Für die deutsche Regierung, aber auch für den Bundestag, ist das Urteil, welches das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 859/15 u. a.) am 5. Mai verkündete, eine Ohrfeige: Die Europäische Zentralbank (EZB) habe durch den Kauf von Staatsanleihen zur Stützung des Euro seit 2015 ihre Kompetenzen überschritten und damit gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen – und die Regierung sowie das Parlament in Berlin hätten dabei zugeschaut, stellten die Richter unter dem Vorsitz des scheidenden Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle mit sieben zu einer Stimme fest. Die aktuellen Corona-Hilfen der EZB sind nicht Gegenstand der Entscheidung. 

Die Corona-Krise, die viel Aufmerksamkeit auf sich zieht, trug dazu bei, dass die Medien dem Urteil aus Karlsruhe keine allzu große Aufmerksamkeit schenkten. Die getadelten Politiker konnten kaum ein Interesse daran haben, daran durch irgendwelche Äußerungen etwas zu ändern.

Dass an diesem Tag etwas anders als sonst ist, merkt man schon beim Einzug der Richterinnen und Richter. Nicht wie üblich acht, sondern nur fünf kommen um Punkt zehn Uhr in den Gerichtssaal – Corona-Abstand auch auf der Richterbank (tagesschau.de)

Kern des Streits um die Staatsanleihen ist: Macht die EZB hier mehr, als sie nach den EU-Verträgen rechtlich darf? Übernimmt sie Aufgaben, für die eigentlich die Mitgliedsstaaten oder der Rettungsschirm zuständig sind? Genau an dieser Stelle kommt das Grundgesetz ins Spiel. Laut Verfassung darf Deutschland bestimmte Kompetenzen an die EU übertragen – zum Beispiel die Geldpolitik, will sagen die Aufrechterhaltung stabiler Preise, an die EZB.

Quasi im Gegenzug muss sich die EZB dann auch in dem ihr übertragenen Kompetenzrahmen bewegen und nicht darüber hinausgehen. Denn sonst hätte der deutsche Wähler nicht zugestimmt. Das sind wichtige Fragen gerade bei einer Institution wie der EZB, die unabhängig ist und von keiner Volksvertretung kontrolliert wird.

Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sind sich nicht einig

In welche Kategorie die EZB-Programme zum Ankauf von Staatsanleihen fallen.Ist es erlaubte Geldpolitik oder der EZB verbotene Wirtschaftspolitik? Rechtlich scheiden sich genau daran die Geister der beiden höchsten Gerichte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sagt, rechtlich sei alles in Ordnung. Ein solches Programm habe zwangsläufig auch gewisse wirtschaftliche Auswirkungen, aber deswegen überschreite die EZB nicht ihr Mandat. Das Bundesverfassungsgericht sagt dagegen, es handele sich um nicht erlaubte Wirtschaftspolitik.

Karlsruhe hat quasi die „Notbremse“ gezogen. Der EuGH sei seiner Kontrollaufgabe gegenüber der EZB nicht nachgekommen, weil er die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen des Programms nicht in seine Entscheidung mit einbezogen hätte. Das sei methodisch nicht mehr vertretbar.

Das Gericht stelle erstmals in seiner Geschichte fest, dass Handlungen und Entscheidungen europäischer Organe offensichtlich nicht von der europäischen Kompetenzordnung gedeckt seien, sagte Präsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Sie könnten daher in Deutschland keine Wirksamkeit entfalten (welt.de).

Zwischen März 2015 und Ende 2018 hatte die Notenbank rund 2,6 Billionen Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt.

Zuallererst muss die Frage der Verhältnismäßigkeit des Kaufprogramms aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts geklärt werden. Hierzu sollen Bundesregierung und Bundestag auf die EZB einwirken. Die Bundesbank darf künftig nur mitmachen, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem Kaufprogramm „angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen“ (faz.net).

Verfassungsschützer haben dieser Tage viel zu tun. Die Rede ist von einemerhöhten Grundrauschen“ (faz.net) im Netz. Hier haben Rechts- und Linksextremisten Hass, Hetze und Verschwörungstheorien auch schon vor Corona-Zeiten verbreitet. Doch es sei mehr geworden, heißt es in Sicherheitskreisen. Viele Extremisten können nicht zur Arbeit gehen und haben mehr Zeit, um ihre kruden Gedanken zu verbreiten, die wiederum von mehr Menschen gelesen und geteilt werden, die auch zu Hause sitzen.

