Im Streit um eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland hat die EU-Kommission eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte ihre Nachforderung aus dem Jahr 2016 für ungültig. Der Streit könnte sich aber noch hinziehen, da Rechtsmittel gegen das Urteil zulässig sind. Dann käme der Fall vor den Europäischen Gerichtshof.

Die EU-Kommission streitet seit Jahren mit diversen Mitgliedsstaaten über Steuervergünstigungen für Unternehmen. Im vorliegenden Fall hatte sie eine Vertragsverletzungsklage gegen Irland eingeleitet. Sie zog sie zurück, nachdem 2018 eine Summe von 14,3 Milliarden Euro für etwaige Nachzahlungen auf einem Treuhandkonto hinterlegt worden war.  

Im vorliegenden Fall hatte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe (n-tv.de). Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

Vor Gericht trugen die Anwälte Apples hingegen vor, dass die Firma der größte Steuerzahler der Welt sei und in dem von der EU untersuchten Zeitraum im Durchschnitt 26 Prozent Steuern auf Gewinne abgeführt habe. Ein Großteil der Profite, die nach Meinung der EU in Irland zu versteuern waren, seien in Wirklichkeit im Heimatland USA steuerpflichtig gewesen (sueddeutsche.de). Diese Abgaben würden tatsächlich überwiesen: Apple zahle dem amerikanischen Fiskus gut 20 Milliarden Dollar für genau jene Gewinne, die Vestager in Irland versteuert haben möchte.

Der Rechtsstreit mit Apple ist nur der Schauprozess“ (SPON) eines größeren, systemischen Konflikts: Die EU-Kommission will ein Modell des Steuersparens eindämmen, mit dem sich wenige Konzerne und Staaten auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. 

Bekämpft werden sollen sogenannte tax rulings: Steuerdeals, mit denen Staaten bestimmten Großkonzernen steuerliche Sonderkonditionen einräumen, um sich als Standort attraktiver zu machen. 

Für Irland steht bei dem Apple-Streit viel auf dem Spiel: Investitionen ausländischer Konzerne sind enorm wichtig; sie ermöglichten den Aufstieg Irlands vom Armenhaus Europas zum Keltischen Tiger“ (dgb.de, 07.05.2019) in den 1990er Jahren. Die Regierung und Apple argumentieren, Firmen bräuchten Rechtssicherheit, aber Vestager untergrabe diese.

Für Apple geht´s auch ums Image: Der Konzern will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen. Die Kommission bestritt zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte.

Es wird weitergehen …

Süßigkeiten vor Gericht“, liest man heute Morgen bei tagesschau.de.

Nur Ritter dürfen quadratisch sein, gibt es zu erfahren.

Wir alle kennen die Marke: Der 1970 eingeführte Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“ soll die Besonderheit der Marke hervorheben, insbesondere die quadratische Form der Schokoladentafeln und deren praktische Größe. Im Ausland werden die drei Begriffe meist eins zu eins in die Landessprache übersetzt, so heißt es etwa „Carré. Pratique. Gourmand.“ in Frankreich. Lediglich in den englischsprachigen Ländern bedient man sich stattdessen des Spruchs „Quality in a Square.“ in Großbritannien bzw. „Quality. Chocolate. Squared.“ in Kanada und den USA (wikipedia.de).

Was ist passiert? Ritter Sport bleibt die einzige quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen. Der Traditionshersteller aus Waldenbuch bei Stuttgart darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Die Konkurrenz von Milka hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen – am Ende vergeblich (Az.: I ZB 42/19 u.a.).

Der komplizierte Fall lag schon zum zweiten Mal bei den obersten Zivilrichtern in Karlsruhe. Im Jahr 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ritter die Marke behalten dürfe. Zuletzt hatte das Bundespatentgericht 2018 entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf. Dieses Urteil wollte Milka nicht akzeptieren.

Entscheidend war die Frage, ob ausschließlich die Form der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Das wäre ein absolutes Ausschlusskriterium für den Markenschutz (SPON). Die Regelung soll verhindern, dass sich Unternehmen ein Monopol an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre. Die Bundesrichter entschieden nun, dass dies nicht der Fall ist.

Für Milka wäre es ein erheblicher Vorteil gewesen, wenn Ritter Sport sein Markenrecht verliert. Jeder Supermarkt hätte dann quadratische Schokoladenprodukte anbieten können, die Marke Ritter Sport hätte erheblich an Wiedererkennungswert verloren.

