Bislang gibt es bei uns keine Grenzen für Bezahlungen mit Bargeld. Abgesehen von der Pflicht, sich ab einer Summe von 10.000 Euro dem Händler gegenüber auszuweisen. Allerdings soll sich das deutlich verändern, wie die Finanzmarktkommissarin der EU in einem Interview (smartdroid.de) verraten hat. In der gesamten EU sollen Zahlungen in Bargeld zukünftig erstmals einer Obergrenze unterliegen.

Nach bisheriger Gesetzeslage gilt Folgendes:

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Münzgesetzes sowie § 14 I. Satz 2 BBankG sind Euro-Scheine und Münzen gesetzliche Zahlungsmittel. Allerdings bedeutet das nicht, dass sämtliche Einkäufe stets mit beliebig vielen Münzen oder großen Scheinen bezahlt werden können. Zwar besteht für Euro-Scheine und Kleingeld prinzipiell eine Annahmepflicht – diese erfährt jedoch kraft Gesetzes Einschränkungen und kann vertraglich sogar ganz ausgeschlossen werden.

Der Gesetzgeber legt aber in § 3 Abs. 1 Satz 2 des Münzgesetzes fest, dass niemand verpflichtet ist, bei einem Zahlungsvorgang mehr als fünfzig Münzen anzunehmen.

Die EU will jetzt Bargeldzahlungen begrenzen, allerdings auf ein recht hohes Limit.

Entsprechende Gesetzgebungen sollen im Sommer 2021 vorgelegt werden. Man beschreibt sie als großen Schlag im Kampf gegen Geldwäsche und anderweitige illegale Finanzierungen. 

Der Charme des Bargeldes … Alles Gewohnheit, oder?! Total veraltet! Aber: Wehret den Anfängen! (Zeigefinger!) Die Totalüberwachung der Bürger

Geht es vielmehr um die Totalüberwachung von uns Bürgern/-innen? Jede bargeldlose Transaktion hinterlässt elektronische Spuren, die ermöglichen, jede kleinste Lebensäußerung nachzuvollziehen und zu bewerten:  Big Data macht es möglich – und es ist ein Treppenwitz, dass die, die hinter jeder Suchanfrage bei Google eine Weltverschwörung vermuten ihrerseits den total überwachten Bürger erzwingen wollen. Es ist die große Zeit der Manipulateure

Es sagt der Verbraucher-Schützer: Liegt zu viel virtuelles Geld auf den Konten, führt das zudem zu bedenklichen Ideen: So diskutieren Ökonomen, wie sich allzu sparfreudige Verbraucher durch negative Zinsen – letztlich eine Art Strafzins fürs Sparen – zum Konsumieren bewegen lassen. Auf diese Weise könnten Zentralbanken und Politik einen erheblichen Einfluss auf unser Alltagsleben und unsere Ersparnisse gewinnen. Der freie Konsument ist der neuen Staatswirtschaft nicht geheuer.

In der EU gibt es bislang unterschiedliche Regelungen.

Sollte die neue Regelung tatsächlich kommen, trifft sie vor allem Bürger in Deutschland. Der wichtigste Punkt, den die EU-Kommissarin verriet, ist die Höhe des vorgesehenen Limits: Wir reden über eine Obergrenze von 10.000 Euro. So viel Geld in den Taschen herumzutragen, ist ganz schön schwer. Die meisten Menschen machen das nicht“ (computerbild.de).

Hierzulande, wo viele Bargeldzahlungen noch bevorzugen, gibt es nämlich keine Obergrenze. Anders sieht es hingegen in Frankreich aus, wo die ansässige Bevölkerung nur bis 1.000 Euro auf Bares zurückgreifen darf. Die strengste Regelung gibt es in Griechenland: Beträge über 500 Euro sind ausnahmslos per Überweisung oder Karte zu begleichen.

Der Brief des Kreditinstitutes … Freundliche Information, man habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und bringe das gegenüber Kundin und Kunde zur gefälligen Kenntnis.

Immer lächeln, was hängen bleibt, ist die Preiserhöhung.

Die Banken erlauben sich, von unseren Guthaben mehr abzuschöpfen, natürlich für die gleiche Leistung. Und das alles wird selbstverständlich – bequem für uns – von unseren Konten abgebucht. Die „Krötenwanderung“: aus unserer Tasche in die der Banken!

