Die in der Vorinstanz beschäftigten Verwaltungsgerichte hatten in Stuttgart und Düsseldorf geurteilt, dass zur Luftreinhaltung auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden können. Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision ein, weil sie die rechtliche Zuständigkeit für Fahrverbote beim Bund sahen.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 7 C 26.16 und BVerwG 7 C 30.17) wies die Revisionen nun weitgehend zurück. Die Urteile der Verwaltungsgerichte seien „überwiegend nicht zu beanstanden“, so der Vorsitzende Richter. Das Gericht gab den Behörden auf, die Luftreinhaltepläne entsprechend zu überarbeiten.

Das Urteil des obersten Verwaltungsgerichts sieht eine stufenweise Einführung von Fahrverboten vor. So sollen in Stuttgart zunächst Fahrverbote für ältere Diesel bis Euro-4-Norm geprüft werden, für Euro-5-Autos soll es Fahrverbote frühestens ab September 2019 geben.

Die Richterinnen und Richter des obersten deutschen Verwaltungsgerichts halten Fahrverbote für zulässig, verwiesen aber zugleich auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hin. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht und forderte Übergangsfristen sowie die phasenweise Einführung der Fahrverbote. Zudem muss es gemäß diesen Vorgaben Ausnahmeregelungen etwa für Handwerksbetriebe geben – allerdings keine finanzielle Ausgleichspflicht. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen „Flickenteppich“ zu verhindern.

Wie soll es weitergehen? Diesel-Fahrverbote sind eine einschneidende Maßnahme. Die Behörden brauchen daher eine gesetzliche Grundlage, um ein Fahrverbot anzuordnen – und auch ein Verkehrsschild, um es publik zu machen. Dass deutsche Gesetze bis dato eine solche Grundlage hergeben, bestritten die Vertreter von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Der Vorsitzende Richter lenkte hingegen die Diskussion in Richtung EU-Recht. Das sehe die Grenzwerte ausdrücklich vor und verlange, dass die EU-Staaten sie mit wirksamen Instrumenten auch einhalten. Kann man auf diesem Weg die Unklarheiten im deutschen Recht in Sachen Rechtsgrundlage ausräumen? Also das deutsche Recht „EU-konform“ auslegen?

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Regelung, nach der Städte in besonders belasteten Straßen Fahrverbote aussprechen könnten. Es ist also grundsätzlich nicht erlaubt, ganze Städte mit Fahrverboten zu belegen. Allerdings bleibt bei dieser Lösung die Schwierigkeit, wie die Städte das Fahrverbot effektiv kontrollieren wollen. Auch steht zu befürchten, dass angrenzende Wohngebiete stärker mit Durchgangsverkehr belastet werden.

Durchaus etwas bewegen könnte das Urteil bei den Autoherstellern. Auf sie wächst der Druck, ihre Diesel-Motoren nachzurüsten. Die EU-Kommission hat ein Auge auf die Schadstoffbelastung in den deutschen Städten und hat bereits mit einem Gerichtsverfahren vor dem EuGH, einem sogenannten Vertragsverletzungsverfahren, gedroht. Mit dem Urteil aus Leipzig hat die Bundesregierung Zeit gewonnen, das Problem ist aber nicht gelöst.

Eine Klage der Kommission (Vertragsverletzungsverfahren) wäre eine andere Gerichtsbaustelle als wenn das Bundesverwaltungsgericht eine Vorlage an den EuGH beschlossen hätte. Mit dem grundsätzlichen „Ja“ zu Fahrverboten hat sich das Bundesverwaltungsgericht für die harte Variante entschieden und der Versuchung widerstanden, die spätere Klärung der Rechtsfragen in einem Vorlageverfahren dem Europäischen Gerichtshof zu überlassen.

Die Autohersteller müssen die Verantwortung für die technische Nachrüstung übernehmen. Die FDP geht noch weiter: Deren Chef Lindner nannte es einen „Schlag gegen Freiheit und Eigentum, weil wir uns zu Gefangenen menschengemachter Grenzwerte machen“. Es müsse alles getan werden, damit es nicht zu einer „kalten Enteignung“ von Besitzern von Dieselautos komme und die Mobilität nicht eingeschränkt werde.

In Zukunft müssen wir uns Gedanken machen über mehr intelligente Verkehrsführung und Elektrisierung des Nahverkehrs. Die Autohersteller müssen Fahrzeuge – falls nötig – auf eigene Kosten nachrüsten, so die Vorschläge der Politik.

Auch die festgelegten Grenzwerte und deren Messung müssen wissenschaftlich fundierter werden. Es gibt noch viel Arbeit!

