Fast zehn Jahre lang war er ein Phantom. Im Dezember 2001, zwei Monate nach den Terroranschlägen vom 11. September in den USA, war Osama Bin Laden, Gründer und Chef der Terrororganisation al-Qaida, entkommen, nachdem westliche Truppen sein Hauptquartier im afghanischen Tora Bora eingekesselt hatten. Die Region liegt in den Bergen nahe Pakistan, und die Vermutung lag nahe, dass er in dieser unübersichtlichen Region über die unbewachte Grenze ins Nachbarland geflüchtet war. Manche vermuteten ihn in den Stammesgebieten (zeit.de), in denen der pakistanische Staat keine Kontrolle hatte. Andere hielten es für wahrscheinlicher, dass er in der Millionenmetropole Karatschi untergetaucht war. 

Am Abend des 1. Mai 2011, um 23.35 Uhr Ortszeit in Washington (welt.de), trat der damalige US-Präsident Barack Obama im Weißen Haus vor die Kameras. Guten Abend, heute Abend kann ich dem amerikanischen Volk und der Welt berichten, dass die Vereinigten Staaten eine Operation ausgeführt haben, bei der Osama Bin Laden getötet wurde, der Anführer von al-Qaida und ein Terrorist, der verantwortlich ist für die Ermordung von Tausenden unschuldiger Männer, Frauen und Kinder“. 

Demnach begaben sich vier US-Hubschrauber in das Zielgebiet. Zwei Maschinen mit jeweils etwa zwölf Elitesoldaten griffen an. Einer ihrer beiden Hubschrauber sackte beim Landeanflug durch und schlug so hart auf, dass er beschädigt wurde. Dann sprengten die Kommandos sich den Zugang zum Grundstück frei und stürmten das Haus. Osama habe ein Gewehr und eine Pistole in seinem Zimmer gehabt und sei erschossen worden, als er danach griff. Das Ziel sei eigentlich gewesen, ihn lebend gefangen zu nehmen, aber die Eigensicherung der US-Soldaten habe Vorrang gehabt.

Es gibt mehrere Versionen der „Liquidierung“ Osama Bin Ladens. Welt.de zählt sieben.

Die Frage ist, welche wahr ist, wenn überhaupt eine zutrifft.

Was paradox klingt, ist in Wirklichkeit ein Phänomen, das einem bei zahlreichen aufsehenerregenden Ereignissen der jüngeren Zeitgeschichte begegnet: Es gibt nicht zu wenig Informationen, sondern zu viele – und das Problem ist, Wahres von Erfundenem zu trennen.

Seit der Tötung bin Ladens durch US-Spezialkräfte in Pakistan am 2. Mai 2011 wird al-Qaida von Aiman al-Sawahiri geführt. Der wenig charismatische Ägypter, der zuvor als Ideologe der Gruppe galt, ist seitdem nicht groß in Erscheinung getreten. Vermutet wird er in der Grenzregion zwischen Pakistan und Afghanistan. Immer wieder gibt es Gerüchte, dass al-Sawahiri längst tot sei.

Doch auch wenn al-Sawahiri selbst noch am Leben sein sollte: Er ist ein alter und vermutlich kranker Mann, der nicht das Charisma und die Anziehungskraft seines Vorgängers bin Laden hat.

Die Welt ist ohne Bin Laden sehr wahrscheinlich ein besserer Ort als mit ihm (SPON). Aber der Glaube täuscht, Terror und Feindschaft ließen sich besiegen, indem man die Anführer umbringt.

Das wegweisende Urteil setzt die Politik beim Klimaschutz unter Druck. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen. Union und SPD gaben sich umgehend gegenseitig die Schuld für die Versäumnisse, kündigten aber eine rasche Reaktion an. Vor allem Klimaschützer sehen sich in ihrer Kritik an der Regierung bestätigt.

Das Klimaschutzgesetz wurde Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es legt für die Jahre bis 2030 für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Das soll dazu beitragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, um die Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer zu regeln. Damit waren Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer zum Teil erfolgreich (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18). Die teils noch sehr jungen Leute seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“ (focus,de).

Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“ (taz.de).

Klimaschutz ist somit auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. 

