fließt Blut.

Wird es eine Zeit geben,

um die Hoffnung zu hegen?

Um den Frieden zu begrüßen?

Nur um der Zukunft,

und dem bisschen Leben?

Wanne in Ruinen.

In den Straßen fließt Blut.

Sind es religiöse Konflikte? Oder ist es schlicht der Lagerkoller?

Eine kirchliche Gemeinde in Hamburg. Ein 24-jähriger Iraner hat eine neue geistliche Heimat gefunden. Vor zwei Monaten hat sich der ehemalige Muslim taufen lassen. Als im Flüchtlingsheim bekannt wurde, dass er und weitere Iraner zum Christentum konvertierten, bekamen sie Ärger mit anderen muslimischen Flüchtlingen:

Wochenlanges Mobbing, dann kam es zum gewaltsamen Übergriff.

Ein Konvertit berichtet : „Morgens um vier standen sie neben unseren Betten und fingen an, laut den Koran zu rezitieren. Ich war eigentlich wegen des Islam aus dem Iran geflohen und jetzt wurde ich wieder damit konfrontiert. Als sie gesehen haben, dass wir ein Kreuz trugen, haben sie auf den Boden gespuckt und uns als Verräter bezeichnet. Wir standen in der Schlange an, um zu essen und sind dann nach draußen gedrängt worden. Dort haben afghanische Muslime einen von uns attackiert, der Herzprobleme hatte. Dann wollten wir ihn – wir waren zu viert – schützen, aber es kamen noch 20, 30 andere Muslime, die uns geschlagen haben.“

Taufen haben Konjunktur. Die meisten Konvertiten sind vom Islam enttäuscht, und als gottgläubiges Volk sind sie offen für andere Religionen. Einige haben erfahren, dass es ihre Chance, ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, erleichtert, wenn sie zum Christentum konvertieren.

Konversionen, die im Islam eigentlich verboten sind, führen zu Unruhen bis hin zu gewalttätigen Übergriffen in Flüchtlingsheimen.

Allein die Tatsache, dass Christen und auch Aleviten beispielsweise in Einrichtungen sich nicht mehr sicher fühlen, ist für unser Land kein akzeptabler Zustand“, erklärte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder in dieser Woche auf einer Fachtagung seiner Fraktion.

Es solle nicht Stimmung gemacht werden, aber es gehe auch nicht, dass Dinge nicht offen angesprochen würden, die einfach einmal da seien.

Verlässliche Zahlen fehlen im Hinblick darauf, wie viele Übergriffe es gegeben hat, wie gewalttätig diese waren und vor allem: welche Rolle die Religion bei diesen Übergriffen spielt.

Es gab schon Fälle, wo Flüchtlinge auf die Träger der Einrichtungen zukamen und meinten, sie würden diskriminiert aufgrund der Tatsache, dass sie Christen seien. Näher betrachtet, waren die Vorwürfe haltlos, weil die Menschen so traumatisiert waren, überängstlich aufgrund ihrer Geschichte.

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch warnt davor, die Übergriffe zu dramatisieren. Man habe bislang in den Unterkünften nicht erlebt, dass die Verfolgung von Christen ein Massenphänomen sei. Es zeige sich, dass die Konflikte zwischen Bewohnern schnell entstünden wegen gruppendynamischer Prozesse, die eine eigene Dynamik entwickelten.

Es gibt immer wieder Konflikte, Anfeindungen, Beleidigungen und vereinzelt auch Tätlichkeiten. Diese sind jedoch – so wird mehrfach betont – Folge der Wohnsituation in den Unterkünften und nicht religiös motiviert.

Religion ist nicht der Grund bei den Konflikten. In der Regel geht es um soziale Probleme. Es ist zu einfach, die Problematik pauschal auf die religiös-ethnische Schiene schieben zu wollen.

Ein evangelischer Pfarrer, der viele konvertierte Flüchtlinge betreut, sieht das anders. Er fordert einen verbesserten Schutz für christliche Flüchtlinge und befürwortet eine nach Religionen getrennte Unterbringung von Flüchtlingen. Der Berliner Erzbischof Koch lehnt dies ab:

Man lebe in einem christlich geprägten Land mit Religionsfreiheit, was alle zu respektieren hätten. Es könne kein Weg sein, vor intolerantem Verhalten gegenüber Christen zu kapitulieren, indem man separate Unterkünfte für jene einrichte.

Unbehagen an der Debatte über die Übergriffe auf christliche Flüchtlinge besteht vor allem unter Muslimen. Einzelfälle könnten politisch instrumentalisiert werden – Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten! Nicht die Religionen seien der Urheber des Problems, sondern soziale Spannungen, die zum Teil durch Lagerkoller oder ähnliches entstünden.

