Schon nach dem kirchlichen Gesetzbuch (CIC) von 1983 war sexueller Missbrauch
Minderjähriger eine Straftat. Während das staatliche Strafrecht allerdings
verschiedene Arten und Schweregrade unterscheidet, kennt das Kirchenrecht den
Tatbestand nur als Sittlichkeitsverstoß von Klerikern. Im entsprechenden Kanon heißt
es: Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs
verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat (…) an einem Minderjährigen unter
sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls
die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen (c. 1395 § 2 CIC).
Eine Kirche, die vor allem Nächstenliebe predigt, tut sich schwer mit dem Strafen. Im
alten Kirchenrecht gab es also in Bezug auf überführte Missbrauchstäter
Formulierungen wie „Soll mit einer gerechten Strafe bestraft werden“. Soll heißt nicht
muss!
Nach den Worten des Kirchenrechtsprofessors Thomas Schüller aus Münster haben
sich viele Bischöfe nicht mit dem Strafrecht auseinandergesetzt und sehr pragmatisch
bei Straftatbeständen oder angezeigten Straftaten pastorale Milde walten lassen
(br.de, 08.12.2021). Das habe die Opfer sexualisierter Gewalt stark mitgenommen,
weil ihrem Schicksal eben nicht sachgerecht nachgegangen wurde.
Kirchenrechtler fordern nun auch einen nächsten Schritt im Strafprozessrecht:
Kirchliche Gerichtsverfahren sollen transparenter werden. Kirchliche Strafprozesse
werden noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, die Urteile werden nicht
publiziert. Und: Betroffene haben in diesen Prozessen keinerlei Rechte. Im staatlichen
Rechtssystem könnten die Opfer von Gewalt auch als Nebenkläger auftreten.
Das sieht das aktuelle Strafprozessrecht nicht vor, das wäre aber ein wichtiger
Baustein, damit die Opfer auch dort gleiche Rechte haben wie die Beschuldigten, die
Verteidigungsmöglichkeiten haben. Hier gibt es also noch offenkundige Felder, die
einer zeitgemäßen Änderung der Gesetzgebung im Kirchenrecht bedürfen.
In einem Punkt geht das kirchliche weiter als das weltliche Strafrecht:
Eine Verschärfung der strafrechtlichen Normen erfolgte 2010 unter Papst Benedikt
XVI.: Die Verjährungsfrist wurde erneut erhöht von 10 auf 20 Jahre ab dem 18.
Geburtstag des Missbrauchsopfers. Diese Regelung gilt nach wie vor. Konkret
bedeutet dies, dass der sexuelle Missbrauch eines Kindes bis zur Vollendung des 38.
Lebensjahres des Opfers kirchenstrafrechtlich verfolgt werden kann. Dies wird bereits
seit 1998 in Fällen schweren sexuellen Missbrauchs auch vom deutschen Strafrecht so
gehandhabt. Hier hat sich das Kirchenrecht gewissermaßen am staatlichen Recht
orientiert.
Kirchenrechtlich kann aber die Verjährung in schweren Fällen (anders als
beispielsweise im deutschen Recht) aufgehoben werden.
Die Glaubenskongregation kann somit (seit 2010) von der Verjährung derogieren,
will sagen die Frist aufheben, und so die strafrechtliche Verfolgung von Taten doch
noch ermöglichen, auch wenn dies rechtsstaatlich nicht mehr möglich wäre.
Wenngleich es nachvollziehbar ist, dass es Betroffenen und deren Angehörigen
Genugtuung verschafft, dass der Täter doch noch belangt werden kann, ist die
Aufhebung der Verjährung problematisch:

Dadurch wird das Rechtsstaatsprinzip unterlaufen (so auch Bernhard Sven Anuth,
Kirchenrechtsprofessor in Tübingen).


