Das geht sie alle an, die Daten-Moloche: Google, Facebook, Microsoft und die anderen. Letztgenanntes Unternehmen wehrt sich seit Monaten gegen Ansprüche der US-Regierung, dass US-Behörden ohne weiteres Zugriff auch auf Kundendaten außerhalb der USA haben müssen. Ein neuer Vorstoß der Strafverfolger in New York gegen Microsoft scheiterte nun.

Microsoft muss Daten eines Kunden, die in Irland gespeichert wurden, nicht an US-Strafverfolgungsbehörden herausgeben. Der Antrag der Staatsanwaltschaft in New York gegen eine Entscheidung eines Berufungsgerichts vom Juli 2016 fand vor Gericht keine Mehrheit.

Von den acht stimmberechtigten Richtern des zuständigen US-Bundesberufungsgerichts (2nd Circuit) stimmten vier für und vier gegen eine neuerliche Anhörung. Mit dem Patt ist das Gesuch gescheitert. Damit sind für Durchsuchungsbefehle zu ausländischen Rechenzentren amerikanischer Unternehmen die Behörden vor Ort zuständig, nicht die US-Justiz.

Im konkreten Fall ging es um Daten eines mutmaßlichen Drogendealers. Microsoft war 2013 aufgefordert worden, sämtliche E-Mails des Verdächtigen an die US-Behörden herausgeben. Microsoft gewährte den Strafverfolgern allerdings nur Einsicht in die Daten, die in den USA gespeichert waren. Den Zugriff auf ein E-Mail-Konto in Irland verweigerte Microsoft den Zugriff.

Die US-Ermittler wollten sich damit nicht zufrieden geben und argumentierten, der vom Gericht abgesegnete Durchsuchungsbeschluss betreffe sämtliche Speicherorte, auch die im Ausland, da Microsoft ein amerikanisches Unternehmen sei. In einem ersten Verfahren setzte sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Rechtsauffassung durch. Microsoft zog dagegen vor ein Berufungsgericht – und das kippte die Entscheidung der vorherigen Instanz. Diese Entscheidung hat nun Bestand.

Der Streit hat eine große Bedeutung für den Datenschutz bei US-Unternehmen. Sie waren nach den Snowden-Enthüllungen über ausufernde Überwachung durch US-Geheimdienste verstärkt dazu übergegangen, Daten von Kunden direkt in Europa zu speichern, wo das Misstrauen gegenüber amerikanischen Behörden gestiegen war. Microsoft sicherte sich bereits mit einem Modell ab, bei dem Daten in Rechenzentren der Deutschen Telekom als Treuhänder gelagert werden.

Die US-Regierung hatte 2014 eine Verfügung gegen Microsoft erwirkt, um an die Daten eines E-Mail-Accounts von Outlook.com zu gelangen, die in einem Rechenzentrum des Unternehmens in Irland lagen. Dabei ging es um Ermittlungen wegen Drogenschmuggels. Microsoft hatte sich der Anordnung widersetzt und war gegen die Entscheidung vor das Berufungsgericht gezogen. Wegen der Weigerung, die Daten herauszugeben, war Microsoft wegen Missachtung des Gerichts verurteilt worden. Auch diese Entscheidung hat das Berufungsgericht aufgehoben.

Das Gesetz von 1986, auf das sich die US-Regierung berufen hatte, gelte ausschließlich für Daten, die in den Vereinigten Staaten gespeichert seien, sagte Richterin Susan Carney. Das Hauptziel des Gesetzes sei der Schutz persönlicher Daten vor dem willkürlichen Zugriff der Regierung, schreiben die Richter weiter. Auch US-Unternehmen könnten mit einem entsprechenden Durchsuchungsbefehl nicht gezwungen werden, Daten herauszugeben, die in anderen Ländern gespeichert seien.

Der Fall hat in der IT-Branche für Aufsehen gesorgt. Verschiedene US-Unternehmen – darunter Apple und Cisco – waren Microsoft zur Seite gesprungen. Bürgerrechtsorganisationen wie die EFF haben sich vor Gericht für den US-Softwareriesen ausgesprochen. Für die Branche geht es um das Vertrauen ihrer Kunden, das nach der NSA-Affäre ohnehin schon schwer angeknackst ist.

Aus Sicht der Richter droht durch die Entscheidung ein Risiko für die nationale Sicherheit der USA, welches durch schärfere Gesetze eingedämmt werden könnte.

Microsoft selbst forderte, basierend auf dem Urteilsspruch, ebenfalls gesetzliche Reformen. Der Chef der Rechtsabteilung bei Microsoft, Brad Smith, verlangte klare Richtlinien für den Datenschutz, damit „sichergestellt ist, dass Regierungen überall die Grenzen eines jeden achten“.

