In einem Staat gibt es Regeln – die Gesetze. Die wichtigsten davon werden in der Verfassung verankert. Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.
70 Jahre ist das her. Wenige Verfassungen in der Welt sind älter. Ist es noch immer auf der Höhe der Zeit? Nicht weniger als 62 Änderungsgesetze in 69 Jahren sollten dafür sprechen. Nur 70 Artikel haben noch den Wortlaut von 1949. Man kann auch davon ausgehen, dass dem Grundgesetz im Jubiläumsjahr 2019 wieder bescheinigt wird, es habe sich „bewährt“. Dafür gibt es in der Tat gute Gründe. Die Entwicklung der Bundesrepublik ist insgesamt glücklich verlaufen. Inwieweit dies dem Grundgesetz gutgeschrieben werden kann, lässt sich schwer ermitteln. Fest steht jedoch, dass es zur unbestrittenen Konsensbasis der politischen Konkurrenten und gesellschaftlichen Kräfte geworden ist – anders als die Weimarer Verfassung, die in der Nationalversammlung mit hoher Mehrheit angenommen, aber schnell zum Streitobjekt einer zerrissenen Gesellschaft geworden war.
Letztere würde übrigens 2019 100 Jahre alt …
Das Grundgesetz sollte 1949 keinen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen. Der Begriff „Verfassung“ wurde bewusst vermieden. Denn das Grundgesetz war in der Form, in der es 1949 verabschiedet wurde, als Provisorium gedacht. Deutschland war damals ein geteiltes Land und sollte es bis zum 3. Oktober 1990 auch bleiben. Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands an jenem Tag ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
Am 23. August 1948 stand der Entwurf, der die Menschenwürde garantierte und Prinzipien wie Demokratie, Rechts- und Sozialstaat festlegte.
Da ist nicht nur der erste Teil mit den Grundrechten, der unter dem Eindruck der gerade überwundenen NS-Diktatur entstand. Die 95 Druckseiten schrieben im organisatorischen Teil etwa den Föderalismus fest, regelten die Staatsorganisation und etablierten ein konstruktives Misstrauensvotum, um politisch instabile Verhältnisse, wie in der Weimarer Republik künftig zu unterbinden. Ein starkes Bundesverfassungsgericht wurde ebenfalls geschaffen.
Wie sieht es für die Zukunft aus? Gibt es Sanierungsbedarf? Vorstellbar ist eine Bestimmung über den Datenschutz oder auch eine Pflicht des Staates, für eine digitale Grundversorgung im ganzen Land, also auch in ländlichen Gebieten, zu sorgen. Nachdenken kann man auch über ein Staatsziel Nachhaltigkeit (Joachim Wieland, Speyrer Staatsrechtler, handelsblatt.com 23.08.2018). Und Migration sei bislang, abgesehen vom Asylrecht, überhaupt kein Verfassungsthema.
Zu erörtern wäre auch, das Gesetzgebungsverfahren um Elemente direkter Demokratie zu ergänzen. „Es gehört zu den Selbsttäuschungen großer Teile der Nachkriegseliten, dass die rein repräsentative Demokratie den sichersten Schutz vor Entwicklungen zum Totalitären bietet“ (Gertrude Lübbe-Wolff, ehemalige Bundesverfassungsrichterin).
Kurz vor dem 70. Geburtstag des Grundgesetzes ist die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland laut einer Umfrage mit der deutschen Verfassung zufrieden. 88 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass sich das Grundgesetz in den vergangenen Jahren „sehr gut“ oder „gut“ bewährt habe. Das geht aus einer repräsentativen Studie des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap unter Wahlberechtigten hervor (zeit.de).
Begleitet wird der Geburtstag von allerhand Festakten und Ausstellungen.
Unter anderem stellte das Landgericht Bonn bis zum fünften Februar die Ausstellung „70 Jahre Grundgesetz – 144 künstlerische Positionen“ aus. Ob gemalt, fotografiert oder als bunte Collage – mehr als 100 Künstlerinnen und Künstler hatten kreativ das Grundgesetz dargestellt. Die Stadt Bonn plant zudem, den 70. Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes mit einem Bürgerfest zu begehen.
Es gehört zum Erfolg unserer Republik, dass sie Polemiken jeglicher Art im Laufe der Zeit verwelken ließ. Und zwar keineswegs nur wegen des ökonomischen Erfolgs („Wirtschaftswunder“), sondern auch gerade wegen des politischen, institutionellen, gesellschaftlichen Erfolgs.
Danken wir unserer Verfassung, dem Grundgesetz. Happy Birthday!
Grundgesetz und andere Gesetze würden angeblich das Verhalten Herrschender verbessern. Das stimmt nicht. „Macht verändert den Charakter, verführt zum Lügen und zum Sadismus“ (s. Internet). Das war auch in der DDR mit ihrer schönen Verfassung so. „Was nützt der beste Rechtsstaat auf dem Papier, wenn er in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, keinen Eingang finden kann?“, fragt man sich im Internet. Lass Dich überraschen- https://youtu.be/AKl0kNXef-4. Lobbyisten haben „das Sagen“- https://www.youtube.com/watch?v=y5FiOrJClts. Anschmieren und Abservieren ist eine Sache, Menschen wegen Geld töten eine andere. Dann gibt es noch die Psychiatrisierung.
Das Zulassungssystem wird von der Industrie manipuliert, Profit und Vertuschung von Fehlern sind wichtiger als Menschenleben, vgl. arte-Video „unser täglich Gift“, https://www.youtube.com/watch?v=qnwi4_fXS5Q, zur Medizin https://www.youtube.com/watch?v=jyemPnEstEw, zu Implantaten und der Vertuschung dazu- http://news.doccheck.com/de/228007/implantate-immer-mehr-todesfaelle/ und zur Computertomografie http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf.
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt zumeist eine plausible Begründung- https://unschuldige.homepage.t-online.de/. Es herrscht ein ausgeprägtes „Kastendenken“ bei allen Beteiligten, vgl. z.B. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/013/1201338.pdf. Das Kastendenken scheint sich auf alle Verantwortlichen zu erstrecken. Rechtsbeugungen sind systemkonform, das System schützt sich durch konsequente Manipulation, vgl. z.B. http://www.hans-joachim-selenz.de/kommentare/2008/justiz-sumpf-deutschland.html.Dementsprechend sind die Erfolgsquoten beim Bundesverfassungsgericht im Bereich von 0,2 bis 0,3 %, vgl. https://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-NJW-Praxis-Band/dp/3406467237. Das Parteiensystem war im Kaiserreich als Opposition gegen die herrschende Kaste gedacht. Durch die parlamentarische Demokratie ist eine derartige Opposition abgeschafft. So bleiben nur Privatinitiativen.
Es müsste ein Interesse Herrschender für Menschenrechte geweckt werden, z.B. mit Bürgergerichten- https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren. Anstatt der nicht zeitgemäßen Kopfarbeit der Juristen könnte die elektronische Datenverarbeitung bessere Ergebnisse liefern.