Die Linksfraktion ist mit einer Klage gegen den Bundestag wegen dessen Rolle beim vorläufigen Start des europäisch-kanadischen Handelsabkommens CETA gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wies ihren Antrag als unzulässig ab. Die Fraktion habe weder eine mögliche Verletzung ihrer eigenen Rechte noch von Rechten des Deutschen Bundestags substanziiert dargelegt, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe (Az.: 2 BvE 4/16).

Die Linke-Abgeordneten hatten beanstandet, dass der Bundestag im September 2016 auf Antrag von CDU/CSU und SPD zu CETA nur eine Stellungnahme und kein Gesetz beschlossen hatte. In dieser Stellungnahme erlaubte der Bundestag der Bundesregierung unter bestimmten Voraussetzungen, im EU-Rat die vorläufige Anwendung von CETA zu unterzeichnen. Die Linke sah dadurch das Grundgesetz verletzt. Es sei nicht sichergestellt, dass die EU nicht außerhalb ihrer Kompetenzen handle.

Knapp 98 Prozent der Zölle zwischen den beiden Volkswirtschaften der EU und Kanada werden mit dem geplanten Handelsabkommen CETA abgebaut. Das schafft neue Absatzmöglichkeiten für Waren und Dienstleistungen auf beiden Seiten des Atlantiks: Nicht nur für industrielle Produkte, sondern auch für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Anbieter von Dienstleistungen wie etwa im Post- und Telekommunikationsbereich werden mit CETA einen vereinfachten Marktzugang haben und auch im Bereich der Seeschifffahrt hat sich Kanada auf einigen Teilstrecken geöffnet (bmwi.de).

Der Entscheidung vorangegangen war eine grundlegende Frage. Gemäß Art. 23 Grundgesetz trifft den Bundestag eine Integrationsverantwortung, das heißt, er wirkt in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Daraus ergebe sich „das Recht, zugleich aber auch die Pflicht des Parlaments, seine Integrationsverantwortung effektiv wahrzunehmen“, betont das BVerfG. Was genau muss der Bundestag dafür tun?

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte am 22. September 2016 eine Stellungnahme zur vorläufigen Anwendung von CETA verabschiedet. Darin forderte der Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, das Parlament zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit CETA weiterhin umfassend und frühzeitig zu informieren. Außerdem solle CETA als gemischtes Abkommen auf den Weg gebracht werden, das sowohl von der EU wie auch den Mitgliedstaaten abgeschlossen wird – so kommt es zu dem laufenden Ratifizierungsverfahren. Zudem sollte die Bundesregierung Ausnahmen von der vorläufigen CETA-Anwendung vereinbaren, insbesondere im Bereich des Investitionsschutzes. 

Nach Ansicht der Linken reichte das nicht aus. Erforderlich war ihrer Auffassung nach vielmehr ein förmliches Gesetz, also ein Mandatsgesetz, das der Bundesregierung vorschreibt, wie sie sich in den Verhandlungen und bei der Abstimmung im Rat zu verhalten hat. Zugleich betonten die Abgeordneten der Linken, dass sie die vorläufige Anwendung von CETA für einen Ultra-vires-Akt halten: Die EU handele außerhalb ihrer Kompetenzen.

Hier hakte der Zweite Senat in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil ein. Sollte es sich um einen Ultra-vires-Akt handeln, hätte ein förmliches Gesetz auch nicht weitergeholfen, befanden die Verfassungsrichter/-innen. Das Grundgesetz kenne gerade kein Mandatsgesetz, das eine Inanspruchnahme von Hoheitsrechten durch die Europäische Union oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen ultra vires legitimieren könnte“ (lto.de)

Anders ausgedrückt: Nimmt die EU Hoheitsrechte war und überschreitet dabei die ihr vertraglich eingeräumten Kompetenzen oder berührt die Verfassungsidentität, dann handelt sie verfassungswidrig. Ein solches Handeln kann das Parlament aber nicht im Vorhinein legitimieren. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber dürfe die Bundesregierung schon gar nicht dazu ermächtigen, einem Ultra-vires-Akt zuzustimmen. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen, so behandeln und beobachten. Das BfV darf auch nicht erneut eine Einstufung oder Behandlung als Verdachtsfall bekanntgeben. Das geht aus einem Beschluss des Kölner Gerichts hervor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt worden ist (Beschl. v. 05.03.2021, Az. 13 L 105/21). Es war bereits der zweite Antrag der AfD auf Erlass einer Zwischenentscheidung, dem sogenannten Hängebeschluss, in dieser Sache.

