Das ist ein Erfolg für die AfD. Sie darf einstweilen vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Eine inhaltliche Bewertung ist damit nicht verbunden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln bedeutet natürlich auch nicht, dass der Verfassungsschutz nicht prüfen durfte oder darf, ob die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Aber für die öffentliche Brandmarkung einer Partei braucht das Bundesamt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Deswegen war das Gesetz eigens geändert worden. Das mag man auch anders sehen, und noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Aber die Art und Weise, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz unter neuer Führung ganz offensichtlich ein Zeichen setzen wollte, mit großem öffentlichem Auftritt und deutscher wie englischer Mitteilung, war geeignet, in Rechte der Partei einzugreifen.
Gegen eine Beobachtung durch die Öffentlichkeit kann niemand klagen. Denn politische Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit und müssen etwa ihre Finanzen offenlegen – was gerade die AfD zu spüren bekommt. Der Staat aber braucht, gerade weil die Parteien eine so wichtige Rolle in ihm spielen, eine besondere Ermächtigung, um gegen einzelne von ihnen vorzugehen. Und auch das Handeln des Verfassungsschutzes unterliegt richterlicher Kontrolle. Insofern ist die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts auch ein Sieg für den Rechtsstaat. Er behauptet sich gerade dann, wenn er über Leute richtet, mit denen sonst kaum jemand etwas zu tun haben will. Die AfD ist eine erfolgreiche Partei, merkwürdig nur, dass sich kaum jemand öffentlich zu ihr bekennt. Es ist und bleibt wichtig, sich auf verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu konzentrieren – da gibt es heutzutage genug zu prüfen.
Was die Kölner Verwaltungsrichter beanstanden, ist der Zwischenton: Die Gesamtheit der AfD werde als „Prüffall“ geführt. Ob dieses erstinstanzliche Eilurteil nun Bestand haben mag, oder nicht: Es ist zumindest plausibel, dass die Kölner Richter an dieser öffentlichen Erklärung Anstoß nehmen. Denn die rechtliche Kategorie des „Prüffalls“ sieht das Gesetz nicht vor. Nur darum aber geht es, zumindest bei Äußerungen des Inlandsgeheimdienstes nach außen. Denn dessen Aufgabe ist es nicht, Haltungsnoten zu erteilen.
Nachrichtendienste haben besondere Befugnisse, die Öffentlichkeit kann nicht beurteilen, wie sie zu Wertungen kommen. Umso gewichtiger sind diese, wenn sie bekannt werden. Und umso schmallippiger müssen die Verantwortlichen deshalb damit umgehen. Trotzdem muss Thomas Haldenwang, Nachfolger und früherer Stellvertreter von Hans-Georg Maaßen beim Bundesamt für Verfassungsschutz – auch wenn Alice Weidel das will – beileibe nicht gehen. Denn wenn auch seine Äußerungen nicht glücklich waren – aus der Luft gegriffen waren sie nicht. Bevor der Verfassungsschutz entscheidet, ob er eine Gruppierung beobachtet, muss er sich über diese Frage ein Bild verschaffen.
Die politischen Positionen der AfD waren nicht Gegenstand des Verfahrens (welt.de). Ebenso wenig zwei andere Einstufungen, die viel gravierender sind: Den völkischen „Flügel“ und die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative kategorisiert das Bundesamt für Verfassungsschutz als „Verdachtsfälle“, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt. Untersagt wurde dem Amt jetzt nur die öffentliche Bekanntmachung der „Prüffall“-Einstufung für die Gesamtpartei.
Für Verdachtsfälle gibt es so eine Grundlage in Paragraf 16 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Darüber durfte die Öffentlichkeit also informiert werden. Und darum dürfen die „Junge Alternative“ und der „Flügel“ auch weiterhin offiziell als solche Verdachtsfälle bezeichnet werden. Für Prüffälle allerdings fehlt eine vergleichbare Regelung im Gesetz.
Vertrauensselige Zeitgenossen mögen glauben, dass der Verfassungsschutz das natürliche Recht habe, alles zu sammeln, zu beschnüffeln auszuwerten und zu archivieren, was offen ausgesprochen, irgendwo aufgeschrieben oder gedruckt wird. Dem ist aber nicht so. Die Verfassungsschutzbehörden sind nicht die Stasi. Sie unterliegen engen gesetzlichen Vorgaben, deren Einhaltung gerichtlich überprüft werden kann.
Alles in allem: Ein Sieg für die Demokratie!
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die AfD wissen, woran sie sind.