Am Valentinstag hatte ein 19-jähriger ehemaliger Schüler an einer High School in Florida 17 Menschen erschossen. Die Debatte über die laxen Waffengesetze in den USA wurde dadurch neu entfacht. In einem großen Kreis saßen Überlebende und Angehörige im Weißen Haus um den US-Präsidenten, auch die früherer Massaker an US-Schulen. Sie erzählten ihre Geschichte, diskutierten Vorschläge und fragten Donald Trump innigst, was er zu tun gedenke, um solche Bluttaten zu verhindern.

Trump, grundsätzlich ein schlechter Zuhörer, riss sich zusammen. Im Umgang mit weinenden Hinterbliebenen und Jugendlichen durfte er keinen Fehler machen. Im Umgang mit der von ihm geschätzten Waffenlobby aber auch nicht, das würden ihm seine Anhänger sehr übel nehmen.

Trump markierte den Entschlossenen. Zu viele Zwischenfälle, zu viel Gerede, jetzt werde gehandelt. Strengere Überprüfungen würden jetzt ein Thema, ein höheres Mindestalter von Waffenkäufern. Schwammig äußerte sich der Präsident zu psychischen Erkrankungen. Und, als hätte es ihm die mächtige Waffenlobby NRA selbst ins Heft diktiert: mehr Waffen an Schulen, ja warum nicht?

Der „Bump Stock“ soll verboten werden. Der Schnellfeuerkolben, keine 100,– US-Dollar teuer, erhöht die Schussfolge einer Waffe – und aus einer halbautomatischen Waffe wird ein Maschinengewehr. Der Attentäter von Las Vegas nutze den Plastikaufsatz, um im Herbst letzten Jahres auf einem Konzert Jagd auf Menschen zu machen. Schon damals wurde der Ruf nach schärferen Waffengesetzen laut. Doch erst das aktuelle Massaker – ohne diese Vorrichtung – ließ US-Präsident Trump nun handeln. Der Republikaner, seit Wahlkampfzeiten eigentlich ein Verfechter liberaler Waffengesetze, will den „ Bump Stock“ aus den Geschäften verbannen. Das Justizministerium soll ein entsprechendes Verkaufsverbot vorbereiten.

Ob es dazu kommt, ist fraglich. Ein entsprechendes Gesetz müsste im Kongress eine Mehrheit finden. Und der diskutierte schon oft strengere Regelungen, ja selbst ein Verbot der Dauerfeuer-Aufsätze. Es blieb beim Debattieren …

Lehrer bewaffnen: die Lösung aller Probleme? Trump meint, Feiglinge würden abgeschreckt. Soweit, so gut! Was ist mit den anderen? Man stelle sich den Fall am Valentinstag vor. Lehrer – vielleicht auch andere Schüler – schießen zurück. Wer sagt uns, dass bei einer solchen Schießerei à la Wild West nicht noch mehr Menschen umgekommen wären?! Das Argument, man habe sich gewehrt, ist ein schwacher Trost.

Was ist mit Trumps Argument, psychisch labile Waffenkäufer besser zu kontrollieren? Das taugt wenig bis gar nichts! Was suchen Waffen in den Händen psychisch labiler Menschen? Nichts! Das hat auch nichts mit Freiheit zu tun. Die hört dort auf, wo die des anderen beginnt.

Und ein entscheidender Sachverhalt sei hier nicht unerwähnt: wir reden nicht nur über Pistolen und Gewehre aus dem 18. Jahrhundert. Wir reden über moderne Kriegswaffen, frei zugänglich für nahezu jedermann!

Es gibt in einer Zivilisation ein prägendes Merkmal: das Gefühl der Sicherheit. In einer zivilen Gesellschaft braucht es keine Waffen! Der Staat gewährleistet die Sicherheit durch Ordnungsbehörden, Polizei und Militär. Dies ist nicht nur in „Old Europe“ so, sondern auch in den USA. Sollte es jedenfalls sein. Vor 200 Jahren brauchte man in der Wildnis des Westens der USA Waffen, es gab noch keinen Ordnungsapparat. Muss man das heute eins zu eins weiterführen? Ist es nicht so, dass die Ordnungs- und Sicherheitssysteme in Demokratien schwächeln? Auch in Deutschland hört man von Zeit zu Zeit, das jemand sich überlegt, „eine Waffe anzuschaffen“. Bröckelt hier eine unserer vornehmsten Errungenschaften, das Sicherheitsgefühl? Offensichtlich! Wir müssen uns die Frage stellen, warum das so ist. Zwei Punkte sind zu diskutieren: die finanzielle Ausstattung unserer Sicherheitssysteme und ob diese modernen Gefahren noch sicher begegnen können. In Florida war das jedenfalls nicht so. Sicherheitsbeamte und Polizei kamen nicht bzw. wesentlich zu spät.

