Dort an der Meerenge

am Bosporus.

Man gibt nichts auf

die Werte der Europa.

Nur der Flirt ist erwünscht,

Angenehmes verbindet sich

mit dem Nützlichen.

In London sterben

Vater und Tochter.

Große Bestürzung!

Vorwürfe ohne Beweis.

Diplomaten gehen

auf Reisen:

In die Heimat.

Über dem großen Teich

lebt der große Handelskrieger.

Waffen gibt’s im Sonderangebot.

Leute kauft! Ist cool!

So steht es in der Verfassung.

Wenn Jugend stirbt,

geht eine Generation auf die Straße.

Das Land der Germanen

steht für Sicherheit und Stabilität.

Gut Ding will Weile haben,

auch eine Regierungsbildung.

Austerität ist das Markenzeichen.

Man wägt ab,

Digitalisierung ist für uns zu teuer.

Sie nahmen gefangen den Katalanen

im Land der Germanen.

Er zog durch die Lande,

niemand wollte ihn sonst haben.

Gib ihn den Iberern,

wer weiß, was geschieht?!

Sollte er bleiben,

wird Europa leiden.

Wie oft haben wir in den letzten Jahren – die wir in westlichen Demokratien leben – uns gefragt, ob es überhaupt Sinn macht, auf die Straße zu gehen und Missstände anzuprangern. Das Recht der Demonstration, eine legalisierte Form der Revolution. Oft fragt man sich, ob es überhaupt Sinn macht, sich den Bewegungen anzuschließen. Danach ist eh wieder Ruhe. Oder gibt es einen schmalen Grad zwischen Demonstration und Revolution? Ein Blick über den Teich:

„March For Our Lives“ überschreiben Schüler der Marjory Douglas Stonemann Highschool in Parkland in Florida die Kundgebung. Aufgerufen hatten sie dazu, nach dem ein Massaker mit 17 Toten ihre Schule erschüttert hatte. In Los Angeles, Seattle, New York, San Francisco und vielen anderen Städten Amerikas gingen insgesamt mehr als eine Million Menschen auf die Straße, viele weitere verfolgten das Geschehen an den Fernsehschirmen. Prominente machten mit oder spendeten Geld: Oprah Winfrey und das Ehepaar George und Amal Clooney gaben zusammen eine Million Dollar.

Es zeugt von einer ungewöhnlichen Zähigkeit im von rasend schnell wechselnden Nachrichtenzyklen geprägten Amerika, dass sich die Überlebenden von Parkland über einen langen Zeitraum Gehör bei einer breiten Öffentlichkeit verschaffen konnten. Einige der Schüler kommen selbst auf die Bühne, sie geben inzwischen dem Kampf gegen Waffengewalt in den USA ein Gesicht. Tränen fließen, Stimmen überschlagen sich.

Rhetorik und Emotion lassen keinen Zweifel daran: Diese jungen Leute haben einen festen Willen. Ein Umdenken beim Umgang mit Schusswaffen muss her. „Willkommen zur Revolution“, sagt der Wortführer der Schüler aus Parkland, unter dem euphorischen Jubel Hunderttausender. „Diese Demonstration ist nicht der Höhepunkt, sondern der Beginn unserer Bewegung“, sagt er entschlossen.

Täglich werden in den USA Menschen mit völlig legal beschafften Pistolen und Gewehren umgebracht, täglich kommt es auch zu dem, was die Amerikaner als „Mass Shooting“ bezeichnen, als Schusswaffeneinsatz mit mehreren Opfern. Fast jeden Tag kommt es auch zu Unfällen mit Schusswaffen, bei denen etwa Kleinkinder ihre Eltern oder sich selbst erschießen, weil eine geladene Waffe irgendwie in ihrer Griffweite lag.

Die mächtige Waffenlobby, angeführt von der Schusswaffen-Organisation NRA (National Rifle Association), und ihr Einfluss auf die Politiker machen es möglich, dass der gesunde Menschenverstand bei politischen Entscheidungen völlig ausgeblendet werden kann. Der Zugang zu Schusswaffen ist in den USA so lax geregelt wie in keiner anderen westlichen Demokratie. Die Zahl der Todesopfer durch Schusswaffen ist in den USA so hoch wie in keiner anderen westlichen Demokratie. Dennoch kommen immer wieder Politiker mit Argumenten durch, die Waffen würden für die Jagd gebraucht und außerdem sei das Recht auf Selbstverteidigung in der Verfassung festgeschrieben.

