Im Jahr 1712 publizierte der französische Frühaufklärer Abbé de Saint-Pierre einen
Plan: ein dauerndes, ewiges Bündnis zum Zweck der Erhaltung eines
ununterbrochenen Friedens in Europa. In diesem Entwurf schlug er einen ständigen
Bundesrat mit 24 staatlichen Mitgliedern vor, mit gemeinsamer Staatskasse,
Zollunion und offenen Grenzen.
Ja, das kommt einem bekannt vor. 309 Jahre ist das her … Die Idee eines europäischen
Staatenbundes ist also schon deutlich älter als die Europäische Union.
Sans doute, ce serait calomnier notre epoque de pretendre que les idees de justice et
d’humanite n’ont pas fait un grand pas sur le terrain international. Le nombre est
legion, non seulement des economistes, mais encore des hommes d’etat qui en ont ete
les apotres. La guerre est maintenant plus humaine . . .“ (J. Drouet, L’abbe de Saint-
Pierre, S. 146). Mit diesen Worten hat Joseph Drouet in seinem Buch über den Abbe
de SaintPierre den Fortschritt zu bezeichnen gesucht, den die Beziehungen zwischen
den Staaten seit dem frühen 18. Jahrhundert genommen hätten. Drouet schrieb sie im
Jahre 1912 – zwei Jahre, bevor der erste von zwei Weltkriegen ausbrach, die ein zuvor
unvorstellbares Ausmaß an rational kalkulierter und organisierter Vernichtung, Tod
und Leid mit sich brachten.
Die instabile internationale Ordnung und die extreme innere Labilität der meisten
europäischen Staaten kennzeichnen die Jahre zwischen den Weltkriegen: zwei
Weltkriege, Diktaturen von Franco und Mussolini bis Hitler und Stalin, der
Völkermord an den Juden, Kolonialismus, Vertreibungen und Hungersnöte. Die Ära
von Krieg, Gewalt und Katastrophen„Europas Epoche der Selbstzerstörung. Am
Abgrund. Tanz auf dem Vulkan. Gefahrenzone. Hölle auf Erden.“ (Ian Kershaw,
Höllensturz).
Kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs wird Europa in Ost und West aufgeteilt und
es folgen 40 Jahre Kalter Krieg. Als ersten Schritt für eine engere Zusammenarbeit
wurde von den Staaten Frankreich, dem Vereinten Königreich und den Benelux-
Staaten (europa.eu/about-eu/eu-history/1945-1959/1949/index_de.htm) der Europarat
am 5. Mai 1949 in London gegründet. Der französische Außenminister Robert
Schuman arbeitete gemeinsam mit Jean Monnet (Wirtschaftsberater in Frankreich)
den international anerkannten Schuman-Plan aus. Am 9. Mai 1950 wurde der Plan
angekündigt. Dieses Datum gilt heutzutage als Geburtsstunde der Europäischen Union
und seit dem Jahre 1985 als „Europatag“ gefeiert.
Die Europäische Idee des 21.Jahrhunderts beruht weiterhin auf der Grundidee der
Einheit in Vielfalt, wobei die Einheit der Werte, der Rechtssicherheit, der
Grundrechte und die Vielfalt der Sprachen, der Kulturen und der Religionen, zu
beachten sind.
Die EU wird weiterhin Demokratie, Stabilität und Wohlstand fördern und das
menschliche Miteinander bei Achtung und Wahrung anderer kulturellen
Identitäten/Kulturen/Religionen zu einer europäischen Identität zu kommen, zu einem
europäisch aufgeklärten Staatsbürger/-innen Modell zu kommen, welches nur in
einem gemeinsamen Prozess aller Beteiligten entstehen kann. Solche Visionen müssen überlegt, diskutiert und weiterentwickelt werden, um zu einer fortschrittlichen Gesellschaft in Europa zu kommen.

Dass der Verfassungsrichter Stephen Breyer von seinem Posten am Supreme Court
der USA zurücktreten wird, ist in vielerlei Hinsicht bedauerlich. Vor allen Dingen ist
es eine Kapitulation vor der Realität. Breyer erkennt damit an, was einerseits
offensichtlich ist, was er aber andererseits öffentlich immer bestritten hat: Das oberste
Gericht der Vereinigten Staaten ist von Ideologie geprägt und ein Instrument
der Parteipolitik.
