Jedes Jahr das gleiche Theater: Silvester- oder Sylvestergrüße?

Im Englischen wird der Jahreswechsel als „New Year´s Eve“ bezeichnet, weshalb eine eindeutige Verbindung zum Jahreswechsel auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Die Assoziation des Jahresendes bei uns mit dem Namen Silvester (deutsch „Waldmensch“, von lateinisch silva „Wald“) geht auf das Jahr 1582 zurück. Damals verlegte die Gregorianische Kalenderreform den letzten Tag des Jahres vom 24. Dezember auf den 31. Dezember, den Todestag des Papstes Silvester I. († 31. Dezember 335).

Das Ypsilon hat sich bei uns irgendwann eingeschlichen, und zwar in Bayern. Das geht zurück auf König Ludwig I., der am 20. Oktober 1825 anordnete, dass die ursprüngliche Bezeichnung Baiern fortan durch Bayern zu ersetzen sei. Der Wandel zum griechischen Ypsilon ist wohl mit der Verehrung des Griechischen zu erklären.

Ob nun Silvester oder Sylvester, die Bedeutung ist identisch und beide Varianten werden als Name getragen. In Europa scheint es allerdings so, dass die Variante mit „i“ verbreiteter ist. Dennoch ist die Schreibweise beim Namenstag keine Entscheidungsfrage, sondern eindeutig festgelegt und so heißt der Jahreswechsel im Deutschen Silvester, wohingegen Sylvester falsch und als Fehler zu werten ist.

Böller an Silvester: Abschaffen geht nicht?

Einer aktuellen Umfrage zufolge hat er mit dieser Entscheidung eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger hinter sich. Laut einer Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov (2.000 Teilnehmer) befürworten 57 Prozent aus Umwelt- und Sicherheitsgründen ein Verbot von Böllern zu Silvester. 36 Prozent sprechen sich gegen ein Verbot aus, sieben Prozent sind unschlüssig (welt.de).

Ein bisschen Geschichte: Vor Christus gab’s noch kein Feuerwerk, aber Feuer – und sogenannte Feuerfeste waren schon bei den Römern Tradition, nachdem der Jahresbeginn von März auf Januar verschoben wurde. Das Feuerwerk? Das gehört zum Jahreswechsel dazu. Schon die alten Germanen ließen es in der Nacht zum ersten Januar richtig krachen, aber nicht, um das neue Jahr zu begrüßen, sondern weil sie sich vor der Dunkelheit und bösen Geistern fürchteten. Um diese zu vertreiben, machten sie Lärm und zündeten Holzräder an – aus diesem Brauch wurde das heutige Silvesterfeuerwerk.

Vor rund 1.200 Jahren wurde das Pulver in China erfunden. Wissenschaftler vermuten (mdr.de), dass im 6. oder 7. Jahrhundert taoistische Mönche die zufälligen Erfinder waren. Während sie im Auftrag des Kaisers an einem Elixier für die Unsterblichkeit tüftelten, mischten sie probeweise auch die explosive Kombination aus Kohle, Schwefel und Salpeter zusammen – damit begann die Geschichte des Feuerwerks.

Im 14. Jahrhundert brachten arabische Händler das Feuerwerk nach Europa. Hier entwickelte sich die Feuerwerkskunst stetig fort. Besonders in der vergnügungssüchtigen Zeit des Barock gehörte es an den europäischen Höfen bald traditionell zum guten Ton, bei Festen und Feierlichkeiten seine Gäste mit einem Feuerwerk zu unterhalten. Vor allem italienische Feuerwerker brachten es zu Ruhm und Ehren.

Das Umweltbundesamt erwartet zu Silvester die Freisetzung von rund 4.500 Tonnen (stern.de) Feinstaub – kleinste, für das menschliche Auge meist unsichtbare Teilchen.

Einige deutsche Städte haben ein Böllerverbot in bestimmten Bereichen eingeführt – darunter 23 Städte, die zuvor von der Deutschen Umwelthilfe kontaktiert wurden (t-online.de).

Wer sich nicht an Feuerwerksverbote hält, riskiert empfindliche Strafen. Das Zünden von Feuerwerk außerhalb von Silvester kann ohne Genehmigung bis zu 10.000 Euro Bußgeld kosten.

Silvester und Feuerwerk – das ist Tradition. Kann man so etwas abschaffen?! Der Umwelt zuliebe? Gibt es denn Alternativen? Die Antwort ist: Ja!

Drohnenshows gelten als umweltfreundlicher als Feuerwerke. Die Show passt deshalb perfekt zur aktuellen Klimadiskussion. Ganz ohne Krach und ohne Rauchschwaden, die den Schaulustigen die Sicht nehmen. Die erste deutsche Vorführung kostete die Stadt Frankfurt am Main rund 400.000,– Euro (faz.net, 14.09.2018) zur Eröffnung der neuen Altstadt.