Eine Marke kann immer dann keinen Schutz beanspruchen, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Das ist für die Richter bei Ritter Sport nicht der Fall. Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden. Auch die Vermarktungsstrategie mit dem bekannten Slogan spiele für die Beurteilung eine Rolle (Thomas Koch, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in focus.de).

Seit 1932 nutzt Ritter Sport die quadratische Form für seine Schokoladen. Das Quadrat ist wichtig für Ritter Sport.
Auf dem deutschen Schokoladenmarkt herrscht ein Verdrängungswettbewerb, das Wachstum ist nicht besonders groß. Es geht schon länger darum, durch neue Formate und Produktinnovationen anderen Herstellern Marktanteile abzunehmen. Darum g
ing es Milka bei der aktuellen juristischen Auseinandersetzung. Ritter Sport und auch Milka stehen ja für unterschiedliche Positionierungen und auch Zielgruppen: Bei Milka steht das Thema Genusserlebnis im Vordergrund, mit der „zartesten Versuchung“ und der Alpenmilch.

Ritter Sport setzt mehr auf die Themen Qualität und Nachhaltigkeit

Da auf der Fensterbank.

Ein Rosenblatt fällt,

Nicht mehr als ein Hauch.

Erinnerung duftet,

Verblasste Stunden …

Lachend über Wiesen gelaufen,

Ausgelassen und frei.

Die Zeit,

Wer hat die Schraube gedreht?

Übriggeblieben: blaue Monde.

Es sind die Sehnsüchte,

Unausgesprochene Stunden,

Nicht niedergeschrieben.

Lauernd in der Seele,

Rufen aus der Tiefe.

Der Tag geht,

Laternen reichen ihr Licht.

Lichtspiegelung,

Regennasse Straßen.

Eine graue Katze an der Ecke.

Schau in die erleuchteten Fenster,

Alles fremde Schicksale!

Sie zählen Schäfchen.

Morgen, in der Dämmerung,

Treffen wir den neuen Tag.

Manche laufen davon,

Machen Party.

Beobachte die Sterne,

Nacht oder Tag

In fremden Welten …

Wer weiß das schon?

Leuchtreklame, nur Worte.

Verpass nicht den letzten Zug!

Ein Schwatz mit dem Mond,

Löse den Fahrschein.

Die Nacht lebt.

Licht in den Fenstern,

Nur noch Streifen.

Die Faust um den Haustürschlüssel:

Quo vadis, Bruder?!

Das höchste deutsche Gericht schränkt die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr ein. Es erklärte am Freitag mehrere Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig. Diese verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mitteilte.

Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Dazu dürfen sie zum Beispiel bei Telefongesellschaften und Providern Bestandsdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum abfragen, aber auch die genutzten IP-Adressen.

Die Regelungen mussten nach einem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 schon einmal überarbeitet werden. Nun stellte sich heraus, dass das reformierte Gesetz immer noch nicht den Anforderungen genügt. Die Richter bekräftigen zwar, dass die Auskunft über Bestandsdaten grundsätzlich zulässig ist. Voraussetzung müsse aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein. IP-Adressen, die Rückschlüsse auf die Internetnutzung geben, genießen besonderen Schutz. Ermittler dürfen nicht ohne Anlass auf die Daten von Internet- und Handynutzern zugreifen. Das Verfassungsgericht erklärte Teile der Datenauskunft für verfassungswidrig.

Anlass für die neue Entscheidung war eine weitere Verfassungsbeschwerde. Diese wurde von mehr als 6.300 Menschen (nwzonline.de) unterstützt. 2013 wurde die neue Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Mit seinem Beschluss bekräftigt das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe, die es bereits 2012 für die Abfrage vonBestandsdaten aufgestellt hatte. Leider hat der Bundestag diese Vorgaben seither nicht konsequent umgesetzt“ (Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte in lto.de). Nun wird eine ganze Reihe an Gesetzen novelliert werden müssen. Behörden müssen jede einzelne Datenabfrage vorher genau prüfen und die Gründe für die Abfrage dokumentieren. Damit bietet die Entscheidung die Chance auf Fortschritte beim Datenschutz, aber auch beim nachträglichen Rechtsschutz gegen Datenabfragen.

