Die Faschingstage sind vorbei, so richtig zum Lachen war einem nicht. Das Wetter tat sein Übriges; doch daran kann man nichts machen. Wie heißt es so schön? Höhere Gewalt! Wie sieht es aber aus mit dem menschlichen Humor, dem dieser Tage so viel gefrönt werden sollte?! Empörte Doppelnamenträgerinnen, AKK vergreift sich „im guten Ton“ bei Toiletten und dem dritten Geschlecht. Was wollen wir eigentlich? Political Correctness oder schlicht lachen?!

Ein paar Überlegungen:

Bei uns fängt man am besten mit Goethe an, darum hier seine Selbst-Einschätzung: Vom Vater hatte er die Statur, vom Mütterlein die Frohnatur. Dagegen ist nichts zu sagen: Goethe stand zweifellos als staatliches Mannsbild da. Aber wie sieht es mit der Frohnatur mütterlicherseits aus? Als großer Humorist ist der Herr Minister nicht in die Kulturgeschichte eingegangen. Aber Frohnatur und Humor sind nicht deckungsgleich. Vielleicht war er als Frankfurter mehr dem Fastnachtsfrohsinn zugetan. Aber das will ich ihm eigentlich nicht unterstellen. Wie auch immer: Macht nichts. Goethe war Deutscher und kein Engländer. Und in Deutschland gab und gibt es – anders als in England – keine Humor-Pflicht. Shakespeare hingegen ist ohne seine Komödien nicht denkbar.

Bei den Briten ist der Humor ein gesellschaftliches Muss. Ein humorloser Redner wird bei uns als seriös geachtet, in England wird er nicht wieder eingeladen. Die Briten (und nicht nur sie) halten uns Deutsche für humorlos. Wir Deutsche halten den britischen Humor für überaus fein, wobei der adelige Loriot als Verkörperung des exquisiten britischen Humors deutscher Bauart galt. Ach ja. Auch die Welt des Humors ist voller Missverständnisse.

Es war einst vor vielen Jahren: eine Gesellschaft, die das Erwachen von Natur und Frühling feierte. Die von Mesopotamien über Ägypten bis hin zu Kelten und Germanen die Götter ehrte. Die vor der sechswöchigen Fastenzeit noch einmal so richtig auf den Putz haute.

Der Kleinkünstler Christian Felsner sagte Ende der 1980er Jahre: „Karneval ist das aus tiefem Herzen kommende Bekenntnis des Deutschen zur Humorlosigkeit“ (oberhessen-live.de). Leider hatte der Mann recht. Der Narre aus weiter Ferne ruft nun: „Nicht immer alle über einen Kamm scheren!“ Nein, das geht natürlich nicht. Denn wer in das eine oder andere Gemeindehaus rein schaut, wer bei so mancher Festlichkeit Mäuschen spielt, der wird wahrlich enttäuscht sein: Derbe Sprüche unter der Gürtellinie, witzlose Späße um den Raum mit Worten zu füllen. Und sie da: ein Tusch als Antwort, gemeinschaftliches Schunkeln, gehaltloses Gelächter, hier und da ein wenig Fremdscham – je frivoler, desto mehr Zustimmung. Wohin sind die gut durchdachten Sketche? Die charmanten Witze auf Kosten des Bürgermeisters? Das politische Fünkchen Wahrheit in dem Meer von profanem und schmierigem Gerede?

Wohin ist der Geist der Fastnacht?!

Denn wie heißt es so schön: Was in Las Vegas passiert, bleibt in Las Vegas. Bedeutet das denn nicht auch: Was an Karneval passiert, bleibt an Karneval? Nachtreten ist nicht!

Was bedeutet Fasching für uns? Ist es eine Lebenseinstellung, ein Brauch? Doch wenn wir darauf pochen, dass die Fastnacht eine zu wahrende Tradition ist: Sollten wir uns dann nicht auch Gedanken über das Woher machen, über die Ursprünge, über die Fundamente dieser Feierlichkeit? Und wenn wir jedes Jahr aufs Neue den Elferrat preisen, die Bütten mit Gelächter huldigen und jeden Tusch mit Schunkeln glorifizieren – sollten wir dann nicht auch darauf bedacht sein, uns entsprechend zu verhalten?!

Warum also gehen Humorlose auf Faschingsveranstaltungen? Man möge zu Hause bleiben und die anderen lachen und feiern lassen. Und ist unsere Politik und die Politiker/-innen mittlerweile so humorlos?!