Trumps Diskussion ist nichts anderes als Augenwischerei. Ein Großteil seiner Wählerschaft rekrutiert er aus der Waffenlobby. Er kann – unabhängig vom Kongress – gar nicht „hart durchgreifen“. Darüber hinaus sind schon viel zu viele Waffen, ja Arsenale, im Umlauf. Für den unwahrscheinlichen Fall von Restriktionen würden diese durch einen florierenden Schwarzmarkt umgangen.

Schade um das Meeting im Weißen Haus: eine inszenierte Show mit handverlesenen Personen. Ein Mädchen bedankte sich gar artig für die Einladung und für die gute Arbeit des Präsidenten. Na denn …

Türkische Kampfflugzeuge und Artillerie bombardierten die syrischen Milizen in dem Moment, als sie die Grenzen zu Afrin überschritten.

Der türkische Außenminister Cavusoglu hatte Anfang der Woche angekündigt, dass man sich durch die Präsenz syrischer Soldaten nicht abhalten lassen werde. Die Offensive gegen die „kurdische Terrororganisation“ werde weitergehen, die Angriffe fortgesetzt. Unter Artilleriebeschuss seien sechs Menschen verletzt worden, darunter vier Kinder, meldeten die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte. Nach Angaben der Menschenrechtler flogen türkische Jets Luftangriffe.

Mit ihrer Bombardierung riskiert die Türkei einen Konflikt mit dem Iran. Er ist neben Russland der zweite wichtige Verbündete des Assad-Regimes. In Afrin wurden iranische Militärfahrzeuge und Waffen gesehen. Beobachter vermuteten iranische Waffenlieferungen an die Kurdenmiliz.

Mit dem Angriff der Türkei auf die syrische Regimetruppen verkompliziert sich der Konflikt um Afrin, Der Iran und die Türkei sind eigentlich Verbündete, hatten mit Russland in Astana und Sotschi Deeskalationspläne für Syrien entworfen. Nun stehen die Zeichen auf Konfrontation zwischen den beiden Staaten.

Wie lange Russland zusehen wird, dass syrische Soldaten bombardiert werden, ist eine große Frage. Der Kreml hatte Ankara im Januar noch grünes Licht für die Afrin-Offensive namens Olivenzweig gegeben. Aber eine bewaffnete Auseinandersetzung zwischen Ankara und Damaskus, die möglicherweise in einen offenen Krieg münden könnte, wird Russland wohl nicht riskieren.

Die Türkei ist Mitglied der NATO. Kann es aufgrund des syrischen Angriffs zum Bündnisfall kommen? Die Botschafter wurden für eine Krisensitzung ins Brüsseler Hauptquartier der transatlantischen Allianz einbestellt, wo der NATO-Rat eine Stunde lang über die Eskalation an der Grenze zwischen Syrien und dem Bündnismitglied Türkei beriet.

Die nach Artikel 4 des Washingtoner Nordatlantikpakts von der Regierung in Ankara beantragten Konsultationen mündeten schließlich in eine scharf abgefasste Solidaritätserklärung. Darin ist von „aggressiven Akten an der NATO-Südostgrenze“, einem „ungeheuerlichen Bruch internationalen Rechts“ sowie einer „Gefahr für einen der Alliierten“ die Rede. Die NATO verlangte in der Stellungnahme umgehend ein „sofortiges Ende der Gewalt“.

Die Formulierungen fallen deutlicher aus als nach dem Abschuss des türkischen Kampfjets Mitte 2017, als die Türkei zum ersten Mal Beratungsbedarf anmeldete. Von Warnungen oder Drohungen sieht das Bündnis weiterhin ab, weil es keinerlei aktives Interesse gibt, sich militärisch zu engagieren. Andernfalls hätte es genug Gelegenheiten gegeben, sich einzuschalten. So verbirgt sich hinter der Formulierung in der NATO-Erklärung, die von „anhaltendem Beschuss von Orten in der Türkei“ spricht, die Tatsache, dass es schon geraume Zeit zu Scharmützeln entlang der Grenze kommt.

Es gibt zwei Ursachen für die Zurückhaltung. Einerseits gibt es keine diplomatische Unterstützung durch die beiden Sicherheitsratsmitglieder China und Russland, was unter anderem damit zu tun hat, dass sie der NATO vorwerfen, 2011 ihr Libyen-Mandat zu großzügig interpretiert zu haben. Anders als damals, als Generalsekretär Rasmussen von sich aus vorab eine grundsätzliche Einsatzbereitschaft der Allianz feststellte, hat er dies im Falle Syrien bisher unterlassen.