Parkland könnte etwas verändert haben. Man ist an einer Art Wendepunkt. Die Amerikaner nehmen mit ganzen Familie an der Protestkundgebung in der US-Hauptstadt Teil. „Niemand zuvor hat soviel Enthusiasmus zum Thema Schusswaffen und Sicherheit geschaffen – obwohl es Hunderttausende Tote gegeben hat“, so die Statements der Schüler von Parkland.

Die im November bevorstehenden Zwischenwahlen für den US-Kongress hat die Bewegung als willkommenen Hebel für die Umsetzung ihrer Ziele ins Visier genommen. „Vote them out!“, tönt es als Sprechchor aus den Reihen der Demonstranten, sobald ein Redner auf der Bühne eine Pause einlegt.

Die Märsche übertrafen die Erwartungen vieler Beobachter. Die Schätzungen für Washington reichen von knapp 400.000 bis zu über 700.000 Teilnehmern – offizielle Zahlen liegen noch nicht vor. Donald Trumps Weißes Haus gratulierte den Protestierenden, vage genug, zu ihrem „Mut“ für die Sicherheit an ihren Schulen aufzustehen. Die Vereinigten Staaten haben einen Präsidenten, der angesichts einer Tragödie wie in Parkland vorschlägt, dass Lehrer sich bewaffnen sollen. Während der Protestbewegungen selbst weilte er, wie an vielen Wochenenden, in seinem Golfclub in Florida – dort soll seine Autokolonne einen Umweg gefahren sein, weil auch hier ein „March for our Lives“-Protest stattfand.

Revolutionen beginnen schleichend!

CDU/CSU und SPD haben es ja nun geschafft. Der Bundespräsident hat die neuen Minister und Ministerinnen nunmehr für 3 1/2 (!) Jahre ernannt. Kaum zu glauben, dass das Gezackere um Sondierungen und Koalitionen ein halbes Jahr in Anspruch nahm. Vordergründig könnte man glauben, man sei in einer „Bananenrepublik“ …

Der neue Sozialminister Hubertus Heil (SPD) kann kurz nach Amtsantritt gleich positive Nachrichten für die Rentner verkünden. Die Altersbezüge der über 20 Millionen Rentner in Deutschland steigen im Juli um mehr als drei Prozent. Man gönne den Rentnern jeden Cent! Die Angst vor steigenden Rentenbeiträgen im kommenden Jahrzehnt geht allerdings um. Die derzeitige Stärke solle genutzt werden, „um das Rentensystem enkelfest zu machen“. Rentenplus und gute Lohnentwicklung können nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns in einer Ausnahmesituation befinden. Wer soll das in Zukunft stemmen? Die Schar der Rentner wächst stetig, Die Zahl der Beitragszahler sinkt. Versorgten 1962 noch sechs Beitragszahler einen Rentner, waren es 2015 nur noch zwei (demografie-portal.de). Generationenkonflikt, Generationengerechtigkeit. Die derzeitige Bundesregierung lässt, wie leider schon einige Regierungen vor ihr, vernünftige Lösungsansätze für die Sicherung der zukünftigen Rente vermissen.

Die Frage sei gestellt: Gibt es die Generation eigentlich noch? Müssen wir uns von ihr verabschieden? Wie wird diese überhaupt definiert?

Schon vor 15 Jahren war in der Onlineausgabe der WELT zu lesen: „Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik hat sich die Lebenswirklichkeit von Jung und Alt so weit voneinander entfernt. Während die meisten Rentner finanziell abgesichert sind, müssen vor allem Familien mit Kindern jeden Monat kämpfen, um über die Runden zu kommen“. Die damalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt warnte in diesem Zusammenhang bereits vor einem „Krieg der Generationen“ – ein geflügeltes Wort, das in den letzten Jahren immer wieder in der öffentlichen Diskussion in sozialpolitischen, insbesondere rentenpolitischen, Zusammenhängen zirkuliert.

Der Generationenbegriff ist mehrdeutig, da er je nach Zusammenhang unterschiedlich gefasst ist. In dem obigen Kontext dient der Generationenbegriff der Abgrenzung von Altersgruppen in der Gesellschaft. Die Bezeichnung Generation kommt aus dem Lateinischen und meint alle Menschen, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts geboren wurden. Der Abstand zwischen den Generationen ist der durchschnittliche Zeitraum zwischen den Geburtsjahren von Großeltern, Eltern und Kindern. Landläufig wird hierunter eine Zeitspanne von 30 Jahren verstanden.

Der Terminus „Generation“ findet heute inflationäre und plakative Verwendung, oftmals um einzelnen Alterskohorten stereotype Zuschreibungen anzuheften. Während Labels wie „Nachkriegsgeneration“ oder „68er“ noch zeithistorische Bezüge herstellten, sollen Begriffspaare wie „Generation @“ oder „Generation Y“ eine soziale Lebensauffassung ausdrücken, wirken aber eher kryptisch und sind somit wenig aussagekräftig. Das inhaltliche Gegenstück zu einem vermeintlichen „Krieg der Generationen“ ist die „Generationengerechtigkeit“, die dann erreicht ist, wenn nachrückende Generationen ihre Bedürfnisse ebenso erfüllen können wie ihre Vorgänger-Generation.

In den Fokus rücken dabei die Sozialsysteme. Umlagefinanzierte Sozialsysteme funktionieren nur, solange ein relativ ausgewogenes Verhältnis zwischen Nettozahlern und Nutznießern besteht. In den kommenden Jahrzehnten wird die Zahl jener steigen, die Leistungen aus Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Gleichzeitig sinkt die Zahl jener, die den Wohlstand erwirtschaften. Sozialsysteme geraten dadurch in Schieflage.

Es wird argumentiert, dass das deutsche Umlage- und Sozialversicherungssystem Gefahr laufe, durch den demografischen Wandel ausgehebelt zu werden, da immer weniger junge Menschen die Leistungen für immer mehr ältere Menschen finanzieren müssten.

(Alters-) Armut, Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung, Ausbeutung, Diskriminierung, Ausgrenzung, schlechte Arbeitsbedingungen und weitere Missstände sind in unserer Gesellschaft existent und zeichnen intragenerationelle Konfliktlinien in der jetzt lebenden Generation nach. Die Frage bleibt allerdings, ob diese vordringlich zwischen Alterskohorten verlaufen.

Sollte das Argument „Generationengerechtigkeit“ genutzt werden, um Sozialabbau zu betreiben, verstärken sich die intragenerationellen Konflikte. Dass sich dabei die Verteilung der Ressourcen zwischen Alterskohorten verändern mag, ist unerheblich. Entscheidend ist, dass dies insgesamt, über alle Altersgruppen hinweg, die Umverteilung von unten nach oben zur Folge haben wird.

In Deutschland ist die Forderung nach mehr Gerechtigkeit zunehmend berechtigt. Die soziale Schieflage nimmt zu, die Sozialsysteme sind unter Druck.

„Es gibt keine demografische Katastrophe. In einer modernen Arbeitsgesellschaft gibt es keine Generationen. (…) Gerechtigkeit ist kein biologisches Problem. Es ist vielmehr – auch wenn das schrecklich unmodern klingt – das uralte Problem der gerechten Verteilung zwischen Reich und Arm“ (Friedhelm Hengsbach, STERN 48/2003).

Dass Gerhard Schröder und Wladimir Putin seit Jahren Freunde sind, ist hinreichend bekannt. Im Zuge der „Neuwahl“ Putins und der immer noch gegen Russland laufenden Wirtschaftssanktionen werden mittlerweile andere Stimmen laut. Schröder sei der „weltweit wichtigste Lobbyist für Putin“. So nennt der ukrainische Außenminister Klimkin den deutschen Altkanzler. Dieser soll nach Ansicht Klimkins auch auf die Sanktionsliste.

Neben russischen Unternehmen und Regierungsmitgliedern könnte bald auch der Name des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder auf der Liste der Sanktionen gegen Russland stehen. Das hat der ukrainische Außenminister nun angeregt. „Es ist wichtig, dass es Sanktionen (…) auch gegen diejenigen (gibt), die im Ausland Putins Projekte vorantreiben“ (BILD). Schröder sei für Putin weltweit der wichtigste Lobbyist. Es solle deshalb geprüft werden, wie die EU hier handeln könne.

