Public Domain Day

Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Die im anglo-amerikanischen Raum anzutreffende „Public Domain“ ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit. Nach dem Schutzlandprinzip bestimmt sich die Gemeinfreiheit immer nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung in der eine Nutzung vorgenommen wird (wikipedia).

„Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.“ Paragraph 64 des Urheberrechtsgesetzes ist da unmissverständlich. Seit Januar diesen Jahres also sind die Werke aller Künstler ohne urheberrechtlichen Schutz nutzbar, die 1948 oder früher gestorben sind. Dazu zählen etwa der Dadaist Kurt Schwitters und der „Tango aller Tangos“. Davon profitieren die Wikipedia, E-Book-Freunde und alle, die Kunstwerke frei nutzen wollen.

Mit dem Beginn des neuen Jahres erlischt auch für einige theologische und kirchliche Schriften der Urheberrechtsschutz.

Der sogenannte „Public Domain Day“ wird jedes Jahr am 1. Januar gefeiert – in den USA das erste Mal seit 20 Jahren.

Gemeinfreiheit bedeutet praktisch: Schulen können Theaterstücke in der Originalversion ohne Genehmigung aufführen, Künstler dürfen Bilder und Aufnahmen verändern, remixen oder anderweitig für eigene Werke nutzen, Online-Bibliotheken wie das Project Gutenberg oder das Internet Archive können kostenfreie E-Books aus gemeinfreien literarischen Texten anbieten.

Zudem profitiert die Wikipedia: Dort haben hunderte Artikel neues Anschauungsmaterial in Form abgelichteter Kunstwerke oder Fotografien erhalten, deren freie Nutzung bis vor kurzem nicht möglich war. Das bereichert das Online-Lexikon ungemein.

Einige der Künstler wurden von den Nationalsozialisten für ihre Arbeiten verfolgt. Durch die Aufhebung des Urheberrechtsschutzes könnten ihre Werke künftig eine größere Verbreitung finden. Neben Kerr und Ludwig zählt dazu auch der Dadaist Kurt Schwitters, dessen Gedichte und Bilder jetzt gemeinfrei sind. Dazu kommen die Werke einer weiteren Vertreterin des Dadaismus: Emmy Hennings; Namen, die kaum noch einer kennt …

Aus dem musikalischen Bereich ist der „Tango aller Tangos“ La Cumparsita des Uruguayers Gerardo Maro Rodriguez zu nennen, da auch in Uruguay nach 70 Jahren das Urheberrecht erlischt.

Zum ersten Mal seit 20 Jahren wird auch in den USA wieder der „Public Domain Day“ gefeiert. Auf Druck der Unterhaltungsindustrie hatte der Kongress 1998 den Urheberrechtsschutz von 75 auf 95 Jahre verlängert, mit dem Copyright Term Extension Act, auch „Micky-Maus-Schutzgesetz“ genannt (horizont.net, 19.11.2008). Seitdem wurden keine Werke mehr in die Gemeinfreiheit erlassen. Anders als zuvor erwartet, hielt sich die Branche diesmal mit Forderungen nach einer Verlängerung der Schutzfrist zurück.

Mit dem Jahreswechsel sind in den USA nun alle Werke gemeinfrei, die vor 1924 erschienen sind.

Zurück nach Deutschland: Durch ein Urteil ist die Nutzung einiger gemeinfreier Werke aktuell nur mit Einschränkungen möglich. Mitte Dezember letzten Jahres entschied der Bundesgerichtshof, dass Museen ein Fotoverbot in ihren Räumlichkeiten durchsetzen können.

Der Fall: Ein für die Internet-Plattform Wikimedia arbeitender Mann hatte Gemälde und andere Objekte, die im Mannheimer Museum Reiss-Engelhorn ausgestellt waren, im Netz veröffentlicht. Bei all diesen Werken war die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen. Zu den Abbildungen der Werke war er auf zwei Wegen gekommen. Zum einen hatte er eigenhändig entgegen einem Fotografierverbot in dem Museum Fotos der Kunstwerke gemacht. Zum anderen hatte er Fotos der Werke, die das Museum selbst hatte anfertigen lassen und in einem Katalog veröffentlicht hatte, eingescannt. Beides ließ sich das Museum nicht gefallen und verklagte den Mann auf Unterlassung und Schadensersatz. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof nun entschied (Az. I ZR 104/17) (wz.de).

Demnach dürfen Besucher nicht einfach ein Foto von einem gemeinfreien Kunstwerk machen und veröffentlichen, wenn das Museum dies nicht wünscht. Von Museen in Auftrag gegebene Fotos eines Werkes sind sogar für 50 Jahre urheberrechtlich geschützt. Das Urteil hat deshalb auch massive Einschränkungen für digitale Netzkultur zur Folge, weil auch gemeinfreie Werke nicht bedenkenlos benützt werden können, solange nicht klar ist, wie und von wem sie digitalisiert worden sind.