Ein Blick über den Atlantik: In Washington gibt es jedes Jahr ein festliches Dinner der im Weißen Haus akkreditierten amerikanischen Korrespondenten. Da fällt es jedes Mal dem amtierenden Präsidenten zu, als Star-Gast mit einer launigen Rede aufzuwarten. Das gelingt nicht jedem. Aber Barack Obama war ein Meister dieses Fachs. Er hatte die lockere Körpersprache, wusste, wie man Pointen setzt, hatte einen fast untrüglichen Sinn für das Timing und die wirkungsvolle Pause. Was immer man von seiner Politik halten mag, Obama war der Entertainer im Weißen Haus.

Es naht die Zeit des Fastens und der Kontemplation. Überlegt Euch Eure Witze für 2020, Ihr Narren!

Smartphone, Tablet, Computer – Digitale Medien gehören zum alltäglichen Umfeld von Kindern und Jugendlichen. Vor allem Jugendliche nutzen die Geräte zur Kommunikation in ihrer Peer-Group, zur Informationsbeschaffung und als Freizeitbeschäftigung. Im Umkehrschluss bedeutet das nicht, dass digitale Medien das gesamte Leben von Kindern und Jugendlichen ausfüllen. Digitale Medien sind einer von vielen wichtigen Bestandteilen ihres Alltags.

In bildungspolitischen Kontexten wird die Nutzung digitaler Medien im Unterricht kontrovers diskutiert. Worin sich alle einig sind: Die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen spielt sowohl in den Fachdidaktiken als auch in den übergeordneten Bildungsstandards eine wichtige Rolle. Guter und moderner Unterricht muss ernst nehmen, was die Schülerinnen und Schüler bewegt und womit sie sich außerhalb der Schule beschäftigen. Das heißt: Digitale Medien müssen in den Unterricht integriert und als Gestaltungschance begriffen werden.

Rechnen am Tablet im Mathematikunterricht, virtuelle Museumsbesuche im Geschichtsunterricht und Trickfilme erstellen im Fremdsprachenunterricht. Keine Utopie, sondern die Realität an vielen Schulen. Digitale Medien halten Einzug in die Klassenzimmer und das Thema kommt allmählich auch auf die politische Agenda, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem DigitalPakt zeigt. Allein fünf Milliarden Euro sollen laut diesem in den nächsten fünf Jahren in die Digitalisierung der deutschen Schulen fließen. Eine Summe, die zeigt, dass das Thema an Gewicht gewinnt.

Die klassische Arbeitsweise mit dem Schulbuch wird sich in Zukunft ändern. Auch die Schulbuchverlage stellen sich auf das Leben in der digitalen Welt ein. Wie die Literatur- und Zeitungshäuser sehen sie sich neuen technischen Möglichkeiten und neuen Gewohnheiten der Mediennutzung gegenüber. Die Fragen, die sie umtreiben, lauten: Wie viel davon macht man sich zu eigen? Wie sehr muss man mit der Zeit gehen? Wo liegen die Chancen der Digitalisierung für die Schülerschaft – und wo ist sie schlicht nicht rentabel?

Das Problem ist oft, dass viele Lehrer noch nicht zu den Digital Natives gehören. Aktuell hängt es noch häufig vom Zufall ab, ob und in welcher Form angehende Lehrkräfte im Studium mit digitalen Medien in Berührung kommen, wie eine Erhebung zeigt, die der Monitor Lehrerbildung unter den lehrerbildenden Hochschulen in Deutschland durchgeführt hat (digitalisierung-bildung.de). Für die Sekundarstufe II gibt es derzeit derzeit nur sieben Hochschulen, die wirklich in allen angebotenen Lehramtsfächern verpflichtende Lehrformate vorsehen, in denen Lehramtsstudierende entweder Medienkompetenz oder mediendidaktische Kompetenzen erwerben können. In Lehramtsstudiengängen für andere Schulformen sind es sogar noch weniger. An den meisten Standorten hängt es hingegen vom jeweiligen Fach ab, ob es verpflichtende Lehrformate gibt oder nicht. Vielfach befinden sich solche Angebote außerdem im Wahlpflichtbereich, so dass die Studierenden selbst entscheiden können, ob sie sich mit der Thematik beschäftigen möchten oder nicht.

In puncto Bildung der Lehrer wir es im digitalen Bereich noch viel zu tun geben.