Breyer ist nicht naiv. In seinen knapp 30 Jahren am Supreme Court sah er sich stets
einer Mehrheit an Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die von republikanischen
Präsidenten ernannt worden waren. Er weiß allzu gut, was es heißt, in der Minderheit
zu sein, und er hat allzu oft aus der Nähe gesehen, wie Argumente so verdreht
wurden, dass sie mit der jeweiligen Ideologie zusammenpassten (sueddeutsche.de).
Dessen machen sich übrigens beide Seiten schuldig. Die Entscheidungen des Gerichts
sind daher nicht immer, aber immer öfter vorhersehbar.
Das Oberste US-Gericht stellt mit seinen Entscheidungen zu besonders strittigen
Themen wie Abtreibung, Einwanderung oder gleichgeschlechtlichen Ehen immer
wieder wichtige Weichen für die Gesellschaft. Die neun Richter/-innen werden auf
Lebenszeit ernannt. Ihre Auswahl ist daher ein hart umkämpfter politischer Prozess.
Ex-Präsident Donald Trump und seine Republikaner im Senat konnten während
Trumps Amtszeit drei Richter am Supreme Court platzieren, weswegen momentan
sechs der neun Richter/-innen als konservativ gelten.
Breyers Ausscheiden ermöglicht Präsident Biden erstmals seit seinem Amtsantritt die
Neubesetzung eines Sitzes am politisch umkämpften Supreme Court. Der Senat muss
Bidens Nominierung zustimmen. In der Parlamentskammer haben Bidens
Demokraten eine knappe Mehrheit, die sie aber bei den Kongresswahlen im
November an die Republikaner verlieren könnten.
Die Personalie ändert nichts an der konservativen Mehrheit an dem Gericht, ist
politisch aber dennoch von großer Bedeutung. Ex-Präsident Donald Trump und seine
Republikaner im Senat konnten während Trumps Amtszeit drei Richter am Supreme
Court platzieren, weswegen momentan sechs der neun Richter/-innen als konservativ
gelten. Breyer – der aktuell älteste – wird dem liberalen Lager zugerechnet. Er schätzt
den Kompromiss, gilt als moderater Vermittler, tendiert aber eher nach links. Er war
einst vom demokratischen Präsidenten Bill Clinton nominiert worden.
In der Nachfolge könnte Ketanji Brown Jackson erste schwarze Richterin am US-
Supreme Court werden. Das Richtergremium des Supreme Court ist nach Geschlecht,
Religion und ethnischer Herkunft pluraler geworden. Damals bildeten sogenannte
„Wasps“ – weiße, angelsächsische, protestantische Männer – die große Mehrheit.
Heute sind drei der neun Mitglieder Frauen, bald werden es vier sein. Bisher waren
nur fünf der bisherigen 115 Verfassungsrichter Frauen.
Nach Hautfarbe und ethnischer Herkunft hat sich das Verfassungsgericht in den
vergangenen Jahrzehnten geöffnet, unter republikanischen wie demokratischen
Präsidenten. Den ersten schwarzen Richter Thurgood Marshall hatte der Demokrat
Lyndon B. Johnson 1967 ernannt. Als er 1991 aus Gesundheitsgründen abtrat, berief der Republikaner George H. W. Bush erneut einen Afroamerikaner: Clarence Thomas. Die erste Latina, Sonia Sotomayor, kam 2009 dank des Demokraten Barack Obama an den Supreme Court.

Was passiert da vor Ort? Totalitäre Regime unterstützen sich gegenseitig! Putin hat
die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf die Grenze zur Ost-Ukraine gelenkt
mit seinen Truppenaufmärschen. Jetzt sind die Russen in Kasachstan.
Für Russland läuft in der Ukraine die Zeit davon. Lange Zeit war der Kreml davon
überzeugt, dass das Volk der Ukraine früher oder später wieder eine pro-russische
Regierung wählen würde. Nach 2014 hat der Kreml ausgeharrt und gewartet. Jetzt
sieht man, dass sich selbst die russischsprachigen Wähler im Osten der Ukraine von
den moskaufreundlichen politischen Kräften abwenden (mdr.de, 17.12.2021).