Dem zweiten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses hat das VG Köln nun stattgegeben. Zu Begründung erklärte das Gericht, es werde in unvertretbarer Weise in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. Alles spreche dafür, dass sich das BfV nicht an seine  Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht hinreichend dafür Sorge getragen hat, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen gelangen.

Zudem habe das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung die Stillhaltezusage ausdrücklich dahingehend verstanden, dass nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung unterlassen werde, sondern jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit. In der Medienberichterstattung vom 3. März sei die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durchgestochen worden, was dem BfV zuzurechnen sei. Dadurch habe das BfV die Vertrauensgrundlage mit dem VG Köln zerstört. Der Hängebeschluss sei notwendig, obwohl die Einstufung als Verdachtsfall nunmehr in der Welt sei. Denn mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien. 

Der Rechtsstreit geht schon länger. Ende Januar diesen Jahres hatte die AfD den gegen die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das BfV – gerichteten Antrag gestellt, nicht als Verdachtsfall oder gesichert extremistische Bestrebung eingestuft oder so behandelt zu werden und dies öffentlich bekanntzugeben. Zugleich hatte sie beantragt, bis zu der Entscheidung über diesen Eilantrag einen Hängebeschluss zu erlassen. Diesen hatte das Gericht jedoch Ende Januar abgelehnt, nachdem das BfV eine Stillhaltezusage abgegeben hatte. Diese sah vor, dass sich das BfV bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht nicht öffentlich zu einer Einstufung äußere und bis zu einer Entscheidung auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zum Ausspähen von Abgeordneten und Kandidaten der AfD verzichte.

Die Beschwerde der AfD gegen den damaligen Beschluss des VG Köln Ende Januar vor dem Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos.  

Man muss nicht das Geringste für die AfD, ihre Mitglieder, Mandatsträger, ihre Wähler/-innen oder politischen Ziele übrighaben, um den Umgang des BfV mit der leider stärksten deutschen Oppositionspartei befremdlich zu finden. Die öffentliche Einstufung schadet ihr und das soll sie auch. Weil es darum derzeit noch ein laufendes Gerichtsverfahren gibt, hatte das Bundesamt zugesagt, sich dazu öffentlich nicht zu äußern.

Hier wird ein Missstand vor Augen geführt, von dem die Öffentlichkeit recht wenig weiß, weil namentlich viele Medien selbige vor ihm zu verschließen pflegen. Was wie investigative journalistische Recherche wirkt, ist nicht selten eine von vielfältigem Tauschhandel begleitete vertrauliche Kooperation zwischen Amtsträgern und ihren medialen Beobachtern (tagesspiegel.de).

 

Wodurch kam der Putsch in Myanmar zustande?

Seit den Wahlen im November 2020 haben die Spannungen in Myanmar zugenommen. Die Wahlergebnisse waren gegensätzlich zu den Interessen des Militärs, dem bis heute 25 Prozent der Parlamentssitze reserviert sind. Die Nationale Liga für Demokratie (NLD) gewann die große Mehrheit der Sitze und die vom Militär gestützte politische Partei hat nur wenige Sitze bekommen. 

Am Tag des Putsches (01.02.2020) hätte das gewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung in der Hauptstadt Naypyidaw zusammenkommen sollen. Bereits am damaligen Wochenende waren Unterstützer des Militärs auf der Straße gegangen und riefen die Armee zum Handeln auf.