Die Erteilung der Auskunft über Benutzerdaten sei zwar grundsätzlich zulässig. Der Gesetzgeber müsse aber nach dem Bild einer Doppeltür, sowohl für die Übermittlung der Bestandsdaten durch die Telekommunikationsunternehmen als auch beim Abruf durch die Bundesbehörden, jeweils verhältnismäßige Rechtsgrundlagen schaffen (zdf.de).

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig erklärt. Dies betrifft neben dem Paragrafen 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auch Vorschriften des BKA-Gesetzes und des Bundespolizeigesetzes. Dem Senatsbeschluss zufolge dürfen diese Vorschriften aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Neuregelung weiter angewendet werden. Die Neuregelung muss bis spätestens 31. Dezember 2021 erfolgt sein.

Ein Zitat zum Schluss:

Wer Polizei und Geheimdiensten blauäugig vertraut, kennt nicht die zahlreichen Fälle, in denen Beamte ihre Möglichkeiten zum Ausspionieren ihres privaten Umfelds oder sogar zum Datenverkauf an Kriminelle missbraucht haben. Und wehe uns, wenn diese Spionagemöglichkeiten eines Tages sogar in die Hände einer nicht-demokratischen Regierung gelangen sollten. In einem Zeitalter der Sicherheitsideologie und Verunsicherung muss Innenpolitikern der Respekt vor unserer digitalen Privatsphäre täglich neu gelehrt werden“ (Europapolitiker Patrick Breyer in SPON).

Ja, das trifft die Problematik im Kern …

Am Sonntagabend gab es noch Hoffnung“, schreibt zeit.de nach der Wahl.

Nach den ersten Nachwahlbefragungen in Polen wurde dem amtierenden Präsidenten Andrzej Duda, der von der regierenden PiS-Partei unterstützt wird, nur eine sehr knappe Führung gegenüber dem oppositionellen Kandidaten Rafał Trzaskowski zugesprochen, der Vorsprung lag bei etwa 0,8 Prozentpunkten.

Am Montagmorgen war es dann vorbei. Duda hat mit größerem Vorsprung die Präsidentenwahl gewonnen, als es die Umfragen am Tag zuvor annehmen ließen. Und das trotz großer Mobilisierung oppositioneller Wähler und einer der höchsten Wahlbeteiligungen in Polens Geschichte seit 1989 – knapp 70 Prozent.

Große Enttäuschung!

Polen ist in zwei Lager gespalten. Der Westen wählt eher demokratische und proeuropäische Politiker, der konservative Osten hingegen neigt den Rechten zu, die Skepsis gegenüber der Weltoffenheit Europas schüren. Keine gute Wahl für Europa.

Duda hat viele Gesetze abgesegnet, die ihm die populistisch-nationalistische PiS vorgelegt hat und mit der die konservative Revolution des Landes vorangetrieben werden soll. Er und die PiS, als deren Kugelschreiber“ (n-tv.de) ihn Kritiker bezeichnen, werden in den kommenden fünf Jahren weiter daran arbeiten, die Justiz unter Kontrolle zu bringen und die Gewaltenteilung zumindest in Teilen aufzulösen. Schwere Konflikte mit den europäischen Partnern sind vorprogrammiert. 

Mit einem Mann wie Duda lässt sich kein gemeinsames Europa gestalten, das sich auf die Werte Freiheit, Gleichheit und Solidarität und vor allem auf die Menschenrechte gründet. Schließlich hat dieser Duda noch im Wahlkampf Homosexuellen ihr Menschsein abgesprochen (fr.de). Das war unter aller Würde. Für solche Ausfälle hat er sich in der Wahlnacht entschuldigt, aber das kann bestenfalls ein Anfang gewesen sein.

Duda hat in seiner zweiten und letzten Amtszeit nichts mehr zu verlieren. 

Er hat wieder gewonnen, wenn auch nur knapp mit 51 Prozent und zwei Prozentpunkten Vorsprung vor dem liberal-konservativen Rafał Trzaskowski. Für das Lager der Opposition heißt das: Wir gehen jetzt denselben Weg wie Ungarn oder sogar Weißrussland“. In weniger als einem Jahr werde die unabhängige Presse zerstört sein, viele Oppositionelle haben bereits angekündigt, sie wollten das Land verlassen. Die Hoffnung liegt in der EU.

