Die Behörden in Belarus haben ein Passagier-Flugzeug auf dem Weg von Griechenland nach Litauen zur Landung in der Hauptstadt Minsk gezwungen. Die Piloten der Ryanair-Maschine mit 170 Insassen an Bord wurden wegen eines mutmaßlichen Bombenalarms zum Beidrehen gedrängt, ein Militärjet eskortierte sie zum Flughafen.

An Bord war auch der im Exil lebende Blogger Roman Protasewitsch, ein erklärter Gegner des belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko. Protasewitsch und seine Freundin wurde in Minsk festgenommen. Die Maschine setzte später ihren Flug mit den übrigen Passagieren fort.

Aus EU-Kreisen hieß es, die Europäische Union erwäge verschiedene Strafmaßnahmen gegen Belarus. Darunter sind Sanktionen gegen die Verantwortlichen des Vorfalls sowie ein Landeverbot für die belarussische Fluggesellschaft Belavia an allen EU-Flughäfen, wie es aus EU-Kreisen hieß. Zudem könnten demnach alle Überflüge von EU-Airlines über Belarus ausgesetzt werden.

Die weißrussische Exilopposition übte heftige Kritik. Es ist absolut offensichtlich, dass dies eine Geheimdienstoperation zur Flugzeugentführung war, um den Aktivisten und Blogger Roman Protassewitsch zu verhaften, kritisierte die im Exil lebende weißrussische Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja (derstandard.de). Ab dem heutigen Tag sei klar, dass sich niemand, der über Weißrussland fliegt, in Sicherheit wiegen könne, sagte sie.

Oppositionspolitiker Pawel Latuschko ergänzte, dass dem Blogger in seiner Heimat die Todesstrafe drohe. Er forderte eine sofortige internationale Aufklärung des Zwischenfalls und eine Untersuchung, ob der internationale zivile Flugverkehr über Belarus einstweilen eingestellt werden soll.

Die belarussischen Behörden hatten den 26-jährigen Lukaschenko-Gegner im vergangenen November auf die Liste der an terroristischen Aktivitäten beteiligten Personen gesetzt. Über Nexta waren nach der von massiven Betrugsvorwürfen begleiteten Präsidentschaftswahl in Belarus im vergangenen August hunderttausende Demonstranten mobilisiert worden. Die monatelang andauernden Proteste hatten sich später abgeschwächt. Die Sicherheitskräfte waren gewaltsam gegen die Demonstranten vorgegangen, mehrere Demonstranten wurden getötet, es gab Massenfestnahmen und Folter von Inhaftierten. Mehr als 400 Demonstranten wurden zu Haftstrafen verurteilt (n-tv.de).

Die Kriminalpolizei ermittelt

Nach dem Weiterflug und der Landung in Vilnius haben die litauischen Behörden Ermittlungen aufgenommen. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft in Vilnius sei eine Voruntersuchung wegen der Entführung eines Flugzeugs eingeleitet worden. Durchgeführt werde sie von der Kriminalpolizei des baltischen EU- und Nato-Landes (srf.ch).

Cancel Culture – Was ist das eigentlich?!

Cancel Culture taucht als Schlagwort in Debatten immer häufiger auf. Die einen beklagen sich darüber, die anderen behaupten Cancel Culture gebe es gar nicht.

Cancel Culture bezeichnet den Versuch, ein vermeintliches Fehlverhalten, beleidigende oder diskriminierende Aussagen oder Handlungen – häufig von Prominenten – öffentlich zu ächten (ndr.de). Es wird zu einem generellen Boykott dieser Personen aufgerufen. 

Es ist daher umso wichtiger, dass deutsche Intellektuelle und Entscheidungsträger nicht den gleichen Fehler wie ihre amerikanischen Kollegen begehen. Bei der Cancel-Culture geht es nämlich nie nur um den Einzelnen. Wenn sich das Prinzip, dass ein paar Aktivisten einen Künstler oder Schriftsteller für unakzeptabel erklären können, einmal etabliert, dann verengt sich der öffentliche Diskurs rapide.