In der Ukraine ist eine Generation herangewachsen, die nichts mit der Sowjetunion zu
tun hat. Der Kreml sieht, dass die Ukraine kontinuierlich Richtung Westen abdriftet
und befürchtet, dass das Land irgendwann, vielleicht in zehn oder 15 Jahren in die
NATO eintritt – selbst wenn jetzt noch keine Rede davon ist. Deswegen versucht
Russland die Situation zu lösen, bevor es zu spät ist, indem es den Westen mit Druck
und einer realistisch erscheinenden militärischen Drohung zu Verhandlungen zwingt.
Ziel ist, dem Westen feste Zugeständnisse abzuringen, zum Beispiel einen
verbindlichen Verzicht auf die Aufnahme der Ukraine in die NATO und auf die
Stationierung von Truppen in der Region.
In Kasachstan ist die Lage noch ernster: Die Russen sind bereits im Land, ohne
Vorwarnung und innerhalb kurzer Zeit.
Es ist unwahrscheinlich, dass Russland Kasachstan wieder verlässt. Die russische
Regierung will nicht nur ein paar Truppen entsenden, sie will Kasachstan politisch
und wirtschaftlich kontrollieren“ (Sergej Sumlenny bei ntv.de). Und wahrscheinlich
will Moskau auch einzelne Gebiete Kasachstans in die Russische Föderation
eingliedern.
Das scheint eine Strategie zu sein. Russland agiert wie eine erzimperialistische
Kolonialmacht aus dem 19. Jahrhundert, die ihre Kolonien ausbeutet.
Es gibt einen Witz über den Warschauer Pakt, das sowjetisch dominierte
Militärbündnis zur Zeit des Kalten Krieges: Dies sei die einzige militärische Union,
die ausschließlich ihre eigenen Mitglieder angreift. Es scheint, dass man das jetzt auch
über den Vertrag über kollektive Sicherheit sagen kann. Dieser Vertrag gibt Russland
die Möglichkeit, ehemalige Sowjetrepubliken, die Russland als seine Provinzen
wahrnimmt, militärisch an sich zu binden und russische Stützpunkte in diesen
Ländern zu unterhalten (ntv.de).
Auslöser der Proteste in dem Land war die Erhöhung der Treibstoffpreise, inzwischen
geht es aber um viel mehr. Russische Fallschirmjäger sind bereits in dem 19-
Millionen-Einwohner-Staat gelandet.
Das Interesse Russlands in Zentralasien ist ganz anders gelagert als in Bezug auf die
Ukraine. In Zentralasien geht es Russland vor allem um Stabilität. Moskau möchte
unbedingt vermeiden, dass dort ein Unruheherd entsteht, schon wegen der Nähe zu
Afghanistan. Russland wird hier nicht Öl ins Feuer gießen. Wenn die
Gewalteskalation eingedämmt wird und russische Truppen das Land hiernach wieder verlassen sollten (wenn auch unwahrscheinlich), hat Präsident Tokajew eine Chance, an der Macht zu bleiben und das Blatt noch zu wenden. Dies erinnert auch an Assad in Syrien.

Schon nach dem kirchlichen Gesetzbuch (CIC) von 1983 war sexueller Missbrauch
Minderjähriger eine Straftat. Während das staatliche Strafrecht allerdings
verschiedene Arten und Schweregrade unterscheidet, kennt das Kirchenrecht den
Tatbestand nur als Sittlichkeitsverstoß von Klerikern. Im entsprechenden Kanon heißt
es: Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs
verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat (…) an einem Minderjährigen unter
sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls
die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen (c. 1395 § 2 CIC).
Eine Kirche, die vor allem Nächstenliebe predigt, tut sich schwer mit dem Strafen. Im
alten Kirchenrecht gab es also in Bezug auf überführte Missbrauchstäter
Formulierungen wie „Soll mit einer gerechten Strafe bestraft werden“. Soll heißt nicht
muss!
Nach den Worten des Kirchenrechtsprofessors Thomas Schüller aus Münster haben
sich viele Bischöfe nicht mit dem Strafrecht auseinandergesetzt und sehr pragmatisch
bei Straftatbeständen oder angezeigten Straftaten pastorale Milde walten lassen
(br.de, 08.12.2021). Das habe die Opfer sexualisierter Gewalt stark mitgenommen,
weil ihrem Schicksal eben nicht sachgerecht nachgegangen wurde.
Kirchenrechtler fordern nun auch einen nächsten Schritt im Strafprozessrecht:
Kirchliche Gerichtsverfahren sollen transparenter werden. Kirchliche Strafprozesse
werden noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, die Urteile werden nicht
publiziert. Und: Betroffene haben in diesen Prozessen keinerlei Rechte. Im staatlichen
Rechtssystem könnten die Opfer von Gewalt auch als Nebenkläger auftreten.