Die alltägliche Nutzung digitaler Medien, der Vorgang der Informationsbeschaffung und -verarbeitung der Kinder und Jugendlichen, hat sich verändert. Digitale Medien ermöglichen einen direkten und schnellen Austausch und eine Fülle verschiedener Informationskanäle. Die Auseinandersetzung mit fremden, vielfältigen Einstellungen und Meinungen erfordert eine ausgeprägte Medien- und Reflexionskompetenz, die nicht ausschließlich Zuhause gelernt werden kann.

Wichtig ist: Digital Native zu sein, bedeutet lediglich von Anfang an mit der Präsenz digitaler Medien aufzuwachsen. Es bedeutet nicht, von Geburt an eine Kompetenz im Umgang mit diesen zu besitzen. Daher ist es überaus wichtig, auch den Schulunterricht zu nutzen, um diese Kompetenz auf- beziehungsweise auszubauen. Digitale Medien schaffen hierzu die Möglichkeit, dies auf individuellere, differenziertere und alltagsgerechte Weise als der rein analoge Unterricht zu tun.

Die Zukunft könnte also so aussehen:

Wenn man den Forderungen aus den Arbeitgeber-, IT- und Wirtschaftsverbänden folgt, scheint es für Bildungseinrichtungen nur noch ein Ziel zu geben: Volldigitalisierung. Idealiter als Frühdigitalisierung. Programmieren schon im Kindergarten. Einmaleins und ABC nur noch mit PC. Und das lebenslang – „life long learning“ – alles digital!

Aufgrund der Dummheit von Rasern – oft bei Wettrennen in Innenstädten – kamen in der jüngeren Vergangenheit Menschen zu Tode.

Mord ist qualifizierter Totschlag. Totschlag ist das vorsätzliche Töten eines Menschen. Bevor man über Qualifikationen (Schärfungen) des Totschlags nachdenkt, muss man daher über den Vorsatz nachdenken. „Fahrlässigen Mord“ gibt es nicht.

Vorsatz gibt es in drei Formen: Absicht, direkter Vorsatz, bedingter Vorsatz. Absicht ist gegeben, wenn der Erfolg einer Tatbestandsverwirklichung das Motiv des Täters ist: A schießt auf B, weil er ihn hasst und töten will. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter als sicher annimmt, dass seine Handlung zu dem Taterfolg führen wird, auch wenn ihm dieser Erfolg nicht wichtig ist oder er ihn sogar bedauert: A zündet ein Wohnhaus an, um die Versicherung zu betrügen; dass der Mieter B ums Leben kommt, tut ihm leid, ist aber „nicht zu vermeiden“.

Die Raser beabsichtigen den Tod der Passanten nicht – die Frage lautet aber: Haben sie ihn billigend in Kauf genommen? Dann hätten sie mit Eventualvorsatz gehandelt.

Kompliziert ist der bedingte Vorsatz: Die Rechtsdogmatik trennt zwischen „kognitivem Element“ (Täter weiß, dass der Erfolg eintreten kann) und „voluntativem Element“ (Täter nimmt den Erfolg „billigend in Kauf“) (Fischer in zeit.de 07.03.2017).

Die nächste Frage muss heißen: Reicht diese Art von Vorsatz, um die Raser wegen Mordes zu verurteilen?

Das Landgericht Hamburg hatte das in seinem Urteil so gesehen, der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies nunmehr bestätigt durch Zurückweisung der Revision mittels Beschluss.

Der Sachverhalt:

Ein Mann stiehlt ein Taxi und rast mit dem unbeleuchteten Fahrzeug betrunken auf der Flucht vor der Polizei durch Hamburg. Dabei stirbt ein 22-Jähriger (welt.de).

Das ist Mord, bestätigte jetzt der BGH.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies in dem neulich veröffentlichten Beschluss die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück. Das Landgericht Hamburg hatte den Mann vor einem Jahr verurteilt, weil er mit einem gestohlenen Taxi einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Der damals 24-Jährige war betrunken und mit dem unbeleuchteten Fahrzeug auf der Flucht vor der Polizei. Dabei fuhr er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 130 Kilometer pro Stunde auf die dreispurige Gegenfahrbahn und prallte frontal mit einem entgegenkommenden Taxi zusammen. Ein Mensch kam bei dem Unfall ums Leben, weitere zwei wurden schwer verletzt. Das Landgericht Hamburg hatte einen „bedingten Tötungsvorsatz“ festgestellt, weil ihm das Leben anderer und auch das eigene Leben gleichgültig gewesen seien. Es hatte den Raser deshalb wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, was der BGH jetzt bestätigte (Beschluss vom 16.01.2019, Az.: 4 StR 345/18).