Hinzu kommt, dass das Virus sich eignet, den eigenen ideologischen Narrativen neues Futter zu geben. In der rechtsextremen Szene wird die Pandemie zum Anlass genommen, das Vertrauen in die Bundesregierung zu untergraben. So wird behauptet, die Politiker hätten die Gefährlichkeit des Virus unterschätzt und die Bevölkerung nicht ausreichend geschützt.

Die Extremen sehen eine Zeitenwende und das Ende des Finanzmarktkapitalismus heraufziehen, der die herrschenden Eliten mit Panik begegneten. Das Virus überlagere diese Situation nur. Nun sei die kritische Intelligenzija aufgerufen, liberale Freiheitsrechte, Wissenschaftlichkeit, Unschuldsvermutung, vollständige Veröffentlichungsfreiheit und soziale Errungenschaften gegen Schlechteres zu verteidigen“ (tagesschau.de).

Die Extremen, sie gehen auf die Straße. Deutschland, Europa und die Welt sollten versklavt werden, sagte man zuweilen. Von Neuer Weltordnung war die Rede und in Reichsbürgermanier von der Bundesrepublik als besetztem Land. In Zeiten einer Pandemie, in welcher quasi die ganze Welt gebeutelt danieder liegt, ein Aufruf an das typische Klientel. Die Gelegenheit, generelles Dagegensein, gegen den Staat zu demonstrieren, nutzen viele Vertreter, die sich einem alternativem Spektrum bis weit nach rechts zuordnen.

Reichsbürger und Co. sprechen von einer linken Republik, in der sie diejenigen seien, die wahre Unterdrückung erfahren. Sie inszenieren sich als die aller Rechte Beraubten, als der Widerstand und als die Wissenden. Keine neue Rolle für rechte und rechtslastige Verschwörungsideologen ...

Auf der Straße demonstrieren sie gegen ein Virus, gegen die Natur. Das ist kindlich, um nicht zu sagen kindisch. Obwohl, wenn wir alle zusammen aufstehen und die Regierung stürzen, vielleicht wird Corona davon verschwinden?! Ich will mir das schöne Gefühl bewahren und lese lieber nicht so genau, was so auf den Transparenten steht.

Das alles fällt irgendwie noch unter die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Bei letzterer bitte Masken und Sicherheitsabstand beachten!

Was mir Sorge bereitet ist die Frage, wer diese Menschen auf die Straße schickt. Wer steckt dahinter? Es ist nicht der Staat Bundesrepublik, gegen den und dessen Organe richten sich die Demos. Nein, es sind Kreise, die sich mit Gleichschaltung, Gehirnwäsche auskennen. Diese Leute wissen, wie man Menschen dazu bringt, das Gehirn abzuschalten und – Transparente haltend – in der Masse voranzuschreiten. Hier liegt die Gefahr für unser Gut, die Demokratie! Nicht denken heißt gut lenken …

Wir sind das Volk!“, der Slogan wird neu aufpoliert. „Die Gedanken sind frei“, macht sich die Masse überhaupt noch Gedanken oder sind das alles nur Allgemeinplätzchen. Sie klingen gut, sind aber in diesem Zusammenhang völlig sinnentleert.

Kein Corona mehr, ich will den Klimawandel zurück!“, möchte man laut rufen. Die Einschränkungen nerven uns alle; demokratisch erzogene Bürger/-innen sind Freiheitsrechte gewohnt, werden sie eingeschränkt, tut das weh.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch den Kontrollverlust und die Angst bei den Entscheidern, dass sie keine Fehler machen wollen, und insofern sind die staatlichen Maßnahmen alternativlos. Was natürlich Quatsch ist. Gerade in der demokratischen Form der Politik muss es die Alternative geben, davon lebt die Demokratie.

Aber im Fall von Corona sind die Maßnahmen durchaus angebracht. Wer meckert, möge effektive Alternativen nennen.