Cancel Culture, das ist der Titel für eine politische Gefahr: das systematische Abdrängen, Diffamieren und Aussortieren missliebiger Positionen und Personen. Im Zweifelsfall zerstört es Karrieren, jedenfalls aber verengt es eine offene Debatte. Als bevorzugter Schauplatz des Cancelns gelten die Universitäten. Ein neugegründetes Netzwerk Wissenschaftsfreiheit wendet sich seit einiger Zeit (br.de, 16.02.2021) dagegen, Forschung und Lehre weltanschaulich zu normieren“.

Cancel Culture quasi als neue Ideologie, Denkgesetz.

Selbst bei Religionen kann man beobachten, dass – wenn sie verpflichtend sind, etwa als Staatsreligion – sie zur Ideologie mutieren. Gehirnwäsche, Maulkorb … Das hat mit Religionsfreiheit nichts mehr zu tun. So auch bei Cancel Culture: Wer zieht die Fäden? Was sollen wir denken, wem sollen wir glauben? Mit Meinungsfreiheit hat dieses Bashing nichts mehr zu tun.

Es ist wieder allzu einfaches Schubladendenken, vielleicht auch Erziehung zur Denkfaulheit. Es muss ja schwarz sein, wenn es nicht weiß ist. Grau ist nicht denkbar, viel zu kompliziert … Unter dem Strich: der Niedergang der Debattenkultur!

Berichte über umgeworfene Statuen, mediale Anprangerungen in aller Öffentlichkeit und spontan organisierte Proteste erwecken offenbar bei vielen den Eindruck, es gäbe eine neue Form von linker Aggression in der Gesellschaft.

Richtig ist: In den letzten Monaten und Jahren werden viele überfällige Debatten in einer größeren Öffentlichkeit verhandelt (dw.com). Nur dass sie ihren Ursprung auf einer neuen Plattform, nämlich den sozialen Medien, haben – und damit auch eine viel größere, internationale Reichweite.

Mit dem politischen Modewort Cancel Culture wird derzeit in Deutschland versucht, etwas zu einem aktuellen Phänomen hochzustilisieren, was in Wahrheit gar nicht neu ist. In ihren jeweiligen Echokammern ereifern sich immer wieder Feuilletonisten in der Presse über die emotionale Intensität bestimmter Proteste, anstatt in eine inhaltliche Diskussion einzusteigen oder beide Seiten zum Gespräch einzuladen.

Auf diese Weise werden eher Weltuntergangspropheten und Kulturpessimisten befeuert. Solche medialen Scheingefechte lenken von berechtigten Debatten über Inhalte ab.

Nota bene: Unfaire und lautstark aggressive Proteste gegen andersartige Meinungen gab es schon immer – von Links wie von Rechts. 

Sirenen heulen, Raketen am Himmel. Viele werden von der Abwehr abgefangen, aber wenige erreichen doch ihr Ziel.

Krieg, Leid …. Es geht um Boden und Geschichte. Krieg als Mittel der Politik?

Der Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern hat sich seit Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan Mitte April zugespitzt.

Nach dem massiven Raketenangriff militanter Palästinenser auf den Großraum Tel Aviv hat Israels Militär seine Attacken auf die Hamas im Gazastreifen verstärkt. Die israelische Luftwaffe beschoss dort das Haus von Jihia al-Sinwar, Chef des politischen Flügels der Hamas im Gaza-Streifen. 

Israels Militär hatte der Führungsriege der im Gazastreifen herrschenden Palästinenserorganisation Hamas zuvor mit gezielter Tötung gedroht. Militante Palästinenser hatten in der Nacht den Großraum Tel Aviv sowie weitere israelische Ortschaften abermals massiv mit Raketen beschossen. Seit Beginn der Eskalation am Montag sind nach Armeeangaben rund 2.900 Raketen auf Israel abgefeuert worden (faz.net).