Das Scheitern der Resolution im UN-Sicherheitsrat war wegen Russlands Vetorecht
vorprogrammiert. Der Text kann nun der UN-Vollversammlung vorgelegt werden, in
der kein Land ein Veto einlegen kann. Resolutionen der Vollversammlung sind
allerdings nicht bindend.
Ähnliches hatte sich schon nach der Annexion der Krim durch Russland 2014
abgespielt. Im Sicherheitsrat hatte sich China enthalten, die dreizehn übrigen
Mitglieder stimmten für die Resolution. Russland legte ein Veto ein. Die Resolution
wurde dann der Generalversammlung vorgelegt, wo sie mit 100 zu 11 Stimmen
angenommen wurde. 58 Staaten hatten sich enthalten, die übrigen Länder waren der
Abstimmung ferngeblieben.
Veto-Recht, was ist das?
Im System der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat, eines der sechs Hauptorgane
der UNO, eine herausragende Bedeutung. Er trägt laut UN-Charta die
Hauptverantwortung für die Gewährleistung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit durch die Weltorganisation. Zudem kann er als einziges Organ alle Staaten
bindende Entscheidungen treffen. Er setzt sich aus 15, teilweise wechselnden UN-
Mitgliedstaaten zusammen, wird aber von fünf ständigen (die Siegermächte aus dem
Zweiten Weltkrieg (die Rechte der Sowjetunion nimmt nun Russland war) und die
Volksrepublik China) Mitglieder mit besonderen Rechten dominiert. Die wichtigsten
Bestimmungen zur Zusammensetzung, zur Arbeit, zu den Aufgaben und Rechten des
Sicherheitsrats finden sich in der UN-Charta.
Zur Wahrnehmung seiner Funktion kann er sich unterschiedlicher Formen friedlicher
Streitbeilegung aber auch wirtschaftlicher, diplomatischer, politischer oder
militärischer Sanktionen und Zwangsmaßnahmen bedienen.
Neben ihrer dauernden Mitgliedschaft haben die fünf ständigen Mitglieder auch das
Privileg des Vetorechts, was ihre Bedeutung noch einmal erhöht (wikipedia.org). Man
nennt sie daher auch Vetomächte. Außer in Verfahrensfragen kann jeder dieser fünf
Staaten durch ein Veto Beschlüsse verhindern, selbst wenn ansonsten eine
ausreichende Mehrheit der Mitglieder des Rats zustimmt. In der Praxis wurde vom
Vetorecht z. B. häufig bei Entscheidungen über Maßnahmen Gebrauch gemacht, die
sich gegen ein mit dem ständigen Mitglied verbündeten Staat richten
sollten.Ansonsten gilt für Abstimmungen das Prinzip, dass jedes Mitglied des
Sicherheitsrats eine Stimme hat.
Reformbedarf: der Sicherheitsrat reflektiert in seiner derzeitigen Zusammensetzung
die geopolitischen Verhältnisse von 1945. Hieran hat im Kern auch die Erweiterung
von 1963/65 um nichtständige Sitze nichts geändert. Der Rat ist in seiner jetzigen
Zusammensetzung nicht mehr repräsentativ für eine Welt, in der seit 1945 142
Staaten zusätzlich in die Vereinten Nationen aufgenommen wurden. Insbesondere
Afrika ist nicht seinem heutigen Gewicht entsprechend im Rat vertreten und fordert
deshalb, dass die Zusammensetzung des Sicherheitsrats den neuen Realitäten
angepasst werden muss.
Das Veto-Recht wird von einer großen Zahl der Mitgliedstaaten als anachronistisch
empfunden. Viele haben sich gegen eine Ausweitung des Veto-Rechts auf neue

ständige Mitglieder im Rahmen einer Reform ausgesprochen und es gibt Initiativen,
das Veto-Recht im Falle von Massengräueltaten nicht anzuwenden.
Braucht es das Veto-Recht in der heutigen Zeit? Die Antwort ist eigentlich nein.
Schaffen wir ́s ab.
Eine moderne Welt braucht keine Bevormundung durch fünf Mitglieder.