In die Kritik ist die Parlamentswahl 2020 schon im Vorfeld gekommen. Ausschlaggebend dafür war die Entscheidung der Wahlkommission, die Wahl in einigen Teilen Myanmars, die mehrheitlich von ethnischen Minderheiten bewohnt sind, auszusetzen. Dabei wurde auf andauernde Konflikte und steigende Infektionszahlen mit COVID-19 verwiesen und die Maßnahmen als Sicherheitsgründe deklariert. Von den etwa 37 Millionen Wahlberechtigten in Myanmar wurden mehr als 1,4 Millionen der Wahlgang verwehrt. Der Großteil davon sind Anhänger ethnischer Minderheiten – die Rohingya fallen hier jedoch nicht ins Gewicht, da diese ohnehin nicht wahlberechtigt sind, da ihnen 1982 die Staatsbürgerschaft entzogen worden war (deutschlandfunk.de, 01.02.2021).

Anfang der 2000er begannen die Machthaber, das Land langsam zu demokratisieren. Ein wichtiger Wendepunkt waren dabei Proteste der Bevölkerung im Jahr 2007.

Unter internationalem Druck entwarf das Militär deshalb 2008 eine neue, „demokratischere“ Verfassung. Diese gilt noch bis heute und enthält viele Klauseln, durch die das Militär seine Macht weiter aufrecht erhalten kann. So werden ihm zum Beispiel 25 Prozent der Parlamentssitze garantiert.

Im Rahmen der ersten freien Wahlen 2010 wurde die Friedensnobelpreisträgerin und jetzige de-facto Staatspräsidentin Aung San Suu Kyi aus dem Hausarrest entlassen. Sie war für den Großteil der Bevölkerung Myanmars schon damals ein Idol von Frieden und Freiheit. So erzielte ihre Partei NLD bei den zweiten freien Wahlen 2015 einen großen Sieg.

Wie die Wahlergebnisse zeigen, ist die Unterstützung für Suu Kyi vor allem unter der Mehrheitsbevölkerung der Bamar ungebrochen. In den vergangenen Jahren wurde Kritik laut, dass sie zunehmend einen autoritären Stil des Militärs übernehme. So wurden unter ihrer Führung politische Aktivisten festgenommen, Minderheiten in dem Vielvölkerstaat fühlten sich oft ausgegrenzt.

Ob Myanmar nun in Richtung Instabilität abgleitet oder ruhig bleibt, hängt an Militärchef Min Aung Hlaing und seinen Generälen. Regieren sie mit harter Unterdrückung oder mit versöhnlichen Gesten? In jedem Fall wird die betrogene Bevölkerung den Putsch nicht vergessen (presseportal.de).

Am bedingungslosen Grundeinkommen scheiden sich die Geister: Die einen preisen es als Lösung für eine Arbeitswelt, in der in den kommenden Jahrzehnten zahlreiche Jobs wegzufallen drohen, die anderen fürchten, dass mit ihm die Faulheit Einzug hält oder halten es schlicht nicht für bezahlbar.

Für viele klingt das wie ein Traum. Unterstützt wird die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens schon seit 200 Jahren von Philosophen und Milliardär/-innen, Wirtschafts- und Literaturnobelpreisträgern.

Im 18. Jahrhundert befassen sich beispielsweise die Philosophen Thomas Paine und Thomas Spence mit dem Grundeinkommen. Im 19. Jahrhundert diskutieren es unter anderem Charles Fourier, Victor Considerant, John Stuart Mill, Joseph Carlier und Paul Lafargue. Vor allem Lafargues Streitschrift Das Recht auf Faulheit von 1883 macht Furore. Lafargue lehnt es ab, dass Menschen mit Maschinen um Arbeitsplätze konkurrieren. Jeder Arbeitsplatz, den eine Maschine übernehme, befreie einen Menschen, so Lafargue. 

In der Schweiz gab es vor ein paar Jahren sogar die erste Volksabstimmung über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens – mit immerhin 23 Prozent Zustimmung (zeit.de). Doch trotz aller Begeisterung wurde das Grundeinkommen bis auf einige Pilotprojekte wie kürzlich in Finnland bisher nirgendwo eingeführt. Für viele ist die Corona-Pandemie als größte Krise der letzten Jahrzehnte nun Anlass genug, den Traum endlich wahr zu machen.

