Nach der Erstürmung des Kapitols durch Anhänger Donald Trumps hat der Kurznachrichtendienst Twitter das wichtigste Konto des abgewählten US-Präsidenten nach eigenen Angaben dauerhaft gesperrt. Grund sei das „Risiko einer weiteren Anstiftung zur Gewalt“, teilte Twitter mit (welt.de). Twitter ist die wichtigste Kommunikationsplattform Trumps gewesen. Er hatte sich über die Plattform meist mehrfach täglich direkt an seine Anhänger und die Weltöffentlichkeit gewandt. Mehr als 87 Millionen Menschen folgten dem Präsidenten auf dessen Account.

Twitter wertete Trumps Tweets als geeignet, um Menschen zu gewalttätigen Akten im Stile der Stürmung des Kapitols zu inspirieren. Der Kurznachrichtendienst argumentierte unter anderem, Trumps Hinweis, dass er selbst nicht an der Vereidigungszeremonie teilnehme, könne für jene, die möglicherweise Gewalttaten in Betracht zögen, als Ermutigung dienen, „dass die Vereidigung ein ‚sicheres‘ Ziel sei“, weil Trump selbst dort nicht anwesend sei.

Weiterhin hat das Repräsentantenhaus am 13. Januar 2021 die Einleitung eines Impeachment-Verfahrens beschlossen. Verhandelt wird das Verfahren nun im US-Senat – frühestens am 19. Januar. An diesem Tag steht die nächste reguläre Sitzung des Senats an.

Was bringt ein Impeachment-Verfahren kurz vor Amtsübergabe an Joe Biden am 20. Januar?

Nie mehr Trump!“ lautet die Devise der US-Demokraten. Kurz vom dem Ende der Amtszeit von US-Präsident Donald Trump wollen sie mit dem zweiten Amtsenthebungsverfahren sichergehen, dass dieser nicht erneut ins Weiße Haus einziehen kann.

Eine Amtsenthebung hätte eine hohe symbolische Bedeutung (Sheri Berman, Politikwissenschaftlerin am Barnard College, einer Schwester-Uni der Columbia University/New York). Die Demokraten wollen klarmachen, dass niemand über dem Gesetz steht (dw.com).

Und die Sperre von Trumps Twitter-Account?

Es mag überraschend geklungen haben, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel sich über die Sperre des Twitter-Kontos des POTUS äußerte. Sie halte die dauerhafte Suspendierung von Trumps Account für problematisch. Soziale Netzwerke seien zwar verantwortlich dafür, dass auf ihren Plattformen kein Hass oder Anstiftungen zur Gewalt gepostet werden. Aber die Meinungsfreiheit einzelner dürfe nicht von privaten Unternehmen eingeschränkt werden (Regierungssprecher Steffen Seibert)

Aber an dieser Stelle offenbart sich das Problem: In der Praxis löschen die Unternehmen viele Inhalte, die zwar unfreundlich und unerwünscht, aber deshalb nicht gleich verboten sind.

Verbote ergeben sich aus dem Hausrecht der Anbieter, das strenger ist als das Gesetz. Nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz findet keine Prüfung mehr statt. Dies verträgt sich aber nicht mit der Freiheit der kritischen Meinung, die auch unsere Verfassung bei Twitter schützt, selbst wenn sie unbequem ist.

Der Fall Trump und der Sturm auf das Kapitol zeigt einerseits, dass die Betreiber der sozialen Netzwerke nicht tatenlos zusehen dürfen, wenn Worte zu Waffen werden. Auf der anderen Seite offenbart sich hier ein Dilemma.

Denn darüber, wo die rechtlichen Grenzen der Äußerungsfreiheit liegen und nach welchen Regeln sie gewahrt werden, muss im Rechtsstaat der demokratisch legitimierte Gesetzgeber entscheiden.

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