Menschenrechtsaktivist/-innen befürchten, allzu großes Vertrauen in Contact Tracing könnte angeblich „freiwillige“ Apps bald verpflichtend machen. Es ist nicht einfach, eine freiwillige von einer obligatorischen Nutzung von Apps zu unterscheiden, da das Konzept der Zustimmung der Nutzer im Kontext einer Gesundheitskrise recht verschwommen erscheint (Estelle Massé von NGO Access Now, netzpolitik.org).

Abgeordnete und Experten warnen davor, die Coronakrise als Mittel für eine Einschränkung des Datenschutzes zu gebrauchen. Verbreiteten Mutmaßungen in Brüssel zufolge verschiebt die EU-Kommission ihre Evaluierung der Datenschutzgrundverordnung wegen Corona. Verständlich, es darf aber keinesfalls ausgenutzt werden, um die DSGVO zu schwächen.

Die europäischen Datenschutzregeln sind kein Hemmnis in der Corona-Krise, sondern Garant für grundrechtliche Mindeststandards.

Ein Impfstoff gegen das Coronavirus ist noch nicht in Sicht. Ein kompletter Lockdown bis dahin ist ebenso wenig praktikabel. Abhilfe soll mit Technologie geschaffen werden.

Wie soll das gehen? Smartphones sollen dabei helfen, Personen zu erkennen, die in Kontakt mit einer infizierten Person waren, damit diese selber in Quarantäne gehen können, bevor sie weitere Menschen anstecken. Vor allem in Asien wurden Lösungen entwickelt, die auf die GPS- und Verbindungsdaten der Smartphones zugreifen.

In Europa hingegen machen sich Bedenken breit, wie solche Apps mit dem Schutz der Privatsphäre der Bürger zu vereinbaren seien. Eine paneuropäische Arbeitsgruppe von Forschern und Industrievertretern formierte sich erstaunlich schnell. Unter dem Namen PEPP-PT planten sie, eine Lösung zu entwickeln, die diesen Bedenken Rechnung trägt – bis sich die Gruppe in zwei Lager spaltete, die jeweils unterschiedliche Ansätze verfolgte: eine zentrale und eine dezentrale Lösung zur Datenspeicherung.Im Betrieb sollen sich das zentrale und das dezentrale Protokoll nicht unterscheiden: In beiden Fällen strahlen die Smartphones in regelmäßigen Abständen verschlüsselte IDs über Bluetooth aus. Andere Smartphones, die dieselbe oder eine kompatible Tracing-App installiert haben, hören gleichzeitig auf solche Nachrichten und speichern alle IDs ab, die sie empfangen konnten (nzz.ch).

Konkret soll die Anwendung so aussehen: Menschen haben freiwillig die App heruntergeladen und begegnen sich, dabei sind sie für 15 Minuten weniger als zwei Meter voneinander entfernt. Mittels Bluetooth erkennen ihre Smartphones die jeweils anderen und speichern die Kontakte anonymisiert auf einem Server, der etwa vom Robert-Koch-Institut betrieben werden könnte. Wenn einer von ihnen Tage später positiv auf Corona getestet wird, kann er das in die App eingeben. Alle fraglichen Kontaktpersonen erhalten dann einen Push als Warnhinweis aufs Handy (hessenschau.de).

Sie wissen nicht, wer die oder der Infizierte ist oder wo der Kontakt stattfand. Die App erhebt keine Bewegungsdaten über GPS.

Bei Datenschutzforscher/-innen bleibt die Forderung nach weitestgehender Transparenz. Der Quellcode der Anwendung und des Backends müssen offen sein (Prinzip: Open Source), ebenso müssen die technischen Spezifikationen veröffentlicht werden, um eine Überprüfung zu ermöglichen.

Das Prinzip der Datenminimierung und jenes des „Datenschutzes by Design“ sind hierbei auf jeden Fall zu berücksichtigen.

Privacy by Design bedeutet, dass entsprechende Software und Hardware von Grund auf so konzipiert und entwickelt wird, dass relevante Datenschutzmaßnahmen von Anfang an berücksichtigt werden. Die Technikgestaltung orientiert sich in allen Bereichen an den Datenschutzanforderungen (piwikpro.de).

Fraglich ist, wo die Schwelle für den Einsatz solcher Technologie liegt. Datenschutz kann versagen bzw. unterlaufen werden. Das kennen wir alle. Bei der nächsten Krise – sagen wir nicht so schlimm wie die derzeitige Pandemie – sollen wir da auch gleich überwacht werden? Wo befindet sich die Hemmschwelle?