Das hat andererseits auch damit zu tun, dass die NATO-Militärs von einem Engagement abraten. Die Bewaffnung des syrischen Militärs ist ungleich stärker als damals die des libyschen. Vor allem sind – laut Expertenkreisen – „die Luftverteidigungsfähigkeiten ganz anders ausgeprägt“. Aber auch die politische Lage unterscheide sich gravierend, wie das NATO-Kommando erst vor einigen Tagen in Brüssel sagte. In Libyen sei die Opposition im Land weitgehend geeint, die Unterstützung der Nachbarländer grundsätzlich vorhanden gewesen. Das könne man in dieser Form in Syrien nicht erkennen.

Fazit: Militärisch kann man – unter Abwägung aller Umstände – die Situation derzeit nicht lösen.

Türkei ist im Januar (Offensive „Olivenzweig“) in das Nachbarland Syrien einmarschiert, um die aus ihrer Sicht terroristische YPG zu bekämpfen und eine Sicherheitszone an der Grenze zu schaffen. Die auch von den USA unterstützte kurdische Miliz hat sich an die Regierung von Präsident Baschar al-Assad mit der Bitte um Militärhilfe gewandt. Erste regierungsnahe Milizen sollen Berichten zufolge zeitnah in der umkämpften Provinz Afrin eintreffen. Die staatliche Nachrichtenagentur berichtete, sogenannte Volkskräfte würden lokale Einheiten dabei unterstützen, eine „türkische Aggression“ abzuwehren.

Der ehemalige Vorsitzende der syrischen Kurdenpartei dementierte diese Berichte allerdings. „Es gibt zurzeit Verhandlungen mit der Regierung unter Vermittlung von Russland, aber es wurde noch keine Einigung erzielt“, sagte jener in Berlin. Es sei nicht einfach, eine Vereinbarung mit der Regierung Assads zu treffen, denn es mache keinen Unterschied, ob man von der Türkei unterdrückt werde oder vom Regime der Baath-Partei.

Die PYD ist die dominierende Partei in den kurdisch kontrollierten Gebieten in Nordsyrien und eng mit den syrisch-kurdischen YPG-Einheiten verbunden. Die syrische Kurdenpartei forderte Unterstützung von der EU und den USA. Die syrische Regierung habe immer noch die Vorstellung, dass sie in dem Gebiet die vollständige Kontrolle übernehmen könne, wie vor 2011. Die Kurden würden dies jedoch nicht akzeptieren. Man wolle Demokratie und Föderalismus.

Die kurdischen Streitkräfte und die syrische Regierung hatten zuvor eine Vereinbarung getroffen, dass die syrische Armee in die Region Afrin einmarschieren darf, um mitzuhelfen, die türkische Offensive gegen die Kurden abzuwehren.

Die Türkei startete vor einem Monat eine Luft- und Bodenoffensive in der syrischen Region Afrin, um kurdische Kämpfer im Norden anzugreifen. Damit eröffnete Präsident Erdogan eine neue Front in dem vielschichtigen syrischen Krieg. Die Region Afrin wird seit 2012 von YPG-Einheiten kontrolliert und hat mit der stillschweigenden Duldung der Zentralregierung weitgehende Autonomie erlangt.

Die kurdische YPG-Miliz, die Waffen aus den Vereinigten Staaten erhalten hat, hat während des IS-Konflikts weite Teile Nordsyriens aus den Händen der Terrormiliz Islamischer Staat gerissen. Die Vereinigten Staaten haben der YPG in Afrin jedoch keine Unterstützung gewährt. Obwohl auch Russland wie die USA gute Kontakte zur YPG pflegt, wurde die türkische Offensive auch von ihnen geduldet. Die Türkei geht gegen die Kurden gemeinsam mit Verbündeten der Freien Syrischen Armee, einer syrischen Oppositionsgruppe, vor.

In der Türkei sind mittlerweile 786 Menschen wegen Kritik am Militärfeldzug in Afrin festgenommen worden. In sozialen Internetmedien habe es mindestens 587 „Propagandavergehen“ und 85 Proteste gegeben. Zu den Festgenommenen gehörten kurdische Politiker und türkische Ärzte, die vor dem Verlust von Menschenleben gewarnt hatten. Ihnen werde „Terrorpropaganda“ vorgeworfen.

Russland mahnte alle Seiten zur Zurückhaltung und Achtung der territorialen Integrität Syriens. Konstantin Kossatschow, Vorsitzender des russischen Auswärtigen Ausschusses im Parlaments-Oberhauses warnte, dass eine Entsendung syrischer Truppen zu einer gefährlichen Eskalation zwischen Syrien und der Türkei führen könnte und mahnte zu Vorsicht im Hinblick auf die Berichte.