Um das (Ziel) zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden (zdf.de). Daher muss der Gesetzgeber nun bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach 2030 näher regeln.

In der Europäischen Union laufen auch Verfahren zum Thema Klimaschutz vor den obersten Gerichten in Belgien und Frankreich, in Italien wird laut Winter eine Klage vorbereitet. Auch in den Vereinigten Staaten sind Verfahren anhängig. Im bislang größten Fall kamen drei Richter am Bundesgericht von Oregon indes zu einem 2:1-Urteil, dass Entscheidungen zu Maßnahmen gegen den Klimawandel eine Angelegenheit der Politik seien und nicht der Justiz.

Die politischen Folgen des Urteils sind vielschichtig. Fraglich scheint es, ob die schwarz-rote Koalition noch eine Reform des Gesetzes hinbekommt. Wahrscheinlicher ist, dass eine neue Bundesregierung die Reform anpacken muss. 

Das Gericht stellte fest, dass sich aus dem Grundgesetz – vor allem aus dem Staatsziel Umweltschutz in Artikel 20a – auch eine Pflicht zum Klimaschutz ergibt. Der Staat dürfe der Erderwärmung nicht einfach zusehen und auf Anpassungsmaßnahmen wie Deichbauten vertrauen. Ziel müsse vielmehr die Klimaneutralität Deutschlands sein.

Täglich gibt es mehr zu wissen … Die Informationen zu Coronna zum Beispiel überrollen uns. Fast täglich, immer brandneu.

Aber, so der Lauf unserer Zeit, zumindest gefühlt, Wissen ist noch nie so schnell gealtert wie heute. Heute noch druckfrisch, morgen schon Schnee von gestern.

Über das Internet sind wir Wissensgiganten geworden, im Gegensatz hierzu mutieren wir zu Bildungszwergen. Bildung und Wissen ist bekanntermaßen nicht das Gleiche. Wir meinen zu wissen, wenn wir googeln. Tatsächlich schlagen wir nach. Grüße vom Lexikon im Regal …

Bis zum Jahr 1900, schätzen Historiker, verdoppelte sich das Wissen der Menschheit im Durchschnitt etwa alle einhundert Jahre. Heute brauchen wir dafür nur noch etwa ein Jahr (pressesprecher.com). Verdoppelt, verdoppelt, verdoppelt. Jahr für Jahr für Jahr.

Die Geschwindigkeit des Wissens- und Informationszuwachses steigt sogar weiter an, und zwar exponentiell: Forscher von IBM legten im Jahr 2016 dar, vor dem Durchbruch stehende Entwicklungen wie künstliche Intelligenz und das „Internet of Things“ dürften schon in sehr naher Zukunft eine wahre Informationsexplosion auslösen. Dann würde es nicht mehr Jahre oder gar Jahrhunderte dauern, bis das gemeinsame Wissen aller Menschen um jeweils einhundert Prozent steigt. Auch nicht Monate, Wochen oder Tage.

Vermutlich steht in sehr vielen Quellen nicht viel, das für die Menschheit als Ganzes von großem Belang wäre, aber wer weiß das schon? Die Menge des in den Köpfen aller gegenwärtig lebenden Menschen gespeicherten Wissens macht zweifellos nur noch einen kleinen Bruchteil des in Archiven, Bibliotheken, Datenbanken und anderswo gespeicherten Wissens aus. Wer mit einer plausibel begründeten Schätzung aufwarten kann, wie dieses Verhältnis – verfügbares Wissen versus aktuell von Menschen Gewusstes – aussieht, schon gut bedient.

Wir alle leben in einem Zustand permanenter Überforderung, was das angeht, was man früher Allgemeinbildung nannte.

Vor rund zwei Jahren las man: „Das Wissen der Menschheit soll ein Backup auf dem Mond bekommen“ (vice.com, 24.05.2018).