Das sieht das aktuelle Strafprozessrecht nicht vor, das wäre aber ein wichtiger
Baustein, damit die Opfer auch dort gleiche Rechte haben wie die Beschuldigten, die
Verteidigungsmöglichkeiten haben. Hier gibt es also noch offenkundige Felder, die
einer zeitgemäßen Änderung der Gesetzgebung im Kirchenrecht bedürfen.
In einem Punkt geht das kirchliche weiter als das weltliche Strafrecht:
Eine Verschärfung der strafrechtlichen Normen erfolgte 2010 unter Papst Benedikt
XVI.: Die Verjährungsfrist wurde erneut erhöht von 10 auf 20 Jahre ab dem 18.
Geburtstag des Missbrauchsopfers. Diese Regelung gilt nach wie vor. Konkret
bedeutet dies, dass der sexuelle Missbrauch eines Kindes bis zur Vollendung des 38.
Lebensjahres des Opfers kirchenstrafrechtlich verfolgt werden kann. Dies wird bereits
seit 1998 in Fällen schweren sexuellen Missbrauchs auch vom deutschen Strafrecht so
gehandhabt. Hier hat sich das Kirchenrecht gewissermaßen am staatlichen Recht
orientiert.
Kirchenrechtlich kann aber die Verjährung in schweren Fällen (anders als
beispielsweise im deutschen Recht) aufgehoben werden.
Die Glaubenskongregation kann somit (seit 2010) von der Verjährung derogieren,
will sagen die Frist aufheben, und so die strafrechtliche Verfolgung von Taten doch
noch ermöglichen, auch wenn dies rechtsstaatlich nicht mehr möglich wäre.
Wenngleich es nachvollziehbar ist, dass es Betroffenen und deren Angehörigen
Genugtuung verschafft, dass der Täter doch noch belangt werden kann, ist die
Aufhebung der Verjährung problematisch:

Dadurch wird das Rechtsstaatsprinzip unterlaufen (so auch Bernhard Sven Anuth,
Kirchenrechtsprofessor in Tübingen).


Das Scheitern der Resolution im UN-Sicherheitsrat war wegen Russlands Vetorecht
vorprogrammiert. Der Text kann nun der UN-Vollversammlung vorgelegt werden, in
der kein Land ein Veto einlegen kann. Resolutionen der Vollversammlung sind
allerdings nicht bindend.
Ähnliches hatte sich schon nach der Annexion der Krim durch Russland 2014
abgespielt. Im Sicherheitsrat hatte sich China enthalten, die dreizehn übrigen
Mitglieder stimmten für die Resolution. Russland legte ein Veto ein. Die Resolution
wurde dann der Generalversammlung vorgelegt, wo sie mit 100 zu 11 Stimmen
angenommen wurde. 58 Staaten hatten sich enthalten, die übrigen Länder waren der
Abstimmung ferngeblieben.
Veto-Recht, was ist das?
Im System der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat, eines der sechs Hauptorgane
der UNO, eine herausragende Bedeutung. Er trägt laut UN-Charta die
Hauptverantwortung für die Gewährleistung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit durch die Weltorganisation. Zudem kann er als einziges Organ alle Staaten
bindende Entscheidungen treffen. Er setzt sich aus 15, teilweise wechselnden UN-
Mitgliedstaaten zusammen, wird aber von fünf ständigen (die Siegermächte aus dem
Zweiten Weltkrieg (die Rechte der Sowjetunion nimmt nun Russland war) und die
Volksrepublik China) Mitglieder mit besonderen Rechten dominiert. Die wichtigsten
Bestimmungen zur Zusammensetzung, zur Arbeit, zu den Aufgaben und Rechten des
Sicherheitsrats finden sich in der UN-Charta.
Zur Wahrnehmung seiner Funktion kann er sich unterschiedlicher Formen friedlicher
Streitbeilegung aber auch wirtschaftlicher, diplomatischer, politischer oder
militärischer Sanktionen und Zwangsmaßnahmen bedienen.