Die Region ist ein Pulverfass. Die Zurückhaltung der Mächte USA und Russland und Erdogans Drohung an Syrien sind Beweis für das zunehmend verworrene Schlachtfeld in Nordsyrien – ein Netz von Rivalitäten und Bündnissen zwischen kurdischen Kräften, der syrischen Regierung, Rebellengruppen, der Türkei, den Vereinigten Staaten und Russland.

Im Norden Syriens will der türkische Staatschef Erdogan den Amerikanern zeigen, wer Herr ist in der Region. Für ein Vorgehen gegen die Kurden scheint er sogar einen Krieg gegen US-Truppen in Kauf zu nehmen.

Am Donnerstag besuchte US-Außenminister Rex Tillerson Ankara, empfangen von düsteren Drohungen des NATO-Partners Türkei, den USA in Syrien eine „osmanische Ohrfeige“ zu verpassen. Die stärkste und die zweitstärkste Armee der Nordatlantischen Allianz stehen im Nahen Osten an der Schwelle zum Krieg – nicht gegen Syriens Diktator Assad, nicht gegen den IS, sondern gegeneinander.

Der kosovarische Präsident Thaci bezeichnete die Unabhängigkeitserklärung durch das Parlament als „glücklichsten Moment“ für das gesamte Volk. Regierungschef Haradinaj sagte bei einer Kabinettssitzung, das Kosovo verkörpere den Wunsch der Menschen, „in Freiheit zu leben“. Er räumte sehr wohl ein, dass der Aufbau eines modernen Staates noch nicht abgeschlossen sei.

Das mehrheitlich von ethnischen Albanern bewohnte Kosovo war nach dem Kosovokrieg mit 13.000 Toten und dem Ende der Nato-Luftangriffe im Jahr 1999 unter internationale Verwaltung gestellt worden. Am 17. Februar 2008 erklärte sich die frühere serbische Provinz einseitig für unabhängig. Mehr als 110 Länder weltweit, darunter die meisten EU-Staaten, erkannten die Unabhängigkeit an. Die Regierung in Belgrad betrachtet das Kosovo dagegen weiter als abtrünnige Provinz.

2011 waren unter EU-Vermittlung Verhandlungen über die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem Kosovo begonnen worden. Sie kamen in den vergangenen zwei Jahren aber nicht mehr voran. Serbiens Außenminister Dacic meint, Belgrad sei noch weit davon entfernt, das Kosovo anzuerkennen. Ohne ein Abkommen mit dem Kosovo könne diese Frage nicht gelöst werden.

Der Kleinstaat zählt zu den ärmsten Ländern Europas, rund 40 Prozent der 1,8 Millionen Einwohner leben in Armut. Die Arbeitslosigkeit liegt bei ca. 30 Prozent, bei der Jugend sogar bei 50 Prozent.

Zusammen mit mangelnden Fortschritten bei der Demokratisierung und Korruptionsbekämpfung führt dies dazu, dass Kosovo bei der Annäherung an die EU inzwischen weit abgehängt ist. Dies hat Brüssel jüngst bei der Präsentation der Erweiterungsstrategie für den Westbalkan deutlich gemacht. Die jungen Kosovaren sitzen so im Land fest. Mafiosen Führungsfiguren mag dies egal sein – sie haben mithilfe ihrer Seilschaften aus dem Krieg lukrative Privat-Imperien geschaffen und sind wenig interessiert an Liberalisierungsschritten, die diese gefährden könnten. Sie sind verantwortlich dafür, dass Kosovo das korrupteste Land auf dem Balkan mit der zweithöchsten Arbeitslosigkeit ist.

Die Unzufriedenheit darüber beschert der Opposition wachsenden Zulauf, die zudem mit nationalistischem Pathos die Abhängigkeit der Herrschenden von ihren westlichen Protektoren anprangert. Da die Kriegsherren nicht über Korruption reden wollen, wetteifern sie mit der Opposition um das schärfste nationalistische Profil. Das ist fatal, denn die Probleme des Landes sind komplex und werden immer drängender. Kosovo brauchte eine Politikerkaste, die diese endlich ernst nimmt.