Auch in der US-Zeitung WALL STREET JOURNAL war Schröder vor wenigen Tagen als „der wichtigste Oligarch Putins“ bezeichnet worden. Der SPD-Politiker war nach Ende seiner Kanzlerschaft 2005 zu dem Unternehmen „Nord Stream“ gewechselt, das eine Gasfernleitung von Russland durch die Ostsee direkt nach Deutschland plant. „Nord Stream“ gehört mehrheitlich dem russischen Energiekonzern „Gazprom“. Schröder sei ein „luxuriöses, bezahltes, prahlerisches Instrument Putins“, doch in Deutschland rege man sich kaum darüber auf, ärgert sich der Autor.

Das Pipeline-Projekt wird von Kiew heftig kritisiert, weil es Russland ermöglichen soll, Gas direkt nach Westeuropa zu exportieren, ohne dass die Ukraine und Polen als Transitländer darauf Zugriff haben. 2017 wurde Schröder zum Chef des Aufsichtsrats des russischen Energiekonzerns Rosneft gewählt.

Der Grünen-Abgeordnete Cem Özdemir kritisierte, Schröder sei zum „Propagandisten von Putin mutiert“. Ein Ex-Kanzler habe auf der Gehaltsliste „eines autoritären Herrschers wie Putin nichts verloren“. Putin wolle Europa „spalten und schwächen“, lasse „Wahlen manipulieren“ und halte „Teile der Ukraine völkerrechtswidrig besetzt“.

Der russische Gaskonzern Gazprom liefert der Ukraine seit Monatsanfang kein Gas mehr. Das Land wollte für März erstmals seit zwei Jahren wieder Gas aus Russland zum Eigenverbrauch kaufen, doch der russische Staatskonzern Gazprom verweigerte die Lieferung und überwies eine ukrainische Vorauszahlung zurück. Es fehlten die nötigen Zusatzverträge, argumentierte Gazprom.

Gazprom kündigte zudem an, alle Verträge mit dem ukrainischen Versorger Naftogaz zu kündigen, und zwar vor dem Internationalen Schiedsgericht in Stockholm.

Die Führung in Kiew schloss vorläufig Kindergärten, Schulen und Hochschulen. Die Unternehmen rief Energieminister Nassalik auf, Gas zu sparen und die Produktion notfalls herunterzufahren.

Die EU-Kommission bot an zu vermitteln, wenn beide Seiten dies wollten. Dies blieb fruchtlos.

Ende Februar hatte ein internationales Schiedsgericht in Stockholm Gazprom zur Zahlung von umgerechnet mehr als zwei Milliarden Euro an den ukrainischen Konzern Naftogaz verpflichtet. Russland habe weniger Gas durch das Nachbarland geleitet als vereinbart. Der Ukraine gab das Gericht auf, 2018 mindestens fünf Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas zu kaufen.

Russland hielt sich mithin weder an seine Lieferverpflichtungen gegenüber der Ukraine, noch folgt es dem Spruch des Schiedsgerichtes. Zwei weitere Verstöße des Landes, was seine internationalen Verpflichtungen angeht.

Was bleibt, ist die bittere Erkenntnis, dass die russische Regierung entgegen internationalem Recht und Verpflichtungen die eigenen Interessen aggressiv zu Lasten anderer durchsetzt. Es werden Fakten geschaffen, die wie im Falle der Krim und der Ost-Ukraine, ausgesessen werden sollen.

Russland führt Krieg mit seinen Nachbarn. Nicht auf dem Schlachtfeld, aber in moderner Form. Über „Nord-Stream“ soll Deutschland jetzt auch alternativlos abhängig gemacht werden von russischem Gas. Was uns in Zukunft blühen kann – in puncto Zuverlässigkeit Russlands – zeigt der geschilderte Fall der Ukraine. Die deutsche Politik, vor allem die Regierung Schröder, hat es versäumt, Alternativen zu russischen Energielieferungen zu schaffen.

Dem nicht genug, unterstützt ein Altkanzler in einem russischen Unternehmen die Pläne der russischen Regierung.

Die Freundschaft der beiden Männer hin und her – der Bruderkuss kann teuer werden!

Rex Wayne Tillerson, Jahrgang 1952, gebürtiger Texaner, ist eigentlich beruflich Manager. Er war Präsident und Geschäftsführer des Erdölkonzerns Exxon Mobil. Am 1. Februar 2017 wurde er zum Außenminister der Vereinigten Staaten in Trumps Kabinett berufen.