Für ein Mordurteil muss ein Gericht mindestens ein Mordmerkmal nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches feststellen. Dazu gehören zum Beispiel Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Nach dem Beschluss des BGH hat das Landgericht Hamburg die Verdeckungsabsicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt. Der Mann habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen.

2018 entschied er in einem ähnlichen Fall noch anders. Damals hatte der BGH in einem anderen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer aufgehoben. Die beiden hatten sich auf dem Kurfürstendamm mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde ein Rennen geliefert und dabei rote Ampeln missachtet. Einer der Fahrer rammte einen Geländewagen, dessen Fahrer starb. Das Landgericht Berlin hatte den Fahrern einen „bedingten Vorsatz“ bescheinigt: Sie hätten den Tod anderer billigend in Kauf genommen. Der BGH sah aber den Vorsatz – Voraussetzung für ein Mordurteil – nicht als ausreichend belegt an.

Was folgt daraus? Ein neuer Straftatbestand (nach dem neuen Paragrafen 315d StGB werden illegale Autorennen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, wenn dabei Menschen schwer verletzt oder getötet werden) ist geschaffen worden; aber an Sanktionsmöglichkeiten gibt es eigentlich keinen Mangel. Man muss kriminelle Fetischisten da treffen, wo es wirkt. Aber nicht die Allgemeinheit (faz.net). Raserei ist durch Tempolimits nur bedingt einzudämmen. Denn gerast wird überall, innerhalb und außerhalb von Geschwindigkeitsbegrenzungen, und zwar mit lebensgefährlicher Wirkung – in verkehrsberuhigten Zonen, vor Schulen, auf Landstraßen.

Bitte

Man hatte dich einfach um einen Gefallen gebeten. Einfach nur eine kleine Bitte. Und man sagt DANKE. Es war ja nur eine kleine Kleinigkeit.

Kein Problem, ohne Frage, machst du gerne. „Wie willst du es denn haben?“ Du hilfst so gerne. Dachte ich. Sagtest nichts, so dachte ich. Dachte, es sei in Ordnung so.

Eine kleine Bitte – einfach nur, um eine kleine Bitte zu erfüllen. Weil man Menschen liebt und sich freut, wenn ihre Freude die deine ist.

Will niemand was daran verdienen, es ist einfach eine kleine Gefälligkeit. Du sagst „Gibst du mir, dann geb´ ich dir.“ Wie? Keine Nächstenliebe? Auge um Auge, Zahn um Zahn. Ach ja, ich vergaß. So ist das heute.

Man hatte dich wirklich nur um einen kleinen Gefallen gebeten. Und du hast diesen zaghaften Wunsch mit Füßen getreten. Was hat man dir denn getan? Du hast das Misstrauensvotum ausgesprochen. Einverstanden, du bekommst, was du verlangst. Abgemacht! Aber ich kriege im Gegenzug nun meinen Zug. Sag, was war dir diese Freundschaft wirklich wert?

Man hatte dich ja nur um einen Gefallen gebeten. Und du konntest nicht einfach geben. Ohne auch etwas dafür zu nehmen.

 

© Petra M. Jansen

http://jansen-marketing.de

Das ist ein Erfolg für die AfD. Sie darf einstweilen vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Eine inhaltliche Bewertung ist damit nicht verbunden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bedeutet natürlich auch nicht, dass der Verfassungsschutz nicht prüfen durfte oder darf, ob die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Aber für die öffentliche Brandmarkung einer Partei braucht das Bundesamt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Deswegen war das Gesetz eigens geändert worden. Das mag man auch anders sehen, und noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Aber die Art und Weise, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz unter neuer Führung ganz offensichtlich ein Zeichen setzen wollte, mit großem öffentlichem Auftritt und deutscher wie englischer Mitteilung, war geeignet, in Rechte der Partei einzugreifen.