Das menschliche Wissen ist also wertvoll! Jedenfalls stuft man es so ein …

Man weiß nie, was die Zukunft bringt. Rutscht einem Staatsführer der Finger aus in Richtung Atomraketenstartknopf? Oder wie wäre es mit dem Killer-Asteroiden? Vielen kleine fliegen die letzten Jahre regelmäßig an uns vorbei. Vorboten? Wer weiß …

Die Idee erinnert ein wenig an die Bibliothek von Alexandria, die bedeutendste Bibliothek der Antike, die bei einem großen Feuer zerstört worden sein soll, wodurch der Wissensstand der Menschheit um Jahrhunderte zurückgeworfen worden sei. Historisch belegt ist diese Geschichte nicht. Heute gilt die Online-Enzyklopädie Wikipedia als moderne Bibliothek der Menschheit: Hier sammeln sich in über 300 Sprachen Millionen Beiträge über Geschichte, Literatur, Wissenschaft und Pop-Kultur. Dieses Wissen muss unbedingt bewahrt werden.

Oder wollen wir wieder von vorn beginnen?! Gute Woche!

In der kürzlich veröffentlichten weltweiten Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) fiel Deutschland erstmals aus der Spitzengruppe heraus: „Aufgrund der vielen Übergriffe auf Corona-Demonstrationen mussten wir die Lage der Pressefreiheit in Deutschland von gut auf nur noch zufriedenstellend herabstufen: ein deutliches Alarmsignal“, so RSF (ksta.de). 2020 zählte RSF mindestens 65 gewalttätige Angriffe gegen Journalisten in Deutschland. Damit habe sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr verfünffacht. Die Bundesrepublik rangiert im globalen Ranking von 180 Ländern auf dem 13. Platz.

Deutschland verlässt mit seiner Herabstufung den Club der skandinavischen Länder, Niederlande, Irland und Portugal und gesellt sich in der Gruppe „Zufriedenstellend“ zu Großbritannien, den USA und Frankreich. 

Nach vergleichbarer Methodik gibt es die Aufstellung seit dem Jahr 2013.

Auf den vordersten Rängen liegen die skandinavischen Länder sowie Costa Rica. Am schlechtesten steht es um die Pressefreiheit in Eritrea, Nordkorea, Turkmenistan und China. 

Repressive Staaten hätten die Pandemie missbraucht, um freie Berichterstattung weiter einzuschränken. Aber auch gefestigte Demokratien hätten sich in der Krise schwer getan, die Arbeit von Journalisten sicherzustellen.

In verschiedenen Teilen der Welt hätten Staats- und Regierungschefs gegen Medien gehetzt und ein Klima der Aggressivität und des Misstrauens geschaffen. Beispiele seien der ehemalige US-Präsident Donald Trump oder Brasiliens Staatschef Jair Bolsonaro.

In Deutschland wurden der Rangliste zufolge dutzende Journalisten auf Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen angegriffen.

Im Kalenderjahr 2020 zählte RSF mindestens 65 gewalttätige Angriffe (focus.de) gegen Journalisten im Land, fünfmal so viele wie im Vorjahr. Die Organisation geht zudem davon aus, dass die Dunkelziffer im vergangenen Jahr höher lag als früher. 

Reporters sans frontières existiert als internationale Organisation seit 1985. Im Jahr 1994 gründete sich der deutsche Ableger Reporter ohne Grenzen. Die „Rangliste der Pressefreiheit“ gibt RSF seit 2002 jährlich heraus. Dazu sammelt sie weltweit Einschätzungen von Partnerorganisationen sowie Ex­per­t/-in­nen aus Journalismus, Wissenschaft und Recht zu Repression, Überwachung und Zensur.

Zur internationalen Lage der Pressefreiheit erklärte Reporter ohne Grenzen, in 73 von 180 (taz.de) erfassten Ländern bestehe eine „schwierige“ oder „sehr ernste Lage“. Dazu gehören in Europa Belarus, Bulgarien, Russland und die Türkei. Die Pandemie hat repressive Tendenzen weltweit verstärkt.

Als positives Zeichen für die Pressefreiheit in Deutschland bewertete RSF die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai des vergangenen Jahres, durch welche die Richter die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärten.

Länder, die sich auf der Rangliste der Pressefreiheit 2021 deutlich verbessert (welt.de) haben, liegen laut der Bilanz vor allem in Subsahara-Afrika, allen voran Burundi, die Seychellen, Sierra Leone und Mali.