Eine Mehrheit der Polen sagte erneut nicht Nein zum Demokratieabbau. Die Unterordnung der Justiz ist inzwischen weit gediehen. Fragwürdige Disziplinargerichte entziehen Richtern die Existenzgrundlage, die nicht nach dem Geschmack der Partei urteilen. Im Parlament werden Rederechte Oppositioneller auf absurde Kurzbotschaften gekürzt. Verfahrens- und Verfassungsregeln werden missachtet, schwerwiegende Änderungen etwa des Strafrechts auf dem Verordnungsweg angeordnet. Das umbesetzte Verfassungsgericht wird wohl nicht mehr ernsthaft von Menschen angerufen, die der PiS fernstehen.

Warschau hat die Sozialpolitik grundlegend verbessert, aber mit seinen Gesetzen zur Justizreform zugleich ungeniert die Unabhängigkeit der Gerichte angegriffen und damit eine Säule der Demokratie angetastet. Seit Jahren liegt es deshalb im Dauerstreit mit der Europäischen Union, für viele Polen ein Zeichen, dass es so nicht weitergehen kann.

Europa selbst kann nicht viel tun. Druck von außen ist eher kontraproduktiv: Polen reagiert aus verständlichen historischen Gründen hypersensibel darauf. Dennoch sollte sich der Rest der EU nun allmählich fragen, ob man wirklich eine Rechtsgemeinschaft mit einem Land pflegen kann, in dem solche Dinge geschehen. Zur Abwägung gehört auch der Umstand, dass EU-Institutionen in vielen Einzelfragen der letzte Halt waren für den liberalen, der Rechtsstaatlichkeit zugewandten Teil des Landes.

Die einst mächtigste Kirche des frühen Christentums gilt wegen ihrer prachtvollen Innenausstattung mit Marmorplatten und Mosaiken als achtes Weltwunder.

Ihr Name ist von besonderer Bedeutung: Hagia Sophia – Die Heilige Weisheit. Sie erlebte fast die gesamte Geschichte Konstantinopels und wurde zum Symbol des Goldenen Zeitalters von Byzanz und der Stadt Istanbul.

Das Bauwerk wurde im Jahr 537 als Reichskirche des griechisch-orthodoxen Kaiserreichs Byzanz geweiht und war die größte Kirche des Christentums. Nach der Eroberung Konstantinopels, des heutigen Istanbul, durch die Osmanen wurde sie 1453 zur Moschee und mit Minaretten versehen. Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk machte sie 1934 zu einem Museum. Für viele orthodoxe Christen hat die Hagia Sophia eine vergleichbare historische Bedeutung wie der Petersdom für die Katholiken.

In der Vorwoche beschäftigte sich der als Verwaltungsgerichtshof oder Staatsrat bezeichnete Danitay etwa eine halbe Stunde mit einer Klage, die die Rechtsgültigkeit jener Regierungsentscheidung in Zweifel zog, mit der im Jahr 1934 die Hagia Sophia – auf Geheiß und mit Unterschrift von Staatsgründer Atatürk – von einer Moschee zu einem Museum gewandelt worden war. Zwar gönnt sich das Gericht für die Publikation seiner Entscheidung zwei Wochen, doch berichtete als erste die Agentur der Päpstlichen Missionswerke agenzia fides (die-tagespost.de) über das Ergebnis der Beratungen: Die Umwandlung von 1934 sei rechtmäßig gewesen und entspreche dem heutigen Rechtsrahmen, jedoch könne der aktuelle Status durch ein Präsidialdekret wieder verändert werden. Anders ausgedrückt: Präsident Erdogan bekommt so das Recht zugesprochen, die Hagia Sophia als Museum zu erhalten oder zur Moschee zu erklären.

In dem am Samstag für Besucher geschlossenen Wahrzeichen begannen bereits Vorbereitungen für die Umwidmung. Die UNESCO teilte mit, sie bedauere die Entscheidung zutiefst. Man hoffe nun, dass die Türkei den UNESCO-Auflagen nachkomme und die Hagia Sophia in ihrem jetzigen Zustand erhalte. Das Gebäude aus dem 6. Jahrhundert wird, als Teil der historischen Altstadt Istanbuls, bei der UNESCO als Weltkulturerbe geführt. Damit ist allerdings eine Reihe von rechtlichen Verpflichtungen verbunden. So muss der Staat sicherstellen, dass es keinerlei Veränderungen an der Einzigartigkeit des Bauwerks geben wird. Alle beabsichtigten Veränderungen müssen vorab mit dem Welterbekommitee abgestimmt werden.

Die innenpolitische Lage in der Türkei und die Faktoren, die zur Umwidmung geführt haben, können unterschiedlich eingeschätzt werden. Das geistige und kulturelle Erbe der ganzen Welt darf nicht als Geisel eines politischen Systems genommen werden.