Gegen eine Beobachtung durch die Öffentlichkeit kann niemand klagen. Denn politische Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit und müssen etwa ihre Finanzen offenlegen – was gerade die AfD zu spüren bekommt. Der Staat aber braucht, gerade weil die Parteien eine so wichtige Rolle in ihm spielen, eine besondere Ermächtigung, um gegen einzelne von ihnen vorzugehen. Und auch das Handeln des Verfassungsschutzes unterliegt richterlicher Kontrolle. Insofern ist die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auch ein Sieg für den Rechtsstaat. Er behauptet sich gerade dann, wenn er über Leute richtet, mit denen sonst kaum jemand etwas zu tun haben will. Die AfD ist eine erfolgreiche Partei, merkwürdig nur, dass sich kaum jemand öffentlich zu ihr bekennt. Es ist und bleibt wichtig, sich auf verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu konzentrieren – da gibt es heutzutage genug zu prüfen.

Was die Kölner Verwaltungsrichter beanstanden, ist der Zwischenton: Die Gesamtheit der AfD werde als „Prüffall“ geführt. Ob dieses erstinstanzliche Eilurteil nun Bestand haben mag, oder nicht: Es ist zumindest plausibel, dass die Kölner Richter an dieser öffentlichen Erklärung Anstoß nehmen. Denn die rechtliche Kategorie des „Prüffalls“ sieht das Gesetz nicht vor. Nur darum aber geht es, zumindest bei Äußerungen des Inlandsgeheimdienstes nach außen. Denn dessen Aufgabe ist es nicht, Haltungsnoten zu erteilen.

Nachrichtendienste haben besondere Befugnisse, die Öffentlichkeit kann nicht beurteilen, wie sie zu Wertungen kommen. Umso gewichtiger sind diese, wenn sie bekannt werden. Und umso schmallippiger müssen die Verantwortlichen deshalb damit umgehen. Trotzdem muss Thomas Haldenwang, Nachfolger und früherer Stellvertreter von Hans-Georg Maaßen beim Bundesamt für Verfassungsschutz – auch wenn Alice Weidel das will – beileibe nicht gehen. Denn wenn auch seine Äußerungen nicht glücklich waren – aus der Luft gegriffen waren sie nicht. Bevor der Verfassungsschutz entscheidet, ob er eine Gruppierung beobachtet, muss er sich über diese Frage ein Bild verschaffen.

Die politischen Positionen der AfD waren nicht Gegenstand des Verfahrens (welt.de). Ebenso wenig zwei andere Einstufungen, die viel gravierender sind: Den völkischen „Flügel“ und die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative kategorisiert das Bundesamt für Verfassungsschutz als „Verdachtsfälle“, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt. Untersagt wurde dem Amt jetzt nur die öffentliche Bekanntmachung der „Prüffall“-Einstufung für die Gesamtpartei.

Für Verdachtsfälle gibt es so eine Grundlage in Paragraf 16 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Darüber durfte die Öffentlichkeit also informiert werden. Und darum dürfen die „Junge Alternative“ und der „Flügel“ auch weiterhin offiziell als solche Verdachtsfälle bezeichnet werden. Für Prüffälle allerdings fehlt eine vergleichbare Regelung im Gesetz.

Vertrauensselige Zeitgenossen mögen glauben, dass der Verfassungsschutz das natürliche Recht habe, alles zu sammeln, zu beschnüffeln auszuwerten und zu archivieren, was offen ausgesprochen, irgendwo aufgeschrieben oder gedruckt wird. Dem ist aber nicht so. Die Verfassungsschutzbehörden sind nicht die Stasi. Sie unterliegen engen gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung gerichtlich überprüft werden kann.

Alles in allem: Ein Sieg für die Demokratie!

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die AfD wissen, woran sie sind.

Der Papst und die in Rom versammelten Bischöfe und Ordensoberen haben positiv überrascht, vor allem sich selbst, während die Betroffenen draußen vor den Mauern des Vatikans große Enttäuschung zeigten.

Unterschiedlicher könnten die Perspektiven kaum sein. Aus Sicht der Kirche hat es in Rom erhebliche Fortschritte gegeben. Das Thema Missbrauch ist endlich da, wo es hingehört, ganz oben auf der Prioritätenliste (deutschlandfunk.de). Das muss wirklich jeder Konferenzteilnehmer verstanden haben. Die Kurie in Rom und die nationalen Bischofskonferenzen müssen nur noch all die guten Vorsätze in die Realität umsetzen, so die römische Perspektive.

