„Friede, Freiheit, Frauen!“ – so überschrieb die Freie Volkszeitung im Dezember 1918 einen Artikel von Anna Blos. Die Frauenrechtlerin sah „die Morgenröte der Freiheit über den Frauen leuchten“. Denn die Revolution, die das Blutvergießen des Ersten Weltkrieges beendete, die die „Gesellschaft umwälzte wie nie zuvor in der deutschen Geschichte“, brachte den Frauen endlich das Wahlrecht. Die Freude bei den Frauen, die sich für ihre Gleichstellung eingesetzt hatten, war riesengroß.

Die SPD stellte sodann eine Frau auf für die Wahl zur Verfassunggebenden Versammlung. Mathilde Brückner wurde am 12. Januar 1919 als eine von 13 Frauen in Württemberg in die Versammlung gewählt (swp.de am 01.02.2019).

Es gab allerdings große Skepsis – und dies nicht nur bei Männern. Es waren die bürgerlichen Kreise, die das Wahlrecht für alle Frauen zunächst ablehnten. Allenfalls ein Drei-Klassenwahlrecht oder das Wahlrecht für ledige Frauen konnten sie sich vorstellen. Ehemänner sollten dagegen zwei Stimmen zugestanden werden.

Bemerkenswert ist hier, dass bei der ersten Wahl, an der Frauen teilnehmen durften, es die Konservativen waren, die mehr Frauen als die SPD in die Versammlung schicken konnten. In Wahlversammlungen hatten sie für die Bewahrung „bester völkischer, sittlicher und religiöser Güter“ geworben.

Der Weg war lang und steinig, viele Frauenrechtlerinnen landeten im Gefängnis oder gar auf der Guillotine und von einer tatsächlich existierenden Gleichberechtigung kann bis heute nicht gesprochen werden. Erst am 19. Januar 1919, nach dem ersten Weltkrieg und der Novemberrevolution 1918 erhielten die Frauen das aktive und passive Wahlrecht für die Nationalversammlung in der Weimarer Republik. Ein damaliges Wahlplakat verdeutlichte die erste überparteiliche Wahl für Frauen: „Frieden + Brot – darum wählt Frauen!“ Die Wahlbeteiligung mit 83 Prozent war hoch, aber nur neun Prozent Frauen landeten im Reichstag – von 37 Frauen waren fünf Frauen aus dem Südwesten.

Nach 14 Jahren Weimarer Republik schwand auch dieser niedrige Anteil nochmals auf nur vier Prozent und wurde in den zwölf Jahren der NS-Herrschaft durch das Verbot des passiven Wahlrechts nochmals zur Bedeutungslosigkeit degradiert (schwarzwaelder-bote.de).

Brandenburg hat jetzt als erstes Bundesland ein Gesetz beschlossen, welches von Parteien bei Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer auf den Listen verlangt. Der dortige Landtag votierte in Potsdam mit den Stimmen der rot-roten Regierungsfraktionen und den Grünen für die Änderung des Wahlgesetzes. Die Regelung tritt im Sommer 2020 in Kraft, also nach der anstehenden Wahl. Konsequenz: Mehr Frauen in den Landtag – per Gesetz!

Die brandenburgischen Oppositionsfraktionen von CDU und AfD stimmten gegen das Gesetz. Sie halten es für verfassungswidrig, weil es unzulässig in das Wahlrecht eingreife.

Die Brandenburger Piraten und die Jugendorganisation der Brandenburger Liberalen haben Verfassungsbeschwerden dagegen angekündigt. Die Piraten – nicht im Landtag vertreten – sehen einen Verstoß gegen Artikel 12 der Landesverfassung zur Gleichheit und einen massiven Eingriff in das Prinzip der Organisationsfreiheit der Parteien (lto.de).

Wenn aufgrund potenzieller Verfassungswidrigkeit des Paritätsgesetzes nach dessen Inkrafttreten Neuwahlen notwendig werden und die Verfassungsgerichte noch nicht abschließend entschieden haben, hat Brandenburg eine Staatskrise (CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher bei der Beratung des Gesetzes im Innenausschuss, u.a. giessener-allgemeine.de).

Dagegen hatten die Fraktionen von SPD und Grünen argumentiert, die Gleichstellung von Frauen und Männern sei ein verfassungsrechtliches Gebot.

Viel Diskussion um die „Frauenquote im Parlament“. Die Parlamente „spiegeln“ unsere Bevölkerung. Insgesamt leben in Deutschland rund 41 Millionen Frauen, rund zwei Millionen mehr als Männer (statista.com). Um hier etwas zu ändern, gibt es noch viel zu tun. Gleichstellungsaspekte sind abzuwägen mit Eingriffen in das Wahlrecht und das Selbstverwaltungsrecht der Parteien.