Beobachter schließen nicht aus, dass die neue US-Regierung unter Präsident Donald Trump eine Gesetzesverschärfung durchsetzten könnte, um künftig US-Konzerne zur Herausgabe aller Daten, unabhängig vom Speicherort, zwingen zu können.

Manche berichten, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werde die rechtsextremistische NPD voraussichtlich verbieten. Ich hege noch Zweifel.

Dezember 2015: Der Zweite Senat des BVerfG entschied, dass der Verbotsantrag des Bundesrats zulässig und hinreichend begründet ist. Dieses in § 45 Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelte Vorverfahren dient dem Schutz der betroffenen Partei. Diese soll nur dann an den Pranger der öffentlichen Verhandlung gestellt werden, wenn ein Verbot wahrscheinlich ist. Man spricht vom sogenannten „Parteienprivileg“, abgesichert in Artikel 21 unseres Grundgesetzes (GG).

Die NPD, die sich vor der Verhandlung nicht zur Sache geäußert hatte, muss jetzt versuchen, die Richter umzustimmen. Das ist ihr bis dato nicht gelungen. Weder der Senat als Ganzes noch einzelne Richter lassen einen Sinneswandel erkennen.

Im Gegensatz zum ersten Verbotsverfahren 2003 konnte die Partei kein NPD-Vorstandsmitglied als V-Mann enttarnen. Es gab keine Hinweise, dass der Staat ihre Verteidigungsstrategie ausspäht. Und sie konnte auch die Behauptung des Bundesrats nicht widerlegen, dass keine im Verbotsantrag zitierte NPD-Äußerung von einem V-Mann stammt. Gerichtspräsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle gab am zweiten Verhandlungstag bekannt, dass „nach vorläufiger Einschätzung“ kein Verfahrenshindernis vorliegt. 2003 hatte das BVerfG das damalige Verfahren aus reinen Verfahrensgründen eingestellt, weil V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde dazumal nicht geprüft.

Um was geht es?

Der Maßstab für ein Parteiverbot ist der Dreh- und Angelpunkt des Verfahrens. Für ein Parteiverbot muss von der NPD eine Gefahr für unsere Demokratie – freiheitlich demokratische Grundordnung – ausgehen. Die Frage lautet: Genügt eine abstrakte Gefahr oder bedarf es einer konkreten Gefahr? Man kann mutmaßen, der Verbotsantrag wäre von vornherein chancenlos gewesen, hätte das BVerfG als Voraussetzung für ein Verbot eine konkrete Gefahr verlangt.

1952 wurde die rechtsradikale Sozialistische Reichspartei verboten, die sich in der Nachfolge der NSDAP sah. 1956 folgte das Verbot der kommunistischen KPD. In beiden Fällen ließ das Gericht eine abstrakte Gefahr für ein Verbot ausreichen. Man argumentierte: eine antidemokratische Partei könne sogar dann verboten werden, „wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft verwirklichen kann“. Nun, unter den heutigen Richtern war niemand zu hören, der eine konkrete Gefahr verlangte. Der Senatsvorsitzende Voßkuhle deutete aber an: Es sollte bei einem Verbot zumindest nicht völlig ausgeschlossen sein, dass eine Partei ihre Pläne je realisieren kann. Also doch das Erfordernis einer konkreten Gefahr?

Die Gewalt aus der rechten Szene lässt sich nur bedingt der Partei zurechnen. Das im Verbotsantrag beschriebene „Klima der Angst“ kann selbst für Hochburgen der NPD wie Anklam in Vorpommern nicht überzeugend nachgewiesen werden.

Inhaltlich stützte der Bundesrat seinen Verbotsantrag vor allem auf den Vorwurf, die NPD habe eine „homogene Volksgemeinschaft“ als Ziel. Eingebürgerte Deutsche sehe sie als Staatsbürger zweiter Klasse, die kein sicheres Bleiberecht in Deutschland haben. Die Vorstellung, dass biologische Kriterien, wie Abstammung, darüber entscheiden, ob jemand in Deutschland Träger voller Rechte werden kann, verstößt laut Bundesrat gegen die Menschenwürde, die allen Menschen gleich zukommt. Damit wäre auch die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne von Artikel 21 Abs. 2 GG beeinträchtigt. Es gibt viele Belege, dass die NPD rassistisches Gedankengut verfolgt.

Mit einem Urteil ist vermutlich im Sommer des Jahres zu rechnen.

Sollte die NPD am Ende verboten werden, hätte das Verfassungsgericht eine Chance verpasst, das Parteiverbotsverfahren zeitgemäßer auszugestalten. Nach knapp 67 Jahren ist in Deutschland von einer gefestigten Demokratie auszugehen, die künftig eine konkrete Gefahr als Voraussetzung für ein Parteiverbot erfordert. Keine „Demokratie in Rente“!