Ja, was sage ich? Guten Rutsch!

 

Silvester 2016 in Köln. Die Bilanz:

Die Polizei nahm 27 Menschen mit Verdacht auf Straftaten vorläufig fest. Insgesamt 114 Strafanzeigen gingen bis Neujahr ein, darunter sieben Sexualdelikte, teilweise in Verbindung mit Diebstählen.

Die Bundespolizei nahm weitere 50 Strafanzeigen auf, darunter vorwiegend Diebstähle, Körperverletzungen durch Pyrotechnik, und außerdem vier sexuelle Belästigungen von Frauen.

In der Kölner Silvesternacht 2015 waren Hunderte Frauen begrapscht, beklaut und sexuell missbraucht worden. Im Jahr danach waren deutlich mehr Polizisten im Dienst.

Vor allem im Bereich des Hauptbahnhofes setzten sie mehrere hundert Männer fest oder sprachen Platzverweise aus. Nach Angaben der Polizei traten diese Männer aggressiv auf und waren meist nordafrikanischer Herkunft.

Der Großeinsatz und die damit verbundene Behördenbezeichnung „Nafris“, was polizeiintern für „nordafrikanische Intensivtäter“ steht, hatte am Montag eine parteiübergreifende Rassismus-Debatte ausgelöst.

Am Montag veröffentlichte die „Bild“ polizeiinterne Dokumente, wonach zu den Nafri-Staaten Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien und Tunesien zählen. Darin heißt es auch, dass es sich bei „Nafris“ um kriminelle Banden handelt – vorwiegend Männer, die als Intensivstraftäter, nicht nur in Köln, sondern bundes- und europaweit agieren. „Das Klientel verhält sich äußerst aggressiv auch gegenüber einschreitenden Polizeibeamten und Mitarbeitern der Stadt.“

Eigentlich sollte dieser interne Begriff auch nicht in Polizeimeldungen auftauchen. Beim Twitter-Kanal der Kölner Polizei erschien er in der Silvesternacht dann aber doch – angeblich, um Zeichen zu sparen.

Mit solchen verallgemeinernden Begriffen, besteht die Gefahr, Stereotype zu erzeugen: von den gefährlichen Menschen aus Nordafrika.

Grünen-Chefin Peter stellte in diesem Zusammenhang die Verhältnis- und Rechtmäßigkeit des Großeinsatzes als Ganzem in Frage, da „insgesamt knapp tausend Personen alleine aufgrund ihres Aussehens überprüft und teilweise festgesetzt“ worden seien.

Der Gebrauch von „herabwürdigenden Gruppenbezeichnungen wie ‚Nafris‘ durch staatliche Organe wie die Polizei“ sei „völlig inakzeptabel“, sagte Peter.

Özdemir sagte Anfang der Woche, für ihn sei die Debatte um die Nutzung des „Nafri“-Begriffs durch eine entsprechende Entschuldigung des Kölner Polizeipräsidenten erledigt. Jener hatte die Verwendung des Begriffes als „unglücklich“ bezeichnet – die Kontrollen selbst aber verteidigt.

Auch andere Parteikollegen positionierten sich deutlich vorsichtiger als Peter. Fraktionschefin Katrin Göring-Eckart sagte, Polizeipräsident Mathies habe durch seine Entschuldigung gezeigt, „dass er sich der Risiken von Racial Profiling bewusst ist“.

Was ist „Racial Profiling“?

Der Begriff kommt aus den USA und wird von der Polizei verwendet. Er bedeutet in etwaethnische Fahndung“ – es geht darum, bei Kontrollen vor allem Menschen mit bestimmten Merkmalen ins Visier zu nehmen.

Kritiker halten das „Racial Profiling“ daher für rassistisch: Es macht pauschal alle Menschen eines bestimmten Hauttyps zu Verdächtigen und grenzt sie von der Mehrheitsgesellschaft ab (European Network Against Racism). Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (vom 29.10.2012, Aktenzeichen: 7 A 10532/12.OVG) erklärte die Kontrollmethode in der Vergangenheit für rechtswidrig.

Darf die Polizei Personen anhalten und befragen?

Die Polizei muss immer einen Grund benennen, wenn sie Personen kontrolliert. Dabei muss es sich aber nicht immer um einen konkreten Verdacht handeln. Unter bestimmten Umständen sind auch präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt. Sie dienen nicht der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.

Dabei reicht es aus, dass an einem bestimmten Ort von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit auszugehen ist – zum Beispiel bei Demonstrationen, bei welchen mit Ausschreitungen gerechnet werden muss, Drogenumschlagsplätzen oder – aus aktuellem Anlass – bei Silvesterfeiern in Köln, Nähe Hauptbahnhof.

Fazit: Personenkontrollen zwecks Vermeidung von Straftaten sind erlaubt – eine Eingrenzung der befragten Personen nach bestimmten Merkmalen (z.B. Hauttyp) ist rechtswidrig.