Vor der Präsidentschaft von Donald Trump gab es in der 245-jährigen Geschichte der Vereinigten Staaten erst drei Mal ein Amtsenthebungsverfahren: Bei den Präsidenten Bill Clinton, Richard Nixon und Andrew Johnson. Zwei von ihnen haben das Impeachmentverfahren politisch überlebt, Nixon kam der Anklageerhebung zuvor und trat von sich aus zurück.
Doanld Trump hatte zwei Verfahren dieser Art an der Backe, er wurde durch den US-Senat gleich zweimal freigesprochen!
In der amerikanischen Verfassung ist eine Anklage zur Amtsenthebung des Präsidenten bei „Landesverrat, Bestechung oder anderen schweren Vergehen“ vorgesehen.
Noch nie in der US-Geschichte gab es bei einem Amtsenthebungsverfahren so viele Abweichler – dennoch hat Ex-Präsident Trump auch sein zweites Impeachment unbeschadet überstanden. Gleich nach dem Urteil kündigte er sein Comeback an.
Eine Mehrheit von 57 Senatoren stimmte nach nur fünf Tagen der Verhandlung zwar für eine Verurteilung des Republikaners – die für eine Verurteilung nötige Zweidrittelmehrheit von 67 Stimmen wurde aber verfehlt. Neben 50 Demokraten stimmten auch sieben Republikaner für eine Verurteilung Trumps.
Trumps Verteidiger im Senat nutzten die drei Stunden und konzentrierten sich auf wenige Punkte. Erstens, argumentierten sie, fielen Trumps sämtliche Reden über seinen vermeintlich gestohlenen Wahlsieg unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Auch robuste und aussagekräftige Reden müssten von der Verfassung geschützt werden. Zweitens sei das Verfahren ohnehin verfassungswidrig, weil es nicht möglich sei, ein Impeachment gegen einen Präsidenten anzustrengen, der nicht mehr im Amt sei. Drittens lasse sich kein Zusammenhang herstellen zwischen Trumps Reden und dem Sturm auf das Kapitol, in dessen Folge fünf Menschen ums Leben kamen (sueddeutsche.de).
Alle drei Punkte waren umstritten. Einige Rechtswissenschaftler bezweifelten, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch Aussagen eines Präsidenten einschließt, die sich als Aufruf zur Gewalt verstehen lassen. 144 auf dieses Thema spezialisierte Juristen hatten in der vergangenen Woche einen offenen Brief unterzeichnet, in dem sie die Ansicht äußerten, es sei „juristisch unseriös“ zu argumentieren, dass Trumps Aussagen vom ersten Zusatzartikel der US-Verfassung gedeckt seien, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert.
Die Demokraten wollten Trump mit einer Verurteilung für künftige politische Ämter auf Bundesebene sperren. Sie argumentierten, dass Trump vom Senat zur Rechenschaft gezogen werden müsse, damit er in Zukunft nicht erneut zu Gewalt aufrufen könne. Die Bedrohung durch fanatische Trump-Unterstützer bestehe weiter, mahnten sie.
Mit der Abstimmung im Senat ist das Verfahren beendet worden. „Vorhang zu und alle Fragen offen“ (heise.de). Das politische Theater geht weiter. Es wird nicht nur in den USA stärker um Informationsfreiheit und Informationspolitik gehen und um die Bestimmung dessen, wer der innere Feind der Demokratie ist, sowie wie mit politischen Gegnern und Systemkritik umzugehen ist.