Pflicht und Zwang … Man lasse sich nicht impfen unter Zwang! Ist es die Pflicht, die
zum Zwang wird oder will man nicht gepackt werden von zwei Polizeibeamten, die
einen festhalten, um ihm oder ihr die Spritze unter körperlicher Gewalt zu
verabreichen?
Wie wäre es mit etwas Solidarität in der Gesellschaft? Einfach sich selbst schützen
und damit auch die Anderen. So kriegen wir die Seuche in den Griff, eine(r) für alle,
alle für eine(n). Einfach wegimpfen! Bei den Pocken hat es doch auch geklappt.
Und das mit den Auffrischungsimpfungen! Corona! Das muss aufgefrischt werden,
zwei Impfungen wirken also nicht für ewig. Das kann nichts sein …
Wie steht es denn mit der Grippe- oder Tetanusimpfung? Nichts ist ewig, alles will
aufgefrischt werden.
Es ist doch besser, wir tun es den Anderen gleich, lassen uns impfen und sind
geschützt. Was soll dieses Trittbrettfahrertum: „Ich mach da nicht mit! Guckt Ihr mal!
Und sagt mir, wann es wieder Lockerungen gibt!“. Nicht wirklich solidarisch, sich so
zu verhalten.
Der Staat allein kann es nicht, er ist abstrakt. Corona geht nicht per Knopfdruck weg.
Die Gesellschaft ist hier gefragt. Ja, meine Lieben! Der Wohlfahrtsstaat ist das eine,
Solidarität das andere. Wir müssen ran, sonst wird das nix!
Und vergesst das mit Bill Gates und 5G spritzen … Das ist Geschwätz! Kennt Ihr noch
den Film The Day After? Als die sowjetischen Atomraketen angeflogen kamen und
die Frau die Betten machte?! Feste Augen schließen, geht schon vorbei! Nicht
wirklich, oder? Den Staat und andere als Bösewichte verschwören. Ja, wähnt Euch
auf dem richtigen Wege …. Alternative Wahrheiten beruhigen, genau wie der Satz:
„Früher war alles besser!“.
Besser war gar nichts, und heute in 2021 erledigt sich nichts von selbst.
Die anfangs erwähnte Pflicht kann man bei Verstoß sanktionieren. Es wird das
Bußgeld sein. Das tut weh, wie der Knollen bei Geschwindigkeitsüberschreitung.
Zwangsgeimpft wird hier niemand. Wir sind weder 1933 – 1945, noch 1949 – 1989.
Bei Nichtzahlung des Bußgeldes bzw. weiterer Nichtimpfung wird über Gefängnis
diskutiert.
Bleibt abzuwarten. Ob ein Bußgeld durch Ersatzzwangshaft abgegolten werden kann,
ist äußerst umstritten unter den Juristen.
Ja, man zahlt, wenn man unwillig ist. Anders ausgedrückt: die Gesundheit der
Allgemeinheit geht vor der Freiheit des/-r Einzelnen. Irgendwie einleuchtend, wenn
man einmal darüber nachdenkt …
Die vierte Welle ist hier, Lockdown-Diskussionen hinken der Sachlage schon wieder
hinterher! Wollen wir Omikron jetzt auch noch abwarten und spätestens im Frühjahr
den nächsten Lockdown?! Die Politik ist beschäftigt, der Mangel wird hinreichend
verwaltet.
Das Problem lösen wir hiermit beileibe nicht …