Wir wollen hoffen, dass Corona nicht den Anfang eines Überwachungsstaates bedeutet …

Die Corona-Krise führt Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auf völlig unbekanntes Terrain. Der Stillstand des öffentlichen Lebens ist für die lebende Generation ohne Beispiel. Manche deuten ihn als ein großes, beinahe willkommenes globales Experiment der Entschleunigung. Es entstünden neue Chancen für Phantasie und Kreativität, für die Entdeckung anderer Lebensweisen, kurzum und zugespitzt: für den Abschied vom globalen Kapitalismus. Es handelt sich um eine scheinbar plausible Geschichte

Westliche Demokratie und Marktwirtschaft beruhen auf der gleichen Wertebasis, wie sie durch Aufklärung und Französische Revolution für die Selbstermächtigung der Bürger geprägt wurde. Das ordnungspolitische Gebot des starken Staates für die Rahmung der Marktwirtschaft hatte bereits im Jahr 1932 Alexander Rüstow, einer der Väter unseres Wirtschaftsmodells (tagesspiegel.de), beschrieben.

Kultur kommt aus der Gesellschaft, ein zu starker Staat – u.a. Totalitarismus – ist der Sargnagel für jegliche Kulturströmung. Kultur ist Freiheit, sie macht uns Menschen aus.

Im menschlichen Leben spielt deshalb nicht nur die Kontrolle über den eigenen Körper (Friseur) eine Rolle oder die Gestaltung der eigenen Umgebung (Baumarkt). In Kriegen und Lagern, bei Hunger und Kälte waren Lieder, kleine Theaterstücke, geschnitzte Skulpturen schon oft der letzte Widerstand gegen die Entmenschlichung (sueddeutsche.de). Je weniger sich der Mensch als selbstbestimmtes, denkendes, sinnliches Wesen erfährt, umso wichtiger ist die Erinnerung daran, dass er es einmal war.

Wenn Menschen in Italien über Balkone hinweg musizieren, wenn die globale Bachfamilie online gemeinsam singt, wenn die Uffizien virtuell überrannt werden, dann sind dies Techniken kultureller Selbstermächtigung in neuer digitaler Ausprägung. Aber eine Grafikkarte kann keinen Ersatz für einen echten Tizian bieten, die beste Konferenz-Software ein Livekonzert nicht ersetzen.

Seit Wochen beraten die Kulturinstitutionen, wie man das Angebot an die Erfordernisse anpassen können. Die wirtschaftliche Bedrohung für Deutschlands Kulturlandschaft ist nicht gebannt. Dass viele Künstler und Institutionen auf der Strecke bleiben, ist schlimm genug. Aber wenn die Kultur zum Accessoire degradiert wird, dem man sich zuwendet, wenn alles andere geregelt ist, dürfte ihr Schicksal besiegelt sein.

Generell hebt die Corona-Krise die Digitalität unserer Gesellschaft auf eine ganz neue Ebene. Homeoffice, Videokonferenzen, Museum online – von heute auf morgen mussten viele auf ein nicht gekanntes Ausmaß an digitaler Kommunikation umsteigen. 

Der aktuelle Moment macht uns deutlich, welch großer Schatz die Kulturlandschaft ist und wie privilegiert wir bis jetzt waren, daran nach Belieben teilzuhaben. Des Weiteren erkennen wir, dass dieses Privileg nicht selbstverständlich ist. Kunst und Kultur sind gerade in Krisenzeiten ein wesentliches Element der mentalen Auseinandersetzung und emotionalen Verarbeitung. Der – hoffentlich – vorübergehende Verzicht fällt uns momentan besonders schwer, erst recht, da er für die meisten Menschen mit einem hohen Grad an menschlicher Isolation einhergeht.

Aber Kultur ist auch kreativ: Zahlreiche Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstler haben bereits digitale Alternativen entwickelt. Wir können daher zumindest virtuell, zum Teil per Livestream und größtenteils kostenfrei, an Konzerten, Lesungen, Opernaufführungen, Ausstellungen oder Diskussionsveranstaltungen teilnehmen.