Vermeiden wir, Religionen für politische Botschaften zu instrumentalisieren – egal, in welche Richtung!

Im Fall Jan Böhmermann kollidieren die Kunstfreiheit und das Persönlichkeitsrecht.

Was darf Satire? Was nicht?

Die Heilserwartung, das Strafrecht werde die Dinge wieder geraderücken, ist dem geschuldet, dass sich im deutschen Strafgesetzbuch ein Paragraf befindet, der für den Fall wie geschaffen scheint: jener § 103 StGB, dessen Anwendbarkeit an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Bundesregierung ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt (§ 104a StGB).

Jan Böhmermann hat Anfang April im ZDF ein Gedicht vorgetragen, das von Kränkungen und Schmähungen gegenüber dem türkischen Präsidenten nur so strotzte. Dem Präsidenten wurden in diesem Gedicht homoerotische, sodomitische und pädophile Neigungen nachgesagt, seine Genitalien wurden verhöhnt und er wurde der Impotenz verdächtigt.

Die einzelnen Schimpfverse unterfallen ohne großen Subsumtionsaufwand dem Tatbestand der Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches. Eine Beleidigung liegt vor, wenn der Beleidigende verbal oder gestisch gegenüber dem Beleidigten Nicht- oder Missachtung bekundet. Geschützt ist die persönliche Ehre.

Das gilt sowohl für den Tatbestand des § 103 StGB, der als Spezialdelikt das Beleidigen einer bestimmten Personengruppe – ausländische Staatsoberhäupter – unter Strafe stellt, wie für den Tatbestand des § 185 StGB, der die Beleidigung gegenüber jedermann ahndet.

Da beide Normen vom selben juristischen Beleidigungsbegriff ausgehen, ist die derzeit diskutierte Frage, ob die Bundesregierung die für die Verfolgung eines Deliktes nach § 103 StGB erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen wird, belanglos. Sie spielt im Fall einer Verurteilung Böhmermanns lediglich eine Rolle für das Strafmaß, da das Delikt des § 103 eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht, während bei Beleidigung nach § 185 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr droht.

Für die Frage, ob überhaupt eine Strafverfolgung stattfindet, ist die Ermächtigung der Bundesregierung hingegen unwichtig – Präsident Erdoğan hat einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt und die Staatsanwaltschaft Mainz hat ihre Ermittlungen aufgenommen – nach § 185 StGB – unabhängig von einer Ermächtigung der Bundesregierung.

Juristisch liegt die Problematik in einem anderen Bereich: Eine tatbestandlich gegebene Beleidigung bleibt nach deutschem Strafrecht dann straflos, wenn die inkriminierten Äußerungen in Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht wurden – so formuliert es § 193 StGB. Ein solcher Rechtfertigungsgrund hebt die Strafbarkeit der Äußerung auf.

Diese Norm ist das „Einfallstor“ des Grundgesetzes in den Wirkungsbereich des Strafrechtes – und somit auch der Kunstfreiheit. Die Kunstfreiheit nach Artikel 5 Absatz 3 GG ist ein sehr starkes, durch die Verfassung schrankenlos gewährleistetes Grundrecht.

Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – in der Folge auch der Verwaltungs- und Strafgerichte – anerkannt, dass Satire dem Schutzbereich der Kunstfreiheit untersteht. Das Bundesverfassungsgericht hat stets als wesentlich für die künstlerische Betätigung „die freie schöpferische Gestaltung“ betont, „in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden“.

Nach diesem weitgehenden Kunstbegriff dürfte es schwerfallen, dem Schmähgedicht die Eigenschaft als Kunstwerk abzusprechen.

Eine Strafbarkeit ist damit noch nicht ausgeschlossen. Vielmehr muss auch das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht der Kunstfreiheit dort Grenzen akzeptieren, wo Grundrechte anderer durch eine künstlerische Betätigung berührt oder gar verletzt werden. Dies gilt besonders für das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht, dem auch die persönliche Ehre zuzuordnen ist.

Allerdings begrenzt die Kunstfreiheit ihrerseits wieder das Persönlichkeitsrecht. Um diese Grenze zu bestimmen, genügt es im gerichtlichen Verfahren nicht, ohne Berücksichtigung der Kunstfreiheit eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts – hier in Form einer Beleidigung – festzustellen: Es bedarf vielmehr der Klärung, ob diese Beeinträchtigung derart schwerwiegend ist, dass die Freiheit der Kunst zurückstehen muss.

Eine schwerwiegende Abwägung! Jene muss die Staatsanwaltschaft Mainz vornehmen und – im Falle einer Anklage – das Amtsgericht Mainz verhandeln.
Wir haben vorliegend ein juristisches Paradebeispiel für die Erprobung der Grenzen der Satire – und zugleich eine Demonstration von deren Macht.

