Der Boston-Bomber wurde zum Tode verurteilt. Er soll durch die Giftspritze sterben. Menschen, die ein Verbrechen begangen haben, werden in manchen Staaten, je nach Delikt, zum Tode verurteilt. Das bedeutet nichts anderes, als dass dieser Mensch sein Leben verwirkt hat aufgrund seiner Tat. Hierüber hat ein Richter zu befinden. Kein Polizist, Beamter oder auch Staatsanwalt. Ist die Todesstrafe heute noch argumentativ haltbar? Resultiert sie nicht aus einem Gefühl der Rache? Der Mob (lat.: mobile vulgus – wankelmütiges gemeines Volk) lyncht nicht unkontrolliert, die Verurteilung und auch die Vollstreckung erfolgt geordnet durch Staatsorgane. Und dennoch: viele zweifeln den Sinn und auch die Berechtigung der Todesstrafe an. Selbst in den USA wird sie nicht in allen Staaten angewandt. Die Bundesrepublik hat sie im Grundgesetz gemäß Artikel 102 schon im Jahr 1949 abgeschafft. Unter anderem in der Hessischen Landesverfassung, dortiger Artikel 21, ist sie hingegen noch verankert. Keine Angst! Die hessische Verfassung ist aus dem Jahre 1946, also vorkonstitutionell, d. h. sie entstand vor dem Grundgesetz. Da Bundesrecht Landesrecht bricht, wenn eine gegenteilige Regelung vorliegt, gilt die Todesstrafe in Deutschland also als abgeschafft; auch in Hessen!

Gründe für die Aufrechterhaltung der Todesstrafe:

  1. Aufrechterhaltung der staatlichen Rechtsordnung. Frage: muss man einen Menschen töten, um die Rechtsordnung aufrechtzuerhalten? Nein! Unser Strafvollzug baut auf dem Prinzip Resozialisierung auf. Der Täter wird quasi „geheilt“, um wieder in die Gesellschaft entlassen zu werden. Zugegeben: dem Opfer und seinen Angehörigen nutzt das nichts mehr.
  2. Prävention. Der Einzelne und auch die Gemeinschaft sollen durch eine vollzogene Todesstrafe abgeschreckt werden! Wenn Du jemanden umbringst, wirst Du auch getötet! Frage: hat das je einen Mörder von der Tat abgehalten? Nein! Jeder begeht im Zeitpunkt der Tat nach seiner Meinung das „perfekte Verbrechen“.
  3. Archaische Motive: Entfernung des Täters aus der Gemeinschaft. Das geht auch mit der Verbannung, man muss ihn nicht gleich umbringen.

Rache, „Auge um Auge!“. Der staatliche Strafvollzug soll ja gerade privates Lynchen unterbinden. Man könnte es nicht mehr kontrollieren, eine unendliche Mordserie wäre der Fall. „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, der biblische Grundsatz, ist kein Muss. Er ist eine Grenze: Schlägt mir jemand einen Zahn aus, dann darf ich ihm nicht zwei ausschlagen oder ihn gar töten. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit steckt hierin. Der Grundsatz wird immer wieder falsch gelesen. Oft wird gesagt, wer tötet, müsse auch getötet werden. Er kann, er muss nicht! Die Tat wird gespiegelt am Körper des anderen, direkt oder indirekt. Wer mir 100,– € stiehlt, dem nimmt man auch 100,– €. Das ist direkte Spiegelung. Indirekt heißt, man hackt dem Dieb die Hand ab. Er wird stigmatisiert!

  1. Religiöse Motive: Sie kommen aus dem Mittelalter. Die Seele muss geläutert in den Himmel eintreten. Man muss die Seele des Täters reinigen, ihm helfen, dass er gereinigt vor Gott tritt. Kurz vor der Vollstreckung bereue der Täter seine Sünden und begebe sich in die Hand Gottes. Es ging einzig und allein um die Seele des Täters, nicht um seinen Körper. Wie gesagt: Mittelalter! Was ist heute mit Atheisten? Wie kontrolliere ich die Reue eines Täters, bevor ich ihn umbringe? Was ist, wenn er nicht bereut? Darf ich ihn dann umbringen? Nein!
  2. Nicht zuletzt: auch Staatsorgane können irren! Wie viele Unschuldige wurden schon gehenkt?! Alles Geld der Welt kann einen zu Unrecht Getöteten nicht zurückbringen.

Jeder Staat möge abwägen, ob er die Todesstrafe einführt oder aufrechterhält. Richter und Geschworene mögen weise entscheiden. Eine große Bürde!

© Thomas Dietsch

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