Wir haben einen gesellschaftlichen Wandel. War die Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Geschlecht lange salonfähig, findet jetzt ein Umbruch statt, der sich auch im Umgang mit Sprache widerspiegeln soll.

Politisch korrekter Sprachgebrauch, was heißt das eigentlich? Was ist übertrieben? Was ist angemessen? Eine durchaus umstrittene Frage, die immer wieder neu für Diskussionsstoff sorgt. Dinge, die in der Vergangenheit zum alltäglichen Sprachgebrauch gehörten, rufen heute Stürme der Entrüstung (Shitstorm) hervor. Oder ursprünglich neutrale Begriffe erhalten später durch die gesellschaftliche Entwicklung eine negative Konnotation und ihr Gebrauch damit auch eine andere Bedeutung.

Während die einen argumentieren, wie wichtig Political Correctness (PC) ist, gibt es ebenso jene, die von Sprachpolizei sprechen, es als „Meinungsdiktatur“ empfinden und sich in ihrer Redefreiheit eingeschränkt fühlen.

PC beschneidet jedoch nicht die Meinungsfreiheit, sondern soll dafür sorgen, dass Diskussionen oder Unterhaltungen frei von Diskriminierung geführt werden.

PC spiegelt sozusagen die Entwicklung unserer Gesellschaft wider. Unsere Gesellschaft wird immer vielfältiger und viele Begriffe wie „Schwuchtel“, „Neger“ oder „Weib“ sind Begriffe einer Gesellschaft, die Unterschiede nicht respektiert, sondern auf Basis dieser diskriminiert.


Bei der PC geht es also um weit mehr als die Änderung unseres Sprachgebrauchs, es geht auch um unser sich änderndes Weltbild. Mit der Änderung der Sprache sollte daher auch eine entsprechende Veränderung des Verhaltens einhergehen.

Wörter und Sätze sind Mittel, mithilfe derer wir uns über Dinge in der Welt verständigen. Was sie bedeuten, ist dadurch bestimmt, wie wir sie in unserer Sprachgemeinschaft verwenden.

Ersetzen wir ein Wort durch ein anderes, so erhält dieses oft eine neue Bedeutung (Deborah Mühlebach in unibas.ch).

Eine Reihe von Sprechhandlungen ist wortwörtlich im strafrechtlichen Sinne verboten, ohne dass dies auf gesellschaftlicher Ebene kritisch diskutiert würde, unter anderem die Beleidigung (§ 185 StGB), die üble Nachrede (§§ 186, 188 StGB), die Verleumdung (§ 187 StGB) und die Bedrohung (§ 241 StGB), die sich typischerweise gegen Individuen richten, und die Volksverhetzung (§ 130 StGB), die sich gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe oder Individuen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer solchen richtet.

Anders sieht das mit Tabuwörtern aus; jene sind maximal Ausdruck schlechten Benehmens. Z.B. die Benutzung des Wortes „pissen“ statt „urinieren“.

Die Verwendung von Tabuwörtern ist bei uns gesellschaftlich nicht sehr stark sanktioniert. Sie kann sogar positiv bewertet werden: Da gesellschaftliche Tabus typischerweise keine rationale Grundlage haben, sondern nur durch tradierte Vorstellungen von Schicklichkeit begründet sind, kann ihre Verletzung als eine Weigerung dargestellt und verstanden werden, sich solchen Traditionen gedankenlos zu unterwerfen (bpb.de)

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