Das Verbotsverfahren von 2001 – 2003 zeigte die mit diesem verbundene Gefahr auf. Auslöser des damaligen Antrags war das Versagen der Sicherheitsbehörden beim NSU-Terror. Die Idee, die NPD zu verbieten, sollte Handlungsfähigkeit demonstrieren.

Was bei allem Verbot nicht gelingen wird: Die Partei ist eine Hülle. Das Verbot beseitigt nicht das dahinterstehende Gedankengut. „Vaterländische Vereine“ werden dann wieder Zulauf haben.

 

Mein lieber Pierre,

die Medien puschen gleichermaßen den gleichen Brei rund um den Erdball. Zwar ist das unabdingbar im Zeichen der Demokratie und der Informationsfreiheit, aber müssen 4jährige bereits im Vorschulalter mit Terror, Islamisten, Rassismus konfrontiert werden, wenn sie gerade den Windeln entwachsen sind? Rauf auf´ s Brett – egal, ob die eine Ahnung haben oder nicht, so ist das Volk. Unvorteilhaft, wenn falsche Solidarität das Debakel abschwächt und die Ernsthaftigkeit darunter leidet. Das darf auf keinen Fall passieren! Dennoch ein Hype, wenngleich ein äußerst wichtiger. Ich denke, wir müssen woanders ansetzen, als erst dann, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Erstens sind nicht alle Muslime radikal und zweitens darf nicht die Religion Schutzschild für Menschenhass, Terrorismus, Mord, Fanatismus sein. Ich kenne jede Menge Muslime, die feine Menschen sind. Es ist wie es ist, lieber Pierre: seitdem es Menschen gibt, gibt es auch Attentate und Kriege. Menschen sind kein friedliches Volk auf dieser Welt. Wir sollten unsere Verständigung nicht auf die schrecklichen Taten alleine richten, die wir – wie in diesem sehr bedauerlichen Fall – nicht vorher sehen und abwenden konnten sondern auf eine internationale, völkerübergreifende Verständigung und Integration andere Kulturen in den jeweiligen Ländern. Uns allen sollte klar sein, dass WIR gemeinsam auf EINER Welt leben und das sollten wir gefälligst in Frieden tun. Politik und Polizeischutz können wenig ausrichten, so lange die Gesinnung sich in fanatische mörderische Taten wandelt.

Es grüßt herzlich aus der Bankenmetropole, in der es leider auch nur um Geld, Macht und Prestige geht,

Petra

 

© Petra M. Jansen

http://jansen-marketing.de

 

Prévessin, den 17. Januar 2015

Meine liebe Petra,

wer heute „in“ sein will, trägt ein Schild mit der Aufschrift „Je suis Charlie“. Eine Inflation! Eine ganze Palette von Arschlöschern ist dabei vertreten, vom Feigling bis zum Unterdrücker. Nach außen geben sie sich höchst tolerant, aber sind es in Wirklichkeit nicht. Es gehört zum guten Ton dabei zu sein! Das zum Aushänge-Schild! Ich habe mir darüber Gedanken gemacht, als ich vor zwei Tagen, sehr früh am Morgen, vor dem Kiosk in Ferney-Voltaire stand, um mir die Sonderausgabe von „Charlie hebdo“ zu kaufen. Hundertfünfzig Gestalten wie mich, hat es aus dem Bett gerissen, um endlich ein Exemplar ergattern zu können, von einer Postille, die sie bisher mehr oder weniger verachteten. Eine Schar von Judas war dabei, um dem Trend der Zeit zu folgen Sich nur nicht marginalisieren und als Reaktionär zu erscheinen. Und das Ganze in dem Ort, wo Voltaire die ersten Weichen der großen Revolution im 18. Jahrhundert stellte.

Und ich? Habe ich überhaupt das Recht solch ein Urteil zu fällen und mit dem Zeigefinger herum zu ballern? Gehöre ich auch zu den geistigen Pygmäen unserer Gesellschaft? Rassist! Nichts gegen Pygmäen, die durchaus Großes leisten können. Hätte ich den Mut gehabt den Prophet zu enttarnen? Hätte ich das überhaupt gewollt? Um nicht im Trend der Zeit zu sein, sage ich dir heute offen, dass ich manche Karikaturen gegen die Religion als störend empfinde, weil sie Gefühle verletzen, die höchst intim sind. Und doch finde ich es gut, dass sie veröffentlicht werden. Das im Namen der Meinungsfreiheit, die ich als das höchste Gut der Demokratie betrachte. Ist das ein Widerspruch? Nein, unsere Gesellschaft kann nur bestehen, solange Querköpfe uns zum Nachdenken zwingen.

In der Hoffnung, dass du noch in süßen Träumen versunken bist, sende ich dir aus Frankreich herzliche Gedanken.

In diesem Sinn,

Pierre

 

//pm