Polen, Ungarn und Tschechien haben laut Europäischem Gerichtshof EU-Recht gebrochen, als sie die Übernahme von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien verweigerten. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Der Streit um die Flüchtlingsumverteilung hatte die europäische Asylpolitik jahrelang mitgeprägt (Az: C-715/17, C-718/17 und C-719/17).

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung hatten die EU-Innenminister im September 2015 per Mehrheitsvotum zwei Beschlüsse gefällt. Damit sollten ursprünglich 160 000 Asylbewerber aus Italien und Griechenland in die übrigen EU-Staaten umgesiedelt werden. Am Ende wurden aus verschiedenen Gründen laut EU-Kommission nur rund 35 000 Menschen umverteilt, viele davon nach Deutschland (sueddeutsche.de).

Polen, Ungarn und Tschechien nahmen keine oder fast keine der Menschen auf. Die EU-Kommission verklagte sie darum vor dem EuGH. Dort führten die Länder eine Reihe von Argumenten ins Feld. Ungarn und Polen machten insbesondere die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geltend. Tschechien argumentierte, dass es wirksamere Maßnahmen zur Bewältigung der Migration unternommen habe, etwa Unterstützung beim Schutz der EU-Außengrenzen.

Die drei Staaten verteidigten sich vor dem EuGH auch mit dem Argument, dass die Menschen, die da kämen, möglicherweise gefährliche Islamisten seien. Auch sei die Zusammenarbeit mit Italien und Griechenland schlecht gewesen, diese Länder hätten sie nicht gut informiert.

Die Richter am EuGH hatten dafür aber kein Verständnis. Sie sahen einen Verstoß gegen die Solidaritätsverpflichtung innerhalb der Europäischen Union. Die Mitgliedsstaaten, die Menschen aufnehmen sollen, könnten sich zwar im Einzelfall weigern, wenn sie eine konkrete Person für gefährlich halten. Sie müssten dies aber genau begründen. Ganz allgemein kategorisch “Nein” zu sagen, weil ihre Gesellschaften durch solche Umsiedlungen gefährdet seien, sei nicht zulässig.

Was droht den Staaten?

Den Ländern drohen nun hohe Geldstrafen. Dazu müsste die EU-Kommission den EuGH allerdings noch einmal anrufen und auch finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Die EU ist seit Jahren zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden die Schutzsuchenden zuerst europäischen Boden betreten haben. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen Migrationspakt (zeit.de) vorlegen.

Seit Jahren ist klar: Die Asyl- und Migrationspolitik der EU muss reformiert werden. Und seit Jahren geht es kaum voran. Staaten wie Griechenland und Italien an den südlichen Außengrenzen wollen die sogenannten Dublin-Regeln ändern. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, dessen Boden der Schutzsuchende zuerst in Europa betreten hat.

 

 

 

 

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