Gut ein Jahr ist Donald Trump Präsident der Vereinigten Staaten; trotzdem haben etliche Amtsträger und Berater ihren Job schon wieder verloren. Teils unter kuriosen Umständen. Manche stellten sich als unfähig heraus, anderen wurden gravierende Vergehen vorgeworfen. Und manchmal kam auch alles zusammen.

Rex Tillerson wirft man vor, er habe einen schlechten Außenminister abgegeben. Ob er ein solcher war, mag die Geschichte entscheiden. Fakt ist, innerhalb eines Jahres hat man kaum die Chance, sich annähernd zu beweisen. Bemerkenswerterweise war Tillerson als „Jobversager“ noch immer nützlich als Korrektiv für den möglicherweise schlechtesten Präsidenten, den die USA je gesehen haben. Die Kurzformel im Außenministerium in Washington hieß: ABT, „Anything, but Tillerson!“. Gebt uns einen anderen, egal wen! Wenigstens aber hat dieser Tillerson das Iran-Nuklearabkommen am Leben gehalten, eine kritische Eskalation zwischen der Türkei und den USA verhindert und den richtigen Instinkt bewahrt im Umgang mit Nordkorea. Und das ist doch schon etwas, oder?!

Das wild rotierende Personalkarussell Trumps hat nun das Außenamt erfasst, was erwartet wurde und dem Amt nicht schaden muss. Der neue Minister wird sich einen hoffentlich funktionierenden Apparat aufbauen und der durchaus potenten US-Diplomatie wieder ein bisschen Leben einhauchen. Was kommt dann?

Wenn Präsident Trump eine Form der Insubordination erkennt, wehrt er sich dagegen, so wie er auch in seiner Baufirma durchgreifen würde, wenn er das Gefühl hätte, seine Untergebenen tanzten nicht nach seiner Pfeife.

Nun sind die USA keine Baufirma, und das Zusammenwirken der Ministerien und des Weißen Hauses ist schon in normalen Zeiten kein Zuckerschlecken. Für Trump wird der Regierungsalltag – mit oder ohne Tillerson – gleichbleiben: Impulsives und instinktives Handeln, und solange sich sein Gespür für die amerikanische Lebensrealität deckt mit dem Gefühl einer beachtlichen Zahl seiner Landsleute, wird er Applaus bekommen für Handelskriege, für Steuergeschenke und die Mexiko-Mauer. Unterschiede macht es allerdings, ob seine Minister ihm für diese Instinktpolitik Applaus spenden, oder ob sie einen Teil des alten Amerikas aus der Vor-Trump-Zeit zu retten versuchen.

Tillerson war ein Novum im Washingtoner Betrieb: Ein Außenminister ohne jede politische Erfahrung. Dafür verfügt der 65 Jahre alte Texaner als langjähriger Chef des weltgrößten Ölkonzerns Exxon Mobil Corporation über Kontakte rund um den Globus. Das war wohl der Grund, warum ihn der frisch gewählte Präsident Donald Trump als Außenminister in sein Kabinett holte. Seine Begründung für Tillerson, die er – wo sonst? – über Twitter verbreitete, lautete: Der Mann habe „große Verhandlungserfahrung mit allen möglichen ausländischen Regierungen“.

Ein Ölmanager als oberster Diplomat der Supermacht USA? Das galt vielen als undenkbar. Doch Rex Tillerson arbeitete sich in seinen neuen Job ein, so wie er sich in jeden neuen Job eingearbeitet hatte: akribisch und ehrgeizig. Der gelernte Bauingenieur begann 1975 bei Exxon als Produktionsingenieur und stieg stetig in der Hierarchie des Konzern auf – bis ganz nach oben. 1999, als die beiden Konzerne Exxon und Mobil fusionierten, wurde er stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Exxon Mobil Development Company. Anfang 2006 übernahm Tillerson von seinem Vorgänger Lee Raymond schließlich den Posten des Geschäftsführers von Exxon Mobil.

Für die Zukunft alles Gute, Mister Tillerson! Gott schütze Amerika!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hob mit seinem Urteil eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Augsburg auf. Eine junge Juristin hatte gegen das Verbot geklagt und 2016 zunächst gegen den Freistaat Bayern gewonnen. Das Justizministerium begründete das Verbot von Kopftüchern mit der Neutralitätspflicht der Gerichte.

Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist laut Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes in Bayern zulässig.