Diese Einschränkungen könnten jedoch durch die EU-Urheberrechtsreform wieder aufgehoben werden, die derzeit zwischen den EU-Institutionen verhandelt wird.

Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Die im anglo-amerikanischen Raum anzutreffende „Public Domain“ ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit. Nach dem Schutzlandprinzip bestimmt sich die Gemeinfreiheit immer nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung in der eine Nutzung vorgenommen wird (wikipedia).

„Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.“ Paragraph 64 des Urheberrechtsgesetzes ist da unmissverständlich. Seit Januar diesen Jahres also sind die Werke aller Künstler ohne urheberrechtlichen Schutz nutzbar, die 1948 oder früher gestorben sind. Dazu zählen etwa der Dadaist Kurt Schwitters und der „Tango aller Tangos“. Davon profitieren die Wikipedia, E-Book-Freunde und alle, die Kunstwerke frei nutzen wollen.

Mit dem Beginn des neuen Jahres erlischt auch für einige theologische und kirchliche Schriften der Urheberrechtsschutz.

Der sogenannte „Public Domain Day“ wird jedes Jahr am 1. Januar gefeiert – in den USA das erste Mal seit 20 Jahren.

Gemeinfreiheit bedeutet praktisch: Schulen können Theaterstücke in der Originalversion ohne Genehmigung aufführen, Künstler dürfen Bilder und Aufnahmen verändern, remixen oder anderweitig für eigene Werke nutzen, Online-Bibliotheken wie das Project Gutenberg oder das Internet Archive können kostenfreie E-Books aus gemeinfreien literarischen Texten anbieten.

Zudem profitiert die Wikipedia: Dort haben hunderte Artikel neues Anschauungsmaterial in Form abgelichteter Kunstwerke oder Fotografien erhalten, deren freie Nutzung bis vor kurzem nicht möglich war. Das bereichert das Online-Lexikon ungemein.

Einige der Künstler wurden von den Nationalsozialisten für ihre Arbeiten verfolgt. Durch die Aufhebung des Urheberrechtsschutzes könnten ihre Werke künftig eine größere Verbreitung finden. Neben Kerr und Ludwig zählt dazu auch der Dadaist Kurt Schwitters, dessen Gedichte und Bilder jetzt gemeinfrei sind. Dazu kommen die Werke einer weiteren Vertreterin des Dadaismus: Emmy Hennings; Namen, die kaum noch einer kennt …

Aus dem musikalischen Bereich ist der „Tango aller Tangos“ La Cumparsita des Uruguayers Gerardo Maro Rodriguez zu nennen, da auch in Uruguay nach 70 Jahren das Urheberrecht erlischt.

Zum ersten Mal seit 20 Jahren wird auch in den USA wieder der „Public Domain Day“ gefeiert. Auf Druck der Unterhaltungsindustrie hatte der Kongress 1998 den Urheberrechtsschutz von 75 auf 95 Jahre verlängert, mit dem Copyright Term Extension Act, auch „Micky-Maus-Schutzgesetz“ genannt (horizont.net, 19.11.2008). Seitdem wurden keine Werke mehr in die Gemeinfreiheit erlassen. Anders als zuvor erwartet, hielt sich die Branche diesmal mit Forderungen nach einer Verlängerung der Schutzfrist zurück.

Mit dem Jahreswechsel sind in den USA nun alle Werke gemeinfrei, die vor 1924 erschienen sind.

Zurück nach Deutschland: Durch ein Urteil ist die Nutzung einiger gemeinfreier Werke aktuell nur mit Einschränkungen möglich. Mitte Dezember letzten Jahres entschied der Bundesgerichtshof, dass Museen ein Fotoverbot in ihren Räumlichkeiten durchsetzen können.

Der Fall: Ein für die Internet-Plattform Wikimedia arbeitender Mann hatte Gemälde und andere Objekte, die im Mannheimer Museum Reiss-Engelhorn ausgestellt waren, im Netz veröffentlicht. Bei all diesen Werken war die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen. Zu den Abbildungen der Werke war er auf zwei Wegen gekommen. Zum einen hatte er eigenhändig entgegen einem Fotografierverbot in dem Museum Fotos der Kunstwerke gemacht. Zum anderen hatte er Fotos der Werke, die das Museum selbst hatte anfertigen lassen und in einem Katalog veröffentlicht hatte, eingescannt. Beides ließ sich das Museum nicht gefallen und verklagte den Mann auf Unterlassung und Schadensersatz. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof nun entschied (Az. I ZR 104/17) (wz.de).