Eine Änderung „auf Knopfdruck“ kann es hier nicht geben …

Das britische Unterhaus hatte sich gestern Abend in einer Serie von Abstimmungen mit jeweils knapper Mehrheit nur auf zwei Positionen einigen können: Es soll keinen ungeregelten Austritt geben – was aber nicht mehr als eine Willensbekundung war. Premierministerin May soll in Brüssel abermals über die von der EU verlangte Garantie einer offenen Grenze in Irland im Brexit-Deal verhandeln – mit dem Ziel, diesen sogenannten „Backstop“ zu streichen und zu ersetzen. Dafür hatte sich May gestern eingesetzt, so dass sie das Ergebnis als Erfolg verbuchen konnte.

Wenn man für das englische Wort „Backstop“ eine deutsche Übersetzung sucht, dann findet man gleich mehrere Begriffe. Es kann Absicherung, Schutz und Notanker bedeuten, aber auch Auffangmechanismus und Sicherheitsnetz.

Beim Brexit ist mit „Backstop“ ein Sicherheitsnetz gemeint. Und zwar für die irische Insel. Denn nach dem Brexit am 29. März 2019 wird Irland weiterhin in der EU bleiben, Nordirland aber nicht, es wird dann nur noch zu Großbritannien gehören.

Der „Backstop“ soll also ausschließen, dass es an der Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland Schlagbäume und Kontrollen gibt. Die EU besteht darauf, weil eine Teilung der irischen Insel ein Wiederaufflammen der Gewalt in der ehemaligen Bürgerkriegsregion provozieren könnte. Der „Backstop“ sieht vor, dass Großbritannien so lange in der Zollunion mit der EU bleibt, bis eine andere Lösung gefunden ist, außerdem sollen in Nordirland weiter einige Binnenmarktregeln gelten. Kritiker fürchten, diese Klausel könne Großbritannien dauerhaft an die EU binden. Solange Großbritannien in der Zollunion ist, muss es sich auch an EU-Regeln halten (wienerzeitung.at).

Die Sorge vieler Briten ist, dass sie als Vereinigtes Königreich sehr lange in der Zollunion der Europäischen Union festhängen. Damit dürfte Großbritannien nämlich keine neuen Handelsabkommen mit anderen Ländern der Welt abschließen und müsste sich auch lange nach dem Brexit weiterhin an EU-Regeln halten.

Das wollen die Brexit-Befürworter auf keinen Fall und gehen deshalb gegen den „Backstop“ auf die Barrikaden. Für die EU ist der „Backstop“ eine feine Sache. Denn der freie Warenverkehr ist damit garantiert und das EU-Mitglied Irland ist geschützt.

EU–Ratspräsident Donald Tusk ließ in dieser Sache verlauten: „Der bestehende Austrittsvertrag ist der bestmögliche Weg zu einem geordneten Brexit“ (zeit.de). Konsequenz: Man wird nicht nachverhandeln!

Die Antwort der EU kommt nicht überraschend. Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben nach dem Brexit-Referendum vom 23. Juni 2016 sehr schnell die strategische Entscheidung getroffen, die Integrität des europäischen Binnenmarktes um jeden Preis zu erhalten. Sie taten das aus gutem Grund. Die EU hat auf der Weltbühne nur als Binnenmarkt Gewicht. Selbst der nicht gerade europafreundliche US-Präsident Donald Trump verhandelte jüngst direkt mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker über Handelsfragen, nicht mit den einzelnen europäischen Staatschefs.

Donald Trump tut das nicht, weil es ihm gefällt, er tut es, weil es nicht anders geht. Europa spricht als Binnenmarkt mit einer Stimme. Das sollte sich nach fester Überzeugung aller 27 Staatschefs der EU auch durch den Brexit nicht ändern.

Experten zufolge könnte aber eine harte und physische Landgrenze zwischen Irland und Nordirland durch vier Arten von Checks verhindert werden (tt.com): So sollen Warenlieferungen bereits an den Häfen und Flughäfen gescannt werden – in vielen Fällen nur durch den Barcode. Solche Transitverfahren gebe es bereits zwischen den Kanarischen Inseln und Spanien.

Die zweite Art von Checks betrifft schriftliche Zolldeklarationen, die durch den Brexit umfangreicher werden dürften. Die Prüfung regulatorischer Vorschriften könne durch Marktüberwachung und Fabriksinspektionen gewährleistet werden. Einzig die vierte Art von Kontrollen erfordert eine klassische Überprüfung, nämlich Tiertransporte und phyto-sanitäre Kontrollen, die sicherstellen sollen, dass Lebensmittel und Agrarprodukte den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel hat die Einstufung ihrer Partei als Prüffall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz kritisiert. Damit gehe vor den in diesem Jahr anstehenden Wahlen in drei ostdeutschen Bundesländern eine „Vorverurteilung“ einher, erklärte Weidel

Die größte Gefahr sehen die Verfassungsschützer im Rassismus der Partei und nicht in einer mutmaßlichen Demokratiefeindlichkeit. Gemeint ist die AfD. Der am häufigsten genannte Name ist Björn Höcke. Kopf des „Flügels“ und Partei- und Fraktionsvorsitzender der AfD in Thüringen.