Man bedient sich bei uns, alles par ordre du mufti … Und so nett verpackt, die Gier!

Aber: aus Karlsruhe ziehen Wolken auf, der drohende Finger des Gesetzes wirft einen langen Schatten.

Tenor des BGH-Urteils: Für Preis­erhöhungen oder sonst ungüns­tige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen reicht es nicht aus, wenn Kunden nicht wider­sprechen (test.de).

Folge: So ziemlich alle Gebühren­erhöhungen von Banken und Sparkassen sind unwirk­sam. Kunden müssen nur die bei Konto­eröff­nung gültigen Preise zahlen. Auf unwirk­same Erhöhungen entfallende Zahlungen sind bis zurück zum 1. Januar 2018 zu erstatten.

Unter Juristen ist das eigentlich längst geklärt: Schweigen darf nicht als rechtlich verbindliche Erklärung gewertet werden. Weil dies aber in der realen Welt der Banken und Sparkassen trotzdem geschieht, sah sich der Bundesgerichtshof (BGH) nun zu dem Grundsatzurteil veranlasst – zu schleichenden Vertragsänderungen und Gebührenerhöhungen gegenüber den schweigenden Kunden. Das Ergebnis: Der Spielraum für solche Anpassungen der Banken zulasten ihrer Kunden ist deutlich kleiner geworden.

Die Kunden werden durch solche Klauseln unangemessen benachteiligt. Denn dadurch sei nicht nur die Anpassung einzelner Details möglich. Die Geschäftsbedingungen seien vielmehr ohne jede inhaltliche oder gegenständliche Beschränkung“ (sueddeutsche.de) formuliert und ermöglichten damit jede vertragliche Änderungsvereinbarung. Den Kunden konnte, so erläuterte der Richter, durch bloße Bankeninformation – falls sie nicht widersprachen – ein ganz anderer Vertrag untergeschoben werden, etwa über ein Schließfach, das mit Kosten verbunden ist. Dies aber weiche vom wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken ab, wonach Schweigen grundsätzlich nicht als eine rechtsverbindliche Zustimmung gewertet werden dürfe.

Diese Praxis funktionierte nur, weil die Kunden sie entweder zähneknirschend hinnahmen, sich gelegentlich darüber ärgerten, oder sie gar nicht erst bemerkten. Die Bedingungen und Gebühren der Kreditinstitute haben in den vergangenen Jahren ein fantasievolles Eigenleben entwickelt: Verwahrgebühren für Geldbeträge zum Beispiel. Kostenpflichtige Belege für Überweisungen. Vielleicht auch einfach nur Partnergebühren für die Kreditkarte, oder eine Extra-Rechnung bei Bargeldeinzahlung. Dienstleistungen, die es bislang kostenlos gab, sind nach und nach zu teuren Extras geworden.

Dass der Bundesgerichtshof die Sache nun deutlich gebremst hat, ist vernünftig. Denn nun müssen sich diese Banken endlich um uns Kunden kümmern.

Sie müssen echte Leistungen wie faire Beratung, personengebundene Dienstleistungen und ordentliche Betreuung entwickeln.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am Mittwoch mehrere Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre, wie sie nun in der Bundes-Notbremse im § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz vorgesehen ist, abgelehnt. (Beschluss vom 5. Mai 2021, Az. 1 BvR 781/21 u.a.).

In seiner Mitteilung betonte das BVerfG, dass damit nicht entschieden sei, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine solche Entscheidung könne das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht treffen. Diese Prüfung bleibe den Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Die als Teil der Corona-Notbremse eingeführten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben damit in Kraft. Der Erste Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangssperre später aber für verfassungsgemäß erklärt würde. Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt. Die Verfassungsbeschwerden bleiben aber weiter bestehen. 

Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck, heißt es in dem Beschluss des Gerichts (zeit.de). Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangssperre geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt.

Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob die Maßnahme am Ende einer sorgfältigen Prüfung im Hauptsacheverfahren nicht doch noch für verfassungswidrig erklärt wird. Bis dahin dürfte sie aber längst Geschichte sein; die Inzidenzen sinken – so bleibt jedenfalls weiterhin zu hoffen –, und die Notbremse läuft ohnehin Ende Juni aus.