Demnach dürfen Besucher nicht einfach ein Foto von einem gemeinfreien Kunstwerk machen und veröffentlichen, wenn das Museum dies nicht wünscht. Von Museen in Auftrag gegebene Fotos eines Werkes sind sogar für 50 Jahre urheberrechtlich geschützt. Das Urteil hat deshalb auch massive Einschränkungen für digitale Netzkultur zur Folge, weil auch gemeinfreie Werke nicht bedenkenlos benützt werden können, solange nicht klar ist, wie und von wem sie digitalisiert worden sind.

Diese Einschränkungen könnten jedoch durch die EU-Urheberrechtsreform wieder aufgehoben werden, die derzeit zwischen den EU-Institutionen verhandelt wird.

 

Lieber Pierre,

wenn man Napoleon einfach den Kopf abschlägt, ist die Geschichte irgendwie verunreinigt, nicht wahr? Da kann selbst der Triumph-Bogen nicht mehr triumphieren und das stinkt gewaltig nach Instrumentalisierung des einfachen Mannes, der mal seinen Frust loswerden will und – ohne es zu ahnen – wird aus der kämpferischen Hummel in gelber Weste eine gefährliche Hornisse der Links- und Rechtsextremisten. Sie wissen gar nicht wie ihnen geschieht und Schwups ist der Pöbel mittendrin in einem fast-Bürgerkrieg, der mit der reinen Benzinpreiserhöhung vom Ursprung rein gar nicht mehr zu tun hat. Hach ja, und die Italiener hauen auch in dieser Kerbe und haben schon ihr eigenes Land nicht nur in Grund und Boden gewirtschaftet sondern auch noch fremdenfeindlich gestimmt. Ob ich dahin noch in den Urlaub fahre, lasse ich mal dahin gestellt.

Es ist wie es leider ist, lieber Pierre, Europa schaut zu und dabei braucht dieser mutige französische Präsident dringend Hilfe von außen um diesem Irrsinn ein deutliches Ende zu setzen. Zugeständnisse? Zwangs-Rückschritt aufgrund von Gewaltaktionen? Lassen wir das gelten und schauen weg, ist es in Deutschland nicht weit entfernt von einem weiteren Gelbwesten-Gehetze des Volkes, die allzu gerne auch dann wieder von Fundamentalisten missbraucht werden. Irgendwie ist das so wie mit einer Kultur, die man anlegt und wartet, bis der Pilz Sporen bildet, wächst und sich ausbreitet. Ob der dann giftig ist, interessiert zunächst offenbar niemanden. Erst mal zuschauen, wachsen lassen und sehen was dabei rauskommt.

Ja, schauen wir alle weg, wird besser sein – bloß nicht einmischen, wenn jemand dem Volke klarmacht, dass es keinen Wohlstand und keine Honoration für Faulheit gibt. Wir sind viel zu verwöhnt, es war zu lange das Paradies auf Erden und es demonstrieren diejenigen, die in der Welt des kleinen Mannes leben. Sie halten sich für die Verlierer des Lebens und haben 2017 auch nicht für  Macron sondern für die Populisten vom rechten und linken Rand gestimmt. Es geht ihnen um eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse und um einen Ausgleich des „sozialen Bruchs“. Dringender denn je der Appell an die Politiker Europas, den Menschen berufliche Perspektiven zu geben, der drohenden Altersarmut etwas entgegenzusetzen, die Arbeitslosigkeit weiter zu verringern und dem Niedriglohnsektor weitere Zugeständnisse zu machen. Vielleicht ist das viel diskutierte Modell des bedingungslosen Grundeinkommens eine gute Lösung oder aber eine deutlich höhere Besteuerung der Großverdiener, was wiederum dem Topf der unteren Einkommensklassen gutgeschrieben würde? In jedem Fall muss ein neues Modell her, damit alle Menschen das Recht auf ein menschenwürdiges Leben bekommen und somit ihre Unzufriedenheit kein weiteres Ventil benötigt. Wären da bloß nicht die fleißigen Chinesen, die alles billiger und besser machen, aber das wäre eine andere Geschichte (sie kaufen ohnehin alles auf, was nicht niet- und nagelfest ist und Frau Merkel schaut zu).

Aber wir müssen wissen, dass wir ein reiches Europa sind und die Möglichkeiten durchaus verfügbar sind, neue gesellschaftliche Wege zu gehen und das soziale Ungleichgewicht zu vermeiden – vorausgesetzt die  jeweiligen Regierungen wollen das auch wirklich. Die breite Masse hat das Vertrauen in die Politik verloren, fühlt sich nicht ernst genommen. Es muss ein sofortiges Umdenken erfolgen oder der Unmut wächst weiter und die sozialen Medien tun mit der Hetze der Leute ihr Übriges.