Hierbei entstehen aus der Not heraus neue Formate, bereits bestehende digitale Vermittlungswege bekommen die neue Aufmerksamkeit.

Schule ist das Gegenteil von Abstandhalten. Schule ist im Idealfall ein geschützter Raum, in dem sich Kinder persönlich, intellektuell und sozial weiterentwickeln können. Die wichtigste Funktion von Schule ist die Integration junger Staatsbürger in die Gesellschaft. Integration bedeutet aber gerade, dass kein Abstand gehalten wird (Volker Boehme-Neßler, zeit.de).

Viel wird zur Zeit in der Schulpolitik riskiert – vielleicht sogar Menschenleben. Man stelle sich nur vor, Schüler bringen Corona mit nach Hause, und es stirbt ein Großeltern- oder Elternteil. Oder Schüler bringen Corona mit in die Schule und ein Lehrer aus einer Risikogruppe infiziert sich. Die Sorgen, die derzeit von vielen Seiten kommen, sind berechtigt.

Niemand geht zurzeit unbelastet in die Prüfungen. Existenzsorgen erschüttern viele Elternhäuser. Eine große Gruppe von Verlierern steht jetzt schon fest: Kinder und Jugendliche, die zu Hause keine Unterstützung bekommen, nicht mit fürsorglichem Druck zum Lernen angehalten werden. Genau das ist das Dilemma: niemand kann wollen, dass diese Kinder allein gelassen werden oder dass Eltern weiter bis zu Erschöpfung die Schule ersetzen müssen.

Hygienepläne haben inzwischen alle aufgestellt, sie orientieren sich weitgehend an den für Rheinland-Pfalz (faz.net) entwickelten Vorgaben. So wird es in den Gängen einen Einbahnstraßenverkehr geben, Tische werden in großem Abstand aufgestellt, an den Schultoiletten wird der Einlass kontrolliert. Versetzter Unterricht und versetzte Pausen sollen die Abstandsregeln möglich machen. Häufigere Reinigungsrhythmen und Desinfektionsmittel sind außerdem vorgesehen.

Künftige Entscheidungen über Schulöffnungen werden nicht nur vom Infektionsgeschehen, sondern auch von bislang fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnissen abhängig gemacht werden. Denn derzeit weiß die virologische Forschung noch wenig darüber, welche Rolle Kinder bei der Verbreitung des Virus spielen. Es gibt dazu erst zwei Studien aus China und den Niederlanden, die zu widersprüchlichen Ergebnissen führten. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das steht unmissverständlich in der Verfassung. Wenn der Staat Schülerinnen und Schüler in einer Pandemie in die Schule zwingt, könnte er beides bedrohen – ihr Leben und ihre Gesundheit. Zwar gibt es Hinweise darauf, dass Kinder und Jugendliche weniger stark, oft symptomlos an Corona erkranken, aber das ist noch lange kein gesichertes Wissen. Über Spätfolgen einer Corona-Erkrankung wissen wir noch gar nichts. 

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung, es gibt eine Schulpflicht. Das steht in unserer Verfassung, dem Grundgesetz. Wir alle haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Leben ist unantastbar. Staatliche Grundrechtseingriffe sind von alters her bekannt, sind auch zulässig unter gewissen Voraussetzungen. Was aber – und solch ein Fall dürfte wohl sehr selten sein, liegt uns aber im Moment vor der Nase – wenn ein Gut des Grundgesetzes, die Schulpflicht, uns alle an Leib und Leben gefährdet?! Kann das zulässig sein? Nein!

Soweit die Theorie. Es bedarf allerdings keiner geistigen Turnübungen um zu der Frage zu kommen, wie es denn nun weitergehen soll. Und das muss es …

bmbf.de, 15.03.2019: „Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Damit startet der DigitalPakt am 17. Mai 2019Wo bitte sind die 3,5 Milliarden Euro des Bundes hin? Was hat man damit gemacht?

Warum benutzt man keine der u.a. von den Internetgiganten entwickelten und bereits vorliegenden Lernprogramme?! Faktisch werden Schülerinnen und Schüler immer noch mit einem „Wurstzettel-Kompendium“ an Kopien nach Hause geschickt. Mögen die Eltern die Fortschritte kontrollieren.