Das Verbot, nach 22 Uhr die Wohnung zu verlassen, sei keine verfassungsrechtliche Petitesse“ (sueddeutsche.de). Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greife tief in die Lebensverhältnisse ein. Die Folgen der Ausgangsbeschränkung wirkten sich auf nahezu sämtliche Bereiche privater, familiärer und sozialer Kontakte ebenso wie auf die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeiten aus, so die Begründung der Entscheidung. Hinzu kommt: Nach Einschätzung der Richter könnte hier auch, was den Umgang mit Geimpften und Genesenen angeht, eine besondere verfassungsrechtliche Herausforderung lauern.

Der Bundestag hatte vor zwei Wochen erst die „Bundesnotbremse“ beschlossen. Sie ist seit dem 23. April in Kraft und regelt erstmals bundeseinheitlich, dass in Städten und Landkreisen ab einem Inzidenzwert von 100 zahlreiche Kontaktbeschränkungen gelten. Mit deutschlandweit einheitlichen Regelungen will die Politik einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus besser in den Griff kriegen.

Besonders umstritten war die Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr. Menschen dürfen sich in dieser Zeit nur aus wichtigem Grund in der Öffentlichkeit bewegen, etwa weil sie zur Arbeit gehen oder von ihr kommen oder den Hund ausführen müssen. Sport bleibt Einzelpersonen jedoch bis 24:00 Uhr erlaubt.

Fast zehn Jahre lang war er ein Phantom. Im Dezember 2001, zwei Monate nach den Terroranschlägen vom 11. September in den USA, war Osama Bin Laden, Gründer und Chef der Terrororganisation al-Qaida, entkommen, nachdem westliche Truppen sein Hauptquartier im afghanischen Tora Bora eingekesselt hatten. Die Region liegt in den Bergen nahe Pakistan, und die Vermutung lag nahe, dass er in dieser unübersichtlichen Region über die unbewachte Grenze ins Nachbarland geflüchtet war. Manche vermuteten ihn in den Stammesgebieten (zeit.de), in denen der pakistanische Staat keine Kontrolle hatte. Andere hielten es für wahrscheinlicher, dass er in der Millionenmetropole Karatschi untergetaucht war. 

Am Abend des 1. Mai 2011, um 23.35 Uhr Ortszeit in Washington (welt.de), trat der damalige US-Präsident Barack Obama im Weißen Haus vor die Kameras. Guten Abend, heute Abend kann ich dem amerikanischen Volk und der Welt berichten, dass die Vereinigten Staaten eine Operation ausgeführt haben, bei der Osama Bin Laden getötet wurde, der Anführer von al-Qaida und ein Terrorist, der verantwortlich ist für die Ermordung von Tausenden unschuldiger Männer, Frauen und Kinder“. 

Demnach begaben sich vier US-Hubschrauber in das Zielgebiet. Zwei Maschinen mit jeweils etwa zwölf Elitesoldaten griffen an. Einer ihrer beiden Hubschrauber sackte beim Landeanflug durch und schlug so hart auf, dass er beschädigt wurde. Dann sprengten die Kommandos sich den Zugang zum Grundstück frei und stürmten das Haus. Osama habe ein Gewehr und eine Pistole in seinem Zimmer gehabt und sei erschossen worden, als er danach griff. Das Ziel sei eigentlich gewesen, ihn lebend gefangen zu nehmen, aber die Eigensicherung der US-Soldaten habe Vorrang gehabt.

Es gibt mehrere Versionen der „Liquidierung“ Osama Bin Ladens. Welt.de zählt sieben.

Die Frage ist, welche wahr ist, wenn überhaupt eine zutrifft.

Was paradox klingt, ist in Wirklichkeit ein Phänomen, das einem bei zahlreichen aufsehenerregenden Ereignissen der jüngeren Zeitgeschichte begegnet: Es gibt nicht zu wenig Informationen, sondern zu viele – und das Problem ist, Wahres von Erfundenem zu trennen.

Seit der Tötung bin Ladens durch US-Spezialkräfte in Pakistan am 2. Mai 2011 wird al-Qaida von Aiman al-Sawahiri geführt. Der wenig charismatische Ägypter, der zuvor als Ideologe der Gruppe galt, ist seitdem nicht groß in Erscheinung getreten. Vermutet wird er in der Grenzregion zwischen Pakistan und Afghanistan. Immer wieder gibt es Gerüchte, dass al-Sawahiri längst tot sei.