Gewalt führt nicht zu konstruktivem Austausch und erzeugt eine äußerst schlechte Stimmung und doch sind es ernstzunehmende Probleme der normalen Bürgerschicht, die damit überhaupt erst angefangen haben. Aber, lieber Pierre, das alles ist nicht n u r auf dein Frankreich beschränkt – es ist ein genereller Angriff auf ein freies und starkes Europa! Insofern ein absolutes Muss, dass Macron unterstützt wird und ebenfalls ein Muss, dass niemand mehr wegschauen darf. Darüber dürften wir uns alle im Klaren sein, dass es diesen Unrat von Neofaschisten, Rechtspopulisten und Fundamentalisten nicht geben darf und jeder Einzelne von uns das aufhalten muss. Frei nach dem Motto „Wir wollen Europa!“ Chapeau Frankreich.

 

© Petra M. Jansen

 

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Der gewalttätige Übergriff auf den AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz ist neulich zu einem medialen Großereignis in Deutschland und darüber hinaus geworden. Dabei entspinnt sich eine zunehmend hysterische Debatte: Ist Deutschland noch sicher?

Der Vorgang ist bemerkenswert, denn er basiert auf Unwahrheiten und Vermutungen. Die von der AfD verbreitete Behauptung, Magnitz sei aus politischen Motiven mit einem Kantholz niedergeschlagen und am Boden liegend mit Füssen getreten worden, hat sich als falsch erwiesen.

Ein Video zeigt, dass Frank Magnitz von einem vermummten Mann vermutlich mit blosser Faust auf den Kopf geschlagen wurde. Die üblen Kopfverletzungen hätte er sich demnach beim nachfolgenden Sturz zugezogen. Der Übergriff auf den AfD-Politiker war also zwar brutal, aber eben nicht derart brutal, wie von der AfD dargestellt. Zudem sind die politischen Motive des Täters nicht erwiesen (t-online.de).

Ohne ihr hoch strategisches Vorgehen – und das Zusammenspiel mit der „Lügenpresse“ – ist der Triumph der AfD nicht zu verstehen. Faktisch hat die Partei eine neuartige Form der Propaganda in der deutschen Politik etabliert. Dazu haben aber auch massive Fehler der großen Medien maßgeblich beigetragen.

Das Verhältnis der AfD zum Journalismus wirkt auf den ersten Blick schizophren, doch es folgt einem klaren Kalkül: Die AfD verteufelt die unabhängigen Medien als „Systempresse“, gleichzeitig braucht sie sie als Bühne für ihre Inszenierungen, Provokationen und Abgrenzungen zum politischen Feind. Die erste Stufe ihrer Strategie der „Propaganda 4.0“ ist die Delegitimierung der etablierten Medien (Johannes Hillje, Propaganda 4.0. Wie rechte Populisten Politik machen).

Der dadurch entstandene Bedarf nach wahrhaftigen Informationen wird in Stufe zwei durch den Aufbau von parteigebundenen Alternativmedien im Internet befriedigt. In den sozialen Bereichen dieser Kanäle entsteht ein digitales Volk, die dritte Stufe der Propaganda 4.0. Der vierte und letzte Baustein ist die Aufmerksamkeitsmaximierung und Abgrenzung zum politischen Gegner in der medialen Arena.

Der Überfall auf Magnitz sorgt weltweit für Aufmerksamkeit, Zeitungen in England, Frankreich und den USA berichten über die Attacke. In Deutschland zeigen sich Politiker aller Parteien entsetzt und fordern eine schnelle Aufklärung der Tat. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schrieb in einem offenen Brief: „Jede Form der Gewalt gegen Mandatsträger ist ein Angriff auf unseren Rechtsstaat. Dem müssen wir uns geeint und entschlossen entgegenstellen. Ich verurteile diesen Angriff in aller Deutlichkeit“. Ähnlich äußerten sich Bundesaußenminister Heiko Maaß (SPD) und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). Allein Alexander Gauland, Bundesvorsitzender der AfD, nennt aus propagandistischen Zwecken den Überfall „das Ergebnis der andauernden Hetze von Politikern und Medien gegen uns“ (welt.de).

Die AfD schreckt selbst in diesem Fall nicht davor zurück, das Ereignis propagandistisch auszuschlachten. Fakt: Gewalt hat in der demokratischen Politik nichts zu suchen: Weder darf es Übergriffe auf Minderheiten und Andersdenkende geben, noch gibt es irgendeine Rechtfertigung für den Angriff auf Frank Magnitz. Widerlich, dass seine Partei den Angriff auf ihn politisch – mit Lügen – auszuschlachten versucht.

Die AfD versucht ganz unverhohlen, demokratische Konzepte mit konkreten Bedeutungen umzudefinieren. Nach ihrer Wahl zur Spitzenkandidatin forderte Alice Weidel, dass wir die „wehrhafte Demokratie“ stärken müssten. Ein Begriff, der die Abwehrmaßnahmen unserer Demokratie gegen antidemokratische Kräfte im Inneren (dazu zählen mindestens Teile der AfD) beschreibt. Weidel versteht darunter, die Abwehr von Migranten. Eine solche haarsträubende Verdrehung darf in Deutschland nicht unwidersprochen bleiben (Johannes Hillje, a.a.O.)!