Monate sind vergangen, im Grunde hat sich in der Bildung zu Corona-Zeiten, wie auch im 21. Jahrhundert, eigentlich nichts getan.

Business as usual …

Bereits in der Vorgeschichte wurde Erdöl verwendet, etwa zum Abdichten von Booten. Die moderne Geschichte beginnt mit der Nutzung von Petroleum als Lampenöl und Edwin Drakes Entdeckung einer unterirdischen Ölquelle in Titusville/Pennsylvania. Am 27. August 1859 (deacademic.com) wurde hier, zunächst nur ein Umschlagplatz für die Holzindustrie, durch Edwin L. Drake die erste kommerzielle Erdölbohrung der Geschichte, nach einer noch früheren Bohrung in Baku am Kaspischen Meer, niedergebracht. Drake begründete damit den Ruf der Stadt als Geburtsort des Erdölzeitalters.

Als Treibstoff der Industriegesellschaft beginnt das goldene Zeitalter des Erdöls: Erdöl entscheidet Kriege und trägt maßgeblich zum materiellen Wohlstand der Industriegesellschaften bei – wird aber selbst auch zum Auslöser von Krisen und Kriegen.

Öl war zur richtigen Zeit gekommen: 1865 war der amerikanische Bürgerkrieg zu Ende; die nun richtig in Schwung kommende Industrialisierung, die Erschließung des Westens und die Einwanderungswelle aus Europa schufen einen riesigen Markt. Dessen Potenzial hatte ein geschäftstüchtiger junger Kaufmann namens John D. Rockefeller (oekosystem-erde.de) rechtzeitig erkannt. Er stieg in den Ölhandel ein – und wurde damit zum reichsten Mann der Welt.

Mit der von Thomas A. Edison verbesserten Glühbirne erwuchs dem Petroleum eine ernsthafte Konkurrenz: Ihr größter Vorteil war die geringere Brandgefahr. Als Edison 1882 in New York das erste Kraftwerk fertig stellte, begann ihr Siegeszug, die Geschichte des Erdöls schien schon wieder zu Ende. Ende des Jahrhundert brachte Standard Oil daher die ersten Ölöfen und Ölbrenner für Fabriken, Züge und Schiffe auf den Markt; aber wichiger sollte eine andere Erfindung werden: 1886 hatte Carl Benz das Auto mit Verbrennungsmotor erfunden, und dieses sollte der größte Markt für Erdöl werden.

Das Auf und Ab der folgenden hundert Jahre (Ölboom, Ölkrise, Bohrhämmer, Ölmilliardäre u.a.) ist uns bestens bekannt. Als manche Ölnotierungen Anfang der Woche ins Negative kippten, da machten sich viele Verbraucher Hoffnungen: Bekommen sie an der Zapfsäule nun Geld raus, wenn sie volltanken? Viele ahnten wohl schon, dass damit nicht zu rechnen ist – und freuten sich dennoch über günstige Spritpreise.

Zum ersten Mal in der Geschichte ist der WTI-Ölpreis in den negativen Bereich gefallen. Verantwortlich für den zuletzt negativen Ölpreis ist die Tatsache, dass die Lagermöglichkeiten in den USA ausgeschöpft sind und gleichzeitig deutlich mehr Öl gefördert wird, als verbraucht werden kann. Ökonomisch gesehen zahlen die Öl-Produzenten bei einem negativen Ölpreis dafür, dass ihnen das Öl abgenommen wird, weil sie selbst dafür keine Verwendung haben (godmode-trader.de).

Dass es nun Negativpreise gibt, hat auch mit den Absurditäten an Finanzmärkten zu tun. Öl wird als Termingeschäft in der Zukunft mit sogenannten “Futures” (heise.de) gehandelt. Der Käufer verpflichtet sich in einem Kontrakt, die vereinbarte Ware (Öl) in einer bestimmten Menge abzunehmen. Allerdings sind das oft keine “Käufer”, sondern schlicht Spekulanten, die sich mit ihren Futures nun massiv verzockt haben. Sie wollten real kein Öl kaufen, sondern ihre Kontrakte nur gewinnbringend an reale Abnehmer verkaufen. Doch das ging nun massiv in die Hose, als das Fälligkeitsdatum nahte und keine Käufer in Sicht waren. Die Zocker haben sich teuer verzockt, denn sie haben keine Infrastruktur und wollten das Öl nie haben. Nun: um die Kontrakte irgendwie loszuwerden, waren sie letztlich sogar bereit, viel dafür zu bezahlen.

