WhatsApp gab vor Kurzem bekannt, dass man zukünftig Telefonnummern mit Facebook teilen werde; das sorgte für Unmut unter vielen Nutzern. WhatsApp funktionierte, obwohl es seit 2014 zu Facebook gehört, bislang autonom. Nun aber werden beide Dienste stärker verzahnt. Mit dem Datenaustausch sollen sowohl die Werbeanzeigen als auch die Freundessuche von Facebook verbessert werden.

Zu den Nutzern gesellen sich noch andere Kritiker: Wie SPON kürzlich berichtete, soll sich nun die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit der Sache beschäftigen, genauer gesagt mit der Übernahme von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren. Die Kartellbehörden genehmigten diese auf der Grundlage, dass kein Datenaustausch zwischen beiden Unternehmen stattfinden wird.

Es ist grundsätzlich möglich, in den WhatsApp-Einstellungen zu untersagen, die Daten für personalisierte Werbung zu verwenden. An Facebook übertragen werden sie aber trotzdem (vgl. FAQ). Hamburger Datenschutzbeauftragte bemängeln dies. Den wenigsten Nutzern sei klar, dass dennoch einige Daten mit Facebook geteilt werden, unabhängig davon, ob das Häkchen gesetzt sei oder nicht. Hierbei kritisiert wird zudem ein weiterer Passus in den neuen Richtlinien von WhatsApp, der dem Dienst das Auslesen der auf dem Smartphone gespeicherten Kontaktliste – und damit auch Informationen über Nicht-WhatsApp-Nutzer – erlaubt.

Vor allem Menschen, die bislang zwar WhatsApp, aber nicht Facebook nutzen, sind von den geänderten Richtlinien betroffen. Sie teilen künftig ihre Mobilfunknummer mit dem sozialen Netzwerk, obwohl sie dort überhaupt nicht angemeldet sind. Für bestehende Facebook-Nutzer mag sich wenig ändern: sie teilen schließlich ohnehin durch ihre Nutzung viele Daten mit der Plattform. Viele entschieden sich dennoch bewusst dagegen, ihre Telefonnummer anzugeben.

Dass Facebook Telefonnummern aus dem Smartphone der Nutzer auf die eigenen Server überträgt, ist nicht neu. Bereits seit Jahren synchronisieren Facebook-Apps die Adressbücher der Nutzer, was schon vor fünf Jahren deutsche Datenschützer hinsichtlich der Freunde-finden-Funktion auf den Plan rief: Damals bekamen Nichtmitglieder plötzlich E-Mails von Facebook, ohne dass sie wussten, wie das Netzwerk an ihre Kontaktdaten kam. Auf Drängen der Datenschützer musste Facebook diesen Prozess transparenter machen.

Die aktuelle Debatte um WhatsApp gibt Gelegenheit zu überprüfen, welche Kontaktdaten man mit Facebook geteilt hat, und eine Möglichkeit, die Einstellungen zu ändern. Hinter einem Link befindet sich die sogenannte Invite History, die alle bislang hochgeladenen Kontakte enthält, sowohl über Facebook als auch den Facebook Messenger. Fusion – ein Online-Portal – schreibt, in dieser Liste könnten sogar Kontakte auftreten, die bereits vor Jahren übermittelt wurden. Nutzer haben auf der Seite die Möglichkeit, einzelne oder alle Kontakte zu löschen. Die auf dem Smartphone gespeicherten Informationen bleiben davon unberührt.

Wie kommen die Kontakte zu Facebook?

Die Antwort steckt in den Apps. In der offiziellen Facebook-App gibt es unter „Einstellungen -> App-Einstellungen“ die Option „Kontakte fortlaufend hochladen“. Ist dies aktiviert, synchronisiert Facebook die kompletten Adressbücher der Nutzer, ganz gleich, ob es sich bei den Kontakten um andere Facebook-Nutzer handelt oder nicht. Viele Menschen, die zum ersten Mal die App installieren, deaktivieren die Funktion nicht. Dabei ist das aus Sicht des Datenschutzes zu empfehlen, ebenso wie das Deaktivieren der Funktion „Anruflisten und SMS synchronisieren“. Die Einstellungen müssen auf allen Geräten vorgenommen werden, auf denen die Facebook-App installiert ist.

Das Gleiche gilt für den Facebook Messenger. Auch hier gibt es unter „Einstellungen -> Personen“ die Option „Kontakte synchronisieren“. Deaktiviert man die Option, bekommt man im Messenger nur noch die bestehenden Facebook-Freunde angezeigt. Neue Kontakte, die man in sein Adressbuch hinzufügt, werden nicht mehr automatisch an Facebook übermittelt.

Für Nichtmitglieder von Facebook ist das ein schwacher Trost. Denn prinzipiell genügt es, wenn ein einzelner Bekannter sein Adressbuch mit dem Netzwerk teilt. Dann tauchen auf dessen Server auch Nichtmitglieder mit Mobilfunknummer und E-Mail auf, von weiteren Daten ganz zu schweigen …

Facebook nutzt diese Informationen den eigenen Angaben zufolge nur für die interne Freundessuche. Es erfolge keine Weitergabe an Werbetreibende.