Big Government – der Ausbau des Staates und seines Aktionskreises – entstand in der
Geschichte immer aus einer Zeit mit wirtschaftlichen Problemen und dem damit
verbundenen politischen Populismus, letztmals in den Dreißigerjahren des 20.
Jahrhunderts. In den USA ging es gut aus, in Europa hingegen schlecht. Populismus
brachte meistens Inflation, steigende Rohstoffpreise, Diktatur und manchmal auch
Kriege.
Die uns bekannte Zeit der Stabilität kommt nicht mehr zurück, Big Government
marschiert in eine andere Richtung. Jetzt dominieren in Europa die Ideen Frankreichs
und Italiens; zwei erfahrene Nationen, wenn es um Geldentwertung geht.
Entsprechend ist der Euro keine Fortführung der D-Mark, wie das den Bürger/-innen
Deutschlands stets weisgemacht wurde, sondern ein Verschnitt des Franc und der
Lira.
Gut, man kann das natürlich auch anders sehen …
Nativistischer Populismus ist tendenziell auf ein einziges Ziel ausgerichtet: die
Monopolisierung staatlicher Macht und aller staatlichen Aktiva.
Auf allen Kontinenten verzeichnen populistische Parteien wachsende Erfolge und
nutzen ähnliche Argumentationsmuster. Das Ziel von Populisten ist die Spaltung der
Gesellschaft durch das Aufhetzen einer gesellschaftlichen Gruppe gegen die andere.
So sprechen AfD-Anhänger in Deutschland im „Namen des Volkes“, obwohl sie –
wie auch die Bundestagswahlergebnisse belegten – nur einen kleinen Teil der
Gesamtbevölkerung ausmachen. Man hetzt gegen „das Establishment“, auch wenn
man durch Einzug in Parlamente selbst ein Teil davon geworden ist.
Die Kommunikationsstrategien gleichen sich. Drohungen, gezielte Regelbrüche und
empörende Aussagen garantieren öffentliche Aufmerksamkeit. Gerne benutzen sie
darauffolgende Dementi und Gegenreaktionen, um sich als Opfer der klassischen
„Mainstream-Medien“ zu inszenieren und um die Nutzung eigener
Informationskanäle und Plattformen zu propagieren. Die so entstehenden
Echokammern sind wiederum emotionale Brutstätten für Angst, Hass und gesteuerte
Falschmeldungen.
Für die Nutzer der Kanäle wird es zunehmend schwerer, Meinungsvielfalt zuzulassen
und sich von diesen Gruppen zu distanzieren.
Meinungsmache versus Manipulation … Kann man das noch unterscheiden?! Gibt es
sie: die neue Art der Propaganda?
Die Macht des Arguments schlägt die Masse des Mobs. Doch dank der neuen
Vernetzungsmöglichkeiten durch die sozialen Medien tummeln sich plötzlich
Millionen von Individuen in Meinungsblasen und Hass-Stürmen. Big Data und
soziale Medien verändern die Kommunikation. In der neuen
Aufmerksamkeitsökonomie entscheidet der Grad der Erregung über Einschaltquoten
und Zustimmung.
Disruption“ bezeichnet das radikale Infragestellen unternehmerischer
Geschäftsmodelle durch die Digitalisierung. Das politische System blieb von diesem
disruptiven Wandel bislang verschont. Dies ändert sich gerade fundamental und rasant.

Wahrnehmung und Wirklichkeit klaffen zunehmend auseinander. „Post Truth“
(zukunftsinstitut.de) wird zum Gegenmodell einer evidenzbasierten Kommunikation.
Die Grenzen zwischen Meinungen, Tatsachen und Falschinformationen sind oft
fließend. Allein mit staatlichen und unternehmerischen Mitteln wird das postfaktische
Zeitalter nicht überwunden werden. Hinter ihnen steckt ein pessimistisches Bild des
Wählers, der sich leicht manipulieren lässt.

Mit einem beispiellosen Schritt will die Bundesrepublik die Eigentumsrechte an den
als Raubgut aus der Kolonialzeit geltenden Benin-Bronzen den nigerianischen
Verhandlungspartnern übereignen. In einer Absichtserklärung (Memorandum of
understanding) wurden die Eckpunkte dafür von Vertretern beider Seiten in der
nigerianischen Hauptstadt Abuja unterzeichnet. Zudem sind weiter substanzielle
Rückgaben vorgesehen. Einzelheiten sollen beim nächsten Treffen voraussichtlich
im Dezember vereinbart werden (dpa).
Die kunstvollen Benin-Bronzen stehen aktuell im Zentrum heftiger Debatten um
Rückgaben. Die Objekte stammen größtenteils aus den britischen Plünderungen des
Jahres 1897. Es sind Kunstwerke aus dem Palast des damaligen Königreichs Benin.
Rund 1.100 Bronzen sind in zahlreichen deutschen Museen zu finden, auch im
Berliner Humboldt Forum sollen sie gezeigt werden. Bestände sind unter anderem zu
finden in den Völkerkundemuseen Dresden/Leipzig sowie dem Ethnologischen
Museum in Berlin (idowa.de).
So auch in Frankreich: Zu 26 Exponaten, die fast alle aus harten Tropenhölzern
geschnitzt wurden, gehören lebensgroße Statuen von drei Königen, zwei Thronsessel
der Könige Ghézo und Glèlè, die von 1818 bis 1889 regierten, kunstvoll verzierte
Türen, ferner aus Kalebassen gefertigte Gefäße, kleine metallene Glockenspiele und
handgewebte Teppiche. All diese Stücke waren von der französischen Kolonialarmee
unter General Alfred Doddsdes bei der Einnahme des königlichen Palastes in Abomey
1892 geraubt worden (nd-aktuell.de). Während der letzte Monarch, König Béhanzin,
mit seiner Familie zunächst in die französische Kolonie Martinique verbannt und
später nach Algerien, wo er bis zu seinem Tod 1906 unter Hausarrest stand, wurden
die Kunstwerke nach Frankreich verschleppt, wo der General sie dem
Völkerkundemuseum am Pariser Place du Trocadéro schenkte.
Artefakte aus Afrika sind überwiegend Stämmen zuzuordnen, deren Nachfahren sich
heute oft auf verschiedene Länder verteilen. Wer wäre dort der offizielle
Ansprechpartner?
Auch wollen manche Staatsregierungen nur bestimmte Objekte zurückhaben, die ihrer
parteiischen Sicht auf die Nationalgeschichte entsprechen; dem sollte man nicht
Vorschub leisten. Und dann gibt es Länder mit Bürgerkriegen, in denen die Gefahr
besteht, dass Kulturgüter des Gegners bewusst zerstört werden.
In deutschen Völkerkundemuseen lagern rd. eine Million Objekte, deren Provenienz
in vielen Fällen nicht geklärt ist. Ihre komplette Rückgabe ist unmöglich.
Die meisten Experten plädieren daher für individuelle Lösungen. Man könnte Teile
zurückgeben, man könnte die Besitzverhältnisse umkehren und die Objekte als
Leihgaben der Ursprungsländer zeigen, man sollte Sammlungen digitalisieren und so
weltweit zugänglich machen.
Die radikale Position aber, alle jemals in Afrika geraubten Objekte zurückzugeben,
wird der komplizierten Wirklichkeit nicht gerecht. Wie bereits erwähnt, weiß man oft
nicht mehr, aus welcher Region bzw. von welchem Stamm die Kunstobjekte
stammen.