So kommt es zu einem “Mega-Contango” (wikipedia.org). Will heißen, dass der aktuelle Preis für Öl und der für Öl, das erst im Mai auf Basis der Kontrakte geliefert werden soll, weit auseinanderklaffen. Denn im Mai will offensichtlich niemand mehr Öl kaufen, da schon jetzt die Lager mehr als gut gefüllt sind.

Somit haben wir eine toxische Situation: Auf der einen Seite besteht seit langem ein Überangebot am Ölmarkt, das in der Coronakrise richtig explodiert ist. In vielen Ländern drohen zudem die Lagerkapazitäten überschritten zu werden. Befürchtet wird, dass spätestens Ende Mai Lieferanten für das ständig auf den Markt strömende Öl keinen Lagerplatz mehr finden.

Fünf ehemalige SPD-Spitzenpolitiker, darunter auch der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder haben die Bundesregierung in der Corona-Krise zu größerer Solidarität gegenüber anderen EU-Staaten aufgefordert. „Deutschland hat politisch und wirtschaftlich unglaublich durch die Einigung Europas gewonnen. Es muss jetzt vor allem seinen Beitrag zur Überwindung dieser schweren Krise leisten“, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben (handelsblatt.com).

Unterzeichner sind neben Schröder die früheren Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hans Eichel, die ehemalige Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries und der frühere Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin. Konkret fordern sie „einen großen europäischen Solidarfonds, der die immensen Kosten der Krise und des Wiederaufbaus der europäischen Wirtschaft trägt“. Dieser Fonds müsse beim EU-Haushalt angesiedelt und gemeinsam von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union garantiert werden.

Ein böser Geist zieht durch Europas Straßen, es ist ernst. Das gilt spätestens seit dem Aufflammen der Euro-Krise und dem Brexit-Votum in Großbritannien im Sommer 2016.

Dabei handelt es sich nicht um eine vorübergehende Krise. Vielmehr ist die Euro-Zone – und auch die EU als Ganzes – im Fortbestand gefährdet.

So hat der Historiker David Engels von der Universität Brüssel z. B. den Untergang des Römischen Imperiums mit der aktuellen Situation der EU verglichen (gevestor.de).

Er rechnet damit, dass die derzeitige EU-Krise die mit dem Brexit begonnen hat, zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen wird, welche eine grundlegende gesellschaftliche und politische Neuformierung Europas erzwingen werden.

Am Ende steht nach seiner Meinung ein Zerfall der Demokratie und ein autoritärer Staat im Sinne einer Diktatur, wie man sie im alten Rom ab dem 1. Jahrhundert nach Christus gesehen hat.

Die Parallelen sind nach Ansicht des Historikers frappierend:

Egal, ob bei der Arbeitslosigkeit, dem Familien-Zerfall, dem Individualismus, dem Niedergang traditioneller Konfessionen, der Migration oder der wachsenden „Brot und Spiele-Mentalität“ – überall gleicht der Niedergang der heutigen EU dem des Römischen Imperiums.

Vor allem weil die europäischen Gesellschaften nicht in der Lage waren, mit der Geschichte Schritt zu halten, zu zeigen, dass es ein europäisches Volk gibt, und dass der Brexit kein britisches Thema, sondern eine Herausforderung für die gesamte Gemeinschaft ist. Sie waren weder in der Lage, ihre Solidarität zu zeigen, noch die „Remainers“ (die heute landesweit in der Mehrheit sind, insbesondere unter den jungen Briten) zu unterstützen, um so ihren Willen zur Verteidigung, Erhaltung und auch zur Verstärkung des gemeinsamen Projekts zum Ausdruck zu bringen.

Zweifelsohne wird sich die Zukunft in diesem Jahr in Washington abspielen. Eine im November mögliche Wiederwahl von Donald Trump, der sich zusammen mit Wladimir Putin und Xi Jinping täglich für den Zerfall der EU einsetzt, birgt die Gefahr, nationalistische Parteien in Europa wiederzubeleben und zentrifugale Tendenzen zu schüren. Und diese drohen, die seit 1957 in der EU üblichen Kompromisse unmöglich zu machen.