Die größten Baustellen bestehen bei den schlechten Beziehungen zu den Nachbarn. Pristina muss das Abkommen mit Serbien vorantreiben, das zwar souveränitätspolitisch problematisch ist, aber Klarheit endlich bringen würde. Zudem erhöhte dessen Umsetzung den Druck auf jene Staaten, die Kosovo nicht anerkennen. Doch nicht alle Lösungen liegen in den Händen von Kosovos Politikern. Sie handeln innerhalb des Rahmens, den ihnen die Weltpolitik zugesteht und der das Land in seiner Zwitterstellung zwischen Souveränität und Abhängigkeit gefangen hält. Zehn Jahre nach der Unabhängigkeit ist deshalb der Moment für den Westen gekommen, Bilanz zu ziehen über den Leistungsausweis seiner militärischen und rechtsstaatlichen Präsenz in Kosovo.

Möglicherweise war es fatal, dass das viele Geld und die politischen Vorgaben von außen oft verhindert haben, dass die Kosovaren selbst Verantwortung übernahmen.

Die Zeit ist deshalb reif dafür, dass der Westen sein Engagement zurückfährt und so auch Raum schafft für eine Erneuerung der verkrusteten Politik. Das ist nicht ohne Risiko, doch es ist der jüngsten Nation Europas zuzumuten. Ohne Demokratisierung von innen gibt es keine Impulse für die Zukunft des Landes. Die gegenwärtigen Strukturen stehen jenen im Weg, die das Land aufbauen wollen – und entmutigen die talentierten Mitglieder in der Diaspora, die gerne zurückkehren und dabei helfen würden.

Nichtsdestotrotz: Herzlichen Glückwunsch zum Zehnten und alles Gute für die Zukunft!

 

Erdogan ist ein Macht-Pragmatiker, der auf der Klaviatur des Nationalismus und des Neo-Osmanismus spielt. Er kann auch Pirouetten drehen. Innerhalb kurzer Zeit wurde er von einem erklärten Gegner Putins zu einem willkommenen Gesprächspartner, der die Nähe Moskaus sucht.

Erdogan nutzt die Verhaftung des Journalisten Deniz Yücel, ebenso wie seinerzeit das Verbot einer Besuchserlaubnis für deutsche Parlamentarier in Incirlik und Konya, um seine Macht nach innen zu stabilisieren. Aber er weiß auch, wie weit er gehen kann – und wann er umkehren muss.

Dieser Punkt dürfte bald erreicht sein. Erdogans Macht basiert maßgeblich auf wirtschaftlichen Erfolgen – und die gefährdet er mit seiner Politik. Inflation und Arbeitslosigkeit liegen bei elf Prozent, fast jeder vierte Jugendliche ist erwerbslos. Die Verschuldung der privaten Haushalte steigt ständig, die Sparquote ist zu gering und gefährdet Banken. Die ausländischen Direktinvestitionen sind seit dem Putschversuch im Juli 2016 um nahezu die Hälfte eingebrochen. Die türkische Regierung pumpt Milliarden-Kredite im dreistelligen Bereich in die Wirtschaft und übertüncht damit den wirtschaftlichen Niedergang. Also: Außenpolitische Muskelspiele, um von innenpolitischem Versagen abzulenken? Es sieht danach aus.

Aber es kann nicht so weitergehen. Erdogan braucht Europa und dabei vor allem die stärkste Wirtschaftsmacht Deutschland. 45 Prozent der türkischen Importe gehen in die EU, der Anteil der Europäer bei den Importen liegt bei 38 Prozent. Diese enge wirtschaftliche Verflechtung lässt sich nicht einfach ersetzen durch die von Russland und China dominierte Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit, die Erdogan so gerne als Alternative ins Feld führt – das würde Jahre dauern. Erdogans großes Ziel ist ein fulminanter Sieg bei der Präsidentenwahl 2019. Dazu braucht er eine gut funktionierende Wirtschaft – und das Geld der Europäer.

Gerade im Januar hat das türkische Parlament den nach dem gescheiterten Putsch geltenden Ausnahmezustand zum sechsten Mal um weitere drei Monate verlängert. Der Ausnahmezustand gilt somit mindestens bis zum 19. April.

Während dieser Zeit bleiben die Grundrechte weiterhin eingeschränkt. Staatsoberhaupt Erdogan kann weitgehend per Dekret regieren. Diese Dekrete sind nicht vor dem Verfassungsgericht anfechtbar. Opposition und Menschenrechtler fordern seit Langem, den Ausnahmezustand aufzuheben.

Denkbar ist dann auch eine Amnestie für bestimmte Gruppen von Inhaftierten. Erdogan will unbedingt eine visafreie Einreise für Türken nach Europa – damit würde er vor allem die Herzen der jungen, europafreundlichen Türken gewinnen, die wichtig sind als Wähler.