Warum macht Präsident Erdogan diesen Aufriss um eine Sache, die kaum einer fordert (außer besagten Interessengruppen), während das Land, sagen wir, ein paar andere Probleme hat?

Gerade eben, weil die Türkei Probleme hat, die der Präsident gerade nicht lösen kann. Ein weiterer Schritt des Landes in Richtung Islamismus, den man gar als „Sieg des Islamismus verstehen soll. Die türkische Regierung ist nervös und sucht einen Weg, diese Nervosität zu kaschieren. Anders gesagt: Man kann die Entscheidung zur Hagia Sophia auch als Akt der Hilflosigkeit“ (zeit,de) deuten.

Im Moment lässt es sich leider noch nicht genau sagen, welchen Einfluss die Corona-Krise auf die Luftqualität und Klima langfristig haben wird. Dazu ist der Zeitraum noch zu kurz. Eine Reduzierung von Emissionen (durch weniger Verkehr und weniger Industrieprozesse) hat grundsätzlich immer einen positiven Effekt auf die Luftqualität und auf die Menge der Treibhausgase. Ob und wie groß dieser Einfluss ist, lässt sich jedoch erst seriös bewerten, wenn die Daten zu dessen Berechnung vollständig vorliegen.

Satellitendaten zeigten schon im April deutliche Rückgänge für z. B. China und Italien (Stickstoffdioxid) (umweltbundesamt.de, 03.04.2020). Es muss jedoch beachtet werden, dass diese Daten die Schadstoffmenge in der gesamten Luftsäule der Atmosphäre vom Weltall aus wiedergeben und es sich zudem nur eine Momentaufnahme (Zeitpunkt des Überflugs durch den Satelliten) handelt. Ein Rückschluss auf die gesundheitsrelevante Luftschadstoffbelastung in Bodennähe, also in unserer Atemluft, ist nicht möglich; dazu muss man die vor Ort gemessenen Werte heranziehen.

Am Boden: Erste Untersuchungen in einigen Bundesländern zeigten bereits folgende Ergebnisse: Im Zeitraum des Lockdowns ging der Straßenverkehr in den Städten um 30 bis 50 Prozent zurück. Die an verkehrsnahen Messstationen gemessenen NO2-Konzentrationen sanken im gleichen Zeitraum um 15 bis 40 Prozent. Mancherorts wurden die niedrigsten NO2-Konzentrationen (im Monatsmittel) seit Messbeginn festgestellt (umweltbundesamt.de, 24.06.2020).

Ein Blick auf die Daten zeigt: Die Luft ist derzeit besser als in Vorjahren

Der Lockdown bedeutet aber nicht unbedingt eine Schonung der Umwelt in allen Bereichen. Weil die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung begrenzt sind, besuchen viele Bremer derzeit die Parks der Stadt. Seit Mitte März haben wir schlagartig erheblich mehr Besucher, auch an den Wochentagen.

Das führt zwar zu einem größeren Müllaufkommen, im Verhältnis zum Anstieg der Besucher hält es ich jedoch oft in Grenzen. Polizei und Ordnungsdienste müssen verstärkte Präsenz zeigen, sowie die Besucher soziale Kontrolle ausüben. Nur dadurch wird unerlaubtes Grillen sowie illegale Müllentsorgung vermieden.

Generell ist Verhalten stark kontextabhängig – nach der Pandemie ist zu erwarten, dass Verbraucher zu früherem Verhalten zurückgehen. Ausnahmen könnten beispielsweise Fernreisen sein, weil hier manche, vor allem Ältere, jetzt skeptisch sind. Möglich wäre auch, dass sich die Zunahme des Radverkehrs stabilisiert. Allerdings sind strukturelle Veränderungen entscheidend: Wenn die Kommunen reagieren mit sicheren Radwegen und Tempo 30 auf vielen Straßen, kann man so eine Verhaltensänderung wohl auch über den Sommer retten. Leider dauern solche strukturellen Änderungen meist viel zu lange. 

Aufgeklärte Bürger akzeptieren durchaus auch unangenehme Einschränkungen – wenn sie für alle gelten, wenn sie zeitlich begrenzt sind und wenn sie gut begründet und erklärt werden. Die Dringlichkeit der Situation und das Vertrauen in die Anbieter der Nachricht sind hier essenziell.