Doch auch wenn al-Sawahiri selbst noch am Leben sein sollte: Er ist ein alter und vermutlich kranker Mann, der nicht das Charisma und die Anziehungskraft seines Vorgängers bin Laden hat.

Die Welt ist ohne Bin Laden sehr wahrscheinlich ein besserer Ort als mit ihm (SPON). Aber der Glaube täuscht, Terror und Feindschaft ließen sich besiegen, indem man die Anführer umbringt.

Das wegweisende Urteil setzt die Politik beim Klimaschutz unter Druck. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Donnerstag, dass die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen. Union und SPD gaben sich umgehend gegenseitig die Schuld für die Versäumnisse, kündigten aber eine rasche Reaktion an. Vor allem Klimaschützer sehen sich in ihrer Kritik an der Regierung bestätigt.

Das Klimaschutzgesetz wurde Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es legt für die Jahre bis 2030 für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Das soll dazu beitragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, um die Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer zu regeln. Damit waren Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer zum Teil erfolgreich (Az.: u.a. 1 BvR 2656/18). Die teils noch sehr jungen Leute seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“ (focus,de).

Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Erklärung. Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, „um diese hohen Lasten abzumildern“ (taz.de).

Klimaschutz ist somit auch eine Frage der Generationengerechtigkeit. 

Um das (Ziel) zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden (zdf.de). Daher muss der Gesetzgeber nun bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach 2030 näher regeln.

In der Europäischen Union laufen auch Verfahren zum Thema Klimaschutz vor den obersten Gerichten in Belgien und Frankreich, in Italien wird laut Winter eine Klage vorbereitet. Auch in den Vereinigten Staaten sind Verfahren anhängig. Im bislang größten Fall kamen drei Richter am Bundesgericht von Oregon indes zu einem 2:1-Urteil, dass Entscheidungen zu Maßnahmen gegen den Klimawandel eine Angelegenheit der Politik seien und nicht der Justiz.

Die politischen Folgen des Urteils sind vielschichtig. Fraglich scheint es, ob die schwarz-rote Koalition noch eine Reform des Gesetzes hinbekommt. Wahrscheinlicher ist, dass eine neue Bundesregierung die Reform anpacken muss. 

Das Gericht stellte fest, dass sich aus dem Grundgesetz – vor allem aus dem Staatsziel Umweltschutz in Artikel 20a – auch eine Pflicht zum Klimaschutz ergibt. Der Staat dürfe der Erderwärmung nicht einfach zusehen und auf Anpassungsmaßnahmen wie Deichbauten vertrauen. Ziel müsse vielmehr die Klimaneutralität Deutschlands sein.

Täglich gibt es mehr zu wissen … Die Informationen zu Coronna zum Beispiel überrollen uns. Fast täglich, immer brandneu.

Aber, so der Lauf unserer Zeit, zumindest gefühlt, Wissen ist noch nie so schnell gealtert wie heute. Heute noch druckfrisch, morgen schon Schnee von gestern.

Über das Internet sind wir Wissensgiganten geworden, im Gegensatz hierzu mutieren wir zu Bildungszwergen. Bildung und Wissen ist bekanntermaßen nicht das Gleiche. Wir meinen zu wissen, wenn wir googeln. Tatsächlich schlagen wir nach. Grüße vom Lexikon im Regal …

Bis zum Jahr 1900, schätzen Historiker, verdoppelte sich das Wissen der Menschheit im Durchschnitt etwa alle einhundert Jahre. Heute brauchen wir dafür nur noch etwa ein Jahr (pressesprecher.com). Verdoppelt, verdoppelt, verdoppelt. Jahr für Jahr für Jahr.

Die Geschwindigkeit des Wissens- und Informationszuwachses steigt sogar weiter an, und zwar exponentiell: Forscher von IBM legten im Jahr 2016 dar, vor dem Durchbruch stehende Entwicklungen wie künstliche Intelligenz und das „Internet of Things“ dürften schon in sehr naher Zukunft eine wahre Informationsexplosion auslösen. Dann würde es nicht mehr Jahre oder gar Jahrhunderte dauern, bis das gemeinsame Wissen aller Menschen um jeweils einhundert Prozent steigt. Auch nicht Monate, Wochen oder Tage.