Zum Thema Rassismus heißt es, wer eine Gruppe wegen ihrer Hautfarbe, ihres Glaubens oder ihrer Herkunft politisch ausgrenzen wolle, gefährde die demokratischen Prinzipien, wie sie im Grundgesetz formuliert seien. Die AfD pflege in Teilen einen „biologisch-rassistischen oder ethnisch-kulturellen Volksbegriff“, der besonders beim „Flügel“ um Höcke oder in der Jungen Alternative auftrete, zitiert man aus einem Gutachten.

Wie begründet der Verfassungsschutz die neue Einschätzung? Wie beurteilt er die politischen Ziele von „Gauland und Co.“? Wie stark ist der Rassismus in der Partei ausgeprägt und: Will die AfD eventuell sogar die Demokratie abschaffen?

Darüber gibt ein vertrauliches Gutachten des Verfassungsschutzes Auskunft. Neben den gewonnenen Erkenntnissen sind die strengen Maßstäbe interessant, mit der die AfD auf 436 Seiten auseinandergenommen wird (sueddeutsche.de). Das Gutachten erweckt den Eindruck, als wolle der Verfassungsschutz unbedingt den Eindruck vermeiden, dass es Sympathien für die Rechtspopulisten gibt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die gesamte AfD am Dienstag als Prüffall eingestuft. Bei der rechtsnationalen Vereinigung „Der Flügel“ um Höcke und der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) ging der Verfassungsschutz noch einen Schritt weiter: Sie gelten als „extremistische Bestrebungen“ und wurden zu Verdachtsfällen erklärt, was eine schärfere Beobachtung erlaubt.

Der Thüringer AfD-Landeschef hatte den „Flügel“ 2015 gegründet. Das Bundesamt hält in seinem Gutachten fest, der „Flügel“ habe auch „Verbindungen zu bekannten rechtsextremistischen Organisationen; maßgebliche Mitglieder, einschließlich der Führungsfigur Höcke, haben sich in der Vergangenheit auch schon selbst für rechtsextremistische Organisationen betätigt“ (hersfelder-zeitung.de).

Die Angelegenheit geht auch anderweitig bis in die Sicherheitsbehörden hinein, maßgeblich die Polizei. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt von Beamten, die bei Wahlen für die AfD kandidieren, eine klare Distanzierung vom rechtsnationalen Flügel um Höcke. Jeder Beamte schwöre auf die Verfassung, so GdP-Chef Oliver Malchow (rnd-news.de). Dieser Eid verpflichte, sich an Regeln zu halten.

Noch nie hat der Bundesverfassungsschutz öffentlich den Prüffall verkündet. Diese Einstufung ermöglicht es dem Verfassungsschutz, stärker auf die Partei zu schauen, öffentlich zugängliches Material auszuwerten und Akten anzulegen. Eine Beobachtung mit V-Leuten ist aber nicht erlaubt.

Anders beim Verdachtsfall: Dann ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, zum Beispiel Observationen, eingeschränkt möglich.

Es gibt weitere Kritik an der Maßnahme des Verfassungsschutzes: Die politische Auseinandersetzung mit der AfD müsse inhaltlich stattfinden. So müsse etwa das Rentenkonzept der Partei kritisiert werden oder Bestrebungen, die Europäische Union zu verändern. FDP-Chef Christian Lindner hat die deutschen Parteien davor gewarnt, sich über die mögliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz zu freuen. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Parteien sich einer lästigen Konkurrenz über den Umweg über die Sicherheitsbehörden entledigen“, sagte Lindner (merkur.de). Er vertraue aber der Einschätzung der Sicherheitsbehörden. „Ich bin gegen jeden Opfer- und Märtyrerkult bei der AfD“, sagte er zum Umgang der AfD mit der Debatte.

Die Häme bei den politischen Gegnern der AfD war ähnlich groß wie der Zorn vieler Parteimitglieder, die gegen „Sprachpolizei“, „Inquisition“ und „AfD-Stasi“ wetterten (dlf.de)..

Vor 100 Jahren ist das Bauhaus als Zusammenschluss verschiedener Künstler entstanden. Ihr gemeinsames Ziel war es, Kunst und Handwerk wieder näher zusammenzuführen und die Grenzen zwischen den verschiedenen Kunstformen zu überwinden. Nach den Wirren des Ersten Weltkrieges stellten sie den Menschen in den Mittelpunkt des Kunstschaffens und wie dieser zu leben wünschte.

Die Gründer des Bauhauses wollten vor allem eines: erneuern. Seine Ästhetik und seine Ideenwelt leben bis heute fort. Der Wassily Chair von Marcel Breuer oder die Bauhaus-Leuchte von Wilhelm Wagenfeld sind immer noch gefragt. Den Gründern um Walter Gropius ging es aber nicht nur um eine neue Formensprache, sondern auch um gesellschaftliche Erneuerung (deutschlandradio.de).