Umgekehrt gedacht: es ist gerade Aufgabe eine „wehrhaften Demokratie“ nach dem Grundgesetz, solchen geistigen Brandstiftern die Stirn zu bieten.

Etwa jeder zweite Asylbewerber aus der Türkei hat zuletzt Schutz in Deutschland erhalten. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Bundestag, Sevim Dagdelen, hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt (faz.net).

Die Zahl der Türken, die in Deutschland Asyl beantragen, ist seit dem Jahr des Putschversuchs 2016 deutlich gestiegen. So stellen von 2013 bis 2015 jedes Jahr ungefähr 1.800 Menschen aus der Türkei hierzulande einen Asylantrag. 2016 waren es nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 5.742 Anträge, 2017 insgesamt 8.483 Anträge, von Januar bis November 2018 wurden 10.075 Anträge gestellt (bamf.de).

Die Türkei ist kein sicheres Herkunftsland. Für andersdenkende türkische Staatsangehörige verschlimmert sich die Lage immer mehr. Wo liegen die Gründe?

Erdogans islamistisch und neoosmanisch unterlegter Umbau der Türkei gehört zum Spektrum der Identitätspolitik, die seit einigen Jahren Konjunktur hat. Eine Folge des auf konservative Rückbesinnung gegründeten Umbaus der Türkei durch Erdogans Politik sind Fluchtbewegungen, zumal mit den vorerwähnten Repressionen gegen Andersdenkende nicht gespart wird.

Nicht nur die an Universitäten ausgebildeten Jüngeren sind in den letzten Jahren aus dem Land abgewandert, sondern auch „Unternehmer, Geschäftsleute und Tausende wohlhabender Personen, die alles verkaufen und ihre Familien und ihr Vermögen ins Ausland bringen“ (nytimes.com).

Die These, wonach zum ersten Mal seit Gründung der türkischen Republik vor etwa 100 Jahren viele das Land verlassen, „die aus der Klasse des alten Geldes kommen, insbesondere aus der säkularen Elite, die das kulturelle und das Wirtschaftsleben des Landes seit Jahrzehnten dominiert haben“, stammt von dem Migrationsforscher Ibrahim Sirkeci, der diese Behauptung allerdings nicht mit empirischen Zahlen untermauert.

Erdogan zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder stolz auf eine traditionelle religiöse Ausbildung; die Religionsschulen blühen unter seiner Herrschaft auf (was auch angesichts der Ausbildung der hunderttausende syrischen Flüchtlingskinder zu Besorgnis Anlass gibt). Anderseits versucht sein Wissenschaftsminister mit Stipendien den „brain drain“ aufzuhalten (heise.de).

Es handelt sich um einen Exodus, der eine dauerhafte Umstellung der Gesellschaft bedeuten kann und droht, die Türkei um Jahrzehnte zurückzuwerfen.

Buchstäbliche Breitseiten sind es, die liberale US-Gazetten auf die Türkei unter Erdogan abfeuern. Leser aus der Regierung in Ankara werden wenig entzückt sein. Vorgebracht wird, dass die Motive zur Flucht aus der Türkei nicht allein mit Verfolgung und Repression, der Beschneidung der Freiheiten und der Grundrechte zu tun haben, sondern auch mit der Politik Erdogans, die auf persönliche Bereicherung und die seiner Familie ausgerichtet ist.

Präsident Erdogan macht die Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen für den versuchten Staatsstreich verantwortlich. Offiziellen Zahlen aus dem Innenministerium zufolge haben Sicherheitskräfte 2018 rund 75.200 Menschen wegen Terrorverdachts festgenommen. Nach Angaben des türkischen Justizministers Abdülhamit Gül sind derzeit rund 31.000 Menschen wegen Verbindungen zur Gülen-Bewegung inhaftiert (n-tv.de).

Die türkischen Statistiker berichten aktuell wenig Gutes. Das Wirtschaftswachstum in der Türkei ist im letzten Quartal im Jahresvergleich nur noch um 1,6% gewachsen (2,0% Erwartung). Der Rückgang ist dramatisch. Letztes Jahr gab es noch 11,5% Wachstum. Dann ging es Quartal für Quartal schnell bergab auf um die 7% Anfang diesen Jahres. Jetzt ist man noch knapp im Plus. In Europa sind +1,6% ein ordentlicher Wert, aber in einem Emerging Market-Land (finanzmarktwelt.de) wie der Türkei ist man deutlich höhere Wachstumsraten gewöhnt.

Grund ist: Die Wirtschaft ist massiv kreditgetrieben. Entfällt das Wachstum, kann das Kartenhaus ins Wanken geraten. Ganz zu schweigen von dem Irrsinn, dass die Regierung mit enormem Aufwand Preissteigerungen im Einzelhandel unterbindet, wodurch sehr viele Einzelhändler in den Ruin getrieben werden. Aber diese Lawine braucht noch, bis sie sich hangabwärts bewegt.