Demnach hatte das bayerische Justizministerium zulässigerweise in der Vergangenheit Referendarinnen, die aus religiösen Gründen Kopftuch tragen, dies bei der „Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ untersagt. Die Juristin hatte deshalb während ihrer Ausbildung beim Augsburger Amtsgericht im Unterschied zu einer anderen Referendarin nicht mit am Richtertisch Platz nehmen dürfen.

2014, bei der Anstellung zum juristischen Vorbereitungsdienst, hatte die Referendarin vom Dienstherrn diese Auflage bekommen, dass sie „bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ kein Kopftuch tragen dürfe. Dies betraf insbesondere die Teilnahme an Prozessen als Vertreterin der Staatsanwaltschaft oder die Vernehmung von Zeugen. Der Freistaat will keine Zweifel an der Neutralität von Gerichten und Staatsanwaltschaften aufkommen lassen und sieht deswegen Kopftücher auf der Richterbank als undenkbar an.

Abzuwägen war im konkreten Fall das Verhältnis zwischen individueller Glaubensfreiheit und der staatlichen Pflicht zu Neutralität.

Der Fall ist ein Grenzfall. Im Gerichtssaal tritt der Staat dem Bürger mit aller Gewalt gegenüber. Wer immer vor Gericht erscheinen muss, hat das Recht auf unvoreingenommene Richter und Staatsanwälte. Es gibt Situationen, in denen jemand eine Justizvertreterin mit Kopftuch für befangen halten kann, gerade, wenn es um Fragen der Religion, Sitte und Moral geht. Aber solange Richter Menschen sind, wird es immer wieder Fälle von Befangenheit geben. So wird zum Beispiel keine Richterin objektiv über ihren eigenen Sohn urteilen können. Auch dies wäre ein Fall der Befangenheit; unabhängig von Glaubensfragen.

Der Anspruch des Bürgers auf Neutralität bedeutet aber nicht, dass er vor Gericht nur auf glaubens- bzw. überzeugungsfreie Menschen treffen darf. Ein solcher glaubensfreier Gerichtssaal ist eine Fiktion. Richter und Staatsanwälte sind konservative Christen oder gar Agnostiker, Buddhisten, Juden, Atheisten. Sie dürfen sich dazu bekennen, und das ist auch gut so. Ihre Neutralität besteht darin, dass sie sich in ihrer Verhandlungsführung und in ihren Urteilen nicht von ihrer Religion und ihren Überzeugungen leiten lassen. Sie dürfen das Recht nicht als Instrument zur Durchsetzung ihrer Weltanschauung einsetzen.

Die Neutralität ist auch ein innerer Wert, sie ist nicht an Kleidung zu messen. Man darf zum Beispiel als Zeuge nicht in jeglicher Art von Kleidung vor Gericht erscheinen. Die Grenze zur „Ungebühr“, Missachtung des Gerichtes, darf nicht überschritten werden. Gegebenenfalls kann diese sogar mit einem Ordnungsgeld belegt werden nach § 178 Gerichtsverfassungsgesetz. Unstreitig ist unter anderem aber seit Jahren, dass das Erscheinen eines Zeugen in Arbeitskleidung bei Gericht gerade keine Ungebühr darstellt.

Für die Rechtsreferendarin wäre das Kopftuchverbot ein Ausbildungsverbot – ein ungerechtfertigtes, denn es ist keine Äußerung bekannt, die an ihrer Rechtstreue zweifeln ließe. In einer pluralistischen Gesellschaft – und in Deutschland gibt es viele Facetten menschlichen Daseins – ist es wichtig, dass wir tolerant gegenüber anderen (religiösen) Überzeugungen sind.

Die Grenzen sind in der Glaubensfreiheit relativ weit. Erst wenn Richter in ihre Urteile die Scharia oder rechtsradikales Gedankengut einfließen lassen, sind sie als Urteilende nicht mehr tragbar. Dies ist aber unabhängig von einem Kopftuch. Und das Thema „Befangenheit“ betrifft die ganze Richterschaft. Hierzu gibt es notfalls auch das Mittel des Befangenheitsantrages. Kein Mensch oder Richter/-in ist aber von vornherein in jedem Fall befangen. Von dieser Angst sollten wir uns freimachen.

Hör sich einer das an: Die Gleichstellungsbeauftragte des Frauenministeriums, Kristin Rose-Möhring (SPD), will die deutsche Nationalhymne gendergerecht aktualisieren – ohne „brüderlich“ und „Vaterland“.