Sie ist Jahrzehnte alt, die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens. In die Tat umgesetzt, ließe sie sich so zusammenfassen: Der Staat überweist monatlich einen festen Betrag an alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von deren Kontostand – und vor allem: ohne Gegenleistung.

Im Juli 2020 veröffentlichte das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen eine Studie, die sich mit der Einführung eines temporären Grundeinkommens zum Schutz der Armen und Bedürftigen in Entwicklungsländern befasst. Den Autoren der Studie erscheint ein solches Grundeinkommen als Gebot der Stunde. Es könne, so folgern sie, nicht zuletzt die Corona-Pandemie gerade dort einzudämmen helfen, wo Menschen ihr besonders schutzlos ausgeliefert seien – weil normalerweise weder Arbeits- noch Lebensbedingungen Präventionsmaßnahmen wie Home-Office oder social distancing erlaubten (bpb.de, 18.09.2020)

Befürworter/-innen sehen darin nicht selten den Königsweg zur Armutsbekämpfung, da ein Grundeinkommen das Existenzminimum jedes Einzelnen dauerhaft gewähren würde – ohne kostspielige Antrags- und Kontrollbürokratie. Armut werde also nicht erst behoben, nachdem sie entstanden ist, sondern bereits vorgebeugt.

Gegner/-innen des Grundeinkommens wenden ein, dass allein das Ziel der Armutsbekämpfung deutlich günstiger und wirksamer zu erreichen sei, denn ein Grundeinkommen erhielten unnötigerweise zahlreiche Personen, die finanziell gesehen gar nicht darauf angewiesen sind. Außerdem sei es eine Illusion zu glauben, dass Armut bloß mittels Geldzahlungen zu beheben sei. Vielmehr bedürfe es dafür ausgeklügelter Hilfsprogramme, die über ein Grundeinkommen weit hinausgehen.

Facebook hat heute keine Nachrichten für Sie“, titelt zeit.de vor zwei Tagen.

Der Schlag kam so unerwartet wie plötzlich: Am Donnerstag, als das australische Repräsentantenhaus über ein neues Mediengesetz abstimmte, verkündete Facebook, unter diesen Bedingungen könnten Medienhäuser und Menschen in Australien nicht länger australische oder internationale Nachrichteninhalte teilen oder sehen. Was das bedeutete, merkten die Australier/-innen in den kommenden Stunden: Nicht nur waren die Facebook-Seiten von australischen Medien plötzlich leergefegt, sondern auch die des australischen Wetterbüros und sogar die Seite des WWF Australien hielten keine Inhalte mehr bereit.

Die Konfrontation zwischen der australischen Regierung und Facebook hat sich mittlerweile weiter verschärft. Die Regierung in Canberra kündigte am Sonntag an, dass sie keine Anzeigen mehr auf Facebook schalten wird. Die Ankündigung kam zum Start der australischen Impfkampagne gegen das Coronavirus. Gesundheitsminister Greg Hunt sagte, die Regierung werde im Internet für die Impfungen werben, nur nicht bei Facebook.

Die Regierung will mit dem neuen Gesetz namens Media News Barging Code den US-Internetgiganten Facebook und Google vorschreiben, den traditionellen australischen Medienhäusern Nutzungsgebühren für die Verbreitung von deren journalistischen Inhalten zu zahlen. Der Entwurf sieht bei Verstößen Geldbußen in Millionenhöhe vor. Auf diese Weise soll ein Teil der Werbeeinnahmen der US-Onlineriesen an die traditionellen Medienhäuser weitergereicht werden.

Der australische Schatzkanzler Josh Frydenberg hatte am Morgen des 18. Februar mit Facebook-Gründer Zuckerberg das Gespräch gesucht. Der drastische Schritt von Facebook zielt zwar auf Australien, ist aber auf der ganzen Welt zu spüren: Nutzer in Australien können fortan keinerlei Nachrichten mehr auf Facebook sehen oder teilen, und dortige Verlage können auf der Plattform keinerlei Nachrichten mehr verbreiten.