Opferverbände hatten in den vergangenen Tagen mit Nachdruck gefordert, dass am Ende der Konferenz auch konkrete Veränderungen im Kirchenrecht stehen. Unter anderem die verbindliche Vorschrift, dass Priester und Bischöfe in den Laienstand degradiert werden, wenn sie Missbrauch begangen oder gedeckt haben.

Zum Abschluss eines viertägigen Gipfeltreffens im Vatikan zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche hat Papst Franziskus Missbrauch durch Geistliche als besonders problematisch bezeichnet.

Die Kirche werde alles tun, um jeden Missbrauchstäter der Justiz zu übergeben, versicherte er. Dafür brauche es jedoch „einen Mentalitätswechsel“. Franziskus betonte den Zusammenhang zwischen sexuellem Missbrauch und Macht. In allen Einrichtungen der Kirche müsse wirksame Präventionsarbeit geleistet werden. An die Stelle einer Haltung, der es um die Verteidigung der Institution gehe, müsse den Opfern Vorrang gegeben werden.

Missbrauchsopfer sprachen per Videobotschaft zu den Bischöfen. Bevor Franziskus redete, hatte der Erzbischof von Brisbane, Mark Coleridge, sich in einer Messe ebenfalls zum Thema geäußert. Er forderte die Kirche zu einer „kopernikanischen Revolution“ auf, die darin bestehen müsse, dass „die missbrauchten Personen sich nicht um die Kirche drehen, sondern dass es die Kirche ist, die sich um sie dreht“ (zeit.de). Die Kirchenleute müssten sich in die Missbrauchsopfer hineinversetzen.

Der Gipfel folgt auf eine Reihe ernster Entwicklungen in der katholischen Kirche. So war der frühere Erzbischof von Washington und Kardinal Theodore McCarrick vergangene Woche als Strafe für sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und an Seminaristen von Papst Franziskus aus dem Stand der Geistlichen entlassen worden. Bistümer in den USA machen seit Monaten Listen von „glaubwürdig angeklagten“ Priestern öffentlich.

Eines hat das Gipfeltreffen im Vatikan in jedem Fall gebracht: Niemand in den Führungszirkeln der katholischen Kirche kann fortan behaupten, das Thema Missbrauch betreffe ihn nicht oder sei gar unwichtig. Für die Opfer muss es aufreibend gewesen sein, einmal mehr von ihren persönlichen Leidenswegen zu erzählen. Aber sie haben die Bischöfe gezwungen, verstörender Realität und massiven Verletzungen ins Auge zu sehen.

Aber Reue allein reicht nicht. Es müssen (weitere) Taten folgen. Die Kirche sollte aufhören, sich selbstmitleidig als Opfer des Missbrauchsskandals zu sehen, muss sich modernisieren und zukunftsgerechte Organisationsstrukturen aufbauen.

Vielleicht ist es momentan angesichts der jahrtausendelang gewachsenen kirchlichen Machtbefugnisse vermessen zu erwarten, dass die Organisation da aufräumt, wo das Übel beginnt: bei ihren eigenen Moralvorstellungen. Solange Menschen, die nicht ins katholische Werteschema passen, stigmatisiert und diskriminiert werden, bleibt das System resistent gegen Veränderungen.

Wahrhaft revolutionäre Vorschläge wären beispielsweise gewesen, das Zölibat abzuschaffen. Geschiedene und Wiederverheiratete nicht weiter als amoralische Außenstehende zu geißeln, sowie eine Schwangerschaftskonfliktberatung anzu­bieten, die diese Bezeichnung tatsächlich verdient.

Viele Gläubige wünschen sich eine andere Kirche als die, die sie jetzt ist. Das zeigen Umfragen immer wieder (taz.de). Ebenso fordern zahlreiche Pfarrer und Priester eine rigorose Neuausrichtung, ihnen laufen – eben auch und wohl vor allem wegen des überholten Verhaltenskodexes – seit Jahrzehnten die Mitglieder weg. Und die Opfer? Sie erwarten mindestens eine Entschädigung. Gehört wurden sie kaum.

Nächsten Sonntag demonstrierten wieder Hunderte von ihnen vor dem Vatikan.

 

12Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion vor. Die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften werden durch das sogenannte Staatskirchenrecht (auch: Religionsverfassungsrecht) geregelt.

Die arbeitsrechtlichen Regelungen für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen unterscheiden sich in Deutschland erheblich von den für sonstige Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen.

Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, hierbei insbesondere die großen Kirchen, können ein eigenständiges Arbeitsrecht erlassen. Das hat seine Grundlage im sogenannten Selbstordnungs- und -verwaltungsrecht gemäß Artikel 137 Absatz 3 Weimarer Reichsverfassung, der nach Artikel 140 des Grundgesetzes in jenes inkorporiert und geltendes Verfassungsrecht ist. Historisch wurzelt diese Bestimmung im Trennungsprozess von Kirche und Staat.

Zur Glaubenslehre der katholischen Kirche gehört auch das Sakrament der Ehe. Hiernach ist die Ehe grundsätzlich unverbrüchlich und eine zweite Eheschließung vor den irdischen Standesämtern ein Verstoß gegen Kirchenrecht. Aufgrund dieser „Verfehlung“ wurde einem Chefarzt, der in einem in kirchlicher Trägerschaft befindlichen Krankenhaus beschäftigt wurde, bereits im Jahr 2009 gekündigt. Diese Kündigung ist nunmehr vom Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 20.2.2019, Az.: 2 AZR 746/14) in Erfurt als diskriminierend und damit unwirksam qualifiziert worden (lto.de).

Eine gerichtliche Odysee für den klagenden Arzt scheint somit sein Ende gefunden zu haben – sofern die Kirche gegen die nunmehrige Entscheidung nicht erneut das Bundesverfassungsgericht anruft.

Das Krankenhaus, das zum Erzbistum Köln gehört, hatte sich bei der Kündigung im Jahr 2009 auf eine kirchenrechtliche Regelung gestützt. Sie bestimmte, dass der Abschluss einer nach katholischem Recht ungültigen Ehe einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß darstellt. Gegen die Entlassung zog der Arzt vor Gericht, er berief sich vor allem auf eine Benachteiligung gegenüber seinen evangelischen Kollegen. Während die Arbeitsgerichte ihm Recht gaben, stärkte das Bundesverfassungsgericht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Es verwies den Fall zurück an das Bundesarbeitsgericht, weil die Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

Die Erfurter Richter legten den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, der vergangenes Jahr entschied, dass eine Ungleichbehandlung nur unter strengen Voraussetzungen mit Europarecht vereinbar sei, etwa wenn Angestellte am Verkündigungsauftrag mitwirkten (faz.net). Dem folgten nun die Erfurter Richter. Sie entschieden, dass die Kirche besondere Loyalitätspflichten nur dort einfordern könne, wo sie für die konkrete Tätigkeit unverzichtbar seien. Besondere Anforderungen an katholische Mitarbeiter müssten „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sein. Die Regelung, wonach eine katholisch ungültige Ehe prinzipiell einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß darstelle, verwarf das oberste Arbeitsgericht als unwirksam. Es liege damit eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung wegen der Religion vor. „Die entsprechende Vorschrift in der Grundordnung zur Wiederverheiratung aus dem Jahr 1993 sei unwirksam“. Der Arzt habe daher nicht gegen seine Loyalitätspflichten verstoßen (thorsten-blaufelder.de).

Salopp formuliert: Von einem Chefarzt erwarte der Patient medizinische Fähigkeiten. Ob er sich an das Sakrament der Ehe halte, sei ihm im Rahmen seines Krankenhausbesuchs ziemlich egal.
Was das Bundesarbeitsgericht nun auch entschieden hat.

Ein Blick von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in die Gesetzgebung:

Die Adenauer-Regierung hat 1952 den § 118 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes eingeführt, wonach dieses Arbeitnehmerschutzgesetz für Kirchen nicht gilt. Dieser Absatz könnte ohne weiteres vom Bundestag abgeschafft werden. Denn gemäß Absatz 1 gilt der sogenannte Tendenzschutz auch für konfessionelle Einrichtungen. Es wird für die Zukunft aus heutiger Sicht zu klären sein, warum und inwieweit Kirchen anders behandelt werden als AWO, Rotes Kreuz oder der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Politik muss handeln.

„Die Engel tragen jetzt Chanel“ titelte die BILD schon gestern. Karl Lagerfeld, einer der Großen in der Modebranche, starb gestern im Alter von 85 Jahren.

Lagerfeld wuchs als Sohn des Hamburger Kondensmilch-Fabrikanten Otto Lagerfeld (1881–1967) und dessen Frau Elisabeth (1897–1978), geb. Bahlmann, in wohlhabenden Verhältnissen auf. Sein Großvater war Karl Bahlmann. Lagerfeld hatte eine ältere Schwester, die seit 1957 in den Vereinigten Staaten lebte und Ende 2015 verstarb, sowie eine Halbschwester aus einer vorherigen Beziehung seines Vaters (wikipedia.de).