Es ist wahrscheinlich, dass das Verfahren zugunsten Böhmermanns enden wird.

Alles andere wäre eine vollkommene Umkehr der deutschen Verfassungsrechtsprechung zur Freiheit der Kunst, wenn am Ende nicht ein Freispruch und damit ein „im Zweifel für die Freiheit“ stünde.

Sieben Jahrzehnte nach dem Atombombenabwurf haben sich am Sonntag die Außenminister der sieben großen Industriestaaten (G7) in Hiroshima getroffen.

Fast einundsiebzig Jahre nach dem Atombombenabwurf wollen die Minister in der japanischen Stadt über weltweite Krisenherde beraten und den bevorstehenden G7-Gipfel in Japan vorbereiten. Angesichts der Symbolkraft des Tagungsorts riefen Teilnehmer des Treffens zu besonderen Bemühungen um den Frieden auf.

Mit John Kerry reiste erstmals ein US-Außenminister in die Stadt, die am 6. August 1945 durch eine US-Atombombe zerstört wurde. Die Explosion und die atomare Verstrahlung töteten in Hiroshima und Umgebung rund 140.000 Menschen. Andere Quellen sprechen gar von 292.000 Opfern des Atombombenabwurfs über der japanischen Stadt. Kerry mahnte „Fortschritte in der atomaren Abrüstung“ an. Kerry erklärte der lokalen Presse in Hiroshima, dass dieses Ziel erreicht werden müsse, um die Risiken „für uns, unsere Verbündeten und die gesamte Menschheit“ zu verringern.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) warb in Hiroshima für die Bereitschaft zur gewaltfreien Konfliktlösung. „Vermutlich steht kein anderer Ort so sehr für die Verantwortung der Staaten für eine Welt ohne Krieg, für eine friedlichere Welt“, so Steinmeier. Japan habe Hiroshima „nicht ohne Bedacht“ als Tagungsort gewählt. Es sei ein „notwendiges Treffen an einem wirklich historischen Ort“.

Auf der Tagesordnung der G7-Minister stehen die Lage in Nordkorea, Syrien, Libyen und der Ukraine. Der Umgang mit dem atomar aufgerüsteten Nordkorea ist den japanischen Gastgebern ein inniges Anliegen. Japans Außenminister Kishida wollte seine G7-Kollegen für eine „Erklärung von Hiroshima“ gewinnen, die sich für nukleare Abrüstung einsetzen soll. „Wir wollen eine Welt ohne Atomwaffen erreichen“, sagt der Außenminister.

Am heutigen Montag sollen die Minister einschließlich Kerry den Hiroshima-Friedenspark besuchen, wo der Opfer des Angriffs gedacht wird. Barack Obama könnte kommenden Monat während des G7-Gipfels der erste amtierende US-Präsident werden, der Hiroshima besucht. Der Gipfel selbst findet am 26. und 27. Mai in der Region Ise-Shima zwischen Tokio und Osaka statt.

Anschließend besuchen die Minister den sogenannten Atomic Bomb Dome, eine frühere Ausstellungshalle, deren Ruine als Mahnmal für den Atombombenabwurf erhalten blieb. US-Außenminister Kerry hat den Besuch am A-Bomb-Dome kurzfristig vorgeschlagen. Die Japaner, eigentlich an ein strenges Programm gewöhnt, zeigen sich flexibel.

Die Gedenkstätte sei „eine schonungslose, harsche und zwingende Ermahnung nicht nur an unsere Verpflichtung, die Bedrohung durch unsere nukleare Waffen zu beenden, sondern auch daran, all unsere Anstrengungen umzuwidmen, um den Krieg an sich zu vermeiden“, schreibt Kerry in das Gästebuch des Atombombenmuseums. „Jeder sollte die Kraft der Gedenkstätte sehen und fühlen.“

Kerrys historischer Besuch kommt zu einer Zeit, in der Amerika und Japan ihre militärische Zusammenarbeit stärken. Japan hat im vergangenen Jahr neue Sicherheitsgesetze beschlossen, die unter strengen Bedingungen mehr Auslandseinsätze im Rahmen der kollektiven Verteidigung und in Friedensmissionen der Vereinten Nationen erlauben. Japan lebt dabei unter dem nuklearen Schutzschirm der Vereinigten Staaten, hält aber in drei Prinzipien die Formel hoch, keine Atomwaffen zu besitzen, herzustellen oder auf seinem Boden zuzulassen.

Viele Japaner und auch Überlebende des Bombenabwurfs klagen, dass die Atombombe am Ende des Weltkriegs mehr Machtdemonstration als militärische Notwendigkeit gewesen sei. In den Vereinigten Staaten von Amerika hingegen gelten die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki als damaliges ultimatives Mittel, um den Krieg im Pazifik zu beenden.