Was nun, Australien?

Eine wahrscheinliche Lösung: Der Streit könnte sich in wenigen Tagen im Nichts auflösen. Wenn man sich den Gesetzestext des News Media Bargaining Code ansieht, wird schnell klar: Was das australische Parlament noch diese Woche beschließen sollte, ist keine durchdachte Medienreform (heise.de), kein großer Wurf, der den Medienwandel in neue Bahnen lenkt. Es geht alleine darum, dass Medienunternehmen, die früher von Werbung gut leben konnten, künftig einen größeren Anteil der Werbeeinnahmen von Google und Facebook verlangen können. Neue Medienschaffende oder Startups gehen leer aus: Nur wer über Jahre einen Umsatz von über 150.000 Dollar mit Kernnachrichten vorweisen kann, darf sich überhaupt bewerben.

Obwohl beide Seiten ein existenzielles Interesse an einer Einigung haben, ist ein Zustandekommen derer nicht garantiert. In seinem Blog-Posting betont Facebook, dass allenfalls vier Prozent der Nachrichten im Newsfeed seiner Nutzer aus redaktionellen Inhalten besteht.

Wenn sich Nutzer auf Facebook nicht mehr informieren können, ob am nächsten Morgen die Busse fahren oder wie die Impfkampagne vorangeht, schwindet ein gewichtiger Grund, Facebook überhaupt aufzurufen, will heißen, die App auf dem Handy zu haben.

1877 glaubte der italienische Astronom Giovanni Schiaparelli erstmals geradlinig verlaufende, sehr lange Vertiefungen auf dem Mars wahrzunehmen. Sie wurden alsbald als Marskanäle bekannt, zumal da der US-Astronom Percival Lowell (sueddeutsche.de) darüber spekulierte, dass in den Hunderte Kilometer langen Senken irgendwann einmal Wasser geflossen sein könnte, dass sie vielleicht sogar keinen natürlichen Ursprung haben könnten.

Wasser bedeutet Leben. Und der Mars ist ein Planet, fast wie die Erde, sichtbar für die Menschen. Also lag die populäre Schlusskette Wasser – Leben – (künstliche?) Kanäle nahe. Der Mythos vom Mars und den Marsmenschen war geboren. Die kleinen grünen Männchen vom Mars gehören zur Grundausstattung der globalisierten Populärkultur.

Geschafft! Es waren quälende sieben Minuten: Der Eintritt in die Marsatmosphäre nach sechsmonatigem Flug wurde durch die Sonde selbst kontrolliert – die Wissenschaftler unten auf der Erde konnten nur zusehen. Doch Perseverance machte ihrem Namen – Beharrlichkeit – alle Ehre und landete sicher auf dem roten Planten.

Im Zentrum der Mission steht die Entnahme von Proben. Die große Frage: Gab es jemals Leben auf dem Mars?

Der Ort der Landung war in diesem Zusammenhang gezielt gewählt: Der Jezero Krater war einst ein See (euronews.com), in dessen Wasser Leben hätte entstehen können. Drei Milliarden Jahre ist das her. Bis Perseverance seine Mission erfüllt hat, kann es Jahre dauern.

Das Leben auf dem Mars ist möglicherweise in nicht allzu ferner Zukunft keine Sciencefiction mehr, sondern vielmehr eine realisierbare Möglichkeit: Dieser Meinung ist auch die NASA, die seit geraumer Zeit die Möglichkeit menschlicher Ansiedlungen im Ökosystem des Mars untersucht und vor einiger Zeit eine Ausschreibung für den Entwurf virtueller Wohnhäuser (corradi.eu) veröffentlicht hat, die mit dem 3D-Drucker realisiert werden sollen. In einer Zukunft, die weit näher ist, als wir es uns vorstellen können, werden also Reisen von der Erde zum Mars die Tore für bis dato noch völlig unentdeckte Wohnszenarien öffnen, an denen Luft- und Raumfahrtingenieure, Architekten und Designer bereits heute arbeiten. 