Man ist bestürzt über die steigende Zahl von zivilen Opfern, einschließlich des Todes von zehn Mitgliedern einer Familie, darunter Kinder, nach einem israelischen Luftangriff auf das Flüchtlingslager Schati im Westen von Gaza. UN-Generalsekretär Guterres erinnere alle Seiten daran, jeder willkürliche Angriff auf zivile und mediale Strukturen verstoße gegen das Völkerrecht.

Was kann man tun? Leider nicht allzu viel, aber ein erster Schritt wären ernst gemeinte Solidarität und eine besondere Klarheit der Sprache. Man ist kein Sprachpolizist, wenn man bei dem blutigen Drama in Nahost präzise auf die richtigen Worte achtet. Bekanntlich ist die Wahrheit das erste Opfer in einem Krieg, und sie stirbt leider meist durch die Waffe Sprache“ (waz.de).

Selbstverständlich darf und muss Israels Regierung für Fehler in der Siedlungspolitik und für viele Probleme in Gaza und im Westjordanland kritisiert werden. Aber nichts davon darf als Relativierung herhalten, wenn es darum geht, den feigen Angriff auf die Bevölkerung zu verurteilen.

Die „unteilbare Hauptstadt“

Jerusalem und der Status der Stadt als Ganzes spielen eine zentrale Rolle im gesamten Nahostkonflikt. Der Tempelberg ist für Juden und Muslime gleichermaßen von herausragender Bedeutung. Hier befindet sich die Al-Aqsa-Moschee – für die islamische Welt die drittwichtigste Moschee nach der al-Harām-Moschee in Mekka und der Prophetenmoschee in Medina. Außerdem befindet sich hier der Felsendom, in dessen Zentrum der Fels steht, von dem Mohamed aus seine Himmelfahrt angetreten haben soll.

Israel betrachtet die „Heilige Stadt“ als ewig unteilbar. Im sogenannten Jerusalem-Gesetz, das 1980 vom israelischen Parlament verabschiedet wurde, heißt es an zentraler Stelle: „Das vollständige und vereinigte Jerusalem ist die Hauptstadt Israels.“ Die Palästinenser beharren ihrerseits auf den Ostteil der Stadt, der im Falle eines zukünftigen palästinensischen Staates auch Hauptstadt sein soll.

Vor Ort erzählen Menschen ihre Geschichten, und man fühlt mit beiden (SPON). Dieser Konflikt ist so alt und verworren, so schmerzhaft und erscheint so unlösbar, dass es einen innerlich zerreißt.

Raketen

Sirenen heulen, Raketen am Himmel. Viele werden von der Abwehr abgefangen, aber wenige erreichen doch ihr Ziel.

Krieg, Leid …. Es geht um Boden und Geschichte. Krieg als Mittel der Politik?

Der Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern hat sich seit Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan Mitte April zugespitzt.

Nach dem massiven Raketenangriff militanter Palästinenser auf den Großraum Tel Aviv hat Israels Militär seine Attacken auf die Hamas im Gazastreifen verstärkt. Die israelische Luftwaffe beschoss dort das Haus von Jihia al-Sinwar, Chef des politischen Flügels der Hamas im Gaza-Streifen. 

Israels Militär hatte der Führungsriege der im Gazastreifen herrschenden Palästinenserorganisation Hamas zuvor mit gezielter Tötung gedroht. Militante Palästinenser hatten in der Nacht den Großraum Tel Aviv sowie weitere israelische Ortschaften abermals massiv mit Raketen beschossen. Seit Beginn der Eskalation am Montag sind nach Armeeangaben rund 2.900 Raketen auf Israel abgefeuert worden (faz.net).

Man ist bestürzt über die steigende Zahl von zivilen Opfern, einschließlich des Todes von zehn Mitgliedern einer Familie, darunter Kinder, nach einem israelischen Luftangriff auf das Flüchtlingslager Schati im Westen von Gaza. UN-Generalsekretär Guterres erinnere alle Seiten daran, jeder willkürliche Angriff auf zivile und mediale Strukturen verstoße gegen das Völkerrecht.