Mit jeder guten Idee tauchen auch Leute auf, die sie zu Tode reiten. Nehmen wir die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Viel ist erreicht, auch wenn man hier und da noch mehr tun könnte. Aber was die Gleichstellungsbeauftragte des Frauenministeriums jetzt fordert, zieht einen richtigen Ansatz ins Lächerliche.

Die SPD-Politikerin, zugleich Vorsitzende der Gleichstellungsbeauftragten in den obersten Bundesbehörden, fordert in einem ministeriellen Rundbrief aus Anlass des Internationalen Frauentags am 8. März, den Text der deutschen Nationalhymne von „männlicher Dominanz“ zu säubern: Aus „Vaterland“ solle „Heimatland“ werden, statt „brüderlich mit Herz und Hand“ müsse es heißen „couragiert mit Herz und Hand“.

Aber fühlt sich bei „Vaterland“ jemand ausgeschlossen? Oder bei der Bezeichnung „Muttersprache“? Das Weibliche kommt im Deutschen keineswegs zu kurz bei identitätsprägenden Begriffen wie „Muttererde“ oder „Mutter Natur“. Das müsste man konsequenterweise auch alles abschaffen. Fängt man einmal damit an, landet man irgendwann beim „Sprach-Taliban“ (WELT).

Hymnentexte sind keine Behördenschreiben, sie sind das Werk von Dichtern, im Falle Deutschlands von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, welcher 1841 auf Helgoland seine Sehnsucht nach einem geeinten Staat in Verse kleidete.

Die dritte Strophe über „Einigkeit und Recht und Freiheit“, die wir heute singen, ist eine Dichtung von archaischer Kraft, in die man nicht einfach so ein aktuelles Modewort wie „couragiert“ hineinschmuggeln kann. Wer das will, dem ist entweder die deutsche Hymne gleichgültig oder die deutsche Sprache.

Man kann von Glück sagen, dass Hoffmann von Fallerslebens dritte Strophe ein für seine Zeit erstaunlich moderater und moderner Geist durchzieht.

Wenn die italienische Hymne anhebt, verkünden Italiener, dass sie „bereit zum Tod“ sind, und die Franzosen wollen kämpfen, „bis unreines Blut unserer Äcker Furchen tränkt“. So singen es unsere Nachbarn bis heute.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will keine Änderungen am Text der Nationalhymne vornehmen. Sie sei „sehr zufrieden“ mit der traditionellen Form der Hymne, sagte ein Regierungssprecher. Er bezog sich damit auf den Vorstoß der Gleichstellungsbeauftragten im Bundesfamilienministerium. Diese verwies auf ähnliche Änderungen in den Nationalhymnen Österreichs und Kanadas. Ein Sprecher des Familienministeriums sagte dazu, es habe sich um einen „persönlichen Beitrag“ der Gleichstellungsbeauftragten gehandelt.

Österreich und Kanada haben ihre Hymnen in jüngerer Vergangenheit gendergerecht geändert. In Österreichs Bundeshymne wurden 2012 aus Bruderchören „Jubelchöre“, sowie aus der Heimat „großer Söhne“ jene „großer Töchter und Söhne“. Das Wort „Vaterland“ blieb jedoch erhalten. In Kanada wurde die „O Canada“ Ende Januar neu gefasst. Der Passus „True patriot love in all thy sons command“ (Erwecke Vaterlandsliebe in all deinen Söhnen) lautet nun „… in all of us command“ (in uns allen).

Man lasse – wie auch bei dem Trend der Neufassung von Märchen – historische Texte einfach „in Ruhe“. Es war damals so! Mit Wischi-Waschi zerstören wir ein Stück Kulturerbe. Nein, wir sollten – „wenn´s ganz arg schlimm ist“ – unsere Nationalhymne lieber von Grund auf neu schreiben.

Für seine außerordentliche Entscheidung hat sich US-Präsident Trump Verstärkung geholt. Auf kurzfristige Einladung strömten hochrangige Firmenbosse der Stahl- und Aluminiumindustrie ins Weiße Haus, darunter CEOs der US Steel Corporation und der United Aluminium.

Die lange angedrohten Strafzölle auf Stahl- und Aluminium-Einfuhren werden kommen. Jene sollen sogar noch radikaler ausfallen, als Trumps Handelsminister Ross es dem Präsidenten nahegelegt hatte.