Nichtsdestotrotz bleibt Afrika laut RSF der gefährlichste Kontinent für Medienschaffende. Die größten Abstiege haben mit Malaysia, den Komoren und El Salvador drei Länder zu verzeichnen. 

Russland hat 15 Kriegsschiffe für ein Manöver ins Schwarze Meer geschickt. Sie hatten die Meerenge von Kertsch an der Halbinsel Krim passiert (interfax.ru). Wie lange die Übungen dauern werden, wurde zunächst nicht gesagt.

Zuvor hatten die USA nach Beschwerden Russlands die Entsendung zweier Kriegsschiffe ins Schwarze Meer abgesagt. Hintergrund ist offenbar auch eine Erklärung Russlands, wonach ein Teil des Schwarzen Meeres entlang der von Russland 2014 einverleibten ukrainischen Halbinsel Krim gesperrt würde für russische Manöver.

Ausländische Kriegsschiffe und andere staatliche Schiffe dürften dieses Gebiet etwa von der Krim-Stadt Sewastopol bis nach Gursuf dann nicht mehr passieren, Frachtschiffe dagegen schon. Die betroffenen Stellen lägen in russischen Hoheitsgewässern, hieß es zur Begründung. Der Anspruch Russlands auf die Gebiete ist aber nicht anerkannt.

Die NATO-Staaten verlangen von Russland eine freie Durchfahrt durch das Schwarze Meer zu den ukrainischen Häfen am Asowschen Meer.

Die Erklärung der NATO erfolgte kurz nach der vorerwähnten Ankündigung Russlands, ab dem 24. April bis Ende Oktober die Durchfahrt ausländischer Militärschiffe durch drei Wasserstraßen in der Nähe der Krim-Halbinsel einzuschränken.

Seit Jahren ist Russland mit Truppen auf der Krim und im Donbass präsent. Doch auch dort werden die Einheiten derzeit aufgestockt. Im neuen Lager bei Woronesch befinden sich neben Militärfahrzeugen auch Zelte für Bodentruppen sowie Soldaten der Luftverteidigung und Artillerie.

Insgesamt sollen sich etwa 48 Bataillone in der Grenzregion um die Ukraine aufhalten (t-online.de).

Worum geht es im Krieg in der Ostukraine?


Der Konflikt zwischen prorussischen Kräften im Grenzgebiet Donbass und den ukrainischen Truppen brach nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch Ende 2013 aus. Der Ukraine-Krieg eskalierte, als am 18. März 2014 Russland völkerrechtswidrig die zum Staatsgebiet der Ukraine gehörige Halbinsel Krim mit ihren über zwei Millionen Einwohnern annektierte. In dem seit 2014 andauernden Konflikt um die Ostukraine wurden bislang mehr als 13.000 Menschen getötet.

Einige Analysten interpretierten es deshalb so, dass Putins Truppenpräsenz auch eine Art Drohung an den Westen sei. Putin wolle sich alle Option offen halten und der Ukraine signalisieren, dass man bereit sei, einzumarschieren (deutschlandfunk.de)

Man konnte den Berliner Mietendeckel schon für den Anfang vom Ende des Kapitalismus halten, so heftig wurde um ihn gestritten. Seine Gegner sahen das Privateigentum in Gefahr und die Wohnungswirtschaft vor dem Kollaps, seine Befürworter hofften, der rot-rot-grüne Senat habe endlich ein Mittel gefunden, die Mieten in der Hauptstadt bezahlbar zu machen. 

Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Berliner Mietendeckel gekippt. Aus Sicht der Karlsruher Richter/-innen ist das Gesetz unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil der Bund das Mietpreisrecht in §§ 556ff BGB abschließend geregelt habe – etwa mit der bundesweit geltenden Mietpreisbremse. Länder seien daher nicht mehr berechtigt, Mietpreise mit eigenen Gesetzen zu regulieren. Damit ist der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig.