Was kann man tun? Leider nicht allzu viel, aber ein erster Schritt wären ernst gemeinte Solidarität und eine besondere Klarheit der Sprache. Man ist kein Sprachpolizist, wenn man bei dem blutigen Drama in Nahost präzise auf die richtigen Worte achtet. Bekanntlich ist die Wahrheit das erste Opfer in einem Krieg, und sie stirbt leider meist durch die Waffe Sprache“ (waz.de).

Selbstverständlich darf und muss Israels Regierung für Fehler in der Siedlungspolitik und für viele Probleme in Gaza und im Westjordanland kritisiert werden. Aber nichts davon darf als Relativierung herhalten, wenn es darum geht, den feigen Angriff auf die Bevölkerung zu verurteilen.

Die „unteilbare Hauptstadt“

Jerusalem und der Status der Stadt als Ganzes spielen eine zentrale Rolle im gesamten Nahostkonflikt. Der Tempelberg ist für Juden und Muslime gleichermaßen von herausragender Bedeutung. Hier befindet sich die Al-Aqsa-Moschee – für die islamische Welt die drittwichtigste Moschee nach der al-Harām-Moschee in Mekka und der Prophetenmoschee in Medina. Außerdem befindet sich hier der Felsendom, in dessen Zentrum der Fels steht, von dem Mohamed aus seine Himmelfahrt angetreten haben soll.

Israel betrachtet die „Heilige Stadt“ als ewig unteilbar. Im sogenannten Jerusalem-Gesetz, das 1980 vom israelischen Parlament verabschiedet wurde, heißt es an zentraler Stelle: „Das vollständige und vereinigte Jerusalem ist die Hauptstadt Israels.“ Die Palästinenser beharren ihrerseits auf den Ostteil der Stadt, der im Falle eines zukünftigen palästinensischen Staates auch Hauptstadt sein soll.

Vor Ort erzählen Menschen ihre Geschichten, und man fühlt mit beiden (SPON). Dieser Konflikt ist so alt und verworren, so schmerzhaft und erscheint so unlösbar, dass es einen innerlich zerreißt.

Bislang gibt es bei uns keine Grenzen für Bezahlungen mit Bargeld. Abgesehen von der Pflicht, sich ab einer Summe von 10.000 Euro dem Händler gegenüber auszuweisen. Allerdings soll sich das deutlich verändern, wie die Finanzmarktkommissarin der EU in einem Interview (smartdroid.de) verraten hat. In der gesamten EU sollen Zahlungen in Bargeld zukünftig erstmals einer Obergrenze unterliegen.

Nach bisheriger Gesetzeslage gilt Folgendes:

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Münzgesetzes sowie § 14 I. Satz 2 BBankG sind Euro-Scheine und Münzen gesetzliche Zahlungsmittel. Allerdings bedeutet das nicht, dass sämtliche Einkäufe stets mit beliebig vielen Münzen oder großen Scheinen bezahlt werden können. Zwar besteht für Euro-Scheine und Kleingeld prinzipiell eine Annahmepflicht – diese erfährt jedoch kraft Gesetzes Einschränkungen und kann vertraglich sogar ganz ausgeschlossen werden.

Der Gesetzgeber legt aber in § 3 Abs. 1 Satz 2 des Münzgesetzes fest, dass niemand verpflichtet ist, bei einem Zahlungsvorgang mehr als fünfzig Münzen anzunehmen.

Die EU will jetzt Bargeldzahlungen begrenzen, allerdings auf ein recht hohes Limit.

Entsprechende Gesetzgebungen sollen im Sommer 2021 vorgelegt werden. Man beschreibt sie als großen Schlag im Kampf gegen Geldwäsche und anderweitige illegale Finanzierungen. 

