Unendliche Weiten? Im Internet wird’s eng!
Das US-Justizministerium will an zahlreiche Daten einer Website von Gegnern des US-Präsidenten Donald Trump gelangen. Der Internetanbieter DreamHost soll nach eigenen Angaben einen Durchsuchungsbeschluss erhalten haben, in dem das Justizministerium Informationen zu der Website, den Besitzern und seinen Besuchern fordert. Dabei soll es um Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und IP-Adressen von 1,3 Millionen Nutzern gehen. DreamHost habe Widerspruch eingelegt, teilte das Unternehmen mit.
Nach Angaben des Anbieters handelt es sich um die Website disruptj20.org, die zu einer Gruppe von Aktivisten aus Washington, D. C., gehört. Über die Seite sind demnach Proteste und Störaktionen anlässlich der Amtseinführung von US-Präsident Trump am 20. Januar 2017 geplant worden.
In dem Durchsuchungsbeschluss, den DreamHost auf seinem Blog öffentlich zugänglich gemacht hat, verlangt das Justizministerium, dass der Anbieter umfangreiche Informationen weiterleitet. Unter anderem soll DreamHost dem Ministerium alle Daten freigeben sowie Informationen, die helfen können, Menschen zu identifizieren, die sich auf der Seite registriert haben – darunter Adressen, Kontodaten oder Geschäftsinformationen.
Der Anbieter DreamHost schreibt auf seinem Blog, dass der Durchsuchungsbeschluss ihn zwinge, auch die IP-Adressen von Besuchern herauszugeben. Dadurch könnten 1,3 Millionen Menschen identifiziert werden. „Diese Information könnte dazu benutzt werden, jeden zu identifizieren, der die Seite genutzt hat, um politische Äußerungen zu tätigen, die von dem ersten Zusatzartikel der Verfassung geschützt sind“, heißt es in dem Blog. Das dürfte genug sein, dass bei jedem die Alarmglocken läuten.
DreamHost schreibt weiter, dass es mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeite, wenn es um Kriminalität gehe. Diese Anfrage gehe jedoch weit darüber hinaus. „Das ist, unserer Meinung nach, ein starkes Beispiel für eine zu weit gehende Ermittlung und ein klarer Fall von Machtmissbrauch der Regierungsbehörden“.
Darum hat die Seite nach Erhalt des Durchsuchungsbeschlusses Widerspruch eingelegt. Wie der US-Sender CNN berichtet, schrieb das US-Justizministerium daraufhin in einer bei Gericht eingereichten Erklärung, dass die Meinungen von DreamHost keine Grundlage bieten, dem Durchsuchungsbefehl zu widersprechen. Laut CNN ist nicht klar, ob das US-Justizministerium weiter bei seinen Forderungen bleiben wird. Die Staatsanwaltschaft in Washington, D. C. äußerte sich dahingehend, dass über die beim Gericht eingereichte Erklärung hinaus keine weiteren Angaben machen werde.
In dem veröffentlichten Durchsuchungsbefehl fordert das Justizministerium auch Informationen zu Personen, die an den January 20 riots teilgenommen, diese geplant oder zu diesen angestiftet haben sollen. Vor und während der Amtseinführung von Donald Trump am 20. Januar 2017 hatte es in Washington gewalttätige Proteste gegeben. Mehr als 200 Demonstranten waren festgenommen worden, darunter einige Journalisten.
Ähnliches in Russland. Auch die dortige Regierung versucht beständig, das Internet stärker zu kontrollieren und mehr Nutzerdaten zu erfassen. Präsident Putin unterzeichnete Ende Juli zwei Gesetzesänderungen, welche den Spielraum für anonymisierende Internetdienste einschränken und die Überwachung von Kommunikation über Nachrichtenanwendungen ausweiten. Dies sind nur die jüngsten Schritte in einer Reihe von Verschärfungen, die Parlament und Kreml in den vergangenen Jahren vorangetrieben haben.
Neu erhält die Medienaufsicht ab November diesen Jahres das Recht, Anbieter sogenannter Proxy-Dienste zu sperren, wenn Nutzer mit deren Hilfe auf in Russland verbotene Websites zugreifen. Zu den Diensten gehören virtuelle private Netzwerke (VPN), mit denen ein Computer den Eindruck erweckt, er befinde sich im Ausland statt im reglementierten Inland. Die zweite Änderung betrifft mobile Nachrichtendienste, darunter auch Facebook Messenger und Whatsapp. Sie sollen ab Januar 2018 die Mobiltelefonnummern und Identitäten der Nutzer erfassen und bei Bedarf zur Verfügung stellen. Ein anonymer Gebrauch ist verboten. Auch sollen die Anbieter Nutzer blockieren, wenn die Obrigkeit es verlangt.