Deutschland ist nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Unterhauses des polnischen Parlaments immer noch verpflichtet, Kriegsreparationen an Polen für die Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu leisten. Die Rede ist von mindestens 840 Milliarden Euro. Es sei rechtens, dass die Republik Polen einen Anspruch auf Entschädigungen von der Bundesrepublik Deutschland erhebe, heißt es in dem 40-seitigen Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments. Die einseitige Erklärung der polnischen Regierung vom 23. August 1953 über den Verzicht auf weitere Kriegsreparationen habe nur für die DDR gegolten.

Zudem habe der damalige Beschluss des Ministerrates gegen die polnische Verfassung verstoßen, weil nicht der Ministerrat, sondern der Staatsrat für die Ratifizierung und Kündigung von völkerrechtlichen Verträgen zuständig gewesen sei. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjährten laut dem Völkerrecht nicht. Das Gleiche gelte für Entschädigungen für solche Verbrechen.

Polens Regierungschefin Beata Szydlo hatte Polens Anspruch auf Kriegsreparationen bekräftigt. Bevor Warschau offiziell eine Entschädigung fordere, solle zunächst das Sejm-Gutachten abgewartet werden, sagte sie.

Nach dem Krieg seien die von Deutschland verursachten materiellen Schäden am polnischen Staats- und Privateigentum auf 48,8 Milliarden Dollar geschätzt worden. Mehr als sechs Millionen polnische Staatsbürger seien umgekommen. Weitere rund zehn Millionen seien Opfer von deutschen Verbrechen und Terror geworden. Gemessen an der Bevölkerungszahl und dem Gesamtvermögen hat Polen im Zweiten Weltkrieg dem Gutachten zufolge die meisten Toten und die höchsten materiellen Verluste von allen europäischen Staaten zu beklagen.

Der Zeitpunkt des Vorstoßes ist bewusst gewählt, gedachte Polen doch neulich des Warschauer Aufstands von 1944, dessen Beginn sich am ersten August zum 73. Mal jährte.

Die Siegermächte entschieden sich nach dem Zweiten Weltkrieg für einen pragmatischen Umgang mit den Kriegsschäden. So sammelten sie Reparationsforderungen zahlreicher Länder, klagten diese aber nicht vollständig ein. Sie bezweckten damit, eine ähnliche Entwicklung wie nach dem Ersten Weltkrieg zu verhindern, als fast grenzenlose Entschädigungsansprüche der Sieger Deutschland erniedrigten und in den Ruin trieben. Dies trug maßgeblich zum Aufstieg Hitlers bei.

Die wichtigsten Dokumente, die nach Kriegsende Entschädigungen regelten, waren das Potsdamer Abkommen von 1945 und das Londoner Schuldenabkommen von 1953. Ersteres hielt fest, dass die Sowjetunion ihre Reparationsansprüche durch „Entnahmen aus der von der UdSSR besetzten Zone in Deutschland und durch angemessene deutsche Auslandsguthaben“ befriedigen und daraus auch Polen entschädigen solle.

Die Sowjets demontierten einen großen Teil der Industriebetriebe und der Schieneninfrastruktur in Ostdeutschland. Außerdem schlugen die Siegermächte die deutschen Ostgebiete Polen zu, das allerdings sein eigenes östliches Staatsgebiet an die Sowjetunion abtreten musste. Vor diesem Hintergrund gelang es dem deutschen Unterhändler, die Forderungen der Gläubigerländer 1953 im Rahmen des Londoner Schuldenabkommens auf 14 Milliarden Mark herunterzuhandeln. Die Sowjetunion beendete im gleichen Jahr den Abtransport der Infrastruktur der DDR. Die polnische – allerdings durch die Sowjets eingesetzte – Regierung verzichtete auf weitere Reparationsforderungen.

Geregelt waren die Entschädigungsforderungen damit nicht. Vielmehr wurde die Frage der Reparationen vertagt bis zum Abschluss eines definitiven Friedensvertrags. In der Folgezeit gab es eine Reihe von Regelungen an seiner statt. So erkannte Deutschland 1970 im Rahmen des Warschauer Vertrags die neue Ostgrenze zu Polen an. Am Rande der Verhandlungen über den deutsch-polnischen Freundschaftsvertrag vom 17. Juni 1991 beschlossen die beiden Länder zudem zusätzliche Zahlungen Deutschlands an seinen Nachbarn und ehemalige Zwangsarbeiter über 2,5 Milliarden Mark.

Das entscheidende Abkommen war allerdings der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“, der im März 1991 in Kraft trat. Dieser wurde explizit anstatt eines Friedensvertrags abgeschlossen und regelte ausstehende Reparationsansprüche. Da nur die Großmächte sowie die Vertreter der beiden Deutschland am Tisch saßen, argumentieren polnische, wie auch griechische, Politiker mehrfach, sie hätten keine Stimme gehabt. Dies ist allerdings nicht ganz korrekt, konnte Polen doch seine Forderungen bei den Vorbereitungen zu den Verhandlungen durchaus einbringen.

Es ist aber zu bedenken, dass Polen in dieser Zeit als unabhängiger Staat erst begrenzt handlungsfähig war, befand es sich doch mitten im Prozess der Loslösung von der Sowjetunion. Aus der sowjetischen Besetzung speist sich das weitere Argument der nationalkonservativen Politiker, heute wieder Reparationen zu fordern: Polen habe unter sowjetischem Einfluss keine andere Wahl gehabt habe, als den Schuldenverzicht 1953 zu akzeptieren.

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