Neben ihrer dauernden Mitgliedschaft haben die fünf ständigen Mitglieder auch das
Privileg des Vetorechts, was ihre Bedeutung noch einmal erhöht (wikipedia.org). Man
nennt sie daher auch Vetomächte. Außer in Verfahrensfragen kann jeder dieser fünf
Staaten durch ein Veto Beschlüsse verhindern, selbst wenn ansonsten eine
ausreichende Mehrheit der Mitglieder des Rats zustimmt. In der Praxis wurde vom
Vetorecht z. B. häufig bei Entscheidungen über Maßnahmen Gebrauch gemacht, die
sich gegen ein mit dem ständigen Mitglied verbündeten Staat richten
sollten.Ansonsten gilt für Abstimmungen das Prinzip, dass jedes Mitglied des
Sicherheitsrats eine Stimme hat.
Reformbedarf: der Sicherheitsrat reflektiert in seiner derzeitigen Zusammensetzung
die geopolitischen Verhältnisse von 1945. Hieran hat im Kern auch die Erweiterung
von 1963/65 um nichtständige Sitze nichts geändert. Der Rat ist in seiner jetzigen
Zusammensetzung nicht mehr repräsentativ für eine Welt, in der seit 1945 142
Staaten zusätzlich in die Vereinten Nationen aufgenommen wurden. Insbesondere
Afrika ist nicht seinem heutigen Gewicht entsprechend im Rat vertreten und fordert
deshalb, dass die Zusammensetzung des Sicherheitsrats den neuen Realitäten
angepasst werden muss.
Das Veto-Recht wird von einer großen Zahl der Mitgliedstaaten als anachronistisch
empfunden. Viele haben sich gegen eine Ausweitung des Veto-Rechts auf neue

ständige Mitglieder im Rahmen einer Reform ausgesprochen und es gibt Initiativen,
das Veto-Recht im Falle von Massengräueltaten nicht anzuwenden.
Braucht es das Veto-Recht in der heutigen Zeit? Die Antwort ist eigentlich nein.
Schaffen wir ́s ab.
Eine moderne Welt braucht keine Bevormundung durch fünf Mitglieder.

Pflicht und Zwang … Man lasse sich nicht impfen unter Zwang! Ist es die Pflicht, die
zum Zwang wird oder will man nicht gepackt werden von zwei Polizeibeamten, die
einen festhalten, um ihm oder ihr die Spritze unter körperlicher Gewalt zu
verabreichen?
Wie wäre es mit etwas Solidarität in der Gesellschaft? Einfach sich selbst schützen
und damit auch die Anderen. So kriegen wir die Seuche in den Griff, eine(r) für alle,
alle für eine(n). Einfach wegimpfen! Bei den Pocken hat es doch auch geklappt.
Und das mit den Auffrischungsimpfungen! Corona! Das muss aufgefrischt werden,
zwei Impfungen wirken also nicht für ewig. Das kann nichts sein …
Wie steht es denn mit der Grippe- oder Tetanusimpfung? Nichts ist ewig, alles will
aufgefrischt werden.
Es ist doch besser, wir tun es den Anderen gleich, lassen uns impfen und sind
geschützt. Was soll dieses Trittbrettfahrertum: „Ich mach da nicht mit! Guckt Ihr mal!
Und sagt mir, wann es wieder Lockerungen gibt!“. Nicht wirklich solidarisch, sich so
zu verhalten.
Der Staat allein kann es nicht, er ist abstrakt. Corona geht nicht per Knopfdruck weg.
Die Gesellschaft ist hier gefragt. Ja, meine Lieben! Der Wohlfahrtsstaat ist das eine,
Solidarität das andere. Wir müssen ran, sonst wird das nix!
Und vergesst das mit Bill Gates und 5G spritzen … Das ist Geschwätz! Kennt Ihr noch
den Film The Day After? Als die sowjetischen Atomraketen angeflogen kamen und
die Frau die Betten machte?! Feste Augen schließen, geht schon vorbei! Nicht
wirklich, oder? Den Staat und andere als Bösewichte verschwören. Ja, wähnt Euch
auf dem richtigen Wege …. Alternative Wahrheiten beruhigen, genau wie der Satz:
„Früher war alles besser!“.
Besser war gar nichts, und heute in 2021 erledigt sich nichts von selbst.
Die anfangs erwähnte Pflicht kann man bei Verstoß sanktionieren. Es wird das
Bußgeld sein. Das tut weh, wie der Knollen bei Geschwindigkeitsüberschreitung.
Zwangsgeimpft wird hier niemand. Wir sind weder 1933 – 1945, noch 1949 – 1989.