Der Kolonialismus und all die Verwerfungen, die europäische Gewaltherrschaft in
den eroberten Gebieten ausgelöst hat, würde bislang bei uns kaum erzählt.
Es ist an der Zeit, dass sich hieran etwas ändert.

Seuchen haben die Menschheit immer begleitet.
Kaum bekannt: Es gab einen Nachfolger des „Schwarzen Todes“. Für die sog. dritte
Pest-Pandemie in Europa war maßgeblich der Handel über den Seeweg
verantwortlich. Über Schiffe aus entfernten Kolonien wurde der Yersinia pestis-
Erreger ab dem Ende des 19. Jahrhunderts immer wieder auf unseren Kontinent
eingeschleppt (scinexx.de). Dank des rigorosen Durchgreifens der Behörden und
verbesserten Hygienebedingungen forderte die Pest damals trotzdem vergleichsweise
wenige Todesopfer – und konnte schließlich ganz aus Europa verbannt werden.
Die Pest hat im Laufe der Geschichte immer wieder verheerende Seuchen ausgelöst –
auch in Europa. Im 6. Jahrhundert wütete die sogenannte Justinianische Pest und im
Mittelalter ging der Yersinia pestis-Erreger als der „Schwarze Tod“ auf unserem
Kontinent um. Auch während der dritten großen Pest-Pandemie, die Ende des 19.
Jahrhunderts in China ihren Anfang nahm, wurden die Europäer nicht verschont.
Wie wurde das Yersinia pestis-Bakterium damals übertragen? Mediziner und
Wissenschaftler hatten den Erreger schon im 19. Jahrhundert als Verursacher der Pest
identifiziert und eine Verbindung zwischen der Krankheit beim Menschen und Ratten
hergestellt. Die Nager und ihre Flöhe waren während der dritten Pest-Pandemie in
Europa besonders im Visier der Behörden. Untersuchungen konnten die Tiere in
vielen Fällen allerdings nicht eindeutig als Überträger identifizieren.
Was war es dann? Menschenflöhe, Kleiderläuse? Man weiß es nicht mit Bestimmtheit

