Am Wochenende war es dann soweit: In Polen ist eine weitere umstrittene Justizreform der nationalkonservativen Regierung in Kraft getreten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Justizminister Ziobro künftig Gerichtsvorsitzende ohne Grund entlassen und ohne Rücksprache mit Juristen durch neue Kandidaten austauschen kann.

In puncto „Unabhängigkeit der Richter“: Dadurch könne er die Posten mit eigenen Kandidaten besetzen, bemängelten Rechtsexperten und Regierungsgegner. Trotz großer Proteste der Bevölkerung und eindringlicher Warnungen der EU-Kommission hatte Präsident Duda das von der regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) forcierte Gesetz Ende Juli unterschrieben. Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein, das im letzten Schritt sogar zur Verhängung von Strafgeldern führen könnte.

„Die neuen Vorschriften geben dem Justizminister die Möglichkeit, Einfluss auf einzelne Richter zu nehmen, insbesondere durch vage Kriterien für die Amtszeitverlängerung, die den Grundsatz der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben“, so die Begründung aus Brüssel für die Maßnahme.

Weiterhin kritisiert die Kommission, dass die Justizreform von Oktober 2017 an verschiedene Pensionsalter für Männer (65 Jahre) und Frauen (60 Jahre) vorsieht. Die Regelung verstößt gegen die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeitsfragen, sowie gegen den im EU-Vertrag verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen.

Aus Besorgnis wegen der Veränderungen des polnischen Justizsystems hatte die EU-Kommission bereits 2016 ein allgemeines Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in dem Land eingeleitet. Diese Untersuchung führte bislang noch zu keinem für Brüssel befriedigenden Ergebnis. Die EU-Kommission drohte deswegen zuletzt die Einleitung eines weiteren Verfahrens an, das im letzten Schritt sogar dazu führen könnte, dass Polen bei Abstimmungen im EU-Ministerrat sein Stimmrecht verliert. Die Frist für Warschau läuft gegen Ende des Monats aus.

„Mit der Einführung der Justizreform beginnt in Polen das Ende unabhängiger Richter und Gerichte. Richter in Polen werden nun sehr genau beobachten müssen, welche Positionen der Justizminister vertritt“, sagte die Präsidentin des Obersten Gerichts in Warschau (Rzeczpospolita). Mithin gerät in Polen die Unabhängigkeit der ganzen Justiz in Gefahr. Die Zeitung Rzeczpospolita berichtet, dass die Richter in Polen zwar eine Justizreform gefordert hätten, allerdings erhofften sie sich von ihr eine Erleichterung ihrer Arbeit, um schneller Urteile aussprechen zu können. Diese Veränderung werde es nun nicht geben. Stattdessen werden die Gerichte nun der Politik untergeordnet.

Das drohende Ende der Gewaltenteilung sorgt unterdessen für Verunsicherung in der Wirtschaft. Langfristig könnte die Justizreform auf Grund wachsender Rechtsunsicherheit ausländische Investoren abschrecken (Handelsblatt). „Die Justizreform wird zu mehr Rechtsunsicherheit in Polen führen. Die Gefahr zu politisch motivierten Gerichtsurteilen wird zunehmen. Das wird auch Folgen für die Investitionsbereitschaft ausländischer Unternehmen haben“, warnen Wirtschaftsexperten. Niemand investiert gerne auf unsicherem Terrain.

Noch läuft die polnische Wirtschaft. Die Raiffeisen Bank International prognostiziert Polen für 2017 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 3,8 Prozent. Damit wird das Land in Osteuropa beim Wachstum nur noch von Slowenien mit 4,6 Prozent übertroffen. Erst Ende vergangenen Jahres hat Daimler entschieden, in Polen sein erstes Werk zu errichten. Der Stuttgarter Autobauer will eigenen Angaben zufolge rund eine halbe Milliarde Euro in die Motorproduktion vor Ort in Jawor, in der Nähe von Breslau, investieren. Der Standort Polen lockt unter anderem deutsche Unternehmen. Grund sind die niedrigen Löhne, der gute Ausbildungsstand, die verbesserte Infrastruktur und das gesunde Konsumklima. Ein Investor muss also zukünftig zwischen niedrigen Löhnen und einer mangelnden Rechtsstaatlichkeit abwägen.

Es ist schwer vorauszusagen, welche Ziele die derzeitige Regierung mit ihrer Politik verfolgt. Klar ist eines: Will Polen in der Europäischen Gemeinschaft bleiben, so muss es auch deren Werte, unter anderen Demokratie, Gleichheit der Geschlechter und vor allem die Unabhängigkeit der Justiz anerkennen. Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass die polnische Regierung gewillt ist, diese anzuerkennen; sie geht im Gegenteil Richtung Nationalismus.

Rauswerfen aus der EU kann man Polen nicht. Das wissen wir seit der Griechenlandkrise. Aber man kann Sanktionen verhängen und den Hahn für Fördergelder abdrehen. Gelder aus dem Gemeinschaftstopf zu kassieren und national zu wirtschaften – das geht nicht.

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