Rostra.Magazin-Redaktion (veröffentlicht in: allgemein)

Nach dem Zweiten Weltkrieg verblieben große Kontingente der US-Streitkräfte in Deutschland. Bis heute ist das Land ein wichtiger Teil der US-amerikanischen Verteidigungsstrategie in Europa. Obwohl die Zahl der Soldaten seit damals zurückgegangen ist, blieb das amerikanische Militär im Laufe der Jahrzehnte immer sehr präsent. Amerikanische Communities haben das Leben einiger deutscher Städte und Dörfer maßgeblich mitgeprägt.  

Nach Angaben der deutschen Bundesregierung hat sich die Zahl der amerikanischen Soldaten zwischen 2006 und 2018 mehr als halbiert, von früher 72.400 auf nun 33.250 (dw.com). Denn die USA haben längst auf die sich verändernde und zunehmend komplexer werdende globale Situation reagiert. In Deutschland sind allerdings immer noch fünf der sieben US-amerikanischen Garnisonen stationiert – die anderen beiden befinden sich in Belgien und in Italien. Und das Hauptquartier der US-Armee in Europa liegt ebenfalls in Deutschland, in Wiesbaden.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen zehn Jahren fast eine Milliarde Euro (welt.de) für die Stationierung von US-Truppen in Deutschland gezahlt. Mit 648,5 Millionen Euro entfielen etwa zwei Drittel davon auf Zuschüsse für Baumaßnahmen und 333,9 Millionen auf sogenannte Verteidigungsfolgekosten.

Die USA zahlen für die Truppenstationierung allerdings ein Vielfaches von dem, was Deutschland dafür aufbringt. Das US-Verteidigungsministerium schätzt die Aufwendungen für 2020 in einem Budgetpapier aus dem vergangenen Jahr auf rund 8,125 Milliarden US-Dollar (7,234 Milliarden Euro). Das ist 61 Mal so viel wie die 132,4 Millionen Euro, die Deutschland im vergangenen Jahr gezahlt hat.

US-Präsident Donald Trump hat Anfang Juli den von ihm geforderten Teilabzug der US-Streitkräfte aus Deutschland nun beschlossen. Wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte, stimmte Trump einem Vorschlag zum Abzug von 9.500 der gegenwärtig etwa 34.500 Soldaten in Deutschland zu.

Ein Abzug von knapp 10.000 Soldaten hat gravierende wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Regionen. In Deutschland sind mehr als 12.000 deutsche Kräfte bei den US-Streitkräften beschäftigt. Daneben hängen viele Tausende weitere Arbeitskräfte vor allem in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern an den US-Truppen.

Die USA wollen Teile der abgezogenen Truppen nach Polen verlegen, der Rest soll nach Hause zurückkehren.

Zudem könnten F-16-Kampfjets vom Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem nach Polen entsandt werden. Dem 52. Geschwader gehören 4.000 Soldaten und 1.000 US-Zivilbeschäftigte an. Hauptaufgabe der Flieger im Krisenfall: die Bekämpfung der feindlichen Luftabwehr (sueddeutsche.de, 26.06.2020); in Europa ist dies die einzige primär dafür vorgesehene US-Einheit. Trump sprach von einer deutlichen Botschaft an Moskau, was an Kritiker gerichtet war, die in dem Abzug aus Deutschland ein Geschenk für Präsident Wladimir Putin sehen. Indes würde Russland die Verlegung eines solchen Verbandes nach Polen als Provokation auffassen. 

Trump hat offensichtlich auch noch nicht begriffen, dass Deutschland als Bastion US-amerikanischer Sicherheitspolitik in Europa und weiter weg fungiert (zeit.de, 10.06.2020) – in Mittelost und Afrika. Von hier aus wird der Nachschub organisiert. Mit der US-Stützpunktkette, die sich von der Nordsee bis zu den Alpen zieht, verlören die USA im Extremfall kostbare Ausbildungs- und Übungsareale, die gleichzeitig als Brückenköpfe für die Verstärkung aus Übersee dienen.

Das Geschäft mit der Gewalt. Ohne die US-amerikanischen Truppen müsste Deutschland Risiken schultern und Opfer akzeptieren, von den Aufrüstungsmilliarden ganz zu schweigen. Welche/-r Kanzler/-in würde eine solche Revolution predigen?!

Man muss sich einigen. Das ist für alle Seiten der beste Weg. Auch im Hinblick auf Russland …