Erdogan, der Taktierer, Deniz Yücel nach wie vor im Gefängnis. Da Notizblöcke im Gefängnis Silivri verboten sind, musste eine türkische Ausgabe von „Der kleine Prinz“ herhalten. Der seit Februar 2017 Inhaftierte hat die Seiten herausgerissen, die weißen Ränder mit einem gestohlenen Stift beschrieben und sie mit der Wäsche herausschmuggeln lassen. Aus den losen Blättern wurden die letzten 30 Druckseiten von „Wir sind ja nicht zum Spaß hier“.

Yücel beschimpft den türkischen Staatspräsidenten Erdogan und dessen Leute als „Gangster“ – „dem Charakter nach halb Teppichhändler aus Kayseri, halb Istanbuler Parkplatzmafia“. Das ist im Hinblick auf Yücels Prozess ein heikles Unterfangen. Der türkische Staat antwortet mit populistischen Parolen auf die Kritik der Intellektuellen. Erst jüngst hat Erdogan verlautbart, dass er kritische Publizisten für „Gärtner“ des Terrorismus hält, die durch ihre Kolumnen den Terror „bewässern“ (deutschlandfunkkultur.de).

Tatsächlich hat die türkische Regierung bisher keinerlei Beweise für eine weitere Bedrohungslage vorgelegt, welche die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustandes rechtfertigen würde.

Außenminister Cavusoglu hatte kürzlich bei einer Reise vor deutschen Journalisten in Antalya gesagt: „Ich hoffe, dass wir ihn zum letzten Mal verlängern. Ich hoffe das ernsthaft.“

Klare Worte, die Rückschlüsse auf eine Türkei zulassen, um die es innenpolitisch nicht gut steht.

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Voreinstellungen von Facebook gegen den Datenschutz in Deutschland verstoßen. Das Unternehmen kündigte an, in Berufung zu gehen. Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden.

Das folgt aus dem aktuellen Urteil des Gerichtes. Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband verklagt worden. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurden Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam, heißt es in dem Urteil vom 16. Januar 2018 (Az. 16 O 341/15).

Facebook legte gegen das Urteil Berufung ein. Der Konzern verwies in einer Stellungnahme darauf, dass sich die Produkte und Richtlinien von Facebook seit Beginn des Verfahrens im Jahr 2015 sehr verändert hätten. Außerdem nehme man 2018 angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderungen weitere Änderungen an den Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien vor.

Die Verbraucherschützer begrüßten das Urteil: „Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren“. Das reicht für eine informierte Einwilligung nicht aus.

Das Landgericht gab dem Verband in seiner Auffassung in weiten Teilen recht: Unzulässig ist dem Urteil zufolge eine Klausel, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer beim Versuch, die Werbeaussage, Facebook sei kostenlos, verbieten zu lassen.

Der Bundesverband hatte sich unter anderem daran gestört, dass in der Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten. Diese Voreinstellungen wurden nun von dem Landgericht für rechtswidrig erklärt.

Das Landgericht erklärte insgesamt fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden.

Die Richter erklärten außerdem acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. In dem Kleingedruckten müssen sich die Facebook-Anwender bislang damit einverstanden erklären, dass der Konzern die Namen und das Profilbild der Nutzer „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einsetzen und deren Daten in die USA weiterleiten durfte. Mit solchen vorformulierten Erklärungen könne keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt werden, heißt es in dem Urteil.

Untersagt wurde auch die Vorschrift, wonach sich Facebook-Anwender bei dem Dienst nur unter ihrem echten Namen anmelden dürfen. Anbieter von Online-Diensten müssten Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen. Das schreibe das Telemediengesetz vor. Nach Auffassung des Landgerichts war die „Klarnamenpflicht“ schon deshalb unzulässig, weil Nutzer damit versteckt der Verwendung dieser Daten zustimmten.

Das Landgericht widersprach in seinem Urteil allerdings der Einschätzung der Verbraucherschützer, dass der Werbespruch, Facebook sei kostenlos, irreführend sei. Der Bundesverband hatte argumentiert, die Anwender bezahlten die Facebook-Nutzung zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. Das Landgericht Berlin hielt die Werbung dagegen für zulässig, immaterielle Gegenleistungen seien nicht als Kosten anzusehen.

Facebook erklärte, das Unternehmen prüfe die Entscheidung sorgfältig. „Wir stellen fest, dass das Gericht uns in einer Reihe von Aspekten zugestimmt hat“. Facebook arbeite hart daran, sicherzustellen, dass die Richtlinien eindeutig und einfach zu verstehen seien und dass die von Facebook angebotenen Dienste vollumfänglich in Einklang mit geltenden Gesetzen stünden.