Der Charme des Bargeldes … Alles Gewohnheit, oder?! Total veraltet! Aber: Wehret den Anfängen! (Zeigefinger!) Die Totalüberwachung der Bürger

Geht es vielmehr um die Totalüberwachung von uns Bürgern/-innen? Jede bargeldlose Transaktion hinterlässt elektronische Spuren, die ermöglichen, jede kleinste Lebensäußerung nachzuvollziehen und zu bewerten:  Big Data macht es möglich – und es ist ein Treppenwitz, dass die, die hinter jeder Suchanfrage bei Google eine Weltverschwörung vermuten ihrerseits den total überwachten Bürger erzwingen wollen. Es ist die große Zeit der Manipulateure

Es sagt der Verbraucher-Schützer: Liegt zu viel virtuelles Geld auf den Konten, führt das zudem zu bedenklichen Ideen: So diskutieren Ökonomen, wie sich allzu sparfreudige Verbraucher durch negative Zinsen – letztlich eine Art Strafzins fürs Sparen – zum Konsumieren bewegen lassen. Auf diese Weise könnten Zentralbanken und Politik einen erheblichen Einfluss auf unser Alltagsleben und unsere Ersparnisse gewinnen. Der freie Konsument ist der neuen Staatswirtschaft nicht geheuer.

In der EU gibt es bislang unterschiedliche Regelungen.

Sollte die neue Regelung tatsächlich kommen, trifft sie vor allem Bürger in Deutschland. Der wichtigste Punkt, den die EU-Kommissarin verriet, ist die Höhe des vorgesehenen Limits: Wir reden über eine Obergrenze von 10.000 Euro. So viel Geld in den Taschen herumzutragen, ist ganz schön schwer. Die meisten Menschen machen das nicht“ (computerbild.de).

Hierzulande, wo viele Bargeldzahlungen noch bevorzugen, gibt es nämlich keine Obergrenze. Anders sieht es hingegen in Frankreich aus, wo die ansässige Bevölkerung nur bis 1.000 Euro auf Bares zurückgreifen darf. Die strengste Regelung gibt es in Griechenland: Beträge über 500 Euro sind ausnahmslos per Überweisung oder Karte zu begleichen.

Der Brief des Kreditinstitutes … Freundliche Information, man habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und bringe das gegenüber Kundin und Kunde zur gefälligen Kenntnis.

Immer lächeln, was hängen bleibt, ist die Preiserhöhung.

Die Banken erlauben sich, von unseren Guthaben mehr abzuschöpfen, natürlich für die gleiche Leistung. Und das alles wird selbstverständlich – bequem für uns – von unseren Konten abgebucht. Die „Krötenwanderung“: aus unserer Tasche in die der Banken!

Man bedient sich bei uns, alles par ordre du mufti … Und so nett verpackt, die Gier!

Aber: aus Karlsruhe ziehen Wolken auf, der drohende Finger des Gesetzes wirft einen langen Schatten.

Tenor des BGH-Urteils: Für Preis­erhöhungen oder sonst ungüns­tige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen reicht es nicht aus, wenn Kunden nicht wider­sprechen (test.de).

Folge: So ziemlich alle Gebühren­erhöhungen von Banken und Sparkassen sind unwirk­sam. Kunden müssen nur die bei Konto­eröff­nung gültigen Preise zahlen. Auf unwirk­same Erhöhungen entfallende Zahlungen sind bis zurück zum 1. Januar 2018 zu erstatten.

Unter Juristen ist das eigentlich längst geklärt: Schweigen darf nicht als rechtlich verbindliche Erklärung gewertet werden. Weil dies aber in der realen Welt der Banken und Sparkassen trotzdem geschieht, sah sich der Bundesgerichtshof (BGH) nun zu dem Grundsatzurteil veranlasst – zu schleichenden Vertragsänderungen und Gebührenerhöhungen gegenüber den schweigenden Kunden. Das Ergebnis: Der Spielraum für solche Anpassungen der Banken zulasten ihrer Kunden ist deutlich kleiner geworden.