Bei Nichtzahlung des Bußgeldes bzw. weiterer Nichtimpfung wird über Gefängnis
diskutiert.
Bleibt abzuwarten. Ob ein Bußgeld durch Ersatzzwangshaft abgegolten werden kann,
ist äußerst umstritten unter den Juristen.
Ja, man zahlt, wenn man unwillig ist. Anders ausgedrückt: die Gesundheit der
Allgemeinheit geht vor der Freiheit des/-r Einzelnen. Irgendwie einleuchtend, wenn
man einmal darüber nachdenkt …
Die vierte Welle ist hier, Lockdown-Diskussionen hinken der Sachlage schon wieder
hinterher! Wollen wir Omikron jetzt auch noch abwarten und spätestens im Frühjahr
den nächsten Lockdown?! Die Politik ist beschäftigt, der Mangel wird hinreichend
verwaltet.
Das Problem lösen wir hiermit beileibe nicht …

Big Government – der Ausbau des Staates und seines Aktionskreises – entstand in der
Geschichte immer aus einer Zeit mit wirtschaftlichen Problemen und dem damit
verbundenen politischen Populismus, letztmals in den Dreißigerjahren des 20.
Jahrhunderts. In den USA ging es gut aus, in Europa hingegen schlecht. Populismus
brachte meistens Inflation, steigende Rohstoffpreise, Diktatur und manchmal auch
Kriege.
Die uns bekannte Zeit der Stabilität kommt nicht mehr zurück, Big Government
marschiert in eine andere Richtung. Jetzt dominieren in Europa die Ideen Frankreichs
und Italiens; zwei erfahrene Nationen, wenn es um Geldentwertung geht.
Entsprechend ist der Euro keine Fortführung der D-Mark, wie das den Bürger/-innen
Deutschlands stets weisgemacht wurde, sondern ein Verschnitt des Franc und der
Lira.
Gut, man kann das natürlich auch anders sehen …
Nativistischer Populismus ist tendenziell auf ein einziges Ziel ausgerichtet: die
Monopolisierung staatlicher Macht und aller staatlichen Aktiva.
Auf allen Kontinenten verzeichnen populistische Parteien wachsende Erfolge und
nutzen ähnliche Argumentationsmuster. Das Ziel von Populisten ist die Spaltung der
Gesellschaft durch das Aufhetzen einer gesellschaftlichen Gruppe gegen die andere.
So sprechen AfD-Anhänger in Deutschland im „Namen des Volkes“, obwohl sie –
wie auch die Bundestagswahlergebnisse belegten – nur einen kleinen Teil der
Gesamtbevölkerung ausmachen. Man hetzt gegen „das Establishment“, auch wenn
man durch Einzug in Parlamente selbst ein Teil davon geworden ist.
Die Kommunikationsstrategien gleichen sich. Drohungen, gezielte Regelbrüche und
empörende Aussagen garantieren öffentliche Aufmerksamkeit. Gerne benutzen sie
darauffolgende Dementi und Gegenreaktionen, um sich als Opfer der klassischen
„Mainstream-Medien“ zu inszenieren und um die Nutzung eigener
Informationskanäle und Plattformen zu propagieren. Die so entstehenden
Echokammern sind wiederum emotionale Brutstätten für Angst, Hass und gesteuerte
Falschmeldungen.
Für die Nutzer der Kanäle wird es zunehmend schwerer, Meinungsvielfalt zuzulassen
und sich von diesen Gruppen zu distanzieren.
Meinungsmache versus Manipulation … Kann man das noch unterscheiden?! Gibt es
sie: die neue Art der Propaganda?
Die Macht des Arguments schlägt die Masse des Mobs. Doch dank der neuen
Vernetzungsmöglichkeiten durch die sozialen Medien tummeln sich plötzlich
Millionen von Individuen in Meinungsblasen und Hass-Stürmen. Big Data und
soziale Medien verändern die Kommunikation. In der neuen
Aufmerksamkeitsökonomie entscheidet der Grad der Erregung über Einschaltquoten
und Zustimmung.
Disruption“ bezeichnet das radikale Infragestellen unternehmerischer
Geschäftsmodelle durch die Digitalisierung. Das politische System blieb von diesem
disruptiven Wandel bislang verschont. Dies ändert sich gerade fundamental und rasant.