Vermutlich steht in sehr vielen Quellen nicht viel, das für die Menschheit als Ganzes von großem Belang wäre, aber wer weiß das schon? Die Menge des in den Köpfen aller gegenwärtig lebenden Menschen gespeicherten Wissens macht zweifellos nur noch einen kleinen Bruchteil des in Archiven, Bibliotheken, Datenbanken und anderswo gespeicherten Wissens aus. Wer mit einer plausibel begründeten Schätzung aufwarten kann, wie dieses Verhältnis – verfügbares Wissen versus aktuell von Menschen Gewusstes – aussieht, schon gut bedient.

Wir alle leben in einem Zustand permanenter Überforderung, was das angeht, was man früher Allgemeinbildung nannte.

Vor rund zwei Jahren las man: „Das Wissen der Menschheit soll ein Backup auf dem Mond bekommen“ (vice.com, 24.05.2018).

Das menschliche Wissen ist also wertvoll! Jedenfalls stuft man es so ein …

Man weiß nie, was die Zukunft bringt. Rutscht einem Staatsführer der Finger aus in Richtung Atomraketenstartknopf? Oder wie wäre es mit dem Killer-Asteroiden? Vielen kleine fliegen die letzten Jahre regelmäßig an uns vorbei. Vorboten? Wer weiß …

Die Idee erinnert ein wenig an die Bibliothek von Alexandria, die bedeutendste Bibliothek der Antike, die bei einem großen Feuer zerstört worden sein soll, wodurch der Wissensstand der Menschheit um Jahrhunderte zurückgeworfen worden sei. Historisch belegt ist diese Geschichte nicht. Heute gilt die Online-Enzyklopädie Wikipedia als moderne Bibliothek der Menschheit: Hier sammeln sich in über 300 Sprachen Millionen Beiträge über Geschichte, Literatur, Wissenschaft und Pop-Kultur. Dieses Wissen muss unbedingt bewahrt werden.

Oder wollen wir wieder von vorn beginnen?! Gute Woche!

In der kürzlich veröffentlichten weltweiten Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) fiel Deutschland erstmals aus der Spitzengruppe heraus: „Aufgrund der vielen Übergriffe auf Corona-Demonstrationen mussten wir die Lage der Pressefreiheit in Deutschland von gut auf nur noch zufriedenstellend herabstufen: ein deutliches Alarmsignal“, so RSF (ksta.de). 2020 zählte RSF mindestens 65 gewalttätige Angriffe gegen Journalisten in Deutschland. Damit habe sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr verfünffacht. Die Bundesrepublik rangiert im globalen Ranking von 180 Ländern auf dem 13. Platz.

Deutschland verlässt mit seiner Herabstufung den Club der skandinavischen Länder, Niederlande, Irland und Portugal und gesellt sich in der Gruppe „Zufriedenstellend“ zu Großbritannien, den USA und Frankreich. 

Nach vergleichbarer Methodik gibt es die Aufstellung seit dem Jahr 2013.

Auf den vordersten Rängen liegen die skandinavischen Länder sowie Costa Rica. Am schlechtesten steht es um die Pressefreiheit in Eritrea, Nordkorea, Turkmenistan und China. 

Repressive Staaten hätten die Pandemie missbraucht, um freie Berichterstattung weiter einzuschränken. Aber auch gefestigte Demokratien hätten sich in der Krise schwer getan, die Arbeit von Journalisten sicherzustellen.

In verschiedenen Teilen der Welt hätten Staats- und Regierungschefs gegen Medien gehetzt und ein Klima der Aggressivität und des Misstrauens geschaffen. Beispiele seien der ehemalige US-Präsident Donald Trump oder Brasiliens Staatschef Jair Bolsonaro.

In Deutschland wurden der Rangliste zufolge dutzende Journalisten auf Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen angegriffen.

Im Kalenderjahr 2020 zählte RSF mindestens 65 gewalttätige Angriffe (focus.de) gegen Journalisten im Land, fünfmal so viele wie im Vorjahr. Die Organisation geht zudem davon aus, dass die Dunkelziffer im vergangenen Jahr höher lag als früher. 