Die Kunden werden durch solche Klauseln unangemessen benachteiligt. Denn dadurch sei nicht nur die Anpassung einzelner Details möglich. Die Geschäftsbedingungen seien vielmehr ohne jede inhaltliche oder gegenständliche Beschränkung“ (sueddeutsche.de) formuliert und ermöglichten damit jede vertragliche Änderungsvereinbarung. Den Kunden konnte, so erläuterte der Richter, durch bloße Bankeninformation – falls sie nicht widersprachen – ein ganz anderer Vertrag untergeschoben werden, etwa über ein Schließfach, das mit Kosten verbunden ist. Dies aber weiche vom wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken ab, wonach Schweigen grundsätzlich nicht als eine rechtsverbindliche Zustimmung gewertet werden dürfe.

Diese Praxis funktionierte nur, weil die Kunden sie entweder zähneknirschend hinnahmen, sich gelegentlich darüber ärgerten, oder sie gar nicht erst bemerkten. Die Bedingungen und Gebühren der Kreditinstitute haben in den vergangenen Jahren ein fantasievolles Eigenleben entwickelt: Verwahrgebühren für Geldbeträge zum Beispiel. Kostenpflichtige Belege für Überweisungen. Vielleicht auch einfach nur Partnergebühren für die Kreditkarte, oder eine Extra-Rechnung bei Bargeldeinzahlung. Dienstleistungen, die es bislang kostenlos gab, sind nach und nach zu teuren Extras geworden.

Dass der Bundesgerichtshof die Sache nun deutlich gebremst hat, ist vernünftig. Denn nun müssen sich diese Banken endlich um uns Kunden kümmern.

Sie müssen echte Leistungen wie faire Beratung, personengebundene Dienstleistungen und ordentliche Betreuung entwickeln.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am Mittwoch mehrere Eilanträge gegen die nächtliche Ausgangssperre, wie sie nun in der Bundes-Notbremse im § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz vorgesehen ist, abgelehnt. (Beschluss vom 5. Mai 2021, Az. 1 BvR 781/21 u.a.).

In seiner Mitteilung betonte das BVerfG, dass damit nicht entschieden sei, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine solche Entscheidung könne das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht treffen. Diese Prüfung bleibe den Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Die als Teil der Corona-Notbremse eingeführten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben damit in Kraft. Der Erste Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Folgen schwerwiegender seien, wenn jetzt ein Stopp erfolge, die Ausgangssperre später aber für verfassungsgemäß erklärt würde. Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt. Die Verfassungsbeschwerden bleiben aber weiter bestehen. 

Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck, heißt es in dem Beschluss des Gerichts (zeit.de). Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangssperre geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt.

Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob die Maßnahme am Ende einer sorgfältigen Prüfung im Hauptsacheverfahren nicht doch noch für verfassungswidrig erklärt wird. Bis dahin dürfte sie aber längst Geschichte sein; die Inzidenzen sinken – so bleibt jedenfalls weiterhin zu hoffen –, und die Notbremse läuft ohnehin Ende Juni aus.

Das Verbot, nach 22 Uhr die Wohnung zu verlassen, sei keine verfassungsrechtliche Petitesse“ (sueddeutsche.de). Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greife tief in die Lebensverhältnisse ein. Die Folgen der Ausgangsbeschränkung wirkten sich auf nahezu sämtliche Bereiche privater, familiärer und sozialer Kontakte ebenso wie auf die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeiten aus, so die Begründung der Entscheidung. Hinzu kommt: Nach Einschätzung der Richter könnte hier auch, was den Umgang mit Geimpften und Genesenen angeht, eine besondere verfassungsrechtliche Herausforderung lauern.

Der Bundestag hatte vor zwei Wochen erst die „Bundesnotbremse“ beschlossen. Sie ist seit dem 23. April in Kraft und regelt erstmals bundeseinheitlich, dass in Städten und Landkreisen ab einem Inzidenzwert von 100 zahlreiche Kontaktbeschränkungen gelten. Mit deutschlandweit einheitlichen Regelungen will die Politik einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus besser in den Griff kriegen.

