„Süßigkeiten vor Gericht“, liest man heute Morgen bei tagesschau.de.
Nur Ritter dürfen quadratisch sein, gibt es zu erfahren.
Wir alle kennen die Marke: Der 1970 eingeführte Slogan „Quadratisch. Praktisch. Gut“ soll die Besonderheit der Marke hervorheben, insbesondere die quadratische Form der Schokoladentafeln und deren praktische Größe. Im Ausland werden die drei Begriffe meist eins zu eins in die Landessprache übersetzt, so heißt es etwa „Carré. Pratique. Gourmand.“ in Frankreich. Lediglich in den englischsprachigen Ländern bedient man sich stattdessen des Spruchs „Quality in a Square.“ in Großbritannien bzw. „Quality. Chocolate. Squared.“ in Kanada und den USA (wikipedia.de).
Was ist passiert? Ritter Sport bleibt die einzige quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen. Der Traditionshersteller aus Waldenbuch bei Stuttgart darf sich die charakteristische Verpackungsform weiter als Marke schützen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in letzter Instanz entschieden. Die Konkurrenz von Milka hatte zehn Jahre lang versucht, das Monopol zu kippen – am Ende vergeblich (Az.: I ZB 42/19 u.a.).
Der komplizierte Fall lag schon zum zweiten Mal bei den obersten Zivilrichtern in Karlsruhe. Im Jahr 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ritter die Marke behalten dürfe. Zuletzt hatte das Bundespatentgericht 2018 entschieden, dass Ritter die Marke behalten darf. Dieses Urteil wollte Milka nicht akzeptieren.
Entscheidend war die Frage, ob ausschließlich die Form „der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“. Das wäre ein absolutes Ausschlusskriterium für den Markenschutz (SPON). Die Regelung soll verhindern, dass sich Unternehmen ein Monopol an einem Design sichern können, dessen Nutzung auch für die Konkurrenz wichtig wäre. Die Bundesrichter entschieden nun, dass dies nicht der Fall ist.
Für Milka wäre es ein erheblicher Vorteil gewesen, wenn Ritter Sport sein Markenrecht verliert. Jeder Supermarkt hätte dann quadratische Schokoladenprodukte anbieten können, die Marke Ritter Sport hätte erheblich an Wiedererkennungswert verloren.
Eine Marke kann immer dann keinen Schutz beanspruchen, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, „die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“. Das ist für die Richter bei Ritter Sport nicht der Fall. Der Verbraucher sehe die Verpackung zwar als Hinweis auf die Herkunft der Schokolade und verbinde damit Qualitätserwartungen. Die Form habe aber keinen künstlerischen Wert und führe auch nicht zu Preisunterschieden. Auch die Vermarktungsstrategie mit dem bekannten Slogan spiele für die Beurteilung eine Rolle (Thomas Koch, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in focus.de).
Seit 1932 nutzt Ritter Sport die quadratische Form für seine Schokoladen. Das Quadrat ist wichtig für Ritter Sport.
Auf dem deutschen Schokoladenmarkt herrscht ein Verdrängungswettbewerb, das Wachstum ist nicht besonders groß. Es geht schon länger darum, durch neue Formate und Produktinnovationen anderen Herstellern Marktanteile abzunehmen. Darum ging es Milka bei der aktuellen juristischen Auseinandersetzung. Ritter Sport und auch Milka stehen ja für unterschiedliche Positionierungen und auch Zielgruppen: Bei Milka steht das Thema Genusserlebnis im Vordergrund, mit der „zartesten Versuchung“ und der Alpenmilch.
Ritter Sport setzt mehr auf die Themen Qualität und Nachhaltigkeit