In den letzten Jahren gab es rund 200.000 Menschen, die sich für eine Reise zum Mars beworben haben. Der Start ist für 2026 geplant. Das Besondere: Eine Rückkehr zur Erde ist nicht vorgesehen.

Denn die NASA hat ein neues, altes Ziel vor Augen: den Mond. 2023 sollen NASA-Astronauten in die Umlaufbahn des Mondes zurückkehren, Ende der 2020er sogar wieder auf ihm landen (haz.de, 27.09.2018)Eine Vorbereitung – ein Übungsplatz, wo wir uns auf zukünftige menschliche Missionen zum Mars vorbereiten werden. 

Wer die mit rund sieben Monaten veranschlagte Reise zum Erdnachbarn unternimmt, muss dort bleiben. Für den Rest seines Lebens.

Irgendwann in Zukunft sollen Menschen auf dem Mars landen.

Tatsächlich hat man bereits einige Entdeckungen gemacht, die darauf hindeuten, dass der Mars einst Leben hätte beherbergen können: Unter anderem wurden mehrfach Hinweise auf frühere Wasservorkommen entdeckt, was heißt, dass der Mars wohl ein lebensfreundlicher Planet war.

Außerdem haben Raumsonden Methanvorkommen in der Atmosphäre des Mars entdeckt – ein mögliches Indiz dafür, dass es auf dem Mars heute noch Leben gibt – oder geben könnte ...

Er kann es nicht mehr ertragen, diese Egomanie, den Narzissmus, den Hass, den Neid, die Rücksichtslosigkeit. Sie tun jeder, was sie wollen. Ganz egal.

Er ist es leid, diese Ausdruckslosigkeit der Neandertaler-Gesichter, die beim Laufen nicht ihre Arme baumeln lassen, sondern stocksteif, leicht nach vorne gebeugt, laufen.

Er ist es so leid, diese hinterhältigen Sätze, die nach Intrigen riechen und mehr Schaden anrichten als irgendwem zu nützen.

Er ist es leid, dass er täglich sein Bestes gibt und es mit Füssen getreten wird.

Er ist es leid, dass es Klassen-spezifische Unterschiede angeblich nicht gibt und er dem doch täglich neu ausgesetzt ist.

Ihm ist es zuwider, dass sie vögeln wie die Hasen, zu viele Kinder zeugen, den Sozialstaat ausbeuten und sichtbar ihre fetten Bäuche vollfressen.

Er kann es nicht mehr sehen, wie sie vor lauter Einsamkeit und Suche nach Liebe degenerierte und demolierte Haustiere halten, sie vermenschlichen und stinkenden Unrat hinterlassen. Die Ersatz-Partner „Hund“ und „Katze“ werden auf die Couch gelassen, pupsen, rülpsen, tragen Flöhe. Und dahin sollte er sich setzen?

Er ist es so leid, dass er stets der Mann zwischen den Fronten ist, die Drecksarbeit der Sauberen umsetzen muss, damit sie ihre Finger nicht beschmutzen.

Er kann es nicht mehr sehen, wie sie sich tuschelnd zur Seite drehen, wenn er kommt.

Er ist es leid, dass der verwöhnt-neurotische Köter von denen ihn stets Sonntags früh aus dem wohlverdienten Schlaf reißt.

Er ist es überdrüssig, dieses dümmliche Geplapper auf den Internet-Communities. Der Scheiss geht ihm am Arsch vorbei.

Er erinnert sich, als er lachend den Neandertaler beim Laufen beobachtete. Es gibt ihn noch wahrhaftig, auferstanden und Reinkarnation? Der lacht nicht, der gleicht einer Marionette, aber der ist böse. Er sieht sehr genau sein Gift. Und er ist es so leid.

Er ist es leid, dass jedermann glaubt, er bräuchte dringend eine Frau. Sicher nicht. Sicher braucht er kein Weib, das ihm sagt, was er für eine Niete ist.

Er ist es so verdammt leid, diesen Neid all derer, die ihn vordergründig bemitleiden wollen.