Man kann sich trotzdem dem Datenhunger des sozialen Netzwerks nur schwer erwehren.

Der als Urfrau berühmt gewordene Australopithecus afaris mit dem Namen Lucy kam wahrscheinlich bei einem schweren Sturz von einem Baum ums Leben. Zu diesem Schluss kamen Wissenschaftler aus den USA und Äthiopien nach einer Untersuchung des Skeletts mit einem hochauflösenden 3D-Scanner.

Ihre in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichte Studie zeigt, dass Lucy sich bei einem Sturz Oberarmknochen, Knöchel, Knie und mindestens eine Rippe gebrochen haben muss. Um so schwere Verletzungen zu erleiden, müsse der gerade einen Meter große Urmensch aus mindestens zwölf Metern Höhe gestürzt sein.

Sie habe zum Zeitpunkt des Aufpralls ihre Arme ausgestreckt, um ihren Sturz abzufedern, so ein Professor an der University of Texas in Austin. Lucy war also zum Zeitpunkt des Aufpralls bei Bewusstsein.

Etwa 40 Prozent des Skeletts von Lucy sind erhalten. Bislang war davon ausgegangen worden, dass die Knochen des Frühmenschen nach ihrem Tod zerbrochen waren. Die 3D-Bilder aus der Untersuchung zeigen jedoch, dass die Frakturen in dem lädierten Skelett denen eines Menschen entsprechen, der schwer gestürzt ist.

Die neu ermittelte Todesursache lässt auch den Rückschluss zu, dass die Urmenschen zu Lucys Zeit vor 3,2 Millionen Jahren zumindest zeitweise auf Bäumen gelebt haben.

Das Skelett des Australopithecus Lucy war 1974 vom US-amerikanischen Paläoanthropologen Donald Johanson in der Afar-Region im heutigen Äthiopien gefunden worden. Der hat bereits Zweifel an den Erkenntnissen seiner Kollegen geäußert: Es gäbe definitiv keinen Beweis dafür, wie sie gestorben sei.

Auch ein Kollege von der University of California bezeichnet die Studie als Fehldiagnose. Die Forscher der University of Texas konzentrierten sich nur auf die Risse, die sie einem angenommenen Sturz zuordnen können, und ignorierten die anderen Brüche.

Lucy ist das bekannteste gefundene Exemplar eines Australopithecus afaris. Nach bisheriger Erkenntnis besaß es Zähne, Kiefer und lange Arme wie ein Affe, konnte aber bereits aufrecht gehen. Das Geschlecht des nach dem Beatles-Song „Lucy in the Sky“ benannten Urmenschen ist umstritten. Nach gegenwärtigem Stand der Forschung war Lucy weiblich und zum Zeitpunkt ihres Todes circa 25 Jahre alt.

Aus früheren Untersuchungen sei bekannt, dass an der Fundstelle zu Lucys Lebzeiten Bäume wuchsen, berichten Forscher. Vermutlich habe Lucy in den Bäumen nach Nahrung und nachts Schutz gesucht. Sie habe somit sowohl am Erdboden als auch in Bäumen gelebt. Vielleicht sei ihr gerade das zum Verhängnis geworden, mutmaßen die Wissenschaftler. Die Anpassungen, die den aufrechten Gang und das Leben am Boden ermöglicht haben, hätten vielleicht ihr Geschick beim Klettern eingeschränkt.

Laut John Kappelmann/Universität Texas ist es „ironisch, dass das Fossil, das im Zentrum einer Debatte über die Rolle des Baumlebens in der menschlichen Evolution steht, vermutlich an Verletzungen starb, die durch den Sturz aus einem Baum entstanden sind“ (SPIEGEL ONLINE).

Ist unser Anfang – das Schicksal unserer Urmutter – zugleich eine Prophezeiung für unser Ende?! Das Ende der Menschheit? Wenn ein Lebewesen in seinem ureigensten Lebensraum stirbt ist dies tragisch. Bei Lucy wird man wohl einen Unfall annehmen müssen; wir wissen es nicht. Können wir heute mit unserem Lebensraum umgehen? Wir, der Homo sapiens, der doch als so viel weiter entwickelt gilt als die am Anfang stehende Lucy … Machen wir nicht unseren Lebensraum kaputt, vergiften ihn und beuten ihn aus?! Ist es so sehr an den Haaren herbeigezogen, wenn man die These aufstellt, dass wir auch an den Bedingungen – zugegeben: größtenteils von uns selbst geschaffenen – unseres eigenen Lebensraumes zugrunde gehen werden?! Wir sollten das Schicksal, die Botschaft unserer Urmutter nicht ungehört verhallen lassen. Was letzten Endes nichts anderes bedeutet, als dass wir behutsamer mit unserem Lebensraum, den dortigen Lebewesen und nicht zuletzt auch mit uns umgehen.

