WikiLeaks? Julian Assange, Whistleblower? Das ist schon einige Jahre her und immer noch aktuell.

Die USA wollen seine Auslieferung, u.a. wegen Geheimnisverrats. Jetzt ist es raus:

Wikileaks-Gründer Assange darf einem britischen Gericht zufolge nicht an die USA ausgeliefert werden.

Zur Begründung verwies die Londoner Richterin auf den schlechten psychischen Gesundheitszustand des 49-Jährigen. Wegen der zu erwartenden Haftbedingungen in den USA bestünde die Gefahr eines Suizid. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ begrüßte die Gerichtsentscheidung im Grundsatz. Anlass zur Sorge sei aber, dass die Richterin in ihrer Begründung nicht von einem politischen Verfahren ausgegangen sei. Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Urteil einen Erfolg für alle, die mit brisantem Material arbeiteten. Die USA wollen Assange unter dem Vorwurf der Spionage anklagen und kündigten Berufung gegen das britische Urteil an. Wikileaks hatte im Jahre 2010 geheime militärische und diplomatische Dokumente auf seiner Plattform veröffentlicht.

Die Medienlandschaft war schon vor Beginn der Assange-Geschichte sehr eingeengt. Die Horizonte schlossen sich, als der Krieg gegen den Terror erklärt und der Irak unter falschen Vorwänden angegriffen wurde. Wenn die Medien als vierte Gewalt gehandelt und den anderen drei genau auf die Finger geschaut hätten, wäre es möglicherweise überhaupt nicht zu einem Angriff auf den Irak gekommen, die von Assange veröffentlichten Informationen hätte man nicht von Whistleblowern erhalten müssen, und Wikileaks wäre überhaupt nicht erforderlich (Tomaž Mastnak, Soziologe in eurotopics.net).

Die Vorgeschichte macht das Londoner Urteil zu einer faustdicken Überraschung. Seit April 2019 sitzt Assange im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Er war wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Zuvor hatte er sieben Jahre Zuflucht in der Botschaft von Ecuador gesucht, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Inzwischen wurden die Ermittlungen der schwedischen Behörden eingestellt, der Vorwurf der Vergewaltigung hatte sich als konstruiert erwiesen.

Das Londoner Urteil basiert hauptsächlich auf zwei humanitären Argumenten, die von vielen Beobachtern als „formal“ bewertet werden. Erstens den barbarischen Zuständen in US-Supermax-Gefängnissen und zweitens den möglichen Auswirkungen dieser Verhältnisse auf die labile Psyche Julian Assanges; die Richterin folgert daraus, dass er extrem selbstmordgefährdet sei und äußert Zweifel daran, dass präventive Maßnahmen ihn daran hindern könnten, sich im Gefängnis umzubringen (freitag.de)

Der Fall Assange ist von grundlegender Bedeutung. Denn im Kern geht es um Meinungs- und Pressefreiheit. Um sie ist es weltweit nicht gut bestellt. Sie muss verteidigt werden, denn sie ist auch in Demokratien gefährdet. Hier erfüllen Medien grundlegende und unverzichtbare Funktionen: Sie sollen informieren und durch Kritik und Diskussion zur Meinungsbildung beitragen. 

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