Reporters sans frontières existiert als internationale Organisation seit 1985. Im Jahr 1994 gründete sich der deutsche Ableger Reporter ohne Grenzen. Die „Rangliste der Pressefreiheit“ gibt RSF seit 2002 jährlich heraus. Dazu sammelt sie weltweit Einschätzungen von Partnerorganisationen sowie Ex­per­t/-in­nen aus Journalismus, Wissenschaft und Recht zu Repression, Überwachung und Zensur.

Zur internationalen Lage der Pressefreiheit erklärte Reporter ohne Grenzen, in 73 von 180 (taz.de) erfassten Ländern bestehe eine „schwierige“ oder „sehr ernste Lage“. Dazu gehören in Europa Belarus, Bulgarien, Russland und die Türkei. Die Pandemie hat repressive Tendenzen weltweit verstärkt.

Als positives Zeichen für die Pressefreiheit in Deutschland bewertete RSF die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai des vergangenen Jahres, durch welche die Richter die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) für verfassungswidrig erklärten.

Länder, die sich auf der Rangliste der Pressefreiheit 2021 deutlich verbessert (welt.de) haben, liegen laut der Bilanz vor allem in Subsahara-Afrika, allen voran Burundi, die Seychellen, Sierra Leone und Mali.

Nichtsdestotrotz bleibt Afrika laut RSF der gefährlichste Kontinent für Medienschaffende. Die größten Abstiege haben mit Malaysia, den Komoren und El Salvador drei Länder zu verzeichnen. 

Russland hat 15 Kriegsschiffe für ein Manöver ins Schwarze Meer geschickt. Sie hatten die Meerenge von Kertsch an der Halbinsel Krim passiert (interfax.ru). Wie lange die Übungen dauern werden, wurde zunächst nicht gesagt.

Zuvor hatten die USA nach Beschwerden Russlands die Entsendung zweier Kriegsschiffe ins Schwarze Meer abgesagt. Hintergrund ist offenbar auch eine Erklärung Russlands, wonach ein Teil des Schwarzen Meeres entlang der von Russland 2014 einverleibten ukrainischen Halbinsel Krim gesperrt würde für russische Manöver.

Ausländische Kriegsschiffe und andere staatliche Schiffe dürften dieses Gebiet etwa von der Krim-Stadt Sewastopol bis nach Gursuf dann nicht mehr passieren, Frachtschiffe dagegen schon. Die betroffenen Stellen lägen in russischen Hoheitsgewässern, hieß es zur Begründung. Der Anspruch Russlands auf die Gebiete ist aber nicht anerkannt.

Die NATO-Staaten verlangen von Russland eine freie Durchfahrt durch das Schwarze Meer zu den ukrainischen Häfen am Asowschen Meer.

Die Erklärung der NATO erfolgte kurz nach der vorerwähnten Ankündigung Russlands, ab dem 24. April bis Ende Oktober die Durchfahrt ausländischer Militärschiffe durch drei Wasserstraßen in der Nähe der Krim-Halbinsel einzuschränken.

Seit Jahren ist Russland mit Truppen auf der Krim und im Donbass präsent. Doch auch dort werden die Einheiten derzeit aufgestockt. Im neuen Lager bei Woronesch befinden sich neben Militärfahrzeugen auch Zelte für Bodentruppen sowie Soldaten der Luftverteidigung und Artillerie.

Insgesamt sollen sich etwa 48 Bataillone in der Grenzregion um die Ukraine aufhalten (t-online.de).

Worum geht es im Krieg in der Ostukraine?


Der Konflikt zwischen prorussischen Kräften im Grenzgebiet Donbass und den ukrainischen Truppen brach nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch Ende 2013 aus. Der Ukraine-Krieg eskalierte, als am 18. März 2014 Russland völkerrechtswidrig die zum Staatsgebiet der Ukraine gehörige Halbinsel Krim mit ihren über zwei Millionen Einwohnern annektierte. In dem seit 2014 andauernden Konflikt um die Ostukraine wurden bislang mehr als 13.000 Menschen getötet.

Einige Analysten interpretierten es deshalb so, dass Putins Truppenpräsenz auch eine Art Drohung an den Westen sei. Putin wolle sich alle Option offen halten und der Ukraine signalisieren, dass man bereit sei, einzumarschieren (deutschlandfunk.de)