Im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geht es aber nur um einen einzigen Punkt: Hatte das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz, um das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) zu erlassen, oder hatte es sie nicht. Nun ist klar: Es hatte sie nicht. Der Mietendeckel ist verfassungswidrig und , so der Zweite Senat des Gerichts (BVerfG, Beschl. v. 15.04.2021, Az: 2BvF 1/20, 2BvL 4/20 und 2 BvL 5/20) Zu weiteren Fragen, etwa zur Verhältnismäßigkeit einer solchen Regelung, hat sich das Gericht nicht geäußert.

Das Karlsruher Gericht erklärte seine Entscheidung damit, dass die Regulierung von Mietpreisen in die konkurrierende Gesetzgebung falle. Das heißt, eigene Gesetze können Länder nur verabschieden, solange der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch macht. Und das habe der Bund mit der Mietpreisbremse getan, mit der Kommunen die Preise in angespannten Lagen bei Neuvermietungen auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen können. Der Mietendeckel, heißt es aus Karlsruhe, regele im Wesentlichen denselben Sachverhalt wie die Mietpreisbremse, würde aber noch mal stärker in die Vertragsfreiheit von Mietenden und Vermietenden eingreifen als die Regelungen des Bundes.

Die Karlsruher Richter/-innen deklinierten die Kompetenzfrage in aller Gründlichkeit durch: Der Bund habe das Recht zur Gesetzgebung, soweit das GG ihm dieses ausdrücklich zuweise. Solange und soweit er im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch mache, entfalle die Regelungsbefugnis der Länder. Im Übrigen seien die Länder nach Art. 70 und Art. 72 Abs. 1 GG zur Gesetzgebung berufen. Welcher Materie eine gesetzliche Regelung zuzuordnen ist, bemesse sich nach ihrem objektiven Regelungsgehalt.

Für die Mieter/-innen bedeutet dies, dass sie wieder die mit ihren Vermieter/-innen auf Grundlage des BGB vereinbarten Mieten zu entrichten und ggfls. auch die Differenz zwischen der Mietendeckelmiete und der Vertragsmiete nachzuzahlen haben. Einzelne Vermieter wollen ihren Mietern Nach­zahlungen ersparen. So kündigte Vonovia (test.de), mit 36.000 Wohnungen der größte Vermieter in Berlin, sofort nach Verkündung des Mieten­deckel-Endes an, sie wolle auf Nach­forderungen verzichten. 

Ob jetzt ein Bundes-Mietendeckel kommt, bleibt abzuwarten. Die Kompetenz zur Gesetzgebung hätte der Bund.

Ob eine solche Regelung auch inhaltlich in Ordnung wäre, muss man zu gegebener Zeit prüfen.

Zu klären sind Fragen wie Verhältnismäßigkeit, d.h. wie weit darf der Gesetzgeber in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum der Vermieter eingreifen.

Es ist alles nicht mehr so,

Wie es einmal war.

Was ist mit unseren Gewohnheiten,

Wo sind sie hin?

Es treibt einen schon in den Wahnsinn!

Schriebst Du früher einen Brief an Oma,

Bist Du heute schon irritiert

Über den Empfang eines Umschlags mit Marke.

Was soll ich damit?

Mein E-Mail-Postfach ist auch schon voll!

Die Musik …

Im Schrank ruht die Sammlung der Platten.

Der CD-Ständer ist voll.

Und damit nicht genug,

Jetzt gibt´s Downloads, die Jugend!

Die Siebziger!

Das dritte Programm, welch Luxus!

Die Fernsehwelt war noch schwarz-weiß.

Und das Bild zum Sendeschluss.

Heute streamen wir morgens um Viere.

Was taten wir damals, im Stau?!

Die nächste Telefonzelle …

Hast Du mal zwanzig Pfennige?

Ich komme später!

Wenn das Handy nur mal schweigen würde!

Hast Du Dich verfahren?

Wo ist der Atlas? Wo sind wir?

Du sagst an, ich fahre.

Kannst Du Karten lesen?

Biegen Sie in 300 Metern rechts ab!“

Ich will nicht, dass jeder weiß,

Wo ich gerade bin.

Facebook fragt: „Was machst Du gerade?“

Mein digitales Ich ist anders.

Im Laptop sind alle meine Freunde drin.

Schau auf die Plätze in der Stadt,

Leben pur! Und Lärm …

Heute schaut ein Jeder auf das kleine Gerät.