Trump erklärte, er wolle bereits in der kommenden Woche Importzölle in Höhe von 25 Prozent für Stahl und von zehn Prozent für Aluminium einführen. Dies gelte für eine lange Zeit.

Mögliche Ausnahmen für bestimmte Handelspartner der Vereinigten Staaten wurden bisher nicht genannt.

„Unsere Stahl- und Aluminiumindustrie sind durch Jahrzehnte des unfairen Handels und der schlechten Politik mit Ländern aus der ganzen Welt dezimiert worden“, hatte der Präsident getwittert. Amerika wolle freien, fairen und smarten Handel (Handelsblatt).

Die EU-Kommission reagierte scharf auf die Ankündigung Trumps. „Die EU wird entschlossen reagieren und ihre Interessen angemessen verteidigen“, so Kommissionspräsident Juncker. Die Behörde werde Gegenmaßnahmen vorschlagen, die im Einklang mit der WTO stünden.

Die Liste der Behörde mit möglichen Gegenmaßnahmen umfasst unter anderem Zölle auf Harley-Davidson-Motorräder und Bourbon Whiskey.

Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments kritisierte Trumps Ankündigung scharf. Der Präsident schlage wild um sich. Dies sei rücksichtsloser Nationalismus und Protektionismus in Reinform, der auch den Interessen der US-Bürger schade.

Kanada kündigte eigene Schritte an. Im Falle solcher Beschränkungen werde das Land mit Maßnahmen reagieren, um seine Handelsinteressen und seine Arbeiter zu schützen. Trumps angekündigte Zölle seien „absolut inakzeptabel“.

Die USA haben beim Stahlhandel mit Kanada einen Handelsüberschuss von rund zwei Milliarden kanadischen Dollar, ca. 1,3 Milliarden Euro. Kanada kauft mehr amerikanischen Stahl als jedes andere Land der Welt, was mehr als die Hälfte der US-Exporte ausmacht.

An der US-Börse kam die Nachricht nicht gut an. Der Dow-Jones-Index verlor mehr als 500 Punkte, nachdem er zuvor mehr als 100 Punkte im Plus lag und schloss deutlich im Minus. Die Angst vor einem Handelskrieg geht um.

Die Stahlaktien hingegen glänzten. Zum Teil legten sie bis zu zehn Prozent zu und pendelten sich bei sechs Prozent ein.

Auch die Branche in Deutschland ist alarmiert. Man rechnet damit, dass Strafzölle in Höhe von 25 Prozent deutsche und europäische Unternehmen eventuell vollständig vom amerikanischen Markt verdrängen würden.

Die Vereinigten Staaten sind weltweit der größte Importeur von Stahl, Tendenz steigend. Die größten Mengen kommen aus Kanada, Brasilien, Südkorea, Mexiko und Russland. Insgesamt liefert die EU rund 3,6 Millionen Tonnen Stahl in die USA. Damit ist Europa einer der großen Exporteure von Stahl, hinter China, Kanada, Brasilien und Südkorea.

Die deutsche Stahlindustrie fürchtet nach der Entscheidung aus Washington, dass sie auch unter indirekten Folgen leiden wird, wenn insbesondere asiatische Stahlhütten aus Südkorea oder China die Mengen, die sie nicht mehr in den USA unterbringen können, in erheblichem Ausmaß im relativ offenen EU-Markt abladen.

Die von den USA angestrebte Importreduzierung von 13 Millionen Tonnen droht zu einem erheblichen Teil in den EU-Markt zu fließen. Wenn die EU nicht handelt, wird die hiesige Stahlindustrie die Rechnung für den Protektionismus in den USA bezahlen. Europa wird durch Handelsumlenkungen von einer neuen Stahlschwemme bedroht, in einem Moment, in dem die Importkrise auf dem EU-Markt noch nicht überwunden ist.

Autohersteller warnen letztlich vor höheren Autopreisen in den USA. Die Entscheidung werde die Autobauer, die Autozulieferbranche und die Verbraucher benachteiligen. Durch die höheren Produktionskosten würden auch die Preise steigen.

Handelskriege werden vordergründig vom Stärkeren gewonnen. Schaut man genauer hin, gibt es keinen Gewinner. Die Zeche zahlen alle, letztlich auch die Bürger des „Siegers“ in Form von höheren Preisen. Last, not least bleibt die weltweite wirtschaftliche Entwicklung auf der Strecke.