Ein bisschen mehr Vorausschau und Vorsicht wären angebracht!

„Da bewegt sich nix“: Sigmar Gabriel hält die TTIP-Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten de facto für gescheitert. Das Ceta-Abkommen mit Kanada hingegen verteidigt er – gegen den Widerstand seiner Partei.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sieht für das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA keine Chance mehr. Die Verhandlungen mit den USA seien faktisch gescheitert, weil wir uns den amerikanischen Forderungen als Europäer nicht unterwerfen dürften, so Gabriel in einem Fernsehinterview. Nichts bewegt sich! In 14 Verhandlungsrunden hätten die Unterhändler nicht in einem einzigen von 27 Themenbereichen Einigung erzielt.

Warum sind die Verhandlungen ins Stocken geraten?

Streitpunkte gibt es einige. Im Wirtschaftsministerium wird verstärkt auf die öffentliche Beschaffung und den Investitionsschutz verwiesen.

  • Heikel ist die öffentliche Beschaffung, also die Frage, inwieweit Unternehmen künftig Zugang zu staatlichen Aufträgen auf der anderen Seite des Atlantiks bekommen. In den USA gelten oft sogenannte Buy-American-Klauseln, die Behörden zum Kauf bei einheimischen Herstellern verpflichten. Einen Großteil dieser Käufe tätigen Bundesstaaten oder Kommunen. Bislang zeigen die US-Verhandler offensichtlich keinerlei Bereitschaft, diese Ebenen in die Marktöffnung einzubeziehen.
  • Weit auseinander liegen die Positionen auch bei Zöllen. Hier wollen die Europäer Ausnahmen für bestimmte Agrarzölle, die USA für manche Autozölle. Ähnlich strittig ist der künftige Umgang mit Finanzdienstleistungen, bei denen der US-Verbraucherschutz als strenger gilt.
  • Kaum Bewegung gibt es schließlich bei Markenrechten: Hier wollen die Europäer ihr System geografisch geschützter Herkunftsbezeichnungen auch für den US-Markt durchsetzen. Die Amerikaner wollen dagegen auch weiterhin Champagner aus Kalifornien oder Nürnberger Würstchen aus Nebraska kaufen können.
  • Private Schiedsgerichte, vor denen Investoren wegen Regierungsentscheidungen auf Schadensersatz klagen können, waren von Anfang an ein kritischer Teil des Abkommens. Die EU will sie durch einen ständigen Schiedsgerichtshof ersetzen, vor dem Staaten im Gegensatz zum bisherigen Verfahren in Berufung gehen können. Nach Angaben aus Regierungskreisen sehen die USA dies ebenso kritisch wie das geplante Auswahlverfahren für Richter.

Wie unterscheiden sich TTIP und Ceta?

Sein Nein zu TTIP grenzt Gabriel klar vom Ja zum kanadisch-europäischen Abkommen Ceta ab. Er beklagt, die beiden Vertragswerke würden häufig verwechselt, zeigt sich aber sehr zuversichtlich, dass der SPD-Parteitag Ceta im kommenden Monat absegnen wird. Tatsächlich unterscheidet sich Ceta in einer Reihe von Punkten von TTIP. Der wichtigste: Den Schiedsgerichtshof, den die EU sich für TTIP wünscht, gibt es bei Ceta schon – dank Nachverhandlungen.

Dennoch muss Gabriel mit internem Widerstand rechnen. Nach Ansicht der Parteilinken könne kein sozialdemokratisches Mitglied eines Parlaments diesem Abkommen in der vorliegenden Fassung zustimmen. Die Ablehnung wird damit begründet, dass unter anderem Rechtsbegriffe in Ceta mangelhaft definiert seien. In Juristenkreisen ist wohlbekannt, dass es zu einem wesentlichen Teil auf die Auslegung der Klauseln ankommt.

Tatsächlich zeigt eine Analyse früherer Entscheidungen von Schiedsgerichten, dass verschiedene Gerichte in derselben Frage zu gegenteiligen Ergebnissen kommen können. So ist im Fall von Ceta beispielsweise unklar, wie weit der zugesagte Schutz öffentlicher Versorgungsunternehmen vor Klagen realiter reicht.

Entscheidend an Ceta dürfte etwas ganz anderes sein:

Im Gegensatz zu TTIP ist das Abkommen „ausverhandelt“ – für Wirtschaftsminister Gabriel damit schwerer zu stoppen.

Forscher wollen wegen der beispiellosen menschlichen Einflüsse auf den Planeten ein neues Erdzeitalter ausrufen. Demnach lebten wir derzeit im Anthropozän, dem Menschenzeitalter.

Eine zur Prüfung dieser Frage eingesetzte Arbeitsgruppe plädierte auf dem Internationalen Geologischen Kongress in Kapstadt/Südafrika mit überwältigender Mehrheit dafür, den Begriff einzuführen. Bis er tatsächlich als geologisches Zeitalter übernommen wird, dürften aber Jahre vergehen.