Karl Lagerfeld war immer ein wenig schräg, sei es in Aussagen oder Aussehen. Wir kennen sein Outfit, er hat mit seinem Werk die Modewelt wie kein anderer geprägt. Nicht weniger sind von ihm zahlreiche Zitate überliefert, unter anderem: „Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren“. So gehört es sich für eine Ikone.

Nicht zuletzt gab es viel Auflebens um sein Geburtsjahr, was Karl Lagerfeld oft durch Schweigen mit einem Lächeln zelebrierte.

Als Geburtsjahr gab Lagerfeld öffentlich lange Zeit 1938 an, später 1935 (rtl.fr; Karl Lagerfeld révèle son áge pour la première fois).Die BILD am Sonntag veröffentlichte 2008 jedoch Auszüge des kirchlichen Taufregisters Hamburg sowie Kommentare seiner Lehrerin und eines Klassenkameraden (bild.de), die als sein Geburtsjahr 1933 angaben (orf.at). Am 10. September 2008 ließ sich Karl Lagerfeld gleichwohl zum „70. Geburtstag“ gratulieren. Entsprechendes war bereits im Jahr 2003 zu seinem „65.“ geschehen. Einige Medien übernahmen die Angaben des Modeschöpfers ungeprüft, andere nicht, sodass sich biografische Angaben zur Person Lagerfelds oft widersprachen.

Berühmt wurde der gebürtige Hamburger vor allem als künstlerischer Direktor der französischen Modefirma Chanel. Dort begann er 1983, als das Modehaus am Rande des wirtschaftlichen Ruins stand. Mit schier unerschöpflicher Energie brachte Lagerfeld Chanel wieder an die internationale Spitze.

Bei der Schau zur Frühjahrs- und Sommerkollektion am 22. Januar im Grand Palais hatte er bereits gefehlt, sonst machte Lagerfeld stets am Ende der Show den Anwesenden seine Aufwartung. Er sei erschöpft, hatte Chanel in einem Kommuniqué mitgeteilt (handelsblatt.com).

Tatsächlich wirkte Lagerfeld irgendwie unsterblich, schien ohne Übergang vom Reich der Lebenden in das der Legenden gewechselt zu sein. Schon vor Jahren war Lagerfeld zur Ikone geworden, mit seinem zum Pferdeschwanz gebundenen weißen, gepuderten Haaren, der dunklen Sonnenbrille, den hohen weißen Kragen und den Lederhandschuhen, die alle Zeichen des Alterns verbergen sollten.

Was sollen wir nur anziehen ohne ihn? Es war bestimmt nicht einfach mit ihm. Es war aber auch nie einfach für ihn! Er war ein Perfektionist, einer, der die opulentesten Schauen lieferte, die wunderbarsten Kreationen. Bescheidenheit in der Mode war seine Sache nicht. Bescheidenheit als Person – das war schon wieder etwas anderes. War es vielleicht gar nicht so anstrengend, Karl Lagerfeld zu sein? Der Mann war eine Ikone und er bleibt es, denn bereits zu Lebzeiten war klar: Der Modedesigner mit den deutschen Wurzeln, dem speziellen Stil und dem leichten Gelispel war schon lange eine Legende (n-tv.de).

Lagerfeld hat mehr als ein halbes Jahrhundert die Mode mitbestimmt. Mitte der 50er Jahre begann er in Paris große Couture-Häuser wie Balmain, Patou, Chloé oder Fendi zum Erfolg zu führen. Er habe sich schon immer für Kleider interessiert, ohne zu wissen, dass man das Mode nenne, sagte Lagerfeld einmal in einem seiner zahlreichen Interviews. Als Kreativdirektor übernahm er 1983 Chanel. Ein Wechsel, der für das französische Modehaus wegweisend war.

Wie sagte er einmal: „In dem Moment, in dem Sie meinen, dass die Vergangenheit besser war, ist Ihre Gegenwart nur Secondhand, und Sie werden „Vintage“. Das ist ein guter Begriff für Klamotten, aber nicht für Menschen. Ich schaue immer nach vorne, nie zurück. Die Vergangenheit interessiert mich nicht“.

Er war stets klassisch, einfach Chanel. Und doch auch wegweisend.

Wir werden ihn vermissen.