Der Bundesrat ist mit seinem Versuch gescheitert, die rechtsextreme NPD verbieten zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag der Länderkammer ab. Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich gesinnt und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus, sie habe aber nicht das Potenzial, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, so die Ansicht des Gerichtes in Karlsruhe in seinem Urteil über fast 300 Seiten (Aktenzeichen: 2 BvB 1/13) .

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt nach Ansicht der Richter ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept: „Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen“. Sie missachte die Menschenwürde und sei mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.

Die NPD arbeite auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer Ziele hin. „Allerdings fehlt es (zumindest aktuell) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“, so der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Urteilsbegründung. Der Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen nach Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes werde daher „einstimmig als unbegründet zurückgewiesen“.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte bei der Urteilsverkündung: „Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden“. Ein Parteiverbot sei jedoch „kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot“. Der Vorsitzende des Zweiten Senats wies ausdrücklich auf andere Reaktionsmöglichkeiten hin – etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der Gesetzgeber.

Die Bundesländer hatten Anfang Dezember 2012 beschlossen, ein Verbotsverfahren einzuleiten – ohne Beteiligung der Bundesregierung und des Bundestages. Ein Jahr später hatten sie den Antrag in Karlsruhe eingereicht. Die Partei sei verfassungsfeindlich, gefährlich und verbreite Angst.

Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Verbotsverfahren im März 2003 eingestellt. Grund waren zahlreiche V-Leute des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Den Verbotsantrag hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Anfang 2001 unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beantragt.

Sollte die NPD in Zukunft an Zustimmung gewinnen, könnten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erneut ein NPD-Verbot beantragen.

In der Bundesrepublik gab es überhaupt erst zwei Parteiverbote: 1952 wurden die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten. Einzig das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parteiverbot auszusprechen.

Verfassungswidrig und doch kein Verbot! Was steckt dahinter? Das Verfassungsgericht wie folgt:

„Einem Verbot der NPD steht aber entgegen, dass das Tatbestandsmerkmal des „Darauf Ausgehens“ im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG nicht erfüllt ist. Die NPD bekennt sich zwar zu ihren gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Zielen und arbeitet planvoll auf deren Erreichung hin, so dass sich ihr Handeln als qualifizierte Vorbereitung der von ihr angestrebten Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellt. Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die eine Durchsetzung der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheinen lassen. Weder steht eine erfolgreiche Durchsetzung dieser Ziele im Rahmen der Beteiligung am Prozess der politischen Willensbildung in Aussicht (…), noch ist der Versuch einer Erreichung dieser Ziele durch eine der NPD zurechenbare Beeinträchtigung der Freiheit der politischen Willensbildung in hinreichendem Umfang feststellbar (…).

… Ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheint ausgeschlossen“.

Mit anderen Worten: Hausaufgabe an Politik und Zivilgesellschaft. Setzt den Radikalen argumentativ mehr entgegen!

Eine funktionierende, reife Demokratie, wie die deutsche, schafft das.

Un de plus à avoir flirté avec le fascisme, a avoir proféré des propos antisémites et racistes. Le grand architecte Le Corbusier est de ceux qui ont collaboré avec les Nazis. Par opportunisme ou par conviction ? Des faits, qui ont été pendant des décennies mis au rancart par qu’ils gênaient. On n’aime pas qu’un grand visionnaire soit traîné dans la boue. Mais que vaut une œuvre lorsque l’homme qui en est à l’origine est vacillant en ce qui concerne la morale et l’éthique. Il rejoint ainsi Céline, Heidegger et d’autres qui n’ont pas hésité de soutenir la tyrannie et l’injustice. Une idole de plus à mettre définitivement en quarantaine. Que puis-je ressentir à l’avenir pour Ronchamp ou le monastère de La Tourette, pour moi des hauts lieux de la spiritualité ? Que dire lorsque l’architecte de ces monuments se désavoue par son action ? On tombe de haut ! Peut-être la preuve que le diable se trouve en chacun de nous. Devons-nous l’accepter ? Non ! Ces révélations, que certains se sont évertués à mettre sous cloche, démontrent bien que le fascisme est un virus qui ne fait pas halte devant l’intelligence, la sensibilité et le talent. Cela devrait nous faire réfléchir ! Weiterlesen