Ein drittes Geschlecht soll Personen bezeichnen, die sich in das heteronormale Geschlechtssystem („Frau“ oder „Mann“) nicht einordnen lassen (wollen) (Wikipedia).

Selten hat ein Gerichtsurteil so gegensätzliche Bewertungen ausgelöst wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2017 zur Einführung eines dritten Geschlechts in deutsche Geburtsregister. Wenn nun ab Januar diesen Jahres neben „männlich“ und „weiblich“ auch doe Auswahl „divers“ auf Behördenformularen erscheint, sind sich Gegner und Befürworter zumindest in einer Sache einig: Es ist eine Zäsur, deren Wirkung nicht nur Intersexuelle in Deutschland betrifft. Von der „beklopptesten Idee aller Zeiten“, schrieb die Berliner AfD. Eine „historische Entscheidung“, meldete hingegen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (zeit.de). Unrecht haben beide.

Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen. Auch „ohne Angaben“ kann weiterhin ausgewählt werden.

Wenn ein Kind nach der Geburt weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich ist, kann der Eintrag im Geburtenregister zu einem späteren Zeitpunkt beim Standesamt geändert werden. Das gilt auch in Fällen, in denen nach der Geburt ein falsches Geschlecht gewählt wurde. In diesen Fällen wird es auch möglich sein, den Vornamen des Betroffenen zu ändern.

Für diese späteren Änderungen muss dann eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, um nachzuweisen, dass eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt, wie es im Gesetz heißt. Eine Ausnahme gilt für Personen, deren Geschlechtsvariante nach einer früheren medizinischen Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden kann. In diesen Fällen reicht eine eidesstattliche Versicherung.

Vanja heißt der 26-jährige Mensch, der sich bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe hochklagte, um sich und den bis zu 120.000 anderen Intersexuellen in Deutschland zu einer juristischen Kategorie jenseits von Mann und Frau zu verhelfen. Mit gesellschaftlichen Geschlechterrollen hat das auf den ersten Blick nichts zu tun – schließlich gilt Vanja mit nur einem einzelnen X-Chromosom auch biologisch weder als männlich noch weiblich.

Was machen wir mit den durchschnittlich 150 Babys je Jahr, bei denen Ärzte nicht eindeutig sagen können, ob sie männlich oder weiblich sind? Lange Zeit lautete die Antwort: Mit dem Kind stimmt etwas nicht. Der Fachbegriff: „Störung der Geschlechtsentwicklung“. Die Karlsruher Richter sahen das anders: Mit dem Kind ist alles in Ordnung, aber mit unserem gesellschaftlichen Umgang stimmt etwas nicht. Folge: die Einführung eines dritten Geschlechts für Intersexuelle!

Hinter dem Kästchen „divers“ verbirgt sich nicht eine biologische Wirklichkeit, sondern Dutzende.

Im Fall des dritten Geschlechts lassen sich Gender und Sex nicht problemlos trennen. In der Karlsruher Urteilsbegründung steht zu lesen, dass auch „nach eigenem Empfinden ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich“ möglich ist“. Es zeigt sich, dass nach der höchstrichterlichen Entscheidung nicht nur Chromosomen, sondern auch die Selbstwahrnehmung bei Intersexuellen eine Rolle spielt.

Das Geschlecht wird „von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt“ (bundesverfassungsgericht.de). Anders ausgedrückt: das Geschlecht ist mehr als reine Biologie!

Wie sieht das zukünftig in den Betrieben aus?

Stellenausschreibungen müssen verstärkt „geschlechterinklusiv“ ausgeschrieben werden. Beispielsweise stehen in den Jobanzeigen dann die Angaben „m“ für männlich, „w“ für weiblich und „d“ für divers. Auch die Benutzung von Unterstrichen und Gender-Sternchen dürfte im Sprachgebrauch der Arbeitswelt zunehmen. Zudem könnte es in bestimmten Berufen Auswirkungen auf die Dienstbekleidung geben. Denn ein Arbeitgeber kann einen intersexuellen Mitarbeiter nicht von vornherein auf das Tragen von Krawatte oder Rock verpflichten.

Muss es überall neben Damen- und Herren-WC eine dritte Toilette geben?

Nein. Es reicht die Klarstellung, dass eine von mehreren vorhandenen Toiletten allen zur Verfügung steht somit besteht kein Zwang, in Betrieben eine dritte Toilette einzurichten.

Als Silvester (regional auch Altjahrstag oder Altjahrestag) wird in einigen europäischen Sprachen der 31. Dezember, der letzte Tag des Jahres im gregorianischen Kalender, bezeichnet. Nach dem Heiligenkalender der römisch-katholischen Kirche ist dies der Gedenktag des heiligen Papstes Silvester I. Auf Silvester folgt der Neujahrstag (wikipedia).

