Im Streit um eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland hat die EU-Kommission eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte ihre Nachforderung aus dem Jahr 2016 für ungültig. Der Streit könnte sich aber noch hinziehen, da Rechtsmittel gegen das Urteil zulässig sind. Dann käme der Fall vor den Europäischen Gerichtshof.

Die EU-Kommission streitet seit Jahren mit diversen Mitgliedsstaaten über Steuervergünstigungen für Unternehmen. Im vorliegenden Fall hatte sie eine Vertragsverletzungsklage gegen Irland eingeleitet. Sie zog sie zurück, nachdem 2018 eine Summe von 14,3 Milliarden Euro für etwaige Nachzahlungen auf einem Treuhandkonto hinterlegt worden war.  

Im vorliegenden Fall hatte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager Apple im August 2016 aufgefordert, die Milliardensumme in Irland nachzuzahlen, weil das Land dem Konzern eine unzulässige Sonderbehandlung bei den Steuerkonditionen gewährt habe (n-tv.de). Irland und Apple wehrten sich dagegen.

Die Schlüsselfrage in dem Verfahren war, welcher Anteil des in Irland angesammelten Geldes in dem Land hätte versteuert werden müssen. Der Konzern hatte vor dem EU-Gericht betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten. Der Kommission gelang es nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass Apple in Irland Sonderkonditionen bekam, die für andere Unternehmen nicht verfügbar waren.

Vor Gericht trugen die Anwälte Apples hingegen vor, dass die Firma der größte Steuerzahler der Welt sei und in dem von der EU untersuchten Zeitraum im Durchschnitt 26 Prozent Steuern auf Gewinne abgeführt habe. Ein Großteil der Profite, die nach Meinung der EU in Irland zu versteuern waren, seien in Wirklichkeit im Heimatland USA steuerpflichtig gewesen (sueddeutsche.de). Diese Abgaben würden tatsächlich überwiesen: Apple zahle dem amerikanischen Fiskus gut 20 Milliarden Dollar für genau jene Gewinne, die Vestager in Irland versteuert haben möchte.

Der Rechtsstreit mit Apple ist nur der Schauprozess“ (SPON) eines größeren, systemischen Konflikts: Die EU-Kommission will ein Modell des Steuersparens eindämmen, mit dem sich wenige Konzerne und Staaten auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. 

Bekämpft werden sollen sogenannte tax rulings: Steuerdeals, mit denen Staaten bestimmten Großkonzernen steuerliche Sonderkonditionen einräumen, um sich als Standort attraktiver zu machen. 

Für Irland steht bei dem Apple-Streit viel auf dem Spiel: Investitionen ausländischer Konzerne sind enorm wichtig; sie ermöglichten den Aufstieg Irlands vom Armenhaus Europas zum Keltischen Tiger“ (dgb.de, 07.05.2019) in den 1990er Jahren. Die Regierung und Apple argumentieren, Firmen bräuchten Rechtssicherheit, aber Vestager untergrabe diese.

Für Apple geht´s auch ums Image: Der Konzern will nicht als Steuerflüchtling und Trickser dastehen. Die Kommission bestritt zwar nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums bei Apple in den USA entstehe. Allerdings habe die irische Steuerbehörde nicht die notwendigen Analysen des gesamten Geschäfts der Apple-Töchter durchgeführt, um begründet entscheiden zu können, welcher Anteil der Gewinne wo versteuert werden sollte.

Es wird weitergehen …

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