Die meisten Opfer starben in den ersten Jahrzehnten, betroffen waren vor allem Städte
mit See- oder Binnenhäfen, insbesondere Piräus, Marseille, Lissabon, London und
Liverpool. Der letzte Ausbruch entfiel 1945 auf die süditalienische Stadt Tarent, wo
30 Menschen erkrankten und 15 starben (welt.de, 10.12.2021).
Wir leben jetzt wieder in einer Pandemie, wissen gegenüber 2020 einiges darüber,
aber doch auch wenig.
Ähnlich, wie jetzt mit der Maskenpflicht, versuchten sich die Menschen im Mittelalter
gegen die Pest zu schützen – im Gegensatz zu heute allerdings vergeblich. Der
Schwarze Tod hat in Europa zwischen 1340 und 1347 ganze Landstriche entvölkert,
mancherorts starben 40 Prozent der Bevölkerung. Damals dachten die Menschen, die
Infektion erfolge über Dämpfe. Um den „Pesthauch“ abzuwehren, trugen viele
Masken, in die sie duftende Kräuter legten. Manche glaubten sogar, Schnurrbärte
würden die Infektion verhindern, weil die Dämpfe durch sie nicht in die Nase
gelangen. Heute wissen wir, dass es den Pesthauch nicht gibt und der
Krankheitserreger – das Bakterium Yersinia pestis – über Flöhe von Ratten auf den
Menschen überging.
Nicht wegen der Kräutermasken. Vermutlich endete sie, weil die Menschen eine
gewisse Immunität entwickelt hatten, ihre Umwelt durch Hygienemaßnahmen
anpassten oder weil sich die Schädlichkeit der Erreger veränderte. Hier könnte eine
Parallele zur Omikron-Variante des Corona-Virus bestehen … Die Pandemie im
Mittelalter gilt als zweite Pest-Welle – nach der ersten im sechsten Jahrhundert.

Erst die dritte große Pest-Pandemie (in Europa u.a. 1899 in Porto, 1920 in Paris –
„Pest der Lumpenhändler“ – und 1945 in Tarent, vgl. oben) traf Europa nicht mehr
ganz so hart (wikipedia.org): Inzwischen ist der Übertragungsweg über Ratten und
deren Flöhe bekannt, bessere Hygiene und Abwassersysteme können eine
unkontrollierte Verbreitung verhindern.
Wir müssen über Corona noch einiges lernen ...

Zunächst an alle: Frohes neues Jahr, alles erdenklich Gute in 2022!
Wie selbstverständlich feiert die ganze Welt Ende Dezember Silvester. Ursprung und
wahre Bedeutung sind dabei allerdings nur den wenigsten bekannt.
Vor Christus gab’s noch kein Feuerwerk? Stimmt, aber Feuer – und sogenannte
Feuerfeste waren schon bei den Römern Tradition, nachdem der Jahresbeginn von
März auf Januar verschoben wurde. Seinen Namen, Silvester, hat das Jahresendfest
allerdings erst seit dem 16. Jahrhundert, denn 1582 wurde der letzte Tag des Jahres
vom heutigen Heiligabend auf den 31. Dezember verlegt, den Todestag von Papst
Silvester I. Dessen Tod wiederum war schon ein Weilchen her – 1.247 Jahre
(wikipedia.org), um genau zu sein. Aber wie heißt es so schön: Besser spät als nie –
immerhin war er zum damaligen Zeitpunkt eines der bekanntesten
Kirchenoberhäupter.
Ja, das FeuerwerkDas gehört zum Jahreswechsel heute dazu. Und auch die alten
Germanen ließen es in der Nacht zum ersten Januar richtig krachen, aber nicht, um
das neue Jahr zu begrüßen, sondern weil sie sich vor der Dunkelheit und bösen
Geistern fürchteten. Um diese zu vertreiben, machten sie Lärm und zündeten
Holzräder an – aus diesem Brauch wurde das heutige Silvesterfeuerwerk.
Schon in der Zeit vor Christi Geburt vertrieb man mit Lichtblitzen und Krach böse
Geister und die Dunkelheit des Winters um den Jahreswechsel. In der Schweiz, im
Zürcher Oberland, hat sich das mit dem Krachmachen so erhalten: Die Bauern
schlagen während des Kirchengeläuts um Mitternacht auf Bretter: So dreschen sie
traditionell das alte Jahr aus.
CO2-Emissionen tun unserer Umwelt nicht gut. Das wissen wir heute.
Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10) durch das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon – rund 75 Prozent – in der
Silvesternacht, schreibt das Umweltbundesamt. Diese Menge entspricht knapp einem
Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten Feinstaubmenge (quarks.de,
04.12.2020).
Hinzu kommt, dass Unfälle durch Feuerwerkskörper in der Silvesternacht unnötig
medizinische Kapazitäten in Krankenhäusern blockieren. In Zeiten von Corona nicht
tolerierbar! Dies ist auch mit ein Grund für das politisch motivierte Verbot der
Veräußerung von Privatfeuerwerk im Einzelhandel.
Das war auch schon Ende 2020 so …
Wie machen die das woanders?
In Spanien zum Beispiel sind Weintrauben am Silvesterabend wichtig. Zu jedem der
zwölf Glockenschläge schieben sich die Spanier/-innen eine Traube in den Mund.
Wer sich verzählt, hat im kommenden Jahr Pech. In Italien gilt rote Unterwäsche als
der ultimative Glücksbringer. In Argentinien fällt Silvester in den Hochsommer. Die
argentinische Bevölkerung veranstaltet deshalb einfach ein künstliches
Schneegestöber.
Alle nicht mehr benötigten Unterlagen werden geschreddert, zerrissen oder klein
geschnitten und dann aus dem Fenster geworfen (rnd.de).
Das ist wiederum in Deutschland höchst problematisch.