Sie tun das nur, um sich selbst nicht mies zu fühlen.

Und er ist es nicht leid, dass er oft lächelnd durch das Leben läuft. Wie in einem Chondrit die Chondren die Weisheit des Universums und des Lebens in eine feinkörnige Grundmasse eingebetten, hütet er tief in sich den Schatz des Wissens, dass sie alle dem Leben wirklich überdrüssig sind.

Dass sie all das tun, was sie tun und nicht wissen, was sie wirklich tun.

Petra M. Jansen

http://literatourpoetictext.blogspot.com/

Vor der Präsidentschaft von Donald Trump gab es in der 245-jährigen Geschichte der Vereinigten Staaten erst drei Mal ein Amtsenthebungsverfahren: Bei den Präsidenten Bill Clinton, Richard Nixon und Andrew Johnson. Zwei von ihnen haben das Impeachmentverfahren politisch überlebt, Nixon kam der Anklageerhebung zuvor und trat von sich aus zurück.

Doanld Trump hatte zwei Verfahren dieser Art an der Backe, er wurde durch den US-Senat gleich zweimal freigesprochen!

In der amerikanischen Verfassung ist eine Anklage zur Amtsenthebung des Präsidenten bei „Landesverrat, Bestechung oder anderen schweren Vergehen“ vorgesehen.

Noch nie in der US-Geschichte gab es bei einem Amtsenthebungsverfahren so viele Abweichler – dennoch hat Ex-Präsident Trump auch sein zweites Impeachment unbeschadet überstanden. Gleich nach dem Urteil kündigte er sein Comeback an.

Eine Mehrheit von 57 Senatoren stimmte nach nur fünf Tagen der Verhandlung zwar für eine Verurteilung des Republikaners – die für eine Verurteilung nötige Zweidrittelmehrheit von 67 Stimmen wurde aber verfehlt. Neben 50 Demokraten stimmten auch sieben Republikaner für eine Verurteilung Trumps.

Trumps Verteidiger im Senat nutzten die drei Stunden und konzentrierten sich auf wenige Punkte. Erstens, argumentierten sie, fielen Trumps sämtliche Reden über seinen vermeintlich gestohlenen Wahlsieg unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch robuste und aussagekräftige Reden müssten von der Verfassung geschützt werden. Zweitens sei das Verfahren ohnehin verfassungswidrig, weil es nicht möglich sei, ein Impeachment gegen einen Präsidenten anzustrengen, der nicht mehr im Amt sei. Drittens lasse sich kein Zusammenhang herstellen zwischen Trumps Reden und dem Sturm auf das Kapitol, in dessen Folge fünf Menschen ums Leben kamen (sueddeutsche.de).

Alle drei Punkte waren umstritten. Einige Rechtswissenschaftler bezweifelten, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch Aussagen eines Präsidenten einschließt, die sich als Aufruf zur Gewalt verstehen lassen. 144 auf dieses Thema spezialisierte Juristen hatten in der vergangenen Woche einen offenen Brief unterzeichnet, in dem sie die Ansicht äußerten, es sei juristisch unseriös zu argumentieren, dass Trumps Aussagen vom ersten Zusatzartikel der US-Verfassung gedeckt seien, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert.

Die Demokraten wollten Trump mit einer Verurteilung für künftige politische Ämter auf Bundesebene sperren. Sie argumentierten, dass Trump vom Senat zur Rechenschaft gezogen werden müsse, damit er in Zukunft nicht erneut zu Gewalt aufrufen könne. Die Bedrohung durch fanatische Trump-Unterstützer bestehe weiter, mahnten sie.

Mit der Abstimmung im Senat ist das Verfahren beendet worden. Vorhang zu und alle Fragen offen“ (heise.de). Das politische Theater geht weiter. Es wird nicht nur in den USA stärker um Informationsfreiheit und Informationspolitik gehen und um die Bestimmung dessen, wer der innere Feind der Demokratie ist, sowie wie mit politischen Gegnern und Systemkritik umzugehen ist.