Kein Ton! Vielleicht ein Klick-Klick-Klick …

Schick mir eine Nachricht, bin neben Dir!

Leute, es ist Wahnsinn!

Wir kommen nicht mehr und gehen,

Wir stehen, nur die Umwelt bewegt sich.

Gehöre ich noch mir selbst?!

Oder schon längst irgendeinem Anderen?

US-Präsident Biden attackiert Russlands Staatschef ungewohnt offen, die EU verhängt Sanktionen gegen chinesische Beamte.

Es waren zwei historische Ereignisse kurz nacheinander. Die EU hat zum ersten Mal seit 30 Jahren wegen der Verletzung von Menschenrechten Sanktionen ausgesprochen, gegen hochrangige Beamte der Volksrepublik China. Weil im Nordwesten des Landes, in der Region Xinjiang, bis zu drei Millionen Angehörige der uigurischen Minderheit in Lager gesperrt wurden.

Die Rüstungsexporte sind weiterhin auf einem hohen Niveau, die Militärhaushalte steigen weiter, die Rüstungsindustrie boomt und die Rüstungskontrollverhandlungen stecken in einer Sackgasse. Angesichts der verstärkten geopolitischen Rivalitäten erleben wir das Gegenteil von einem „Vorstoß für Frieden und Versöhnung“. Wir stehen am Anfang eines neuen Wettrüstens und möglicherweise auch am Beginn eines neuen Kalten Kriegs.

Die Auseinandersetzungen sind vielleicht weniger militärischer als mehr technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Natur. Ein Wettrüsten und Wettrennen im vielfachen Sinne hat begonnen (nzz.ch, 29.03.2021). Wer wird die erste Supermacht der künstlichen Intelligenz sein? Wer die erste dekarbonisierte Wirtschaft und Gesellschaft? Wer wird die Infrastruktur der Zukunft dominieren? China oder die Vereinigten Staaten unter Joe Biden?

Knapp drei Jahrzehnte nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion erlebt die Welt eine Neuauflage des Kalten Krieges. De facto ist er seit gut einem Jahrzehnt in Gang, nachdem das wirtschaftlich wiedererstarkte Russland den USA außen- und sicherheitspolitisch die Stirn zu bieten begann. Im Unterschied zum alten Kalten Krieg von 1947 bis zur Wende 1989 freilich findet der neue zu einem beträchtlichen Teil – wie ausgeführt – auf der wirtschaftlicher Ebene statt.

Das war früher weniger der Fall. Die planwirtschaftliche Sowjetunion und die kapitalistischen USA veranstalteten vorrangig einen Wettlauf der Systeme und Ideologien (welt.de, 05.08.2019)

Die Corona-Pandemie hat die Aufmerksamkeit von den Interessenkonflikten abgelenkt. Von COVID-19 in Mitleidenschaft gezogenen Länder und müssen sich auf die Bewältigung der Gesundheitskrise im eigenen Land konzentrieren. Die Außenpolitik rückt in den Hintergrund. 

Es gibt eine Bedrohung für Freiheit und Demokratie; aber sie lässt sich nicht mehr einfach in einem gegnerischen Block oder System verorten. Diese Bedrohung ist der neu erwachte Nationalismus, geschürt von Populisten; destruktiv, hasserfüllt, aggressiv will er Eigeninteressen auf Kosten anderer durchsetzen. Nationalismus treibt die führenden Politiker an, ist in Peking und Washington ebenso zu Hause wie in Moskau.

Es scheint, als befänden wir uns wieder mittendrin in längst vergessenen Zeiten, aber unter neuen Vorzeichen. Nach der Annexion der Krim, der Ukraine-Krise und Putins militärischer Intervention in Syrien sprechen Diplomaten offen von einer Rückkehr des Kalten Krieges zwischen dem Westen und Russland. 

Diesmal aber, so scheint es, erleben wir eine neue Ära, einen Cyberkrieg oder einen Kalten Krieg 2.0. – anders im Charakter, aber potenziell genauso bedrohlich, wenn nicht sogar bedrohlicher. Im Kalten Krieg 2.0 gibt es keine klaren Regeln ... (cicero.de, 26.10.2016).