Geologen teilen die Erdgeschichte nämlich in verschiedene Zeitalter ein. Vor knapp 12.000 Jahren, am Ende der letzten Eiszeit, begann das Holozän – dessen Ende nun datiert werden soll. 34 der 35 Arbeitsgruppen-Mitglieder stimmten dafür, dass das Holozän seit Mitte des 20. Jahrhunderts beendet ist. Ein Teilnehmer enthielt sich.

Geprägt wurde der Begriff „Anthropozän“ im Jahr 2000 von dem US-Biologen Eugene Stoermer und dem niederländischen Meteorologen und Nobelpreisträger Paul Crutzen, dem früheren Direktor des Max-Planck-Instituts für Chemie in Mainz. Seitdem wird das Wort oft verwendet, aber nicht als offizielle Epochenbezeichnung.

Was prägt die durch den Menschen veränderte Umwelt?

-die Verbreitung von Plastik, Aluminium, Flugasche und radioaktivem Fallout,

-großräumige Veränderungen der Kreisläufe etwa von Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor,

-die beispiellose globale Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten,

-der Klimawandel.

Viele dieser Veränderungen seien geologisch dauerhaft und manche seien unumkehrbar, so die Arbeitsgruppe. Das Votum der Wissenschaftler kommt nicht überraschend.

Man streitet aber darüber, wann das Menschenzeitalter beginnen sollte. Mit der Entdeckung Amerikas? Mit dem Start der Industrialisierung?

Die Arbeitsgruppe schlägt als Beginn Mitte des 20. Jahrhunderts vor. Ein wichtiges Datum wäre der erste Atombombentest am 16. Juli 1945, dessen Folgen sich auf der Erdoberfläche weltweit nachweisen ließen.

In den kommenden zwei bis drei Jahren wolle man klären, welche in den Erdschichten abgelagerten Stoffe als Referenz für das neue Erdzeitalter dienen sollen. Dies könne etwa eine Kombination von Kunststoff, Rückständen aus Atomwaffentests oder von Flugasche aus industrieller Produktion sein, so ein Wissenschaftler der Freien Universität Berlin, welcher der Arbeitsgruppe angehört. Dieser Vorschlag muss erst von der Subcommission on Quaternary Stratigraphy (SQS) und danach von der Internationalen Kommission für Stratigraphie (ICS) bestätigt werden. Im letzten Schritt muss das Exekutivkomitee der International Union of Geological Sciences (IUGS) den Vorschlag ratifizieren.

Ein langer Weg! Die formale Übernahme des Begriffs hat Signalcharakter. Dies hat aber bei der Entscheidung der Arbeitsgruppe keine Rolle gespielt. Man müsse den globalen geologischen Einfluss des Menschen wissenschaftlich belegen, unabhängig von gesellschaftlichen Diskussionen, wird ausdrücklich hervorgehoben. Die übergeordneten Gremien wollen überzeugt werden … .

Dort gebe es Skepsis, nicht zuletzt weil 12.000 Jahre – also die bisherige Dauer des Holozäns – für ein Erdzeitalter nach geologischen Maßstäben extrem kurz ist.

Vielleicht ist das Holozän doch noch nicht zu Ende …

Will man sich dem Thema Nibiru wissenschaftlich nähern, muss man unterscheiden, ob es allgemein um die Suche nach unbekannten Himmelskörpern im Sonnensystem geht oder speziell um Nibiru. Schon seit dem 19. Jahrhundert haben die Wissenschaftler intensiv nach Planeten im äußeren Sonnensystem gesucht. Damals beobachteten Astronomen die Abweichungen des Planeten Uranus von der vorhergesagten Bahn und glaubten, dafür wäre ein zusätzlicher Planet verantwortlich. Dieser Planet – Neptun – wurde tatsächlich entdeckt. Bis heute findet man in den äußeren Bereichen des Sonnensystems immer neue Himmelskörper – dabei handelt es sich aber um Asteroiden des Kuiper-Asteroidengürtels und nicht um Planeten oder gar Braune Zwerge.
Wie steht es in puncto Nibiru? Wenn man mal davon ausgeht, dass die auf verschiedenen Internetseiten angegebene Umlaufzeit von 3.600 Jahren stimmt, dann müsste der Planet einen mittleren Abstand von der Sonne von 234 astronomischen Einheiten haben – er wäre 234 Mal weiter von der Sonne entfernt als die Erde. Ein Planet (selbst ein Brauner Zwerg), der so weit von der Erde entfernt ist, kann vernachlässigt werden: Er könnte keinen relevanten gravitativen Einfluss auf sie ausüben. Das stimmt aber nur, wenn die Bahn des Nibiru annähernd kreisförmig ist, so wie die der anderen Planeten. Nun behaupten die Esoteriker aber, dass sich Nibiru der Erde extrem annähern wird. Das bedeutet, seine Bahn muss auch extrem von der Kreisform abweichen und stark elliptisch sein. Es gibt Himmelskörper, die so enorm elliptische Bahnen haben – aber dabei handelt es sich um langperiodische Kometen, die aus den äußersten Bereichen des Sonnensystems stammen, nicht um Planeten.