Woher kommt das mit Silvester? Wie haben die das früher gefeiert? Ganz früher?

Vor Christus gab’s noch kein Feuerwerk? Stimmt, aber Feuer – und sogenannte Feuer-Feste waren schon bei den Römern Tradition, nachdem der Jahresbeginn von März auf Januar verschoben wurde. Seinen Namen, Silvester, hat das beliebte Jahresendfest allerdings erst seit dem 16. Jahrhundert, denn 1582 wurde der letzte Tag des Jahres vom heutigen Heiligabend auf den 31. Dezember verlegt, den Todestag von Papst Silvester I. Dessen Tod wiederum war schon eine Ecke her – 1.247 Jahre, um genau zu sein. Aber wie heißt es so schön: Besser spät als nie – immerhin war er zum damaligen Zeitpunkt eines der bekanntesten Kirchenoberhäupter. Unter dem Begriff „Silvester“ feiern auch die Italiener, Franzosen, Polen und Tschechen den 31.12..

Auch wenn die Namensgebung liturgischen Ursprungs ist, so war und ist Silvester damals wie heute ein vielmehr weltliches denn kirchliches Fest, denn lange Zeit bekämpfte die Kirche in Rom sogar die Feierlichkeiten der Bürger, die zum Jahresende tanzten, aßen und tranken wie an keinem anderen Tag des Jahres. Sie verhängten den 1. Januar zum Buß- und Fastentag – in der Hoffnung, die Bevölkerung zum Gottesdienst zu bewegen, jedoch ohne Erfolg.

Und das Feuerwerk? Das gehört zum Jahreswechsel heute dazu. Und auch die alten Germanen ließen es in der Nacht zum ersten Januar richtig krachen, aber nicht, um das neue Jahr zu begrüßen, sondern weil sie sich vor der Dunkelheit und bösen Geistern fürchteten. Um diese zu vertreiben, machten sie Lärm und zündeten Holzräder an – aus diesem Brauch wurde das heutige Silvesterfeuerwerk.

Bräuche ändern sich, durch den Wandel der Zeiten. Das Bleigießen hat es jetzt erwischt.

Bleigießen ist ein beliebter Silvesterspaß, doch es steckt einiges an Tradition hinter diesem Brauch, mehr als viele vermuten.

Bleigießen ist ein sehr alter Brauch einer Orakel-Tradition, der im Laufe der Jahrhunderte zu einem beliebten Silvesterbrauch geworden ist.

In vielen Familien, auf zahlreichen Partys zum Jahreswechsel wird das Bleigießen noch heute gern praktiziert. Erfahren, welchen Bedeutung und Ursprung Bleigießen wirklich hat.

Die Hintergründe der Herkunft des Bleigießens sind nicht gänzlich bekannt. Der alte Orakel-Brauch wird teils den Babylonien, teils den alten Griechen zugeschrieben. Auf jeden Fall hat sich die Sitte später vom Herkunftsland sowohl im Westen wie auch nach Osten bis nach China ausgebreitet. Dabei handelte es jedoch ursprünglich nicht um eine Deutung zum Jahreswechsel für das kommende Jahr. Die Orakel-Technik wurde eingesetzt, um Hinweise auf Glück oder Verluste bei Feldzügen zu erhalten, um Ernten vorauszusehen und vieles mehr. Im Mittelalter wurde Blei gegossen, um über die Ursachen und den Verlauf einer Krankheit Aufschluss zu erhalten.

Die Zeit, wo Sie kurz vor Silvester Bleigießensets in den Läden kaufen konnten, ist vorbei. Grund ist ein neues EU-Gesetz, das den Grenzwert für Bleigehalt in Produkten reguliert und seit April 2018 in Kraft getreten ist. Der Bleiwert darf seit dem nicht höher als 0,3 Prozent liegen, um als ungefährlich eingestuft zu werden. In den Figuren zum Bleigießen findet sich aber ein Bleigehalt über 70 Prozent.

In den Läden lagen zwar bereits in den vergangenen Jahren immer weniger Sets zum Bleigießen. Die Tradition des Bleigießens in der Silvesternacht war aber immer noch weit verbreitet.

Obwohl das Blei für den Menschen giftig ist und der Umwelt schadet. Aus diesem Grund gibt es unter anderem für das Trinkwasser und für Nahrungsmittel Grenzwerte, die die Bleibelastung für die Umwelt und den Menschen verringern sollen. Ist doch schade, oder?!

Griechenland steht vor einem Superwahljahr. Im Mai 2019 werden in zwei Durchgängen im ganzen Land Gemeinderäte und Bürgermeister gewählt. Ebenfalls im Mai steht die Europawahl an. 2019 muss auch ein neues Parlament gewählt werden. Der Urnengang wird über das politische Schicksal von Alexis Tsipras entscheiden.