Als 1919, ein halbes Jahr nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, aus der Hochschule für Bildende Kunst und der Kunstgewerbeschule Weimar das Bauhaus wurde, wollte man auch den Grundstein für eine humanere Gesellschaft legen.

Der Erste Weltkrieg hat auch in Philosophie, Kultur und Kunst die geistigen Traditionen zertrümmert. Das war eine Voraussetzung für den Durchbruch zur Moderne. Doch die Impulse und Ideen, die das Bauhaus aufnahm, bündelte und weitertrieb, waren älter. Die zentrale Idee des Bauhauses, Handwerk und Kunst, Kreativität und Technik als Einheit zu verstehen, entstand schon in der Romantik und wurde später vor allem in der Arts-and-Crafts-Bewegung verfochten, als Gegenbewegung zur industriellen Serienproduktion.

„Bauhäusler“ – das klang wie „Zuchthäusler“ – so nannten viele Weimarianer die Handwerker und Künstler mit Schaudern. Die Avantgardisten bedurften der Nachsicht. Man hatte sich eine Männertracht erfunden, die man – auch die Meister, soweit sie mochten – öffentlich trug.

Noch heute beeindrucken die künstlerisch ganzheitlichen Überzeugungen, die Entwürfe, die schlichten, linienklaren, proportionierten, ja eleganten Produkte für den Alltag. Sie werden – siehe Tapeten, Lampen, Stühle – bis heute nachgeahmt, belegen Geschmack und Stilsicherheit im Wohnraum, gelegentlich demonstrativ, zuweilen auf entspannt-natürliche Weise (augsburger-allgemeine.de).

Andererseits bot das Bauhaus aber auch ästhetische Angriffsfläche, speziell in der Architektur. Zu funktional, zu sachlich, zu kühl, zu karg, zu streng seien die vielfach bevorzugten unverschnörkelt-geometrischen Formen. Gewiss nicht jeder weiße, glatte Kubus, der heute als Wohnhaus oder Unternehmensgebäude hingestellt oder hochgezogen wird, ist Bauhaus – und nicht jeder Sitzwürfel und Freischwinger-Stuhl. Aber unter dessen anhaltendem Einfluss stehen sie schon …

Es hat damals die Idee gegeben, den Alltag und die Gesellschaft zu verändern. „Das ist etwas, was man mit dem Bauhaus sehr stark verbindet: die Erwartung, dass der Gestalter in die Gesellschaft hineinwirkt und zur Verbesserung der Alltagswelt beiträgt“. 1923 kam der Slogan auf „Kunst und Technik – eine neue Einheit“. Dort schwingt wiederum die Vision einer „technisch-künstlerischen Elite“ mit (Philipp Oswalt, Architekt, Dozent an der Universität Kassel).

Wenn heute bei Einfamilienhäusern auf schlichte, kubische Formen und Flachdächer gesetzt wird, dann nicht ohne historische Reminiszenzen. Irgendwie haben die Gründer um Walter Gropius doch etwas für die Ewigkeit geschaffen.

Dazumal hat das Bauhaus nur 14 Jahre bestanden, bis es unter dem Druck der Nationalsozialisten geschlossen wurde. Obwohl die Nazis bei Industriebauten auf Funktionalität setzten, waren Ihnen die Bauhaus-Bewegung suspekt und wurde schließlich als „jüdisch“ und „bolschewistisch“ verdammt (welt.de, 19.07.2009). Doch nicht alle Bauhaus-Meister kehrten Deutschland den Rücken. So mancher konnte unter den Nazis seine Karriere fortsetzen.

Über solch opportunistisches Verhalten abschließend moralisch zu urteilen fällt schwer. Viele Künstler und Intellektuelle täuschten sich zunächst über den Charakter des NS-Systems, klammerten sich an die Illusion, es werde alles halb so schlimm werden, oder der Spuk werde nicht lange dauern. Sogar Theodor W. Adorno schrieb anfangs musiktheoretische Aufsätze mit „völkischen“ Untertönen, um einem Schreibverbot zu entgehen – was ihm leider nicht gelang. Dass die Wirkungsgeschichte des Bauhauses auch unter dem NS-Regime nicht ganz abriss, zeigt vor allem eines: Unter totalitären Verhältnissen bleiben selbst die unverdächtigsten Ideale nicht unbefleckt.

Haben wir Ältere es verbockt? Sind die Vorwürfe der Jugend gerechtfertigt, dass wir ihr die Zukunft nehmen? Rechtfertigt der Klimawandel, dass Schüler „blau machen“?

Schulpflicht scheint zweitrangig.