Mit den Pegida-Demonstrationen ist ein Wort in die politische Auseinandersetzung zurückgekehrt, das in der völkischen und nationalsozialistischen Propaganda Konjunktur hatte. Das Wort gehörte schon zum Vokabular der Nazis – und ist zum Unwort des Jahres 2014 gewählt worden. Wir reden von der sogenannten „Lügenpresse“.

Das heißt auch: Apodiktik und primitive Parolen.

Die Ideologisierung der Sprache und die Radikalisierung der Rhetorik im Dritten Reich sind gut erforscht. Ein Merkmal der damaligen Rhetorik ist argumentationsfreie bzw. -verweigernde apodiktische Behauptung, das Verkünden – also nicht Be-gründen – von Wahrheiten, die stumpfe, permanent wiederholte Aufladung von Begriffen jenseits aller Differenzierung, die Umdeutung von Begriffen zu Kampfbegriffen.

Diesem Grundsatz, so die Forscher, entsprachen die Forderungen nach größter Primitivität, nach einfachen, schlagwortartigen Parolen, ständigen Wiederholungen, die Wendung gegen jeweils nur einen Gegner (Sündenbocksyndrom), sowie der apodiktische Ton der Reden, die sich Gründen oder Widerlegung anderer Meinungen bewusst versagte.

Genau besehen ist der Begriff der „Lügenpresse“ einer, der nicht von den Nationalsozialisten erfunden wurde. Er hatte seine erste Blütezeit im Rahmen der völkischen Bewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts, der der Nationalsozialismus zahlreiche Impulse verdankte, bis hin zur antijüdischen Rassenideologie. So erschien schon 1914 das Buch „Der Lügenfeldzug unserer Feinde: Die Lügenpresse“ mit einer Gegenüberstellung deutscher, englischer, französischer und russischer Nachrichten. Es war offenbar erfolgreich, denn 1916 legte der Autor einen zweiten Band vor: „Die Lügenpresse: Der Lügenfeldzug unserer Feinde: Noch eine Gegenüberstellung deutscher und feindlicher Nachrichten“.

Auch die AfD-Bundestagsfraktion will nun ihre Kommunikation künftig im Wesentlichen über einen eigenen „Newsroom“ steuern. Fraktionschefin Alice Weidel sagte, das Vorhaben sei „eine innovative Zeitenwende in der Bundesrepublik“ (Focus). Grund für die PR-Offensive ist demnach die Missachtung oder negative Darstellung der AfD in vielen Medien. Solange die AfD von vielen Medien ignoriert oder mit Fake News gezielt schlechtgemacht werde, könne es nur diesen Weg geben.

Unter Berufung auf Fraktionskreise sollen neben der klassischen Pressestelle rund zwanzig weitere Mitarbeiter für die Kommunikation zuständig sein. Die Arbeitsweise des „Newsrooms“ werde der in journalistischen Redaktionen ähneln; was das auch immer bedeuten mag. Zugestanden wird jedoch hier bereits, dass man von ausführlicher Pressearbeit offensichtlich nicht viel hält.. Der Schwerpunkt soll auf der Verbreitung der AfD-Inhalte in den sozialen Medien liegen. Starten soll der sogenannte „Newsroom“ im April.

Die Mitarbeiter sollen dem Bericht zufolge im Schichtbetrieb rund um die Uhr tätig sein. Drei von ihnen werden sich auf Recherche spezialisieren und Themen ausfindig machen, die laut Frau Weidel „unter den Teppich gekehrt werden, und sie journalistisch sauber für die Öffentlichkeit aufbereiten“. Zu diesem Zweck werde in den Fraktionsräumen der AfD im Berliner Jakob-Kaiser-Haus auch ein eigenes TV-Studio eingerichtet.

Soweit also die Vorbereitung „staatlicher Gehirnwäsche“. Partei- oder regierungskritisches wird unter den Tisch gekehrt. Will man hören und sehen, was die Partei „Schönes beschlossen“ hat oder wie „toll die Regierung“ ist, schalte man den „Staatsfunk“ ein. Es wird garantiert Positives über Regierung und Land, sowie Negatives über Opposition und Ausland berichtet werden.

Lassen wir diese Entwicklung sehenden Auges weiterlaufen, haben wir aus den letzten 90 Jahren deutscher Geschichte nichts gelernt. Dann ist die Kritikfähigkeit der Bürger – trotz intensiven Geschichtsunterrichtes über die Nazi- und DDR-Zeit – doch so leicht lahmzulegen. Härter formuliert: es grenzt an Volksverblödung! Und ich betone: „Wenn wir die Entwicklung zulassen …“.

Hoffen wir, dass die Zeit nie wieder kommen wird, in der wir heimlich ausländische Nachrichten hören müssen, um „up to date“ zu bleiben.