Die Legislaturperiode läuft normalerweise erst im September aus. Es ist fraglich, ob Tsipras noch solange durchhalten wird. Die Vorentscheidung über den Wahltermin könnte bereits im Januar fallen. Dass Tsipras schlechte Noten bekommt, ist vor allem der Wirtschaftslage geschuldet. Griechenland hat zwar Ende August 2018 den Euro-Rettungsschirm verlassen. Der Premier sprach von einem „historischen Datum“ und feierte das Ende der Hilfsprogramme als „Befreiung“ (welt.de). Auch wenn der Internationale Währungsfonds (IWF) warnte und das Land für weiterhin insolvent hielt, deklarierten die Regierung in Athen und die Eurofinanzminister: „Mission accomplished“, was sehr nach Selbstlob klang. Zugleich stellten Investoren in Aussicht, den noch immer hoch verschuldeten Staat wieder für kreditwürdig zu halten.

Die Krise ist noch nicht vorbei. Das Land ist ausgezehrt. In den acht Rezessionsjahren wurde ein Viertel der Wirtschaftskraft vernichtet, die Menschen verloren im Durchschnitt ein Drittel ihrer Einkommen und 40 Prozent ihrer Vermögen. Seit 2017 wächst die Wirtschaft zwar wieder, aber schwächer als erwartet. Die meisten Menschen spüren noch keinen Aufschwung.

Die Arbeitslosenquote sinkt zwar langsam, ist mit fast 19 Prozent aber immer noch die höchste in der Europäischen Union. Unter den 15- bis 24-Jährigen beträgt die Quote sogar knapp 37 Prozent (fr-online.de). Auch wer Arbeit findet, kann sich nicht immer glücklich schätzen. Mehr als die Hälfte aller neuen Arbeitsverhältnisse sind Zeitverträge oder schlecht bezahlte Teilzeitjobs. Jeder vierte Beschäftigte in der griechischen Privatwirtschaft verdient weniger als 500,– Euro/Monat. Um wirtschaftlich wieder in Schwung zu kommen, braucht Griechenland dringend Investitionen. Aber genau da hapert es. Im dritten Kalendervierteljahr 2018 gingen die Investitionen im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent zurück.

Oppositionschef Mitsotakis führt das vor allem auf die Steuer- und Abgabenpolitik der Regierung Tsipras zurück, die Unternehmen belaste, zu hohen Lohnnebenkosten führe und so Investoren abschrecke. Mitsotakis will die Mehrwertsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge, die Einkommenssteuer und die Unternehmenssteuern senken, so die Konjunktur ankurbeln und 700.000 neue Arbeitsplätze schaffen (badische-zeitung.de).

Mitte Januar soll das Athener Parlament das Abkommen über den neuen Staatsnamen des Nachbarlands Mazedonien ratifizieren. Es soll sich künftig „Nord Mazedonien“ nennen. Unter diesem Namen könnte es der NATO und der Europäischen Union beitreten. Aber die rechtspopulistischen Unabhängigen Griechen (Anel), mit denen Tsipras seit vier Jahren in einer Koalition regiert, wollen den Kompromiss nicht mittragen und die Regierung verlassen, wenn der Vertrag zur Abstimmung kommt. Damit verlöre Tsipras seine Mehrheit. Beobachter rechnen deshalb mit Neuwahlen im März oder zeitgleich mit der Europawahl im Mai.

Glaubt man den Demoskopen, kann Tsipras nicht mit seiner Wiederwahl rechnen.

Die Krise hat sich – wie erwähnt – zurückgemeldet. Die Bilanz der Jahre unter dem Troika-Kuratel bleibt verheerend. Um die Gesamtschulden einzudämmen – sie liegen bei fast 180 Prozent der Jahreswirtschaftsleistung (freitag.de) – wie das Defizit im laufenden Staatshaushalt in einen rechnerischen Überschuss (den sogenannten Primärüberschuss) zu verwandeln, fehlt es der nationalen Ökonomie an Potenzial. Statt der notwendigen Reformen des griechischen Staates, die Geld gekostet hätten, wurde nach dem Austeritätsdogma saniert. Es gab erhöhte Steuern, beschnittene Renten, Minderausgaben für Gesundheits- und Sozialdienst. Das Alltagsleben geriet für eine Mehrheit zum täglichen Überlebenskampf. Inzwischen hat sich die Lebensmittelversorgung für Teile der Bevölkerung, vorrangig auf dem Land, so verschlechtert, dass von Mangelernährung die Rede ist.

Zwar wächst die Wirtschaft in diesem Jahr um 0,6 Prozent, doch verunsichern die griechischen Banken, die faule Kredite nicht refinanzieren können.

Alexis Tsipras steht noch ein langer Weg bevor.