In der Schulbildung in Schweden zieht sich die Erziehung zum Umweltbewusstsein und Klimaschutz quer durch alle Jahrgänge und ähnelt fast einer neuen Religion. Greta hat diese Grundsätze bereits so verinnerlicht, dass sie sich nun gezwungen sieht, ihrer Schulpflicht nicht mehr nachzukommen. Statt dessen streikt sie, denn in Schweden herrscht Wahlkampf und die Politiker sollten sich dem Problem des Klimawandels zuwenden. Ihrer Meinung nach wird diesem Thema im Wahlkampf viel zu wenig Beachtung geschenkt (rt.com).

Greta Thunberg ist ein Phänomen. Als die 16-jährige Schülerin aus Schweden auf dem Klimagipfel im polnische Katowice auftauchte, wurde sie von einer Traube Menschen umringt. Man bat die junge Klima-Aktivistin um gemeinsame Selfies oder erzählte voller Begeisterung, wie sehr man von ihrem Engagement mitgerissen sei.

Im August letzten Jahres hatte die Schülerin beschlossen, dass sie die Schule solange schwänzen will, bis Schweden die Klimaziele des Pariser Klimavertrags erfüllt. In jenen Tagen erlebte Schweden den heißesten Sommer seiner Geschichte, und die Wahl des Parlaments stand bevor. „Aber niemand sprach über den Klimawandel, der durch unseren Lebensstil verursacht wird“, wunderte sich Greta. Also schwänzte sie die Schule, um mit Flugzetteln und einem Schild vor dem Gebäude des schwedischen Parlaments in Stockholm zu demonstrieren, damit die Politiker den Klimawandel endlich ernst nehmen (fr-online.de).

Mit solch klaren Worten und mit ihrer Hartnäckigkeit beeindruckt und inspiriert Greta andere. Während am Freitag in Berlin eine Regierungskommission mit Tempolimits auf Autobahnen, höheren Dieselsteuern und einer Quote für Elektroautos Druck für den Klimaschutz machen will, schwänzten in vielen Teilen des Landes Schüler den Unterricht, um das ihrige zu einer anderen Klimapolitik beizutragen. Ihr Vorbild: Schwedin Greta, die immer freitags fürs Klima auf die Straße geht. Unter dem Stichwort „Fridays for future“ gingen Schüler und Studenten in mehr als 60 deutschen Städten für einen anderen Umgang mit der Umwelt auf die Straße. Das löste besonders in Bayern eine Diskussion darüber aus, ob Schüler für einen solchen Zweck den Unterricht schwänzen dürfen. Ihnen steht offiziell kein Streikrecht zu.

Aber: Unter anderem die bayerischen Landtagsfraktionen von SPD und Grünen plädierten dafür, ein Auge zuzudrücken. „In einer Zeit, in der allerorten nach mehr politischem Einsatz von Schülerinnen und Schülern gerufen wird, ist es der falsche Weg, bei dem heute stattfindenden Schülerstreik im Namen des Klimaschutzes direkt nach Strafen zu schreien“, erklärte die bildungspolitische Sprecherin der Landtags-SPD, Margit Wild (faz.net).

Warum der Schulstreik? Schüler sehen, dass es schon seit Längerem eine Klimapolitik gibt, die ihre Ziele, aber auch die Interessen der Menschen, vor allem der jungen Menschen auf der Erde, verfehlt. Eine Politik, die nicht zukunftsfähig ist. Politiker/-innen von heute werden nicht unter der heutigen Klimapolitik leiden, sondern die jungen Menschen. Der Protest lässt dadurch rechtfertigen, dass die Politik die jungen Menschen nicht zu vertreten scheint und ihnen keine gute Zukunft garantieren kann. Deswegen ist für die Schüler der Punkt erreicht, sich nicht mehr an die Regeln zu halten und zu protestieren, damit auch ihnen ihre Zukunft garantiert wird. Es ist nicht nur ein deutsches Problem, sondern ein internationales, deswegen ist es beeindruckend, dass von Schweden bis Australien sich Schüler/-innen zusammenfinden und gemeinsam streiken.

Selbst aus der Lehrerschaft ist zu vernehmen, dass trotz verbotener Schulstreiks Sympathien mitschwingen. Das hört man darüber hinaus von vielen Erwachsenen.

In der Klimapolitik müssen den Worten und Versprechungen endlich Taten folgen. Auch wenn in Deutschland auf US-Präsident Trumps Klimapolitik geschimpft wird, sollte man sich bewusst machen, dass auch Deutschland seine Klimaziele nicht einhält und momentan nicht mal mehr vorgibt, sie einzuhalten. Dass man sich einfach zurückzieht und sagt, wir schaffen das nicht, ist nicht akzeptabel.

„On monte aux barricades“!

Public Domain Day

Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Die im anglo-amerikanischen Raum anzutreffende „Public Domain“ ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit. Nach dem Schutzlandprinzip bestimmt sich die Gemeinfreiheit immer nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung in der eine Nutzung vorgenommen wird (wikipedia).

„Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.“ Paragraph 64 des Urheberrechtsgesetzes ist da unmissverständlich. Seit Januar diesen Jahres also sind die Werke aller Künstler ohne urheberrechtlichen Schutz nutzbar, die 1948 oder früher gestorben sind. Dazu zählen etwa der Dadaist Kurt Schwitters und der „Tango aller Tangos“. Davon profitieren die Wikipedia, E-Book-Freunde und alle, die Kunstwerke frei nutzen wollen.

Mit dem Beginn des neuen Jahres erlischt auch für einige theologische und kirchliche Schriften der Urheberrechtsschutz.

Der sogenannte „Public Domain Day“ wird jedes Jahr am 1. Januar gefeiert – in den USA das erste Mal seit 20 Jahren.

Gemeinfreiheit bedeutet praktisch: Schulen können Theaterstücke in der Originalversion ohne Genehmigung aufführen, Künstler dürfen Bilder und Aufnahmen verändern, remixen oder anderweitig für eigene Werke nutzen, Online-Bibliotheken wie das Project Gutenberg oder das Internet Archive können kostenfreie E-Books aus gemeinfreien literarischen Texten anbieten.

Zudem profitiert die Wikipedia: Dort haben hunderte Artikel neues Anschauungsmaterial in Form abgelichteter Kunstwerke oder Fotografien erhalten, deren freie Nutzung bis vor kurzem nicht möglich war. Das bereichert das Online-Lexikon ungemein.

Einige der Künstler wurden von den Nationalsozialisten für ihre Arbeiten verfolgt. Durch die Aufhebung des Urheberrechtsschutzes könnten ihre Werke künftig eine größere Verbreitung finden. Neben Kerr und Ludwig zählt dazu auch der Dadaist Kurt Schwitters, dessen Gedichte und Bilder jetzt gemeinfrei sind. Dazu kommen die Werke einer weiteren Vertreterin des Dadaismus: Emmy Hennings; Namen, die kaum noch einer kennt …

Aus dem musikalischen Bereich ist der „Tango aller Tangos“ La Cumparsita des Uruguayers Gerardo Maro Rodriguez zu nennen, da auch in Uruguay nach 70 Jahren das Urheberrecht erlischt.

Zum ersten Mal seit 20 Jahren wird auch in den USA wieder der „Public Domain Day“ gefeiert. Auf Druck der Unterhaltungsindustrie hatte der Kongress 1998 den Urheberrechtsschutz von 75 auf 95 Jahre verlängert, mit dem Copyright Term Extension Act, auch „Micky-Maus-Schutzgesetz“ genannt (horizont.net, 19.11.2008). Seitdem wurden keine Werke mehr in die Gemeinfreiheit erlassen. Anders als zuvor erwartet, hielt sich die Branche diesmal mit Forderungen nach einer Verlängerung der Schutzfrist zurück.

Mit dem Jahreswechsel sind in den USA nun alle Werke gemeinfrei, die vor 1924 erschienen sind.

Zurück nach Deutschland: Durch ein Urteil ist die Nutzung einiger gemeinfreier Werke aktuell nur mit Einschränkungen möglich. Mitte Dezember letzten Jahres entschied der Bundesgerichtshof, dass Museen ein Fotoverbot in ihren Räumlichkeiten durchsetzen können.

Der Fall: Ein für die Internet-Plattform Wikimedia arbeitender Mann hatte Gemälde und andere Objekte, die im Mannheimer Museum Reiss-Engelhorn ausgestellt waren, im Netz veröffentlicht. Bei all diesen Werken war die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen. Zu den Abbildungen der Werke war er auf zwei Wegen gekommen. Zum einen hatte er eigenhändig entgegen einem Fotografierverbot in dem Museum Fotos der Kunstwerke gemacht. Zum anderen hatte er Fotos der Werke, die das Museum selbst hatte anfertigen lassen und in einem Katalog veröffentlicht hatte, eingescannt. Beides ließ sich das Museum nicht gefallen und verklagte den Mann auf Unterlassung und Schadensersatz. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof nun entschied (Az. I ZR 104/17) (wz.de).

Demnach dürfen Besucher nicht einfach ein Foto von einem gemeinfreien Kunstwerk machen und veröffentlichen, wenn das Museum dies nicht wünscht. Von Museen in Auftrag gegebene Fotos eines Werkes sind sogar für 50 Jahre urheberrechtlich geschützt. Das Urteil hat deshalb auch massive Einschränkungen für digitale Netzkultur zur Folge, weil auch gemeinfreie Werke nicht bedenkenlos benützt werden können, solange nicht klar ist, wie und von wem sie digitalisiert worden sind.

Diese Einschränkungen könnten jedoch durch die EU-Urheberrechtsreform wieder aufgehoben werden, die derzeit zwischen den EU-Institutionen verhandelt wird.

Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Schöpfungen, an denen keine Immaterialgüterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Die im anglo-amerikanischen Raum anzutreffende „Public Domain“ ist ähnlich, aber nicht identisch mit der europäischen Gemeinfreiheit. Nach dem Schutzlandprinzip bestimmt sich die Gemeinfreiheit immer nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung in der eine Nutzung vorgenommen wird (wikipedia).

„Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.“ Paragraph 64 des Urheberrechtsgesetzes ist da unmissverständlich. Seit Januar diesen Jahres also sind die Werke aller Künstler ohne urheberrechtlichen Schutz nutzbar, die 1948 oder früher gestorben sind. Dazu zählen etwa der Dadaist Kurt Schwitters und der „Tango aller Tangos“. Davon profitieren die Wikipedia, E-Book-Freunde und alle, die Kunstwerke frei nutzen wollen.

Mit dem Beginn des neuen Jahres erlischt auch für einige theologische und kirchliche Schriften der Urheberrechtsschutz.

Der sogenannte „Public Domain Day“ wird jedes Jahr am 1. Januar gefeiert – in den USA das erste Mal seit 20 Jahren.

Gemeinfreiheit bedeutet praktisch: Schulen können Theaterstücke in der Originalversion ohne Genehmigung aufführen, Künstler dürfen Bilder und Aufnahmen verändern, remixen oder anderweitig für eigene Werke nutzen, Online-Bibliotheken wie das Project Gutenberg oder das Internet Archive können kostenfreie E-Books aus gemeinfreien literarischen Texten anbieten.

Zudem profitiert die Wikipedia: Dort haben hunderte Artikel neues Anschauungsmaterial in Form abgelichteter Kunstwerke oder Fotografien erhalten, deren freie Nutzung bis vor kurzem nicht möglich war. Das bereichert das Online-Lexikon ungemein.

Einige der Künstler wurden von den Nationalsozialisten für ihre Arbeiten verfolgt. Durch die Aufhebung des Urheberrechtsschutzes könnten ihre Werke künftig eine größere Verbreitung finden. Neben Kerr und Ludwig zählt dazu auch der Dadaist Kurt Schwitters, dessen Gedichte und Bilder jetzt gemeinfrei sind. Dazu kommen die Werke einer weiteren Vertreterin des Dadaismus: Emmy Hennings; Namen, die kaum noch einer kennt …

Aus dem musikalischen Bereich ist der „Tango aller Tangos“ La Cumparsita des Uruguayers Gerardo Maro Rodriguez zu nennen, da auch in Uruguay nach 70 Jahren das Urheberrecht erlischt.

Zum ersten Mal seit 20 Jahren wird auch in den USA wieder der „Public Domain Day“ gefeiert. Auf Druck der Unterhaltungsindustrie hatte der Kongress 1998 den Urheberrechtsschutz von 75 auf 95 Jahre verlängert, mit dem Copyright Term Extension Act, auch „Micky-Maus-Schutzgesetz“ genannt (horizont.net, 19.11.2008). Seitdem wurden keine Werke mehr in die Gemeinfreiheit erlassen. Anders als zuvor erwartet, hielt sich die Branche diesmal mit Forderungen nach einer Verlängerung der Schutzfrist zurück.

Mit dem Jahreswechsel sind in den USA nun alle Werke gemeinfrei, die vor 1924 erschienen sind.

Zurück nach Deutschland: Durch ein Urteil ist die Nutzung einiger gemeinfreier Werke aktuell nur mit Einschränkungen möglich. Mitte Dezember letzten Jahres entschied der Bundesgerichtshof, dass Museen ein Fotoverbot in ihren Räumlichkeiten durchsetzen können.

Der Fall: Ein für die Internet-Plattform Wikimedia arbeitender Mann hatte Gemälde und andere Objekte, die im Mannheimer Museum Reiss-Engelhorn ausgestellt waren, im Netz veröffentlicht. Bei all diesen Werken war die Schutzfrist von 70 Jahren abgelaufen. Zu den Abbildungen der Werke war er auf zwei Wegen gekommen. Zum einen hatte er eigenhändig entgegen einem Fotografierverbot in dem Museum Fotos der Kunstwerke gemacht. Zum anderen hatte er Fotos der Werke, die das Museum selbst hatte anfertigen lassen und in einem Katalog veröffentlicht hatte, eingescannt. Beides ließ sich das Museum nicht gefallen und verklagte den Mann auf Unterlassung und Schadensersatz. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof nun entschied (Az. I ZR 104/17) (wz.de).

Demnach dürfen Besucher nicht einfach ein Foto von einem gemeinfreien Kunstwerk machen und veröffentlichen, wenn das Museum dies nicht wünscht. Von Museen in Auftrag gegebene Fotos eines Werkes sind sogar für 50 Jahre urheberrechtlich geschützt. Das Urteil hat deshalb auch massive Einschränkungen für digitale Netzkultur zur Folge, weil auch gemeinfreie Werke nicht bedenkenlos benützt werden können, solange nicht klar ist, wie und von wem sie digitalisiert worden sind.