Viel Spaß beim Putzen!

Die Zeit mit dem Kürbis … Warum sind alle so scharf darauf? Und wo ist unser Reformationstag geblieben?!

Längst hat sich der 31. Oktober auch in Deutschland zu einem festen Termin für Gespenster, Hexen, Vampire entwickelt. … Das Wort leitet sich aus dem englisch-amerikanischen All Hallows Eve („aller Heiligen Abend“) ab und bezeichnet die Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, also Allerheiligen.

Das Fest des Grauens hat seinen Ursprung in Irland: In vorchristlicher Zeit begingen die Kelten am 31. Oktober Samhain, eines ihrer wichtigsten Feste.

Die Kelten glaubten außerdem, dass es an diesem Tag Kontakte in das Reich der Toten geben kann.

Woher der Brauch mit dem Kürbis?

Die Menschen hatten Angst vor den Geistern der Toten, die an Halloween die Erde besuchten. Und damit die Geister ihnen nicht zu nahe kommen konnten, haben sie gruselige Kürbis-Fratzen mit Kerzen darin vors Haus gestellt.

Was hat Halloween mit der Kirche zu tun?

In Wahrheit sei Halloween christlichen Ursprungs, leite sich vom All Hallows Evening ab, vom Allerheiligen-Tag, den Papst Gregor im Jahr 835 auf den 1. November gelegt habe. … Auf jeden Fall sei es der christliche Kalender gewesen, der dem Fest seinen Namen gab und auch sein Thema, das Gedenken an die Toten.

Kein schlechter Gedanke … Aber der Brauch kommt aus heidnischer Zeit. So wie auch viele kirchliche Feste aus dem Heidentum übernommen und christianisiert wurden.

Mit Lichtern wiesen die Kelten den Geistern der Verstorbenen den Weg. Die Iren wandelten den Brauch dann später ab. Sie hatten Angst vor den Toten und verkleideten sich mit grausigen Masken, um die Geister abzuschrecken.

Ein wenig ins Hintertreffen -was die Popularität angeht – ist der Reformationstag geraten.

Evangelische Christen erinnern jedes Jahr am Reformationstag an das Wirken von Martin Luther. Seit 2018 ist der 31. Oktober im ganzen Norden ein gesetzlicher Feiertag. Der Augustinermönch und Theologe Martin Luther veröffentlichte am 31. Oktober 1517 in Wittenberg 95 Thesen, um die katholische Kirche zu reformieren.

Unter anderem ging es um den sogenannten Ablasshandel, der es Christen ermöglichte, sich von Sünden freizukaufen. Luther kritisierte diese Praxis. Die Auseinandersetzung über die Thesen führte später zur Gründung der protestantischen Kirche als Gegenentwurf zur römisch-katholischen. Ob Luther seine Thesen tatsächlich an die Tür der Wittenberger Schlosskirche genagelt hat, wie oft berichtet wird, ist historisch nicht gesichert. Sicher ist jedoch, dass er für seine Veröffentlichung den Tag vor Allerheiligen wählte, einen wichtigen Gedenktag der katholischen Kirche.

Ein jeder werde glücklich nach seiner Facon. Ob man nun den Reformationstag oder Halloween feiert. Oder keinen von beiden?

Für alle Fälle: Gute Zeit!