Wir erinnern uns an das Ende des Maya-Kalenders. Die uns bekannte Welt ging an diesem Tag unter, dem 21.12.2012. Aufstieg in die „fünfte Dimension“ … Nun, Ende August 2016 leben wir noch. Ein weiterführender Maya-Kalender ist angeblich gefunden; die Regale mit Weltuntergangsliteratur sind abverkauft.

Jetzt passiert es wieder: Am 16. September 2016 geht die Welt noch einmal unter. Angeblich erscheint dann der vierte Blutmond in Folge in der Zeit von Juni bis September.

Der Prophet Joel sagte laut Bibel: „Die Sonne wird in Finsternis und der Mond in Blut verwandelt werden, ehe denn der große und schreckliche Tag des Herrn kommt.“

Auslöser der neuen Aufregung ist der Blutmond, bei dem für kurze Zeit der Vollmond in den Kernschatten der Erde eintaucht. Bei dieser Finsternis verschwindet der Mond nicht komplett, sondern ist weiterhin erleuchtet – und zwar rötlich. Dass der Mond rot wird, erklären Astronomen so: ein Teil des auf die Erde scheinenden Sonnenlichts bricht in der Erdatmosphäre und wird in den Erdschatten gelenkt. Da aber die blauen Lichtanteile stärker gestreut werden als die roten, landen nur die rötlichen Wellen auf dem Erdtrabanten. Das Ergebnis: der Blutmond.

Die Weltuntergangsfans sind da anderer Ansicht: Nibiru sei der wahre Grund für den roten Mond – da er diesem schon so nahe sei und seinen roten Schatten auf ihn werfe.

Was passiert, wenn es der Nibiru wäre? Hierzu gibt es mehrere Denkansätze: Entweder Nibiru trifft uns kurz und schmerzlos voll auf die Zwölf und die Erde zerspringt in Abermilliarden Teile, oder aber, es kommt zu einem leichten Streifschuss, der eine Pol-Umkehrung zur Folge hat und die alles Leben auf der Erde vernichten wird. Selbst, wenn Nibiru uns knapp verfehlt, sieht es für Mensch und Tier also schlecht aus.

Für Aufsehen sorgte im Jahre 1983, dass das Infrarot-Weltraumteleskop IRAS (Infrared Astronomical Satellite) zweimal ein Objekt von der Größe Jupiters in der Nähe des Sternbildes Orion sichten konnte, dessen Entfernung sich noch dem Bereich unseres Sonnensystems zuordnen ließ. Die Tatsache, dass es mit optischen Teleskopen nicht sichtbar war, wurde damit erklärt, dass es zu kalt sei, um Licht reflektieren zu können.

Bemerkenswert war, dass es sich laut den beteiligten Wissenschaftlern auf die Erde zu bewegt haben soll, was seitdem Befürchtungen hervorruft, dass ein Zusammentreffen des unbekannten Planeten mit der Erde eine Katastrophe verursachen könnte. So entwickelte der Physiker Richard A. Miller anhand einer Untersuchung von Fossilien die Theorie, dass Artensterben auf der Erde sich alle 26 Millionen wiederhole und dass hierfür möglicherweise ein unbekannter Planet in der Oortschen Wolke verantwortlich sei, da dieser Kometen auf die Erde lenken könne, deren Einschläge letztlich das Leben auf der Erde so stark beeinträchtigen, dass dies in einem Artensterben resultiert.

Die Dinos sagen: „Schönen Gruß!“.

Die Süddeutsche Zeitung hat die Frage gestellt, ob es schlecht ist, wenn die Bevölkerung einen Bundespräsidenten vor allem als Interpreten des Volkslieds „Hoch auf dem gelben Wagen“ in Erinnerung behält. Der Versuch einer Würdigung:

Scheel war mit dem Lied im Dezember 1973 in der ZDF-Show bei Wim Thoelke aufgetreten. Mit den Einnahmen wurde die damalige „Aktion Sorgenkind“ unterstützt.

Unabhängig vom Singen war er einer der wichtigsten Politiker des Landes. Er war an Entscheidungen beteiligt, die die Bundesrepublik noch heute prägen. Nicht zuletzt war er der vierte Präsident der Bundesrepublik Deutschland.

Scheel, geboren am 8. Juli 1919 in Solingen-Höhscheid, war kein „Papa“ wie der erste Präsident Theodor Heuss (FDP). Er hatte sich nicht einem bestimmten Thema verschrieben. Scheel hielt keine geschichtsträchtigen Reden wie Richard von Weizsäcker (1985 zum Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs) oder Roman Herzog mit „ein Ruck muss durch Deutschland gehen“.

Walter Scheel war einer der Väter der Entspannungspolitik, für die der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt und dessen Parteifreund Egon Bahr stehen.