 

Die Beamten sollen die Schlimmsten sein, was diese „Gewächse“ angeht. Ein Beispiel: Die Spontanvegetation hinter Ihrer nicht lebenden Einfriedung nimmt derart Überhand, dass Sie etwas dagegen tun müssen (rp-online.de). So oder so ähnlich könnte ein Brief einer Behörde abgefasst sein. Und natürlich versteht man so gut wie gar nichts. Also nochmal von vorne, jetzt aber auf deutsch: Hinter Ihrem Zaun wächst zu viel Unkraut und das muss weg. Beamtendeutsch ist manchmal komplizierter als es eigentlich sein müsste.

Jeder, der schon mal einen Behördenbrief in der Hand hatte, hat die Eigenheiten des Amtsdeutsch bereits schwarz auf weiss kennengelernt. Auch Anwälte nutzen diese Art zu formulieren, damit die Inhalte juristischen Maßstäben standhalten können.

Das Ziel der Verwaltungssprache ist die absolute Präzision einer Aussage oder Angabe. Das endet meist in grammatikalischen Konstruktionen mit verschachtelten Sätzen, in denen mehr Substantive als aktive Verben vorkommen und die Passiv-Form dominiert. Da diese Art zu formulieren häufig im Schriftverkehr von Ämtern genutzt wird, nennen viele Menschen es umgangssprachlich Beamtendeutsch. Laut Duden heißt es auch Papierdeutsch.

Die Genauigkeit des Beamtendeutsch sorgt ironischer Weise häufig dafür, dass selbst deutsche Muttersprachler sich vor Verwirrung an den Kopf fassen. Zum Glück sind Mitarbeiter in Ämtern in der Regel gerne bereit, ratlosen Amtsgängern den Weg durch den Dschungel des Papierdeutsch zu erklären.

Präzision und Pünktlichkeit, Gartenzwerg und Sauerkraut – so mancher Stereotyp rund um den Deutschen ist weltweit bekannt. Nicht jede Nation hat dabei das gleiche Bild vom typischen Bundesbürger. Gerade im Business-Bereich lohnt sich die Auseinandersetzung mit deutschen und internationalen Unterschieden, um ausländischen Geschäftspartnern frei von Vorurteilen und vorgefassten Meinungen zu begegnen.

Die Kanzlerin soll die Tage auch den „Vogel abgeschossen“ haben. Sie habe von -Zitat- „Öffnungsdiskussions-Orgien“ (deutschlandfunk.de) gesprochen. Merkel habe erklärt, sie mache sich größte Sorgen, dass sich die gute Entwicklung bei den Corona-Infektionen wieder umkehre, weil sich zu wenige Menschen an die Kontaktbeschränkungen hielten. Die Diskussion über Lockerungen sei nicht hilfreich.

Nun, die Frau Bundeskanzlerin ist im eigentlichen Sinne keine Beamtin, auch wenn sie unserer Republik dient. Manche/-r im Ausland mag sich wirklich schon an den Kopf gefasst haben ob unserer Sprachkapriolen.

Als Beamtendeutsch wird umgangssprachlich eine sehr förmliche Ausdrucksweise im geschäftlichen Schriftverkehr vieler Behörden und Verwaltungen bezeichnet.
Hier einige Beispiele:

Die Vermittlung einer Pflegefamilie für ein Kind wird als „Beelterung“ bezeichnet.
Ein Kind, das zur Schule geht, wird „beschult“.
„deutscher Staatsbürger ausländischer Herkunft“
„Fahrtrichtungsanzeiger“ für „Blinker“
„Spontanvegetation“ für Unkraut (vgl. oben)
„Begleitgrün“ anstelle von „Grünfläche“ oder „Grünstreifen“
„Lichtsignalanlage, Wechsellichtzeichen, Lichtzeichenanlage“ für Ampel
„Postwertzeichen“ für „Briefmarke“
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Die Liste lässt sich beliebig verlängern. Deutsche Sprache, schwere Sprache. Deutschland mag es in der Wirtschaft verstanden haben – der sprachlichen Globalisierung steht dennoch noch einiges im Wege …