Diese Einschränkungen könnten jedoch durch die EU-Urheberrechtsreform wieder aufgehoben werden, die derzeit zwischen den EU-Institutionen verhandelt wird.

 

Der gewalttätige Übergriff auf den AfD-Bundestagsabgeordneten Frank Magnitz ist neulich zu einem medialen Großereignis in Deutschland und darüber hinaus geworden. Dabei entspinnt sich eine zunehmend hysterische Debatte: Ist Deutschland noch sicher?

Der Vorgang ist bemerkenswert, denn er basiert auf Unwahrheiten und Vermutungen. Die von der AfD verbreitete Behauptung, Magnitz sei aus politischen Motiven mit einem Kantholz niedergeschlagen und am Boden liegend mit Füssen getreten worden, hat sich als falsch erwiesen.

Ein Video zeigt, dass Frank Magnitz von einem vermummten Mann vermutlich mit blosser Faust auf den Kopf geschlagen wurde. Die üblen Kopfverletzungen hätte er sich demnach beim nachfolgenden Sturz zugezogen. Der Übergriff auf den AfD-Politiker war also zwar brutal, aber eben nicht derart brutal, wie von der AfD dargestellt. Zudem sind die politischen Motive des Täters nicht erwiesen (t-online.de).

Ohne ihr hoch strategisches Vorgehen – und das Zusammenspiel mit der „Lügenpresse“ – ist der Triumph der AfD nicht zu verstehen. Faktisch hat die Partei eine neuartige Form der Propaganda in der deutschen Politik etabliert. Dazu haben aber auch massive Fehler der großen Medien maßgeblich beigetragen.

Das Verhältnis der AfD zum Journalismus wirkt auf den ersten Blick schizophren, doch es folgt einem klaren Kalkül: Die AfD verteufelt die unabhängigen Medien als „Systempresse“, gleichzeitig braucht sie sie als Bühne für ihre Inszenierungen, Provokationen und Abgrenzungen zum politischen Feind. Die erste Stufe ihrer Strategie der „Propaganda 4.0“ ist die Delegitimierung der etablierten Medien (Johannes Hillje, Propaganda 4.0. Wie rechte Populisten Politik machen).

Der dadurch entstandene Bedarf nach wahrhaftigen Informationen wird in Stufe zwei durch den Aufbau von parteigebundenen Alternativmedien im Internet befriedigt. In den sozialen Bereichen dieser Kanäle entsteht ein digitales Volk, die dritte Stufe der Propaganda 4.0. Der vierte und letzte Baustein ist die Aufmerksamkeitsmaximierung und Abgrenzung zum politischen Gegner in der medialen Arena.

Der Überfall auf Magnitz sorgt weltweit für Aufmerksamkeit, Zeitungen in England, Frankreich und den USA berichten über die Attacke. In Deutschland zeigen sich Politiker aller Parteien entsetzt und fordern eine schnelle Aufklärung der Tat. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schrieb in einem offenen Brief: „Jede Form der Gewalt gegen Mandatsträger ist ein Angriff auf unseren Rechtsstaat. Dem müssen wir uns geeint und entschlossen entgegenstellen. Ich verurteile diesen Angriff in aller Deutlichkeit“. Ähnlich äußerten sich Bundesaußenminister Heiko Maaß (SPD) und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU). Allein Alexander Gauland, Bundesvorsitzender der AfD, nennt aus propagandistischen Zwecken den Überfall „das Ergebnis der andauernden Hetze von Politikern und Medien gegen uns“ (welt.de).

Die AfD schreckt selbst in diesem Fall nicht davor zurück, das Ereignis propagandistisch auszuschlachten. Fakt: Gewalt hat in der demokratischen Politik nichts zu suchen: Weder darf es Übergriffe auf Minderheiten und Andersdenkende geben, noch gibt es irgendeine Rechtfertigung für den Angriff auf Frank Magnitz. Widerlich, dass seine Partei den Angriff auf ihn politisch – mit Lügen – auszuschlachten versucht.

Die AfD versucht ganz unverhohlen, demokratische Konzepte mit konkreten Bedeutungen umzudefinieren. Nach ihrer Wahl zur Spitzenkandidatin forderte Alice Weidel, dass wir die „wehrhafte Demokratie“ stärken müssten. Ein Begriff, der die Abwehrmaßnahmen unserer Demokratie gegen antidemokratische Kräfte im Inneren (dazu zählen mindestens Teile der AfD) beschreibt. Weidel versteht darunter, die Abwehr von Migranten. Eine solche haarsträubende Verdrehung darf in Deutschland nicht unwidersprochen bleiben (Johannes Hillje, a.a.O.)!

Umgekehrt gedacht: es ist gerade Aufgabe eine „wehrhaften Demokratie“ nach dem Grundgesetz, solchen geistigen Brandstiftern die Stirn zu bieten.