Im Krieg war Scheel Wehrmachtsoffizier. 1946 trat er in die neu gegründete FDP ein. Ab 1950 Landtagsabgeordneter in Düsseldorf, zugleich Geschäftsführer verschiedener Unternehmen und selbständiger Wirtschaftsberater. 1953 wurde er in den Bundestag gewählt. Von 1958 bis 1961 saß er außerdem im Europaparlament.

Nach der Bundestagswahl 1961 wurde Scheel von Adenauer zum Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit ernannt.

Von diesem Posten trat er gemeinsam mit den anderen FDP-Bundesministern ein Jahr später aus Protest gegen die Politik des Verteidigungsministers Franz Josef Strauß in der Spiegel-Affäre zurück. Nachdem der CSU-Politiker seinen Verzicht auf das Amt des Verteidigungsministers erklärte, war die FDP wieder bereit, zusammen mit der Union unter Adenauer zu regieren – Scheel nahm sein Arbeit als Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit wieder auf.

Den Posten behielt Scheel auch, als Adenauer 1963 zurücktrat und Ludwig Erhard (CDU) das Amt übernahm. Ab Dezember 1966 – Bildung der Großen Koalition unter CDU/CSU und SPD – wurde es ruhiger um Walter Scheel. Die FDP war nicht mehr in die Regierung eingebunden.

Walter Scheel kämpfte sich bis 1968 in der FDP als Reformer an die Spitze der Partei vor und verdrängte Erich Mende. Anders als Mende war Scheel kein Nationalliberaler. Er sorgte dafür, dass die Partei eine sozialliberale Ausrichtung bekam. Und er gehörte zu jenen, die bereit waren, mit Studierenden zu diskutieren, die Ende der 1960er Jahre gegen den „Muff von 1.000 Jahren“ protestierten. Als Linksliberalen wird man ihn dennoch nicht einordnen können.

Nach der Bundestagswahl 1969 kam es zur sozial-liberalen Koalition mit Willy Brandt als Bundeskanzler und Walter Scheel als Vizekanzler und Außenminister. Es begann eine neue Außenpolitik, die auf eine intensivere Diplomatie in Richtung Osten, insbesondere der DDR, Polen und vor allem der Sowjetunion zielte.

Bereits vor der Bildung der Koalition hatte Scheel zusammen mit Wolfgang Mischnick und Hans-Dietrich Genscher in Moskau Gespräche mit dem sowjetischen Ministerpräsidenten Alexei Kossygin geführt. Danach hatte Scheel verkündet, dass die FDP in der Außen- und Deutschlandpolitik näher bei der SPD wäre als bei der Union. In dieser Zeit entwickelte vor allem Scheel die „Freiburger Thesen“, auf deren Grundlage die FDP 1971 die wirtschaftsliberale Ausrichtung ihres Parteiprogramms änderte hin zu einem Liberalismus, der stärker für Menschenwürde durch Selbstbestimmung und sogar eine Reform des Kapitalismus eintrat.

Der Kalte Krieg zwischen Ostblock und den Westmächten hielt die Menschen mit Wettrüsten und einem „Gleichgewicht des Schreckens“ gefangen. Mit ihrer Entspannungspolitik stellten Brandt und Scheel die Weichen in die Richtung, die letztlich zur Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland führen würde. 1970 wurden die Ostverträge zwischen Westdeutschland, der Sowjetunion, Polen und der Tschechoslowakei unterzeichnet. Für die Verhandlungen war überwiegend der SPD-Politiker Egon Bahr verantwortlich. Scheel als Außenminister hatte aber 1970 mit seiner Reise nach Moskau einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Verträge mit Warschau und Moskau wären ohne seinen Einsatz 1972 nicht vom Bundestag ratifiziert worden. Viele Unionspolitiker hatten die Entspannungspolitik bekämpft, ließen die Verträge vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen.

Walter Scheel unterzeichnete im gleichen Jahr auch noch den Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR. Wichtige Reisen Scheels waren sein Besuch in Israel 1971 als erster deutscher Außenminister. Zu der Zeit war noch nicht bekannt, dass Scheel Mitglied der NSDAP war. Er räumte dies erst 1978 ein, bestritt es später aber wieder.

Wichtige Erfolge waren seine Reise in die Volksrepublik China zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen und schlussendlich die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die UN 1973.

Wir verneigen unser Haupt vor einem großen Liberalen.

Burka-Verbot: ja? Nein? Oder mit Einschränkungen? Wem nutzt es? Bringt es überhaupt etwas? Das sind nur einige der Fragen, die uns mittlerweile schon seit Jahren beschäftigen.