Besonders umstritten war die Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr. Menschen dürfen sich in dieser Zeit nur aus wichtigem Grund in der Öffentlichkeit bewegen, etwa weil sie zur Arbeit gehen oder von ihr kommen oder den Hund ausführen müssen. Sport bleibt Einzelpersonen jedoch bis 24:00 Uhr erlaubt.

Fast zehn Jahre lang war er ein Phantom. Im Dezember 2001, zwei Monate nach den Terroranschlägen vom 11. September in den USA, war Osama Bin Laden, Gründer und Chef der Terrororganisation al-Qaida, entkommen, nachdem westliche Truppen sein Hauptquartier im afghanischen Tora Bora eingekesselt hatten. Die Region liegt in den Bergen nahe Pakistan, und die Vermutung lag nahe, dass er in dieser unübersichtlichen Region über die unbewachte Grenze ins Nachbarland geflüchtet war. Manche vermuteten ihn in den Stammesgebieten (zeit.de), in denen der pakistanische Staat keine Kontrolle hatte. Andere hielten es für wahrscheinlicher, dass er in der Millionenmetropole Karatschi untergetaucht war. 

Am Abend des 1. Mai 2011, um 23.35 Uhr Ortszeit in Washington (welt.de), trat der damalige US-Präsident Barack Obama im Weißen Haus vor die Kameras. Guten Abend, heute Abend kann ich dem amerikanischen Volk und der Welt berichten, dass die Vereinigten Staaten eine Operation ausgeführt haben, bei der Osama Bin Laden getötet wurde, der Anführer von al-Qaida und ein Terrorist, der verantwortlich ist für die Ermordung von Tausenden unschuldiger Männer, Frauen und Kinder“. 

Demnach begaben sich vier US-Hubschrauber in das Zielgebiet. Zwei Maschinen mit jeweils etwa zwölf Elitesoldaten griffen an. Einer ihrer beiden Hubschrauber sackte beim Landeanflug durch und schlug so hart auf, dass er beschädigt wurde. Dann sprengten die Kommandos sich den Zugang zum Grundstück frei und stürmten das Haus. Osama habe ein Gewehr und eine Pistole in seinem Zimmer gehabt und sei erschossen worden, als er danach griff. Das Ziel sei eigentlich gewesen, ihn lebend gefangen zu nehmen, aber die Eigensicherung der US-Soldaten habe Vorrang gehabt.

Es gibt mehrere Versionen der „Liquidierung“ Osama Bin Ladens. Welt.de zählt sieben.

Die Frage ist, welche wahr ist, wenn überhaupt eine zutrifft.

Was paradox klingt, ist in Wirklichkeit ein Phänomen, das einem bei zahlreichen aufsehenerregenden Ereignissen der jüngeren Zeitgeschichte begegnet: Es gibt nicht zu wenig Informationen, sondern zu viele – und das Problem ist, Wahres von Erfundenem zu trennen.

Seit der Tötung bin Ladens durch US-Spezialkräfte in Pakistan am 2. Mai 2011 wird al-Qaida von Aiman al-Sawahiri geführt. Der wenig charismatische Ägypter, der zuvor als Ideologe der Gruppe galt, ist seitdem nicht groß in Erscheinung getreten. Vermutet wird er in der Grenzregion zwischen Pakistan und Afghanistan. Immer wieder gibt es Gerüchte, dass al-Sawahiri längst tot sei.

Doch auch wenn al-Sawahiri selbst noch am Leben sein sollte: Er ist ein alter und vermutlich kranker Mann, der nicht das Charisma und die Anziehungskraft seines Vorgängers bin Laden hat.

Die Welt ist ohne Bin Laden sehr wahrscheinlich ein besserer Ort als mit ihm (SPON). Aber der Glaube täuscht, Terror und Feindschaft ließen sich besiegen, indem man die Anführer umbringt.