Wahrnehmung und Wirklichkeit klaffen zunehmend auseinander. „Post Truth“
(zukunftsinstitut.de) wird zum Gegenmodell einer evidenzbasierten Kommunikation.
Die Grenzen zwischen Meinungen, Tatsachen und Falschinformationen sind oft
fließend. Allein mit staatlichen und unternehmerischen Mitteln wird das postfaktische
Zeitalter nicht überwunden werden. Hinter ihnen steckt ein pessimistisches Bild des
Wählers, der sich leicht manipulieren lässt.

Mit einem beispiellosen Schritt will die Bundesrepublik die Eigentumsrechte an den
als Raubgut aus der Kolonialzeit geltenden Benin-Bronzen den nigerianischen
Verhandlungspartnern übereignen. In einer Absichtserklärung (Memorandum of
understanding) wurden die Eckpunkte dafür von Vertretern beider Seiten in der
nigerianischen Hauptstadt Abuja unterzeichnet. Zudem sind weiter substanzielle
Rückgaben vorgesehen. Einzelheiten sollen beim nächsten Treffen voraussichtlich
im Dezember vereinbart werden (dpa).
Die kunstvollen Benin-Bronzen stehen aktuell im Zentrum heftiger Debatten um
Rückgaben. Die Objekte stammen größtenteils aus den britischen Plünderungen des
Jahres 1897. Es sind Kunstwerke aus dem Palast des damaligen Königreichs Benin.
Rund 1.100 Bronzen sind in zahlreichen deutschen Museen zu finden, auch im
Berliner Humboldt Forum sollen sie gezeigt werden. Bestände sind unter anderem zu
finden in den Völkerkundemuseen Dresden/Leipzig sowie dem Ethnologischen
Museum in Berlin (idowa.de).
So auch in Frankreich: Zu 26 Exponaten, die fast alle aus harten Tropenhölzern
geschnitzt wurden, gehören lebensgroße Statuen von drei Königen, zwei Thronsessel
der Könige Ghézo und Glèlè, die von 1818 bis 1889 regierten, kunstvoll verzierte
Türen, ferner aus Kalebassen gefertigte Gefäße, kleine metallene Glockenspiele und
handgewebte Teppiche. All diese Stücke waren von der französischen Kolonialarmee
unter General Alfred Doddsdes bei der Einnahme des königlichen Palastes in Abomey
1892 geraubt worden (nd-aktuell.de). Während der letzte Monarch, König Béhanzin,
mit seiner Familie zunächst in die französische Kolonie Martinique verbannt und
später nach Algerien, wo er bis zu seinem Tod 1906 unter Hausarrest stand, wurden
die Kunstwerke nach Frankreich verschleppt, wo der General sie dem
Völkerkundemuseum am Pariser Place du Trocadéro schenkte.
Artefakte aus Afrika sind überwiegend Stämmen zuzuordnen, deren Nachfahren sich
heute oft auf verschiedene Länder verteilen. Wer wäre dort der offizielle
Ansprechpartner?
Auch wollen manche Staatsregierungen nur bestimmte Objekte zurückhaben, die ihrer
parteiischen Sicht auf die Nationalgeschichte entsprechen; dem sollte man nicht
Vorschub leisten. Und dann gibt es Länder mit Bürgerkriegen, in denen die Gefahr
besteht, dass Kulturgüter des Gegners bewusst zerstört werden.
In deutschen Völkerkundemuseen lagern rd. eine Million Objekte, deren Provenienz
in vielen Fällen nicht geklärt ist. Ihre komplette Rückgabe ist unmöglich.
Die meisten Experten plädieren daher für individuelle Lösungen. Man könnte Teile
zurückgeben, man könnte die Besitzverhältnisse umkehren und die Objekte als
Leihgaben der Ursprungsländer zeigen, man sollte Sammlungen digitalisieren und so
weltweit zugänglich machen.
Die radikale Position aber, alle jemals in Afrika geraubten Objekte zurückzugeben,
wird der komplizierten Wirklichkeit nicht gerecht. Wie bereits erwähnt, weiß man oft
nicht mehr, aus welcher Region bzw. von welchem Stamm die Kunstobjekte
stammen.

Der Kolonialismus und all die Verwerfungen, die europäische Gewaltherrschaft in
den eroberten Gebieten ausgelöst hat, würde bislang bei uns kaum erzählt.
Es ist an der Zeit, dass sich hieran etwas ändert.