Eine Burka ist die extremste Form der Verschleierung und wird in der Regel nur in Afghanistan und Pakistan getragen. Es gibt sie in Blau und in Weiß. Die Frauen können nur durch ein Gitterfenster und nur nach vorne sehen. Beim Niqab bedeckt der Schleier den ganzen Kopf; einzig die Augenpartie ist frei. Hinzu kommt ein schwarzes Gewand. Die Abaya ist ein schwarzes, mantelartiges Übergewand und ist in Saudi-Arabien für Frauen vorgeschrieben. Des Weiteren gibt es den schwarzen Tschador (Iran), der den ganzen Körper der Frau verhüllt, den Chimar (mantelartiger Schleier), die al-Amira (zweigeteilte Kopfbedeckung) und den Hidschab. Dieses Kopftuch ist die meist getragene Kopfbedeckung muslimischer Frauen. Geht es um das Burka-Verbot, sind die Burka und der Niqab gemeint (Badische Zeitung).

Vorweg: Ein Burka-Verbot beziehungsweise das Verbot der Vollverschleierung wird in Deutschland nicht zu mehr Sicherheit im Kampf gegen den Terror führen. Zumal einer verschleierten Frau nicht per se terroristische Ambitionen unterstellt werden dürfen. Ein Verbot ist zudem wohl nicht gedeckt von dem hierzulande verfassungsrechtlichen garantierten Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit. Und es lässt sich – so die Erfahrungen in Frankreich – so gut wie nicht umsetzen. Würde ein Verbot der Vollverschleierung das Zusammenleben verschiedener Kulturen in Deutschland eher befördern oder hemmen?

Der deutsche Staat ist verfassungsrechtlich zur religiösen Neutralität verpflichtet. Das heißt, er darf grundsätzlich niemanden vorschreiben, wie ein guter Christ oder Muslim sich zu verhalten hat bzw. wie er oder sie sich kleiden muss. Die Religionsfreiheit hat keinen gesetzlichen Vorbehalt, das bedeutet, nur die Verfassung selbst kann die grundrechtlich gesicherte Religionsfreiheit einschränken.

Man sollte über situationsbedingte Verbote nachdenken. Im Gegensatz zum Kopftuch schränkt eine Ganzkörperverschleierung die Seh- und Kommunikationsfähigkeit nicht unerheblich ein. Ein Verbot ist unter Umständen – was noch gerichtlich zu prüfen wäre – am Steuer eines Fahrzeuges (Verkehrssicherheit) bzw. in Schulen und Behörden angebracht (Kommunikationsfähigkeit). In ersterem Falle kollidieren das Recht auf körperliche Unversehrtheit und jenes auf freie Religionsausübung miteinander, also zwei Rechte mit Verfassungsrang.

Ein generelles Burkaverbot lässt sich nicht durchsetzen.

Es bringt auch aus anderen Gründen nichts.

Im Kampf gegen islamistischen Terror wäre ein solches Verbot kontraproduktiv – es würde Deutschland nicht sicherer machen. Die Diskussion darüber schürt bereits Vorurteile bei Muslimen wie Nicht-Muslimen. Sie bedient vorhandene Vorbehalte und Ängste, weil hier unterstellt wird, man müsse hinter jeder Vollverschleierung eine Selbstmordattentäterin vermuten. Zugleich erleichtert sie Muslimen eine verbreitete Opferrhetorik, sie seien in diesem als fremd und intolerant empfundenen Staat ungeliebt, ausgeschlossen und unterdrückt. Das könnte Gräben vertiefen und Parallelgesellschaften zementieren.
Den unterdrückten Frauen hülfe ein solches Verbot zudem wahrscheinlich wenig. Wer seine Frau als Privatbesitz betrachtet und den Augen der Öffentlichkeit entziehen will, wird ihr dann wahrscheinlich untersagen, die eigene Wohnung zu verlassen.

Integration braucht Hilfe, nicht Verbote. Wer ein solches Verbot ausspricht, provoziert Trotz, dann erst recht verschleiert zu gehen oder gehen zu lassen. Und er muss dieses Verbot auch durchsetzen wollen und können. In Frankreich zeigt sich, dass dies nicht funktioniert, sei es, weil die Polizisten auf der Straße die Auseinandersetzung scheuen oder weil sie Wichtigeres zu tun haben. Eine solche Situation aber wäre ein Triumph für die Islamisten.

Laut meinen Informationen findet das Tragen der Burka weder einen Halt im Islam, noch im Koran. Wir „verteufeln“ mit dem Burkaverbot also Millionen Menschen, nur weil einige Radikale -_Frauen wie Männer – einen „Vorzeigeislam“ kreiiren möchten. Die Burka ist nicht der Islam des Korans und des Religionsgründers Mohammed. Wahrscheinlich ist er eine Modeerscheinung. Die Frage ist, können wir anhand der momentanen Terrorgefahr das Abklingen dieser Erscheinung abwarten? Die Gefahr besteht nicht in Form einer potenziellen Bombe unter einer Burka. Sie lebt täglich unter uns: in der Gefahr, dass kopftuchtragende Mitmenschen aus Furcht und Panik – vielleicht auch schon Hass – angegangen werden. Es brodelt in der Gesellschaft. Der Streit um die Burka und deren Verbot ist nur stellvertretend.

Die Debatte über die Fremdfinanzierung von Hochschulen hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Auslöser ist die Geheimhaltung von Verträgen der Universität Mainz mit der Boehringer-Ingelheim-Stiftung. Einzelne Regelungen in den Vereinbarungen verstoßen gegen das Hochschulrecht oder sind mit der grundgesetzlich geschützten Forschungsfreiheit unvereinbar. Trotzdem hat das Verwaltungsgericht Mainz auf die Klage eines Journalisten entschieden, dass kein Anspruch auf Einsichtnahme in die Verträge besteht.

150 Millionen Euro sind viel Geld. Mit dieser Summe unterstützt die Boehringer-Ingelheim-Stiftung die Universität Mainz, davon gehen zwei Drittel über einen Zeitraum von zehn Jahren an das Institut für Molekulare Biologie. Stiftung und Universität versprechen sich davon internationale Spitzenforschung in den Lebenswissenschaften. Doch die Kooperationsverträge wurden von Anfang an nicht veröffentlicht. Weshalb? Die Vertragspartner rechtfertigen dies mit zwei Argumenten. Einmal heißt es, das Recht zur öffentlichen Einsichtnahme würde die durch das Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit gefährden. Doch was riskiert diese Freiheit mehr, die Offenlegung oder gerade die Geheimhaltung der Vereinbarungen?

Zudem hieß es seitens der Boehringer-Ingelheim-Stiftung, dass die juristische Sprache Laien zu Fehldeutungen verleiten könnte. Die Ausführungen zu einem Punkt des Vertragswerks sind allerdings kaum misszuverstehen: „Presseerklärungen, Veröffentlichungen oder Mitteilungen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen, bedürfen der vorherigen Abstimmung zwischen den Parteien und vor Veröffentlichung der entsprechenden Zustimmung.“ Die Universität Mainz ist der Auffassung, mit „Veröffentlichungen“ seien nur Presseinformationen gemeint. Eine Fehldeutung aufgrund der Sprache von Juristen!?

Wie weit hat die Landesregierung Anteil an diesem Zustand? Denkt man an die Skandale um den Freizeitpark am Nürburgring oder die Renovierung des Schlosshotels in Bad Bergzabern – „gegen die Vorschrift“, wie selbst die SPD zugeben musste, ist vieles vorstellbar. Jüngst wurde der Flughafen Hahn an Investoren verkauft, die es gar nicht gab.

„Kooperationen mit Unternehmen haben fast alle deutschen Hochschulen, doch nur drei von ihnen legen die Verträge offen“ (MONITOR). Journalisten durften den Mainzer Vertrag im letzten Monat einsehen, weil sich die Boehringer-Ingelheim-Stiftung zu ein wenig Transparenz bewegen ließ. Dabei wurde auch die Klausel bekannt, nach der die Stiftung beim Abschluss von Berufungsvereinbarungen für neue Professoren zustimmen muss. „Die Einräumung einer Veto-Möglichkeit im Rahmen eines Berufungsverfahrens gegenüber einem Dritten durch eine Universität ist nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz nicht zulässig“, erklärte das Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz. Die Universität meint, ein solches Veto-Recht sei nicht beabsichtigt gewesen. Seine Aussage, „ich glaube, dass wir es an der Stelle nicht gesehen haben“, nährt weitere Zweifel an der Arbeitsweise des Justitiariats der Hochschule.

Kritiker befürchten jetzt, dass die wachsende Zahl von Stiftungsprofessoren durch Pharmaunternehmen an deutschen Hochschulen zur Vernachlässigung wichtiger Forschungsbereiche führt. Als Beispiele seien die Prophylaxe vor Krankheiten, Folgen von Übermedikamentierung und Naturheilverfahren genannt. Nicht zuletzt ist zu kritisieren, dass Stiftungsprofessuren meist nach fünf oder zehn Jahren vom Staat übernommen und alimentiert werden. Faktisch sucht sich der Stifter eine ihm genehme Person aus, die öffentliche Hand bezahlt das dann die längste Zeit. Man munkelt, dass mittlerweile die Hälfte aller Hochschulforschung in Deutschland Drittmittelforschung sei, der größte Teil davon industriebestimmt.

Das Verwaltungsgericht stellte schlussendlich fest, dass die Offenlegung der Verträge weder nach dem Transparenzgesetz von Rheinland-Pfalz noch nach dem Pressegesetz des Bundeslandes notwendig sei. Die Vereinbarungen gehörten zum geschützten Bereich von Forschung und Lehre. Der Gesetzgeber habe die Transparenzpflichten der Hochschulen gegenüber der Allgemeinheit auf bestimmte Mindestangaben beschränkt. Darunter fallen die Bekanntgabe der Namen der Drittmittelgeber und der Höhe der Drittmittel.

Können wir uns auf die Rechtmäßigkeit solcher Verträge verlassen?!

Eine öffentliche Kontrolle ist zwingend notwendig. Mag man auch im rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium davon ausgehen, dass an den „Kooperationsvereinbarungen rechtlich nichts zu beanstanden“ sei.