Der türkische Präsident Erdoğan dachte vor rund sieben Monaten offen darüber nach, die Todesstrafe wieder einzuführen. In Deutschland sorgte das für verstörte Gesichter.

Der Gouverneur von Arkansas/USA, Asa Hutchinson, genehmigte Ende Februar vier Doppelhinrichtungen mit der Giftspritze, die noch im April vollzogen werden sollen. Seit 2005 wurden in dem Bundesstaat keine Hinrichtungen mehr durchgeführt.

Die acht Todeskandidaten, alles verurteilte Mörder, hätten die juristischen Mittel, um die Tötung noch abzuwenden, voll ausgeschöpft. Hutchinson erklärte in einem Statement: „Diese Exekutionen sind absolut notwendig, um die Auflagen, die uns die Gesetze geben, zu erfüllen“.

Warum so viele Hinrichtungen in so kurzer Zeit?

Hutchinson spricht laut ArkansasOnline von einem „Rückstau“ bei Hinrichtungen, weil wegen der juristischen Anfechtung der Todesurteile diese über Jahre hinweg nicht vollzogen werden konnten. Zudem läuft die Haltbarkeit eines der Mittel für die Todesspritze aus. So die Vermutung der gemeinnützigen Organisation Death Penalty Information Center, die für ein Ende der Todesstrafe kämpft. Bei dem Mittel handelt es sich um Midazolam. Es ist die erste von drei Substanzen, die einem Todeskandidaten in Arkansas gespritzt werden. Es soll dazu dienen, den Verurteilten bewusstlos zu machen. Das zweite Mittel, Vecuroniumbromid, paralysiert den Todeskandidaten, das letzte, Kaliumchlorid, sorgt für den Herzstillstand.

Auch hier hat Arkansas ein Problem mit der Haltbarkeit, die Vorräte können seit Januar nicht mehr benutzt werden. Doch Hutchinson geht davon aus, dass bis zum April neue Bestände vorhanden sind. Bei Midazolam ist eine Neu-Beschaffung problematischer, es ist nicht sicher, ob es zeitnah nachgeliefert werden kann.

In den vergangenen Jahren haben immer mehr Pharmakonzerne die Lieferung für Substanzen für die Giftcocktails eingestellt, weil sie damit nicht in Verbindung gebracht werden wollen. 2011 hat die EU ein Exportverbot unter anderem für das Betäubungsmittel Pentobarbital verhängt, vor allem seitdem wird immer häufiger Midazolam als Alternative genutzt.

Den Rekord bei Hinrichtungen in kurzer Zeit hält nach wie vor Texas, das im Mai und Juni 1977 – ein Jahr nach der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA – ebenfalls acht Personen hingerichtet hat – innerhalb eines Monats!

Die Todesstrafe gibt es schon sehr lange. Das hat einen einfachen Grund: Wer die Macht hat, der zeigt das am einfachsten, indem er über Dinge bestimmt, die nur er entscheiden kann. Zum Beispiel über Leben und Tod.

Es war normal, dass König, Kaiser oder auch die Kirche ihre Macht demonstrierten, indem sie die Bürger einen Kopf kürzer machten. Im Mittelalter und der frühen Neuzeit reichte dafür schon wenig aus. Für Mord und Totschlag ging man zum Henker, auch der Vorwurf der Zauberei, einer Abtreibung oder Gotteslästerung endeten auf dem Schafott.

Dort ging es laut zu. Hinrichtungen waren bis ins 19. Jahrhundert hinein regelrechte Volksfeste. Es gab kein Fernsehen, kein Internet. So ist überliefert, dass noch in den 1860er Jahren in Leipzig an Exekutionstagen schulfrei war. Der Grund: Es wäre sowieso keiner gekommen, weil alle bei der Hinrichtung waren.

Die Täter zu köpfen, zu hängen, zu vierteilen oder zu rädern übernahmen sogenannte Scharfrichter, die durchs Land reisten, um die Hinrichtungen zu vollziehen. Sie tauschten irgendwann die Gesichtsmaske gegen einen schwarzen Zylinder und die Methoden wurden humaner. Scharfrichter waren staatlich anerkannte Henker.

Im Geiste der Aufklärung regte sich Widerstand gegen das unzivilisierte Umbringen im Namen des Gesetzes. Bereits im ersten deutschen Grundrechtekatalog, in der Paulskirchenverfassung von 1849, wurde die Todesstrafe abgeschafft. Diese Verfassung kam nie zum Einsatz und so wurde auch im 19. Jahrhundert und während des deutschen Kaiserreichs weiterexekutiert. Erst in der Weimarer Republik waren es deutlich weniger Todesurteile.

Doch dann erlebte die Todesstrafe in Deutschland ihren traurigen Höhepunkt. In der Nazizeit sprachen die Gerichte – neben dem millionenfachen Morden in den Konzentrationslagern – insgesamt über 32.000 Todesurteile aus.

In Westdeutschland wurde noch bis 1949 offiziell hingerichtet. Der letzte Straftäter, der seinen Kopf verlor, war der 24-jährige Raubmörder Richard Schuh.

Von alliierten Gerichten verurteilte deutsche Kriegsverbrecher landeten bis 1951 am Galgen. Ironischerweise war das auch der Grund, warum in unserem Grundgesetz die Todesstrafe in Artikel 102 abgeschafft wurde. Das geschah nicht aus Menschenliebe, sondern, um ehemalige Nazi-Verbrecher vor der Todesstrafe zu schützen (Richard Evans).

In der DDR wurde der Stasi-Offizier Werner Teske wegen angeblicher Spionage im Jahr 1981 erschossen. Das ist gerade mal 36 Jahre her.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert